Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!Kontakt:1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 51-53/2/5a Telefon: +43-1-5139669 - 12 Fax: +43-1-5139669 – 222 E-Mail: rita.saadain@abak.atNähere Informationen sind unter www.abak.at abrufbar.Arbeiterkammer WienDie Förderung wendet sich an alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Mitgliedder AK Wien sind (dazu zählen u.a. auch Arbeitslose,Notstandshilfebezieherinnen/-bezieher, geringfügig Beschäftigte, freieDienstnehmerinnen/Dienstnehmer).Der Bildungsgutschein ist gültig vom 01.01 bis 31.12 des jeweiligenKalenderjahres <strong>und</strong> kann entweder auf einmal oder auf mehrere Kurse aufgeteiltwerden. Er ist jedes Jahr bestellbar.Weiters ist zu beachten, dass der Bildungsgutschein des jeweiligen Kalenderjahres<strong>für</strong> die mit „AK Wien“ gekennzeichneten Kurse eingelöst werden kann. Der AKBildungsgutschein wird nicht in bar ausbezahlt, sondern von der Kursgebührabgezogen. Eine Kursübersicht über alle geförderten Kurse sind unterwww.akwien.at/kurse zu finden.Fördermaßnahmen <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> Studierende erfolgen durch den genanntenBildungsgutschein in der Höhe von Euro 100,- <strong>und</strong> durch geförderte Kursangebotein Kooperation mit WITAF (www.witaf.at) <strong>und</strong> equalizent Schulungs- <strong>und</strong> BeratungGmbH (www.equalizent.com).Kostenlose Auskunft <strong>und</strong> Bestellmöglichkeit gibt es über das Servicetelefon0800/311 311 oder unter http://wien.arbeiterkammer.at/bildungsgutschein bzw. Fax 080020 20 45 unter Bekanntgabe von Name, Adresse <strong>und</strong> Mitgliedsnummer.Wichtig: Die Fördermöglichkeit betrifft nur die AK Wien. Da die B<strong>und</strong>esländer in ihrer Fördermöglichkeit vollkommen autonom sind, können die <strong>Förderungen</strong> differieren. ÖH-SozialfondsFür alle Studierenden, die Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- <strong>und</strong>Hochschülerschaft (ÖH) sind <strong>und</strong> sich in einer besonderen finanziellen Notlagebefinden, besteht die Möglichkeit eine einmalige Unterstützung aus diesemSozialfonds zu erhalten. Diese Notlagen können entstanden sein durch plötzlicherhöhte Wohnkosten, Kosten <strong>für</strong> das Studium, Ausgaben <strong>für</strong> Versorgung <strong>und</strong>44