13.07.2015 Aufrufe

Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!Betreuung von eigenen Kindern, einmalige Ausgaben <strong>für</strong> medizinischeBehandlungen oder andere Notsituationen, die unverschuldet entstanden sind.Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Unterstützung aus einem der Fonds sind, dass der oderdie Studierende im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig ist, nicht bei den Elternwohnt, keine Studienbeihilfe bezieht <strong>und</strong> einen ausreichenden Studienerfolgnachweist.Wichtig ist, dem Antrag alle notwendigen Unterlagen (in Kopie) beizulegen, dannkann die Bearbeitung schneller erfolgen. Unvollständige Anträge werden nichtbearbeitet.Der Antrag ist an das Sozialreferat der B<strong>und</strong>es-ÖH, Taubstummengasse 7-9,4. Stock, 1040 Wien zu richten. Die Mittel <strong>für</strong> diesen Sozialfonds werden zu jeeinem Drittel von der B<strong>und</strong>esvertretung der ÖH, dem B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong>Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung <strong>und</strong> der Hochschülerinnen- <strong>und</strong> Hochschülerschaftder Universität/Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule gestellt, an derder/die Studierende inskribiert ist. Bei Fragen kann man sich an das Sozialreferatan der jeweiligen Hochschulinstitution wenden oder man kann eine E-Mail ansozialfonds@oeh.ac.at schreiben. Die Sozialfondsbetreuerin der B<strong>und</strong>es-ÖH ist immerDienstag <strong>und</strong> Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer01 3108880-22 erreichbar.Sozialfonds <strong>für</strong> Studierende mit BehinderungSeit 1. Jänner 2009 gibt es die Möglichkeit <strong>für</strong> Studierende mit Beeinträchtigungebenfalls einen Antrag an den Sozialfonds der ÖH zu stellen. In diesem Rahmenkönnen Zusatzkosten <strong>für</strong> das Studium unter folgenden Bedingungen unterstütztwerden:• Für Studierende, die zu mindestens 50 Prozent behindert sind, gewährtdie Österreichische Hochschülerinnen- <strong>und</strong> Hochschülerschaft besondere,auf die Bedürfnisse abgestellte, ideelle <strong>und</strong> materielle Unterstützung. DieInformation <strong>und</strong> Beratung erfolgt im Zusammenwirken mit denBehindertenbeauftragten <strong>und</strong> den Hochschülerinnen- <strong>und</strong>Hochschülerschaften an den jeweiligen Universitäten• Für Studierende, die zumindest 50 Prozent behindert sind, <strong>und</strong> <strong>für</strong> welche dieTeilnahme an Lehrveranstaltungen mit erheblichem finanziellemMehraufwand verb<strong>und</strong>en ist, kann die Österreichische Hochschülerinnen<strong>und</strong>Hochschülerschaft nach Maßgabe der Richtlinien <strong>und</strong> der vorhandenenMittel finanzielle Unterstützungen gewähren• Die Unterstützung erfolgt durch Übernahme der <strong>für</strong> die im Rahmen desStudiums entstehenden Mehrkosten bis höchstens € 4.000,- pro Studienjahr45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!