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Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!ÖBB VORTEILScard BlindDie VorteilScard Blind der Österreichischen B<strong>und</strong>esbahnen (ÖBB) kostet € 18,90<strong>und</strong> gilt ein Jahr ab Ausstellung.Das ausgefüllte Formular <strong>für</strong> die Erstausstellung der VC Blind kann bei folgendenAusgabestellen abgegeben werden:• Blinden- <strong>und</strong> Seh<strong>behinderte</strong>nverband Österreich• Hilfsgemeinschaften der Blinden <strong>und</strong> Sehschwachen Österreichs• sowie bei jeder Verkaufsstelle der ÖBBBerechtigungsvoraussetzung:• Bezug mindestens der Pflegegeldstufe 3 aufgr<strong>und</strong> der Sehbehinderung oder• der Eintrag im Behindertenpass vom B<strong>und</strong>essozialamt „stark sehbehindert“oder „blind“Für die Neuausstellung einer VORTEILScard Blind ist KEIN Foto erforderlich. Besonderheiten: 50 Prozent Ermäßigung <strong>für</strong> Inhaber der VORTEILScard Blind – auch am Fahrkartenschalter bzw. beim Zugbegleiter. Dies gilt gr<strong>und</strong>sätzlich auch <strong>für</strong> Fahrten mit dem ÖBB-Postbus! Um das Reisen <strong>für</strong> Sehschwache oder Blinde zu erleichtern, bieten die ÖBB ein besonderes Service an. Für diese Personengruppe werden eine Begleitperson <strong>und</strong>/oder ein Führh<strong>und</strong> unentgeltlich befördert. Nähere Informationen findet man unter http://www.oebb.at/de/Ermaessigungskarten/VORTEILScard/index.jspÖBB VORTEILScard SpezialMit dieser Vorteilscard der Österreichischen B<strong>und</strong>esbahnen (ÖBB), die € 19,90kostet, reisen Personen mit Mobilitätseinschränkung im Netz der ÖBB zumSparpreis. Sie gilt ein Jahr ab Ausstellung.Für Personen, die eine Ausgleichs- oder Ergänzungszulage beziehen, besteht dieMöglichkeit, diese Vorteilscard gratis mit einer Gültigkeit von 5 Jahren zu erhalten.Berechtigungsvoraussetzungen <strong>und</strong> Bezug• über den Grad der Behinderung von mindestens 70 % mittels− Behindertenpass gemäß B<strong>und</strong>es<strong>behinderte</strong>ngesetz oder− mit dem Bescheid vom Behinderteneinstellungsgesetz oder− mit dem Bescheid über den Bezug der Versehrtenrente oder47

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