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Gutachten 366-0309-08-MURD zur Erteilung der ABE 47401

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<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0309</strong>-<strong>08</strong>-<strong>MURD</strong><strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>ABE</strong> <strong>47401</strong>ANLAGE: 42 HONDARadtyp: ATIPHersteller: AEZ Leichtmetallrä<strong>der</strong> GmbH Stand: 14.11.20<strong>08</strong>_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 1 von 5Fahrzeughersteller: HONDARaddaten:Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 48Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : MittenzentrierungTechnische Daten, KurzfassungAusführung Ausführungsbezeichnung MittenlochZentrierringwerkstoffzul.Radzul.AbrollgültigabKennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. FertigRad Zentrierring (kg) (mm) datumATIP0IA48641 PCD114 ET48 Ø 64.1 / Ø 71.6 64,1 Leichtm./Stahl 680 2090 07/<strong>08</strong>ATIP0LP48641 PCD114 ET48 Ø 64.1 / Ø 71.6 64,1 Leichtm./Stahl 680 2090 07/<strong>08</strong>Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDABefestigungsteile: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 GradZubehör: AEZ Artikel-Nr. ZJH5Anzugsmoment <strong>der</strong> Befestigungsteile : 1<strong>08</strong> Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;CU1; CU3; CW1; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RD8; RD9110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPEFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen AuflagenCG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/55R16 89 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;12A; 51A; 71C; 71K;721; 725; 73C; 74A;74PVerkaufsbezeichnung: ACCORD SEDANFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen AuflagenCL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;CL9 e6*2001/116*0092*.. 215/55R16 93 12A; 51A; 71C; 71K;CN1 e6*2001/116*0096*.. 225/50R16 92 57T 721; 725; 73C; 74A;74P; 76UVerkaufsbezeichnung: ACCORD TOURERFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen AuflagenCM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;CM2 e6*2001/116*0094*.. 215/55R16 93 12A; 51A; 71C; 71K;CN2 e6*2001/116*0097*.. 225/50R16 92 57T 721; 725; 73C; 74A;74P; 76UCW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 205/60R16 92 51J Kombi; Frontantrieb;CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;215/60R16 95 12A; 51A; 71C; 71K;225/55R16 95 721; 725; 73C; 74A;235/50R16 95 74P; 76UAkkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von <strong>der</strong> Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0309</strong>-<strong>08</strong>-<strong>MURD</strong><strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>ABE</strong> <strong>47401</strong>ANLAGE: 42 HONDARadtyp: ATIPHersteller: AEZ Leichtmetallrä<strong>der</strong> GmbH Stand: 14.11.20<strong>08</strong>_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 3 von 5Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDEFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen AuflagenBB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 205/50R16 11A; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;BB8 e6*95/54*0038*.. 51A; 71C; 71K; 721;725; 73C; 74A; 74PAuflagen10B) Die mindestens erfor<strong>der</strong>lichen Geschwindigkeitsbereiche <strong>der</strong> zu verwendenden Reifen sind unterBerücksichtigung <strong>der</strong> Loadindexe, mit Ausnahme <strong>der</strong> Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zuentnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigeno<strong>der</strong> Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr o<strong>der</strong> einen Kraftfahrzeugsachverständigen o<strong>der</strong> einenAngestellten nach Abschnitt 4 <strong>der</strong> Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.11B) Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in <strong>der</strong>Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genanntist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei <strong>der</strong> nächsten Befassung mitden Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage <strong>der</strong> Allgemeinen Betriebserlaubnisbzw. <strong>der</strong> Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 <strong>der</strong> StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erfor<strong>der</strong>lich, wenn die <strong>ABE</strong> des Son<strong>der</strong>rades eine Freistellung von <strong>der</strong> Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigung<strong>der</strong> Fahrzeugpapiere enthält.11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Son<strong>der</strong>-Fahrwerksfe<strong>der</strong>n müssen,sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für dieSon<strong>der</strong>-Fahrwerksfe<strong>der</strong>n muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis o<strong>der</strong> ein Teilegutachten vorliegen;gegen die Verwendung <strong>der</strong> Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wirdgleichzeitig mit dem Anbau <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> eine Fahrwerksän<strong>der</strong>ung vorgenommen, so ist diese undihre Auswirkung auf den Anbau <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> geson<strong>der</strong>t zu beurteilen.11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger alserfor<strong>der</strong>lich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daßnur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführtenFahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im <strong>Gutachten</strong> aufgeführt ist.Für diese Umrüstung mit <strong>der</strong> Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dortaufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.21P) Durch Nacharbeit im Bereich <strong>der</strong> vor<strong>der</strong>en Radhausausschnittkanten bzw. <strong>der</strong> Kunststoffinnenkotflügel indiesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit <strong>der</strong> Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung<strong>der</strong> maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.22B) Durch Nacharbeit im Bereich <strong>der</strong> hinteren Radhausausschnittkanten bzw. <strong>der</strong> Kunststoffinnenkotflügel indiesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit <strong>der</strong> Rad/Reifen-Kombination herzustellen.22I) Durch Nacharbeit im Bereich <strong>der</strong> hinteren Radhausausschnittkanten bzw. <strong>der</strong> Kunststoffinnenkotflügel indiesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit <strong>der</strong> Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung<strong>der</strong> maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen <strong>der</strong> Frontschürze und des Kotflügels o<strong>der</strong> durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor <strong>der</strong> Radmitte und 50 Gradhinter <strong>der</strong> Radmitte herzustellen.Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,Radabdeckungsver-breiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.Diegesamte Breite <strong>der</strong> Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenAkkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von <strong>der</strong> Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0309</strong>-<strong>08</strong>-<strong>MURD</strong><strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>ABE</strong> <strong>47401</strong>ANLAGE: 42 HONDARadtyp: ATIPHersteller: AEZ Leichtmetallrä<strong>der</strong> GmbH Stand: 14.11.20<strong>08</strong>_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 4 von 5Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache <strong>der</strong> Nennbreite des Reifens), im dem oben genannten Bereichabgedeckt sein.24M) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen <strong>der</strong> Frontschürze und des Kotflügels o<strong>der</strong> durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor <strong>der</strong> Radmitte und 50 Gradhinter <strong>der</strong> Radmitte herzustellen.Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,Radabdeckungsver-breiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.Diegesamte Breite <strong>der</strong> Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache <strong>der</strong> Nennbreite des Reifens), im dem oben genannten Bereichabgedeckt sein.51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung o<strong>der</strong> Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mitReifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in denFahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen o<strong>der</strong> vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus <strong>der</strong>EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.DerLoadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate <strong>der</strong>Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendungdieser Reifengröße zu beachten.51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, <strong>der</strong> in denFahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Reifengröße:Vor<strong>der</strong>achse: 205/55R16Hinterachse: 225/50R16Ist eine <strong>der</strong> beiden Reifengrößen im <strong>Gutachten</strong> nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer an<strong>der</strong>en Felgengröße zulässig.Die erfor<strong>der</strong>lichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.71C) Zum Auswuchten <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> dürfen an <strong>der</strong> Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebrachtwerden.71K) Zum Auswuchten <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> dürfen an <strong>der</strong> Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb desTiefbetts angebracht werden.721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen o<strong>der</strong> Metallschraubventilen mit Überwurfmutter vonaußen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einenVentilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nurMetallschraubventile zulässig.729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kanndas serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> die Hinweise desFahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren dieEinbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei istdie Gewindegröße <strong>der</strong> serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung vonRadschrauben, ist die, in <strong>der</strong> Anlage zum <strong>Gutachten</strong>, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zubeachten.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von <strong>der</strong> Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0309</strong>-<strong>08</strong>-<strong>MURD</strong><strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>ABE</strong> <strong>47401</strong>ANLAGE: 42 HONDARadtyp: ATIPHersteller: AEZ Leichtmetallrä<strong>der</strong> GmbH Stand: 14.11.20<strong>08</strong>_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 5 von 574P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im <strong>Gutachten</strong> beschriebenenZentrierringe verwendet werden.76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mitmindestens 18-Zoll-Rä<strong>der</strong>n ausgerüstet sind.76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mitmindestens 17-Zoll-Rä<strong>der</strong>n ausgerüstet sind.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von <strong>der</strong> Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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