und 7-Tages-Vignette - Dars
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ANWEISUNGEN UNDINFORMATIONENFÜR VERKÄUFER DERSLOWENISCHEN VIGNETTEAlles, was Verkäufer der slowenischen <strong>Vignette</strong>nüber den Verkauf <strong>und</strong> die Benutzung der <strong>Vignette</strong>nauf den slowenischen Autobahnen <strong>und</strong> Schnellstraßen wissen müssenDiese Anweisungen gelten ab dem 01. 12. 2013DARS d.d., Gesellschaft für Autobahnen in der Republik SlowenienSitz: Ul. XIV. divizije 4, 3000 Celje, Slowenien
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren!Am 1. Juli 2008 hat sich Slowenien den europäischen Ländern, die die Benutzung von Autobahnen<strong>und</strong> Schnellstraßen mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtmasse mit Hilfe von <strong>Vignette</strong>n berechnen,angeschlossen.Um auf alle Fragen, mit denen sich die <strong>Vignette</strong>nkäufer bzw. Autobahnbenutzer an Sie wendenwerden, antworten zu können, haben wir die "Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für Verkäufer derslowenischen <strong>Vignette</strong>n" zusammengestellt. Wir hoffen, dass Sie darin alles finden, was Sie über denVerkauf <strong>und</strong> die Benutzung der <strong>Vignette</strong>n in Slowenien wissen müssen. Bitte benachrichtigen Sie uns,wenn Sie meinen, dass es nötig ist einen Teil der Anweisungen zu ergänzen oder näher zu erläutern.Wir freuen uns über jede Rückmeldung.Wenn Sie in den Anweisungen auf eine Ihrer Fragen keine Antwort finden, stehen wir Ihnen fürzusätzliche Informationen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Kontaktpersonen, die auf Seite 3aufgeführt sind, oder schreiben Sie uns an die E-Mail-Adresse: vinjeta@dars.si.Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre Mitarbeit!Sitz der Gesellschaft:DARS d.d.Ul. XIV. divizije 43000 CeljeFiliale:DARS d.d.Dunajska 71000 LjubljanaTel. Nr.: +386 1 300 99 78E-Mail: vinjeta@dars.siInternet: www.dars.si
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.Inhalt:1. Kontaktangaben ..................................................................................................................... 32. Wichtige Fakten ...................................................................................................................... 33. <strong>Vignette</strong>npflichtige Straßen ................................................................................................... 44. Kennzeichnung der <strong>Vignette</strong>nverkaufsstellen ....................................................................... 65. Arten <strong>und</strong> Preise der <strong>Vignette</strong>n.............................................................................................. 76. Benutzung der <strong>Vignette</strong>n ..................................................................................................... 107. Anbringen der <strong>Vignette</strong> ........................................................................................................ 158. Besondere Bestimmungen ................................................................................................... 179. Befreiung von der Bezahlung der Mautgebühr.................................................................... 1810. Verstöße <strong>und</strong> Bußgelder im Zusammenhang mit der <strong>Vignette</strong> ......................................... 1911. Ausgabe von Ersatzvignetten ............................................................................................. 2012. Verpackung ......................................................................................................................... 2213. Liste wichtiger Hinweise ..................................................................................................... 262Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.1. KontaktangabenAbteilung für Vertrieb <strong>und</strong> Marketing:• Darja Bartolj, Tel. Nr.: 00386 (0) 1 300 99 78• Sanja Bašič, Tel. Nr.: 00386 (0) 1 300 99 15• Albina Ložar, Tel. Nr.: 00386 (0) 1 300 94 90• Emilija Erent, Abteilungsleiterin, Tel. Nr.: 00386 (0) 1 300 99 87E-Mail: vinjeta@dars.si2. Wichtige Fakten• Vor dem Verkauf der <strong>Vignette</strong> muss der Käufer gefragt werden, für welche Mautklasse die<strong>Vignette</strong> gekauft wird. Der Käufer ist dafür verantwortlich, zu prüfen, in welche Mautklasse dasFahrzeug gehört, für das er die <strong>Vignette</strong> kauft. Falls der Käufer unsicher ist, muss ihm zur Hilfedie Liste der gemessenen Fahrzeuge, veröffentlicht auf der Webseite www.dars.si, angebotenwerden.• Neben den gesetzlichen obligatorischen Bestandteilen muss auf der Rechnung, die dem Käuferausgestellt wird, auch die Seriennummer der verkauften <strong>Vignette</strong> verzeichnet sein.• Der K<strong>und</strong>e muss darauf hingewiesen werden, dass die Rechnung <strong>und</strong> der Kupon der Vingnettefür die Dauer der Gültigkeit der <strong>Vignette</strong> aufzubewahren sind.• Die Maut gilt nur dann als bezahlt, wenn die <strong>Vignette</strong> aufgeklebt ist.• Wenn jemand versucht, eine schon aufgeklebte <strong>Vignette</strong> zu entfernen, wird die <strong>Vignette</strong>ungültig – das Sicherheitszeichen „NEVELJAVNO“ (UNGÜLTIG) erscheint!• Nachdem sie aufgeklebt wurde, ist ein Umtausch der <strong>Vignette</strong> an der Verkaufsstelle nicht mehrmöglich.• In keinem Fall ist die <strong>Vignette</strong> zwischen Fahrzeugen übertragbar.Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 3
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.3. <strong>Vignette</strong>npflichtige StraßenIn der Republik Slowenien wird für die Benutzung von Autobahnen <strong>und</strong> Schnellstraßen eine Mauterhoben. Für einspurige (Motorräder) <strong>und</strong> zweispurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger oder ohne,deren zulässiges Höchstgewicht 3500 kg nicht überschreitet, wird die Maut mit dem Kauf einer<strong>Vignette</strong> bezahlt.Auf folgenden Straßen besteht <strong>Vignette</strong>npflicht:AutobahnenSchnellstrassenA1Šentilj - Koper (Srmin)H2Pesnica - Maribor (Tezno)A2A3A4A5Karavanke - Obrežje H3 Ljubljana (razcep Zadobrova - rondo Tomačevo -- razcep Koseze) / nördliche UmgehungsstraßeGabrk - FernetičiH4 Razdrto - VrtojbaSlivnici - DraženciH5 Škofije - Srmin - Koper (Slavček)Maribor (Dragučova) - PinceH6 Koper (Slavček) - Semedela)H7Dolga vas - Grenze zu UngarnAlle slowenischen Autobahnen <strong>und</strong> Schnellstraßen, auf denen die<strong>Vignette</strong>npflicht gilt, sind mit entsprechenden Verkehrszeichengekennzeichnet, durch die die Benutzer über das <strong>Vignette</strong>nsysteminformiert werden.KarawankentunnelDer zwischenstaatliche Karawankentunnel, der die slowenische Autobahn A2 mit derösterreichischen Autobahn A11 verbindet, ist nicht Teil des <strong>Vignette</strong>nsystems. Deshalb gilt dieslowenische <strong>Vignette</strong> nicht für die Benutzung des Karawankentunnels, sondern dafür ist eineTunnelmaut zu entrichten.Die bezahlte Tunnelmaut gilt zwischen den ersten Autobahnanschlüssen auf beiden Seiten derStaatsgrenze (in Slowenien der Anschluss Hrušica, in Österreich der Anschluss Rosenbach-Podrožca).Für eine Weiterfahrt auf der Autobahn vom Anschluss Hrušica in Richtung des Landesinneren vonSlowenien braucht der Benutzer eine am Fahrzeug angebrachte <strong>Vignette</strong>. Informationen über dieHöhe der Tunnelmaut <strong>und</strong> über Zahlungsweisen erhalten Sie auf der Webseite www.dars.si.4Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.<strong>Vignette</strong>npflichtige StraßenUmfahrung LjubljanaUmfahrung MariborAnweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 5
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.4. Kennzeichnung der <strong>Vignette</strong>nverkaufsstellenAlle Verkaufsstellen von <strong>Vignette</strong>n in Slowenien <strong>und</strong> im Ausland müssen am Eingang oder an eineranderen sichtbaren Stelle mit dem Verkäuferzertifikat <strong>und</strong> der <strong>Vignette</strong>npreisliste gekennzeichnetsein. Das Verkäuferzertifikat, mit dem eine offizielle Verkaufsstelle gekennzeichnet wird, werden Sieim November 2013 per Post erhalten.Alle offiziellen Verkaufsstellen der <strong>Vignette</strong>n sind auf der Webseite www.dars.si veröffentlicht.6Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.5. Arten <strong>und</strong> Preise der <strong>Vignette</strong>nFür die Benutzung mautpflichtiger Straßen mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 3,5Tonnen nicht überschreitet, sind der Kauf <strong>und</strong> das Anbringen der <strong>Vignette</strong> am Fahrzeugvorgeschrieben. Wenn das Kraftfahrzeug einen Anhänger zieht, wird für die Zuordnung desFahrzeugs in die unten angegebenen Mautklassen nur die zulässige Gesamtmasse des (Zug-)Fahrzeugs berücksichtigt.MautklassenNEU!Kraftfahrzeuge, die zur Entrichtung der Maut durch den Kauf einer <strong>Vignette</strong> verpflichtet sind, werdenab dem 1.12.2013 in drei Mautklassen eingestuft:MAUTKLASSE 1,in welche einspurige Kraftfahrzeuge, Motorräder mit oder ohne Anhänger gehören.MAUTKLASSE 2A,in welche Wohnmobile <strong>und</strong> zweispurige Fahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe über der erstenAchse von bis zu 1,30 m <strong>und</strong> einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg, mit oderohne Anhänger, gehören.Als Wohnmobile gelten nur Fahrzeuge, die in der Wohnmobil-Kategorie im Zulassungsbriefaufgeführt haben. In die Mautklasse 2A gehören gr<strong>und</strong>sätzlich alle Vans <strong>und</strong> Geländewagen –eventuelle Ausnahmen, die in die Klasse 2B gehören, sind in der Liste der gemessenen Fahrzeugeveröffentlicht.Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 7
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.MAUTKLASSE 2B,in welche zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse von biszu 1,30 m oder mehr <strong>und</strong> einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg, mit oderohne Anhänger, gehören.In die Mautklasse 2B gehören gr<strong>und</strong>sätzlich alle Mehrzweckfahrzeuge – eventuelle Ausnahmen beiMehrzweckfahrzeugen, die in die Klasse 2A gehören, sind ebenso in der Liste der gemessenenFahrzeuge veröffentlicht.Liste der gemessenen FahrzeugeDie Liste der gemessenen Fahrzeuge enthält Fahrzeuge, denen mit einer zertifiziertenMessvorrichtung die Höhe über der ersten Achse gemessen wurde. Entsprechend der gemessenenHöhe der Fahrzeuge über der ersten Achse wurden die Fahrzeuge in die entsprechendenMautklassen 2A oder 2B eingeordnet. Wegen der großen Anzahl von Fahrzeugmarken <strong>und</strong> derVielfalt von Modellen ist die Liste nicht endgültig <strong>und</strong> wird wöchentlich ergänzt (jeden Dienstag).Die Liste der gemessenen Fahrzeuge ist auf der Webseitewww.dars.si veröffentlicht.Höhe des Fahrzeugsüber der ersten Achseist die Entfernung vom Untergr<strong>und</strong> zumhöchsten Punkt des Fahrzeugs auf derEbene, die im rechten Winkel zumUntergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> durch die Achse derVorderräder verläuft.Der Käufer muss sich vor dem Kauf der <strong>Vignette</strong> überzeugen, in welcheMautklasse sein Fahrzeug gehört8Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.Preisliste für <strong>Vignette</strong>nDie Preise für <strong>Vignette</strong>n unterscheiden sich im Bezug auf die Mautklasse <strong>und</strong> die Gültigkeitsdauer.Die Verkäufer müssen die Preislisten, die von DARS d.d. zur Verfügung gestellt werden, an einersichtbaren Stelle anbringen.MautklasseGültigkeitsdauer7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>6-Monats-<strong>Vignette</strong>Jahresvignette7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>Monats-<strong>Vignette</strong>Jahresvignette7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>Monats <strong>Vignette</strong>JahresvignettePreis(inkl. MwSt.)7,50 EUR30,00 EUR55,00 EUR15,00 EUR30,00 EUR110,00 EUR40,00 EUR80,00 EUR220,00 EURDie Preise für <strong>Vignette</strong>n bestimmt die Regierung der Republik Slowenien<strong>und</strong> diese sind verbindlich. Jegliche kommerzielle Preisermäßigungen fürden Kauf der <strong>Vignette</strong> sind untersagt.Gültigkeitsdauer der <strong>Vignette</strong>nAlle <strong>Vignette</strong>n mit der Jahreszahl 2014 sind ab 1.12.2013 bis einschließlich 30.11.2014 im Verkauf.7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>n gelten an sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen ab einschließlich dem Tag,den der Käufer beim Erwerb festlegt.Monats-<strong>Vignette</strong>n gelten einen Monat, d.h. vom Kaufzeitpunkt bis zum Ende des <strong>Tages</strong> imFolgemonat, der die gleiche Zahl wie der Kauftag hat bzw. bis zum Ende des letzten <strong>Tages</strong> imFolgemonat, wenn dieser Monat keinen solchen Tag hat.6-Monats-<strong>Vignette</strong>n gelten sechs Monate ab dem Kauftag.Jahresvignetten für das laufende Jahr gelten vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar desfolgenden Jahres (14 Monate).Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 9
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.6. Benutzung der <strong>Vignette</strong>nJahresvignette:Die Gültigkeit der Jahresvignette wird mit der Kennzeichnung der letzten beiden Ziffern derJahreszahl in der oberen linken Ecke der <strong>Vignette</strong> sowie mit der Farbe der <strong>Vignette</strong> festgelegt. DieFarbe wechselt jedes Jahr. Die Jahresvignetten werden an eine geeignete Stelle am Fahrzeugaufgeklebt.Jahresvignetten werden nicht gelocht.Im Gegensatz zu den Jahresvignetten müssen die Verkäufer 6-Monats-, Monats- <strong>und</strong> 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>n schon beim Verkauf validieren beziehungsweise lochen, damit ihr Gültigkeitszeitraumfestgelegt wird.Auf Gr<strong>und</strong> der kleinen Felder erfordert das Lochen besondere Aufmerksamkeit. Daher bitten wir dieVerkäufer, beim Lochen der Datumsfelder vorsichtig zu sein.10Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.Richtiges Lochen der 6-Monats-, Monats- <strong>und</strong> 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>:6-Monats-<strong>Vignette</strong>:Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die 6-Monats-<strong>Vignette</strong> kann nicht im Voraus gekauft werden!z.B. Tag17<strong>und</strong> MonatVIII6-Monats-<strong>Vignette</strong>n gelten sechs Monate, d.h. vom Lochungstag bis zum Ablauf des letzten <strong>Tages</strong> imsechsmonatigen Zeitraum. Für das oben angegebene Beispiel gilt, dass die <strong>Vignette</strong> bis einschließlichzum 17.2.2015 gültig ist. 6-Monats-<strong>Vignette</strong>n gibt es nur für einspurige Fahrzeuge.Auf der 6-Monats-<strong>Vignette</strong>n mit der Jahreszahl 2014, die im Dezember2013 gekauft wurde, müssen der Kauftag <strong>und</strong> das Fenster XII/13 gelochtwerden. Im unten gezeigten Beispiel bedeutet das, dass die <strong>Vignette</strong> biseinschließlich 17.6.2014 gilt.Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 11
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.Monatsvignette:Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die Monatsvignette kann nicht im Voraus gekauft werden!z.B. Tag17<strong>und</strong> MonatVIIIMonatsvignetten gelten ab dem Kauftag bis zum Ablauf des <strong>Tages</strong> im Folgemonat, der die gleicheZahl trägt wie der Kauftag der <strong>Vignette</strong> beziehungsweise bis zum Ablauf des letzten <strong>Tages</strong> im Monat,wenn der Folgemonat keinen Tag mit der gleichen Zahl hat. Im oben angegebenen Beispiel heißt das,dass die <strong>Vignette</strong> bis einschließlich zum 17.9. 2014 gilt. Monatsvignetten gibt es nur für zweispurigeFahrzeuge.Auf der Monatsvignette mit der Jahreszahl 2014, die im Dezember 2013gekauft wurde, muss der Kauftag <strong>und</strong> das Fenster XII/13 gelocht werden.Im unten gezeigten Beispiel bedeutet das, dass die <strong>Vignette</strong> biseinschließlich 17.1.2014 gilt.12Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>:Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> kann im Voraus gekauft werden!z.B. Tag17<strong>und</strong> MonatVIII7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>n gelten an sieben aufeinander folgenden Kalendertagen, einschließlich des erstenGültigkeitstags der <strong>Vignette</strong>, den der Käufer beim Erwerb der <strong>Vignette</strong> festlegt. Im gezeigten Beispielheißt das, dass die <strong>Vignette</strong> bis einschließlich zum 23.8.2014 gilt. Der letzte Lochungstag für 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>n ist der 30.11.2014!7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>n mit der Jahreszahl 2014, deren Lochungsdatum derK<strong>und</strong>e im Dezember 2013 festlegt, müssen auf das Datum, das der Käuferbestimmt, <strong>und</strong> im Fenster XII/13 gelocht werden. Für das unten gezeigteBeispiel bedeutet das, dass die <strong>Vignette</strong> bis einschließlich 23.12.2013 gilt.Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 13
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.Händigen Sie dem Käufer niemals ungelochte6-Monats-, Monats- <strong>und</strong> 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>n aus!Wenn Sie eine <strong>Vignette</strong> falsch lochen, händigen Sie die <strong>Vignette</strong> dem Käufer nicht aus, sondernbehalten Sie sie ein. Sondern Sie die <strong>Vignette</strong> aus dem Verkauf aus <strong>und</strong> notieren Sie ihreSeriennummer in die Anlage des Formulars für die Verkaufsabrechnung <strong>und</strong> schicken Sie sie unslaut dem Vertrag über den Kommissionsverkauf der <strong>Vignette</strong>n zurück. Schon aufgeklebte <strong>Vignette</strong>n,die Ihnen Käufer wegen einem falschen Lochungsdatum zurückgeben, können Sie bei der DARS nichtreklamieren. Die Kosten für solche <strong>Vignette</strong>n trägt der Verkäufer.Die Verkäufer an den Verkaufsstellen dürfen keine <strong>Vignette</strong>n zurücknehmen, wenn darauf dieAufschrift "NEVELJAVNO" (UNGÜLTIG) oder ein Teil dieser Aufschrift zu sehen ist. Die Aufschrifterscheint teilweise oder vollständig nur dann, wenn die <strong>Vignette</strong> schon an der Windschutzscheibeoder an einer anderen Stelle angebracht wurde. Sie erscheint jedoch niemals, wenn die <strong>Vignette</strong> nurvon der Folie abgezogen wurde. Bei der Rückgabe solcher <strong>Vignette</strong>n berücksichtigt DARS keineReklamationen.14Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.7. Anbringen der <strong>Vignette</strong>Der Fahrer muss vor dem Auffahren auf eine mautpflichtige Straße dafür sorgen, dass die gültige<strong>Vignette</strong> für die seinem Fahrzeug entsprechende Mautklasse vorschriftsmäßig angebracht ist.Die <strong>Vignette</strong> muss am Fahrzeug aufgeklebt werden. Bitte weisen Sie dieKäufer schon beim Kauf der <strong>Vignette</strong> auf diese Tatsache hin.Wir wird die <strong>Vignette</strong> richtig angebracht?Zweispurige FahrzeugeNach dem Entfernen der Schutzfolie muss die <strong>Vignette</strong> sofort an die Innenseite derWindschutzscheibe so angebracht werden dass sie von außen gut sichtbar ist (sie darf z.B. nicht anStellen aufgeklebt werden, wo die Windschutzscheibe verdunkelt ist). Die <strong>Vignette</strong> mussunbeschädigt sein <strong>und</strong> mit dem Originalkleber angebracht werden. Beim Anbringen folgen Sie bittenden Anweisungen auf der Rückseite der <strong>Vignette</strong>. Auf Gr<strong>und</strong> der Verkehrssicherheit <strong>und</strong> für dieSicherstellung von effektiven <strong>und</strong> k<strong>und</strong>enfre<strong>und</strong>lichen Kontrollen der Mautentrichtung müssen vordem Aufkleben neuer, gültiger <strong>Vignette</strong>n die vorher aufgeklebten bzw. ungültigen <strong>Vignette</strong>n von derWindschutzscheibe entfernt werden. <strong>Vignette</strong>n dürfen nicht an die Seitenfenster des Fahrzeugsangebracht werden.Einspurige FahrzeugeAn Motorrädern werden <strong>Vignette</strong>n an ein sichtbares Teil des Motorrades angebracht, dessenEntfernung gar nicht oder nur sehr schwer möglich ist (z. B. Kraftstoffreservoir oder Ähnliches). Die<strong>Vignette</strong> muss unbeschädigt <strong>und</strong> mit dem Originalkleber angebracht werden. Bei der Anbringungmüssen die Anleitungen auf der Rückseite der <strong>Vignette</strong> berücksichtigt werden. Achten Sie immerdarauf, die <strong>Vignette</strong> auf eine saubere, glatte <strong>und</strong> trockene Fläche zu kleben (vor dem Aufkleben der<strong>Vignette</strong> bitte Staub-, Öl- <strong>und</strong> Wachsrückstände entfernen).Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 15
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.Beim Anbringen der <strong>Vignette</strong> dürfen keine zusätzlichen oder Sonderfolien, Saugnäpfe,Klebestreifen oder Ähnliches verwendet werden. Falls solche Hilfsmittel verwendet werden, gilt die<strong>Vignette</strong> nicht mehr als Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung der Mautgebühr, das bedeutet,dass sie ungültig ist.Wir empfehlen die <strong>Vignette</strong> bei einer Temperatur von über 5°C anzubringen. Bei niedrigerenTemperaturen empfehlen wir die Autoheizung vor dem Aufkleben einzuschalten <strong>und</strong> zurWindschutzscheibe zu lenken.Wenn die <strong>Vignette</strong> nicht vorschriftsmäßig am Fahrzeug aufgeklebt ist, giltsie als ungültig beziehungsweise es wird davon ausgegangen, dass derBenutzer von mautpflichtigen Straßen die Mautgebühr nicht bezahlt hat.Der <strong>Vignette</strong>nabschnitt auf der unteren Seite der <strong>Vignette</strong> wird nichtaufgeklebt. Der Abschnitt muss unbedingt über den gesamtenGültigkeitszeitraum der <strong>Vignette</strong> aufbewahrt werden.Bitte weisen Sie die Käufer darauf hin, den unteren <strong>Vignette</strong>nabschnitt der <strong>Vignette</strong> nichtaufzukleben. Der K<strong>und</strong>e muss ihn aufbewahren, denn der <strong>Vignette</strong>nabschnitt ist im Fall eines Bruchsder Windschutzscheibe einer der Nachweise für die Bezahlung der Mautgebühr <strong>und</strong> er kann demKäufer beim Antrag auf eine Ersatzvignette beziehungsweise bei der Rückerstattung des Kaufpreiseseiner Ersatzvignette helfen.16Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.8. Besondere BestimmungenEntfernen <strong>und</strong> erneutes Anbringen der <strong>Vignette</strong> ist verbotenNach dem ordnungsgemäßen Anbringen der <strong>Vignette</strong> am Fahrzeug ist ein Entfernen der <strong>Vignette</strong>zum Zweck einer erneuten Nutzung an einem anderen Fahrzeug verboten. Beim Entfernen der<strong>Vignette</strong> zerstört sie sich selbst <strong>und</strong> es erscheint der Schriftzug "NEVELJAVNO" (UNGÜLTIG).Verboten ist die Verwendung von chemischen Mitteln an der <strong>Vignette</strong> oder jede andere Art vonManipulation an der <strong>Vignette</strong> oder am Originalkleber um die Selbstzerstörung der <strong>Vignette</strong> beimEntfernen zu verhindern. In allen diesen Fällen endet die Gültigkeit der <strong>Vignette</strong> als Nachweis überdie Entrichtung der Mautgebührt beziehungsweise es wird davon ausgegangen, dass der Benutzerdie Mautgebühr nicht entrichtet hat.Ausnahmen in Bezug auf das Anbringen der <strong>Vignette</strong> am FahrzeugDie Benutzer von mautpflichtigen Straßen mit einem Fahrzeug ohne Windschutzscheibe können die<strong>Vignette</strong> auch ohne Anbringen an diese Art von Fahrzeug benutzen. Das gleiche gilt für Fahrzeuge,deren Hersteller eine technische Bestätigung erstellt hat, dass die <strong>Vignette</strong> nicht an dieWindschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt werden darf.Die Benutzer von mautpflichtigen Straßen müssen in beiden Fällen des vorherigen Absatzes eine vomMautbetreiber ausgestellte Originalbestätigung über den Kauf der <strong>Vignette</strong> mit sich führen. Auf derBestätigung muss die Fahrzeugnummer, für die die <strong>Vignette</strong> erworben wurde, eingetragen sein.Für weitere Informationen zu den notwendigen Bestätigungen kann sichder Mautanwender an den Straßenbetreiber DARS d.d. werden.Telefon 080 15 03 bzw. +386 1 518 83 64oder im Internet unter www.dars.siAnweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 17
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.9. Befreiung von der Bezahlung der MautgebührDie Mautgebühr wird nicht bezahlt für:• Fahrten mit Fahrzeugen mit Vorrangsrechten sowie mit Begleitfahrzeugen, einschließlich derBegleitfahrzeuge;• Fahrten mit Militärfahrzeugen der Slowenischen Armee;• Fahrten mit ausländischen Militärfahrzeugen, die zum Zweck der Landesverteidigungausgeführt werden, Fahrten internationaler Friedenstruppen <strong>und</strong> anderer Verteidigungs-.<strong>und</strong> Sicherheitsbeauftragter, wenn dies in internationalen Verträgen festgelegt ist,• Fahrten mit Fahrzeugen zum Zweck von humanitärer Hilfe für Personen, die im Krieg oder inFriedenszeiten durch bewaffnete Auseinandersetzungen oder durch Natur- <strong>und</strong> andereKatastrophen geschädigt wurden;• Fahrten mit Fahrzeugen zum Zweck der Wartung von mautpflichtigen Straßen <strong>und</strong> zurAusführung der Einnahmetätigkeiten der Mautgebühr.18Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.10. Verstöße <strong>und</strong> Bußgelder im Zusammenhang mit der <strong>Vignette</strong>Mit einem Bußgeld von 300 bis 800 Euro wird der Benutzer mautpflichtiger Straßen bestraft,wenn er:• keine <strong>Vignette</strong> hat, die nachweist, dass das Fahrzeug, für die die Entrichtung der Mautgebührfür eine bestimmte Benutzungszeit der mautpflichtigen Straßen vorgeschrieben ist, für dieZeit der Fahrt entrichtet wurde;• eine gefälschte oder manipulierte <strong>Vignette</strong> verwendet;• ohne eine für die jeweils vorgeschriebene Mautklasse gültige <strong>Vignette</strong>, die aufvorgeschriebene Weise angebracht ist, auf einer mautpflichtigen Straße fährt.Wenn für einen Verstoß laut diesem Absatz nicht festgestellt werden kann, wer der Täter ist, wird fürden Verstoß der Eigentümer beziehungsweise der Besitzer des Rechts zur Benutzung des Fahrzeugsbestraft, es sei denn dieser weist nach, dass er den Verstoß nicht begangen hat.Die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung der <strong>Vignette</strong>n wird von der Gesellschaft fürAutobahnen in der Republik Slowenien (DARS), der Verkehrsinspektion der Republik Slowenien, derZollverwaltung der Republik Slowenien sowie der Polizei durchgeführt.Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 19
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.11. Ausgabe von ErsatzvignettenAlle Informationen für die Verfahren zur Ausgabe einer Ersatzvignetteoder zur Rückerstattung der Kaufkosten einer Ersatzvignette finden Sieauf unserer Webseite www.dars.si.Die Formalitäten bezüglich der Ausgabe einer Ersatzvignette <strong>und</strong> derRückerstattung des Kaufpreises einer Ersatzvignette kann der Benutzerpersönlich oder per Post im Maut-Anwenderzentrum regeln.Der Benutzer von mautpflichtigen Straßen kann vom Betreiber (DARS d.d.) nur in folgenden Fällen eineErsatzvignette für denselben Zeitraum oder eine Rückerstattung des Kaufpreises für eine Ersatzvignette,wenn er selber eine Ersatzjahres- oder -6-Monats-<strong>Vignette</strong> kauft, verlangen:• Wenn er wegen Zerstörung die Windschutzscheibe oder den Teil der Motorrads gewechselt hat,auf dem die <strong>Vignette</strong> befestigt war;• Wenn er im Garantiezeitraum das Fahrzeug, die Windschutzscheibe oder das Motorradteilgewechselt hat;• Wenn er das Fahrzeug zum Verschrotten gegeben hat.ErsatzvignetteFür die Ausgabe einer Ersatzvignette wegen eines Austausches der Windschutzscheibe, des Motorradteilsoder Fahrzeugs, an dem die <strong>Vignette</strong> befestigt war, muss ein Antrag ausgefüllt werden mit folgender Anlage:• Entfernte <strong>Vignette</strong> (wenn an der entfernten <strong>Vignette</strong> die ganze Seriennummer nicht sichtbar ist,muss der dazugehörige Abschnitt beigelegt werden). Auf der entfernten halbjährlichen,monatlichen oder wöchentlichen <strong>Vignette</strong> muss die Gültigkeitsdauer ersichtlich sein, ansonstenmuss die Rechnung oder eine Kaufbestätigung beigelegt werden;• Kopie der Rechnung für den Austausch der Windschutzscheibe/des Motorradteils, ausgestellt vonder Werkstatt, die die Reparatur ausgeführt hat (aus der beigelegten Rechnung muss ersichtlichsein, wer der Mautpflichtige ist <strong>und</strong> an welchem Fahrzeug die Leistung ausgeführt wurde), odereine Kopie des Dokuments, welches beweist, dass das Fahrzeug oder ein Teil des Fahrzeugswährend der Garantiezeit ausgewechselt wurde.Für die Ausgabe einer Ersatzvignette im Fall einer Verschrottung des Fahrzeugs ist es erforderlich, nur eineentfernte <strong>Vignette</strong> vorzulegen (siehe obere Bestimmung). Wenn das Fahrzeug im Ausland verschrottetwurde, ist es erforderlich, auch Kopien der Dokumente über die Abmeldung <strong>und</strong> die Abgabe des Fahrzeugszur Verschrottung sowie eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente beizulegen.20Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.Rückerstattung des Kaufpreises einer ErsatzvignetteEine Rückerstattung des Kaufpreises einer Ersatzvignette kann beansprucht werden, wenn der Benutzer ausoben angeführten Gründen selber eine <strong>Vignette</strong> gekauft hat. Sie kann nur für Jahres- <strong>und</strong> 6-Monats-<strong>Vignette</strong>n beansprucht werden. In diesem Fall muss der Benutzer eine <strong>Vignette</strong> kaufen, die der <strong>Vignette</strong>gleicht, die ersetzt wird (Jahresvignette, wenn eine Jahresvignette ersetzt wird, <strong>und</strong> 6-Monats-<strong>Vignette</strong>,wenn eine 6-Monats-<strong>Vignette</strong> ersetzt wird). Bei der Jahresvignette wird der Wert der ganzen <strong>Vignette</strong>erstattet, jedoch nur, wenn die Erstatzvignette vor dem Beginn der Gültigkeit der Jahresvignette für dasnächste Kalenderjahr gekauft wurde. Bei der 6-Monats-vignette wird im Fall, dass der Benutzer beim Kaufeine neue Gültigkeitsdauer festgelegt hat, der entsprechende Teil dieser <strong>Vignette</strong> für den Zeitraum bis zumAblauf der Gültigkeit der ersetzten beziehungsweise zerstörten <strong>Vignette</strong> zurückerstattet.Für eine Rückerstattung des Kaufpreises der Ersatzvignette ist es erforderlich, einen Antrag auszufüllen <strong>und</strong>Anlagen, wie vorher für den Erhalt einer Ersatzvignette aufgeführt, sowie den Abschnitt <strong>und</strong> die Rechnungüber den Kauf einer neuen (Ersatz-)<strong>Vignette</strong> beizulegen.Der Antrag für die Ausgabe einer Ersatzvignette oder die Rückerstattung des Kaufpreises einer Ersatzjahres-oder 6-Monats-<strong>Vignette</strong> muss innerhalb von 30 Tagen ab Entstehen des Berechtigungsgr<strong>und</strong>es eingereichtwerden (der Antrag befindet sich auf der Webseite www.dars.si).Alle wichtigen Informationen für die Ausgabe einer Ersatzvignettekann der Käufer persönlich oder per Post an der unten stehendenAdresse erhalten:DARS d. d.Maut-AnwenderzentrumGrič 54 (nördliche Umfahrung von Ljubljana: Ausfahrt Brdo Nr. 16)SI-1000 LjubljanaGenauere Informationen erhalten Sie auch unter der Telefonnummer080 15 03 oder +386 1 518 83 64.Bürozeiten: - von Montag bis Freitag von 6:30 bis 20:00 Uhr,- samstags von 8:00 bis 13:00 Uhr.Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 21
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.12. VerpackungDie <strong>Vignette</strong>n sind verpackt in Paketeinheiten zu jeweils:• 100 Stück für einspurige Kraftfahrzeuge (10-mal jeweils 10 <strong>Vignette</strong>n), diese in Paketen zu 4.500Stück,• 500 Stück für zweispurige Kraftfahrzeuge (5-mal jeweils 100 Stück), diese in Paketen zu 15.000 Stück.GTINNummer: A CFür das Jahr 2014383003794 621 0 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 1623 4 6-Monats-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 1625 8 Jahresvignette für Mautklasse 1626 5 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück)627 2 6-Monats-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück)628 9 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück)630 2 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück)632 6 6-Moants-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück)634 0 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück)638 8 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück)639 5 6-Monats-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück)640 1 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück)620 3 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 2A622 7 Monatsvignette für Mautklasse 2A624 1 Jahresvignette für Mautklasse 2A629 6 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück)631 9 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück)633 3 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück)635 7 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück)636 4 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück)637 1 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück)641 8 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück)642 5 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück)643 2 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück)22Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.644 9 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 2B645 6 Monatsvignette für Mautklasse 2B646 3 Jahresvignette für Mautklasse 2B647 0 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück)648 7 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück)649 4 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück)650 0 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück)651 7 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück)652 4 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück)653 1 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong> für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück)654 8 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück)655 5 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück)Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 23
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.Auf jeder Verpackungseinheit ist ein Aufkleber mit folgenden Angaben:• GTIN Nummer der Verpackungseinheit• Seriennummern der <strong>Vignette</strong>n in den einzelnen Verpackungseinheiten (von – bis) <strong>und</strong>Barcode der Seriennummer der ersten <strong>und</strong> letzten <strong>Vignette</strong> in der Verpackungseinheit –Symbol ITF (interleaved 2 of 5 with check digit). Falls im Paket eine oder mehrere laufendeNummern fehlen, ist am Ende auch die Anzahl der fehlenden <strong>Vignette</strong>n mit den laufendenNummern angegeben. Alle fehlenden Seriennummern sind auf der so genannten schwarzenListe der <strong>Vignette</strong>n vermerkt.• Gewicht des Pakets in Form eines Barcodes - Symbol ITF (interleaved 2 of 5).Eigentlich dürfte es bei der Abpackung nicht zu Fehlern kommen. Falls dennoch im Paket eine<strong>Vignette</strong> fehlt oder zuviel ist, füllen Sie das Reklamationsformular aus <strong>und</strong> schicken Sie es uns amEnde des Abrechnungszeitraums zusammen mit der Verkaufsabrechnung der <strong>Vignette</strong>n ein.SeriennummernDie Seriennummer auf der <strong>Vignette</strong> besteht aus einem Buchstaben, einem Leerzeichen <strong>und</strong> siebenZiffern. Die Seriennummern sind in aufsteigender Reihenfolge <strong>und</strong> sind auf der <strong>Vignette</strong>gekennzeichnet:• Seriennummern der 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>n für die Mautklasse 1 beginnen mit dem BuchstabenN, es folgen ein Leerzeichen <strong>und</strong> eine siebenstellige Zahl (ab N 0000001).• Seriennummern der 6-Monats-<strong>Vignette</strong>n für die Mautklasse 1 beginnen mit demBuchstaben P, es folgen ein Leerzeichen <strong>und</strong> eine siebenstellige Zahl (ab P 0000001).• Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 1 beginnen mit dem Buchstaben S,es folgen ein Leerzeichen <strong>und</strong> eine siebenstellige Zahl (ab S 0000001).24Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.• Seriennummern der 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>n für die Mautklasse 2A beginnen mit dem BuchstabenM, es folgen ein Leerzeichen <strong>und</strong> eine siebenstellige Zahl (ab M 0000001).• Seriennummern der Monatsvignetten für die Mautklasse 2A beginnen mit dem BuchstabenO, es folgen ein Leerzeichen <strong>und</strong> eine siebenstellige Zahl (ab O 0000001).• Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 2A beginnen mit dem BuchstabenR, es folgen ein Leerzeichen <strong>und</strong> eine siebenstellige Zahl (ab R 0000001).• Seriennummern der 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>n für die Mautklasse 2B beginnen mit dem BuchstabenT, es folgen ein Leerzeichen <strong>und</strong> eine siebenstellige Zahl (ab T 0000001).• Seriennummern der Monatsvignetten für die Mautklasse 2B beginnen mit dem BuchstabenU, es folgen ein Leerzeichen <strong>und</strong> eine siebenstellige Zahl (ab U 0000001).• Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 2B beginnen mit dem Buchstaben V,es folgen ein Leerzeichen <strong>und</strong> eine siebenstellige Zahl (ab V 0000001).Die Seriennummer auf dem Kupon (Abschnitt) ist in Form eines Barcodes aufgedruckt - Symbol ITF(interleaved 2 of 5 with check digit).Struktur des Barcodes:VTSSSSSSSSLKK – Kontrollnummer:per Algorithmus bestimmt.V – Art des Fahrzeugs:- 6: Mautklasse 1,- 7: Mautklasse 2A- 8: Mautklasse 2BT – Zeitraum derGültigkeit der <strong>Vignette</strong>:- 7: 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>,- 8: Monatsvignette,- 9: 6-Monats-<strong>Vignette</strong>,- 1: Jahresvignette.SSSSSSSS –aufeinander folgendeSeriennummer, die mit00000001 beginntL - Gültigkeitsjahr2014: 4QualitätskontrolleFalls Sie unter den <strong>Vignette</strong>n, die Ihnen zum Verkauf zugestellt wurden, <strong>Vignette</strong>n entdecken, dieirgendwie beschädigt oder schlecht gedruckt sind, werden diese nicht verkauft sondern aus demVerkauf ausgesondert <strong>und</strong> laut dem Vertrag über den Kommissionsverkauf der <strong>Vignette</strong>nzurückgeschickt. Bei der Abrechung des <strong>Vignette</strong>nverkaufs müssen die Seriennummern dieser<strong>Vignette</strong>n mitgeteilt werden.Falls Sie an der Verpackung Mängel entdecken, öffnen Sie das Paket nicht, sondern schicken Sie eszurück.Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 25
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.13. Liste wichtiger HinweiseWas muss beim Verkauf der <strong>Vignette</strong>n berücksichtigt werden?• Vor dem Verkauf der <strong>Vignette</strong> überprüfen Sie beim Käufer, für welches zweispurige Fahrzeuger die <strong>Vignette</strong> braucht.Der Käufer muss vor dem Verkauf einer <strong>Vignette</strong> für ein zweispuriges Fahrzeug gefragt werden,ob das Fahrzeug in die Mautklasse 2A oder in die Mautklasse 2B gehört. In die Mautklasse 2Agehören Wohnmobile <strong>und</strong> zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe von bis zu 1,30 m über derersten Achse. In die Mautklasse 2B gehören zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhevon 1,30 m oder mehr.• Das Messen der Höhe eines zweispurigen Fahrzeugs über der ersten AchseDie Höhe des Fahrzeugs über der ersten Achse ist die Entfernung vom Untergr<strong>und</strong> zum höchstenPunkt des Fahrzeugs auf der Ebene, die im rechten Winkel zum Untergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> durch die Achseder Vorderräder verläuft. Beim Messen der Höhe ist es wichtig, dass das Fahrzeug unbeladen ist<strong>und</strong> einen entsprechenden Reifendruck hat.• Die 6-Monats-, 7-<strong>Tages</strong>- <strong>und</strong> Monatsvignetten müssen vom Verkäufer gelocht werden.• Vorverkauf der 7-<strong>Tages</strong>-<strong>Vignette</strong>nIm Vorverkauf können nur Wochenvignetten erworben werden. Für die Lochung ist derAntrittstag der Fahrt maßgebend. Fragen Sie Ihren Käufer nach dem voraussichtlichenAnfangsdatum der Fahrt auf den mautpflichtigen slowenischen Straßen, denn dieses Datum istmaßgebend für die Lochung der Wochenvignette.Weisen Sie den Käufer darauf hin, dass ein Umtausch der <strong>Vignette</strong>, falls er das Datum seinerFahrt ändert, nicht möglich ist. Der letzte Tag zur Lochung der Wochenvignetten ist der30.11.2014• Falsch gelochte <strong>Vignette</strong>nFalsch gelochte <strong>Vignette</strong>n, die dem Käufer noch nicht übergeben wurden, werden am Ende desJahres zusammen mit den nicht verkauften <strong>Vignette</strong>n an die Gesellschaft DARS d.d.zurückgeschickt. Die Seriennummern dieser <strong>Vignette</strong>n müssen bei der Abrechung des<strong>Vignette</strong>nverkaufs mitgeteilt werden.26Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013
Anweisungen <strong>und</strong> Informationen für <strong>Vignette</strong>nverkäuferDARS d.d.• Beschädigung der <strong>Vignette</strong> vor der AnbringungFalls die <strong>Vignette</strong> vom Käufer vor der Anbringung beschädigt wird (zerrissen), ist diese wieder aufdie Schutzfolie zu kleben <strong>und</strong> nicht auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs. Eine solche<strong>Vignette</strong> kann an der Verkaufsstelle, an der die <strong>Vignette</strong> gekauft wurde, gegen eine neueausgetauscht werden.• Verkaufte <strong>Vignette</strong>n können nicht zurückgegeben werden!Den Verkaufstellen ist es nicht erlaubt, ausgestellte <strong>Vignette</strong>n zurückzunehmen, außer wenn essich an der Verkaufsstelle um den Umtausch von schon gekauften <strong>Vignette</strong>n wegen einerReklamation zu Lasten des Verkäufers handelt:• wenn der Verkäufer die <strong>Vignette</strong> falsch gelocht hat <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>e sie noch nichtaufgeklebt hat,• bei einem nachweisbaren Qualitätsmangel der <strong>Vignette</strong> (z.B. wenn die <strong>Vignette</strong>zerreißt, bevor sie am Fahrzeug angebracht wurde) <strong>und</strong> der Schriftzug"NEVELJAVNO" (UNGÜLTIG) nicht erscheint,• wenn der Verkäufer eine falsche <strong>Vignette</strong>nart herausgegeben hat <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>e sienoch nicht aufgeklebt hat.Falsch gelochte <strong>Vignette</strong>n, die noch nicht auf die Windschutzscheibe aufgeklebt wurden oder<strong>Vignette</strong>n mit mangelhafter Qualität, die noch nicht auf die Windschutzscheibe aufgeklebtwurden, kann der Verkäufer laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen desKommissionsverkaufs der Mautvignetten an die DARS zurückschicken.• Schon aufgeklebte <strong>Vignette</strong>n, die Käufer wegen einem Lochungsfehler zurückgeben, kann derVerkäufer nicht bei der DARS reklamieren. Die Kosten solcher <strong>Vignette</strong>n trägt der Verkäufer.• Die Ausgabe von Ersatzvignetten an den Verkaufsstellen ist nicht möglich.Alle Informationen im Zusammenhang mit Ersatzvignetten erhält der Mautanwender persönlichoder per Post im Maut-Anwenderzentrum (siehe Seite 21).Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2013 27