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BekanntmachungsanordnungDie vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzungder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> wird hiermit öffentlichbekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eineVerletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der<strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beimZustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seitdieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werdenkann, es sei denna) eine vorgeschriebene Genehmigung fehltb) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlichenbekannt gemacht wordenc) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandetoderd) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der<strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschriftund die Tatsache bezeichnet worden, die denMangel ergibt.<strong>Vettweiß</strong>, den 27.05.<strong>2013</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> 52391<strong>Vettweiß</strong>, den 27.05.<strong>2013</strong>Der BürgermeisterBekanntmachungDie vom Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> in seiner Sitzung am8. Mai <strong>2013</strong> beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl derHaupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis2018 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz in derZeit vom 10.06. bis 14.06.<strong>2013</strong> im Rathaus, Gereonstraße14, Zimmer 106, 52391 <strong>Vettweiß</strong>, während der Öffnungs -zeiten, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,dienstags von 14.00 Uhr bis 15.30 und donnerstags von14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht aus.Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnetvom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschriftmit der Begründung Einspruch erhoben werden, dassin die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach§ 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werdendurften oder nach den §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungs -gesetz nicht aufgenommen werden sollten.(Kranz)BürgermeisterKranzMitteilungen der VerwaltungAlle stehen in den StartlöchernDer Countdown läuft. Nur noch wenige Wochen zu denKulturtagen in unserer <strong>Gemeinde</strong>. Wir freuen uns mit Ihnenauf spannungsgeladene, unterhaltsame und ereignisreicheTage. Für jeden Geschmack ist etwas dabei.In den nächsten Wochen erhalten alle Haushalte im<strong>Gemeinde</strong> gebiet die Programmbroschüre, die den Ablaufder Woche wie ein Kalender darstellt. Das Heft informiertdarüber, wie Sie an den Veranstaltungen teilnehmen können,für welche Veranstaltungen lediglich eine Anmeldungausreicht, für welche Eintrittskarten notwendig sind und wasdie im Einzelnen kosten, wenn überhaupt. Dem Orga-Teamist es gelungen, Sponsoren für die Kulturwoche zu gewinnen.Letztendlich konnten die Preise deshalb so moderat gestaltetwerden, dass jedem die Teilnahme an den Veranstaltungenmöglich ist.Auszug aus der Niederschriftüber die 22. Sitzung des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong>am 08.05.<strong>2013</strong>Punkt 3. Beitragsrechtliche Einstufung der Straße "Ander Hecke"Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehrund Wirtschaftsförderung empfohlen, beschließt der Rateinstimmig, die Straße „An der Hecke“ entsprechend demVerwaltungsvorschlag nach KAG einzustufen und nachderen Ausbau entsprechend abzurechnen.Punkt 4. Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.<strong>2013</strong> zurAufhebung der "Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong>zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfungvon privaten Abwasserleitungen gemäߧ 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom14.03.2011"Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig aufgrund derEmpfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt,Verkehr und Wirtschaftsförderung zur Aufhebung der„Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> zur Abänderung der Fristenbei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungengemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom14.03.2011“ erst nach Erlass der neuen Landes-Rechtsverordnungüber die Überwachung von öffentlichen und privatenAbwasseranlagen zu entscheiden.Punkt 5. Strategiepapier zum Thema WindenergieRatsmitglied Franzen merkt an, dass im Anlagepapier zurNiederschrift des Bauausschusses der zweite Absatz auf Seitevier, betreffend die Zielsetzung, eine Stiftung zugunsten derAllgemeinheit zu gründen, welcher die jährlichen Pachteinnahmenzufließen, nach Ausschussmeinung nicht in dasStrategiepapier gehören sollte.Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong>VETTWEISS 3