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Bürgerservice der Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg

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JAHRGANG 12 31. August 2013 Nummer 8 / 13Mitteilungsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>PIELENHOFEN-WOLFSEGG<strong>Bürgerservice</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Pielenhofen</strong>-<strong>Wolfsegg</strong>Postanschrift:<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Pielenhofen</strong>-<strong>Wolfsegg</strong>Judenberger Straße 4, 93195 <strong>Wolfsegg</strong>Telefon / Telefax / Email:Telefon (Vermittlung)…………………………………… 09409 / 8510-0Telefax…………………………………………………… 09409 / 8510-20Email…………………………… VG-<strong>Pielenhofen</strong>-<strong>Wolfsegg</strong>@realrgb.deInternet:www.pielenhofen.de und www.wolfsegg.deÖffnungszeiten:Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag…………… 08.00 - 12.00 UhrDonnerstag……………………………………………… 14.00 - 18.00 UhrMittwoch………………………………………………………Nebenstellenverzeichnis:geschlossenGeschäftsstellenleiterPeter Sterl………………………………………………… 09409 / 8510-11Bürgermeister <strong>Pielenhofen</strong>Reinhold Ferstl……………………………………………… 09409 / 8510-0Bürgermeister <strong>Wolfsegg</strong>Wolfgang Pirzer…………………………………………… 09409 / 8510-0KämmereiAndrea Schlegl…………………………………………… 09409 / 8510-14Ordnungsamt, StandesamtHeidi Dirmeier…………………………………………… 09409 / 8510-15KassenverwaltungCorinna Schwindl……………………………………… 09409 / 8510-16BauamtChristine Kussinger……………………………………… 09409 / 8510-17Meldeamt, Ausweise, Renten, BürgerbüroSonja Oertl……………………………………………… 09409 / 8510-19Zentrale Dienste, MitteilungsblattKatrin Bandas…………………………………………… 09409 / 8510-18Zentrale DiensteGabriele Bleicher………………………………………… 09409 / 8510-10Bürgerbüro <strong>Pielenhofen</strong>, Rogeriusstraße 10:NEUE Öffnungszeiten (ab 01.07.2013):Dienstag………………………………………………… 14.00 - 18.00 UhrMittwoch………………………………………………… 08.00 - 12.00 UhrDonnerstag entfällt!BürgermeistersprechzeitenDienstag………………………………………………… 17.00 - 18.00 UhrTelefonnummernFrau Oertl………………………………………………… 09409 / 8626-83Telefax…………………………………………………… 09409 / 8626-85AnschriftBürgerhaus <strong>Pielenhofen</strong>, Rogeriusstraße 10, 93188 <strong>Pielenhofen</strong>Email: buergerbuero@realrgb.deÖffnungszeiten <strong>der</strong> Wertstoffhöfe<strong>Pielenhofen</strong> und <strong>Wolfsegg</strong>:Gemeinde <strong>Pielenhofen</strong>:Wertstoffhof an <strong>der</strong> Dettenhofener StraßeMittwoch………………………………………………… 14.00 - 16.00 UhrSamstag…………………………………………………… 09.00 - 12.00 UhrGemeinde WOLFSEGG:Wertstoffhof an <strong>der</strong> Heitzenhofener Straße(gegenüber Kläranlage)Sommerzeit:Freitag…………………………………………………… 17.00 - 19.00 UhrSamstag…………………………………………………… 09.00 - 12.00 UhrWinterzeit:Freitag…………………………………………………… 15.00 - 17.00 UhrSamstag…………………………………………………… 09.00 - 12.00 UhrIMPRESSUM:Mitteilungsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Pielenhofen</strong>-<strong>Wolfsegg</strong>Verantwortlich für den amtlichen Teil <strong>der</strong> VG <strong>Pielenhofen</strong>-<strong>Wolfsegg</strong>:• Der Gemeinschaftsvorsitzende Reinhold Ferstl,Judenbergerstraße 4, 93195 <strong>Wolfsegg</strong>• Gemeinde <strong>Pielenhofen</strong>: 1. Bürgermeister Reinhold Ferstl• Gemeinde <strong>Wolfsegg</strong>: 1. Bürgermeister Wolfgang PirzerVG1


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13Schwerpunkt <strong>der</strong> Rechnungsprüfung war dieses Mal die Überprüfung<strong>der</strong> Haushaltsüber- und -unterschreitungen. Zusätzlich wurdenstichprobenartig neben <strong>der</strong> formellen Prüfung auch die rechnerischePrüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung und <strong>der</strong> Zeit- und Sachbücher und <strong>der</strong>Belege geprüft, sowie die Aufstellung <strong>der</strong> Vermögensnachweisesowie die Gesamtsituation <strong>der</strong> Gemeinde.2. HH-Stelle 0.0000.57000Bei dieser Haushaltstelle (Geschenke, Feste, Ehrungen) ist voneinem Ansatz von 3.000,00 Euro ausgegangen worden. DasRechnungsergebnis beträgt 5.464,88 Euro. Die Verwaltung wirdgebeten, die Ursachen für diese deutliche Überschreitung zuerläutern und zu prüfen, ob hier ein nachträglicher Beschlussdes Gemein<strong>der</strong>ats notwendig ist.3. HH-Stelle 0.1300.51000Diese Ausgabe in Höhe von 1.492,00 Euro wurde wegen <strong>der</strong>Reparatur des Wasserhydranten am Berghof erfor<strong>der</strong>lich.4. HH-Stelle 0.1300.54000Bei diesen Ausgaben handelt es sich um den zusätzlichen Ankaufvon Heizgas für das Feuerwehrhaus (Rödl-Garage).5. HH-Stelle 0.2110.71300Die Haushaltüberschreitung in Höhe von 10.535 Euro ist aufunvorhersehbare zusätzliche Kosten bei <strong>der</strong> energetischenSanierung <strong>der</strong> Grundschule Pettendorf-<strong>Pielenhofen</strong> entstanden.6. HH-Stelle 0.2130.713000Die erhöhte Umlage (+ 23.836 Euro) für die Mittelschule inLappersdorf ist darauf zurückzuführen, dass die Rechnungenverspätet eingegangen sind und somit erst im Haushaltsjahr2012 verbucht wurde.7. HH-Stelle 0.2200.50000Diese Haushaltsstellenüberschreitung ist durch die Renovierungdes alten Bürgerbüros und des FW-Raumes entstanden. DerUmfang konnte zu Beginn des Haushaltsjahres nicht genaugeschätzt werden.8. HH-Stelle 0.2200.14000Die Mietrate für Dezember 2011 für wurde erst im Januar 2012kassenwirksam. (+2012 Euro).9. HH-Stelle 0.2900.63900Die Fahrtkosten für die Schülerbeför<strong>der</strong>ung wurden bisher überden Schulaufwandsträger abgerechnet und zusammen mit denübrigen Kosten verbucht. Laut Vorgabe müssen die Kosten jetztanteilig von <strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde erstattet und als Kosten<strong>der</strong> Schülerbeför<strong>der</strong>ung extra gebucht werden.10. HH-Stelle 0.6300.55000Diese Kosten in Höhe von 7.699 Euro sind im Zusammenhangmit <strong>der</strong> Reparatur des gemeindlichen Fahrzeugs (Kubota) entstanden.Der Gemein<strong>der</strong>at wurde hier informiert und in dieEntscheidung eingebunden.11. HH-Stelle 0.7000.11100Die Verwaltung wird gebeten, den verbliebenen Kleineinleiternoch einmal schriftlich aufzufor<strong>der</strong>n, sein Grundstück an diegemeindliche Kläranlage anzuschließen.12. HH-Stelle 0.8100.11000Die vermin<strong>der</strong>ten Einnahmen beim Betreib <strong>der</strong> FotovoltaikAnlage ist auf die verspätete Überweisung <strong>der</strong> Einnahmen durchdie EON zurückzuführen. Der vollständige Betrag ist erst im HJ2013 eingegangen.13. HH-Stelle 0.9000.83300Die Erhöhung <strong>der</strong> VG-Umlage ist auf die verän<strong>der</strong>te Personalsituationin <strong>der</strong> VG zurückzuführen.14. HH-Stelle 1.8800.94000Der Betrag von 1.000 Euro wurde für die Verkleidung von Rohrenund Leitungen im Feuerwehrraum des Bürgerhauses ausgegeben.15. Wie<strong>der</strong>holt weist <strong>der</strong> Ausschuss daraufhin, dass das Vermögensverzeichnis<strong>der</strong> Gemeinde aktualisiert und weitergeführt wird.16. Bewertung <strong>der</strong> finanziellen Gesamtsituation <strong>der</strong> Gemeinde• Die Rücklagen <strong>der</strong> Gemeinde haben sich zum 31.12.2012 auf863.000 Euro erhöht.• Der Schuldenstand <strong>der</strong> Gemeinde beträgt zum 31.12.20122.112.137 Euro.Die jährliche Tilgung beträgt ca. 57.571 Euro.• Das verbliebene Grundstück im Baugebiet Dettenhofen, dassmit einem Betrag von 40.000 Euro im Haushalt eingestellt war,konnte nicht bis zum 31.12.2012 verkauft werden. (WurdeAnfang 2013 verkauft).• Die Einnahmen aus <strong>der</strong> Gewerbesteuer sind ca. 8.600 Eurounter dem Ansatz geblieben.• Der Einkommensteueranteil hat sich um ca. 20.000 Eurogegenüber dem Ansatz erhöht.• Die bestehenden Kreditverträge wurden entsprechend denvertraglichen Verpflichtungen bedient. Ein Kreditvertragläuft zum 30.08.2013 aus. Hier wird versucht, mit <strong>der</strong> Bankeinen zinsgünstigeren Vertrag abzuschließen.• Der Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Pielenhofen</strong> konnte ausgeglichenabgeschlossen werden. Eine Neuverschuldung <strong>der</strong>Gemeinde war nicht erfor<strong>der</strong>lich.• Bei den Beiträgen und Gebühren stehen 25.438,41 Euro offen.Die Realsteuerstelle überwacht diese Außenstände laufend.• Im Hinblick auf die Kosten <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung wirddie Verwaltung gebeten zu prüfen, ob sich bei <strong>der</strong> Gesamtbetrachtung<strong>der</strong> Ein- und Ausgaben eine Überdeckungabzeichnet. Es ist zu prüfen, ob haushaltsrechtlich eine Son<strong>der</strong>rücklagegebildet werden muss.• Die Kassenführung ist klar und nachvollziehbar. Hier gehtwie<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>er Dank und Anerkennung an Frau AndreaSchlegl für die Hilfestellung und die gute Zusammenarbeitvor und während <strong>der</strong> Rechnungsprüfung.Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses empfiehlt demGemein<strong>der</strong>at, <strong>der</strong> Jahresrechnung zuzustimmen und dem 1. Bürgermeisterdie Entlastung zu erteilen.b) Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung zum Rechnungsprüfungsbericht- zu Punkt 2 (Geschenke, Feste, Ehrungen)in dem Gesamtbetrag über 5.464,88 Euro sind bei <strong>der</strong> Haushaltsplanungnoch nicht bekannt gewesene Ausgaben für die Fahrt nachCerrione, die Verabschiedung von Herrn Hillebrand und die Ausstellungseröffnungüber die Gebietsreform in Höhe von insgesamt2.245 Euro enthalten. Ein separater Beschluss über die Genehmigung<strong>der</strong> Haushaltsüberschreitung ist nicht notwendig, da unter PunktVG 4


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13TOP 4:Kommunalrecht;Antrag <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> Freien Wähler;Beibehaltung <strong>der</strong> Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters alsEhrenbeamter und Empfehlung für die nächste Amtsperiode zurEntschädigung im oberen Bereich des RahmensatzesVortrag:Die Fraktion „Freie Wähler“ stellt mit E-Mail vom 18.07.2013 nachfolgendenAntrag:Begründung:Die Gemeinde hat vor kurzem die Klosterökonomie und die dazugehörigenFel<strong>der</strong> erworben. Dadurch ergeben sich völlig neueEntwicklungschancen für <strong>Pielenhofen</strong>. Das Areal muss mit Städtebauför<strong>der</strong>mittelnumgestaltet, Baugebiete können entwickeltwerden, die Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Feuerwehrhaus,Unterbringungsmöglichkeiten für Vereine und Kultur) kann verbessertwerden.Mit diesen neuen Aufgaben ist ein erheblicher zeitlicher Mehraufwandfür den zukünftigen 1. Bürgermeister/in verbunden. Der 1. Bürgermeistermuss bereits jetzt für seine ehrenamtliche Tätigkeit sehrviel Zeit aufbringen. Dieser Zeitaufwand ist durch die bisher gezahlteAufwandsentschädigung nicht angemessen vergütet. Durch dieneuen Zusatzaufgaben wird sich dies noch erheblich verschärfen.Nach <strong>der</strong> bayerischen Gemeindeordnung entscheidet <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atbei Gemeinden unserer Größenordnung spätestens am 90. Tagvor <strong>der</strong> Bürgermeisterwahl ob <strong>der</strong> 1. Bürgermeister/in hauptamtlicho<strong>der</strong> ehrenamtlich tätig ist.Eine hauptamtliche Beschäftigung des 1. Bürgermeisters /Bürgermeisterinwäre für unsere Gemeinde mit zu hohen Kosten verbunden.Um trotzdem eine angemessene Vergütung zu gewährleisten,sollte aber <strong>der</strong> Rahmen für die monatliche Entschädigung für den 1.Bürgermeister/in ausgeschöpft werden.Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at folgendenVG 6Beschluss:Der 1. Bürgermeister/die 1. Bürgermeisterin <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Pielenhofen</strong>soll für die Wahlperiode 2014 – 2020 ehrenamtlich tätig sein.Der Gemein<strong>der</strong>at empfiehlt dem neu gewählten Gemein<strong>der</strong>at dem/<strong>der</strong> zukünftigen 1. Bürgermeister/1. Bürgermeisterin eine monatlicheAufwandsentschädigung zu gewähren, die im oberen Bereichdes Rahmensatzes liegt.Abstimmungsergebnis: 11 : 0 StimmenTOP 5:Antrag des Schützenvereins SG 07 <strong>Pielenhofen</strong> auf Befreiungvon den Mietkosten für das Schützenheim im gemeindeeigenenGebäude <strong>der</strong> ehemaligen KlosterökonomieSachverhalt:Mit Schreiben vom 16.07.2013 wendet sich die Vorsitzende <strong>der</strong>Schützengesellschaft 1907 <strong>Pielenhofen</strong>, Frau Oeßelmann, an dieGemeinde, mit dem Antrag, die Miete für das Schützenheim in <strong>der</strong>ehemaligen Klosterökonomie ganz o<strong>der</strong> teilweise zu erlassen.Als Begründung werden die Zahlung von erheblichen Abgaben anVersicherungen und Schützenbund angeführt.Beschluss:Dem Antrag wird stattgegeben. Die Miete wird erlassen. Die Weiterberechnung<strong>der</strong> Betriebskosten wird beibehalten.Abstimmungsergebnis: 11 : 0 StimmenTOP 6:Antrag von Frau Helma Ebkemeier auf Nutzungsüberlassung <strong>der</strong>gemeindeeigenen Schulturnhalle für Sportstunden außerhalb <strong>der</strong>Vereinsnutzung als freie Trainerin und ChoreografinSachverhalt:Frau Helma Ebkemeier teilt in einem Schreiben an BürgermeisterFerstl mit, dass sie zum 31.5.2013 ihre Tätigkeit als Abteilungsleiterinund Übungsleiterin für den TSV <strong>Pielenhofen</strong> beendet hat. DieÜbungsleiterstunden werden von ihr noch bis Ende Juli privat undunentgeltlich mit drei Gruppen fortgeführt.Ab September möchte Frau Ebkemeier als freie Trainerin undChoreografin tätig sein und die 3 Gruppen (Turnen und Theater)fortführen. Frau Ebkemeier führt ausdrücklich an, dass sie dies nichtaus monetären Gründen anbietet, son<strong>der</strong>n um den Jugendlichenund Erwachsenen die Möglichkeiten zum Sport und zu sinnvollerFreizeitbeschäftigung zu geben.Zu diesem Zwecke beantragt sie bei <strong>der</strong> Gemeinde, die Benutzung<strong>der</strong> gemeindeeigenen Turnhalle in Absprache mit <strong>der</strong> Her<strong>der</strong>schuleund dem TSV <strong>Pielenhofen</strong> zu erlauben.Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung:Die Turnhalle ist eine öffentliche Einrichtung <strong>der</strong> Gemeinde. Eineöffentlich-rechtliche Benutzungssatzung zur Regelung <strong>der</strong> Hallennutzunggibt es nicht.Die bisherige Praxis gestattet den örtlichen Vereinen im Rahmenihres Vereinszweckes eine kostenfreie Nutzung. Eine Nutzungsvereinbarungbesteht mit <strong>der</strong> Her<strong>der</strong> Schule, die zur vorrangigenNutzung <strong>der</strong> Turnhalle für ihre schulischen Zwecke berechtigt ist.Einen vergleichbaren Fall mit dem vorliegenden Antrag gibt esbisher nicht.Die Gemeinde kann in eigenem Ermessen über die Nutzung und dieNutzungsbedingungen entscheiden.So kann <strong>der</strong> Antragstellerin im Rahmen freier Kapazitäten die Nutzung<strong>der</strong> Turnhalle für die Abhaltung von Sportstunden gestattetwerden. Die vorrangige Nutzung für schulische Zwecke und fürVereinszwecke ist zu beachten.Die Erhebung eines Nutzungsentgeltes zur Beteiligung an denBetriebskosten ist sachgerecht.Beschluss:Die Gemeinde gestattet <strong>der</strong> Antragstellerin im Rahmen freier Kapazitätendie Nutzung <strong>der</strong> Turnhalle zur Abhaltung von Sportstundenals freie Trainerin. Die Belegung durch die Her<strong>der</strong> Schule und durchörtliche Vereine hat Vorrang.Für die Nutzung <strong>der</strong> Turnhalle wird ein monatliches Nutzungsentgeltin Höhe von 15,-- Euro pro wöchentlicher Übungsstunde erhoben. ImRahmen eines Nutzungsvertrages ist auch die Haftung abzuklären.Abstimmungsergebnis: 10 : 0 StimmenGemein<strong>der</strong>at Ebkemeier ist wegen persönlicher Beteiligung vonBeratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.TOP 7:Informationen des Bürgermeisters1. Bürgermeister Reinhold Ferstl informiert:• Die Fa. Weigert hat mitgeteilt, dass die Glaserei Kerscher letztmaligaufgefor<strong>der</strong>t wurde, das Bushäuschen in <strong>der</strong> Angerstraße bis02.08.2013 fertig zu stellen.


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13• Am Dienstag, 06.08.2013 findet um 18.30 Uhr eine Anliegerversammlungzum Ausbau des Mittelweges statt.• Am Samstag, 17.08.2013 findet ab 17.30 Uhr die Verabschiedungdes Pfarrers, H.H. Dir. Joseph König statt. Alle Gemein<strong>der</strong>äte sindherzlich eingeladen.• Im Rahmen <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung erhält die Gemeinde vorerst30.000,-- Euro an Zuwendungen.• Am 26.07.2013 hat im Landratsamt eine Informationsveranstaltungzum Thema „Radwegebedarfsplanung“ stattgefunden. DieKostenbeteiligung <strong>der</strong> Gemeinden beträgt 50 %.• Am 23.07.2013 fand in <strong>Pielenhofen</strong> das Landkreisfest statt.TOP 8:Anfragen und Bekanntgaben• Gemein<strong>der</strong>at Graml teilt mit, dass <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenbus auch imnächsten Jahr gut belegt sein wird.• Gemein<strong>der</strong>at Graml wurde von Rohrdorfer Bürgern angesprochen,dass die Sträucher im Kurvenbereich beim Regenrückhaltebeckenund bei <strong>der</strong> Einfahrt Rohrdorf in Höhe <strong>der</strong> Grüngutcontainerdie Sicht beeinträchtigen und zurückzuschneiden sind.• Gemein<strong>der</strong>ätin Reinhardt bittet um Säuberung <strong>der</strong> Gullys in Dettenhofen,da diese bei Starkregenereignissen überlaufen.• Gemein<strong>der</strong>ätin Berger spricht die undichte Doppeltüre im 1. OGdes Bürgerhauses an.• Gemein<strong>der</strong>at Gruber berichtet von <strong>der</strong> überörtlichen Kin<strong>der</strong>gartenausschusssitzungvom 22.07.2013. Hinsichtlich <strong>der</strong> Ferienbetreuungsind die Öffnungszeiten des <strong>Pielenhofen</strong>er Kin<strong>der</strong>gartensanzupassen. Der Ferienbetreuungsbedarf für die Schulkin<strong>der</strong> biszur 4. Klasse ist zu ermitteln.• Gemein<strong>der</strong>at Gruber möchte, dass im Haushalt 2014 Ausgabenfür den Kin<strong>der</strong>spielplatz in <strong>der</strong> Angerstraße eingeplant werden.• Gemein<strong>der</strong>at Gruber teilt mit, dass im Eingangsbereich <strong>der</strong> Schuledie Fassade beschädigt ist und die Wärmedämmung sichtbar ist.Feuchtigkeit könnte eindringen.• Gemein<strong>der</strong>ätin Kappl bedankt sich im Namen <strong>der</strong> beiden PartnergemeindenCerrione und Crécy-la-Chapelle für das gelungenePartnerschaftsfest und die Gastfreundschaft, die ihnen entgegengebracht wurde. Sie überreicht das offizielle Mitteilungsblatt <strong>der</strong>GrundstücksverkaufGemeinde Crécy-la-Chapelle, welches Beiträge über den diesjährigenSchüleraustausch, den Auftritt <strong>der</strong> Gruppe „Trotzdem“ inMeaux und den Besuch <strong>der</strong> Fußballjugend enthält.• Auf Anfrage von Gemein<strong>der</strong>at Ebkemeier teilt Gemein<strong>der</strong>atGruber mit, dass im nächsten Jahr 42 Kin<strong>der</strong> den <strong>Pielenhofen</strong>erKin<strong>der</strong>garten besuchen werden. Es wird zunehmend schwieriger,die Gruppen zu füllen.• Auf Anfrage von Gemein<strong>der</strong>at Ebkemeier informiert Gemein<strong>der</strong>ätinKappl, dass sich alle Vereine einig waren, die Einnahmen vomPartnerschaftsfest an eine Familie eines hochwasserbetroffenenOrtes zu spenden. Von einem aufgelösten Ortsverein (Naabtalkegelclub)sind noch 1.000,-- Euro übrig. Diese werden zusammenmit dem Erlös aus dem Partnerschaftsfest gespendet. Es ergibtsich ein Gesamtbetrag von 5.300,-- Euro.• Gemein<strong>der</strong>at Liebl erkundigt sich, ob sich die LED-Leuchtenbereits auf die Stromrechnungen auswirken.<strong>Wolfsegg</strong>, den 02.08.2013Beschlüsse aus vorangegangenen nichtöffentlichenGemein<strong>der</strong>atssitzungenGrundstücksangelegenheiten;Verpachtung <strong>der</strong> gemeindeeigenen landwirtschaftlichenFlächenDer Gemein<strong>der</strong>at <strong>Pielenhofen</strong> hat beschlossen, dass die landwirtschaftlichenFlächen (FlNrn. 405, 406, 407, 425, 440, 441, 442, 443,448, 457, 183 Gemarkung <strong>Pielenhofen</strong>) wie bisher wei-terhin verpachtetwerden.Vermietung gemeindeeigener Liegenschaften;Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>Pielenhofen</strong> hat beschlossen, das „Wendelinhaus“(Ökonomiegebäude), Dok-torhaus und die Garagen auf Fl.Nr. 139zu vermieten.Kläranlage <strong>Pielenhofen</strong>Vergabe <strong>der</strong> KlärschlammentsorgungDer Auftrag für die Klärschlammentsorgung 2013 wird an die Fa.Bauer, Mariaort erteilt.Die Gemeinde <strong>Pielenhofen</strong> beabsichtigt aus ihrem Grundvermögen folgende land- bzw. forstwirtschaftliche Grundstücke zu veräußern:Gesamtfläche Zum Verkauf flurnummern <strong>der</strong> zum Verkauf Bemerkungen<strong>der</strong> Grundstücke angebotene Fläche angebotenen Flächenm² m² Gemarkung <strong>Pielenhofen</strong>Los 1 95.515 ca. 46.696 480, 482, 483, 484 Landwirtschaftliche Flächen entlang <strong>der</strong> Naabjeweils Teilflächenördlich des Klosters (beginnend ca. 180 mnördlich <strong>der</strong> Klostermauer); abzüglich ca. 10 mUferstreifen an <strong>der</strong> NaabLos 2 18.199 ca. 13.000 486, 487, 488, 490, 490/2, 490/3 Wiesengrundstücke am Ufer rechts <strong>der</strong> Naabjeweils Teilflächeabzüglich ca. 10 m UferstreifenLos 3 56.123 ca. 55.500 478 (ohne Teilfläche Grotte) Waldgrundstück entlang <strong>der</strong> Staatsstraße ohneTeilfläche GrotteLos 4 73.747 73.247 463 (TFl.), 469, 470, 471, 472, landwirtschaftliche Grundstücke rechts <strong>der</strong>473, 474, 476 Münchsrie<strong>der</strong> StraßeLos 5 2.038 2.038 397, 397/1, 397/13 einzelne kleine Uferflächen zwischen Naab undjeweils Miteigentumsanteile Staatsstraße – jeweils MiteigentumsanteileSumme 245.622 190.981VG 7


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13d) Beer Gerhard und Cornelia:Neubau einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 118/83, Gemarkung <strong>Wolfsegg</strong>,Parzelle 21 im Baugebiet „Maisthal-Sillen-Burgblick“ (Graf-von-Oberndorff-Straße)Vortrag:Der jetzige, genehmigungsfrei errichtete Carport mit Flachdach sollbeseitigt und an gleicher Stelle eine Doppelgarage mit Abstellraumerrichtet werden.Das Bauvorhaben wi<strong>der</strong>spricht in folgenden Punkten den Festsetzungendes Bebauungsplanes:1. Die Gebäudelänge an <strong>der</strong> Grundstücksgrenze beträgt 10 m –Abstandsflächenübernahme des Nachbarn liegt vor.2. Geplante Dachform: Flachdach – gemäß den Festsetzungen desBebauungsplanes ist ein Satteldach zu errichten. Carports sindauch mit Pult- o<strong>der</strong> Flachdach zulässig.Die Begründung zu den beabsichtigten Abweichungen wird verlesen.Beschluss:Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiungvon den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.beschlossen mit 7 : 0 Stimmen<strong>Wolfsegg</strong>, den 05.08.2013Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 02.08.2013Öffentlicher TeilTOP 1:Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2012a) Bericht <strong>der</strong> Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschussesb) Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung zum Rechnungsprüfungsberichtc) Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnungd) Entlastung des 1. Bürgermeistersa) die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Gemein<strong>der</strong>ätinScheid, berichtet über das Ergebnis <strong>der</strong> örtlichen Rechnungsprüfung.b) Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung zum RechnungsprüfungsberichtDienst-/Amtshaftpflicht für MandatsträgerDie Versicherungssummen <strong>der</strong> Dienst- sowie Amtshaftpflichtversicherungwurden lediglich in Euro umgerechnet und gerundet. Esgelten laut VKB vom 31.07.2013 bei Dienst-HV eine Deckungssummein Höhe von 52.000 Euro je versicherte Person, bei <strong>der</strong> Amts-HV fürPersonen- und Sachschäden 512.000 Euro und für Vermögensschäden6.000 Euro je Schadenereignis.Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Versicherungenbesteht darin, dass in <strong>der</strong> Amts-HV ein Dritter geschädigt sein muss,während in <strong>der</strong> Dienst-HV ein unmittelbar dem Dienstherrn zugefügterSchaden Gegenstand <strong>der</strong> Versicherung ist.Eine Umstellung auf aktuelle Bedingungen und Versicherungssummenist je<strong>der</strong>zeit möglich, wobei dies insbeson<strong>der</strong>e eine Erhöhung<strong>der</strong> Deckungssummen zur Amts-HV bringt.Dieseltank am BauhofZukünftig werden auch die Diesellieferungen durch die Firma Böttcherim Tankbuch eingetragen.c) Beschlussfassung zur Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2012Beschluss:Der Bericht über die örtliche Prüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung wurdebekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die imHaushaltsjahr 2012 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigenAusgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigungnicht schon in früheren Beschlüssen des Gemein<strong>der</strong>ateserfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)Verwaltungs- Vermögens- Gesamthaushalthaushalt haushaltSoll-Einnahmen 1.732.319,68 € 964.063,48 € 2.696.383,16 €Soll-Ausgaben 1.732.319,68 € 964.063,48 € 2.696.383,16 €Soll-Fehlbetrag – – –Stand <strong>der</strong> Schulden und <strong>der</strong> RücklagenSchulden 01.01.2012 1.622.637 EuroSchulden 31.12.2012 1.501.359 EuroAllgemeine Rücklage 01.01.2012 797.492,80 EuroAllgemeine Rücklage 31.12.2012 496.557,54 EuroAbstimmungsergebnis: 13 : 0Stimmend) Entlastung des 1. BürgermeistersAusschlussbeschluss:Der Vorsitzende wird wegen persönlicher Beteiligung von Beratungund Beschlussfassung über die Entlastung ausgeschlossen.Abstimmungsergebnis: 12 : 0 Stimmen2. Bürgermeister Bleicher übernimmt den Vorsitz.Beschluss:Die Entlastung für den 1. Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GOwird hiermit erteilt.Abstimmungsergebnis: 12 : 0 StimmenBürgermeister Pirzer übernimmt wie<strong>der</strong> den Vorsitz.TOP 2:Erneuerbare Energiena) Sachstandsbericht zur geplanten Freiflächenphotovoltaikanlageb) Sachstandsbericht zur möglichen Errichtung eines Windparksa) Thomas Hartauer von <strong>der</strong> Fa. Lacuna berichtet über den Stand<strong>der</strong> Planungen bei <strong>der</strong> Freiflächenphotovoltaikanlage. Hierzuwird ein Bodengutachten erstellt, welches nach Auswertung inOrdnung sein müsste. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes mitÄn<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes könnte bis Ende November2013 abgeschlossen sein. Die Anlage dürfte dann bis etwa Ende2013 genehmigungsfähig sein, mit dem Bau könnte im März 2014begonnen werden. Die Bauzeit wird ca. 1 Monat betragen. DiePlanung <strong>der</strong> Anlage selbst ist grundsätzlich unverän<strong>der</strong>t wie in <strong>der</strong>vorangegangenen Gemein<strong>der</strong>atssitzung bereits vorgestellt. Miteinbezogen werden soll nun aber noch das Grundstück FlNr. 93/22Gemarkung <strong>Wolfsegg</strong>, mit einer Fläche von ca. 3.500 m². Diese sollzur Bereitstellung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichsflächen dienenund evtl. auch Standort für einige Module und die Trafostationwerden. Hartauer erläutert, dass die PV-Anlage die Kläranlagebzw. später die Pumpwerke <strong>der</strong> Abwasseranlage versorgen soll,VG 12


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13wodurch sich die Rentabilität <strong>der</strong> Anlage verbessert. Beim Bau<strong>der</strong> Anlage wird man das Modell einer Bürgergenossenschaftvorstellen. Dadurch könnte eine Beteiligung <strong>der</strong> Bürger an diesemProjekt ermöglicht werden. Es ergibt sich ein Eigenkapitalbedarfvon etwa 300-400 TEuro. Beteiligen könnte sich auch die Energiegenossenschaftdes Landkreises Regensburg.In <strong>der</strong> kommenden Sitzung wird die Planung zur Abstimmunggebracht.Beratung:In <strong>der</strong> Diskussion stellt Herr Hartauer nochmals dar, dass Stand heutedie Errichtung <strong>der</strong> Anlage technisch und rechtlich möglich ist und<strong>der</strong> Gemeinde keine Kosten entstehen. Zum Nutzen <strong>der</strong> Gemeindeführt Bürgermeister Wolfgang Pirzer aus, dass auch nach Auflassung<strong>der</strong> Kläranlage ein hoher Stromverbrauch für die Pumpwerke <strong>der</strong>Abwasseranlage anfällt, <strong>der</strong> dann durch den günstigen Strom <strong>der</strong>Photovoltaikanlage gedeckt werden kann.b) Zum Thema Windenergie stellt Bürgermeister Wolfgang Pirzereingangs dar, dass inzwischen ein Gespräch mit einem weiterenInvestor stattgefunden hat, <strong>der</strong> den Standort im SchwaighauserForst in Planung hat.Herr Meyer-Menz, Projektentwickler für die Lacuna GmbH, erläutertden rechtlichen Rahmen <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Planungen. Zur Frage<strong>der</strong> Standortsicherung führt er aus, dass in <strong>der</strong> VergangenheitFlächen <strong>der</strong> Bayerischen Staatsforsten für Investoren vertraglichzum Aufbau von Windenergieanlagen reserviert wurden, ohnedass die Gemeinde daran beteiligt wurde. Inzwischen werdennur noch nach vorheriger Zustimmung <strong>der</strong> jeweiligen Gemeindeentsprechende Verträge abgeschlossen.Zu den eigenen Planungen von Lacuna berichtet er, dass zunächst4 Säulen <strong>der</strong> Machbarkeit eines Windparks untersucht werden.Diese sind: Siedlungsabstände (Akzeptanz <strong>der</strong> Bürger), Schutzgebiete(FFH, Vogelschutzgebiete ect.), Energiepotential (Windmessungen)und die Infrastruktur (Netzanschluss, Zufahrten).Zur Technik <strong>der</strong> Windkraftanlagen führt er aus, dass diese sich inden vergangenen Jahren stetig verbessert hat. Der Durchmessermo<strong>der</strong>ner Anlagen liegt inzwischen bei 126 m, wodurch eine Jahresleistungvon bis zu 7.000.000 kWh je Anlage erreicht werdenkann. Der Flächenbedarf einer Anlage liegt bei ca. 0,25 bis 0,5 ha,<strong>der</strong> Abstand zwischen zwei Anlagen beträgt den ca. 3 bis 5-fachenRotordurchmesser.Zur Frage <strong>der</strong> baurechtlichen Belange stellt Herr Meyer-Menz dar,dass die Gemeinde im Flächennutzungsplan Flächen für Windkraftanlagendarstellen kann.Die Windkraftanlagen sind nach Baurecht privilegierte Anlagenim Außenbereich. Gegenstand des Genehmigungsverfahrenssind insbeson<strong>der</strong>e auch Belange des Immissionsschutzes und desNaturschutzes. Nur wenn öffentlich-rechtliche Belange einerGenehmigung entgegenstehen, darf diese versagt werden.Zum Verfahrensablauf erklärt Herr Meyer-Menz, dass zunächsteine Windmessung durchgeführt wird und parallel eine Kartierungerfolgt. Anschließend werden in einem Scoping vorab dieverschiedenen, zu berücksichtigen Belange mit den Fachstellenerörtert, ehe ein Genehmigung beantragt wird. Ein Verfahrendauert erfahrungsgemäß mindestens 5 Monate. Einen Zeitraumvon 3 bis 4 Jahren nennt Herr Meyer-Menz als realistischen Zeitraum<strong>der</strong> von <strong>der</strong> ersten Idee zur Errichtung eines Windparks biszur Inbetriebnahme vergeht.Im konkreten Fall würde die hauptsächliche Planung im kommendenJahr abgewickelt werden.Beratung:Auf den Vortrag folgt eine ausführliche Diskussion. Zur Frage, inwieweitsich die Gemeinde mit einer Zustimmung zum Standort auchschon im Genehmigungsverfahren bindet, erläutert Herr Meyer-Menz, dass die Zustimmung zum Standort noch keine Verpflichtunghinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens bedeutet. Dennochsei zu bedenken, dass dem Investor schon im frühen Planungsstadiumerhebliche Kosten in Höhe von etwa 150.000,-- Euro für Windmessungenund dgl. entstehen. Eine frühzeitige Positionierung <strong>der</strong>Gemeinde, wie sie generell zur Windkraft steht, sei daher schonangebracht. Die Fa. Lacuna wird nämlich ein Projekt nicht gegenden Willen <strong>der</strong> Gemeinde angehen, selbst wenn dies rechtlich durchsetzbarsein sollte.Zur Frage <strong>der</strong> Standortsicherung meint Herr Meyer-Menz, dass dieGemeinde auswählen kann, welchem Investor sie die Zustimmungfür die Standortsicherung zur Errichtung einer Windkraftanlagegibt. Die Gemeinde vergibt damit sozusagen das Mandat an einenInvestor, die ersten Planungsschritte zur Errichtung eines Windparkseinzuleiten.Vorgebracht wird die Auffassung, man müsse zuerst die Bürgerbefragen, bevor sich die Gemeinde zum Thema Windkraft positioniert.Auch Herr Meier- Menz sieht zwar die Information <strong>der</strong> Bürgerals sehr wichtigen Aspekt, dennoch sollte vor einer breiten Diskussionerst festgestellt werden, ob am Standort ein Windpark überhauptmöglich und machbar ist.Zu diskutieren wären dann auch verschiedene Betreibermodelle, wiez. B. Bürgergenossenschaften, sowie die Möglichkeit <strong>der</strong> direktenStromversorgung <strong>der</strong> Haushalte im Ort.Gegen kritische Argumente zur Windkraft stellt BürgermeisterWolfgang Pirzer seine Auffassung zur Windenergie dar. Nach <strong>der</strong>beschlossenen Energiewende könne man sich als Gemeinde diesemThema nicht verschließen. Die Anlagen für die Erzeugung erneuerbarerEnergie müssten schließlich irgendwo entstehen. Eine Argumentation„Windkraft ja, aber nicht bei uns“, lässt BürgermeisterPirzer nicht gelten. Er sieht es als Vorteil für die Gemeinde an, wenn<strong>der</strong> Strom ortsnah produziert wird und formuliert dies als seine klareZielsetzung.TOP 3:Vorhaben bezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan;Freiflächenphotovoltaikanlage Teufelschlag mit Än<strong>der</strong>ung desFlächennutzungsplanes;AufstellungsbeschlussVortrag:In seiner Sitzung vom 01.02.2013 hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at dem Bau einerFreiflächenphotovoltaikanlage auf dem Gelände <strong>der</strong> ehemaligenBauschuttdeponie Teufelschlag zugestimmt und sich grundsätzlichbereit erklärt, das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 93/3, Gemarkung<strong>Wolfsegg</strong>, hierfür zur Verfügung zu stellen.Die Firma Lacuna AG hat bei <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Wolfsegg</strong> angefragt, obsie auf den Flächen <strong>der</strong> Fl.Nrn. 93/3 und 93/22, Gemarkung <strong>Wolfsegg</strong>,(siehe Katasterpläne, Anlage 1) eine Freiflächenphotovoltaikanlageerrichten kann. Die ehemalige Bauschuttdeponie auf <strong>der</strong> Fläche <strong>der</strong>Flurnummer 93/3 ist als Konversionsfläche för<strong>der</strong>fähig nach § 32 EEG.Eine Nutzung <strong>der</strong> oben genannten Fläche zur Stromerzeugung ausPhotovoltaik ist daher grundsätzlich zu begrüßen.Die Fläche mit <strong>der</strong> Flurnummer 93/22 könnte als Ausgleichsflächeo<strong>der</strong> ebenfalls für die Sonnenstromerzeugung (außerhalb des EEGs)genutzt werden.VG 13


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13Die insgesamte Größe <strong>der</strong> Flächen beträgt ca. 1,4 ha. Im Bebauungsplanvorentwurf(Anlage 2) ist die Fläche für Photovoltaikanlagedargestellt.Beschluss:Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenenBebauungs- und Grünordnungsplanes mit <strong>der</strong> Bezeichnung„PV-Anlage BauschuttdeponieTeufelschlag“ auf den GrundstückenFl.Nr. 93/3 und 93/22, Gemarkung <strong>Wolfsegg</strong>. Es wird ein Son<strong>der</strong>gebietPhotovoltaikanlage im Sinn von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung(BauNVO) ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wird in ein Son<strong>der</strong>gebietPhotovoltaik geän<strong>der</strong>t.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.Wegen <strong>der</strong> Vorbelastung durch die frühere Nutzung als Bauschuttdeponiewird eine grundsätzliche Eignung <strong>der</strong> Flächen für regenerativeEnergien gesehen. Durch den Grünordnungsplan wird einezusätzliche Einbindung in die Landschaft erfolgen.Der Investor trägt die Kosten für alle erfor<strong>der</strong>lichen Bauleitplanverfahren,die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung,sowie alle erfor<strong>der</strong>lichen Erschließungs- und Verlegekosten vonNetzanschlussleitungen.Abstimmungsergebnis: 13 : 0 StimmenTOP 4:Informationen des BürgermeistersBürgermeister Pirzer informiert:• über die Planungen zum Hollnberger Haus und zeigt den Bauplan.• Die Sammelausschreibung von Streusalz hat mit 68,80 Euro / toeinen vergleichbar günstiges Angebotspreis ergeben• Am 8.7.13 wurde die Absichtserklärung zur Zusammenlegung <strong>der</strong>gemeindlichen Bauhöfe <strong>Wolfsegg</strong> und <strong>Pielenhofen</strong> unterzeichnet.Von Landrat Mirbeth kam die Zusage, dass jede <strong>der</strong> beidenGemeinden für die Teilnahme an diesem Projekt eine finanzielleUnterstützung in Höhe von 5.000,-- Euro erhält.• Das neue Feuerwehrfahrzeug ist inzwischen in <strong>Wolfsegg</strong> eingetroffenund von <strong>der</strong> Feuerwehr übernommen worden. DieInvestition in Höhe von ca. 300.000,-- Euro bringt <strong>der</strong> Feuerwehrauf lange Jahre eine zukunftsfähige Ausstattung.• Herr Günter Bleicher hat für die Schule ein Schmiede-Kunstwerkerstellt. Einzelne Teile wurden während des Unterrichts gefertigt.Das Werk wurde <strong>der</strong> Schule gespendet.• Es wurden weitere Bauparzellen <strong>der</strong> Gemeinde verkauft. Parzelle17 ist beurkundet, Parzelle 22 folgt in Kürze. Es sind noch 3 Parzellenvorhanden.• Die Gemein<strong>der</strong>äte erhalten ihre Berufung zum Wahlhelfer für dieBundestags- und die Landtagswahl.• Die Pfarrei Christ König lädt am Sonntag, den 29.09.2013 um 10.30Uhr zur feierlichen Weihe des neu errichteten „Haus für Kin<strong>der</strong>“ein.TOP 5:Anfragen und Bekanntgaben• Gemein<strong>der</strong>at Georg Meindl erkundigt sich, ob es zur künftigenTrägerschaft <strong>der</strong> Burg <strong>Wolfsegg</strong> inzwischen Neues gibt. BürgermeisterPirzer erklärt, dass Gespräche hierüber laufen.• Gemein<strong>der</strong>at Manfred Bunk bringt die Anregung vor, den Schulbusauch einzusetzen, um älteren, nicht mobilen Mitbürgern eineFahrgelegenheit anzubieten, z. B. für Arztbesuche. BürgermeisterPirzer entgegnet, dass <strong>der</strong> Einsatz des Schulbusses hierfür nichtmöglich wäre. Dies sei auch typischerweise ein Aufgabenfeld,das im Bereich <strong>der</strong> Nachbarschaftshilfe bereits diskutiert wurde.Damals wurde jedoch keinerlei Bedarf gemeldet.<strong>Wolfsegg</strong>, den 05.08.2013BEKANNTMACHUNGüber die Wahlkreisvorschläge für die Wahlzum Landtag und zum Bezirkstag am15. September 2013Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenenWahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl imWahlkreis 304 Regensburg-Land wurde im Bayerischen StaatsanzeigerNr. 32 vom 09.08.2013 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs.1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagenwährend <strong>der</strong> allgemeinen Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstagsund freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstagszusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><strong>Pielenhofen</strong>-<strong>Wolfsegg</strong>, Judenberger Str. 4, 93195 <strong>Wolfsegg</strong>,Zimmer E 03 sowie dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr undmittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bürgerbüro <strong>Pielenhofen</strong>,Rogeriusstr. 10, 93188 <strong>Pielenhofen</strong> eingesehen werden.Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag denNamen <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnungverwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname,Beruf o<strong>der</strong> Stand, Geburtsjahr und Anschrift <strong>der</strong> sich bewerbendenPersonen.Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen WahlkreisenBayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters(www.wahlen.bayern.de) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am15. Septembr 2013“ veröffentlicht.<strong>Wolfsegg</strong>, den 08.08.2013gez.Dirmeier, Verw.-FachwirtinWAHLBEKANNTMACHUNGzur Landtags- und zur Bezirkswahl und denVolksentscheiden am 15. September 20131. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk.Der Wahlraum befindet sich in <strong>der</strong> Pausenhalle <strong>der</strong> Schule<strong>Wolfsegg</strong>, Kirchstraße 2, 93195 <strong>Wolfsegg</strong>Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in<strong>der</strong> Zeit vom 12.08.2013 bis 25.08.2013 übersandt worden sind,sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem dieStimmberechtigten abzustimmen haben.3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnissesum 17.00 Uhr in <strong>der</strong> Schule <strong>Wolfsegg</strong>, Kirchstraße 2,93195 <strong>Wolfsegg</strong>, Obergeschoß, zusammen.4. Stimmberechtigte Personen können nur in dem Wahlraumdes Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sieeingetragen sind. Die Stimmberechtigten haben ihre Wahlbe-VG 14


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13nachrichtigung und ihren Personalausweis o<strong>der</strong> Reisepass zu denAbstimmungen mitzubringen.Je<strong>der</strong> Wähler/Jede Wählerin hat zwei Stimmen für die Landtagswahl,zwei Stimmen für die Bezirkswahl und je eine Stimme fürdie fünf Volksentscheide. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln,die dem Wähler/<strong>der</strong> Wählerin bei Betreten des Wahlraumsausgehändigt werden.Im Einzelnen erhält <strong>der</strong> Wähler/die Wählerin folgende Stimmzettel:- einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für dieWahl einer o<strong>der</strong> eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme),- einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für dieWahl einer o<strong>der</strong> eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme),- einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für dieWahl einer Bezirksrätin o<strong>der</strong> eines Bezirksrats im Stimmkreis(Erststimme),- einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahleiner Bezirksrätin o<strong>der</strong> eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme),(auf jedem dieser Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegebenwerden)sowie- einen gelben Stimmzettel zu den fünf Volksentscheiden überdie vom Landtag beschlossenen Gesetze zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verfassungdes Freistaates Bayern (auf diesem Stimmzettel dürfeninsgesamt fünf Stimmen abgegeben werden: je eine Stimme– „Ja“ o<strong>der</strong> „Nein“ – zu jedem <strong>der</strong> fünf Volksentscheide).Auf dem Stimmzettel zu den Volksentscheiden sind die Gesetzestextemit Erläuterungen abgedruckt. Die Bekanntmachung<strong>der</strong> Staatsregierung zu den Volksentscheiden nach Art. 75 Abs.2 Landeswahlgesetz enthält zusätzlich die Begründungen zuden einzelnen Gesetzen, die Auffassung <strong>der</strong> Staatsregierungund das Abstimmungsergebnis im Landtag. Die Stimmberechtigtenkönnen die Bekanntmachung im Internet unter www.bayern.de/volksentscheide abrufen, mit den Briefwahlunterlageno<strong>der</strong> geson<strong>der</strong>t bei <strong>der</strong> Gemeinde anfor<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> dorteinsehen. Sie hängt außerdem in jedem Abstimmungsraumaus.Bei <strong>der</strong> Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag kennzeichnet <strong>der</strong>Wähler/die Wählerin durch je ein Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weisein dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel mit denStimmkreisbewerbern, welcher Stimmkreisbewerberin/welchemStimmkreisbewerber, und auf dem Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern,welcher Wahlkreisbewerberin/welchem Wahlkreisbewerberer/sie seine/ihre Stimme geben will.Bei <strong>der</strong> Abstimmung über die fünf Volksentscheide kennzeichnet<strong>der</strong> Wähler/die Wählerin jeweils durch ein Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>eWeise in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem gelben Stimmzettel,ob er/sie dem jeweils vom Bayerischen Landtag beschlossenenGesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verfassung zustimmt (Ja-Stimme)o<strong>der</strong> es ablehnt (Nein-Stimme).Die Stimmzettel müssen vom Wähler/von <strong>der</strong> Wählerin in einerWahlzelle bzw. hinter einer Sichtschutzvorrichtung des Wahlraumso<strong>der</strong> in einem beson<strong>der</strong>en Nebenraum gekennzeichnetund mehrfach gefaltet werden.5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgendeErmittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirksind öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigungdes Wahlgeschäfts möglich ist.6. Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an denAbstimmungena) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des aufdem Wahlschein bezeichneten Stimmkreiseso<strong>der</strong>b) durch Briefwahlteilnehmen.Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält von <strong>der</strong> Gemeinde(<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>) auf Antrag mit dem Wahlschein folgendeUnterlagen:- je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für dieLandtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),- je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für dieLandtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),- einen Stimmzettel für die fünf Volksentscheide (gelb),- drei Stimmzettelumschläge (weiß, blau und gelb),- einen roten Wahlbriefumschlag mit <strong>der</strong> Anschrift, an die <strong>der</strong>Wahlbrief zu übersenden ist,- ein Merkblatt für die Briefwahl und- die Bekanntmachung <strong>der</strong> Staatsregierung zu den Volksentscheiden(falls angefor<strong>der</strong>t).Bei <strong>der</strong> Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen,dass <strong>der</strong> Wahlbrief, in dem sich <strong>der</strong> Wahlschein und die verschlossenenStimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigenStimmzetteln) befinden, bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlagangegebenen Stelle spätestens am 15. September 2013 bis 18.00Uhr eingeht.Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahlauszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für dieBriefwahl.7. Stimmberechtigte können ihr Stimmrecht nur einmal und nurpersönlich ausüben. Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtigesErgebnis einer Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafebestraft; <strong>der</strong> Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3, § 108d desStrafgesetzbuchs).<strong>Wolfsegg</strong>, den 23.08.2013gez.Dirmeier, Verw.-FachwirtinBekanntmachung über das Recht auf Einsichtin das Wählerverzeichnis und die Erteilungvon Wahlscheinen für die Wahl zum DeutschenBundestag am 22. September 20131. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde<strong>Wolfsegg</strong> wird von Montag, 02. September 2013 bis Freitag, 06.September 2013 (20. bis 16. Tag vor <strong>der</strong> Wahl) von 08.00 Uhr bis12.00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch auch von 14.00 bis16.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 bis 18.00 Uhr in <strong>der</strong><strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Pielenhofen</strong>-<strong>Wolfsegg</strong>, JudenbergerStr. 4, 93195 <strong>Wolfsegg</strong> Zimmer E 03 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigtezur Einsichtnahme bereit gehalten. Wahlberechtigtekönnen die Richtigkeit o<strong>der</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> zu ihrer Personim Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. DieRichtigkeit o<strong>der</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> Daten von an<strong>der</strong>en im Wählerverzeichniseingetragenen Personen können WahlberechtigteVG 15


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden,aus denen sich eine Unrichtigkeit o<strong>der</strong> Unvollständigkeit desWählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfungbesteht nicht hinsichtlich <strong>der</strong> Daten von Wahlberechtigten, für dieim Mel<strong>der</strong>egister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetzeingetragen ist.Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahrengeführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen isto<strong>der</strong> einen Wahlschein hat.2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig o<strong>der</strong> unvollständig hält,kann von Montag, 02. bis spätestens Freitag, 06. September2013 bis 12.00 Uhr in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Pielenhofen</strong>-<strong>Wolfsegg</strong>, Judenberger Str. 4, 93195 <strong>Wolfsegg</strong>, Zimmer E 03Einspruch einlegen.Der Einspruch kann schriftlich o<strong>der</strong> durch Erklärung zur Nie<strong>der</strong>schrifteingelegt werden.3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,erhalten spätestens am 1. September 2013 eine Wahlbenachrichtigungsamt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung einesWahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aberglaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichniseinlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass ersein Wahlrecht nicht ausüben kann.Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichniseingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagenerhalten haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung4. Wer einen Wahlschein hat, kann an <strong>der</strong> Wahl im Wahlkreis 233Regensburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum(Wahlbezirk) dieses Wahlkreiseso<strong>der</strong>durch Briefwahlteilnehmen.5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigtePerson.Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 20. September 2013, 18Uhr, in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Pielenhofen</strong>-<strong>Wolfsegg</strong>,Judenberger Str. 4, 93195 <strong>Wolfsegg</strong>, Zimmer E 03 schriftlich,elektronisch o<strong>der</strong> mündlich (nicht aber telefonisch) beantragtwerden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung denWahlraum nicht o<strong>der</strong> nur unter unzumutbaren Schwierigkeitenaufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zumWahltag, 15 Uhr, beantragen.5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigtePerson, wenna) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfristauf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs.1 <strong>der</strong> Bundeswahlordnung (bis zum 1. September 2013)o<strong>der</strong> die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach§ 22 Abs. 1 <strong>der</strong> Bundeswahlordnung (bis zum 6. September2013) versäumt hat,b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf <strong>der</strong> unter Buchst.a) genannten Fristen entstanden ist,c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wordenist und die Gemeinde von <strong>der</strong> Feststellung erst nachAbschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.Der Wahlschein kann in diesem Fall bei <strong>der</strong> in Nr. 5.1 bezeichnetenStelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronischo<strong>der</strong> mündlich (nicht aber telefonisch) beantragtwerden.6. Wer den Antrag für eine an<strong>der</strong>e Person stellt, muss durch Vorlageeiner schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigtist. Behin<strong>der</strong>te Wahlberechtigte können sich bei <strong>der</strong> Antragstellung<strong>der</strong> Hilfe einer an<strong>der</strong>en Person bedienen.7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich- einen amtlichen Stimmzettel,- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit <strong>der</strong> Anschrift, andie <strong>der</strong> Wahlbrief zu übersenden ist, und- ein Merkblatt für die Briefwahl.Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt o<strong>der</strong>amtlich überbracht. Sie können auch durch die Wahlberechtigtenpersönlich abgeholt werden. An an<strong>der</strong>e Personen können dieseUnterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zurEmpfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht undeinen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigtePerson nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hatsie <strong>der</strong> Gemeinde vor Empfangnahme <strong>der</strong> Unterlagen schriftlichzu versichern.Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert einewahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr <strong>der</strong> beantragte Wahlscheinnicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor <strong>der</strong> Wahl(Samstag, 21. September 2013), 12 Uhr, ein neuer Wahlscheinerteilt werden.8. Bei <strong>der</strong> Briefwahl muss <strong>der</strong> Wahlbrief mit dem Stimmzettel unddem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendetwerden, dass <strong>der</strong> Wahlbrief dort spätestens am Wahltagbis 18 Uhr eingeht.Der Wahlbrief wird innerhalb <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschlandohne beson<strong>der</strong>e Versendungsform ausschließlich von <strong>der</strong> DeutschenPost AG unentgeltlich beför<strong>der</strong>t. Er kann auch bei <strong>der</strong> aufdem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.<strong>Wolfsegg</strong>, den 16.08.2013gez.Dirmeier, Verw.-FachwirtinWahlbekanntmachung1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestagstatt.Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindetsich in <strong>der</strong> Pausenhalle <strong>der</strong> Schule <strong>Wolfsegg</strong>, Kirchstraße 2, 93195<strong>Wolfsegg</strong>. Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in <strong>der</strong>Zeit vom 19.08. bis 31.08.2013 übersandt worden sind, sind <strong>der</strong>Wahlbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigtezu wählen hat.3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnissesum 17.00 Uhr in <strong>der</strong> Schule <strong>Wolfsegg</strong>, Kirchstraße 2, 93195<strong>Wolfsegg</strong>, Obergeschoß, zusammen.4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum desVG 16


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragenist.Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigungund einen amtlichen Personalausweis o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahlmitzubringen.Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei <strong>der</strong> Wahl abzugeben.Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wählerund jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einenStimmzettel ausgehändigt.Je<strong>der</strong> Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eineZweitstimme.Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen<strong>der</strong> Nummera) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen<strong>der</strong> Bewerber und Bewerberinnen <strong>der</strong> zugelassenen Kreiswahlvorschlägeunter Angabe <strong>der</strong> Partei, sofern sie eineKurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei an<strong>der</strong>en Kreiswahlvorschlägenaußerdem des Kennworts und rechts von demNamen jedes Bewerbers und je<strong>der</strong> Bewerberin einen Kreis fürdie Kennzeichnung,b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung<strong>der</strong> Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,auch dieser, und jeweils die Namen <strong>der</strong> ersten fünfBewerber o<strong>der</strong> Bewerberinnen <strong>der</strong> zugelassenen Landeslistenund links von <strong>der</strong> Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.Die wählende Person gibt ihre Erststimme in <strong>der</strong> Weise ab,dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weiseeindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber o<strong>der</strong> welcherBewerberin sie gelten soll,und ihre Zweitstimme in <strong>der</strong> Weise ab,dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durchein in einen Kreis gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise eindeutigkenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.Der Stimmzettel muss von <strong>der</strong> wählenden Person in einer Wahlkabinedes Wahlraums o<strong>der</strong> in einem beson<strong>der</strong>en Nebenraumgekennzeichnet und in <strong>der</strong> Weise gefaltet werden, dass ihreStimmabgabe nicht erkennbar ist.5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlungerfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses imWahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit dasohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, könnenan <strong>der</strong> Wahl im Wahlkreis, in dem <strong>der</strong> Wahlschein ausgestellt ist,a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk diesesWahlkreiseso<strong>der</strong>b) durch Briefwahlteilnehmen.Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von <strong>der</strong> Gemeinde(<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>) einen amtlichen Stimmzettel, einenamtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlagbeschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenenWahlschein so rechtzeitig <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlagangegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltagbis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei <strong>der</strong> angegebenenStelle abgegeben werden.7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal undnur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Werunbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahlherbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafebis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong> Versuch iststrafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<strong>Wolfsegg</strong>, den 23.08.2013gez.Dirmeier, Verw.-FachwirtinBekanntmachungAufstellung eines vorhabenbezogenenBebauungs- und Grünordnungsplan zurErrichtung einer FreiflächenphotovoltaikanlageTeufelschlag mit Än<strong>der</strong>ung desFlächennutzungsplanesDer Gemein<strong>der</strong>at hat in seiner Sitzung vom 02.08.2013 die Aufstellungeines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanesmit <strong>der</strong> Bezeichnung „PV-Anlage Bauschuttdeponie Teufelschlag“auf den Grundstücken Fl.Nr. 93/3 und 93/22, Gemarkung<strong>Wolfsegg</strong>, beschlossen. Es wird ein Son<strong>der</strong>gebiet Photovoltaikanlageim Sinn des § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.Der Flächennutzungsplan wird in ein Son<strong>der</strong>gebiet Photovoltaikgeän<strong>der</strong>t.Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlichbekannt gemacht.<strong>Wolfsegg</strong>, den 19.08.2013Gemeinde <strong>Wolfsegg</strong>gez. Bleicher,2. BürgermeisterHinweise zur Ferienaktionswoche vom31. August bis 06. SeptemberLiebe Kin<strong>der</strong>, Verehrte Eltern,im Anschluss möchten wir euch noch einige Hinweise zu den angebotenenAktionen geben. Wir weisen darauf hin, dass bei verschiedenenVeranstaltungen unter Vorlage des Anmeldeformulars auchnoch Nachmeldungen erfolgen können.Zum Autorennen könnt ihr am Samstag, den 31.08., o<strong>der</strong> am Sonntag,den 01.09.,in die Turnhalle <strong>Wolfsegg</strong> kommen. Falls ihr euch immer noch nichtvorstellen könnt, wie das abläuft:An diesem Wochenende können die Rä<strong>der</strong> mal so richtig heiß glühen,denn auf einer großen Carrera-Bahn im Ausmaß von 4 mal 7 Meternkönnen immerhin sechs Kin<strong>der</strong> gleichzeitig ihre Wagen lenken.An<strong>der</strong>e können sich gern als Streckenposten zur Verfügung stellen.Bitte beachtet, dass das Angebot am Samstag von 13.00 bis 17.00 Uhrund am Sonntag von 11.00 bis 15.00 Uhr läuft, das heißt, falls ihr aneinem <strong>der</strong> beiden Tage o<strong>der</strong> auch an beiden Tagen teilnehmen aberdie Veranstaltung vorzeitig verlassen wollt, müsst ihr eine schriftlicheEinverständniserklärung <strong>der</strong> Eltern vorweisen können o<strong>der</strong> durch dieErziehungsberechtigten abgeholt werden.VG 17


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13Die Verantwortlichen haben sich bereit erklärt, kurzfristig nochweitere Kin<strong>der</strong> aufzunehmen. Hierfür müsst ihr aber unbedingt dasvon den Eltern unterzeichnete Anmeldeformular vorlegen, das ihrim Eingangsbereich <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung o<strong>der</strong> auch im Internetfinden könnt.Für die Fußballschule vom 02. bis 04.09. können Anmeldungen lei<strong>der</strong>nur noch bis zum 23.08. entgegen genommen werden. Die Aktionfindet wie gewohnt täglich von 8.30 bis 12.30 Uhr am Sportgelände<strong>Wolfsegg</strong> statt.Im Teilnehmerpreis sind Getränke, ein gesun<strong>der</strong> Sportlersnack, sowieein T-Shirt enthalten.Das Bogenschießen ist bereits ausgebucht. Wir bitten um euer Verständnis,dass keine weiteren Kin<strong>der</strong> mehr aufgenommen werdenkönnen. Die angemeldeten Kin<strong>der</strong> treffen sich am 02.09.2013 um14.00 Uhr beim Pfarrheim.Getränke und Hamburger gibt`s von <strong>der</strong> Kolpingsfamilie vor Ort.Für den Bau des Vogelfutterhäuschens haben sich bereits sehr vieleKin<strong>der</strong> angemeldet, so dass auch hier keine weiteren Teilnehmeraufgenommen werden können. Wir treffen uns am 03.09. um 14.00Uhr am Spielplatz Maisthal.Vielleicht bringt ihr euren eigenen Kreuzschraubenzieher mit.Eine kleine Brotzeit serviert <strong>der</strong> Obst- und Gartenbauverein.Obwohl bei <strong>der</strong> vergangenen Ferienwoche angeregt wurde, fürältere Kin<strong>der</strong> eine eigene Spielrubrik anzubieten, haben sich für dieFantasyspiele nicht genügend Teilnehmer angemeldet, so dass dieseAktion abgesagt werden musste.Veranstaltungskalen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Wolfsegg</strong> für September 2013VG 18Am Spielenachmittag im Obergeschoß des Raiffeisengebäudesam 04.09. von 14.00 bis 18.00 Uhr könnt ihr euch aber gerne auchnoch kurzfristig unter Vorlage des von den Eltern unterschriebenenAnmeldeformulars beteiligen.Treffpunkt für den Naturerlebnistag mit <strong>der</strong> Heilpraktikerin ist am05.09. um 9.30 Uhr am Kirchparkplatz. Bitte bringt Brotzeit undGetränke mit und kleidet euch wetterfest ein.Falls ihr allergisch seid (z. B. Insektenstiche), bitte Antiserum undTelefonnummer <strong>der</strong> zu benachrichtigenden Person extra einpacken.Bei einer vorhandenen Nahrungsmittelallergie empfehlen wir diepersönliche Kontaktaufnahme mit Petra Ostermeier.Beim Tag mit <strong>der</strong> Feuerwehr am 05.09. könnt ihr dann das neueFeuerwehrauto und die Geräte <strong>der</strong> Feuerwehr kennen lernen. Treffpunktist um 13.00 Uhr direkt am Feuerwehrgerätehaus.Die Verantwortlichen nehmen auch kurzfristig noch Anmeldungenentgegen. Dafür müsst ihr aber das von den Eltern unterschriebeneAnmeldeformular vorlegen.Die Feuerwehr stellt für diesen Nachmittag Getränke zur Verfügung.Um das Geheimnis auf Burg <strong>Wolfsegg</strong> zu lüften, treffen wir uns am06.09. um 19.30 Uhr am Burgtor. Nachdem die Führung erst gegen21.30 Uhr und damit nach Einbruch <strong>der</strong> Dunkelheit beendet seinwird, müsst ihr eine schriftliche Erlaubnis <strong>der</strong> Eltern vorzeigen, fallsihr den Heimweg alleine antreten wollt. Ansonsten erwarten wir,dass euch die Eltern am Burgtor wie<strong>der</strong> abholen.Wie bereits im vergangenen Jahr könnt ihr am 06.09. euren eigenenEdelsteinschmuck basteln. Dazu kommt ihr in die Regensburger Str.Datum Uhrzeit Titel, Kategorie Veranstalter Lokalität, Ort31.08. - 07.09. Ferienwoche Gemeinde <strong>Wolfsegg</strong> - ArGe Vereine <strong>Wolfsegg</strong>01.09.2013 10:00 - 16:00 5. Aktionstag: Kräutertag mit Petra Ostermeier Kuratorium Burg <strong>Wolfsegg</strong> e. V. Burg <strong>Wolfsegg</strong>für Kin<strong>der</strong>02. - 04.09.2013 Fußballschule SpVgg <strong>Wolfsegg</strong> <strong>Wolfsegg</strong>07. - 08.09.2013 Kleinfeldturnier <strong>der</strong> Fußballjugend SpVgg <strong>Wolfsegg</strong> Sportgelände <strong>Wolfsegg</strong>08.09.2013 10:00 - 16:00 Tag des offenen Denkmals mit Führungen Kuratorium Burg <strong>Wolfsegg</strong> e. V. Burg <strong>Wolfsegg</strong>auf Burg <strong>Wolfsegg</strong>08.09.2013 18:30 PA-Strecke in Neutraubling, 8 PA-Träger FF <strong>Wolfsegg</strong> Feuerwehrgelände <strong>Wolfsegg</strong>14.09.2013 19:30 Die kleine Kammödie - ein musikomischer Kuratorium Burg <strong>Wolfsegg</strong> e. V. Burg <strong>Wolfsegg</strong>Abend mit Wolfgang Klamm19.- 21.09.13 18:00 - 00:00 Dorfmeisterschaft <strong>der</strong> Burgschützen Burgschützen <strong>Wolfsegg</strong> Bergwirtschaft Kumpfmüller21.09.2013 Jahresausflug Kath. Frauenbund <strong>Wolfsegg</strong> Abfahrt <strong>Wolfsegg</strong>21.09.2013 19:00 „Jessas, is im Wirtshaus schee...“ Kuratorium Burg <strong>Wolfsegg</strong> e. V. Burg <strong>Wolfsegg</strong>19. - 21.09.13 18:00 - 00:00 Dorfmeisterschaft <strong>der</strong> Burgschützen Burgschützen <strong>Wolfsegg</strong> Bergwirtschaft Kumpfmüller25. - 27.09.13 18:00 - 00:00 Dorfmeisterschaft <strong>der</strong> Burgschützen Burgschützen <strong>Wolfsegg</strong> Bergwirtschaft Kumpfmüller27.09.2013 18:00 Fischerfest Broadschütz`n Bergwirtschaft Kumpfmüller28.09.2013 16:00 Dorfmeisterschaft Finalschießen Burgschützen <strong>Wolfsegg</strong> Bergwirtschaft Kumpfmülleranschl. Preisverleihung29.09.2013 09:00 Einweihung „Haus für Kin<strong>der</strong>“ Pfarrgemeinde <strong>Wolfsegg</strong> Kin<strong>der</strong>garten <strong>Wolfsegg</strong>Alle Einzelheiten und Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Veranstaltungen können auf <strong>der</strong> Homepage www.wolfsegg.de unter Veranstaltungskalen<strong>der</strong>abgerufen werden!


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 1310 ins STEINREICH. Die Materialkosten müsst ihr vor Ort bezahlen.Bittet deshalb eure Eltern, euch zwischen 10 und 20 Euro mitzugeben.Der Ausflug ins Kletterzentrum am 06.09. ist bereits überbucht. Eskönnen lei<strong>der</strong> keine zusätzlichen Anmeldungen mehr entgegengenommen werden. Aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong> Anmeldungen werdenwir zwei Gruppen bilden. Die Altersgruppe 6 bis einschließlich9 Jahren fährt bereits um 9.45 Uhr am Dorfplatz ab und kehrt gegen12.30 Uhr zurück. Die zweite Altersgruppe (10 bis 13 Jahre) fährtum 11.45 Uhr am Dorfplatz ab und wird gegen 14.30 Uhr wie<strong>der</strong> in<strong>Wolfsegg</strong> ankommen.Sieger des ADAC-Turniers geehrtEine großartige Leistung mit null Fehlerpunkten beim ADAC – Turniererzielte Maximilian Süß und erhielt dafür die Goldmedaille.Ohne Fehlerpunkte endete bisher an <strong>der</strong> Schule noch kein Turnier.Auf dem Bild sind alle Preisträger zu sehen.Das Schnupperreiten wird am 06.09. angeboten. Dazu kommen dieangemeldeten Pferdeliebhaber einfach um 15.00 Uhr zum PferdehofSeidl.Den Abschluss <strong>der</strong> Ferienwoche bildet das Lagerfeuer, das wir ab18.00 Uhr am Festplatz entzünden wollen. Hier könnt ihr euch beiStockbrot und Knacker um das Lagerfeuer setzen und über die Erlebnisse<strong>der</strong> letzten Woche ratschen. Außerdem stehen verschiedeneOutdoorspiele zur Verfügung. Auch ein ferngesteuertes Auto kannwomöglich die Unebenheiten am Gelände überwinden. Wir werdenmit euch und euren Eltern die Ferienwoche Revue passieren lassenund das Für und Wi<strong>der</strong> <strong>der</strong> einzelnen Aktionen besprechen, so dasswir für das kommende Jahr nach euren Bedürfnissen planen. Kommtalso alle zahlreich (auch kurzfristig ohne Anmeldung).Beim Lagerfeuer handelt es sich nicht um eine Veranstaltung mitBeaufsichtigung, son<strong>der</strong>n um einen gemütlichen Ausklang, <strong>der</strong>gegen 21.00 Uhr vorgesehen ist.Schöne Ferien wünscht euch die Gemeinde <strong>Wolfsegg</strong>!SchulnachrichtenGS Pettendorf-<strong>Pielenhofen</strong>Schüler erhielten EhrenurkundenAm Ende des Schuljahres wurden die besten Sportler geehrt.Die 2. – 4. Klassen hielten im Juni die Bundesjugendspiele ab. Von deninsgesamt 135 Teilnehmern errangen 20 Kin<strong>der</strong> eine Ehrenurkunde.Dies war ein großer sportlicher Erfolg. Als sportlichste Klasse konntedie 3c ermittelt werden. Unsere Bil<strong>der</strong> zeigen einmal die sportlichsteKlasse mit Fr. Rothmann als Sportlehrerin, sowie die restlichen Leichtathletenmit den Ehrenurkunden.Verabschiedung <strong>der</strong> ViertklässlerIn einer kleinen Feierstunde verabschiedete die Grundschule ihreViertklässler. Lukas Kapfenberger aus <strong>der</strong> Klasse 4b begrüßte alleKin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Aula mit einem Marsch, gespielt auf dem Akkordeon.Rektorin Brigitte Karl erinnerte an den 15. September 2009, dem Tag<strong>der</strong> Einschulung. Im Laufe <strong>der</strong> vier Jahre gingen einige Schüler ab, je21 Kin<strong>der</strong> verblieben in den beiden Klassen.Die Schüler aus den ersten Klassen verabschiedeten ihre Paten miteiner Karte. Mit vielen guten Wünschen wurden auch die Kin<strong>der</strong>verabschiedet, die in den Ferien umziehen und die Schule wechseln.Musikalisch verabschiedete sich die Klasse 4a mit Gabriel Büchner aufdem Klavier. Allen Schülern, die die Schule verlassen wünschen wireinen guten Start in <strong>der</strong> neuen Schule.Umweltstaatssekretärin Melanie Huml zeichnet dieGrundschule Pettendorf-<strong>Pielenhofen</strong> zum viertenMal als „Umweltschule in Europa“ aus.Die Grundschule Insel Schütt hatte die erfolgreichen Teilnehmer desWettbewerbes „Umweltschule in Europa / Internationale Agenda21-Schule 2012/2013“ zur Auszeichnungsfeier für die Schulen aus<strong>der</strong> Oberpfalz, Mittelfranken und Oberfranken nach Nürnbergeingeladen.Die Schulen mussten im abgelaufenen Schuljahr zwei Projekte zumThema Umwelt und Nachhaltigkeit bearbeiten, dokumentieren undeiner Jury aus Vertretern des Umweltministeriums, des Kultusministeriums,<strong>der</strong> Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen und desLBV vorlegen. Insgesamt 208 Schulen (neuer Rekord) aller Schulartenaus ganz Bayern konnten eine erfolgreiche Bewerbung abgeben.Die Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Grundschule Pettendorf-<strong>Pielenhofen</strong>hatten mit ihren Lehrkräften in diesem Schuljahr als erstesThema „Ernährung und Klima“ gewählt und in verschiedenenProjekten bearbeitet. Dabei erfuhren sie zunächst, dass die Klimaerwärmungauch von <strong>der</strong> Art und Weise <strong>der</strong> Ernährung jedesEinzelnen mit beeinflusst wird. Lebensmittel, die zu uns kommen,werden mit sehr unterschiedlichem Energieaufwand erzeugt, gelagertund transportiert. In den Projekten wurde aufgezeigt, wie je<strong>der</strong>den CO 2 -Ausstoß durch überlegte Ernährung herabsetzen kann. Ineinem Versuch in <strong>der</strong> Fastenzeit ließen sich viele Kin<strong>der</strong> zum „Klimafleischfasten“anregen, da ja gerade unser hoher FleischkonsumVG 19


VG PIELENHOFEN-WOLFSEGG 31. August 2013 Nummer 8 / 13die CO 2 -Bilanz negativ beeinflusst. Die Gemeinde Pettendorf übergabim Frühjahr eine Streuobstwiese an die Schule, damit die Kin<strong>der</strong>anschaulich Zugang zu regional erzeugtem Obst bekommen könnten.Im Sommer nahmen dann Kin<strong>der</strong> und Eltern eine Einladung zum„Wildgemüsetag“ an. Sie machten eine Exkursion in die Umgebung,sammelten Wildgemüse, erlernten die gemeinsame Zubereitungund verkosteten sie schließlich.Der zweite Themenkreis hatte sich aus den früheren Bewerbungenergeben. Vieles, was in den vorhergehenden Schuljahren begonnenworden war, wurde weitergeführt und von Kin<strong>der</strong>n und Elterngepflegt. Erfreulich ist, dass sich auch <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>hort an <strong>der</strong> Schuleden Aktivitäten angeschlossen hat und eigene Ideen einbringt.Um aufzuzeigen, dass <strong>der</strong> Schulverband Pettendorf-<strong>Pielenhofen</strong> dieBemühungen seiner Schule um Verständnis für Nachhaltigkeit, dieletztlich im Mittelpunkt des Schulwettbewerbs steht, unterstützt,nahm <strong>der</strong> Schulverbands-Vorsitzende Eduard Obermeier gerne dieEinladung an, Schulleiterin Brigitte Karl und Projektleiter HorstBogner zur Preisübergabe zu begleiten. Noch immer ist Pettendorf-<strong>Pielenhofen</strong> die einzige im Bereich <strong>der</strong> Grund- und Mittelschulen,die sich im Landkreis Regensburg am Wettbewerb beteiligt. Gernewürde man einen Kooperationspartner in <strong>der</strong> Umgebung finden.H. BognerKin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klasse 2 b <strong>der</strong> Grundschule Pettendorf-<strong>Pielenhofen</strong> sind „Bibfit“In den vergangenen zwei Schuljahren haben die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klasse2b <strong>der</strong> Grundschule Pettendorf-<strong>Pielenhofen</strong> an <strong>der</strong> Aktion „Ich binBibfit – <strong>der</strong> Lesekompass für die 1. und 2. Grundschulklasse“ teilgenommen.Sobald die Kin<strong>der</strong> in kurze Geschichten lesen konnten ginges los. Regelmäßig besuchte die Klasse zusammen mit ihrer LehrerinMaria Maier die Gemeindebücherei Sankt Margaretha in Pettendorf.Es wurden Geschichten gehört, die Bücherei erkundet, einBücherwurm als Lesezeichen gebastelt, gerätselt und natürlich vielgeschmökert. Auch ihr Lieblingsbuch durften die Kin<strong>der</strong> vorstellen.Dazu kam <strong>der</strong> Büchereileiter Herr Demleitner eigens in die Schule.Zwischen den Besuchen im Klassenverbund konnten die Kin<strong>der</strong> mitihren kostenlos bereitgestellten Ausweisen Bücher ausleihen so vielsie wollten und Leseraben sammeln.Jetzt am Ende <strong>der</strong> zweiten Klasse wurden alle für ihren Fleiß belohnt.Herr Demleitner nahm sich Zeit und überreichte in einer kleinenFeierstunde jedem Kind eine Urkunde und einen Lesekompass.„Mit Hilfe dieses Lesekompasses findet ihr hoffentlich oft zu unsin die Gemeindebücherei“ meinte Herr Demleitner. Der Schulchorumrahmte die Feier mit einem Lied vom gefräßigen Bücherwurmund einem eigens gedichteten Lese-Rap.Alle waren sich einig, dass diese Aktion Riesenspaß gemacht hat undfür die kommenden Klassen weiterzuempfehlen ist.„Welcome to the jungle“Am Montag fand in <strong>der</strong> Grundschule Pettendorf-<strong>Pielenhofen</strong> <strong>der</strong>Englischunterricht <strong>der</strong> 4. Jahrgangsstufe seinen gelungenen Höhepunkt.„Welcome to the jungle“, so das Motto <strong>der</strong> Aufführung.Die Aula war in einen kleinen Dschungel verwandelt. Rektorin Karlkonnte zahlreiche Eltern als Zuschauer begrüßen. Unter <strong>der</strong> Leitung<strong>der</strong> Lehrerinnen Sarmannina Stegmaier und Elisabeth Köstlerführten die engagierten Schülerinnen und Schüler für den Kreis <strong>der</strong>Eltern <strong>der</strong> 4. Jahrgangsstufe und <strong>der</strong> gesamten Schülerschaft dasTheaterstück auf. Action rhymes, songs und story telling wie „Theclever tortoise“ standen auf dem 50 minütigen Programm. Im Vorfeldbastelte die Klasse 4a mit einigen Eltern unter Anleitung von Fr.Stegmaier die Tiermasken.Nicht einmal die fast tropischen Temperaturen hin<strong>der</strong>ten die Anwesendendaran, die als Tiere verkleideten Akteure im Singspiel zulautstark zu unterstützen.GS <strong>Wolfsegg</strong>Siegerehrung - Bundesjugendspielen in Leichtathletik2012/2013Auch heuer wurde an <strong>der</strong>Grundschule <strong>Wolfsegg</strong>wie<strong>der</strong> die schon Traditiongewordene Ehrung <strong>der</strong>besten Sportler durchgeführt.Alle Schülerinnenund Schüler <strong>der</strong> zweiten,dritten und viertenKlasse, die am schuleigenenSportfest teilnahmen,kämpften um diesen Titel.Mit einem ausgeklügeltenSystem ermittelte Lehrerund SportbeauftragterGeorg Meindl im Anschluss daran die Schulbesten. Alle Sportler undSportlerinnen, die eine Ehren- o<strong>der</strong> Siegerurkunde erreicht hatten,wurden in einer kleinen Feierstunde namentlich genannt. Die 17Besten – Junge o<strong>der</strong> Mädchen – durften sich Sachpreise aussuchen,die dankenswerterweise wie<strong>der</strong> die Raiffeisenbank unter Leitungvon Herrn Kerner gestiftet hatte. Trostpreise erhielt die Schule vomLandesverband <strong>der</strong> Bayerischen Bauinnung.Hier die 17 besten Sportler unserer Schule – beginnend mit dem 1.Platz: Bleicher Michael, Retzer Jonas, Schwarz Bianca, Bollwein Lukas,Röhrl Antonia, Splettstößer Leonie, Wazny Patrick, Retzer Vanessa,Meier Tim, Lütz Pia, Irlbacher Lisa Marie, Engl Nico, Pleyer Barbara,Schieschke Lea, Frank Theresa, Dietz Melanie, Zobel LucaWir gratulieren allen Preisträgern, aber auch allen an<strong>der</strong>en Sportlernund Sportlerinnen, die alle mit Sicherheit ihr Bestes gegeben haben.Fahrplan <strong>der</strong> Schulbuslinie <strong>der</strong> Grundschule<strong>Wolfsegg</strong> für das Schuljahr 2013/14Tour 1: (7 Kin<strong>der</strong>)Tour 2: (4 Kin<strong>der</strong>)7:05 Uhr Sillen7:08 Uhr Schwarzhöfe7:10 Uhr Judenberg Feuerwehrhaus7:12 Uhr Sachsenhofen7:22 Uhr Stetten Kieferstraße7:25 Uhr StettenTour 3: (8 Kin<strong>der</strong>) 7:33 Uhr Wall7:36 Uhr HohenwarthDie Buskin<strong>der</strong> sollten bitte ca. fünf Minuten vor <strong>der</strong> Abfahrtszeitan <strong>der</strong> Haltestelle sein. Die Rückfahrzeiten richten sich nach demStundenplan.Informationen zum Unterrichtsende in <strong>der</strong> ersten Schulwoche:Für die Schulanfänger beginnt <strong>der</strong> Unterricht am Donnerstag,12.9.2013, um 9:00 Uhr und endet gegen 10:15 Uhr. Am Freitagbeginnt er um 8.00 Uhr und endet um 11:20 Uhr.Für die Zweit-, Dritt- und Viertklässler ist am Donnerstag und Freitagjeweils um 11:20 Uhr Schulschluss. Ab Montag, 16.09.2013, findetstundenplanmäßiger Unterricht statt.VG 20

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