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MODERNE UNFALL- VERHÜTUNG - OMM-Systems

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<strong>MODERNE</strong><strong>UNFALL</strong>-<strong>VERHÜTUNG</strong>HEFT 54BGMaschinenbau- und Metall-BerufsgenossenschaftHütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft


<strong>MODERNE</strong><strong>UNFALL</strong><strong>VERHÜTUNG</strong>


Impressum:Verlag Technik & Information e.K. · 44799 Bochum · Wohlfahrtstraße 153Telefon (0234) 94349-0 · Telefax (0234) 94349-21www.vti-bochum.de · info@vti-bochum.deVerantwortlich für Inhalt und Schriftleitung: Dipl.-Ing. W. Rudolph, DüsseldorfDiese Broschüre einschließlich ihrer Einzelbeiträge und Abbildungen ist urheberrechtlich geschützt.Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlagesunzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungenund die Einspeiche rung und Verarbeitung in elektro nischen Systemen.Gesamtherstellung: Verlag Technik & Information e.K., BochumPrinted in Germany · 2010ISBN: 978-3-941441-61-3ISSN: 0544-7119


<strong>MODERNE</strong><strong>UNFALL</strong><strong>VERHÜTUNG</strong>HEFT 54Vorträge der Arbeitsschutzveranstaltung desVereins Deutscher Revisions-Ingenieure e.V. (VDRI)im Haus der Technik, Essen,in Zusammenarbeit mit dem Haus der Technik e.V.,der Fachvereinigung Arbeitssicherheit, mit Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz,den Berufsgenossenschaften,dem Verein Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI),dem Verein Deutscher Ingenieure (Ruhrbezirksverein)und dem VDI-Arbeitskreis Produktionstechnik (ADB).Winterhalbjahr 2009/2010Verlag Technik & Information e.K. · Bochum


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 5VorwortDie vorliegende 54. Ausgabe der Schriftenreihe „Moderne Unfallverhütung” enthält dieanlässlich der Tagung „Arbeitsschutz” am 21. Januar 2010 im „Haus der Technik“ in Essengehaltenen Vorträge sowie Berichte der vertretenen Aussteller. Namhafte Experten referiertenzu folgenden Themen:●● Reform der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung●● Mediation – modernes Konfliktmanagement●● Aktuelle Normenlage und Gestaltung von Arbeitsplätzen mit kollaborierenden Robotern●● Weiterentwicklungen im Gefahrstoffrecht●● Betriebswirtschaftlich denken, unternehmerisch handeln – auch im Arbeitsschutz●● Sicherer Umgang mit tiefkalten verflüssigten Gasen●● Staubexplosionsgefahren bei der Oberflächenbehandlung von Metallen undLeichtmetallenDie Optimierung von Arbeits- und Gesundheitsschutz in einer sich schnell entwickelndenBerufswelt steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen.Bei den 300 Tagungsteilnehmern sind die Vorträge auf reges Interesse gestoßen. Die vorliegendeBroschüre soll auch all jene, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten,über die aktuelle Entwicklung auf den Gebieten Unfallverhütung und Gesundheitsschutzinformieren.Düsseldorf, im Juli 2010Hütten- und Walzwerks-BerufsgenossenschaftJürgen DzudzekHeinz PafferathVorsitzende des VorstandesGeorg KunzeHauptgeschäftsführerDie Sach- und Namensverzeichnisse der Hefte 1 bis 10 sind aus Heft 10, die Verzeichnisse der Hefte11 bis 20 sind aus Heft 20, die Verzeichnisse der Hefte 21 bis 30 sind aus Heft 30, die Verzeichnisse derHefte 31 bis 40 sind aus Heft 40, die Verzeichnisse der Hefte 41 bis 50 sind aus Heft 50 ersichtlich.


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 7Inhalt5 Vorwort9 Reform der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung („DGUV-Vorschrift 2“)Dipl.-Ing. Manfred Rentrop, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Sankt Augustin12 Mediation – modernes Konfliktmanagement gewinnt an BedeutungMaria Beck, Kommunikationstrainerin und zertifizierte Mediatorin, VocalVolume, Ratingen16 Aktuelle Normungslage und Gestaltung von Arbeitsplätzen mit kollaborierenden RoboternDipl.-Ing. Hans Jürgen Ottersbach, Institut für Arbeitsschutz (IFA) derDeutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Sankt Augustin21 Weiterentwicklungen im GefahrstoffrechtProf. Dr.-Ing. habil. Anke Kahl, Fachbereich D – Fachgebiet Sicherheitstechnik/Arbeitssicherheit,Bergische Universität Wuppertal26 Betriebswirtschaftlich denken, unternehmerisch handeln – auch im ArbeitsschutzDr.-Ing. Thomas Kohstall, Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) derDeutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dresden32 Sicherer Umgang mit tiefkalten verflüssigten GasenDipl.-Ing. Hartmut Öhmen, AIR LIQUIDE Deutschland GmbH, Düsseldorf41 Staubexplosionsgefahren bei der Oberflächenbearbeitung von Metallen und LeichtmetallenDr.-Ing. Marc Scheid, BAM – Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin47 Namensverzeichnis48 Sachverzeichnis49 Firmen-Nachrichten


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 9Reform der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischenBetreuung („DGUV-Vorschrift 2“)Konkretisierung der Bestimmungen des ASIG – Zusammenführung derVorschrift im gewerblichen und öffentlichen Bereich – Grundbetreuung undbetriebsspezifische Betreuung – feste Einsatzzeiten in der Grundbetreuung –Leistungskatalog für den betriebsspezifischen Teil – Zuordnung der Betriebezu gefährdungsbezogenen Betreuungsgruppen – Aufgaben von Betriebsarztund Sifa orientiert am modernen Verständnis von ArbeitsschutzDipl.-Ing.Manfred Rentrop,Deutsche GesetzlicheUnfallversicherung e.V.(DGUV),Sankt AugustinAnlass der ReformNach der Fusion von HVBG und BUK zum neuen SpitzenverbandDGUV ist zwangsläufig Schritt für Schritt auch dasgesamte Vorschriften- und Regelwerk der gewerblichen undder öffentlichen Unfallversicherungsträger zusammenzuführen.Denn Betriebe gleicher Art wie zum Beispiel Krankenhäuserin öffentlicher oder gewerblicher Trägerschaft,kommunale Verwaltungen oder die Verwaltungsteile großerKonzerne werden nicht akzeptieren, dass die für sie geltenden Vorschriftender gesetzlichen Unfallversicherung vom jeweiligenUV-Träger abhängen – oder sogar noch davon, ob es sichum eine gewerbliche BG oder um eine öffentliche Unfallkassehandelt.Die Reform der Kleinbetriebsbetreuung im gewerblichenBereich (BGV A 2) ist nach der diesbezüglichen Evaluationerfolgreich in den Betrieben umgesetzt worden. Sie wirdmit der DGUV Vorschrift 2 auch in den Bereich der öffentlichenUnfallversicherungsträger übertragen – auch wenn sie dortStruktur bedingt eine geringere Rolle im Vergleich zur gewerblichenWirtschaft spielen wird.Die Vorschriften für die Regelbetreuung größerer und großerBetriebe sind derzeit in der gewerblichen Wirtschaft nurbis Ende 2010 befristet gültig, da es bei der Reform derKleinbetriebsbetreuung rein zeitlich nicht möglich war, daskomplexe Thema der Regelbetreuung großer Betriebe gleichmit zu entscheiden.Dies waren die gewichtigen Gründe, die Reform der betriebsärztlichenund sicherheitstechnischen Betreuung beiallen Unfallversicherungsträgern anzugehen und zeitgerechtabzuschließen.Die Reform der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischenBetreuung führt erstmals in der Geschichte der gesetzlichenUnfallversicherung in Deutschland alle Vorschriften für gewerblichewie auch für öffentliche Unternehmen zusammen unddefiniert eine branchenübergreifend einheitliche Betreuung derBetriebe und der Versicherten.KonzeptionRechtlich konkretisiert die Unfallverhütungsvorschrift „DGUVVorschrift 2“ die Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes(ASiG) hinsichtlich der notwendigen Fachkunde vonFachkraft (SiFa) und Betriebsarzt sowie des für die Erledigungder gesetzlich vorgegebenen Aufgaben notwendigenPersonalaufwandes. Die Aufgaben des Arbeitssicherheitsgesetzeswerden in Orientierung am Arbeitschutzgesetznunmehr in der DGUV Vorschrift 2 zeitgemäß fortgeschrieben.Abb. 1: Zielsetzung und VorgabenAbb. 2: Bausteine der neuen Regelbetreuung


10Konzeptionell folgt der Ende November 2009 von der Mitgliederversammlungder Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung(DGUV) zur Umsetzung bei allen Unfallversicherungsträgernbeschlossene Mustertext der Unfallverhütungsvorschriftdem modernen Ansatz, die Betreuungsleistungenan der Gefährdungsbeurteilung im Betriebauszurichten. Er fördert damit im Interesse aller Betriebsparteienauch eine qualitativ hochwertige Gefährdungsbeurteilung.Mit der Kombination einer Grundbetreuungmit festen Einsatzzeiten für bestimmte Betriebsarten undeiner auf den einzelnen Betrieb abgestellten betriebsspezifischenBetreuung werden modernste Ansprüche hinsichtlichder Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatzerfüllt. Mit dieser Aufteilung ist es auch noch besser alsjemals zuvor möglich, auf individuelle Gefährdungen in Betriebenunterschiedlichster Art individuell und angemesseneinzugehen.Dabei setzen die Leistungen von SiFa und Betriebsarzt aufdem Aufgabenkatalog des ASiG auf, werden aber angesichtsdes Alters dieses Gesetzes (1974) am modernenArbeitsschutzverständnis aktuell interpretiert und in beispielhaftenLeistungskatalogen ausführlich beschrieben. ZukunftsweisendeThemen wie die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit,die Berücksichtigung psychischer Belastungenam Arbeitsplatz oder des demografischen Wandels werdendem Leistungsspektrum von Betriebsarzt und SiFa genausozugeordnet wie Aspekte der betrieblichen Gesundheitsförderung.Moderne Unfallverhütung, Heft 54Eine Mindesteinsatzzeit gewährleistet, dass beide Kompetenzenangemessen im Betrieb tätig werden können.Betriebsspezifischer Teil der BetreuungDer auf die jeweilige Situation des einzelnen Betriebes zugeschnittenebetriebsspezifische Teil der Betreuung wird in einemLeistungskatalog beschrieben, in dem regelmäßig undtemporär im Betrieb anfallende Aufgaben bzw. Gefährdungenenthalten sind.Die Leistungen von Betriebsarzt und SiFa werden im Betriebvom Unternehmer anhand des verbindlichen Leistungskatalogsund ergänzend zu den Grundleistungen festgelegt, mitSiFa und Betriebsarzt abgestimmt und schriftlich vereinbart.Mit Blick auf § 9 ASiG werden die Mitarbeitervertretungen umfassendbeteiligt.Der Leistungskatalog des betriebsspezifischen Teils orientiertsich am modernen Verständnis des Arbeitsschutzgesetzes undbezieht neben den klassischen Aufgaben der Unfallverhütungauch Themenfelder wie menschengerechte Gestaltung derArbeitsplätze oder individuelle arbeitsmedizinische Vorsorgegenauso mit ein wie die Erhaltung der gesundheitlichen Ressourcender Beschäftigten.Diese Bandbreite auf Relevanz zu prüfender Aufgabenfelderfür Betriebsarzt und SiFa eröffnet den Betrieben eine individuellauf ihre Bedürfnisse abgestimmte Umsetzung derRahmenvorgaben.GrundbetreuungDie Grundbetreuung wird inhaltlich durch einen Katalog derGrundleistungen beschrieben. Der Unfallversicherungsträgerlegt – unterteilt nach drei Betreuungsgruppen – bezogenauf ausgewählte Betriebsarten jeweils feste Einsatzzeiten fürBetriebsarzt und SiFa zur Aufgabenerledigung der Grundleistungenfest.Die Zuordnung der Betriebe zu den einzelnen Betriebsartenerfolgt über alle UV-Träger übergreifend anhand einer verbindlichenBetriebsartenliste als Auszug aus der amtlichen NACE-Klassifikation der Wirtschaftszweige. Hierdurch wird sichergestellt,dass allen gleichartigen Betrieben auch wirklich dieselbeGrundbetreuungszeit zugeordnet wird.Abb. 4: Leistungskatalog betriebsspezifischer BetreuungGesamtbetreuungDer betriebsspezifische Teil der Betreuung reichert die Grundbetreuunginhaltlich an, fokussiert die Gesamtbetreuungdirekt auf die Verhältnisse im Betrieb, stärkt die Notwendigkeiteiner Gefährdungsbeurteilung und gewährleistet füralle Verantwortlichen ein Höchstmaß an Transparenz undNachprüfbarkeit.Abb. 3: GrundbetreuungDie alleinige Beantwortung der Frage nach der Höhe derEinsatzzeit wird abgelöst durch eine Vereinbarung undDokumentation von Leistungen – ein deutlicher Schrittzur Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz!


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 11ZeitplanIm Mai 2008 hatte der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung(DGUV) in Dresden beschlossen, die anstehendeReform der Regelbetreuung mit der Schaffung der erstengemeinsamen Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften(BGen) und der Unfallkassen zu verbinden unddie Vertreter der BGen und der Unfallkassen in der Mitgliederversammlungder DGUV hierüber informiert. Direkt danachbegannen die fachlichen Arbeiten der Präventionsexperten derDGUV und ihrer Mitglieder.Nach Berücksichtigung der Stellungnahmen aller DGUV-Mitglieder konnte sich die Mitgliederversammlung der DGUVEnde November 2009 abschließend mit dem Mustertext derneuen DGUV Vorschrift 2 befassen und ihn beschließen.Das Jahr 2010 wird dann der Umsetzung der neuen Vorschriftdurch alle BGen und alle Unfallkassen gewidmet sein. Am1. 1. 2011 soll mit der ersten gemeinsamen UVV der Unfallversicherungsträgerder Gesamtbereich der sicherheitstechnischenund betriebsärztlichen Betreuung der Betriebeund Verwaltungen aller Arten und Größen neu und zukunftssichergeregelt sein.


12Moderne Unfallverhütung, Heft 54Mediation –modernes Konfliktmanagement gewinnt an BedeutungDas moderne Arbeitsleben und Konfliktmanagement – Wege zur selbstverantworteten Lösungsfindung – die KPMG-Studie: Kostenfalle Konflikt –Verfahren der Mediation – Entwicklung einer StreitkulturMaria BeckKommunikationstrainerinundzertifizierte Mediatorin,VocalVolume,RatingenNehmen Sie Ihren Konflikt selbst in die HandKonflikte gehören zum Leben und können sowohl kreativeals auch zerstörerische Kräfte freisetzen. Wo immer Menschenmiteinander arbeiten und leben, treffen unterschiedlicheAnsichten und Temperamente aufeinander. Die Fähigkeit,sich aufeinander einzustimmen (das so genannte Konvergenzprinzip)und sich anzupassen, gehört zu den Erfolgskonzeptendes menschlichen Miteinanders. Schwierig wird es, wennInteressenskonflikte, Machtansprüche, unterschiedlicheWertevorstellungen oder strukturelle Umstände diese kooperativenMechanismen außer Kraft setzen.In den meisten Fällen entwickeln die Beteiligten Lösungen,bevor die Situation eskaliert. Was aber wenn nicht; wennein Konflikt gefährlich schwelt oder offen entfacht.Viele Manager und Personalverantwortliche ließ eine neueKonfliktkostenstudie 2009 von KPMG aufhorchen, die dieKosten prozessstörender Abläufe auf 50.000 € bis 500.000 €je nach Unternehmensgröße beziffert.Hierin wird folgende Definition formuliert:Ein Konflikt sei jede Planabweichung oder Plangefährdung beider Umsetzung der wirtschaftlichen Ziele eines Unternehmensdurch den Einsatz seiner Ressourcen, vor allem den Einsatzvon Arbeitszeit.Im Wesentlichen gehe es um die effiziente Zusammenarbeitder Menschen im Unternehmen.Es handle sich um jene dysfunktionalen Konflikte, deren Folgenkostenintensiv seien.In dieser Studie wurden die verwertbaren Daten von 110 Industrieunternehmenausgewertet, deren Mitarbeiterzahl zwischen100 und 50.000 Mitarbeitern liegt. Weitreichende Einsichtenin die verschiedenen, unternehmerischen Kategorien undAspekte des Konfliktmanagements wurden präsent.Abb. 2: … Zusammenhänge bewusst machenAbb. 1: … bevor der Brand um sich greiftMessbare und nachweisbare Zahlen wurden in folgendenBereichen erfragt:Mitarbeiterfluktuation, durch Stress bedingte Krankheitsausfälleder Mitarbeiter, entgangene und verschleppte Aufträge,Zeitineffizienz und gestörten Informationsfluss, kontraproduktivesVerhalten, Über- und Unterregulierung von Organisationen…Die Studie ist öffentlich und im Internet einsehbar.Für das Thema Mediation und Konfliktmanagement ist dieseStudie deshalb ein Geschenk, weil sie die so genanntenweichen, nämlich zwischenmenschlichen und emotionalenThemen, in weiten Teilen als einen echten Kostenfaktor inUnternehmen neu greifbar macht.


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 13Die Studie erstellt ökonomische Rechenmodelle:Auf der einen Seite die komplexe Analyse und Aufstellung derKonfliktkosten und auf der anderen Seite die Berechnung derKonfliktlösungskosten.Konfliktmanagement und MediationEiner der wesentlichen Aspekte der Konfliktbewältigung befasstsich mit der Streitkultur eines Unternehmens.Ist sie von einer positiven oder negativen Haltung gegenüberKonflikten geprägt?Wie mutig und offen werden schwierige Situationen, unterschiedlicheEinschätzungen und Bedürfnisse im Unternehmensinteresseangesprochen? Beide Grundhaltungen bestimmenwesentlich die Qualität, in der sich ein Konflikt entwickelt.Vogelstraußpolitik …Abb. 3: … gelingende Kommunikation lohnt sich!Dank der Studie wird es für die Verantwortlichen möglich,die Notwendigkeit und Effizienz konfliktlösender Maßnahmenauf der Controlling- und Kostenseite zu begründen undumzusetzen.Auch die Einbeziehung externer Mediatoren und Kommunikationstrainerkann, in Form einer Abwägung beider Kostenseiten,berechnet werden.Neben internen Organisationsprozessen, der Reflektion vonStrukturen und Informationswegen ist der Bereich der Kommunikationimmer das Kernstück eines jeden Konfliktlösungsprozesses.Abb. 5: … ins Schlingern gekommen?Welche Kultur herrscht im Zusammenhang zum Beispiel mitfolgenden Konfliktfeldern:Überbelastung, mangelnde Ressourcen, Macht- und Karrierekämpfe,schlechte Projektplanung, Meinungsverschiedenheiten?Eine angstvolle und verdrängende Haltung sorgt häufigdafür, dass schwelende Konflikte im Alltag ihre eigenen, dysfunktionalenKräfte und Symptome entfalten:Abb. 4:… oder packenSie den Stier bei denHörnern


14Zusagen werden nicht eingehalten – Schweigen – Rückzug –Vorwürfe – problemsuchende Wahrnehmung – abweisendeHaltung – mangelnde Kooperation – Verschwörung – Ausflüchte– Unzuverlässigkeiten …Auf diesem Boden können Konflikte eskalieren.Die Kommunikationsforscher Dr. Friedrich Glasl und Rudi Ballreichhaben aus den Beobachtungen solcher Prozesse einKonfliktstufenmodell entwickelt, dass die einzelnen Schritteveranschaulicht (siehe Abb. 6).So unterschiedlich die Symptome und Situationen seinkönnen, so sehr wiederholen sich die Eskalationsmechanismen:Das Polarisieren, Verhärtung, Angst vor Gesichtsverlust usw.…Je weiter ein Konflikt in diesen Stufen fortschreitet, je mehrerweist sich die Mediation als hilfreiche Intervention.Moderne Unfallverhütung, Heft 54Diese Techniken sind Vorbild für das moderne, lösungsorientierteKonfliktmanagement.Die Rolle der Mediatorin/des Mediators versteht sich, wiedamals, unparteiisch und allein verfahrensorientiert. Sie basiertauf absoluter Neutralität und sorgt für eine stringente Einhaltungder Form.Es ist die Aufgabe einer Mediatorin/eines Mediators, für einedeeskalierende und lösungsorientierte Gesprächsstruktur zusorgen. Eine Mediation gelingt am leichtesten auf Basis einerehrlichen, gegenseitigen Wertschätzung.Alle Konfliktparteien sind am Gespräch beteiligt und tragenso die inhaltliche Verantwortung. Die Mediation bietet denMitarbeitern und Teams eine geeignete Plattform, eigeneLösungsvorschläge und verbindliche Absprachen im Rahmender unternehmerischen Machbarkeit zu entwickeln.Wesentliche Aspekte des Erfolges einer MediationSchon die alten Griechen wussten um Eskalationsprozesseund führten eine Disziplin des Streitgespräches ein. Um zweiKontraparteien konstruktiv ins Gespräch zu bringen, wurdeder neutrale Dritte als Mittler eingeführt. Ihm wurden dieThesen vorgetragen. So hörten die Konfliktparteien indirektzu. Die direkte Konfrontation wurde so umgangen und unwillkürlichdas Sprachtempo gedrosselt und die Wortwahl wenigeraggressiv.Vor jeder Gegenrede musste der Standpunkt des anderenmit eigenen Worten wiedergegeben werden. Eine mühsameÜbung, die heute als „Spiegeln“ und „Aktives Zuhören“ benanntwird.Abb. 7: … damit die Verbindung nicht abreißtAbb. 6:Glasl – StufenmodellKonflikt


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 15Umsetzung:Die Umsetzung im Alltag ist das Kernstück. Was nützen dieschönsten Ideen, wenn die alltäglichen Gewohnheiten ihreMacht ins Spiel bringen. Verbindlichkeit, eventuelle Korrekturenund Wirksamkeit werden begleitet.FazitAbb. 8: Phasen der MediationDysfunktionale Konflikte lähmen auf Dauer die Motivation derMitarbeiter. Die Integration in den Konfliktlösungsprozesshingegen wirkt immer motivierend und stärkt das Bewusstseinfür die Selbstverantwortung.So nehmen Sie den Konflikt selbst in die Hand und das Unternehmenkann eine wertvolle Streit- und Konfliktkulturentwickeln.Die Komposition einer Mediation verläuft nach einem klarenMuster: Begrüßung und Erläuterung der „Spielregeln“Konfliktdarstellung:Alle Beteiligten beschreiben aus Ihrer Sicht, Themen werdengesammelt und ein Kernthema in den Focus gestelltKonflikterhellung:Die Situationen, Hintergründe und Gefühle werden herausgearbeitet,alle Bedürfnisse werden benanntLösungsfindung:Aus der Klärung der Hintergründe ergeben sich meist bereitsdie Lösungsansätze, IdeensammlungÜbereinkunft:Die Lösungen werden notiert, gewichtet und auf ihre Machbarkeitgeprüft.Abb. 9:Geige – Gute Stimmung motiviert


16Moderne Unfallverhütung, Heft 54Aktuelle Normungslage und Gestaltung von Arbeitsplätzenmit kollaborierenden RoboternIndustrieroboter – Zusammenarbeit Mensch und Roboter – Mensch –Maschine – Schnittstelle – Kollisionsrisiko – Verletzungsschwere – Gefährdungsanalyse– Risikobewertung – Beanspruchungsmodell – Körpermodell –medizinische/biomechanische Beanspruchungsgrenzwerte – Handlungshilfe– Gestaltungsmaßnahmen – Checkliste/Leitfaden – BG/BGIA EmpfehlungenDipl.-Ing.Hans Jürgen OttersbachInstitut für Arbeitsschutz(IFA) der DeutschenGesetzlichen Unfallversicherung,Sankt AugustinEinführungIm Bereich der Industrieroboter wurden die Normen in den letztenJahren überarbeitet und neu geordnet. Bisher waren beimEinsatz von Robotern trennende Schutzeinrichtungen notwendig,um Personen, die sich im Arbeitsfeld des Roboters befanden,sicher gegen mechanische Einwirkungen durch schnelleRoboterteile zu schützen.Im Zuge der Normenüberarbeitung wurde ergänzend dasneue Anwendungsfeld der kollaborierenden Roboter geschaffen.Kollaborierende Roboter sind komplexe Maschinen, dieHand in Hand mit Personen zusammenarbeiten. Der Menschwird in einem gemeinsamen Arbeitsprozess vom Roboterunterstützt und entlastet. Bei dieser Arbeitstätigkeit bestehtzwischen der Person und verschiedenen Roboterelementen –z. B. Roboterarm, Werkzeug – eine hohe räumliche Nähe, in deres zu direktem Kontakt zwischen Roboter und Person kommenkann.Bei Einsätzen mit kollaborierenden Robotern gibt es bestimmteArbeits- bzw. Kollaborationsräume keine trennendenSchutzeinrichtungen mehr, sodass eine Kollisionsgefahr zwischenRoboter und Person nicht sicher ausgeschlossenwerden kann.Hier sind jedoch andere technische Schutzmaßnahmen einzusetzen,mit denen das Kollisionsrisiko laufend bestimmt undim Rahmen der Robotersteuerung ständig minimiert wird – esbleibt jedoch ein Restrisiko bestehen.Wenn ein Arbeitsplatz mit einem kollaborierenden Robotereingerichtet werden soll, muss der Anwender eine Risikobeurteilungauf der Basis der gesetzlichen Grundlagen– Maschinenrichtlinie, Normen für Industrieroboter – vornehmen.Hierin muss jetzt auch die Bewertung von Verletzungsrisikendurch Kollisionen zwischen Roboter und Person im kollaborierendenBetrieb einbezogen werden. Es sind jedoch keine ausreichendensicherheitstechnischen Anforderungen in denRoboternormen für eine Bewertung dieser Verletzungsrisikenvorhanden.Auf Initiative des Fachausschusses Maschinenbau, Fertigungssystemeund Stahlbau wurden vom IFA – dem Institut für Arbeitsschutzder Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – ineinem Entwicklungsprojekt technologische, medizinisch/biomechanische,ergonomische und arbeitsorganisatorischeAnforderungen als Ergänzung und Präzisierung der Normenanforderungenerarbeitet und in einer Handlungshilfe zusammengefasst.Da die bestimmungsgemäße Anwendung eines kollaborierendenArbeitsprozesses Kollisionsrisiken zwischen einemRoboter und Personen einschließt, bestand die Aufgabe darin,die Beanspruchungseffekte durch Kollision so zu begrenzen,dass nur ein geringes, tolerables Schadensausmaß auftretenkann.Für alle Bereiche eines einfachen Körpermodells wurden Grenzwertefür die die Verletzungsschwere charakterisierende Kriterien„Stoßkraft“, „Klemm/Quetschkraft“ und „Druck/Flächenpressung“festgelegt.Das IFA hat dazu Verletzungsdaten auf Grund äußerer mechanischerBelastungen aus Literatur und Datenbanken recherchiert.Aus diesen Daten heraus wurden diese orientierenden Grenzwerteermittelt und durch verschiedene Kontrollversuche imLabor punktuell überprüft.Die Ergebnisse des Projektes wurden in einer Handlungshilfezur Gestaltung von Arbeitsplätzen mit kollaborierenden Roboternstrukturiert zusammengefasst. Darin werden umfangreicheHilfen für die Anwendung der sicherheitstechnischen Anforderungenim Rahmen von Risikobewertungen in der betrieblichenPraxis gegeben.Forschungsbegleitend wurden die Inhalte mit einem Expertenteam,an dem sich Roboterhersteller und Anwender beteiligten,abgestimmt. Mit dieser Handlungshilfe könnenArbeitsplätze mit kollaborierenden Robotern so eingerichtetwerden, dass die u. U. durch Kollision auftretenden Belastungenauf die Personen in einem tolerablen Bereich gehaltenwerden.Diese Arbeitsplätze können durch gestalterische Maßnahmen soangepasst werden, dass der erforderliche Arbeitsschutz für diebeteiligten Personen gewährleistet ist.


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 17●● Kantenradien mindestens 2,5 mm für kraft-/momentbegrenzteRoboter●● Hinweise für Risikoanalyse (z. B. Hinweis aufDifferenzierung nach gefährdetem Körperteil)Fazit:Die derzeitigen Anforderungen sind noch nicht aufeinanderabgestimmt und müssen überarbeitet/ergänzt/präzisiertwerden; insbesondere fehlen medizinisch/biomechanischeGrenzwerte.1. Normen für Industrieroboter●●Neuordnung der Normen für Industrieroboter●● Zurückziehen von Normen(z. B. DIN EN 775 Industrieroboter – Sicherheit)●● Anforderungen in EN ISO 10218 Teil 1 und Teil 2EN ISO 10218-1:2007●● gilt für den „nackten Roboter“●● Neuausgabe im Jahr 2007●● Anpassung an ISO 13849-1-Steuerungen,startet im Mai 2009●● Gleichzeitig erfolgt die Anpassung an die in Kürzefertig gestellte ISO 10218-2Entwurf: prEN ISO 10218 Teil 2●● gilt für das „Robot System“●● Die Norm wird vollkommen neu erstellt(Vorlage USA: ANSI/RIA 15.06)●● Veröffentlichung Ende 2009 als FDIS(letzter Entwurf, nur noch editorielle Änderungenzulässig)●● Herausgabe als DIN EN 10218-2 im Jahr 20102. Derzeitige Anforderungen an kollaborierendeRoboter (Defizite)EN ISO 10218-1:2007●● Bei kraftbegrenzten Robotern Begrenzung auf150 N ohne Angabe der Flächen (Druck/Flächenpressung)●● oder: Begrenzung der Leistung (80 W)ohne Berücksichtigung von Kräften●● Geschwindigkeitsbegrenzung auf 250 mm/sohne Berücksichtigung der Umgebung●● keine Unterscheidung zwischen dynamischenund statischen KräftenEntwurf: prEN ISO 10218-2●● Beschreibung von Szenarien kollaborierenderRoboter (konventionell, ohne Kraftbegrenzung),z. B. Wechsel zwischen konventionellem undkollaborierendem Betrieb3. Projekt: Entwicklung von ergänzenden/präzisierenden Anforderungen(Vorstellung der Schwerpunkte des Projekts)Initiative:Fachausschuss Maschinen, Fertigungssysteme, Stahlbau,BG Metall Nord SüdArbeitsschritte:1. Definition einer Beanspruchungsgrenze des Körpers beimechanischer Exposition im Kollisionsfall2. Körpermodell3. Verletzungskriterien4. Literaturstudie, Kontrollversuche im Labor5. Festlegung von Grenzwerten6. Erstellung von BG/IFA-Empfehlungen mit „technologischen,medizinisch/biomechanischen, ergonomischenund arbeitsorganisatorischen Anforderungen“Verletzungsschweregrenze in der Kollision●● Eine Kollision ist ein unerwünschtes Ereignisinnerhalb von Arbeitstätigkeiten●● Abgrenzung−− Kollisionen sind keine ständigen oder beliebigim Arbeitsprozess auftretenden zu vernachlässigendenEreignisse.−− Willentliche oder im Sinne der Arbeitsaufgabenotwendige Kontakte sind nicht gemeint.●● Nach einer Kollision müssen die Auswirkungengeprüft werden, d. h. das Ereignis kann eine Arbeitsunterbrechung,einen Arbeitsausfall, eine fachlicheBehandlung und eine Neubewertung des Arbeitsplatzeszur Folge habenIn den festgelegten Haupt- und Einzelkörperbereichen nachKörpermodell dürfen ausschließlich solche Beanspruchungender Haut und des darunter liegenden Binde- oder Muskelgewebeseintreten, bei denen es nicht zu einem tieferen Durchdringender Haut und des Gewebes mit blutenden Wundensowie zu Frakturen oder anderweitigen bleibenden Schädendes Skelettsystems kommt.Es dürfen darüber hinaus keine Verletzungen entstehen, bei denendie Verletzungsschwerekategorie 1 der Abbreviated InjuryScale – AIS [1] sowie Verletzungsschweren mit den Kodierungenfür oberflächliche Verletzungen des ICD-10-GM 2006 [2]überschritten werden.[1] Abbreviated Injury Scale – AIS 2005[2] ICD-10-GM 2006 Internationale statistische Klassifikationder Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme


18Moderne Unfallverhütung, Heft 54Körpermodell●● Anwender/Systemintegrator/verantwortliche Person entscheidet,welche Körperbereiche betroffensind●● Kollaborationsraum sollte sominimal wie möglich sein;betroffene Körperbereiche könnenso gering gehalten werdenAbb. 1: KörpermodellVerletzungskriterien/Gestaltungsgrößen●● Verletzungskriterien−− Klemm-/Quetschkraft(KQK in [N]) einwirkendeKollisionskraft−− Stoßkraft (STK in [N])einwirkende Kollisionskraft−− Druck/Flächenpressung(DFP in [N/cm²]) in der Kollisionsfläche●● Orientierende Gestaltungsgrößen−− Kompressionskonstante(KK in [N/mm]) des individuellenKörperbereiches−− Minimale Kollisionsfläche(gleiche Partialdrücke in derFläche)−− usw.Abb. 2: Verletzungskriterien/GestaltungsgrößenGrenzwerte (Literaturstudie/Kontrollversuche)Vorstudie: Literaturrecherche zuVerletzungsdaten bei mechanischenEinwirkungen bezogen auf alleeinzelnen KörperbereicheAngaben: Verletzungen, einwirkendemechanische Größen: z. B.: statische/dynamische Bruchkräfte, Pain-Tolerance-Level-Werte,Druckwerte,Energien, Geschwindigkeiten,Zeitdauern)Abb. 3: Grenzwerte


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 19Abb. 4:Kontrollmessungen – DTL-LevelAbb. 5:Kollisionsprozess4. BG/IFA-Empfehlungen für dieGefährdungsbeurteilung nach Maschinenrichtlinie(Gestaltung von Arbeitsplätzen mit kollaborierendenRobotern)Inhalt●● Einleitung●● Zweck●● Kollision und Verletzungskriterien●● Vorgehensweise bei der Anwendung der Handlungshilfe●● Anforderungen−− Technologische Anforderungen−− Medizinisch/biomechanische Anforderungen−− Ergonomische Anforderungen−− Arbeitsorganisatorische Anforderungen●● Prüfung der Anforderungen●● Vorgehensweise bei der messtechnischen Erfassung derVerletzungskriterien


20●● Beispiel zur Anwendung der Handlungshilfe●● Dokumentation●● Anlagen●● Orientierende Informationen und Daten …●● Checkliste und Empfehlungen zur Anwendung derHandlungshilfe in der betrieblichen PraxisAktueller Arbeitsschritt in der Normungsdiskussion:Vorschlag eines Technical Sheet auf der Basis der BG/IFA-Empfehlungen (Initiative: Deutsche adHoc-Gruppe)5. Weiteres Vorgehen(Forschungsaufgaben)/Ausblick1. Erprobung der Handlungshilfe in der betrieblichen Praxis2. Durchführung von weiteren Aufgabenstellungen (Projekten)a) Erstellung eines Ganzkörper-Schmerzkatasters –Probanden (Ethikkommission) (in Kooperation mit derJohannes-Gutenberg-Universität Mainz)Moderne Unfallverhütung, Heft 54b) Untersuchung des Zusammenhangs zwischenSchmerzschwellen und dem Beginn vonGewebe-Strukturschädigungc) Präzisere Verletzungsskalierung in AIS 1d) Entwicklung von geeigneten Prüfgerätenzum Messen der Verletzungskriterien (Signalverläufe:Stoßkraft/Quetsch-/Klemmkraft, Druck/Flächenpressung)e) Entwicklung einer Datenbank für Verletzungsdatenund weitere Recherche und Auswertung vonUntersuchungen zu Quellen mit mechanischenKörperbeanspruchungenf) Laboruntersuchungen zur Ermittlung weitererdynamischer Belastungsdaten (Stoßversuche mitDummy-Hybrid III – Prüfung der Nutzbarkeitbiomechanischer Verletzungskriterien zur Ermittlungvon Verletzungsschwere)


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 21Weiterentwicklungen im GefahrstoffrechtGeplante Novellierung der Gefahrstoffverordnung (2010) – Neue technischeRegeln (TRGS) – geplante Anpassungen des technischen Regelwerks –Neue harmonisierte Gefahrenkommunikation: Schnittstelle von ProduktundArbeitssicherheitProf. Dr.-Ing. habil.Anke KahlFachbereich D –Fachgebiet Sicherheitstechnik/Arbeitssicherheit,Bergische UniversitätWuppertalEinführungDer Vortrag beschäftigt sich im ersten Teil mit einem kurzenBlick in die aktuellen grund legenden Veränderungen in dereuropäischen Chemikalienpolitik. Dabei stehen die zwei EG-Verordnungen, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung undBeschränkung von Chemikalien (bereits vollständig stufenweisein Kraft getreten) sowie die am 20. Januar 2009 in Kraftgetretene Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-(EG-GHS)-Verordnung)mit Regelungen zur Einstufung Kennzeichnung undVerpackung von Stoffen und Gemischen im Fokus der auf denbetrieblichen Arbeitsschutz ausgerichteten Betrachtungen.Der Schwerpunkt des Vortrages liegt auf der Darstellung undErläuterung der relevanten Erst-, Neufassungen und Änderungenim Technischen Regelwerk Gefahrstoffe seit Beginn derneuen Amtsperiode des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS)im vergangenen Jahr (2009-2012). Im Zuge dessen wird auchdas neue Veröffentlichungsprodukt des Bundes ministeriumsfür Arbeit und Soziales „Bekanntmachung Gefahrstoffe“(BekGS) vorgestellt. Diese neue Art der Veröffentlichung warnotwendig geworden, weil das bewährte Technische RegelwerkGefahrstoffe (TRGS) konsequent und ausschließlichder Konkretisierung der Gefahrstoffverordnung dient. Handlungshilfen,Leitfäden oder ministerielle Erläuterungen, dieauf einer anderen Rechtsbasis fußen (z. B. auf der REACH-Verordnung oder der CLP(EG-GHS)-Verordnung) oder einnicht in der Gefahrstoff ver ordnung verankertes Verfahrenbzw. einen Beurteilungsmaßstab (z. B. das Risikobewertungskonzeptfür krebserzeugende Stoffe, BekGS 910) vorstellen,können nicht im Rahmen des untergesetzlichen Regelwerks(TRGS) veröffentlicht werden, sondern bedürfen einer eigenenVeröffentlichungsform.Aktuell werden zwei neue BekGS vorgestellt, die praxisrelevanteFragestellungen zu den Schnittstellen zwischendem betrieblichen Arbeitsschutz und den neuen Verordnungenzur europäischen Chemikalienpolitik aufgreifen undbeantworten.Das Technische Regelwerk Gefahrstoffe ist im Jahr 2009um einige Technische Regeln und fachliche Anpassungen„reicher“ geworden. So wurde u.a. die im Kooperationsmodellerarbeitete und seit ca. 10 Jahren in Diskussion befindlicheTRGS 559 „Mineralischer Staub“ verabschiedet.Im letzten Teil des Vortrages wird der Entwurf der Neufassungder Gefahrstoffverordnung („Gefahrstoffverordnung 2010“) –der bereits der Fachöffentlichkeit auf der Homepage desBMAS bekannt gegeben wurde – auszugsweise vorgestellt.Im Mittelpunkt stehen dabei die formal erforderlich gewordenenAnpassungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) andie REACH- und die EU-GHS-Verordnung (u. a. im Anhang) sowiedie fachlichen Änderungen in Folge der Weiter entwicklungdes Gefahrstoffrechts (Aufhebung des kennzeichnungsorientiertenAnsatzes des Schutzstufen konzeptes, bei gleichzeitigerWahrung der vier Schutzmaß nah menpakete).AusgangssituationAbb. 1: RückblickAbb. 2: Ergebnisse des EU-Altstoffprogramms


22Moderne Unfallverhütung, Heft 54●● REACH schafft zukünftig ergänzende Schnittstellenund Hilfen für den Arbeitsschutz (GB/Tätigkeiten mitChemikalien).Abb. 3: Akute Folgen – VergiftungenAbb. 5: RegistrierungAbb. 4: Nationale Federführung REACH durch BMUREACHWas ist REACH (Registration, Evaluation, Authorisation andRestriction of Chemicals)?●● REACH steht für Produktsicherheit●●Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 … vom 18.12.2006zur Registrierung, Bewertung, Zulassung undBeschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffungeiner Europäischen Agentur für chemische Stoffe, …●●Verordnung ist stufenweise und seit 1.6.2009 vollständigin Kraft getreten●● Verordnung integriert mehr als 40 Richtlinien &Verordnungen, die bisher EU-weit den Umgang i.S. derChemikaliensicherheit regelten,−− keine Richtlinie, d. h. unmittelbar wirksamWarum brauchen wir REACH?●● REACH wird bestehende Wissenslücken (hazard, exposition)über chemische Stoffe minimieren.●● REACH harmonisiert und vereinfacht das bisherigeChemikalienrecht grundlegend.●● REACH verpflichtet die Hersteller und Importeure vonStoffen oder von Stoffen in Gemischen oder inErzeugnissen zur Registrierung ihrer Chemikalien.●● REACH fordert die Kommunikation innerhalb derLieferkette in beide Richtungen (Hersteller – nachgeschalteteAnwender 1 … n ) ein.●● REACH generiert neue Kommunikationsinstrumente(Registrierungsdossier und eSDB) und eine neue Grenzwertkategorie(Herstellergrenzwerte).Abb. 6: BewertungAbb. 7: ZulassungErstes Fazit im Fokus des ArbeitsschutzesREACH ist kein Instrument des Arbeitsschutzes, aber durchREACH kann der Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffenwirksam unterstützt und verbessert werden.REACH bedeutet Aussicht auf●● neue Datenqualität/-menge●● deutlich mehr GW (Hersteller GW), Abgleich mit AGW/Übertragbarkeit●● EU-weite mitgelieferte GB in Form von aussagekräftigen(!)Expositionsszenarien●● Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (Datenbank)


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 23GHSAbb. 12: Einstufungs- und KennzeichnungsverzeichnisAbb. 8: GHSAbb. 9: GHSUntergesetzliches Regelwerk (2009)Bekanntmachung des BMAS vom 15. Dezember 2008 - II-Ib3 - 35122 zur Anwendung der Gefahrstoffverordnung und derTRGS mit dem Inkrafttreten der GHS-Verordnung GMBl Nr. 1,S. 13 (22.01.2009):Die „Verordnung des Europäischen Parlaments und desRates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackungvon Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebungder Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderungder Verordnung (EG) Nr. 1907/2006“ (Kurzbezeichnung:GHS-Verordnung oder CLP-Verordnung) wird am20. Januar 2009 in Kraft treten.In der Gefahrstoffverordnung werden übergangsweise dieBezüge zur Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EWG und1999/45/EWG, die erst zum 1. Juni 2015 außer Kraft treten,beibehalten.Mit diesem Vorgehen bleibt das bisherige Schutzniveauzunächst unverändert. Dies gilt auch für die bestehendenTechnischen Regeln, die unabhängig von kurzfristig erforderlichenformalen Anpassungen zunächst unverändert Anwendungfinden.Abb. 10: GHSAbb. 11: Anpassung an die CLP-VerordnungErstfassungen im Technischen RegelwerkGefahrstoffe 2009BekGS 408: „Anwendung der GefStoffV und TRGS mit demInkrafttreten der CLP-Verordnung“ (Anm.: noch nicht imGMBL veröffentlicht)Praktische Hilfestellung bei der Anwendung der EG-GHS-Regelungen im Hinblick auf●● Informationen zu Auswirkungen der CLP-Verordnung●● Auswirkungen auf Aspekte des Arbeitsschutzes−− die Anpassung/Ergänzungder innerbetrieblichen Kennzeichnungder Betriebsanweisungen & Unterweisungsunterlagendes Gefahrstoffverzeichnissesder Kennzeichnung von Rohrleitungen, Reaktoren−− die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung(z. B. neue Einstufung)Anlage 1: Beispiele für Einstufung und KennzeichnungAnlage 2: Gefahrenklassen- und Gefahrenkategorie-CodesAnlage 3: Gefahrenpiktogramme mit Piktogramm-Nummernund Bezeichnung


24BekGS xxx „Effiziente Nutzung der unter REACH generiertenInformationen für den Arbeitsschutz“Antworten auf 36 relevante Fragestellungen zum ThemaREACH mit Fokus auf der Schnittstelle „Betrieblicher Arbeitsschutz“(inkl. 2 Anlagen)●● Einsatz der Informationen aus dem erweiterte Sicherheitsdatenblattes(eSDB) für den Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung),z. B. Inhalte des Expositionsszenarien●● Verhältnis vom neuen Herstellergrenzwert (DNEL) zumstaatlichen AGW geplantes Vorgehen●● Risikomanagementmaßnahmen gemäß eSDB und Schutzmaßnahmengemäß Gefährdungsbeurteilung●● Antworten zu den Themen Zulassung, Substitution,BeschränkungenModerne Unfallverhütung, Heft 54Toleranzrisiko 4 : 1.000(Überschreitung: nicht tolerabel Verbot)(2) Festlegung stoffspezifischer Kozentrationswerte undExposition-Risiko-BeziehungenErstfassung im Technischen Regelwerk – Gefahrstoffe 2009TRGS 559 „Mineralischer Staub“●● Historische Verabschiedung (10 Jahre EntwicklungsundDiskussionszeit!)●● BGR 217 „Umgang mit mineralischem Staub“ in dieTRGS überführt (Kooperationsmodell)●● derzeit keine Expositions-Risiko-Beziehung für Quarzfeinstaubaufgestellt (toxikolog. Endpunkt: Lungenkrebs)●● kurzfristige Überarbeitung der TRGS bei Vorlage derwichtigen Expositions-Risiko-Beziehung geplant●● Inhalt: Allgemeine Schutzmaßnahmen nach dem Stand derTechnikAbb. 13: Gliederungsübersicht ExpositionsszenarioÄnderungen im Technischen Regelwerk – Gefahrstoffe 2009BekGS 910 „Risikowerte und Expositions-Risiko-Beziehungenfür Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“(Juni 2008)●● Für die überwiegende Zahl der krebserzeugenden Stoffeist derzeit kein AGW ableitbar.●● Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Festlegung risikobasierterGrenzwerte für krebserzeugende Stoffe (im Rahmeneiner gesellschaftspolitischen Setzung)(1) Festlegung inkl. Begründung stoffübergreifenderRisikogrenzen für Tätigkeiten mit krebserzeugendenGefahrstoffen:Akzeptanzrisiko: übergangsweise 4 : 10.000 spätestens ab 2018: 4 : 100.000(Überschreitung: tolerabel bei Einhaltung spezifischerMaßnahmen)Abb. 14: Änerungen im Technischen RegelwerkÄnderungen im Technischen Regelwerk – Gefahrstoffe 2009TRGS 524 „Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“●● BGR 218 „Kontaminierte Bereiche“ eingebunden(Kooperationsmodell)●● Konkretisierung des unfassenden AnwendungsbereichesTRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen beiTätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“●● LASI-Veröffentlichung LV 2.2 wird nicht mehrfortgeschrieben, die Inhalte (Anforderungen an akkreditierteMessstellen) gehen in den Anhang I ein●● redaktionelle AnpassungenTRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien(VSK) für die Gefährdungsbeurteilung“●● Aufnahme des neuen VSK „Handlungsanleitung zurguten Arbeitspraxis – Textilrecycling“ in Anlage(bei Einhaltung des VSK können Arbeitsplatzmessungenentfallen)TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“●● Aufnahme von AGW−− Glutaraldehyd 0,05 ml/m3/0,2 mg/m3−− D-Limonen 20,0 ml/m3/110 mg/m3−− Phosgen 0,1 ml/m3/0,41 mg/m3●● Neue Bemerkungen/Hinweise zu reproduktionstoxischenStoffeigenschaften (Stoffe mit AGW, Konzept sieheTRGS 901):−− Ausweisung („Z“) bzw. Ausschluss („Y“) einerFruchtschädigung bei Einhaltung des AGW und desBGW−− z. B: Acetaldehyd Y, Cyanamid ZTRGS 517 „Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischenRohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungenund Erzeugnissen“●● Konkretisierung der Pflichten des Bauherrn bzw.Auftraggebers sowie Ausweisung der rangfolgeorientiertenMaßnahmen (Kooperationsmodell)●● Einführung des Tätigkeitsbereiches „Kaltfräsen vonVerkehrsflächen“


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 25TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“●● Inhaltliche Konkretisierung●● Aufnahme eines konkretisierenden Satzes zur UnterweisungBekGS „Sicherheitsdatenblatt“●● Begriffliche Anpassungen und inhaltliche Ergänzung zumThema „CLP/GHSVerordnung“ (Angaben zu Einstufungund Kennzeichnung im SDB)Die Weiterentwicklung der Gefahrstoffverordnung ergibt sichaus den Erfahrungen der GefStoffV 2005 und aus den aktuellenDiskussionen des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS).Neufassung der Gefahrstoffverordnung (geplant 2010)Anlass waren Änderungserfordernisse in Folge des Inkrafttretensder EG-CLP-Verordnung (1272/2008) und des Wirksamwerdensverschiedener Bestimmungen der EG-REACH-Verordnung(1907/2006). Folgeänderungen ergeben sich für dieVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.Abb. 18Abb. 15Abb. 19Abb. 16Abb. 20Abb. 17Abb. 21


26Moderne Unfallverhütung, Heft 54Betriebswirtschaftlich denken, unternehmerisch handeln –auch im ArbeitsschutzKosten und Nutzen im Arbeitsschutz; Qualität in der Prävention – Präventionsbilanz;Möglichkeiten und Grenzen betriebswirtschaftlicher Methodenim Arbeitsschutz; Wertanalyse und Gefährdungsbeurteilung; Beispieleaus der PraxisDr.-Ing.Thomas KohstallInstitut für Arbeitund Gesundheit (IAG)der Deutschen GesetzlichenUnfallversicherung,DresdenDieser Beitrag beschreibt und ergänzt den Vortrag im Rahmender Arbeitsschutztagung 2010 im Haus der Technikam 21.01.2010 in Essen. Die folgenden Ausführungen befassensich mit der Prävention im Unternehmen: den Präventionskostenund dem Nutzen im Arbeitsschutz. Es werdenMöglichkeiten und Grenzen betriebswirtschaftlicher Methodenim Arbeitsschutz aufgezeigt.Was ist Prävention?Der Begriff Prävention stammt aus dem Lateinischen. Er bedeutetwörtlich „Vorbeugung“ bzw. „Zuvorkommen“. Präventionist Vorsorge und Schutz vor Ereignissen, die dasIndividuum oder eine Gemeinschaft von Menschen existenziellbedrohen und gefährden können, z. B. Krankheiten,Unfälle, Katastrophen, Verbrechen, Qualität von Produktenoder Dienstleistungen, sie wirkt als Entlastung bei Haftungsfragenetc. (In Anlehnung an: Lexikon „Sicherheit und Gesundheitbei der Arbeit“, Wiesbaden 2006)Prävention erfolgt in den Unternehmen umfassend aufgrundunterschiedlichster Motivationen.„Anlässe“ der PräventionJedes Unternehmen betreibt Prävention; zum einen intrinsisch(z. B. Wir wollen die Besten sein!), zum anderen extrinsisch(z. B. Kundenvorgaben oder staatliche Vorgaben) motiviert.Motivation hat somit auf die Prävention in den Unternehmeneinen entscheidenden Einfluss. Für den weiteren Verlauf derDiskussion des betriebswirtschaftlichen Nutzens der Präventionist es wichtig, an dieser Stelle die Komplexität der betrieblichenPräventionsarbeit darzustellen. Prävention in den Unternehmensetzt sich multikausal zusammen.Der Ausgangspunkt der Forderung nach Prävention istunterschiedlich:●● der Kunde erwartet Prävention in der Regel bezogen aufdie Qualität der Produkte und Dienstleistungen,●● der Staat verlangt durch Gesetze und VerordnungenUmwelt- sowie Arbeitsschutzprävention,●● das Unternehmen ist bestrebt, Produkte und Leistungeneffektiv und effizient zu erbringen.Ausgangspunkt einer Vielzahl von Präventionsaktivitäten inden Unternehmen sind somit die Verträge zwischen dem Unternehmenund seinen Kunden sowie das staatliche Recht.Nutzen der PräventionsarbeitAbb. 1: Betriebliche PräventionsarbeitZuerst lässt sich feststellen, dass Prävention zu monetär bewertbarenund nicht monetär messbaren Änderungen in denUnternehmen führt. Messbare und monetär bewertbare positiveÄnderungen aufgrund der Präventionsarbeit lassen sich imUnternehmen unter anderem an folgenden Stellen finden:●● Ausschussquote●● Nacharbeitsquote●● betriebliche Störungen−− Personalausfall (z. B. Krankheiten und Unfälle)−− Maschinenausfall−− Organisationsfehler−− Materialfehler●● Liefertreue●● FluktuationBetriebliche Präventionsarbeit führt jedoch auch zu nicht monetärbewertbaren oder nur indirekt messbaren Änderungenim Unternehmen.


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 27Messung nicht direkter monetärer Erfolge durchbetriebliche PräventionDie erheblichen Auswirkungen der Präventionsarbeit, aus derSicht von Fachkräften für Arbeitssicherheit, auf die nicht monetärenFaktoren können u. a. auch dem Forschungsprojekt„Qualität in der Prävention – Teilprojekt Präventionsbilanz“entnommen werden.Hier sind beispielhaft betriebliche Faktoren wie●● Motivation●● Kundenzufriedenheit●● Kundenbindungals produktivitätsfördernd zu nennen.Die positive Korrelation zwischen Mitarbeiterzufriedenheitsowie der Qualität der Leistungen bzw. zwischen Mitarbeiterzufriedenheitund Kundenzufriedenheit konnte u. a. durchHoffmann und Koop nachgewiesen werden. Den positivenZusammenhang zwischen Kundenzufriedenheit und Profit derUnternehmen bestätigen zahlreiche Untersuchungen.− −− −− −Maschinenstörungenungeplanter Maschinenausfall in Std. x Maschinenstundensatz(€/Std.) in EuroOrganisationsfehlerin der Regel Mehrarbeit in Std. x Std.-SatzMaterialfehlerBeschaffungs- und Verschrottungskosten in Euro bzw.die Wiederbeschaffungskosten in Euro●● Veränderung der Fluktuation und der damit imZusammenhang stehenden Personalbeschaffungskostenin Euro (Berechnungsmöglichkeit siehe iga-Report Nr. 6„Instrumente zum Bewerten und Kontrollieren vonMaßnahmen des Gesundheitsschutzes und der betrieblichenStörungsprävention“ (Kohstall, T.; Lüdeke, A.)●● Veränderung der Liefertreue und der damit imZusammenhang stehenden Reklamationskosten in Eurobzw. Prozesszeitkürzung in EuroDie jeweilige Messmethode ergibt sich aus der betrieblichenPraxis, was bedeutet, dass für keinen dieser Indikatoren eineneue Messmethode entwickelt werden muss. Jeder dieser Indikatorenfindet seinen entsprechenden monetären Wert in derPraxis des betrieblichen Controllings, zumindest in mittlerenund größeren Unternehmen, wieder.Nutzen der Prävention anhand von KausalkettenArbeitsschutz hat vielfältigen Einfluss auf das Unternehmen.Anhand von Kausalketten sollen beispielhaft die Zusammenhängenäher aufgezeigt und der Nutzen der Prävention im Arbeitsschutzbeschrieben werden.PräventionsbilanzAbb. 2: Wirkungszusammenhang von Sicherheit und Gesundheitsschutzam Arbeitsplatz mit dem nicht direkt messbarenmonetären Erfolg von UnternehmenMessung direkter monetärer Erfolge durchbetriebliche PräventionAls wesentliche monetär bewertbare Faktoren in Unternehmensind zu nennen:●● Veränderung der Kosten für Ausschuss in Euro lautUnternehmenskennzahlen●● Veränderung der Kosten für Nacharbeit in Euro lautUnternehmenskennzahlen●● Veränderung der Kosten betrieblicher Störungen− −Personalausfall(z. B. Krankheiten und Unfälle) in Tagen x betriebsspezifischerWert in Euro (Berechnungsmöglichkeitsiehe iga-Report Nr. 6 „Instrumente zum Bewertenund Kontrollieren von Maßnahmen des Gesundheitsschutzesund der betrieblichen Störungsprävention“(Kohstall, T.; Lüdeke, A.)Im Folgenden sollen nicht einzelne Präventionsdienstleistungen,sondern die Präventionsarbeit „als Ganzes“ betrachtetwerden. Das Teilprojekt „Präventionsbilanz“ im Forschungsprojekt„Qualität in der Prävention“ der DGUV unterbreitetkonzeptionelle Vorschläge für eine Präventionsbilanzierung.Der unmittelbare Erfolg betrieblicher Präventionsarbeit bestehtin der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheitenund arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Dermittelbare Erfolg drückt sich in den von Maßnahmen zur Arbeitssicherheitund zum Gesundheitsschutz ausgehendenSekundärwirkungen aus. Präventionserfolg kann qualitativin Nichtgeldgrößen und quantitativ in Geldgrößen vorliegen.Die Kennzahl „Return on Prevention“ (ROP) beschreibt dasVerhältnis der Rückflüsse aus der Präventionsarbeit (monetärerPräventionsnutzen) und der Präventionsausgaben(Präventionskosten).Bei der Präventionsbilanz handelt es sich nicht um eine Bilanzim finanzwirtschaftlichen Sinne, sondern um eine präventionsökonomischeErfolgsrechnung. Betrieblicher Präventionsnutzenund betriebliche Präventionskosten werdenin bilanzieller Form gegenübergestellt. Der Präventionserfolgerrechnet sich als Saldogröße. Die Komponenten der betrieblichenPräventionskosten sind beispielhaft in der unteren Tabelleauf der folgenden Seite aufgeführt.


28Moderne Unfallverhütung, Heft 54Präventionseinfluss auf Produktion und ArbeitsschutzMaßnahme der PräventionTechnik und OrganisationNutzen für das Unternehmenbzgl. ProduktionNutzen für das Unternehmenbzgl. ArbeitsschutzProzessoptimierungOptimierung der Prozesse/GefährdungsbeurteilungReduzierung von Störungengeringeres Unfallpotentialgute Instandhaltung Reduzierung von Störungen geringeres UnfallpotentialInvestition in neue Maschinenmodernere Maschinenmit höherem SicherheitsstandardHöhere Genauigkeit; größereKapazität etc.geringeres UnfallpotentialInvestition in den UmweltschutzReduzierung gesundheitsschädlicherEmissionenin der Produktion wie Lärm,Vibration, GefahrstoffausstoßHöhere Konzentrationsfähigkeit;Reduzierung von Ausschuss undNacharbeit etc.geringereGesundheitsgefahrenUmfassendesManagement mit integriertemArbeitsschutzOptimierung der Prozesse Reduzierung von Störungen geringeres UnfallpotentialMitarbeiterfreiwilligeSozialleistungenSozialleistungen, die überdas gesetzliche/tariflicheNiveau hinausgehen(z. B. Betriebskindergartenoder Fitnessraum)Steigerung der Motivationder Mitarbeiter;Motivation korreliert signifikantmit der ProduktivitätSteigerung des gesundheitlichenWohlbefindensQualifizierunghöhere Kenntnisse der Produktionund der Prozessec Reduzierung von Störungenc Steigerung der Motivation derMitarbeiter;Motivation korreliert signifikantmit der Produktivitätc höhere Sozialkompetenz beiFührungskräftengeringeres Unfallpotential;Steigerung des gesundheitlichenWohlbefindensBetriebliche PräventionskostenBetriebliche Präventionskosten Kosten in €Kosten für persönliche Schutzausrüstungen(z. B. Gehörschutz, Schuhe, Berufskleidung)Kosten für sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung(z. B. interne/externe Sicherheitsfachkraft, interner/externer Betriebsarzt für die freigestellte Zeit, Dokumentation)Personalkosten für Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte ohnesicherheitstechnische und arbeitsmedizinische BetreuungKosten für bestimmte präventionsbedingte Qualifizierungsmaßnahmen(z. B. Ausbildung und Fortbildung von Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsbeauftragten, oder z. B. SeminareLadungssicherung, Gabelstapler, Freistellung für Ersthelferausbildung)Kosten für Vorsorgeuntersuchungen(z. B. Gehörvorsorge oder Sehtest)Organisationskosten(z. B. Mehrkosten für die arbeitsschutzgerechte Gestaltung der Produktion, anteilige Kosten fürArbeitsschutzmanagementsysteme)Investitionskosten(z. B. anteilige Abschreibungen für präventionsbedingte Sicherheitstechnik und Betriebsorganisation)Anlaufkosten(arbeitsschutzbedingte Mehrkosten bei Anlauf einer Produktion bzw. in der Phase der Einführungvon Präventionsmaßnahmen)________________________________________________________________________________________


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 29Der betriebliche (monetäre) Präventionsnutzen bezieht sichauf Kosteneinsparungen durch vermiedene Betriebsstörungen,vermiedenen Ausschuss und geringere Nacharbeit sowieauf Wertzuwachs durch gestiegene Motivation und Zufriedenheitder Beschäftigten, nachhaltige Qualitätsorientierungund verbesserte Produktqualitäten, Produktinnovationen undhöheres Image. Die Komponenten des betrieblichen Präventionsnutzenssind beispielhaft in der folgenden Tabelleaufgeführt.Betrieblicher Präventionsnutzen Nutzen in €Kosteneinsparungen durch vermiedeneBetriebsstörungen (z. B. Betriebsstillstand nachArbeitsunfall)Kosteneinsparungen durch Vermeidung vonErsatzeinstellungen von Personal nach Arbeitsunfällen(z. B. Personalersatzbeschaffungsiehe auch iga-Report 6)Kosteneinsparungen durch vermiedenenAusschuss (z. B. Anlaufkosten nach Maschinenstillstandnach einem Arbeitsunfall)Kosteneinsparungen durch geringereNacharbeit (z. B. Ersatzpersonal muss eingearbeitetwerden; Lernkurve)Wertzuwachs durch gestiegene Motivation undZufriedenheit der Beschäftigten (z. B. nach UnfällenProbleme mit der Motivation und Arbeitszufriedenheit;ohne Unfälle Steigerung der Zufriedenheit)Wertzuwachs durch nachhaltige Qualitätsorientierungund verbesserte Produktqualitäten (z. B. Betriebsstörungenführen u. a. zu Qualitätsverlusten)Wertzuwachs durch Produktinnovationen(siehe praktische Beispiele für betriebswirtschaftlicheErfolge bei Arbeitsschutzmaßnahmen)Wertzuwachs durch höheres Image(z. B. nach Unfällen Image-Probleme beiKunden)________________________________________________________________________________________Die Befragung in Form von Interviews erstreckte sich auf Unternehmenmehrerer Branchen. Die Präventionskosten(arten) ließensich relativ leicht ermitteln. Die Schätzung der Werte der Präventionsnutzenartenbereitete den befragten Personen aufgrundder hohen Abstraktion erwartungsgemäß Schwierigkeiten. Fürdie Befragung der meisten Unternehmen empfahl sich dahereine indirekte Vorgehensweise. Zunächst sollte für das eigeneUnternehmen der Gesamtpräventionsnutzen (z. B. in Relationzu den Gesamtpräventionskosten) geschätzt werden.Nachfolgend wurde entscheidungstheoretisch analysiert, wiesich der Gesamtpräventionsnutzen auf die einzelnen Präventionsnutzenartenaufteilt. Durch Gegenüberstellung der betrieblichenPräventionskosten und monetären betrieblichenPräventionsnutzen pro Mitarbeiter/in und Jahr ergibt sich dieeigentliche (monetäre) Präventionsbilanz auf Basis des MedianoderMittelwerts. Der Saldo beziffert den (monetären Netto‐)Präventionserfolg pro Mitarbeiter und Jahr.Zur Erhöhung der praktisch-normativen Aussagekraft derPräventionsbilanz empfiehlt sich die Berechnung des Präventionsnutzen-Präventionskosten-Verhältnisses,das zugleichden Return on Prevention betrieblicher Präventionsarbeitzum Ausdruck bringt. In der vorliegenden Untersuchung liegtder Return on Prevention bei 1,6. Er bezeichnet ein abstraktesökonomisches Erfolgspotenzial. Die Untersuchung beschränktsich auf eine Positivauswahl, was wiederum denrelativ geringen Befragungsumfang rechtfertigt. Angesichtsder Positivauswahl dürfte der Präventionserfolg bei Unternehmen,die sich bei Investitionen in betriebliche Präventionsarbeitbislang zurückgehalten haben, tendenziell eher nochbesser ausfallen.Return on Prevention (ROP) = 1,6Value Management im ArbeitsschutzIn der Unternehmensführung kommen regelmäßig eine Vielzahlverschiedener Hilfsmittel zur Anwendung. Bisher nochnicht bekannt ist die Kombination von Value Management (EN12973) und Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbSchG). Durch dasValue Management sollen „Wertverbesserungen“ bzw. „Wertgestaltungen“betrieben werden. Auch der Arbeitsschutz leistetdirekt durch die Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingtenErkrankungen und indirekt zum Beispiel durch dieFörderung von Fachkompetenz und Sozialkompetenz positiveBeiträge zur Wertverbesserung in den Unternehmen.Management – Value Management undArbeitsschutzNach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der ArbeitgeberSicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.Im Arbeitsschutzgesetz wurde keine Aussage zu denmöglichen Kosten der Beseitigung von Gefährdungen getroffen.Auch wurden keine Hinweise zur wirtschaftlichen Lageeines Unternehmens und deren Konsequenz bei der Beseitigungvon Gefährdungen festgelegt. Im Folgenden soll gekürztaufgezeigt werden, wie bezüglich der Vermeidung von Gefährdungenmögliche, unter dem Arbeitsschutzgesichtspunktgleichwertige, Maßnahmen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunktenbewertet werden können.Der Prozess des Arbeitsschutzes und seiner insbesondereindirekten Wirkungen kann Abb. 3 auf Seite 30 entnommenwerden.Gefährdungsbeurteilung und Value ManagementDer allgemeine Managementkreis zur systematischen Gestaltungsicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme zeigtin acht Arbeitsschritten den Prozess von der Gefährdungsbeurteilungbis hin zur Wirkungskontrolle einschließlich nachfolgenderSchlussfolgerungen auf. Im Rahmen dieser Prozessewerden alle zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechterArbeitssysteme relevanten Arbeitsschritte berücksichtigt.In den bisherigen Diskussionen zur Auswahl von Maßnahmenaufgrund einer Gefährdungsbeurteilung wurde noch kein Werkzeugzur Bewertung der Alternativen unter betriebswirtschaftlichenGesichtspunkten aufgezeigt. Basierend auf derEN 12973 „Value Management“ bzw. auf der VDI 2800 „Wertanalyse“soll ein möglicher Weg beleuchtet werden.


30Moderne Unfallverhütung, Heft 54Abb. 3: Strategy Map zur Steuerung von Arbeitsschutzmaßnahmen (Quelle: In Anlehnung an: Kastner, M.; Braun, M.; Köper, B;Möller, K.; 2008)Die in Abb. 4 dargestellte Prinzipskizze der Abhängigkeitvon Kostensenkungsmöglichkeiten und Änderungskosten inAbhängigkeit vom Entwicklungsstand verdeutlicht die Notwendigkeit,arbeitsschutzrelevante Maßnahmen frühzeitig inder Konzeptions- und Entwicklungsphase einzubringen. Dergrößte Nutzen bei der Anwendung des Value Managementsfindet sich ebenfalls in der Konzeptions- und Entwicklungsphase,das bedeutet einen Synergienutzen bei der gemeinsamenBetrachtung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungenmit Instrumenten der Gefährdungsbeurteilung und desValue Managements.Die Wertanalyse hat sich seit ihrer Entwicklung 1947 von einemreinen Kostensenkungsverfahren hin zu einem Problemlösungsverfahren,von reinen Produkt- und Prozessbewertungenauch hin zur Lösung nicht-wirtschaftlicher Problemeweiter entwickelt [Bronner, Herr; Seite 3], d. h. zu einem ganzheitlichenManagementansatz. Integriert und verzahnt mit Instrumenten,wie dem Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO9001 oder dem Arbeitsschutzmanagement nach ILO-GuideILO/OSH-MS 2001, ist das Value Management ein Instrument,das in interdisziplinären Teams eingesetzt, einen Mehrwert fürdie Unternehmen darstellt.Abb. 4: Kostensenkungsmöglichkeiten und Änderungskosten inAbhängigkeit vom Entwicklungsstand


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 31Im Folgenden der direkte Vergleich der Aufgaben von ValueManagement und Gefährdungsbeurteilung.Value Managementc Minimierung der mitden Projektvorhaben vorhandenenRisiken durch diekonsequente Orientierungam Kunden,c systematische Vorbereitung,Definition, Entwicklungund Realisierungder Projektvorhaben,c ganzheitliche Planungund Steuerung derProjektziele,c gezielter Einsatz modernerManagementmethoden undTechniken sowiec Zusammenarbeit ininterdisziplinären Teams.Tabelle 4: Vergleich der Aufgaben von Value Management undGefährdungsbeurteilungDas Value Management kann mit seinen primären Zielen, wiezum Beispiel die Gewinne des Unternehmens zu optimieren,den Outcome in Produktion bzw. Dienstleistung zu steigern,die leistungserbringenden Prozesse zu verbessern, die Qualitätzu steigern, die Kosten zu reduzieren, sehr gut mit denForderungen und Wirkungen des Arbeitsschutzes verbundenwerden.Der Arbeitsschutz, und hier insbesondere als ein tragendesElement die Gefährdungsbeurteilung, bewirkt u. a. eineReduzierung von betrieblichen Störungen (z. B. durch Unfälle,Erkrankungen), eine Steigerung der individuellen Leistungsfähigkeitdurch ergonomische Maßnahmen sowie eine Verbesserungder erbrachten Qualität (weniger Ausschuss und Nacharbeit)durch Lärmreduzierung oder richtige Beleuchtung.SchlussbemerkungenGefährdungsbeurteilungc konsequente Orientierungam Mitarbeiter (internerKunde?),c systematische Vorbereitung,Definition,Entwicklung und Realisierungder Durchführung einerGefährdungsermittlung,c Durchführung derGefährdungsbeurteilung,c Ableitung von gefährdungsreduzierendenMaßnahmennach dem Prinzip TOP(technischer Maßnahmen vororganisatorischen Maßnahmenund diese vor personenbezogenenMaßnahmen),c gezielter Einsatz modernerManagementmethoden undTechniken sowiec Zusammenarbeit in interdisziplinärenTeams.Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind integralerBestandteil des unternehmerischen Handelns. Der Erfolgder Arbeitsschutzprävention lässt sich am Erfolg der Unternehmenspräventionablesen. Die Unternehmenspräventionwiederum ist ein Spiegelbild des wirtschaftlichen Erfolges imUnternehmen.Wenn Instrumente der Unternehmensführung, wie zum Beispieldas Value Management oder das Qualitätsmanagement,eingesetzt werden, dann muss der Arbeitsschutz in diese Aktivitäteneingebunden werden. Nur so kann der Arbeitsschutzerfolgreich wirken und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmensfördern.LiteraturhinweiseAnderson, E.W.; Forell, C.; Lehmann, D.R.;Customer satisfaction, market share and profitability:Findings from Sweden.Journal of Marketing, 58 (3), 53-66. 1994Bernhardt, K.L.; Donthu, N.; Kennett, P.A.;A longitudinal analysis of satisfaction and profitability.Journal of Business Research, 47, 161-171. 2000Bräunig, D.; Mehnert, K.;Abschlussbericht Projekt: „Qualität in der Prävention“,Teilprojekt 5: „Präventionsbilanz aus theoretischer und empirischerSicht“, Dresden 2008Kastner, M.; Braun, M.; Köper, B; Möller, K.;Strategische Steuerung der betrieblichen Gesundheitsförderung mitStrategy Maps; In: Zeitschrift für Management; Wiesbaden;3. Jahrgang 2008, Heft 3, Seite 247-280Bronner, A.; Herr, S.;Vereinfachte Wertanalyse; 4. Auflage; 2006Hoffmann, K., Koop, B.;Die „Employee-Quality-Customer Chain“; In: Mannheimer Beiträge zurWirtschafts- und Organisationspsychologie, 19 (1), 3-8; 2004Kohstall, T.;Integriertes Managementsystem für kleine und mittlere Unternehmenunter besonderer Berücksichtigung eines Organisationssystemsfür Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter im Unternehmen,Aachen, 1998Kohstall, T.; Lüdeke, A.;iga-Report 6; Instrumente zum Bewerten und Kontrollieren vonMaßnahmen des Gesundheitsschutzes und der betrieblichenStörungsprävention, Dresden, 2005Kohstall, T.;Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“;Abschlussbericht; Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit derPräventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften;(Stand: 01.03.2009); Dresden, 2009Mehnert, K.; Bräunig, D.;Info QdP Nr. 12 „Wirkungen betrieblicher Präventionsarbeitin den Unternehmen“; 2007N.N.;DIN EN 12973:2002 Value ManagementN.N.;VDI 2800 WertanalyseOlsen, S.O.;Comparative evaluation and the relationship between quality,satisfaction and repurchase loyalty. Journal of the Academy ofMarketing Science, 30 (3), 240-249]; 2002


32Moderne Unfallverhütung, Heft 54Sicherer Umgang mit tiefkalten verflüssigten GasenEigenschaften tiefkalter Gase – Sauerstoffmangel und Sauerstoffanreicherung– Vorsichtsmaßnahmen (Verhalten und persönliche Schutzausrüstung)Dipl.-Ing.Hartmut ÖhmenAIR LIQUIDEDeutschland GmbH,DüsseldorfEinführungDer Umgang mit Gasen, deren Temperaturbereiche rund200 Grad tiefer liegen als unsere normale Umgebungstemperatur,gehört nicht zum Alltäglichen.Die richtige Werkstoffauswahl und Anwendung der Gestaltungsrichtliniender mit tiefkalten Temperaturen in Kontaktkommenden Einrichtungen sind elementare Grundlagen füreinen sicheren Betrieb.Tiefkalte verflüssigte Gase bilden bei ihrer Erwärmung großeGasvolumina. Das Wissen um die Auswirkungen beimFreisetzen tiefkalter Gase hilft, um im Notfall die richtigenMaßnahmen zu treffen und für die richtige Verhaltensweise zusorgen.Die richtige Einschätzung der daraus resultierenden Gefahrenhilft zu vermeiden, dass gefährliche Situationen entstehen könnenund Menschen zu schaden kommen.Abb. 1Besondere Aufmerksamkeit gilt der Anreicherung von Gasenin tiefer gelegenen Räumen.Gefahren drohen sowohl von der Sauerstoffverdrängungals auch im Falle einer Sauerstoffanreicherung.Das Wissen um die Stoffeigenschaften inerter Gase, Sauerstoffoder brennbarer Gase sind Voraussetzungen für eine praxisnaheGefährdungsbeurteilung und den sicheren Umgang mitdiesen Stoffen.Der Kontakt von Körperteilen mit tiefkalten Gasen ist unterallen Umständen zu vermeiden, um sich nicht zu verletzen.Die richtige Auswahl und das richtige Tragen der persönlichenSchutzausrüstung tragen dazu bei.Abb. 2Kenntnisse über Erste-Hilfe-Maßnahmen tragen mit dazu bei,im Falle eines Unfalls die möglicherweise schwerwiegendenFolgen zu vermeiden oder zu reduzieren.Grundlagenschulung, Training und regelmäßige Gesprächeüber die Gefahren, deren Auswirkungen und wie man siesicher vermeiden kann sind unumgängliche Voraussetzungenfür den sicheren Umgang mit tiefkalten flüssigen Gasen.Abb. 3


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 33Abb. 4Abb. 5Abb. 6


34Moderne Unfallverhütung, Heft 54Abb. 7Abb. 8Abb. 9


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 35Abb. 10Abb. 11Abb. 12


36Moderne Unfallverhütung, Heft 54Abb. 13Abb. 14Abb. 15


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 37Abb. 16Abb. 17Abb. 18


38Moderne Unfallverhütung, Heft 54Abb.19Abb. 20Abb. 21


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 39Abb. 22Abb. 23Abb. 24


40Moderne Unfallverhütung, Heft 54Abb. 25Abb. 26Abb. 27


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 41Staubexplosionsgefahren bei der Oberflächenbearbeitungvon Metallen und LeichtmetallenStaubbrände – Staubexplosionen – Brenn- und Explosionskenngrößen vonStäuben – Explosionsereignisse – Gefährdungsbeurteilung – Schutzmaßnahmen– Brand- und Explosionsschutz an StrahlanlagenDr.-Ing.Marc ScheidBAM –Bundesanstalt fürMaterialforschungund -prüfung, BerlinEinführungDieser Beitrag soll auf Explosionsgefahren durch brennbareStäube hinweisen, die bei der Bearbeitung von Oberflächenvon Metallen und Leichtmetallen anfallen und Maßnahmenaufzeigen, wie diesen begegnet werden kann. Hierzu werdenzunächst Grundlagen zum Ablauf von Explosionenvermittelt und die Besonderheiten von Staubexplosionenhervorgehoben.Grundlage für eine Beurteilung, ob Explosionsgefahren vorliegenkönnen, liefern die Brenn- und Explosionskenngrößender anfallenden Stäube. Es wird erläutert, wie man an entsprechendeKenngrößen kommt, was bei der Verwendungvon Kenngrößen aus Datenbanken zu beachten ist und wozubestimmte Kenngrößen benötigt werden.Basierend auf einer Beurteilung der Auftrittswahrscheinlichkeitexplosionsfähiger Atmosphäre mit Hilfe einer Zoneneinteilungwerden Schutzmaßnahmen getroffen. Bei diesen Maßnahmenkann unterschieden werden zwischen Maßnahmen, die dasEntstehen explosionsfähiger Atmosphäre vermeiden, Maßnahmenzur Vermeidung wirksamer Zündquellen und konstruktivenExplosionsschutzmaßnahmen, welche die Auswirkungeneiner Explosion auf ein ungefährliches Maß begrenzen.Wegen der besonderen Bedeutung für die Praxis wird gesondertauf die Beseitigung von Staubablagerungen mit Hilfevon mobilen Staubsaugern eingegangen und es werden dieAnforderungen an solche Staubsauger aufgeführt.Im letzten Teil werden mögliche Explosionsgefahren beimStrahlen von Metallen und Leichtmetallen betrachtet undes werden Möglichkeiten aufgezeigt, entsprechende Anlagensicher zu betreiben.GrundlagenEine Staubexplosion ist eine sehr schnell ablaufende chemischeReaktion eines brennbaren Staubes, bei der große Energiemengenfreigesetzt werden. Merkmale einer Staubexplosionsind ein Druck- und/oder Temperaturanstieg. In der Praxistaucht gelegentlich auch der Begriff Verpuffung auf. Hierunterwird eine schwache Explosion mit geringem Druckanstieg,geringer Druckäußerung, und geringem Schaden bzw. Auswirkungenverstanden. Der Begriff ist allerdings nicht offizielldefiniert und wird häufig zur Verniedlichung von Explosionsereignissenverwendet.Damit es zu einer Staubexplosion oder einem Staubbrandkommen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.Zum einen wird ein brennbarer Staub und Sauerstoff benötigt,der im Allgemeinen aus der Luft stammt. Zum anderenwird gleichzeitig dazu eine Zündquelle benötigt, die den abgelagertenStaub (Staubbrand) oder im richtigen Verhältnis inLuft aufgewirbelten Staub (Staubexplosion) entzündenkann. Man spricht hier von einer so genannten wirksamenZündquelle.Abb. 1Staubexplosionsgefahren/Ereignisse/StatistikenFast alle organischen Stäube und eine Vielzahl Metall- undLeichtmetallstäube sind brennbar und bei entsprechenderFeinheit in Luft aufgewirbelt explosionsfähig. In regelmäßigenAbständen immer wieder auftretende schwere Explosionenmit Schwerverletzten oder Toten und großen Anlagenschädenzeigen, dass die Gefahr von solchen Ereignissen nichtunterschätzt werden darf. Glücklicherweise reduzierte sich inden letzten Jahren in Deutschland die Häufigkeit von schwerenEreignissen aufgrund von Explosionsschutzmaßnahmenbeträchtlich, dennoch kann in Deutschland immer noch von


42Moderne Unfallverhütung, Heft 54ungefähr einer Staubexplosion pro Tag ausgegangen werden.Diese verlaufen allerdings meist ohne Personenschaden undnur mit geringem Sachschaden.Aus einer Statistik [1] des Institutes für Arbeitsschutz (IFA) inSankt Augustin bis zum Jahr 1997 mit 600 erfassten Ereignissen(Erfassungsquote ca. 10 %) geht hervor, dass zwar beiSchadensfällen mit Metallstäuben ein Großteil bei der Bearbeitungvon Leichtmetallen auftrat (57 % Aluminium, 14 % Magnesium),es aber in der Vergangenheit auch Ereignisse mitEisen- oder Stahlstäuben gab. Folglich dürfen solche Anlagenbei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren undder Auslegung von Schutzmaßnahmen nicht unberücksichtigtbleiben.Die meisten Explosionsereignisse mit Metallstäuben werdendurch mechanische Funken und heiße Oberflächen entzündet.In vielen Fällen kann jedoch die Zündquelle im Nachhineinnicht mehr ermittelt werden. Verfahrens bedingt erfolgen diemeisten Staubexplosionen in Entstaubungsanlagen.Abb. 3Abb. 4Abb. 2Wegen vieler schwerer Explosionsereignisse bis in 1970erJahre beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminiumwurde von den Berufsgenossenschaften eine Richtlinie, diedamalige ZH 1/32 und heutige BGR 109 veröffentlicht. Indieser wird beschrieben, wie entsprechende Prozesse sicherbetrieben werden können. Nach einer kurzen Umsetzungszeitkonnte die Zahl von schweren Ereignissen in dieserBranche fast auf null reduziert werden. Im Jahr 2008 wurde dieRegel grundlegend überarbeitet und an den Stand der Technikund die veränderte Rechtslage angepasst.Sicherheitstechnische KenngrößenEine wesentliche Grundlage zur Beurteilung von Brand- undExplosionsgefahren, die von Stäuben ausgehen können sowiezur Auslegung von Schutzmaßnahmen, sind Kenntnissezum Brenn- und Explosionsverhalten dieser Stäube. Hierzuwerden so genannte sicherheitstechnische Kenngrößen (STK)bestimmt. Diese werden in der Praxis auch als Brenn- undExplosionskenngrößen bezeichnet.Zur ersten Orientierung können Brenn- und Explosionskenngrößenaus den Datenbanken CHEMSAFE der DECHEMAund GESTIS-STAUB-EX des Institutes für Arbeitsschutzdienen.Abb. 5Bei der Nutzung von Kenngrößen aus Datenbanken ist allerdingszu beachten, dass diese von einer Vielzahl an Parameternwie Feinheit, Partikelform, Feuchte oder Produktzusammensetzungabhängen. Nicht selten unterscheiden sichdadurch die Kenngrößen auch bei von der Bezeichnung hergleichen Stäuben, insbesondere bei Leichtmetallstäuben, sehrstark voneinander.Alternativ können STK für den jeweiligen Staub experimentelluntersucht werden. Entsprechende Untersuchungen sind


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 43teilweise jedoch sehr aufwendig und daher mit nicht unerheblichenKosten verbunden. In den meisten Fällen ist es allerdingsnicht erforderlich, alle Kenngrößen zu bestimmen. Im Folgendenwird eine Übersicht gegeben, welche Kenngrößen fürwelche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.wirkungen auf ein ungefährliches Maß reduzieren. Man sprichthier von konstruktivem Explosionsschutz.Bei den vorbeugenden Maßnahmen versteht man zum einenMaßnahmen, die die Auftrittswahrscheinlich keit explosionsfähigerAtmosphäre reduzieren oder explosionsfähige Atmosphärenvermeiden und zum anderen Maßnahmen, die dieAuftrittswahrschein lichkeit wirksamer Zündquellen reduzierenoder das Wirksamwerden von Zündquellen vermeiden.Beispiele für Maßnahmen zur Vermeidung explosionsfähigerAtmosphäre sind:●● Einsatz von gröberem Produkt / Entfernen von Feinanteilen●● dichte Bauweise●● Inertisierung●● Objektabsaugungen●● Entfernen von Staubablagerungen (Reinigung)Abb. 6ZoneneinteilungEntsprechend § 3 der Betriebssicherheitsverordnung hatder Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dieAuftrittswahrscheinlichkeit explosionsfähiger Atmosphäre zubeurteilen. Die erfolgt mit Hilfe einer Einteilung in die Zonen 20,21 und 22. Kann es zu keiner Bildung explosionsfähiger Atmosphärekommen, ist keine Zoneneinteilung erforderlich.Der Zweck der Zoneneinteilung ist es, das gleichzeitige Auftretenexplosionsfähiger Atmosphäre und wirksamer Zündquellenzu vermeiden. Demnach werden mit der Einteilung der ZoneAnforderungen an die Zündquellen vermeidung gestellt.Abb. 8ReinigungDas Ergebnis von Untersuchungen zum Ablauf schwerer Staubexplosionenzeigt, dass in Betriebsbereichen abgelagerterStaub in vielen Fällen maßgeblich verantwortlich für dieSchwere der Explosionen ist. Das Gefährdungspotential istbesonders hoch, wenn große Mengen abgelagerter Staub odergroßflächige Staubablagerungen vorhanden sind.Abb. 7SchutzmaßnahmenFür den sicheren Betrieb von explosionsgefährdeten Anlagensind im Allgemeinen Schutzmaßnahmen erforderlich. Hierbeikann unterschieden werden zwischen solchen, die das Auftretenvon Explosionen vermeiden (so genannten vorbeugendenExplosionsschutz maßnahmen) und solchen, die die Aus-Abb. 9


44Der Grund hierfür ist, dass durch die Druckwelle einer primärenExplosion abgelagerter Staub aufgewirbelt wird und in einersekundären Explosion reagiert. Wenn sehr viel abgelagerterStaub vorhanden ist, können hierdurch für schwere Staubexplosionentypische Kettenreaktionen entstehen.Im Folgenden werden die Gefahren durch abgelagerten Stauban einem Rechenbeispiel verdeutlicht. Hieraus ist zu erkennen,dass schon geringe Mengen an abgelagertem Staub ausreichen,vergleichsweise große Volumen mit explosions fähigerAtmosphäre zu erzeugen.Moderne Unfallverhütung, Heft 54Staubsauger müssen folglich den Anforderungen zum Einsatzin der jeweiligen Zone genügen (94/9/EG). Im Allgemeinenist dies die Zone 22. Demzufolge sind Geräte der Kategorie3D erforderlich (keine betriebsmäßige Zündquelle für in derUmgebung abgelagerten Staub). Das Geräteinnere kann inden meisten Fällen als zündquellenfrei angesehen werden.Zur Vermeidung von elektrostatischen Entladungen müssenallerdings alle leitfähigen Anlagenteile elektrostatisch geerdetsein. Dies gilt insbesondere für die Saugdüse.Brand- und Explosionsgefahren inSchleuderradstrahlanlagenBeim Strahlen von Metallteilen fallen durch Abrieb und Bruchdes Strahlmittels sowie durch Abrieb der zu strahlenden Werkstückeund ggf. von der Strahlkabine feine Stäube an. Diesewerden als Strahlstäube bezeichnet und reichern sich meist inder Absaugung, insbesondere in filternden Abscheidern an. Jenach Zusammensetzung des Strahlstaubes kann dieser brennbarund aufgrund seiner Feinheit in Luft aufgewirbelt explosionsfähigsein. Dies hängt zum einen vom Material des verwendetenStrahlmittels ab, z. B. Stahl, Leichtmetall, Glas undzum anderen vom Abrieb der zu strahlenden Oberfläche (nichtoxidiertes Metall, verzundert, verrostet, lackiert, ölbehaftet odermit Formsandanhaftungen) bzw. der Strahlkabine einschließlichder Förderwege des Strahlmittels.Abb. 10Zur Vermeidung von größeren Staubablagerungen empfiehlt essich, Reinigungspläne zu erstellen, in denen Art, Umfang, Häufigkeitund verantwortliche Personen für die Reinigung festgelegtsind. Die Reinigungspläne und die darin festgelegten Reinigungsintervallesollten an den Einzelfall angepasst und nichtvon vornherein starr festgelegt werden. Wichtig ist, dass auchschlecht einsehbare und schwer zugängliche Bereiche, wieRohrleitungen, Maschinenoberflächen, T-Träger usw. berücksichtigtwerden.Bei der Reinigung sollten bevorzugt Nassreinigung oder saugendeVerfahren angewendet werden. Staubsauger müssenbestimmungsgemäß zum Absaugen brennbarer Stäube geeignetsein. Das heißt, sie dürfen keine wirksame Zündquellefür den in den Betriebsräumen abgelagerten Staub darstellenund zusätzlich den eingesaugten Staub nicht entzünden.Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass auch keine wirksamenZündquellen eingesaugt werden.Abb. 11Abb. 12Je nach Strahlmittel und zu strahlender Oberfläche können dieUnterschiede im Brenn- und Explosionsverhalten sehr großsein. Vielen ist nicht bewusst, dass nicht nur beim Strahlenvon Leichtmetallen (wie z. B. Aluminium) Brand- und Explosionsgefahrenentstehen können, sondern auch beim Strahlenvon gewöhnlichen Stahlteilen.Es empfiehlt sich daher, das Brenn- und Explosionsverhaltender Strahlstäube zu untersuchen, um beurteilen zu können,ob von dem anfallenden Staub Explosionsgefahren ausgehenkönnen. Hierzu wird in der Regel die feinste in der Anlage,üblicherweise im Filter, anfallende Fraktion untersucht. SolcheUntersuchungen werden von einer Vielzahl von Firmen undInstituten angeboten.Untersuchungen beim Institut für Arbeitsschutz [2] mit 72beim Strahlen von Werkstücken aus Aluminium anfallendenStrahlstäuben ergaben, dass nur ein geringer Teil der Stäubeso heftig reagierte, wie es für Aluminiumstäube zu erwartenwäre. Bei 72 % der Stäube konnten diese bei der Bestimmungder Brennzahl nicht entzündet werden und haben demnach


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 45eine Brennzahl BZ 1. 61 % der untersuchten Stäube wurden derStaubexplosionsklasse St 1 zugeordnet und 33 % waren nichtexplosionsfähig. Folglich konnte bei lediglich 6 % der untersuchtenStäube eine Staubexplosionsklasse von St 2 oderSt 3 ermittelt werden. Allerdings stellten sich vom Strahlzweckher deutlich voneinander abweichende Untersuchungsergebnisseein.Beim Putzstrahlen wurde z. B. in den meisten Fällen eine BrennzahlBZ 1 (kein Anbrennen) und keine Staubexplosionsfähigkeitoder lediglich eine schwache Reaktion festgestellt.Erfolgte dagegen das Strahlen zum Zweck der Oberflächenveredlungoder zum Entgraten, auch in Kombination mit Putzstrahlen,wurden maximale Explosionsüberdrücke von bis zu 10,6bar und K St-Werte bis zu 485 bar m s -1 ermittelt. Bei der Brennzahlwurden teilweise Brennzahlen bis BZ 4 festgestellt.Aus den Untersuchungen ging außerdem hervor, dass die heftigstenReaktionen bei Stäuben mit einer Brennzahl diegrößer als BZ 1 war auftraten. Enthielten Strahlstäube Stahlanteile,wurden im Vergleich zu reinen Leichtmetallstrahlstäubentendenziell geringere Mindestzündtemperaturen festgestellt(sowohl Glimmtemperatur als auch Zündtemperatur).Bei Untersuchungen zum Brennverhalten von 38 Strahlstäuben,die beim Strahlen von Stahlwerkstücken entstanden, wurdenBrennzahlen von BZ 1 bis BZ 4 ermittelt, wobei lediglich18 % der Brennzahl BZ 1 zuzuordnen waren, aber 37 % derBrennzahl BZ 4. Hinsichtlich des Explosionsverhaltens waren24 % der Stäube nicht staubexplosionsfähig. Die übrigen konntender Staubexplosionsklasse St 1 zugeordnet werden. Tendenziellwurden die kritischsten Werte auch im Hinblick auf dieermittelten Mindestzündtemperaturen und die Mindestzündenergiefür Stäube mit einer Brennzahl BZ 4 ermittelt. Allerdingswiesen nicht alle Stäube mit BZ 4 kritische Werte auf.In der Strahlkabine selbst ist im Normalfall aufgrund des Einsatzesvon grobem Strahlmittel mit einem durch die Strahlmittelrückgewinnungnur geringen Anteil an Staub mit einer Korngrößevon weniger als 500 µm und der Absaugung der Kabine nichtmit explosionsfähigen Staub/Luft-Gemischen zu rechnen.Größere Mengen an explosionsfähigen Stäuben können sichin den meisten Fällen nur in Trockenabscheidern anreichern.Explosionsfähige Staub/Luft-Gemische können hierbei insbesonderebeim Abreinigen von Filterelementen auftreten sowiedurch Aufwirbeln von in den Absaugleitungen vorhandenenStaubablagerungen.Eine Explosion oder ein Brand im Abscheider ist allerdings nurmöglich, wenn eine Zündquelle mit einer Energie wirksam wird,die den brennbaren Staub entzünden kann. Hierbei sind geräteeigeneZündquellen, eingetragene Zündquellen, von außen einwirkendeZündquellen und aus dem Staub heraus entstehendeZündquellen zu berücksichtigen. Von den in der DIN EN 1127-1aufgeführten 13 verschiedenen Zündquellenarten sind in Strahlanlageninsbesondere in den filternden Abscheidern von großerBedeutung:●● heiße Oberflächen●● Flammen, Glimmnester●● mechanisch erzeugte Funken●● elektrische Betriebsmittel●● elektrostatische Entladungen●● exotherme Reaktionen oder Selbstentzündung.Zur Vermeidung von Explosionen durch geräteeigene Zündquellensollte der Abscheider für den Fall, dass dort explo- Abb. 13sionsfähige Stäube anfallen, bestimmungsgemäß zum Absaugenbrennbarer Stäube geeignet sein. Demnach dürfen beibestimmungsgemäßem Betrieb keine Zündquellen wirksamwerden, die das Staub/Luft-Gemisch oder den abgelagertenStaub entzünden können. Dies beinhaltet in der Regel, dassalle leitfähigen Anlagenteile elektrostatisch geerdet sind undkeine isolierenden Beschichtungen verwendet werden oderdiese auf eine Durchschlagspannung von < 4 kV begrenzt sind.Befinden sich Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen(z. B. Ventilator, Temperatursensor, Förderschnecke, Zellenradschleuse),sind diese entsprechend den Anforderungen derjeweiligen Zone und abhängig von den ermittelten sicherheitstechnischenKenngrößen auszuwählen.In einem Abscheider kann es aber auch durch den Eintragwirksamer Zündquellen zu einem Brand oder einer Explosionkommen. Ein Zündquelleneintrag wäre beispielsweise aus derStrahlkabine möglich. Hier können je nach Kombination vonStrahlmittel und zu strahlendem Werkstück und StrahlzweckFunken und heiße oder glimmende Partikel entstehen.Kommt es zu einem Brand stellt dieser wiederum eine wirksameZündquelle für Staub/Luft-Gemische dar. Die Gefahr einesZündquelleneintrages aus der Strahlkabine und einer Brandausbreitungsteigt mit der Brennzahl. Besondere Vorsicht ist beiStäuben mit einer Brennzahl größer als 3 geboten, insbesonderebei Gemischen aus Stahl und Aluminium. Darüber hinausneigen einige Strahlstäube zur Selbstentzündung. Ein entsprechendesVerhalten sollte insbesondere bei den vorgenanntenStäuben überprüft werden.Die Wahrscheinlichkeit eines Zündquelleneintrages kann reduziertwerden, z. B. durch eine Funkendetektion in Kombinationmit einer Ausschleusung oder Löschung sowie durchZugabe von inerten Stäuben zur Herabsetzung der Zündempfindlichkeitund Reaktionsfreudigkeit des brennbaren Staubes.Hierbei sollte allerdings das erforderliche Mischungsverhältnisexperimentell ermittelt werden.Kann das gleichzeitige Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäreund wirksamer Zündquellen nicht hinreichend sichervermieden werden, sind konstruktive Explosionsschutzmaßnahmenerforderlich. Dies ist häufig bei besonders zündempfindlichenStäuben mit einer Mindestzündenergie von < 10 mJder Fall.Beispiele für konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen sinddie explosionsfeste Bauweise, die Explosionsdruckentlastung


46oder die Explosionsunterdrückung, jeweils in Kombinationmit explosionstechnischer Entkopplung angeschlossenerAnlagenteile. Bei der Schutzart „konstruktiver Explosionsschutz“dürfen ausschließlich für den jeweiligen Anwendungsfallpositiv geprüfte Schutzeinrichtungen verwendetwerden.Moderne Unfallverhütung, Heft 54Alternativ kann durch die Schutzmaßnahme Inertisierung mitgasförmigen oder staubförmigen Inertstoffen die Bildung vonexplosionsfähigen Staub/Luft-Gemischen verhindert werden.Die so genannte Feststoffinertisierung kommt vorzugsweise beiProzessen zum Einsatz, bei denen nur geringe Mengen anStaub anfallen.Abb. 14Abb. 17Abb. 15Abb. 18Literatur:[1] Jeske A., Beck H.: BIA Report 11/97 – Dokumentation Staubexplosionen– Analyse und Einzelfalldarstellung, Dezember 1997,Hauptverband der gewerblichen BerufsgenossenschaftenAbb. 16[2] Scheid, M.; Teske, H.-J.; Lackes, R.: „Strahlanlagen Metalle/Leichtmetalle – Explosionsgefahren und Schutzmaßnahmen“in VDI-Bericht 2024, VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik,2008


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 47Namensverzeichnisder Hefte 51 bis 54*)Beck, M.: Mediation – modernesKonfliktmanagement gewinnt anBedeutung (H. 54, S. 12)Beutler, H.: Schadenminderungdurch Sanierung (H. 53, S. 26)Deden, H.: Die Zukunft desArbeitsschutzes aus der Sicht desLandes NRW (H. 51, S. 23)Dieterle, G.: Opto-elektronischeSicherheitseinrichtungen(H. 53, S. 17)Eichendorf, W.: Die Gemeinsamedeutsche Arbeitsschutzstrategie(H. 52., S. 9)Falkenberg, C.: SichererUmgang mit Hubarbeitsbühnen(H. 53, S. 31)v. Garnier, F. E.: OrganischeFarbigkeiten für menschliche Arbeitslandschaften(H. 52. S. 19)Glade, Th.: REACH in derMetallindustrie (H. 52, S. 31)Gregor, K.: Folgen der Deregulierungund wachsende Eigenverantwortungim Arbeitsschutz(H. 51, S. 27)Hagebölling, V.:Risk Assessment in der Industrie(H. 52, S. 40)Heinke, B.: Thermografie in derPrävention (H. 51. S. 42)Heinke, B.: Einsatz vonKamerasystemen zur Überwachungvon Schutzräumen an Maschinenund Anlagen (H. 53, S. 38)Helmus, M.: Einsatzmöglichkeitenvon Radio Frequency Identification(RFID) für die Arbeitssicherheit(H. 51, S. 32)Hussing, M.: Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz(H. 53, S. 9)Kahl, A.: Weiterentwicklungen imGefahrstoffrecht (H. 54, S. 21)Klein, G.: Gefährdung beimUmgang mit feuerflüssigen Massen(H. 51, S. 35)Kohstall, T.: Betriebswirtschaftlichdenken, unternehmerisch handeln– auch im Arbeitsschutz (H. 54, S. 26)Koll, M.: Die Zukunft des Arbeitsschutzesaus Sicht des Bundes(H. 51, S. 16)Meixner, T.: Die BG-Aktion„Haut“ in 2007 ( H. 51, S. 29)Nagel, U.: Psychische Belastungenin der Arbeit (H. 52, S. 23)Öhmen, H.: Sicherer Umgangmit tiefkalten verflüssigten Gasen(H. 54, S. 32)Ottersbach, H. J.: AktuelleNormungslage und Gestaltung vonArbeitsplätzen mit kollaborierendenRobotern (H. 54, S. 16)Pachurka, C.: TechnischeKrisenprävention (H. 52, S. 35)Rentrop, M.: Die Zukunft desArbeitsschutzes aus Sicht der BGen(H. 51, S. 9)Rentrop, M.: Reform der betriebsärztlichenund sicherheitstechnischenBetreuung (H. 54, S. 9)Scheid, M.: Staubexplosionsgefahrenbei der Oberfächenbearbeitungvon Metallen und Leichtmetallen(H. 54, S. 41)Spiegel-Ciobanu, V.: UltrafeinePartikel in der Schweißtechnik(H. 53, S. 12)Splettstößer, G.: Das globalharmonisierte System zur Einstufungund Kennzeichnung von Chemikalien –GHS (H. 53, S. 24)Taschenmacher, P.: Null-Unfall-Kampagne als Managementsystem(H. 52, S. 15)Wyrwich, H.: Arbeitsschutz imInternet (H. 53, S. 41)*) Das Namenverzeichnis der Hefte 1 bis 10 ist aus Heft 10 zu ersehen.Das Namenverzeichnis der Hefte 11 bis 20 ist aus Heft 20 zu ersehen.Das Namenverzeichnis der Hefte 21 bis 30 ist aus Heft 30 zu ersehen.Das Namenverzeichnis der Hefte 31 bis 40 ist aus Heft 40 zu ersehen.Das Namenverzeichnis der Hefte 41 bis 50 ist aus Heft 50 zu ersehen.


48Moderne Unfallverhütung, Heft 54Sachverzeichnisder Hefte 51 bis 54*)AllgemeinesBeck, M.: Mediation – modernesKonfliktmanagement gewinnt an Bedeutung(H. 54, S. 12)Deden, H.: Die Zukunft desArbeitsschutzes aus der Sicht desLandes NRW (H. 51, S. 23)Dieterle, G.: Opto-elektronischeSicherheitseinrichtungen(H. 53, S. 17)Eichendorf, W.: Die Gemeinsamedeutsche Arbeitsschutzstrategie(H. 52, S. 9)Falkenberg, C.: SichererUmgang mit Hubarbeitsbühnen(H. 53, S. 31)v. Garnier, F. E.: OrganischeFarbigkeiten für menschliche Arbeitslandschaften(H. 52, S. 19)Heinke, B.: Thermografie in derPrävention (H. 51. S. 42)Heinke, B.: Einsatz vonKamerasystemen zur Überwachungvon Schutzräumen an Maschinenund Anlagen (H. 53, S. 38)Helmus, M.: Einsatzmöglichkeitenvon Radio FrequencyIdentification (RFID) für die Arbeitssicherheit(H. 51, S. 32)Kohstall, T.: Betriebswirtschaftlichdenken, unternehmerisch handeln– auch im Arbeitsschutz(H. 54, S. 26)Koll, M.: Die Zukunft des Arbeitsschutzesaus Sicht des Bundes(H. 51, S. 16)Öhmen, H.: Sicherer Umgangmit tiefkalten verflüssigten Gasen(H. 54, S. 32)Ottersbach, H. J.: AktuelleNormungslage und Gestaltung vonArbeitsplätzen mit kollaborierendenRobotern (H. 54, S. 16)Rentrop, M.: Die Zukunft desArbeitsschutzes aus Sicht der BGen(H. 51, S. 9)Spiegel-Ciobanu, V.:Ultrafeine Partikel in der Schweißtechnik(H. 53, S. 12)Taschenmacher, P.:Null-Unfall-Kampagne alsManagementsystem (H. 52, S. 15)Wyrwich, H.: Arbeitsschutz imInternet (H. 53, S. 41)Brand- und ExplosionsschutzBeutler, H.: Schadenminderungdurch Sanierung (H. 53, S. 26)Hagebölling, V.: Risk Assessmentin der Industrie (H. 52, S. 40)Klein, G.: Gefährdung beimUmgang mit feuerflüssigen Massen(H. 51, S. 35)Pachurka, C.: TechnischeKrisenprävention (H. 52, S. 35)Scheid, M.: Staubexplosionsgefahrenbei der Oberfächenbearbeitungvon Metallen und Leichtmetallen(H. 54, S. 41)Berufskrankheiten,GesundheitsschutzMeixner, T.: Die BG-Aktion„Haut“ in 2007 ( H. 51, S. 29)Nagel, U.: Psychische Belastungenin der Arbeit (H. 52, S. 23)Vorschriften und RegelnGlade, Th.: REACH in der Metallindustrie(H. 52, S. 31)Gregor, K.: Folgen der Deregulierungund wachsende Eigenverantwortungim Arbeitsschutz(H. 51, S. 27)Hussing, M.: Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz(H. 53, S. 9)Kahl, A.: Weiterentwicklungen imGefahrstoffrecht (H. 54, S. 21)Rentrop, M.: Reform der betriebsärztlichenund sicherheitstechnischenBetreuung (H. 54, S. 9)Splettstößer, G.: Dasglobal harmonisierte System zurEinstufung und Kennzeichnung vonChemikalien – GHS (H. 53, S. 24)*) Das Sachverzeichnis der Hefte 1 bis 10 ist aus Heft 10 zu ersehen.Das Sachverzeichnis der Hefte 11 bis 20 ist aus Heft 20 zu ersehen.Das Sachverzeichnis der Hefte 21 bis 30 ist aus Heft 30 zu ersehen.Das Sachverzeichnis der Hefte 31 bis 40 ist aus Heft 40 zu ersehen.Das Sachverzeichnis der Hefte 41 bis 50 ist aus Heft 50 zu ersehen.


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 49Firmen-NachrichtenAußer Verantwortung des Herausgebers und der SchriftleitungVerlag Technik & Information e.K.InfoMediaVerlag e.K.Psychische Gesundheit amArbeitsplatzOrientieren • Beurteilen • Gestalten • Methoden„Teil 1 – Orientierungshilfe“Teil 1 dieser Broschürenreihe erläutert dieUrsachen, die Folgen und die Vermeidungvon psychischen Belastungen.„Teil 2 – Erkennen, Beurteilen und Verhütenvon Fehlbeanspruchungen“Teil 2 dieser Broschürenreihe ist eineHandlungshilfe für Unternehmen, dieim Rahmen der Risikobeurteilung auchpsychosoziale Faktoren berücksichtigenwollen.„Teil 3 – Vermeiden von Fehlbeanspruchungdurch Arbeitsgestaltung“Teil 3 dieser Broschürenreihe konzentriertsich auf das Vermeiden von psychischenFehlbeanspruchungen durch aktiveArbeitsgestaltung.„Teil 4 – Checklisten für den Einstieg“Teil 4 erläutert die Vorgehensweise imBetrieb, die Verfahren und Anwendungsgebietesowie die Umsetzung der Maßnahmen.Diese Broschüre gibt es auch ineiner englischen Fassung.Burnout-Prävention • Schwere Arbeitsunfälle„Innerbetriebliche Präventionsstrategiengegen Burnout“In einer Zeit der Verdichtung von Informationenund Zeitvorgaben gestalten sichAnsprüche an den arbeitenden Menschenin einer neuen Art und Weise. In gleichemZuge tauchen neue Begrifflichkeiten auf,die scheinbar in aller Munde sind, abereiner Klärung bedürfen.Diese Broschüre ist eine Handlungshilfefür diejenigen betrieblichen Akteure, diesich mit dem Begriff „Burnout“ konfrontiertsehen und die der Burnout-Problematikpräventiv entgegenwirken wollen.„Wenn die Seele streikt“Der Autor Pfarrer Ralf Radix ist seit 1993aktiv in der Notfallseelsorge tätig. Das vorliegendeHandbuch ist auf dem Hintergrundkonkreter Einsatzerfahrungen entstandenund richtet sich an Menschen, die in diesemBereich verantwortlich sind.Es vermittelt und enthält Basiswissen ausder Psychotraumatologie, Maßnahmen derpsychosozialen Begleitung, Checklistenund Kontaktadressen.Bewertung und Gestaltung vonArbeitsplätzen„PC-Programm ergoInstrument REBA 9.0“ergoInstrument ist ein rechnergestütztesDialogverfahren für die Bewertung undGestaltung von Arbeitstätigkeiten unterBerücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitssschutz.ergoInstrument ermöglichtdie psychologische Bewertung vonArbeitsinhalten und -bedingungen schonin frühen Stufen der Projektierung einesArbeitsprozesses, aber auch die Bewertungbestehender Arbeitsprozesse.Sicherheitsausbildung„Hits und Tipps für deine Sicherheit“„Keine Lust auf Sicherheit?“ lautet die provokatorischgestellte Frage über dem Eingangskapitelder neu gestalteten Broschüre„Hits und Tipps für deine Sicherheit“.Eine vorzügliche Einführung zum sicherenArbeiten für Teens und Twens oder „Newcomern“in den Betrieben. In lockerer undgut verständlicher Sprache (mit pfiffigenCartoons) werden die Gefahren des betrieblichenAlltags angesprochen und sicherenLösungen zugeführt.Denn: Sicherheit muss sein!Technischer ArbeitsschutzSichere Maschinen in Europa –Teil 1 bis 5„Europäische und nationale Rechtsgrundlagen– Teil 1“Die Broschüre informiert über die gültigeneuropäischen und nationalen Rechtsgrundlagen.Vorgestellt werden EG-Richtliniensowie die nationalen Umsetzungsvorschriften.Erläutert werden das europäischeNormenwerk und die Bedeutung der deutschenUnfallverhütungsvorschriften.„Herstellung und Benutzungrichtlinienkonformer Maschinen –Ratgeber für die Praxis – Teil 2“Der zweite Teil dieser Schriftenreihe behandeltdie Herstellung und Benutzungvon richtlinienkonformen Maschinen.Durch praxisorientierte Beiträge wird versucht,mit dieser Broschüre eine Hilfestellungzu geben, um die korrekte Anwendungder Sicherheitsbestimmungenzu erleichtern. Diese Broschüre richtetsich vorrangig an deutsche Betriebe,denen die Anwendung der europäischenund nationalen Rechtsgrundlagen fürsichere Maschinen schwer fällt.„Risikobeurteilung und Sicherheitskonzept– Anleitung für die praktischeDurchführung – Teil 3“Der dritte Teil dieser Broschürenreihe behandeltdie Durchführung von Gefahrenanalysenim Rahmen umfassender Risikobeurteilungen,zu denen Hersteller nach derEG-Maschinen-Richtlinie verpflichtet sind.Solche Analysen sind zu unterscheidenvon tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungennach Arbeitsschutzgesetz undBetriebssicherheitsverordnung durch dieBetreiber maschineller Arbeitsmittel.„Sicherheitsrelevante Steuerungen –Teil 4“Der vierte Teil basiert auf Vorträgen zudem Thema „Konstruktion sicherheitsgerichteterSteuerungen“ und ist bewusstderart aufgebaut, dass die verwendetenPräsentationsfolien einen ersten Überblicküber das jeweilige Thema geben. Der Aufbauorientiert sich an einer Art „Schritt fürSchritt Anleitung“ mit dem Ziel, Konstrukteuren,Planern und Maschinenbetreibern,die Maschinen selbst bauen oder umbauen,einen möglichen Weg „von der Kategoriezum Performance Level“ aufzuzeigen.Ein abschließendes Beispiel verdeutlichtden vorgeschlagenen Weg, der durch einepraxisgerechte Fehler Mode Effekt Analyse(FMEA) ergänzt wird.„Die neue EG-Maschinenrichtlinie –Teil 5“Mit der Broschüre „Die neue EG-Maschinenrichtlinie“wurde die erfolgreicheSchriftenreihe mit Teil 5 ergänzt und komplettiert.Denn mit der verbindlichen Anwendungder neuen EG-Maschinenrichtlinieab 29. Dezember 2009 liegen neueund veränderte Rechtsgrundlagen fürMaschinen im Europäischen Wirtschaftsraumvor. Der Teil 5 unserer Schriftenreiheenthält insbesondere Historie, Gegenüberstellungder alten und neuen EG-Maschinenrichtlinieund Beantwortung der Frage,warum es eine neue EG-Maschinenrichtliniegibt, Erläuterungen zum neuen underweiterten Anwendungsbereich sowie zuden Begriffsbestimmungen, die Voraussetzungenfür das Inverkehrbringen unddie Inbetriebnahme von Maschinen, dieVoraussetzungen für das Inverkehrbringenvon unvollständigen Maschinen, Empfehlungenfür innerbetriebliche CE-Strukturenund Handlungshilfen zur richtliniengerechtenCE-Kennzeichnung an Maschinen undAnlagen, die die praktische Anwendungder Broschüre abrunden.Lärm und Vibrationen • Lärmmessungam Arbeitsplatz • Lärmminderung„Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz –Teil 1“Diese neu erstellte Broschüre beinhaltetInformationen zum Auftreten von Lärm undVibrationen, erläutert die neuen Rechts-


50Moderne Unfallverhütung, Heft 54vorschriften mit den aktuellen Auslösewertenund den Grenzwerten bei den Vibrationenbzw. den maximal zulässigenExpositionen beim Lärm und vermittelt Erfahrungenaus der Praxis bei der Auswahlvon Minderungsmaßnahmen und bei derErstellung der vorgeschriebenen Minderungsprogramme.Darüber hinaus werdenInformationen über ergänzende persönlicheSchutzausrüstungen und eine kurzeÜbersicht zu den arbeitsmedizinischenVorsorgeuntersuchungen (Expositionenund Termine) vermittelt.„Lärmmessung am Arbeitsplatz – Teil 2“Diese Broschüre macht dem Betriebspraktikerdie Probleme der Messung und Beurteilungdes Arbeitslärms verständlich. Sowerden z. B. Betriebsleiter, Betriebsräte,Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte,aber auch viele Sicherheitsbeauftragtein die Lage versetzt, sowohl Lärmmessberichtesicher zu beurteilen, als auchLärmmessungen durchführen zu können.Dazu werden Zusammenhänge erklärtund viele Tipps und Hilfen aus der Praxisaufgeführt.„Lärmminderung am Arbeitsplatz – Teil 3“In dieser Broschüre sind die neue LärmundVibrations-Arbeitsschutzverordnungbzw. die Umsetzung der 17. Einzelrichtlinie„Lärm“ berücksichtigt. Diese Broschürewendet sich an Betriebsleiter, Fachkräftefür Arbeitssicherheit, Fachleute für Instandhaltungund Wartung, Betriebsräte,Unternehmer und Planungsabteilungenund erläutert die rechtlichen Vorgaben unddie Lärmgefährdungen am Arbeitsplatz.Schwerpunkte sind jedoch die Grundsätzeder Lärmbekämpfung, Ursachenanalysenund Arbeitsschritte zur Auswahlvon leisen Maschinen, von Lärmminderungsmaßnahmenund zur Aufstellung vonLärmminderungsprogrammen.„Licht Gesundheit Arbeitsschutz“In dieser Broschüre werden die Wechselwirkungenzwischen Mensch und Licht,sowie ihre spezielle Bedeutung für dieArbeitssicherheit und die Verhütungarbeitsbedingter Gesundheitsgefahrenaufgezeigt. Der verständliche Text wirddurch ca. 80 Fotos, Grafiken und Skizzenergänzt.Krisenprävention –Praxishilfe • Checklisten„Technische Krisenprävention – Teil 1“Vor schweren Unfällen, Großschadensereignissen,Umweltschäden, extremen Naturereignissen,unerwarteten Ausfällenunverzichtbarer Spezialmaschinen oder kritischerAbteilungen ist kein Unternehmenim 21. Jahrhundert sicher. Das Krisenbewusstseinin Deutschland ist in einigenBranchen noch nicht ausgeprägt genug,wie einige Studien belegen.„Technische Krisenprävention – Teil 2“Arbeitshilfen und ChecklistenInternational setzen sich als Hilfsmittel fürdie Operationalisierung zunehmend einfachabzuarbeitende Arbeitshilfen undChecklisten durch. Die Arbeitshilfen undChecklisten sind als Muster zu verstehen,um das Basisschutzkonzept eigenverantwortlichsowie praxis- und unternehmensorientiertumzusetzen. Unterstützend zurBroschüre ermöglicht eine beigefügte CD-ROM das PC-gestützte Ausfüllen der Checklistenmit entsprechender Dokumentation.Sicher und gesund„Der gesunde Betrieb“Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren gibtes, seit dem Menschen im Arbeitsprozessstehen. Im Laufe der Jahre haben sich dieArbeitsbedingungen immer wieder geändertund somit auch die Gefährdungenund Belastungen. Im ersten Teil dieserBroschüre wird die Gesamtproblematikdieses komplexen Themenfeldes umrissen.Dabei kommt dem Thema „BetrieblichesGesundheitsmanagement“ eine herausragendeRolle zu.Im zweiten Teil dieser Broschüre sind Beispielearbeitsbedingter Gesundheitsgefahrenzusammengetragen worden, die helfensollen, das Bewusstsein sowie die Kreativitätund die Initiative zu fördern.Gesundheitsschutz – mit Ergonomiegestalten„Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“Themenbereiche dieser Broschüre sindu. a. die Beurteilung einer ergonomischenArbeitsplatzgestaltung, physiologischeGrundlagen, das Berufskrankheitenrecht,Erkrankungen der Wirbelsäule, Heben undTragen, ergonomische Maßnahmen, dieergonomische Gestaltung des Arbeitsumfeldes,richtiges Sitzen, Stress am Arbeitsplatz,Arbeitszeit, Klima als mitwirkendeUrsache. Diese Broschüre richtet sich anden Praktiker im Betrieb, der die Möglichkeitund den Willen hat, die Erkenntnisseder Ergonomie zum Wohle der Beschäftigtenund des Unternehmens einzusetzen.Managementsystem • Wirtschaftlichkeit durchArbeitsschutz„Schritt für Schritt vom Arbeitsschutzzum Managementsystem“Mit dieser systematischen Organisationwird die Grundlage für ein Arbeitsschutzmanagementsystem(AMS) geschaffen.Wenn das Unternehmen sich dann – später– entscheidet, ein AMS einzuführen undsich entschließt ggf. zertifizieren zu lassen,ist der Aufwand deutlich geringer. DieAutorin beschreibt praxisnah, wie man imBetrieb ein lebendiges, funktionierendesund zertifizierungsfähiges Arbeitsschutzmanagementsystemverwirklichen kann.„Wirtschaftlichkeit durch modernenArbeitsschutz“Diese Broschüre zeigt auf, dass modernerArbeitsschutz wirtschaftlich ist, wenn manihn fair betrachtet und richtig anwendet.Die Broschüre unterscheidet zwischender Wirtschaftlichkeit durch Arbeitsschutzeinerseits für ein Unternehmen und andererseitsfür eine Volkswirtschaft, was wichtigist. Sie zeigt auf, wie wirtschaftlicherErfolg durch Arbeitsschutzmaßnahmengefördert werden kann und zeigt Modellefür Investitionsentscheidungen, die Gewinnstrebenund sicheres Arbeiten gleichwertigberücksichtigen.Sicherheitsbeauftragte • Praktiker im Ausland(wichtige Hinweise)„Sicherheitsbeauftragte in der Praxis“Diese Broschüre wendet sich sowohl anSicherheitsbeauftragte als auch an Arbeitgeber,Führungskräfte und Betriebsräte.Nur wenn alle „Betroffenen“ die richtigenAntworten auf die gestellten Fragen wissen,können Sicherheitsbeauftragte ihrenAuftrag erfüllen.Ein weiteres Anliegen der Broschüre istes, dass sie den SicherheitsbeauftragtenHilfestellung bei ihrer täglichen Arbeit vorOrt geben soll. Sicherheitsbeauftragte könnennur dann in ihren Zuständigkeitsbereichenwirksam tätig werden, wenn siedetailliert über die existierenden Gefährdungenund die notwendigen Maßnahmeninformiert sind.Hinweise für betriebliche Praktiker imAusland“Der betriebliche Praktiker erwartet Antwortauf die Fragen: Wer ist als Herstellerund Benutzer durch Umsetzung des EG-Rechts in der jeweiligen Unternehmensorganisationzuständig und hat rechtlicheVerantwortung? Im zweiten Teil dieserBroschüre steht die Verantwortung für denVersicherten im Vordergrund, insbesonderedie Frage nach dem versicherungsrechtlichenSchutz bei Auslandstätigkeiten.Gefährdungsbeurteilung„Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung“Diese Broschüre wendet sich an Arbeitgebervon kleinen und mittleren Unternehmen(KMU) und an Fachkräfte, welche dieArbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungenunterstützen. Mit demArbeitsschutzgesetz (nationale Umsetzungder EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG von1989) wurde entsprechend den Vorgabender Europäischen Union eine umfassendeRechtsgrundlage für den betrieblichenArbeitsschutz in Deutschlandgeschaffen.Branchenkataloge zur GefährdungsbeurteilungDie Branchen-Kataloge unterstützen Siebei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.Neben Arbeitsblättern fürdie Dokumentation werden Ihnen für dieeinzelnen Arbeitsschritte Hilfsmittel angeboten.01 Kraftfahrzeug-Instandhaltung02 Metallbearbeitung und -verarbeitung03 Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik04 Galvanik05 Eisen-, Blech- und Metallwaren06 Maschinenbau07 Ziehereien, allgemein, Drahtziehereien09 Aufzugsanlagen – Montage,Instandhaltung11 Instandhaltung an Maschinenund Anlagen12 Fahrzeugbau13 Verwaltung, Büroräume14 Elektrotechnik, allgemein15 Stahl- und Leichtmetallbau


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 5116 Eisen- und Stahlgießereien17 Holzbearbeitung und -verarbeitung18 Lagern, Fördern, Transportieren19 Oberflächenbeschichtung27 Führen von Fahrzeugen20 Branchen auf CD-ROMDie Gefährdungskataloge in Papierformsind gemäß der Themen- Nr. … einzelnerhältlich.Mit diesen Branchen-CDs lassen sich sowohlGefährdungsbeurteilungen, als auchdie entsprechenden Dokumentationen erstellen.Weiterhin enthalten die Branchen-CDs BG-Informationen (Broschüren) zumjeweiligen Thema.CD GBU 105 Eisen-, Blech- und Metallwaren,Herstellung07 Ziehereien, allgemein, Drahtziehereien16 Eisen- und Stahlgießereien17 Holzbearbeitung und -verarbeitungCD GBU 201 Kraftfahrzeug-Instandhaltung02 Metallbearbeitung und -verarbeitung03 Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik10 Zweiradmechaniker-HandwerkCD GBU 304 Galvanik12 Fahrzeugbau14 Elektrotechnik, allgemein19 OberflächenbeschichtungCD GBU 409 Aufzugsanlagen, Montage11 Instandhaltung an Maschinenund Anlagen28 Eisenbahn – RangierenCD GBU 504 Galvanik12 Fahrzeugbau14 Elektrotechnik, allgemein19 OberflächenbeschichtungProgramm zur sicheren Verwaltungvon Gefahrstoffen„Gefahrstoff-VerwaltungsprogrammGVP 12.0“Das PC-Programm hilft bei der Umsetzungder Gefahrstoffverordnung und sonstigerRichtlinien. Ein Ziel ist eine betrieblicheDatenbank mit den wichtigen und notwendigenAngaben.Arbeitsschutzrecht„Betriebssicherheitsverordnung –Wissen für die Praxis“Die Betriebssicherheitsverordnung (Betr-SichV) führt bisher einzeln geltende staatlicheRegelungen im Arbeits- und Gesundheitsschutzzusammen und schreibt dieseauf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzesfort. Ziel der BetrSichV ist es, eingeordnetes, einheitliches staatliches Arbeitssicherheitsrechtzu schaffen, das eineWeiterentwicklung des Sicherheitsniveausunterstützen soll. Dies geschieht im Einklangmit dem EG-Recht durch die Trennungder Bereiche Beschaffenheit undBetreiben.„Pflichten der Unternehmer undFührungskräfte im Arbeitsschutz“In dieser Broschüre werden dieUnternehmer(Arbeitgeber-)pflichten, dieÜbertragung von Unternehmerpflichtenund die Folgen der Nichtbeachtung kommentiert.Ein Muster für die Bestätigungder Übertragung von Unternehmerpflichtenfinden Sie ebenfalls im Anhang. Sehrübersichtlich sind die Rechtsfolgen beiVerstößen am Ende dieser Broschüre ineinem Faltblatt zusammengefasst.„Pflichten der Versicherten, Beschäftigtenund Betriebsräte im Arbeitsschutz“Behandelt werden in dieser Broschüre diePflichten der Versicherten und Beschäftigten– hier insbesondere die Pflichten derSicherheitsbeauftragten, der Fachkräftefür Arbeitssicherheit und der Betriebsräte.Die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung vonPflichten des gesamten Personenkreisessind ausführlich dargestellt.„Gesetzliche Unfallversicherung –Versicherungsfälle – Teil 1“Teil 1 dieser Broschüre beschreibt dieVoraussetzungen für das Vorliegen vonArbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.Dazu gehört auch die Fragenach dem Kreis der versicherten Personen.Ergänzt und erläutert werden die Ausführungendurch eine Vielzahl praktischerFäll aus der aktuellen Rechtsprechung.„Gesetzliche Unfallversicherung –Sozialleistungen – Teil 2“Teil 2 dieser Broschüre beschäftigt sichmit den Sozialleistungen der GesetzlichenUnfallversicherung. Die Voraussetzungenfür die wichtigsten Geld-, Sach- undDienstleistungen werden beschrieben.„Erste Hilfe – Aufgaben und Pflichten“In dieser Broschüre werden wichtige Fragenin Bezug auf die Erste-Hilfe-Aufgabendes Staates und der Unfallversicherungsträgerbeantwortet. Die Übertragung vonErste-Hilfe-Pflichten durch den Unternehmer,die Erste-Hilfe-Aufgaben und Pflichtender Arbeitnehmer und die Folgen derNichtbeachtung werden kommentiert.Sehr übersichtlich sind die Rechtsfolgenund Rechtsansprüche bei Verstößen gegenErste-Hilfe-Pflichten am Ende dieserBroschüre als Faltblatt dargestellt.Sonderhefte„Fasern“Fasern gehören zu unserem Leben wie dieLuft zum Atmen. Ohne unsere Kleidungaus Natur- oder Kunstfaser würden wirfrieren und in unseren Wohnungen gäbees weder Gardinen noch Tisch- und Bettwäsche.Auch viele technische Errungenschaftenund Dinge, die uns heute dasLeben angenehm machen, sind ohneFasern undenkbar. Telekommunikationrund um die Welt wäre ohne schnelle Glasfaserkabelunmöglich und unser Zuhausewäre weit weniger wohlig und auch teurerin der Heizung ohne eine Isolierung ausMineral- oder Naturwolle an den Wändenund unterm Dach – nur zwei Beispiele vontausenden, in denen Fasern eine wichtigeRolle spielen als nicht mehr wegzudenkenderBestandteil unseres täglichen Lebens.Der Mensch verwendet natürliche Mineralfasern,wie z. B. Asbest, schon sehr lange.Archäologen gruben Keramiken mit besondersdünnen Wänden aus. Die Herstellungsolcher Produkte schon vor über 2000Jahren war nur möglich, weil man Asbestfasernin den Ton einknetete und ihn damitgeschmeidiger machen konnte.„Kühlschmierstoffe“Kühlschmierstoffe sind Gemische (bisherZubereitungen), die bei der Metallzerspanungund Metallumformung zum Kühlenund Schmieren der Werkstücke und Werkzeugeverwendet werden. Der Einsatz dieserStoffe lässt sich bis zum Beginn des Maschinenzeitalterszurückverfolgen. HeutigeFertigungsverfahren mit hohen Schnittgeschwindigkeitenund Bearbeitungstemperaturenstellen besondere Anforderungen:u. a. hervorragende Schmierungseigenschaften,gute Alterungsbeständigkeitund lange Werkzeugstandzeiten andie Kühlschmierstoffrezepturen.Verlag Technik & Information e.K.InfoMediaVerlag e.K.Wohlfahrtstraße 153, 44799 BochumTelefon 0234 94349-0Telefax 0234 94349-21Homepage: www.vti-bochum.dee-Mail: info@vti-bochum.deHomepage: www.infomediaverlag.come-Mail: info@infomediaverlag.comReibemittel belasten die Haut unnötig!Eine dermatologische Studiebestätigt – Active Soft Pearls bieteneine sanfte Alternative bei derGrobhandreinigungBereits seit Jahren wird von Arbeitsmedizinern,Dermatologen und Unfallversicherungsträgerngefordert, auf reibemittelhaltigeGrobhandreiniger wegen der hohenHautbelastung zu verzichten. Wie eineneue Studie der dermatologischen UniversitätsklinikErlangen zeigt, besteht dieseForderung absolut zu Recht. In der kontrolliertenklinischen Untersuchung haben30 Teilnehmer die Haut über drei Wochenmit einem Flüssigreiniger, einem abrasiven(Walnussschalenmehl) Reiniger undden zum Patent angemeldeten Active SoftPearls (Perlen aus pflanzlichem Wachs aufder Basis von hydriertem Rizinusöl) gewaschen.Das Ergebnis ist eindeutig undsehr beeindruckend. Bei Mitarbeitern mitempfindlicher Haut (deren Anteil in derGesamtbevölkerung bei über 10 % liegtund kontinuierlich steigt) führt der Einsatzvon Walnussschalenmehl als Reibekörperzu einer deutlichen Verschlechterung desHautzustandes. Dies zeigt sich sowohl beidem transepidermalen Wasserverlust (Aus-


52Moderne Unfallverhütung, Heft 54trocknung) als auch der Hautrötung undder Verschlechterung der Hautoberfläche.Bei den wachsbasierten Schmutzlösekörpern„Active Soft Pearls“ waren alleParameter genauso gut bzw. noch besserals bei dem reibemittelfreien Flüssigreiniger.„So deutlich und beeindruckend das Ergebnisist, so wenig überrascht es uns“– so Dr. Hermann-Josef Stolz, Leiter derEntwicklung bei Peter Greven Physioderm.„Während klassische Reibemittel wie Walnussschalenmehlhart und eckig sind unddamit die oberste Hautschicht abschmirgeln,sind unsere „Active Soft Pearls“ rundund weich.“Dies zeigen auch die beigefügten Aufnahmenaus dem Elektronenmikroskop. Dassdurch weiche Wachskugeln die Oberflächenicht abgeschliffen oder verletzt wird, istoffensichtlich und kann auch jeder unmittelbarnachprüfen. Wer würde sein Autoschon mit Walnussschalenmehl oder Sandpolieren?Während von den üblichen Reibekörpernweichere Oberflächen (wie Lacke oderKunststoffe) sehr schnell zerkratzt werden,passiert bei einer Behandlung mit Wachskugelnnichts.Ihre Reinigungswirkung erzielen die ActiveSoft Pearls aus zwei Effekten: Zum einenlösen sie Schmutzpartikel auch mechanisch(hier allerdings durch Rollen undnicht durch Schmirgeln) und zum anderenWalnussschalen-Mehlbinden sie ölige Verschmutzungen durchihre polare Oberflächenstruktur.Die Produkte mit Active Soft Pearls für starkeVerschmutzungen sind als Fließpaste inTuben, Handflaschen und 2.000-ml-Varioflaschenfür Spender erhältlich.Active Soft Pearls (ASP)Peter Greven Physioderm GmbHProcter & Gamble-Straße 26D-53881 EuskirchenTel: +49 2251 77617-0Fax: +49 2251 77617-44E-Mail: hautschutz@pgphysio.de<strong>OMM</strong> – der Sicherheit zuliebeWie kann ein Unternehmer bei den heutigenSicherheitsbestimmungen noch ruhigschlafen? – Viel zu viele Betriebe vernachlässigenfahrlässig die Auflagen desGesetzgebers und bringen nicht nur sichselbst damit in große Gefahr.„Vielfach existieren lediglich handgeschriebeneZettel. Und wenn die Polizeikommt, weiß niemand, wo diese Zettelüberhaupt abgeheftet sind“, berichtetKlaus Raykowski, Inhaber von <strong>OMM</strong>-<strong>Systems</strong>.Der Leichlinger <strong>OMM</strong>-Chef hat in Zusammenarbeitmit seinem Partner, dem renommiertenSicherheitsingenieur Jörg Artzt,eine extrem einfache und individuell anpassbareArbeitsschutzsoftware für dieindustrielle Anwendung entwickelt.<strong>OMM</strong>-<strong>Systems</strong> bietet endlich perfekt zugeschnitteneAbhilfe durch einzigartigeSoftwarelösungen.In einem Produktionsbetrieb kommt eszu einem Unfall. Die Bilanz: zwei Schwerverletzteund ein Sachschaden im hohensechsstelligen Bereich. Die Polizei betrittden Ort der Tragödie und forscht nachden Ursachen. In so einem Fall gibt esdrei wichtige Fragen, die gestellt werden.Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung?Ist der Mitarbeiter unterwiesen undsind die Arbeitsgeräte, Betriebsmittel etc.regelmäßig geprüft worden?Spätestens jetzt wird es für manche Unternehmerverdammt eng: Denn das sind diewichtigsten Kriterien, die der Gesetzgeberverlangt. Leider sind viele Unternehmernicht in der Lage, ihr Sicherheitsengagementzu belegen und gefährden unwissendihre eigene Zukunft respektive dieihrer Mitarbeiter.v. l.: Klaus Raykowski, Inhaber von <strong>OMM</strong>-<strong>Systems</strong>, und Dipl.-Ing. Jörg Artzt, Consulter für Arbeits-,Gesundheits-, Umweltschutz sowie Qualitätsmanagement


Moderne Unfallverhütung, Heft 54 53Die <strong>OMM</strong>-Software erfasst alle Erfordernissedes Arbeitsschutzes und dokumentiertjuristisch einwandfrei ihre Einhaltung.„Wir sind die Feuerwehr, die vor Ort ist,bevor es brennt“, freut sich der SicherheitsingenieurJörg Artzt. Und er veranschaulichtdas Dilemma, in dem vieleUnternehmer stecken: „In irgendeinemBetrieb baut irgendein Mitarbeiter irgendeineMaschine um. Das ist ganz alltäglich.Doch viele Unternehmer wissen gar nicht,dass sie damit rechtlich nicht mehr nurals Maschinenbetreiber, sondern auchals Maschinenhersteller gelten und damitauch alle gesetzlichen Pflichten eines Herstellerseinhalten müssen.“ Dazu gehörenbeispielsweise eine Gefahrenanalyse, eineBetriebsanleitung, die Konformitätserklärungund die technische Dokumentation.Als Betreiber muss der Unternehmer dieNachweise unter anderem für die Gefährdungsbeurteilung,Betriebsanweisung, Unterweisungund gegebenenfalls für Brandschutzkonzepteet cetera führen.„Das ist einfach zu organisieren, da unsereSoftware Module beinhaltet, die individuellfür den Bedarf eines Unternehmenszusammengestellt werden, und außerdemmit weiteren Komponenten für Wartungund Prüfung kombinierbar sind“, so KlausRaykowski. „Ein Unternehmen bekommtdamit nur, was es wirklich braucht.“ „Undbezahlt auch nur das“, ergänzt sein <strong>OMM</strong>-Partner Artzt.Der <strong>OMM</strong>-Faktor:Lösungen für den gesunden SchlafWelche <strong>OMM</strong>-Module ein Unternehmentatsächlich braucht, ermittelt <strong>OMM</strong>-<strong>Systems</strong>im Beratungsgespräch mit demKunden. „Die Software wurde so entwickelt,dass sie leicht und ohne großenAufwand zu handhaben und einfachzu konfigurieren ist“, versichert der <strong>OMM</strong>-Chef. Grundsätzlich bietet das <strong>OMM</strong>-System für Unternehmer eine erheblicheArbeitserleichterung, um den gesetzlichenBestimmungen gerecht zu werden.„Safety first! In gewisser Weise ist es unserAnliegen, Unternehmern die Einhaltungvon Sicherheitsstandards zu ermöglichen,“so Sicherheitsingenieur Artzt. „<strong>OMM</strong> beruhigthalt ungemein,“ ergänzt ProgrammiererRaykowski lächelnd.<strong>OMM</strong>-<strong>Systems</strong>Klaus RaykowskiNeukirchener Straße 48 · 42799 LeichlingenTelefon: 02175 4154e-Mail: info@omm-systems.deInternet: www.omm-systems.deVom Umgang mit psychischenBelastungen im BerufEin neues Praxishandbuchgibt AuskunftPrävention im Arbeitsschutz hat nebender Vermeidung von Arbeitsunfällen undBerufskrankheiten auch das Ziel, berufsbezogeneRisiken für die Gesundheitund das Leben der Beschäftigtenzu vermeiden – siehe auch EU-Richtlinie89/391/EWG, die in das nationaleArbeitsschutzrecht übertragen wurde. DieBetriebe sind gefordert, frühzeitig Gefährdungenzu erfassen und angemessen zureagieren.In dem jetzt neu erschienenen „Praxishandbuchpsychische Belastungen imBeruf“ stehen psychische Fehlbeanspruchungenin körperlicher, psychischerund verhaltensbezogener Hinsicht imZentrum der Betrachtungen. Die HerausgeberDirk Windemuth, Detlev Jungund Olaf Petermann sagen in Ihrer Einleitungaber auch, „dass psychischeBelastungen nicht unbedingt reduziertwerden müssen, sondern vielmehroptimiert, im Idealfall mit dem Ziel, dieGesundheit der Beschäftigten nicht nurzu schützen, sondern diese auch zufördern. Und, dass die Ansatzpunktepräventiven Handelns neben dem Abbaupsychischer Fehlbelastungen auch dieVerbesserung beziehungsweise Stärkungindividueller Verarbeitungsmechanismenim Umgang mit psychischen Fehlbelastungensein sollte.“Isabel Rothe, die Präsidentin der Bundesanstaltfür Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,schreibt in Ihrem Geleitwort:„Mit dem Praxishandbuch wird das wichtigeZiel verfolgt, ein schwieriges Themazu versachlichen und den Akteurender Gesundheitsförderung zugänglichzu machen. Viele interessante Artikelausgewiesener Fachleute werden dazueinen wesentlichen Beitrag leisten.“Dirk Windemuth, Detlev Jung,Olaf Petermann (Hrsg.)Praxishandbuch psychischeBelastungenVorbeugen – erkennen – handelnISBN 978-3-89869-227-4,gebunden, 398 Seiten,Preis: € 78,00Praxisnahe Unterstützung für dieBetreuung der BetriebeNeues Handbuch für ArbeitsmedizinerFachärzte für Arbeitsmedizin wurden inden vergangenen Jahren vor immer neueHerausforderungen gestellt. Der derzeitigeUmbruch im Gebiet der Arbeitsmedizinvollzieht sich auf breiter Ebene.Die Bedeutung der Arbeitsmedizin undder arbeitsmedizinischen Vorsorge werdenhinterfragt und in vielen Dingen neudefiniert.Eine kompetente betriebsärztliche Betreuungsetzt aktuelles und schnell verfügbaresWissen voraus. Das neue „PraxishandbuchArbeitsmedizin“ fasst erforderlicheWerkzeuge und Informationenzusammen. Es ermöglicht eine optimaleVorbereitung auf den betriebsärztlichenAlltag und auf besondere Herausforderungender Praxis.Die übersichtliche Gliederung ermöglichtsowohl einen schnellen Branchenüberblickmit wesentlichen Gefährdungenals auch den schnellen Einstieg inaktuelle Themen wie das BetrieblicheGesundheitsmanagement.In dem Buch werden Tätigkeiten ausunterschiedlichen Branchen von Baugewerbeüber Elektrotechnik bis hin zumTätigkeitsschwerpunkt Verkehr dargestellt.Neben verschiedenen Expositionen werdenzentrale Themen der Arbeitsmedizinebenso wie Themen aus der betrieblichenPraxis behandelt. Das Stichwortverzeichnisgarantiert schnelles Auffinden gesuchterThemen.Die CD-ROM enthält Ablaufdiagramme,Checklisten, Standardformulare undStandardschreiben, Dokumente undMustertexte sowie Literaturhinweise undLinks.Jens Petersen/Anette Wahl-Wachendorf (Hrsg.)Praxishandbuch ArbeitsmedizinFakten – Besonderheiten – Gute Praxismit CD-ROMISBN 978-3-89869-226-7,gebunden, 398 Seiten,Preis: € 78,00Universum Verlag GmbHPostfach 57 20, 65175 WiesbadenTelefon: 0611 9030-501Bestellfax: 0611 9030-277-181Internet: www.universum.deE-Mail: vertrieb@universum.de


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