13.07.2015 Aufrufe

Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 30rend der Aktivitätszeit und außerhalb der Gelegeperiode der Zauneidechse erfolgen umden Tieren ein aktives Ausweichen vor Beginn der Bautätigkeit zu ermöglichen. <strong>Im</strong> ZeitraumMitte März - Mitte Mai und Anfang August – Ende September sind sämtlicheEntwicklungsstadien der Zauneidechse ausreichend mobil, um aktiv auszuweichen. EinEingriff während der immobilen Phase der Tiere (Winterstarre von Anfang Oktober –Mitte März), ist zu unterlassen. Bauzeitbedingte Abweichungen sind mit der KreisverwaltungDonnersbergkreis, Untere Naturschutzbehörde abzustimmen.• Um eine Tötung von Zauneidechsen im Zuge der Bautätigkeit weitestgehend ausschließenzu können, sind die Individuen im vom Vorhaben betroffenen Bereich bereits vorBeginn der Arbeiten nach Erfordernis abzufangen und in ein vorher optimiertes Ersatzhabitat(siehe CEF-Maßnahme A-C2) umzusiedeln. Um eine Rückwanderung der Tierezu vermeiden, ist das Ersatzhabitate durch eine Reptilienbarriere (z.B. Teichfolie) bis zurersten Eiablage (bei Fang im Frühjahr) bzw. bis zur ersten Winterstarre (bei Fang imSpätsommer/Herbst) abzuzäunen. Hierzu muss die Folie Reptiliensicher am Boden befestigtbzw. eingegraben werden. Das Abfangen soll günstigenfalls erfolgen, wenn nochkeine Eiablage stattgefunden hat bzw. wenn die Jungtiere schon geschlüpft sind und dieAdulten noch nicht in den Winterverstecken sind (d.h. Mitte März – Anfang Mai oder AnfangAugust – Ende September). Ausnahmen bzw. Abweichungen von der dargestelltenVorgehensweise sind mit der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Naturschutzbehördeabzustimmen.• Auf der Grundlage der Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zumPlanvorhaben ist ein Gondelmonitoring für Fledermausarten im Rahmen der B<strong>Im</strong>Sch-Genehmigung zu prüfen, um den Anforderungen des besonderen Artenschutzes zuentsprechen (Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1BNatSchG). Ggf. wird die Festlegung von Abschaltlogarithmen für die Windenergieanlageerforderlich.Nachfolgend erfolgt die Darstellung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Maßnahmenrealisierung zunächst auf gemeindeeigenenGrundstücken der Ortsgemeinde Oberndorf stattfinden soll. Dabei stehen die zuerstgenannten Maßnahmenflächen im Vordergrund. Die dargestellten Standortalternativen sowiedie Inanspruchnahme der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern als Maßnahmenträgerist nachrangig. Da die Maßnahmenumsetzung nicht abschließend geklärt ist,werden die Flächenalternativen hier abschließend dargestellt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!