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Schulordnung (PDF) - Realschule Strünkede

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- 2 -VorbemerkungAlle Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule bilden eineGemeinschaft. Unser Schulalltag soll bestimmt sein von gegenseitiger Rücksichtnahme, sodass wir in freundlicher Atmosphäre Unterricht und Pausenzeiten gestalten können. DasZusammenleben und Zusammenarbeiten vieler Menschen braucht Regeln, damit Rechteund Pflichten der einzelnen Beteiligten deutlich werden.Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule sind angehalten Zivilcourage zu zeigen undVerantwortung für ihre Mitmenschen zu übernehmen. Dazu zählen auch der respektvolleUmgang miteinander und das friedliche Lösen von Konflikten. Dies gilt für alle amSchulleben beteiligten Personen.Jeder Teilnehmer der Schulgemeinde hat sich zudem Energie schonend und umweltbewusstzu verhalten.1 Auf dem SchulwegUm bei Unfällen versichert zu sein, müssen alle den Schulweg direkt und ohne Umwegezurücklegen.Auf unserem Schulhof müssen Fahrräder und Mopeds geschoben und an den dafürvorgesehenen Plätzen gesichert abgestellt werden, um Unfälle zu vermeiden.2 Verhalten vor und nach dem UnterrichtVor dem Unterrichtsbeginn halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof aufund betreten das Schulgebäude mit dem Vorklingeln i.d.R. um 7.55 Uhr.Das Klassenbuch bringt der Lehrer/die Lehrerin der ersten Stunde mit. Bei späteremUnterrichtsbeginn holt der Klassenbuchführer/ die Klassenbuchführerin das Klassenbuch amLehrerzimmer ab.Der Klassensprecher/die Klassensprecherin informiert sich über den Vertretungsplan undteilt ihn der Klasse mit.Außerhalb der Unterrichtszeit muss sich jeder so verhalten, dass der Unterricht der anderennicht gestört wird. Der Aufenthalt in den Klassenräumen und auf den Fluren ist dannverboten. Lautes Spielen auf dem Schulhof stört die Schulgemeinschaft.3 - 2 -...


- 3 -3 Verhalten in der Pause3.1 Die 5-Minuten-Wechselzeiten sind keine Pausen. Sie dienen ausschließlich demRaumwechsel.Auf dem Weg zum nächsten Raum muss sich jeder so verhalten, dass er andere nichtgefährdet oder verletzt. In den Treppenhäusern und Fluren gehen wir rechts.Vor verschlossenen Räumen wird ruhig bis zur Ankunft der Lehrerinnen und Lehrer gewartet.3.2 In den “großen” Pausen (09.40 – 10.00 Uhr bzw. 11.40 – 11.55 Uhr) ist Zeit zumFrühstücken, zur Erholung und Bewegung.In der Wechselzeit vor den großen Pausen (9.35 - 9.40 Uhr und 11.35 - 11.40 Uhr) bringenalle Schülerinnen und Schüler ihre Taschen in den Raum der folgenden Stunde undverlassen dann unverzüglich das Gebäude!Bei Regenwetter und Temperaturen unter 8° – angezeigt durch ein dreifaches Klingelzeichen– dürfen sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle aufhalten, nicht aber auf denFluren oder in den Treppenhausbereichen.Das zur Verfügung stehende Mobiliar in der Pausenhalle ist sorgsam zu behandeln.Das Werfen z.B. mit Kastanien und Schneebällen ist gefährlich und daher verboten.Für die Pausengestaltung bieten sich zwei Möglichkeiten:Der Platz neben der Aula wird ein Bewegungsort für die Schülerinnen und Schüler derErprobungsstufe.Auf dem gepflasterten Hof ist Platz für Bewegungsspiele. Wegen der Unfallgefahr ist nurdas Pausenspielzeug erlaubt! Alle anderen Bereiche des Schulgeländes (z.B. vor demEingang am kleinen Lehrerparkplatz) sind kein Aufenthaltsort!Mehrere Aufsichten betreuen die Schülerinnen und Schüler während der Pause.Nicht zum Pausenhof gehören die Bereiche vor der Turnhalle sowie die bepflanztenBereiche.Die Toilettenbereiche dienen nicht dem Aufenthalt. Sie unterliegen der Verantwortung jedeseinzelnen Schülers!4 - 3 -...


- 4 -4 Nutzung von Kiosk und SchülercaféDer Kiosk ist nur in den “großen” Pausen geöffnet. Nur die Schülerinnen und Schüler derKlassen 5 bis 7 können hier das Angebot nutzenDamit der Verkauf zügig ablaufen kann, stellen sich alle Schülerinnen und Schülerhintereinander an, ohne zu drängeln. Alle Schülerinnen und Schüler haben die gleichenRechte!Das Schülercafé ist vorrangig für Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 gedacht.5 Verhalten während des Unterrichts und Ordnung in den UnterrichtsräumenDamit gemeinsam und konzentriert die jeweilige Unterrichtsstunde pünktlich begonnenwerden kann, legen alle Schülerinnen und Schüler direkt zu Beginn der Unterrichtsstunde dienötigen Unterrichtsmaterialien (Bücher, Hefte, Stifte usw.) bereit.Esswaren verbleiben in den Taschen bis zur Pause. Mit vollem Mund ist eineUnterrichtsbeteiligung nicht möglich, weshalb auch der Kaugummi- und Bonbongenuss biszur Pause warten muss. Getränke sind grundsätzlich erlaubt. Eine Ausnahme bildet dasTrinken in den Fachräumen.Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet Unterricht vorzubereiten, in ihm mitzuarbeiten,die gestellten Aufgaben auszuführen und die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittelbereitzustellen. (Schulgesetz NRW § 42 )Mützen, Kappen u.ä. werden während des Unterrichts abgenommen.Bei nicht angemessener Bekleidung (z.B. zu offenherziger Ausschnitt, anstößige Motive)werden die Schülerinnen und Schüler bis zum Unterrichtsschluss mit einem schuleigenen T-Shirt ausgestattet.Die Nutzung der Toiletten kann in der Regel nur in den “großen” Pausen gestattet werden.In Ausnahmefällen genehmigen die Lehrerinnen und Lehrer den Zugang zu denûStundentoiletten“.Die Toiletten stehen den Schülerinnen und Schülern auch nach der 6. Stunde zur Verfügung.5 - 4 -...


- 5 -Nach Unterrichtsschluss stellen alle Schülerinnen und Schüler ihren Stuhl hoch.Jede Klasse richtet einen Ordnungsdienst ein, der neben dem Tafeldienst auch dasSchließen der Fenster und das Fegen des Raumes nach Unterrichtsende übernimmt.Die für den Tafeldienst eingeteilten Schülerinnen und Schüler säubern die Tafel am Endeeiner jeden Unterrichtsstunde.Genutzte Räume werden stets sauber verlassen. Veränderte Sitz- bzw. Tischordnungen sindin die ursprüngliche Position zu bringen.6 Elektronische Geräte, Unterhaltungsmedien, HandysUnterhaltungselektronik wie MP3-Player u.ä. gehören nicht zu den Arbeitsmitteln und dürfendaher auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Sie bleiben in der Tasche.Handys und MP3-Player sind auf dem Schulgelände und im Unterricht auszuschalten. DieNutzung ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis im Unterricht gestattet. Bei Zuwiderhandlungverbleibt das Handy inklusive SIM-Karte gemäß § 53 Abs. 2 des Schulgesetzes einen Tag inder Schule. Das Fotografieren, Filmen und die Veröffentlichung von Unterrichtssequenzenund Gesprächen sind strengstens untersagt und werden bei Zuwiderhandlung zur Anzeigegebracht!7 Sauberkeit in Schulgebäude und auf dem SchulgeländeJeder Einzelne ist verantwortlich für die Sauberkeit unserer Schule.Dies gilt insbesondere auch für die Toilettenanlagen.Es ist unhygienisch die Toilettenanlagen als Aufenthaltsort zu nutzen, dort zu essen, zutrinken oder zu rauchen.Die Papierkörbe in den Klassen, im Gebäude und auf dem Pausenhof erleichtern dieReinigung der Schule. Alle anderen Arten der Müllbeseitigung sind gedankenlos.Ein Hofdienst wird im wöchentlichen Wechsel eingerichtet – Einsatzplan siehe ûSchwarzesBrett“.Das Werfen von Verpackungsmaterial sowie das Herumspielen mit diesem sindunangemessenes Verhalten und untersagt!6 - 5 -...


8 Gesundheitsschutz- 6 -Das Rauchen sowie der Konsum von Drogen und Alkohol sind für alle Schülerinnen undSchüler der Sekundarstufe I in NRW gesetzlich verboten. Dies gilt auch für Elektro-Zigaretten!Diese Verbote gelten nicht nur während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände und imSchulgebäude (insbesondere auf den Toiletten), sondern auch für alleSchulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.Bei Zuwiderhandlung handeln die Schülerinnen und Schüler gegen dasGesundheitsschutzgesetz und werden nach Hause geschickt!9 Verlassen des SchulgeländesDas Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist nichterlaubt. Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler währendder Schulzeit zu beaufsichtigen, um den Versicherungsschutz zu gewähren. Dies kannaußerhalb des Schulgeländes in den Pausen nicht geleistet werden. Wer das Schulgeländeverlässt, entzieht sich dem Versicherungsschutz und muss gegebenenfalls dieKonsequenzen tragen.Beim Verlassen des Schulgeländes zum Zwecke der Unterrichtsfortführung in einerSportanlage (Schwimmbad, Turnhalle) oder als Unterrichtsgang gelten die abgesprochenenVereinbarungen mit dem jeweiligen Fachlehrer!Begründete Ausnahmen zum Verlassen des Schulgeländes werden in Absprache mit derSchulleitung ermöglicht.Das Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause ist nur den Klassen 8-10 gestattet,sofern das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegt.10 Unterrichts-, Schulversäumnis, Beurlaubungen, MitteilungsheftErkrankt ein Schüler/eine Schülerin während der Unterrichtszeit, so dass eine Teilnahme amweiteren Unterricht nicht mehr möglich ist, meldet er/sie sich beim Fachlehrer der aktuellenbzw. folgenden Stunde ab; die Entlassung wird im Klassen- bzw. Kursbuch vermerkt.7 - 6 -...


- 7 -Im Sekretariat trägt sich der Schüler/die Schülerin in eine Liste ein. Er/Sie kann die Schulenur vorzeitig verlassen, wenn er/sie von einem Erwachsenen abgeholt werden kann.Ist ein Schüler/eine Schülerin durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren,zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen und am Unterricht teilzunehmen,so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten/Eltern die Schule spätestens am zweitenversäumten Unterrichtstag.Bei Rückkehr in die Schule wird der Grund des Fehlens schriftlich im Mitteilungsheftmitgeteilt.Bei Erkrankungen vor und nach den Ferien ist der Schule in jedem Fall ein ärztliches Attestvorzulegen. Gleiches gilt für das Fehlen bei Klassenarbeiten.Jede Schülerin und jeder Schüler führt ein Mitteilungsheft und hat dieses ständigmitzuführen. Dieses dient der Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern sowie derMitteilung von Entschuldigungen.In den Jahrgangsstufen mit Wahlpflichtunterricht ist noch Folgendes zu beachten:Die Entschuldigung muss auch dem Kurslehrer/ der Kurslehrerin vorgelegt werden, Gleichesgilt für die Arbeitsgemeinschaften und für den Unterricht im bilingualen Zweig.Ein Schüler/eine Schülerin kann aus wichtigen Gründen und auf Antrag der Erziehungsberechtigtenvom Schulbesuch beurlaubt werden. Dies ist rechtzeitig und schriftlichzu beantragen.Der Schüler/die Schülerin kannbis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres vom Klassenlehrerbis zu zwei Wochen von der Schulleiterin/vom Schulleiterund darüber hinaus nur von der Schulaufsichtsbehördebeurlaubt werden.Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien kann ein Schüler nur in besonderenAusnahmefällen von der Schulleitung beurlaubt werden.Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, sich über versäumte Inhalte und (Haus-)Aufgaben zu informieren und diese zu bearbeiten, sofern ein Tag dazwischen liegt, an demdie Schülerin bzw. der Schüler gesund ist.8 - 7 -...


- 8 -11 SachbeschädigungDie pflegliche und umsichtige Behandlung von Schuleigentum und anvertrautenGegenständen (Bücher, Lektüren, Versuchsmaterial u.ä.) ist selbstverständlich. DasEigentum der Schülerinnen und Schüler ist zu achten.Die Haftung, d.h. die Verpflichtung zu Ersatz im Falle von Schäden, regelt sich nach denjeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.Für fahrlässige oder vorsätzlich angerichtete Schäden haftet der Schüler/die Schülerin – wiealle anderen in der Schule anwesenden Personen – nach § 823 BGB.12 Umgang mit dem SchulsekretariatAlle Schülerinnen und Schüler verhalten sich im Sekretariat ruhig und höflich.Nur Schüler, die persönlich etwas zu erledigen haben (fragen, melden, abgeben, abholen),sollen das Sekretariat betreten.Das Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler im Normalfallnur zu den am Sekretariat ausgewiesenen Sprechzeitengeöffnet.Außerhalb dieser Zeiten muss das Sekretariat unverzüglich informiert werden, wennein Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in seinem Raum anzutreffen ist,sich ein Schulunfall ereignet hat,sich Schulfremde im Gebäude aufhalten:außerdem auch, wennGegenstände abhanden gekommen oder aufgefunden worden sind,akute Sachschäden auftreten, die gesundheitsgefährdend sind und eine sofortigeReparatur bzw. Beseitigung erfordern, sofern der Hausmeister nicht direkt erreichtwerden kann.Wenn das Sekretariat nicht besetzt ist, sind alle genannten Meldungen bei der Schulleitungoder im Lehrerzimmer vorzunehmen.9 - 8 -...


- 9 -13 Sprechzeiten der LehrerIm Normalfall sind Lehrerinnen und Lehrer für Schülerinnen und Schüler und Eltern zu vorherverabredeten Terminen zu sprechen.Nur in dringenden Problemfällen soll ein sofortiges Gespräch gesucht werden, also nichtbei Fragen nach dem Stundenplan, nach Rückgabe von Klassenarbeiten u.ä.Auch Lehrerinnen und Lehrer brauchen Pause!Erst nach dem ersten Schellen sind die Lehrerinnen und Lehrer zu sprechen.14 Verhalten bei AlarmDas Feueralarmsystem der Schule dient unserer Sicherheit. Es darf nur im Notfall ausgelöstwerden. Bei unnötigem Alarm können hohe Kosten für den Verursacher entstehen.Ein gesonderter Flucht- und Rettungsplan hängt in jedem Klassenraum bzw. Fachraum undin den Fluren aus.15 SchlussbemerkungWir achten alle gemeinsam auf die Einhaltung unserer <strong>Schulordnung</strong>, die wir zusammenerstellt haben und deren Grundlage das Schulgesetz NRW ist. Die von uns beabsichtigteund geschaffene Lernsituation ist nicht allein für uns jeden Tag wichtig, sondern sie prägtauch das Bild unserer Schule in der Öffentlichkeit.- 9 -

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