konsuma: Ratgeber Haus - Recht
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1.7 WOHNEN & GENOSSENSCHAFTEN<br />
Punktesammeln<br />
und Warten<br />
Wer in Südtirol zu einem verhältnismäßig niederen<br />
Preis bauen will, beteiligt sich meist an einer Wohnbaugenossenschaft:<br />
Das Für und Wider und der lange<br />
Weg zum Eigenheim.<br />
Wohnbaugenossenschaften werden von Bürgern gegründet,<br />
die es sich nicht leisten können, eine Wohnung oder ein<br />
Reihenhaus auf dem privaten Immobilienmarkt zu erstehen<br />
und die gern bauen und nicht schlüsselfertig kaufen,<br />
ihr Eigenheim also nach eigenen Vorstellungen gestalten<br />
möchten. Die Mitglieder treffen gemeinsam die wichtigsten<br />
Entscheidungen für die Genossenschaft und für ihr<br />
zukünftiges Zuhause: Baustil, Baumaterialien, Bauunternehmen,<br />
Handwerker usw. Die Mitgliedschaft in einer solchen<br />
Genossenschaft berechtigt zur Mitsprache und in gewisser<br />
Hinsicht zur Selbstverwaltung. Allein zum Legacoopbund<br />
(Bund der Genossenschaften) gehören beispielsweise derzeit<br />
ungefähr 60 Wohnbaugenossenschaften, die über ganz<br />
Südtirol verstreut sind. Ihre Anzahl steigt zunehmend, da<br />
immer mehr Menschen die Wohnbaugenossenschaft als<br />
Trampolin für ihren Sprung ins (oftmals kalte) Wasser des<br />
Wohnungseigentums nutzen. Einer der größten Nachteile ist<br />
die lange Prozedur bzw. sind die oft langen Wartezeiten bis<br />
zur Schlüsselübergabe der Wohnung.<br />
In Südtirol sind es die Gemeinden, die den Genossenschaften<br />
die Vollmacht zum Wohnbau erteilen, die Landesverwaltung<br />
stellt hingegen wirtschaftliche Mittel zur Verfügung,<br />
um das Bauprogramm zu finanzieren.<br />
Was bedeutet ein Ankauf als Genossenschaftsmitglied?<br />
In erster Linie sind (in Südtirol) für die Mitgliedschaft<br />
folgende Voraussetzungen notwendig (laut Landesgesetz<br />
Nr. 13 vom 17. Dezember 1998 über die Zuweisung des<br />
Baugrunds durch die Gemeinde):<br />
• Es muss das Lebensminimum gewährleistet sein.<br />
• Die vierte Einkommensklasse darf vom Antragsteller<br />
bzw. von dessen Familieneinheit nicht überschritten<br />
werden.<br />
• Man muss mindestens 16 Punkte erreichen (die Punkte<br />
werden dem Einkommen, der Ansässigkeit, dem Familienstand<br />
gemäß ausgerechnet). Das ist vergleichbar mit<br />
den Bedingungen der Landesgesetze über Wohnbauförderung<br />
im Falle von Erstwohnungskauf.<br />
• Den Wohnsitz oder Arbeitsplatz (seit mindestens fünf<br />
Jahren in Südtirol) muss man in der Gemeinde nachweisen<br />
können, in der der Antrag eingereicht wird.<br />
• Das Vermögen der Eltern oder der Kinder des Antragstellers<br />
darf nicht so groß sein, dass eine Landesförde-<br />
1.0 I Kaufen<br />
rung ausgeschlossen ist.<br />
• Der Antragsteller darf kein Eigentum, Fruchtgenuss-<br />
oder Wohnrecht an einer dem Bedarf der Familie angemessenen<br />
und leicht erreichbaren Wohnung besitzen<br />
und in den fünf Jahren vor dem Gesuch ein solches<br />
<strong>Recht</strong> nicht veräußert haben.<br />
• Man muss mindestens zwei Arbeitsjahre in abhängiger<br />
oder selbstständiger Arbeit nachweisen können und<br />
schließlich<br />
• mindestens 23 Jahre alt sein.<br />
Um ein Wohnbaudarlehen zu erhalten, müssen die Mitglieder<br />
mindestens 23 Punkte erreichen und finanziell im<br />
Rahmen der zweiten Einkommensklasse bleiben. Wird die<br />
erforderliche Punktezahl nicht erreicht, so kann eventuell<br />
um den Zinsbeitrag angesucht werden.<br />
Für den Ankauf eines Baugrundes gibt es eine weitere Förderung,<br />
die beim Landesamt für Bauförderung zu beantragen<br />
ist. Die Förderung beträgt die Hälfte der Kosten für Baugrund<br />
und dessen Erschließungskosten und darf 10% der gesamten<br />
Baukosten nicht überschreiten (1.044 Euro pro m 2 ).<br />
Der Ersatz von zurücktretenden Genossenschaftsmitgliedern<br />
ist möglich, sofern das Ersatzmitglied mindestens die gleiche<br />
Punktezahl des zurückgetretenen Mitgliedes aufweist.<br />
Die zwölf Schritte zum Eigenheim durch eine Wohnbaugenossenschaft:<br />
1. Gesuch für die Einschreibung in eine Wohnbaugenossenschaft<br />
einreichen<br />
2. Vorbereitung der erforderlichen Dokumente<br />
3. Einreichung des Gesuches für die Grundzuweisung an der<br />
Gemeinde<br />
4. Überprüfung der Voraussetzungen und Berechnung der<br />
Punktezahl durch die Gemeinde (Rangliste)<br />
5. provisorische Zuweisung des Grundes<br />
6. Projektierung der Gebäude und der einzelnen Wohnungen<br />
7. Ausstellung der Baukonzession durch die Gemeinde<br />
8. Vergabe der Arbeiten<br />
9. Finanzierungsanfrage an die Provinz (Darlehen oder Beitrag)<br />
10. Bauphase<br />
11. Übergabe der Wohnungen und Zuweisung des Eigentums<br />
an die Mitglieder<br />
12. Auflösung der Genossenschaft (die ja keinen Selbstzweck<br />
hat).<br />
Nähere Informationen holt man sich am besten:<br />
bei der Arche im K.V.W. - Verband der Genossenschaften<br />
und Vereine - Beda-Weber-Straße 1 - Bozen<br />
Tel. 0471 327710 oder 975685<br />
beim Bund der Genossenschaften - Freiheitsstr. 42<br />
- Bozen - Tel. 0471 402133; www.legacoopbund.it<br />
bei der Genossenschaftsunion - Freiheitsstr. 30/4<br />
- Bozen - Tel. 0471 282530<br />
beim Verband A.C.L.I. - Südtiroler Straße 28 - Bozen<br />
- Tel. 0471 97 34 72<br />
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