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konsuma: Ratgeber Haus - Recht

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1.7 WOHNEN & GENOSSENSCHAFTEN<br />

Punktesammeln<br />

und Warten<br />

Wer in Südtirol zu einem verhältnismäßig niederen<br />

Preis bauen will, beteiligt sich meist an einer Wohnbaugenossenschaft:<br />

Das Für und Wider und der lange<br />

Weg zum Eigenheim.<br />

Wohnbaugenossenschaften werden von Bürgern gegründet,<br />

die es sich nicht leisten können, eine Wohnung oder ein<br />

Reihenhaus auf dem privaten Immobilienmarkt zu erstehen<br />

und die gern bauen und nicht schlüsselfertig kaufen,<br />

ihr Eigenheim also nach eigenen Vorstellungen gestalten<br />

möchten. Die Mitglieder treffen gemeinsam die wichtigsten<br />

Entscheidungen für die Genossenschaft und für ihr<br />

zukünftiges Zuhause: Baustil, Baumaterialien, Bauunternehmen,<br />

Handwerker usw. Die Mitgliedschaft in einer solchen<br />

Genossenschaft berechtigt zur Mitsprache und in gewisser<br />

Hinsicht zur Selbstverwaltung. Allein zum Legacoopbund<br />

(Bund der Genossenschaften) gehören beispielsweise derzeit<br />

ungefähr 60 Wohnbaugenossenschaften, die über ganz<br />

Südtirol verstreut sind. Ihre Anzahl steigt zunehmend, da<br />

immer mehr Menschen die Wohnbaugenossenschaft als<br />

Trampolin für ihren Sprung ins (oftmals kalte) Wasser des<br />

Wohnungseigentums nutzen. Einer der größten Nachteile ist<br />

die lange Prozedur bzw. sind die oft langen Wartezeiten bis<br />

zur Schlüsselübergabe der Wohnung.<br />

In Südtirol sind es die Gemeinden, die den Genossenschaften<br />

die Vollmacht zum Wohnbau erteilen, die Landesverwaltung<br />

stellt hingegen wirtschaftliche Mittel zur Verfügung,<br />

um das Bauprogramm zu finanzieren.<br />

Was bedeutet ein Ankauf als Genossenschaftsmitglied?<br />

In erster Linie sind (in Südtirol) für die Mitgliedschaft<br />

folgende Voraussetzungen notwendig (laut Landesgesetz<br />

Nr. 13 vom 17. Dezember 1998 über die Zuweisung des<br />

Baugrunds durch die Gemeinde):<br />

• Es muss das Lebensminimum gewährleistet sein.<br />

• Die vierte Einkommensklasse darf vom Antragsteller<br />

bzw. von dessen Familieneinheit nicht überschritten<br />

werden.<br />

• Man muss mindestens 16 Punkte erreichen (die Punkte<br />

werden dem Einkommen, der Ansässigkeit, dem Familienstand<br />

gemäß ausgerechnet). Das ist vergleichbar mit<br />

den Bedingungen der Landesgesetze über Wohnbauförderung<br />

im Falle von Erstwohnungskauf.<br />

• Den Wohnsitz oder Arbeitsplatz (seit mindestens fünf<br />

Jahren in Südtirol) muss man in der Gemeinde nachweisen<br />

können, in der der Antrag eingereicht wird.<br />

• Das Vermögen der Eltern oder der Kinder des Antragstellers<br />

darf nicht so groß sein, dass eine Landesförde-<br />

1.0 I Kaufen<br />

rung ausgeschlossen ist.<br />

• Der Antragsteller darf kein Eigentum, Fruchtgenuss-<br />

oder Wohnrecht an einer dem Bedarf der Familie angemessenen<br />

und leicht erreichbaren Wohnung besitzen<br />

und in den fünf Jahren vor dem Gesuch ein solches<br />

<strong>Recht</strong> nicht veräußert haben.<br />

• Man muss mindestens zwei Arbeitsjahre in abhängiger<br />

oder selbstständiger Arbeit nachweisen können und<br />

schließlich<br />

• mindestens 23 Jahre alt sein.<br />

Um ein Wohnbaudarlehen zu erhalten, müssen die Mitglieder<br />

mindestens 23 Punkte erreichen und finanziell im<br />

Rahmen der zweiten Einkommensklasse bleiben. Wird die<br />

erforderliche Punktezahl nicht erreicht, so kann eventuell<br />

um den Zinsbeitrag angesucht werden.<br />

Für den Ankauf eines Baugrundes gibt es eine weitere Förderung,<br />

die beim Landesamt für Bauförderung zu beantragen<br />

ist. Die Förderung beträgt die Hälfte der Kosten für Baugrund<br />

und dessen Erschließungskosten und darf 10% der gesamten<br />

Baukosten nicht überschreiten (1.044 Euro pro m 2 ).<br />

Der Ersatz von zurücktretenden Genossenschaftsmitgliedern<br />

ist möglich, sofern das Ersatzmitglied mindestens die gleiche<br />

Punktezahl des zurückgetretenen Mitgliedes aufweist.<br />

Die zwölf Schritte zum Eigenheim durch eine Wohnbaugenossenschaft:<br />

1. Gesuch für die Einschreibung in eine Wohnbaugenossenschaft<br />

einreichen<br />

2. Vorbereitung der erforderlichen Dokumente<br />

3. Einreichung des Gesuches für die Grundzuweisung an der<br />

Gemeinde<br />

4. Überprüfung der Voraussetzungen und Berechnung der<br />

Punktezahl durch die Gemeinde (Rangliste)<br />

5. provisorische Zuweisung des Grundes<br />

6. Projektierung der Gebäude und der einzelnen Wohnungen<br />

7. Ausstellung der Baukonzession durch die Gemeinde<br />

8. Vergabe der Arbeiten<br />

9. Finanzierungsanfrage an die Provinz (Darlehen oder Beitrag)<br />

10. Bauphase<br />

11. Übergabe der Wohnungen und Zuweisung des Eigentums<br />

an die Mitglieder<br />

12. Auflösung der Genossenschaft (die ja keinen Selbstzweck<br />

hat).<br />

Nähere Informationen holt man sich am besten:<br />

bei der Arche im K.V.W. - Verband der Genossenschaften<br />

und Vereine - Beda-Weber-Straße 1 - Bozen<br />

Tel. 0471 327710 oder 975685<br />

beim Bund der Genossenschaften - Freiheitsstr. 42<br />

- Bozen - Tel. 0471 402133; www.legacoopbund.it<br />

bei der Genossenschaftsunion - Freiheitsstr. 30/4<br />

- Bozen - Tel. 0471 282530<br />

beim Verband A.C.L.I. - Südtiroler Straße 28 - Bozen<br />

- Tel. 0471 97 34 72<br />

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