konsuma: Ratgeber Haus - Recht
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2.2 GRUNDSTÜCKSKAUF II<br />
Eigener Grund und Boden<br />
Nachdem das Grundstück, auf dem gebaut werden<br />
soll, auf Herz und Nieren geprüft und für geeignet befunden<br />
wurde, sind die notwendigen rechtlichen und<br />
bürokratischen Schritte für den Kauf zu setzen.<br />
Vor einem Grundstückskauf sollte man klären, ob der Preis<br />
dem Grundstückswert angemessen ist (siehe Checkliste auf Seite<br />
22). Zu empfehlen ist auch eine Klärung mit den zukünftigen<br />
Nachbarn, welche Bestimmungen des Nachbarschaftsrechts<br />
zu beachten sind. Planunterlagen und Grundbuchauszug<br />
sind genau zu überprüfen. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk<br />
auf die Frage gelegt werden, ob das Grundstück<br />
mit Hypotheken, Dienstbarkeiten oder anderen Bindungen<br />
belastet ist.<br />
Muster zur Berechnung der Grundstückskosten<br />
Kaufpreis Euro<br />
Erschließungskosten (Siehe Seite 26) (Straßenkosten/Versorgung) Euro<br />
Vermessungskosten Euro<br />
Grenzregulierung Euro<br />
Registergebühr bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von Privaten<br />
= 8% des Kaufpreises*<br />
Hypothekargebühr bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von Privaten<br />
= 2% des Kaufpreises*<br />
Katastergebühr bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von Privaten<br />
= 1% des Kaufpreises* (nicht für Südtirol)<br />
Maklergebühren = in der Regel 2% des Kaufpreises Euro<br />
Kosten für Abbrucharbeiten/Rodung Euro<br />
Untersuchungen, Wertermittlung Euro<br />
Notar-, Gerichts- und Grundbuchkosten mindestens 1.500 Euro<br />
ca. 1,5 % des Kaufpreises<br />
Baugenehmigungsgebühren Euro<br />
Gesamtkosten Euro<br />
Gekauft werden Grundstücke normalerweise<br />
in drei Schritten:<br />
1. ein Kaufvorvertrag wird abgeschlossen<br />
2. der Kaufvertrag (die notarielle Einigungserklärung von<br />
Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang)<br />
wird notariell beurkundet<br />
3. der endgültige Kaufvertrag wird in das Grundbuch<br />
eingetragen.<br />
Achtung! Das Eigentum an Grund und Boden geht in<br />
Südtirol erst mit der Eintragung ins Grundbuch an den<br />
neuen Eigentümer über (Königliches Dekret Nr. 499/1929 Art. 2 in<br />
der gelt. Fassung - siehe Seite 16).<br />
Beim Grundstückskauf fallen so genannte Grunderwerbskosten<br />
(z.B. Registergebühren und Hypothekarsteuer) an.<br />
Die Höhe der Gebühren und Steuern hängt von der Art des<br />
Grundstückes (z.B. Baugrund, landwirtschaftliches Grün,<br />
usw.) ab. Über die Höhe der Grunderwerbskosten informiert<br />
die Agentur für Einnahmen (Tel. 0471 473500).<br />
* Registergebühr bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von mehrwertsteuerpflichtigem Subjekt: 129,11 Euro<br />
Hypothekarsteuer bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von mehrwertsteuerpflichtigem Subjekt: 129,11 Euro<br />
Katastergebühr bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von mehrwertsteuerpflichtigem Subjekt: 129,11 Euro<br />
Mwst. 20%<br />
2.0 I Bauen<br />
Euro<br />
Euro<br />
Euro<br />
Euro<br />
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