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konsuma: Ratgeber Haus - Recht

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2.2 GRUNDSTÜCKSKAUF II<br />

Eigener Grund und Boden<br />

Nachdem das Grundstück, auf dem gebaut werden<br />

soll, auf Herz und Nieren geprüft und für geeignet befunden<br />

wurde, sind die notwendigen rechtlichen und<br />

bürokratischen Schritte für den Kauf zu setzen.<br />

Vor einem Grundstückskauf sollte man klären, ob der Preis<br />

dem Grundstückswert angemessen ist (siehe Checkliste auf Seite<br />

22). Zu empfehlen ist auch eine Klärung mit den zukünftigen<br />

Nachbarn, welche Bestimmungen des Nachbarschaftsrechts<br />

zu beachten sind. Planunterlagen und Grundbuchauszug<br />

sind genau zu überprüfen. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk<br />

auf die Frage gelegt werden, ob das Grundstück<br />

mit Hypotheken, Dienstbarkeiten oder anderen Bindungen<br />

belastet ist.<br />

Muster zur Berechnung der Grundstückskosten<br />

Kaufpreis Euro<br />

Erschließungskosten (Siehe Seite 26) (Straßenkosten/Versorgung) Euro<br />

Vermessungskosten Euro<br />

Grenzregulierung Euro<br />

Registergebühr bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von Privaten<br />

= 8% des Kaufpreises*<br />

Hypothekargebühr bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von Privaten<br />

= 2% des Kaufpreises*<br />

Katastergebühr bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von Privaten<br />

= 1% des Kaufpreises* (nicht für Südtirol)<br />

Maklergebühren = in der Regel 2% des Kaufpreises Euro<br />

Kosten für Abbrucharbeiten/Rodung Euro<br />

Untersuchungen, Wertermittlung Euro<br />

Notar-, Gerichts- und Grundbuchkosten mindestens 1.500 Euro<br />

ca. 1,5 % des Kaufpreises<br />

Baugenehmigungsgebühren Euro<br />

Gesamtkosten Euro<br />

Gekauft werden Grundstücke normalerweise<br />

in drei Schritten:<br />

1. ein Kaufvorvertrag wird abgeschlossen<br />

2. der Kaufvertrag (die notarielle Einigungserklärung von<br />

Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang)<br />

wird notariell beurkundet<br />

3. der endgültige Kaufvertrag wird in das Grundbuch<br />

eingetragen.<br />

Achtung! Das Eigentum an Grund und Boden geht in<br />

Südtirol erst mit der Eintragung ins Grundbuch an den<br />

neuen Eigentümer über (Königliches Dekret Nr. 499/1929 Art. 2 in<br />

der gelt. Fassung - siehe Seite 16).<br />

Beim Grundstückskauf fallen so genannte Grunderwerbskosten<br />

(z.B. Registergebühren und Hypothekarsteuer) an.<br />

Die Höhe der Gebühren und Steuern hängt von der Art des<br />

Grundstückes (z.B. Baugrund, landwirtschaftliches Grün,<br />

usw.) ab. Über die Höhe der Grunderwerbskosten informiert<br />

die Agentur für Einnahmen (Tel. 0471 473500).<br />

* Registergebühr bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von mehrwertsteuerpflichtigem Subjekt: 129,11 Euro<br />

Hypothekarsteuer bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von mehrwertsteuerpflichtigem Subjekt: 129,11 Euro<br />

Katastergebühr bei Erwerb von nicht landwirtschaftlichem Grund von mehrwertsteuerpflichtigem Subjekt: 129,11 Euro<br />

Mwst. 20%<br />

2.0 I Bauen<br />

Euro<br />

Euro<br />

Euro<br />

Euro<br />

23

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