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Pictet CH Institutional - Swiss Fund Data

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<strong>Pictet</strong>


FondsvertragIGrundlagen§ 1. Bezeichnung: Firma und Sitz von Fondsleitung und Depotbank1. Unter der Bezeichnung <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> besteht ein vertraglicher Umbrella-Fonds der Kategorie„Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“ (nachstehend der „Fonds“) mit Teilvermögen im Sinne von Art. 25ff. i.V.m. Art. 68 und 92 ff. des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006(KAG). Es bestehen zur Zeit folgende Teilvermögen:1) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - European ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker2) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Emerging Markets Tracker3) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Japanese Equities Tracker4) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North American Equities Tracker5) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North American Equities Tracker US TE6) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Pacific Basin ex Japan Equities Tracker7) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities8) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities Tracker9) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World Equities10) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker11) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TE12) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds13) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds Tracker14) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds15) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds ex JPY hgd <strong>CH</strong>F16) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds Tracker17) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s2. Fondsleitung ist <strong>Pictet</strong> <strong>Fund</strong>s SA, Route des Acacias 60, 1211 Genf 73.3. Depotbank ist <strong>Pictet</strong> & Cie, Routes des Acacias 60, 1211 Genf 73.4. Dieser Anlagefonds ist für qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3 und 4 KAG bestimmt. DieAufsichtsbehörde hat, in Anwendung von Art. 10 Abs. 5 KAG und auf Antrag der Fondsleitung und derDepotbank, die Vorschriften des KAG über die Pflicht zur Erstellung eines Prospekts und vereinfachtenProspekts oder von Schlüsselinformationen für die Investoren (KIID), die Pflicht zur Erstellung einesHalbjahresberichts, die Pflicht zur Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. desInventarwerts und die Pflicht zur Ausgabe und Rücknahme der Anteile in bar für nicht anwendbar erklärt.5. Anstelle des Prospekts und des vereinfachten Prospekts oder von Schlüsselinformationen für die Investoren(KIID), kann die Fondsleitung ein Merkblatt mit Angaben zu Fondsleitung, Depotbank, Anlagepolitik,Kostenstruktur, Anlegerkreis usw. veröffentlichen.IIRechte und Pflichten der Vertragsparteien§ 2. Fondsvertrag2


Die Rechtsbeziehungen zwischen Anlegern einerseits und Fondsleitung sowie Depotbank andererseitswerden durch den vorliegenden Fondsvertrag und die einschlägigen Bestimmungen derKollektivanlagengesetzgebung geordnet.§ 3. Fondsleitung1. Die Fondsleitung verwaltet die Teilvermögen für Rechnung der Anleger selbständig und in eigenem Namen.Sie entscheidet insbesondere über die Ausgabe von Anteilen, die Anlagen und deren Bewertung. Sieberechnet den Nettoinventarwert der Teilvermögen und setzt Ausgabe- und Rücknahmepreise sowieGewinnausschüttungen fest. Sie macht alle zu den Teilvermögen und zum Anlagefonds gehörenden Rechtegeltend.2. Die Fondsleitung und ihre Beauftragten unterliegen in Bezug auf Teilvermögen und Anlagefonds der Treue-, Sorgfalts- und Informationspflicht. Sie handeln unabhängig und wahren ausschliesslich die Interessen derAnleger. Sie treffen die organisatorischen Massnahmen, die für eine einwandfreie Geschäftsführungerforderlich sind. Sie gewährleisten eine transparente Rechenschaftsablage und informieren angemessenüber diesen Umbrella-Fonds bzw. seine Teilvermögen.3. Die Fondsleitung kann für alle oder nur einzelne Teilvermögen die Anlageentscheide sowie Teilaufgabendelegieren, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwaltung liegt. Sie beauftragt ausschliesslichPersonen, die für die einwandfreie Ausführung der Aufgabe qualifiziert sind, und stellt die Instruktion sowieÜberwachung und Kontrolle der Durchführung des Auftrages sicher.4. Die Fondsleitung kann mit Zustimmung der Depotbank eine Änderung dieses Fondsvertrages bei derAufsichtsbehörde zur Genehmigung einreichen (siehe § 26). Die Fondsleitung kann der Aufsichtsbehördeneue Teilvermögen zur Genehmigung vorlegen.5. Die Fondsleitung kann Teilvermögen mit anderen Anlagefonds oder Teilvermögen gemäss denBestimmungen von § 24 vereinigen oder gemäss den Bestimmungen von § 25 auflösen.6. Die Fondsleitung kann Teile oder die Gesamtheit der Teilvermögen oder der Vermögen verschiedenerAnlagefonds gemeinsam verwalten (Pooling), wenn diese von der gleichen Fondsleitung verwaltet und dieVermögen von der gleichen Depotbank aufbewahrt werden. Den Anlegern erwachsen daraus keinezusätzlichen Kosten. Das Pooling begründet keine Haftung zwischen den beteiligten Teilvermögen bzw.Anlagefonds. Die Fondsleitung ist jederzeit in der Lage, die Anlagen des Pools den einzelnen beteiligtenTeilvermögen oder Anlagefonds zuzuordnen. Der Pool bildet kein eigenes Sondervermögen.7. Die Fondsleitung hat Anspruch auf die in den §§ 18 und 19 vorgesehenen Vergütungen, auf Befreiung vonden Verbindlichkeiten, die sie in richtiger Erfüllung ihrer Aufgaben eingegangen ist, und auf Ersatz derAufwendungen, die sie zur Erfüllung dieser Verbindlichkeiten gemacht hat.§ 4. Depotbank1. Die Depotbank bewahrt das Vermögen der Teilvermögen auf. Sie besorgt die Ausgabe und Rücknahme derAnteile der Teilvermögen sowie den Zahlungsverkehr für die Teilvermögen.2. Die Depotbank und ihre Beauftragten unterliegen der Treue-, Sorgfalts- und Informationspflicht. Siehandeln unabhängig und wahren ausschliesslich die Interessen der Anleger. Sie treffen die organisatorischenMassnahmen, die für eine einwandfreie Geschäftsführung erforderlich sind. Sie gewährleisten einetransparente Rechenschaftsablage und informieren angemessen über diesen Umbrella-Fonds bzw. seineTeilvermögen.3. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- oder Ausland mit der Aufbewahrung desVermögens eines Teilvermögens beauftragen. Sie haftet für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktionder Dritten sowie bei der Überwachung der dauernden Einhaltung der Auswahlkriterien.3


4. Die Depotbank sorgt dafür, dass die Fondsleitung das Gesetz und den Fondsvertrag beachtet. Sie prüft, obdie Berechnung des Nettoinventarwertes und der Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile sowie dieAnlageentscheide Gesetz und Fondsvertrag entsprechen und ob der Erfolg nach Massgabe des Fondsvertragsverwendet wird. Für die Auswahl der Anlagen, welche die Fondsleitung im Rahmen der Anlagevorschriftentrifft, ist die Depotbank nicht verantwortlich.5. Die Depotbank hat Anspruch auf die in den §§ 18 und 19 vorgesehenen Vergütungen, auf Befreiung von denVerbindlichkeiten, die sie in richtiger Erfüllung des Kollektivanlagevertrages eingegangen ist, und aufErsatz der Aufwendungen, die sie zur Erfüllung dieser Verbindlichkeiten gemacht hat.§ 5. Anleger1. Dieser Anlagefonds ist nur für qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3 und 4 KAG bestimmt. Alsqualifizierte Investoren gelten beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler undFondsleitungen, beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften undVorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie, Unternehmen mit professioneller Tresorerie,vermögende Privatpersonen, Anlegerinnen und Anleger, die mit einem Finanzintermediär wie obenbeschrieben oder - sofern die in Art. 6 Abs. 2 KKV erwähnten Bedingungen erfüllt sind - mit einemunabhängigen Vermögensverwalter einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben.2. Für die Teilvermögen- <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TE- <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North American Equities Tracker US TEist der Anlegerkreis begrenzt auf (i) Schweizer Vorsorgeeinrichtungen gemäss Bundesgesetz über dieberufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die in den USA laut Abkommen zwischender Schweizerischen Eidgenossenschaft und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf demGebiete der Steuern auf Einkommen von der Quellensteuer auf Kapitalerträgen befreit sind, und (ii) aufstaatliche oder staatlich kontrollierte Einheiten und internationale Organisationen, die laut amerikanischemSteuerrecht und/oder einem Abkommen zwischen dem Wohnsitzland des Anlegers und den USA zurVermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen von der Quellensteuer aufKapitalerträgen befreit sind.Die Anleger dieser Teilvermögen müssen <strong>Pictet</strong> & Cie (der Depotbank) und <strong>Pictet</strong> <strong>Fund</strong>s AG (derFondsleitung) oder <strong>Pictet</strong> & Cie (Europe) SA, Luxemburg (dem Transferagent) zum Zeitpunkt derErstzeichnung die Originalsteuerunterlagen (in der Regel die Formulare „W-8BEN“ oder „W-8EXP“)vorlegen, woraus hervorgeht, dass sie die Bedingungen zur Steuerbefreiung erfüllen und akzeptieren, dassihre Identität einer anderen Einheit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe offengelegt wird. Die Depotbank oder derTransferagent können auf der Basis dieser Unterlagen und aller anderen Belege, die sie einfordern könnten,nach freiem Ermessen entscheiden, ob sie Anlagen in diese Teilvermögen erlauben wollen oder nicht.Kann der Anleger die verlangten Unterlagen nicht vorlegen oder entscheidet die Depotbank, dieFondsleitung oder der Transferagent, dass der Anleger die Voraussetzungen für eine Beteiligung an dieserAnteilsklasse nicht mehr erfüllt, so werden seine Anteile zwangsweise von der Fondsleitungzurückgenommen (gemäss §5, Ziff. 8 unten). Die Fondsleitung behält sich das Recht vor, vom AnlegerSchadenersatz zu verlangen, wenn dieser dem Teilvermögen durch die Vorlage ungenauer, unvollständiger,falscher, veralteter oder nicht den neuen Umständen angepasster Informationen oder Unterlagen Schadenzugefügt hat und ihm die Fondsleitung oder der Transferagent infolgedessen erlaubte oder weiterhinerlaubte, in diese Teilvermögen zu investieren.3. Die Anleger erwerben mit Vertragsabschluss und der Einzahlung in bar oder gegen Sacheinlage eineForderung gegen die Fondsleitung auf Beteiligung am Vermögen und am Ertrag eines Teilvermögens. Die4


Forderung der Anleger ist in Anteilen begründet. Der Anleger ist nur am Vermögen und am Ertragdesjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem er beteiligt ist.Für die auf ein einzelnes Teilvermögen entfallenden Verbindlichkeiten haftet nur das betreffendeTeilvermögen.4. Die Anleger sind nur zur Einzahlung in bar oder gegen Sacheinlage des von ihnen gezeichneten Anteils indas entsprechende Teilvermögen verpflichtet. Ihre persönliche Haftung für Verbindlichkeiten des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen ist ausgeschlossen.5. Die Anleger erhalten bei der Fondsleitung jederzeit die erforderlichen Auskünfte über die Grundlagen fürdie Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Machen die Anleger ein Interesse an näheren Angabenüber einzelne Geschäfte der Fondsleitung wie die Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechtengeltend, so erteilt ihnen die Fondsleitung auch darüber jederzeit Auskunft. Die Anleger können beim Gerichtam Sitz der Fondsleitung verlangen, dass die Prüfgesellschaft oder eine andere sachverständige Person denabklärungsbedürftigen Sachverhalt untersucht und ihnen darüber Bericht erstattet.6. Die Anleger können den Fondsvertrag jederzeit kündigen und die Auszahlung ihres Anteils amTeilvermögen verlangen. Detaillierte Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen.7. Die Anleger sind verpflichtet, der Fondsleitung, der Depotbank und ihren Beauftragten gegenüber aufVerlangen nachzuweisen, dass sie die gesetzlichen oder fondsvertraglichen Voraussetzungen für dieBeteiligung am Anlagefonds oder einer Anteilsklasse erfüllen bzw. nach wie vor erfüllen. Überdies sind sieverpflichtet, die Fondsleitung, die Depotbank und deren Beauftragte umgehend zu informieren, sobald siediese Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.8. Die Anteile eines Anlegers müssen durch die Fondsleitung in Zusammenarbeit mit der Depotbank zumjeweiligen Rücknahmepreis zwangsweise zurückgenommen werden, wenn:a) dies zur Wahrung des Rufes des Finanzplatzes, namentlich zur Bekämpfung der Geldwäscherei,erforderlich ist;b) der Anleger die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen zur Teilnahme an einemTeilvermögen nicht mehr erfüllt.9. Zusätzlich können die Anteile eines Anlegers durch die Fondsleitung in Zusammenarbeit mit der Depotbankzum jeweiligen Rücknahmepreis zwangsweise zurückgenommen werden, wenn:a) die Beteiligung des Anlegers an einem Teilvermögen geeignet ist, die wirtschaftlichen Interessen derübrigen Anleger massgeblich zu beeinträchtigen, insbesondere wenn die Beteiligung steuerlicheNachteile für den Umbrella-Fonds bzw. seine Teilvermögen im In- oder Ausland zeitigen kann;b) Anleger ihre Anteile in Verletzung von Bestimmungen eines auf sie anwendbaren in- oderausländischen Gesetzes, dieses Fondsvertrags oder des Prospekts erworben haben oder halten;c) die wirtschaftlichen Interessen der Anleger beeinträchtigt werden, insbesondere in Fällen, wo einzelneAnleger durch systematische Zeichnungen und unmittelbar darauf folgende RücknahmenVermögensvorteile zu erzielen versuchen, indem sie Zeitunterschiede zwischen der Festlegung derSchlusskurse und der Bewertung des Vermögens der Teilvermögen ausnutzen (Market Timing).§ 6. Anteile und Anteilsklassen1. Die Fondsleitung kann mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde für jedes5


Teilvermögen jederzeit verschiedene Anteilsklassen schaffen, aufheben oder vereinigen. Alle Anteilsklassenberechtigen zur Beteiligung am ungeteilten Teilvermögen, welches seinerseits nicht Teilvermögeniert ist.Diese Beteiligung kann aufgrund klassenspezifischer Kostenbelastungen oder Ausschüttungen oderaufgrund klassenspezifischer Erträge unterschiedlich ausfallen, und die verschiedenen Anteilsklassenkönnen deshalb einen unterschiedlichen Nettoinventarwert pro Anteil aufweisen. Für klassenspezifischeKostenbelastungen haftet das Vermögen des Teilvermögens als Ganzes.2. Die Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung von Anteilsklassen werden dem Anleger direkt schriftlichmitgeteilt. Nur die Vereinigung gilt als Änderung des Fondsvertrages im Sinne von § 26.3. Die verschiedenen Anteilsklassen der Teilvermögen können sich namentlich hinsichtlich Kostenstruktur,Referenzwährung, Währungsabsicherung, Ausschüttung oder Kapitalisierung (Thesaurierung) der Erträge,Mindestanlage sowie Anlegerkreis unterscheiden.Vergütungen und Kosten werden nur derjenigen Anteilsklasse belastet, der eine bestimmte Leistungzukommt. Vergütungen und Kosten, die nicht eindeutig einer Anteilsklasse zugeordnet werden können,werden den einzelnen Anteilsklassen im Verhältnis zum Vermögen des Teilvermögens belastet.4. Es bestehen zur Zeit folgende Anteilsklassen:4.1 Thesaurierende Anteile„I“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetrag von über<strong>CH</strong>F 1'000'000 investieren.„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilsklasse ist der Schweizer Franken.„I JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der japanische Yen.„I EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der Euro.„I USD“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der US-Dollar.„J“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetrag vonüber <strong>CH</strong>F 5'000'000.-- investieren.„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilsklasse ist der Schweizer Franken.„J JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der japanische Yen.„J EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung der6


Anteilklasse ist der Euro.„J USD“-Anteile : Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der US-Dollar.„P“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt.„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt Referenzwährung der Anteilsklasse istder Schweizer Franken„P JPY“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährung der Anteilklasse istder japanische Yen.„P EUR“-Anteile : Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährung der Anteilklasseist der Euro.„P USD“-Anteile : Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährung der Anteilklasseist der US-Dollar.„Z “-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetrag imWert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren und die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einenVermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftrag unterzeichnet haben.„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetrag imWert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren und die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einenVermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftrag unterzeichnet haben. Die Referenzwährung derAnteilsklasse ist der Schweizer Franken.„Z JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetrag imWert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren und die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einenVermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftrag unterzeichnet haben. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der japanische Yen.„Z EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetrag imWert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren und die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einenVermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftrag unterzeichnet haben. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der Euro.„Z USD“-Anteile Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetrag imWert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren und die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einenVermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftrag unterzeichnet haben. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der US-Dollar.Die Anteilsklassen IX USD, JX USD, PX USD und ZX USD stehen Anlegern zur Verfügung, die die für dieentsprechenden Anteilsklassen I USD, J USD, P USD und Z USD erwähnten Bestimmungen sowie diefolgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:a. Die Anleger, für welche Anteile einer bestimmten Klasse gezeichnet werden, sind (i) SchweizerVorsorgeeinrichtungen gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- undInvalidenvorsorge (BVG), die in den USA laut Abkommen zwischen der SchweizerischenEidgenossenschaft und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet derSteuern auf Einkommen von der Quellensteuer auf Kapitalerträgen befreit sind, und (ii) staatlicheoder staatlich kontrollierte Einheiten und internationale Organisationen, die laut amerikanischemSteuerrecht und/oder einem Abkommen zwischen dem Wohnsitzland des Anlegers und den USA7


zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen von der USamerikanischenQuellensteuer auf Kapitalerträgen befreit sind;b. Die Anleger, für welche Anteile einer bestimmten Klasse gezeichnet werden, müssen <strong>Pictet</strong> & Cie(der Depotbank) und <strong>Pictet</strong> <strong>Fund</strong>s AG (der Fondsleitung) oder <strong>Pictet</strong> & Cie (Europe) SA,Luxemburg (dem Transferagent) zum Zeitpunkt der Erstzeichnung die Originalsteuerunterlagen(in der Regel die Formulare „W-8BEN“ oder „W-8EXP“) vorlegen, woraus hervorgeht, dass siedie Bedingungen zur Steuerbefreiung erfüllen und akzeptieren, dass ihre Identität einer anderenEinheit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe offengelegt wird. Die Depotbank, die Fondsleitung und derTransferagent können von den Anlegern jederzeit die Bereitstellung der aktualisiertenOriginalsteuerunterlagen und aller anderen Belege verlangen, die es ihnen ermöglichen zu prüfen,ob die Anleger weiterhin die Voraussetzungen für Anlagen in die Anteilsklasse erfüllen. Kann derAnleger die verlangten Unterlagen nicht vorlegen oder entscheidet die Depotbank, dieFondsleitung oder der Transferagent, dass der Anleger die Voraussetzungen für eine Beteiligungan dieser Anteilsklasse nicht mehr erfüllt, so werden seine Anteile zwangsweise von derFondsleitung zurückgenommen (gemäss §5, Ziff. 8 unten).„HI <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetragvon über <strong>CH</strong>F 1'000'000 investieren. Diese Anteile sollen einen weitgehenden Schutz gegen dasWechselkursrisiko des Schweizer Frankens bieten.„HJ <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetragvon über <strong>CH</strong>F 5'000'000 investieren, ausser bei den Teilfonds Emerging Markets Tracker und World ex<strong>Swiss</strong> Equities Tracker, wo der Mindestbetrag <strong>CH</strong>F 50'000'000.-- beträgt. Diese Anteile sollen einenweitgehenden Schutz gegen das Wechselkursrisiko des Schweizer Frankens bieten.„HP <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Diese Anteile sollen einenweitgehenden Schutz gegen das Wechselkursrisiko des Schweizer Frankens bieten.„HZ <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetragim Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren und die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppeeinen Vermögensverwaltungsauftrag unterzeichnet haben. Diese Anteile sollen einen weitgehenden Schutzgegen das Wechselkursrisiko des Schweizer Frankens bieten.4.2 Ausschüttende Anteile„I dy“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetrag vonüber <strong>CH</strong>F 1'000'000 investieren.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilsklasse ist der Schweizer Franken.Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einen anfänglichen Mindestbetragim Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert.„I dy JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der japanische Yen.„I dy EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der Euro.„I dy USD“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einen8


anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der US-Dollar.„J dy“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetrag vonüber <strong>CH</strong>F 5'000'000.-- investieren.„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilsklasse ist der Schweizer Franken.„J dy JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der japanische Yen.„J dy EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der Euro.„J dy USD“-Anteile : Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der US-Dollar.„P dy“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt.„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt Referenzwährung der Anteilsklasse istder Schweizer Franken„P dy JPY“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährung der Anteilklasseist der japanische Yen.„P dy EUR“-Anteile : Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der Euro.„P dy USD“-Anteile : Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der US-Dollar.„Z dy“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetrag imWert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren und die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einenVermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftrag unterzeichnet haben. Die Referenzwährung derAnteilsklasse ist der Schweizer Franken.„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetragim Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren und die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppeeinen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftrag unterzeichnet haben. Die Referenzwährungder Anteilsklasse ist der Schweizer Franken.„Z dy JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetragim Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren und die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppeeinen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftrag unterzeichnet haben. Die Referenzwährungder Anteilklasse ist der japanische Yen.„Z dy EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichen Mindestbetragim Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren und die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppeeinen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftrag unterzeichnet haben. Die Referenzwährungder Anteilklasse ist der Euro.9


Anlagen in OTC-Derivaten (OTC-Geschäfte) sind nur zulässig, wenn (i) die Gegenpartei einbeaufsichtigter, auf dieses Geschäft spezialisierter Finanzintermediär ist, und (ii) die OTC-Derivatetäglich handelbar sind oder eine Rückgabe an den Emittenten jederzeit möglich ist. Zudem sind siezuverlässig und nachvollziehbar bewertbar. Derivate können gemäss § 12 eingesetzt werden.c) Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen (Zielfonds), wenn (i) deren Dokumente die Anlagen inanderen Zielfonds ihrerseits insgesamt auf 49% begrenzen; (ii) für diese Zielfonds in Bezug aufZweck, Organisation, Anlagepolitik, Anlegerschutz, Risikoverteilung, getrennte Verwahrung desFondsvermögens, Kreditaufnahme, Kreditgewährung, Leerverkäufe von Wertpapieren undGeldmarktinstrumenten, Ausgabe und Rücknahme der Anteile und Inhalt der Halbjahres- undJahresberichte gleichwertige Bestimmungen gelten wie für einen Anlagefonds der Kategorie„Effektenfonds“ oder „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“ und (iii) diese Zielfonds im Sitzstaatals kollektive Kapitalanlagen zugelassen sind und dort einer dem Anlegerschutz dienenden, derschweizerischen gleichwertigen Aufsicht unterstehen und internationale Amtshilfe gewährleistet ist;Für das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s :Anteile an Schweizer kollektiven Kapitalanlagen der Kategorie Immobilienfonds und vonbörsenkotierten Schweizer Immobilienanlagegesellschaften.d) Geldmarktinstrumente, wenn diese liquide und bewertbar sind sowie an einer Börse oder an einemanderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden; Geldmarktinstrumente,die nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Marktgehandelt werden, dürfen nur erworben werden, wenn die Emission oder der Emittent Vorschriftenüber den Gläubiger- und den Anlegerschutz unterliegt und wenn die Geldmarktinstrumente vonEmittenten gemäss Art. 74 Abs. 2 KKV begeben oder garantiert sind.e) Guthaben auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten bei Banken, die ihren Sitzin der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben oder in einem anderenStaat, wenn die Bank dort einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist.f) Andere als die vorstehend in Bst. a bis e genannten Anlagen insgesamt bis höchstens 10% desFondsvermögens.2.1) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – European ex-<strong>Swiss</strong> Equities Trackera) Für diesen Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der Referenzindex investiert dieFondsleitung mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens in:aa) Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine,Partizipationsscheine und Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitunggewählten Referenzindex enthalten oder stark damit korreliert sind;ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihrVermögen oder Teile davon gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens anlegen.ac) Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. ab vorstehend stellt die Fondsleitungsicher, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in Anlagen gemässBst. aa vorstehend investiert sind.12


) Die Fondsleitung kann zudem höchstens ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögensinvestieren in:ba) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die den vorerwähnten Anforderungen nichtgenügen;bb) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.Die Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro.2) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Emerging Markets Trackera) Für diesen Teilvermögen, das auf eine möglichst vollständige Nachbildung des Referenzindexesabzielt, investiert die Fondsleitung mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögensin:aa)ab)ac)Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine,Partizipationsscheine und Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitung gewähltenReferenzindex enthalten oder stark damit korreliert sind;Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihrVermögen oder Teile davon gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens anlegen.Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. ab vorstehend stellt die Fondsleitung sicher,dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in Anlagen gemäss Bst. aavorstehend investiert sind.b) Die Fondsleitung kann zudem höchstens ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens investierenin:ba) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die den vorerwähnten Anforderungen nichtgenügen;bb) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.Die Referenzwährung des Teilvermögens ist der US-Dollar.3) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Japanese Equities Trackera) Für diesen Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der Referenzindex investiert dieFondsleitung mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens in:aa) Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine,Partizipationsscheine und Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitung gewähltenReferenzindex enthalten oder stark damit korreliert sind;ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihrVermögen oder Teile davon gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens anlegen.ac) Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. ab vorstehend stellt die Fondsleitungsicher, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in Anlagen gemässBst. aa vorstehend investiert sind.13


) Die Fondsleitung kann zudem höchstens ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögensinvestieren in:ba) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die den vorerwähnten Anforderungen nicht genügen;bb) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.Die Referenzwährung des Teilvermögens ist der japanische Yen.4) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – North-American Equities Trackera) Für diesen Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der Referenzindex investiert dieFondsleitung mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens in:aa) Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitung gewählten Referenzindex enthaltenoder stark damit korreliert sind;ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögenoder Teile davon gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens anlegen.ac) Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. ab vorstehend stellt die Fondsleitungsicher, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in Anlagen gemässBst. aa vorstehend investiert sind.b) Die Fondsleitung kann zudem höchstens ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens investierenin:ba) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die den vorerwähnten Anforderungen nicht genügen;bb) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.Die Referenzwährung des Teilvermögens ist der US-Dollar.5) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – North-American Equities Tracker US TEa) Für diesen Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der Referenzindex investiert dieFondsleitung mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens in:aa) Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitung gewählten Referenzindex enthaltenoder stark damit korreliert sind;ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögenoder Teile davon gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens anlegen.ac) Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. ab vorstehend stellt die Fondsleitungsicher, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in Anlagen gemässBst. aa vorstehend investiert sind.b) Die Fondsleitung kann zudem höchstens ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögensinvestieren in:ba) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die den vorerwähnten Anforderungen nicht genügen;14


) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.Die Referenzwährung des Teilvermögens ist der US-Dollar.Dieses Teilvermögen ist für Anleger bestimmt, die (i) Schweizer Vorsorgeeinrichtungen gemässBundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sind, oder (ii)staatliche oder staatlich kontrollierte Einheiten und internationale Organisationen, die nach §5 Ziff. 2 obenvon der US-amerikanischen Quellensteuer auf Kapitalerträgen befreit sind.6) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Pacific Basin ex Japan Equities Trackera) Für diesen Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der Referenzindex investiert dieFondsleitung mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens in:aa) Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitung gewählten Referenzindex enthaltenoder stark damit korreliert sind;ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögenoder Teile davon gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens anlegen.ac) Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. ab vorstehend stellt die Fondsleitungsicher, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in Anlagen gemässBst. aa vorstehend investiert sind.b) Die Fondsleitung kann zudem höchstens ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens investierenin:ba) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die den vorerwähnten Anforderungen nicht genügen;bb) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.Die Referenzwährung des Teilvermögens ist der US-Dollar.7) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> -<strong>Swiss</strong> Equitiesa) Für diesen Teilvermögen (dessen Referenzindex den Schweizer Aktienmarkt widerspiegelt) investiert dieFondsleitung mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens der Teilvermögen in:aa) Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitung gewählten Referenzindex enthaltensind;ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen oder Teiledavon gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens anlegen.ac) Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. ab vorstehend stellt die Fondsleitungsicher, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in Anlagen gemässBst. aa vorstehend investiert sind.15


) Die Fondsleitung kann zudem höchstens ein Drittel der Gesamtvermögen der Teilvermögen investierenin:ba) Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches), die nicht im von der Fondsleitung gewählten Referenzindex enthalten sind;bb) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen des Geldmarktes;bc) Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.8) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Equities Trackera) Für diesen Teilvermögen mit der gleichen Obligationengewichtung wie der Referenzindex investiert dieFondsleitung mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens in:aa) Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitung gewählten Referenzindex enthaltensind;ab) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.b) Die Fondsleitung kann zudem höchstens ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögensinvestieren in:ba) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen des Geldmarktes;bb) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.9) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World Equitiesa) Für diesen Teilvermögen, dessen Referenzindex die Entwicklung der internationalen Aktienmärktewiderspiegelt, investiert die Fondsleitung mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens desTeilvermögens in:aa) Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine,Partizipationsscheine und Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitung gewähltenReferenzindex enthalten sind;ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen oder Teiledavon gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens anlegen;ac) Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. ab} vorstehend stellt die Fondsleitung sicher,dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in Anlagen gemäss Bst. aa)vorstehend investiert sind.b) Die Fondsleitung kann zudem höchstens ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens investierenin:ba) Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheine undÄhnliches), die nicht im von der Fondsleitung gewählten Referenzindex enthalten sind;bb) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen des Geldmarktes;bc) Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.16


d) Aktien und andere Beteiligungspapiere (höchstens 10%).be) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.14) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Foreign Bondsa) Für diesen Teilvermögen investiert die Fondsleitung mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens desTeilvermögens in:aa) Obligationen (inklusive höchstens 25% in Wandelanleihen, Wandelnotes und Optionsanleihen),Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche, auf Fremdwährungen lautendeForderungswertpapiere und Forderungswertrechte von privaten und öffentlich-rechtlichenSchuldnern;ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen oder Teiledavon gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens anlegen;ac) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. ab vorstehend stellt dieFondsleitung sicher, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Fondsvermögensin Anlagen gemäss Bst. aa vorstehend investiert sind.b) Die Fondsleitung kann zudem unter Vorbehalt von Bst. c) höchstens ein Drittel des Gesamtvermögensdes Teilvermögens investieren in:ba) Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte von in- und ausländischen Emittenten, die aufSchweizer Franken (<strong>CH</strong>F) lauten;bb) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen des Geldmarktes;bc) Aktien und andere Beteiligungspapiere (höchstens 10%).bd) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.c) Zusätzlich hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf dasGesamtvermögen des Teilvermögens beziehen, einzuhalten:ca) höchstens 25% in Wandelanleihen, Wandelnotes und Optionsanleihen.15) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Foreign Bonds ex JPY hdg <strong>CH</strong>Fa) Für diesen Teilvermögen investiert die Fondsleitung mindestens zwei Drittel des Gesamtverögens desTeilvermögens in:aa) Obligationen (inklusive höchstens 25% in Wandelanleihen, Wandelnotes und Optionsanleihen),Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche, auf alle Währungen mit Ausnahme desjapanischen Yen lautende Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte von privaten undöffentlich-rechtlichen Schuldnern;ab) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.b) Die Fondsleitung investiert ferner höchstens ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens in:ba) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen des Geldmarktes;bb) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.c) Die Fondsleitung bestimmt die Absicherungspolitik gegen <strong>CH</strong>F.16) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Foreign Bonds Tracker19


2. Für alle Teilvermögen mit Ausnahme des Teilvermögens <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong>- <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>sdarf die Fondsleitung, nach Abzug der flüssigen Mittel, bis zu 49% der Vermögen der einzelnenTeilvermögen in Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen investieren.Für das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong>- <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s darf die Fondsleitung, nach Abzugder flüssigen Mittel, bis zu 100% des Vermögens des Teilvermögens in Anteile anderer kollektiverKapitalanlagen investieren.3. Die Fondsleitung darf unter Vorbehalt von § 19 Anteile an Zielfonds erwerben, die unmittelbar odermittelbar von ihr selbst oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der sie durch gemeinsameVerwaltung oder Beherrschung oder durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% desKapitals oder der Stimmen verbunden ist.4. In den „Tracker“-Teilvermögen hält die Fondsleitung im Referenzindex enthaltene Titel oder Titel mit hoherKorrelation zum Referenzindex. Vor oder nach dem Datum einer Änderung der Indexzusammensetzung darfdie Fondsleitung jedoch während rund einer Woche Titel halten, die in der alten wie in der neuenZusammensetzung bestehen.5. Die Referenzindizes der Teilvermögen werden im Merkblatt erwähnt.6. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass dieVertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schadenverursacht.§ 9. CashDie Fondsleitung darf für jedes Teilvermögen zusätzlich angemessene flüssige Mittel in derRechnungseinheit des entsprechenden Teilvermögens und in allen Währungen, in denen Anlagen beimentsprechenden Teilvermögen zugelassen sind, halten.Als flüssige Mittel gelten Bankguthaben sowie Forderungen aus Pensionsgeschäften auf Sicht und auf Zeitmit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten.BAnlagetechniken und -instrumente§ 10. Effektenleihe1. Die Fondsleitung darf sämtliche Arten von Effekten ausleihen, die an einer Börse oder an einem anderengeregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Effekten, welche im Rahmen vonReverse Repos übernommen worden sind, dürfen hingegen nicht ausgeliehen werden.2. Die Fondsleitung kann die Effekten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Borger ausleihen(„Principal-Geschäft“) oder einen Vermittler damit beauftragen, die Effekten entweder treuhänderisch inindirekter Stellvertretung („Agent-Geschäft“) oder in direkter Stellvertretung („Finder-Geschäft“) einemBorger zur Verfügung zu stellen.3. Die Fondsleitung tätigt die Effektenleihe nur mit auf diese Geschäftsart spezialisierten, erstklassigenBorgern bzw. Vermittlern wie Banken, Brokern und Versicherungsgesellschaften sowie anerkanntenEffektenclearing-Organisationen, die eine einwandfreie Durchführung der Effektenleihe gewährleisten.4. Sofern die Fondsleitung eine Kündigungsfrist, deren Dauer 10 Bankwerktage nicht überschreiten darf,21


einhalten muss, bevor sie wieder über die ausgeliehenen Effekten rechtlich verfügen kann, darf sie vomausleihfähigen Bestand einer Art nicht mehr als 50% je Teilvermögen ausleihen. Sichert hingegen derBorger bzw. der Vermittler der Fondsleitung vertraglich zu, dass diese noch am gleichen oder am nächstenBankwerktag wieder rechtlich über die ausgeliehenen Effekten verfügen kann, so darf der gesamteausleihfähige Bestand einer Art ausgeliehen werden.5. Die Fondsleitung vereinbart mit dem Borger bzw. Vermittler, dass dieser zwecks Sicherstellung desRückerstattungsanspruches zu Gunsten der Fondsleitung Sicherheiten nach Massgabe von Art. 8 KKV-EBKverpfändet oder zu Eigentum überträgt. Der Wert der Sicherheiten muss jederzeit mindestens 105% desVerkehrswertes der ausgeliehenen Effekten betragen oder mindestens 102%, wenn die Sicherheiten aus (i)flüssigen Mitteln oder (ii) fest oder variabel verzinslichen Effekten bestehen, welche ein langfristigesaktuelles Rating einer von der EBK anerkannten Ratingagentur von mindestens „AAA“, „Aaa“ odergleichwertig aufweisen. Darüber hinaus haftet der Borger bzw. Vermittler für die pünktliche unduneingeschränkte Vergütung der während der Effektenleihe anfallenden Erträge, die Geltendmachunganderer Vermögensrechte sowie die vertragskonforme Rückerstattung von Effekten gleicher Art, Menge undGüte.6. Die Depotbank sorgt für eine sichere und vertragskonforme Abwicklung der Effektenleihe und überwachtnamentlich die Einhaltung der Anforderungen an die Sicherheiten. Sie besorgt auch während der Dauer derLeihgeschäfte die ihr gemäss Depotreglement obliegenden Verwaltungshandlungen und dieGeltendmachung sämtlicher Rechte auf den ausgeliehenen Effekten, soweit diese nicht gemässanwendbarem Rahmenvertrag abgetreten wurden.§ 11. Pensionsgeschäfte1. Die Fondsleitung darf für Rechnung des Teilvermögens Pensionsgeschäfte abschliessen. Pensionsgeschäftekönnen entweder als Repo oder als Reverse Repo getätigt werden.Das Repo ist ein Rechtsgeschäft, durch welches eine Partei (Pensionsgeber) gegen Bezahlungvorübergehend das Eigentum an Effekten auf eine andere Partei (Pensionsnehmer) überträgt, wobei diesesich verpflichtet, dem Pensionsgeber bei Fälligkeit Effekten gleicher Art, Menge und Güte sowie diewährend der Dauer des Pensionsgeschäftes anfallenden Erträge zurückzuerstatten. Der Pensionsgeber trägtdas Kursrisiko der Effekten während der Dauer des Pensionsgeschäfts.Das Repo ist aus der Sicht der Gegenpartei (Pensionsnehmer) ein Reverse Repo. Mit einem Reverse Repoerwirbt die Fondsleitung zwecks Geldanlage Effekten und vereinbart gleichzeitig, Effekten gleicher Art,Menge und Güte sowie die während der Dauer des Pensionsgeschäftes anfallenden Erträgezurückzuerstatten.2. Die Fondsleitung kann Pensionsgeschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit einerGegenpartei abschliessen („Principal-Geschäft“) oder einen Vermittler damit beauftragen, entwedertreuhänderisch in indirekter Stellvertretung („Agent-Geschäft“) oder in direkter Stellvertretung („Finder-Geschäft“) Pensionsgeschäfte mit einer Gegenpartei zu tätigen.3. Die Fondsleitung tätigt Pensionsgeschäfte nur mit auf diese Geschäftsart spezialisierten, erstklassigenGegenparteien bzw. Vermittlern wie Banken, Brokern und Versicherungsgesellschaften sowie anerkanntenEffektenclearing-Organisationen, die eine einwandfreie Durchführung des Pensionsgeschäfts gewährleisten.4. Die Depotbank sorgt für eine sichere und vertragskonforme Abwicklung des Pensionsgeschäfts. Sie sorgt fürden täglichen Ausgleich in Geld oder Effekten der Wertveränderungen der im Pensionsgeschäftverwendeten Effekten (mark-to-market) und besorgt auch während der Dauer der Leihgeschäfte die ihrgemäss Depotreglement obliegenden Verwaltungshandlungen und die Geltendmachung sämtlicher Rechteauf den ausgeliehenen Effekten, soweit diese nicht gemäss anwendbarem Rahmenvertrag abgetreten wurden.22


5. Die Fondsleitung darf für Repos sämtliche Arten von Effekten verwenden, die an einer Börse oder an einemanderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Effekten, welche im Rahmenvon Reverse Repos übernommen wurden, dürfen nicht für Repos verwendet werden.6. Sofern die Fondsleitung eine Kündigungsfrist, deren Dauer 10 Bankwerktage nicht überschreiten darf,einhalten muss, bevor sie wieder über die in Pension gegebenen Effekten rechtlich verfügen kann, darf sievom repofähigen Bestand einer Art pro Teilvermögen nicht mehr als 50% für Repos verwenden. Sicherthingegen die Gegenpartei bzw. der Vermittler der Fondsleitung vertraglich zu, dass diese noch am gleichenoder am nächsten Bankwerktag wieder rechtlich über die in Pension gegebenen Effekten verfügen kann, sodarf der gesamte repofähige Bestand einer Art für Repos verwendet werden.7. Repos gelten als Kreditaufnahme gemäss § 14, es sei denn, die erhaltenen Mittel werden für die Übernahmevon Effekten gleicher Art, Güte, Bonität und Laufzeit in Verbindung mit dem Abschluss eines Reverse Repoverwendet.8. Die Fondsleitung darf im Rahmen eines Reverse Repo nur fest oder variabel verzinsliche Effekten erwerben,die von Bund, Kantonen und Gemeinden begeben oder garantiert werden oder von Emittenten, die das vonder Aufsichtsbehörde vorgeschriebene Mindestrating aufweisen.9. Forderungen aus Reverse Repos gelten als flüssige Mittel gemäss § 9 und nicht als Kreditgewährung gemäss§ 13.§ 12. Derivative Finanzinstrumente1. Die Fondsleitung darf Derivate im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung der Teilvermögen einsetzen. Siesorgt dafür, dass der Einsatz von Derivaten in seiner ökonomischen Wirkung auch unter ausserordentlichenMarktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den in diesem Fondsvertrag und im Merkblatt genanntenAnlagezielen bzw. zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Anlagefonds führt. Zudem müssen dieden Derivaten zu Grunde liegenden Basiswerte nach diesem Fondsvertrag für das Teilvermögen als Anlagenzulässig sein.Die Kollektivanlagengesetzgebung sieht für den Einsatz von Derivaten drei Risikomessverfahren vor: DenCommitment-Ansatz I und II für „einfache übrige Fonds für traditionelle Anlagen“ und den Modell-Ansatzfür „komplexe übrige Fonds für traditionelle Anlagen“.Der Commitment-Ansatz I ist ein vereinfachtes Verfahren und zeichnet sich dadurch aus, dass der Einsatzvon Derivaten weder eine Hebelwirkung auf das Fondsvermögen ausübt noch einem Leerverkauf entspricht.Beim Commitment-Ansatz II handelt es sich um ein erweitertes Verfahren. Das Erzielen einer Hebelwirkung(d.h. Leverage) wie auch Leerverkäufe sind zulässig. Das Gesamtengagement eines Teilvermögens darfdabei bis zu 200% seines Nettovermögens (unter Einbezug der Kreditaufnahme sogar bis 225%) betragen.Beim Modell-Ansatz wird das Risiko eines Teilvermögens als Value-at-Risk (VaR) mit einemKonfidenzintervall von 99% und einer Haltedauer von 20 Handelstagen täglich gemessen; es darf dabei dasDoppelte des VaR eines derivatefreien Vergleichsportfolios gemäss § 8, Ziff. 2 nicht überschreiten. Zudemsind periodisch Stresstests durchzuführen.2. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Das mit Derivaten verbundeneGesamtengagement eines Teilvermögens darf somit 100% seines Nettovermögens und dasGesamtengagement insgesamt 200% seines Nettovermögens nicht überschreiten. Unter Berücksichtigungder Möglichkeit der vorübergehenden Kreditaufnahme gemäss § 13 Ziff. 2 im Umfang von höchstens 25%des Nettofondsvermögens kann das Gesamtengagement des Anlagefonds bis zu 225% desNettofondsvermögens betragen.23


Die Fondsleitung muss jederzeit in der Lage sein, die mit Derivaten verbundenen Liefer- undZahlungsverpflichtungen nach Massgabe der Kollektivanlagengesetzgebung aus dem Fondsvermögen zuerfüllen.Für das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s:Was die Anlage in anderen kollektiven Kapitalanlagen betrifft, so dient der Einsatz von Finanzderivatenlediglich zur Absicherung des Wechselkursrisikos. Daher gibt es im Rahmen dieser Anlagen keinen Hebel,ausser bei der Kreditaufnahme und beim Einsatz von Finanzderivaten für die Absicherung gegen dasWechselkursrisiko.3. Die Fondsleitung kann insbesondere Derivat-Grundformen wie Call- oder Put-Optionen, deren Wert beiVerfall linear von der positiven oder negativen Differenz zwischen dem Verkehrswert des Basiswerts unddem Ausübungspreis abhängt und null wird, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat, Credit DefaultSwaps (CDS), Swaps, deren Zahlungen linear und pfadunabhängig vom Wert des Basiswerts oder einemabsoluten Betrag abhängen, sowie Termingeschäfte (Futures und Forwards), deren Wert linear vom Wertdes Basiswerts abhängt, einsetzen. Sie kann zusätzlich auch Kombinationen von Derivat-Grundformensowie Derivate, deren ökonomische Wirkungsweise weder durch eine Derivat-Grundform noch durch eineKombination von Derivat-Grundformen beschrieben werden kann (exotische Derivate), einsetzen.4.a) Derivate werden durch die Fondsleitung nach den drei Risikokategorien Markt-, Kredit- undWährungsrisiko aufgeteilt. Beinhaltet ein Derivat verschiedene Risikokategorien, so ist es in jeder derentsprechenden Risikokategorien mit seinem Basiswertäquivalent anzurechnen. DasBasiswertäquivalent berechnet sich bei Futures, Forwards und Swaps mit dem Produkt aus der AnzahlKontrakte und dem Kontraktwert, bei Optionen mit dem Produkt aus der Anzahl Kontrakte, demKontraktwert und dem Delta (sofern ein solches berechnet wird).b) Gegenläufige Positionen in Derivaten des gleichen Basiswerts und in Anlagen in diesem Basiswertdürfen gegen einander aufgerechnet werden („Netting“).c) Gegenläufige Positionen von verschiedenen Basiswerten dürfen nur gegeneinander aufgerechnetwerden, wenn deren Risiken wie Markt-, Kredit- und Währungsrisiken ähnlich sind und hochkorrelieren.d) Verkaufte Call-Optionen sowie gekaufte Put-Optionen dürfen nur in die Aufrechnung einbezogenwerden, wenn deren Delta berechnet wird.e) Vorbehaltlich der Aufrechnung gemäss Bst. b) bis d) sind für jede Risikokategorie die absolutenBeträge der Basiswertäquivalente der Derivate zu addieren. In keiner der drei Risikokategorien darf dieSumme der Basiswertäquivalente das Nettofondsvermögen je übersteigen.f) Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten müssen dauernd mit geldnahen Mitteln,Forderungswertpapieren und -rechten oder Aktien, die an einer Börse oder an einem anderengeregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, nach Massgabe derKollektivanlagengesetzgebung gedeckt sein. Diese geldnahen Mittel und Anlagen können gleichzeitigals Deckung für mehrere Derivate herangezogen werden, wenn diese ein Markt- oder ein Kreditrisikobeinhalten und sich auf die gleichen Basiswerte beziehen.g) Physische Lieferverpflichtungen aus Derivaten müssen dauernd mit den entsprechenden Basiswertengedeckt sein oder mit anderen Anlagen, wenn deren Risiken wie Markt-, Währungs- und Zinsrisikendenjenigen der zu liefernden Basiswerte ähnlich sind, die Anlagen und die Basiswerte hoch korreliertsind, die Anlagen und die Basiswerte hoch liquide sind und bei einer verlangten Lieferung jederzeiterworben oder verkauft werden können. Basiswerte können gleichzeitig als Deckung für mehrereDerivatpositionen herangezogen werden, wenn diese ein Markt-, ein Kredit- oder ein Währungsrisiko24


einhalten und sich auf die gleichen Basiswerte beziehen.5. Die Fondsleitung kann sowohl standardisierte als auch nichtstandardisierte Derivate einsetzen. Sie kann dieGeschäfte mit Derivaten an einer Börse, an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Marktoder OTC (Over-the-Counter) abschliessen.6.a) Die Fondsleitung darf OTC-Geschäfte nur mit beaufsichtigten Finanzintermediären abschliessen,welche auf diese Geschäftsarten spezialisiert sind und eine einwandfreie Durchführung des Geschäftesgewährleisten. Handelt es sich bei der Gegenpartei nicht um die Depotbank, hat erstere oder der Garantdas von der Kollektivanlagengesetzgebung vorgeschriebene Mindestrating gemäss Art. 33 KKV-EBKaufzuweisen.b) Ein OTC-Derivat muss täglich zuverlässig und nachvollziehbar bewertet und jederzeit zumVerkehrswert veräussert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.c) Ist für ein OTC abgeschlossenes Derivat kein Marktpreis erhältlich, so muss der Preis jederzeit anhandvon Bewertungsmodellen, die angemessen und in der Praxis anerkannt sind, auf Grund desVerkehrswerts der Basiswerte nachvollziehbar sein. Darüber hinaus müssen vor einem Abschlusskonkrete Offerten von mindestens zwei möglichen Gegenparteien eingeholt und muss unterBerücksichtigung des Preises, der Bonität, der Risikoverteilung und des Dienstleistungsangebots derGegenparteien das vorteilhafteste Angebot akzeptiert werden. Der Abschluss und die Preisbestimmungsind nachvollziehbar zu dokumentieren.7. Bei der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Anlagebeschränkungen (Maximal- undMinimallimiten) sind die Derivate nach Massgabe der Kollektivanlagengesetzgebung zuberücksichtigen.§ 13. Aufnahme und Gewährung von Krediten1. Die Fondsleitung darf für Rechnung der Teilvermögen keine Kredite gewähren. Die Effektenleihe gemäss §10 und das Pensionsgeschäft als Reverse Repo gemäss § 11 gelten nicht als Kreditgewährung im Sinnedieses Paragraphen.2. Die Fondsleitung darf für höchstens 25% des Nettovermögens eines Teilvermögens vorübergehend Krediteaufnehmen. Das Pensionsgeschäft als Repo gemäss § 11 gilt als Kreditaufnahme im Sinne diesesParagraphen, es sei denn, die erhaltenen Mittel werden im Rahmen eines Arbitrage-Geschäfts für dieÜbernahme von Effekten gleicher Art, Güte, Bonität und Laufzeit in Verbindung mit einementgegengesetzten Pensionsgeschäft (Reverse Repo) verwendet.§ 14. Belastung des Vermögens der Teilvermögen1. Die Fondsleitung darf zu Lasten eines Teilvermögens nicht mehr als 25% des Nettovermögens desTeilvermögens verpfänden oder zur Sicherung übereignen.2. Die Belastung des Vermögens der Teilvermögen mit Bürgschaften ist nicht gestattet. Einengagementerhöhendes Kreditderivat gilt nicht als Bürgschaft im Sinne dieses Paragraphen.CAnlagebeschränkungen25


§ 15. Risikoverteilung1. In die nachstehenden Risikoverteilungsvorschriften sind einzubeziehen:a) Anlagen gemäss § 8, mit Ausnahme der indexbasierten Derivate, sofern der Index hinreichenddiversifiziert ist und für den Markt, auf den er sich bezieht, repräsentativ ist und in angemessenerWeise veröffentlicht wird;b) die flüssigen Mittel gemäss § 9;c) Forderungen gegen Gegenparteien aus OTC-Geschäften.2. Gesellschaften, die auf Grund internationaler Rechnungslegungsvorschriften einen Konzern bilden, geltenals ein einziger Emittent.3. Bis zu höchstens 20% des Gesamtvermögens eines Teilvermögens dürfen in Aktiven desselben Emittentenoder Schuldners gehalten werden. Die Höchstgewichtung eines Emittenten entspricht jedoch grundsätzlichder Struktur des von der Geschäftsleitung bestimmten Index. Das Gewicht von Titeln, deren Indexanteil 5%übersteigt, darf um max. 50% erhöht werden (Beispiel: Wenn Nestlé im Index mit 14% gewichtet ist, darfdie Fondsleitung bis 21% des Teilvermögens in Nestlé-Titel investieren).Der Gesamtwert der Anlagen, bei denen mehr als 5 % des Gesamtvermögens eines Teilvermögens beimgleichen Emittenten oder Schuldner investiert sind, darf 75 % des Gesamtvermögens eines Teilvermögensnicht übersteigen, sofern das Teilvermögen wenigstens zwölf Positionen hält.Diese Regeln sind auch gültig, wenn der von der Fondsleitung ausgewählte Index sich aus kollektivenKapitalanlagen zusammensetzt.4. Die Fondsleitung darf höchstens 20% des Gesamtvermögens eines Teilvermögens in Guthaben auf Sicht undauf Zeit bei derselben Bank anlegen. In diese Limite sind sowohl die flüssigen Mittel gemäss § 9 als auchdie Anlagen in Bankguthaben gemäss § 8 einzubeziehen.5. Die Fondsleitung darf höchstens 5% des Gesamtvermögens eines Teilvermögens in OTC-Geschäften beiderselben Gegenpartei anlegen. Ist die Gegenpartei eine Bank, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einemMitgliedstaat der Europäischen Union hat oder in einem anderen Staat, in welchem sie einer Aufsichtuntersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, so erhöht sich diese Limite auf 20% desGesamtvermögens des entsprechenden Teilvermögens.6. Anlagen, Guthaben und Forderungen gemäss den vorstehenden Ziff. 3-5 desselben Emittenten bzw.Schuldners dürfen insgesamt 20% des Gesamtvermögens eines Teilvermögens nicht übersteigen.Vorbehalten bleiben die höheren Limiten gemäss Ziff. 12 nachfolgend.7. Die Fondsleitung darf höchstens 20% des Gesamtvermögens eines Teilvermögens in Anteilen desselbenZielfonds anlegen. Die vorstehende Ziffer 3 bleibt vorbehalten.8. Anlagen gemäss der vorstehenden Ziff. 3 derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% desGesamtvermögens eines Teilvermögens nicht übersteigen. Vorbehalten bleiben die höheren Limiten gemässZiff. 13 nachfolgend.9. Für alle Teilvermögen bis auf das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s dürfenvon der Fondsleitung bis zu höchstens 30% des gesamten Fondsvermögens in Anteile von Kollektivanlagenschweizerischen Rechts (offene Effektenfonds oder Fonds der Kategorie „Übrige Fonds für traditionelleAnlagen“) investiert werden sowie in Anteile von (offenen EU-Richtlinienkonformen oder nicht-konformen)ausländischen Kollektivanlagen, die von ihr selber oder ihren Tochtergesellschaften verwaltet werden undkein besonderes Risiko darstellen, oder in Anteile von Geldmarktfonds.Für das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s darf die Fondsleitung bis zu 30%26


des Gesamtvermögens des Fonds in Anteilen von Schweizer kollektiven Kapitalanlagen der Kategorie„Immobilienfonds“ anlegen, die von ihr selber oder ihren Tochtergesellschaften verwaltet werden.10. Die Fondsleitung darf pro Teilvermögen keine Beteiligungsrechte erwerben, die insgesamt mehr als 10% derStimmrechte ausmachen oder die es ihr erlauben, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsleitung einesEmittenten auszuüben. Vorbehalten bleiben die durch die Aufsichtsbehörde gewährten Ausnahmen.11. Die Fondsleitung darf für das Vermögen eines Teilvermögens höchstens je 10% der stimmrechtslosenBeteiligungspapiere, der Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumente desselben Emittentensowie höchstens 25% der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen erwerben.Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag derSchuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagennicht berechnen lässt.12. Die Beschränkungen der vorstehenden Ziff. 9 und 10 sind nicht anwendbar auf Effekten undGeldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECDoder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder einMitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden.13. Die in Ziff. 3 erwähnte Grenze von 20% ist auf 35% angehoben, wenn die Effekten oderGeldmarktinstrumente von einem OECD-Staat, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECDoder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder einMitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Die vorgenanntenEffekten oder Geldmarktinstrumente bleiben bei der Anwendung der Grenze von 60% nach Ziff. 3 ausserBetracht. Die Einzellimiten von Ziff. 3 und 5 jedoch dürfen mit der vorliegenden Limite von 35% nichtkumuliert werden.14. Die in Ziff. 3 oben erwähnte Grenze von 20% ist auf 100% angehoben, wenn die Effekten oderGeldmarktinstrumente von einem OECD-Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECDoder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder einMitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. In diesem Fall muss dasTeilvermögen Effekten oder Geldmarktanlagen aus mindestens sechs verschiedenen Emissionen enthalten;bis höchstens 30% des gesamten Teilvermögens dürfen in Effekten oder Geldmarktinstrumenten derselbenEmission angelegt werden. Die vorgenannten Effekten oder Geldmarktinstrumente bleiben bei derAnwendung der Grenze von 75% nach Ziff. 3 ausser Betracht.Die vorstehend zugelassenen Emittenten bzw. Garanten sind im Merkblatt aufgeführt.IVBerechnung des Nettoinventarwertes sowie Ausgabe und Rücknahme von Anteilen§ 16. Berechnung des Nettoinventarwertes1. Der Nettoinventarwert eines Teilvermögens und der Anteil der einzelnen Klassen (Quoten) wird zumVerkehrswert auf Ende des Rechnungsjahres sowie für jeden Tag, an dem Anteile ausgegeben oderzurückgenommen werden, in der Rechnungseinheit des entsprechenden Teilvermögens berechnet. AnTagen, an welchen die Börsen oder Märkte der Hauptanlageländer der jeweiligen Teilvermögen geschlossensind (z.B. Bank- und Börsenfeiertage), findet keine Bewertung des Nettoinventarwertes des entsprechendenTeilvermögens statt. Die Fondsleitung kann jedoch auch an Tagen, an welchen keine Anteile gekauftoder verkauft werden, den Nettoinventarwert eines Anteils („nicht handelbarer NIW“) berechnen,z.B., wenn der letzte Kalendertag eines Monats auf einen Samstag oder einen Sonn- oder Feiertagentfällt; solche nicht handelbare NIWs können veröffentlicht werden, dürfen aber nur fürPerformance-Berechnungen und -Statistiken (insbesondere zwecks Vergleich mit dem Referenzindex)oder für Kommissionsberechnungen, auf keinen Fall aber als Basis für Zeichnungs- und27


Rücknahmeaufträge verwendet werden.2. An einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelteAnlagen sind mit den am Hauptmarkt bezahlten aktuellen Kursen zu bewerten. Andere Anlagen oderAnlagen, für die keine aktuellen Kurse verfügbar sind, sind mit dem Preis zu bewerten, der bei sorgfältigemVerkauf im Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Die Fondsleitung wendet in diesem Fallzur Ermittlung des Verkehrswertes angemessene und in der Praxis anerkannte Bewertungsmodelle und-grundsätze an.3. Offene kollektive Kapitalanlagen werden mit ihrem Rücknahmepreis bzw. Nettoinventarwert bewertet.Werden sie regelmässig an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehendenMarkt gehandelt, so kann die Fondsleitung diese gemäss Ziff. 2 bewerten.4. Der Wert von Geldmarktinstrumenten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten, demPublikum offen stehenden Markt gehandelt werden, wird wie folgt bestimmt: Der Bewertungspreis solcherAnlagen wird, ausgehend vom Nettoerwerbspreis, unter Konstanthaltung der daraus berechnetenAnlagerendite, sukzessiv dem Rückzahlungspreis angeglichen. Bei wesentlichen Änderungen derMarktbedingungen wird die Bewertungsgrundlage der einzelnen Anlagen der neuen Marktrendite angepasst.Dabei wird bei fehlendem aktuellem Marktpreis in der Regel auf die Bewertung von Geldmarktinstrumentenmit gleichen Merkmalen (Qualität und Sitz des Emittenten, Ausgabewährung, Laufzeit) abgestellt.5. Bankguthaben werden mit ihrem Forderungsbetrag plus aufgelaufenen Zinsen bewertet. Bei wesentlichenÄnderungen der Marktbedingungen oder der Bonität wird die Bewertungsgrundlage für Bankguthaben aufZeit den neuen Verhältnissen angepasst.6. Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse eines Teilvermögens ergibt sich aus der der betreffendenAnteilsklasse am Verkehrswert des Vermögens dieses Teilvermögens zukommenden Quote, vermindert umallfällige Verbindlichkeiten dieses Teilvermögens, die der betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind,dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Klasse. Es wird auf 0,01<strong>CH</strong>F gerundet.7. Die Quoten am Verkehrswert des Nettovermögens eines Teilvermögens (Vermögen eines Teilvermögensabzüglich der Verbindlichkeiten), welche den jeweiligen Anteilsklassen zuzurechnen sind, werden erstmalsbei der Erstausgabe mehrerer Anteilsklassen (wenn diese gleichzeitig erfolgt) oder der Erstausgabe einerweiteren Anteilsklasse auf der Basis der dem entsprechenden Teilvermögen für jede Anteilsklassezufliessenden Betreffnisse bestimmt. Die Quote wird bei folgenden Ereignissen jeweils neu berechnet:a) bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen;b) auf den Stichtag von Ausschüttungen, sofern (i) solche Ausschüttungen nur auf einzelnenAnteilsklassen (Ausschüttungsklassen) anfallen oder sofern (ii) die Ausschüttungen der verschiedenenAnteilsklassen in Prozenten ihres jeweiligen Nettoinventarwertes unterschiedlich ausfallen odersofern (iii) auf den Ausschüttungen der verschiedenen Anteilsklassen in Prozenten der Ausschüttungunterschiedliche Kommissions- oder Kostenbelastungen anfallen;c) bei der Inventarwertberechnung, im Rahmen der Zuweisung von Verbindlichkeiten (einschliesslichder fälligen oder aufgelaufenen Kosten und Kommissionen) an die verschiedenen Anteilsklassen,sofern die Verbindlichkeiten der verschiedenen Anteilsklassen in Prozenten ihres jeweiligenNettoinventarwertes unterschiedlich ausfallen, namentlich, wenn (i) für die verschiedenenAnteilsklassen unterschiedliche Kommissionssätze zur Anwendung gelangen oder wenn (ii)klassenspezifische Kostenbelastungen erfolgen;d) bei der Inventarwertberechnung, im Rahmen der Zuweisung von Erträgen oder Kapitalerträgen an dieverschiedenen Anteilsklassen, sofern die Erträge oder Kapitalerträge aus Transaktionen anfallen, dienur im Interesse einer Anteilsklasse oder im Interesse mehrerer Anteilsklassen, nicht jedochproportional zu deren Quote am Teilvermögen, getätigt wurden.28


§ 17. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen1. Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge für Anteile werden am Auftragstag bis zu einem bestimmten imMerkblatt genannten Zeitpunkt entgegengenommen. Der für die Ausgabe und Rücknahme massgebendePreis der Anteile wird frühestens an dem dem Auftragstag folgenden Bankwerktag (Bewertungstag) ermittelt(Forward Pricing). Ausführlichere Angaben sind dem Merkblatt zu entnehmen.2. Der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile basiert auf dem am Bewertungstag gestützt auf dieSchlusskurse des Vortages gemäss § 16 berechneten Nettoinventarwert je Anteil. Bei der Ausgabe werdenzum Nettoinventarwert die Nebenkosten (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben usw.), diedem Teilvermögen im Durchschnitt aus der Anlage des einbezahlten Betrages erwachsen, zugeschlagen. Beider Rücknahme werden vom Nettoinventarwert die Nebenkosten, die dem entsprechenden Teilvermögen imDurchschnitt aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen,abgezogen. Der jeweils angewandte Satz ist dem Merkblatt zu entnehmen. Ausserdem kann bei der Ausgabeund Rücknahme von Anteilen zum Nettoinventarwert eine Ausgabekommission gemäss § 18 zugeschlagenresp. eine Rücknahmekommission gemäss § 18 vom Nettoinventarwert abgezogen werden.3. Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung oderUmtausch von Anteilen zurückweisen.4. Die Fondsleitung kann im Interesse der Gesamtheit der Anleger die Rückzahlung der Anteile einesTeilvermögens vorübergehend und ausnahmsweise aufschieben, wenn:a) ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Fondsvermögensbildet, geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist;b) ein politischer, wirtschaftlicher, militärischer, monetärer oder anderer Krisenfall vorliegt;c) wegen Beschränkungen des Devisenverkehrs oder Beschränkungen sonstiger Übertragungen vonVermögenswerten Geschäfte für den Anlagefonds undurchführbar werden;d) zahlreiche Anteile des Teilvermögens gekündigt werden und dadurch die Interessen der übrigenAnleger wesentlich beeinträchtigt werden können.5. Die Fondsleitung teilt den Entscheid über den Aufschub unverzüglich der Prüfgesellschaft, derAufsichtsbehörde sowie in angemessener Weise den Anlegern mit.6. Beim Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s kann die Fondsleitung, wenn dieRücknahmeanträge <strong>CH</strong>F 5 Millionen oder 10% des Gesamtvermögens des Teilvermögens übersteigen,ausnahmsweise und wenn es im Interesse der Gesamtheit der Anleger ist, die Ausführung desjenigen Teilsder Aufträge, der diese Limiten übersteigt, für jeden Rücknahmeauftrag anteilsmässig bis zum nächstenBewertungstag aufschieben.7. Solange die Rückzahlung der Anteile aus den unter Ziff. 4 Bst. a bis c genannten Gründen aufgeschoben ist,findet keine Ausgabe von Anteilen des betroffenen Teilvermögens statt.8. Die Fondsleitung kann auf Verlangen des Anlegers die Zeichnung von Anteilen an einem Teilvermögengegen Sacheinlagen (statt Barzahlung) erlauben oder bei Auflösung des Fondsvertrags Anteile mit demFonds gehörenden Effekten statt in bar zurückzahlen. Die eingelegten oder gelieferten Anlagen müssengrundsätzlich täglich bewertet werden können oder an einer Börse oder an einem anderen geregelten, demPublikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Die Fondsleitung entscheidet allein und erlaubt einesolche Transaktion nur, wenn sie mit dem Fondsvertrag und der Anlagepolitik des betroffenenTeilvermögens vollständig vereinbar und den Interessen der übrigen Anleger in keiner Weise abträglich ist.Wenn Sacheinlagen oder -rückzahlungen zusätzliche Kosten verursachen, werden diese vom Anlegergetragen, der dies beantragt hat.Die Fondsleitung erstellt einen Bericht mit Erläuterungen zu Zeichnungen und Zahlungen in Sachwerten,29


insbesondere mit Angaben zum Wert dieser Sachwerte am Tag der Transaktion, sowie zur Anzahl der imGegenzug übertragenen Sachwerte und zu einer eventuellen zusätzlichen Barüberweisung. Die Fondsleitungnimmt in diesem Bericht Stellung zur Einhaltung der vorerwähnten Bedingungen.Die von der Fondsleitung erstellten Berichte werden der Prüfgesellschaft zur Verfügung gestellt.VVergütungen und Nebenkosten§ 18. Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger1. Bei der Ausgabe von Anteilen kann dem Anleger eine Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, derDepotbank und/oder von Vertriebsträgern im In- und Ausland von zusammen höchstens 5% desNettoinventarwertes belastet werden. Der jeweils angewandte Satz ist dem Jahresbericht zu entnehmen.2. Bei der Rücknahme von Anteilen kann dem Anleger eine Rücknahmekommission zugunsten derFondsleitung, der Depotbank und/oder von Vertriebsträgern im In- und Ausland von zusammen höchstens5% des Nettoinventarwerts belastet werden. Der jeweils angewandte Satz ist dem Jahresbericht zuentnehmen.3. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen erhebt die Fondsleitung zudem zugunsten des Vermögensdes entsprechenden Teilvermögens die Nebenkosten, die dem Teilvermögen im Durchschnitt aus der Anlagedes einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils derAnlagen erwachsen (vgl. § 17 Ziff. 2). Der jeweils angewandte Satz ist dem Merkblatt zu entnehmen.4. Bei einem Wechsel des Teilvermögens werden die unter § 17 Ziff. 2 erwähnten Nebenkosten belastet, einKlassenwechsel ist gebührenfrei.§ 19. Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Vermögens der Teilvermögen1. Fondsleitung und Depotbank stehen folgende Vergütungen zu:a) Kommission der Fondsleitung:Die Gesamtkommission beträgt:1) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - European ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker„I EUR“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J EUR“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P EUR“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z EUR“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy EUR“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy EUR“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy EUR“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy EUR“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.2) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Emerging Markets Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z EUR“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.30


„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.3) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Japanese Equities Tracker„I JPY“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J JPY“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P JPY“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z JPY“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy JPY“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy JPY“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy JPY“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy JPY“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.4) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North American Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.5) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – North American Equities Tracker US TE:„IX USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„JX USD“-Anteile: höchstens 0,19% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„PX USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„ZX USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„IX dy USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„JX dy USD“-Anteile: höchstens 0,19% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„PX dy USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„ZX dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.6) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Pacific Basin ex Japan Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.31


7) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.8) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities Tracker„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.9) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World Equities„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 1,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 1,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.10) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,39% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,39% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.11) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TE„IX USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„JX USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„PX USD“-Anteile: höchstens 0,39% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„ZX USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„IX dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„JX dy USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„PX dy USD“-Anteile: höchstens 0,39% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„ZX dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.32


12) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds„I“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J“ -Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy “-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy -Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.13) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds Tracker„I“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J“-Anteile: höchstens 0,19% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy“-Anteile: höchstens 0,19% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.14) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.15) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds ex JPY hdg <strong>CH</strong>F„I“-Anteile: höchstens 0,74% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy“-Anteile: höchstens 0,74% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.16) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds Tracker„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„HI <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,56% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„HJ <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,46% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HP <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,66% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens33


„HZ <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„HI dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,56% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„HJ dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,46% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HP dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,66% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„HZ dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.17) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.Die Kommission der Fondsleitung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:- Die Fondsleitung kann für die Fondsadministration eine den jeweiligen Anteilsklassenangepasste jährliche maximale Kommission belasten, die pro rata temporis jeweils amMonatsende erhoben wird.Bei allen Teilfonds:„I“-, „I <strong>CH</strong>F“, „I JPY“, „I EUR“, „I USD“, „IX USD“ , „HI <strong>CH</strong>F“, „J“, “J <strong>CH</strong>F“, “J JPY“, “JEUR“, “J USD, „JX USD, „HJ <strong>CH</strong>F“, „P“, „P <strong>CH</strong>F“, „P JPY“, „P EUR“, „P USD“, „PX USD“,„HP <strong>CH</strong>F“Anteile: höchstens 0,04% des gesamten diesen Anteilsklassen entsprechendenFondsvermögens„Z", „Z <strong>CH</strong>F“, „Z JPY“- „Z EUR“- „Z USD“, „ZX USD“, „HZ <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens0,03% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„I dy“-, „I dy <strong>CH</strong>F“, „I dy JPY“, „I dy EUR“, „I dy USD“, „IX dy USD„, „HI dy <strong>CH</strong>F, “J dy“,“J dy <strong>CH</strong>F“, “J dy JPY“, “J dy EUR“, “J dy USD, „JX dy USD, „HJ dy <strong>CH</strong>F“, „P dy“, „P dy<strong>CH</strong>F“, „P dy JPY“, „P dy EUR“, „P dy USD“, „PX dy USD“, „HP dy <strong>CH</strong>F“Anteile: höchstens0,04% des gesamten diesen Anteilsklassen entsprechenden Fondsvermögens„Z dy", „Z dy <strong>CH</strong>F“, „Z dy JPY“- „Z dy EUR“- „Z dy USD“, „ZX dy USD“, „HZ dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,03% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens- Für Fondsverwaltung und -vertrieb stellt die Fondsleitung dem Anlagefonds eine denjeweiligen Anteilsklassen angepasste jährliche maximale Kommission in Rechnung, die aufdem Inventarwert des Fondsvermögens berechnet und pro rata temporis jeweils am Monatsendebelastet wird. Die effektive Kommission wird in den Jahresberichten erwähnt. Wird dieVerwaltung des Vermögens delegiert, kann ein Teil der Kommissionen dem Fonds belastet unddirekt den Vermögensverwaltern überwiesen werden.1) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - European ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker34


„I EUR“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J EUR“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P EUR“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z EUR“-Anteile:Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy EUR“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy EUR“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy EUR“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy EUR“-Anteile:Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.2) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Emerging Markets Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z EUR“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.3) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Japanese Equities Tracker„I JPY“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J JPY“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P JPY“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z JPY“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy JPY“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy JPY“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy JPY“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy JPY“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.4) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North American Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens35


„P USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.5) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – North American Equities Tracker US TE„IX USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„JX USD“-Anteile: höchstens 0,15% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„PX USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„ZX USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„IX dy USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„JX dy USD“-Anteile: höchstens 0,15% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„PX dy USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„ZX dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.6) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Pacific Basin ex Japan Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.7) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.8) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities Tracker„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.36


„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.9) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World Equities„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 1,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 1,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.10) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex-<strong>Swiss</strong> Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,35% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,35% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.11) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex-<strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TE„IX USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„JX USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„PX USD“-Anteile: höchstens 0,35% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„ZX USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„IX dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„JX dy USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„PX dy USD“-Anteile: höchstens 0,35% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„ZX dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.12) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds„I“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden37


Fondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.13) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds Tracker„I“-Anteile: höchstens 0,26% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J“-Anteile: höchstens 0,15% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy“-Anteile: höchstens 0,26% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy“-Anteile: höchstens 0,15% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.14) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.15) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds ex JPY hgd <strong>CH</strong>F„I“-Anteile: höchstens 0,70% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy“-Anteile: höchstens 0,70% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens38


„J dy“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy “-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.16) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds Tracker„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„HI <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,52% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„HJ <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,42% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HP <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,62% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„HZ <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„HI dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,52% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„HJ dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,42% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HP dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,62% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„HZ dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.17) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden Fondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.b) Vergütungen zugunsten der Depotbank:- Für die Verwahrung des Fondsvermögens, die Besorgung des Zahlungsverkehrs des Anlagefondsund der sonstigen in § 4 aufgeführten Aufgaben der Depotbank belastet die Depotbank demAnlagefonds eine Vergütung jährlich, die pro rata temporis jeweils am Monatsende erhobenwird, wie folgt:• Für das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Emerging Markets Tracker,höchstens 0,15%des Inventarwertes des Vermögens des Teilvermögens• Für die andere Teilvermögen höchstens 0,03% des Inventarwertes des Vermögens desbetroffenen TeilvermögensDie jeweils effektiv angewandten Sätze sind dem Jahresbericht zu entnehmen.Der jeweils effektiv angewandte Satz ist dem Jahresbericht zu entnehmen.- Für die Auszahlung eines möglichen Jahresertrags an die Anleger kann die Depotbank demAnlagefonds eine Vergütung von höchstens 0,30% des Bruttobetrags der Ausschüttungbelasten.39


- Für die Auszahlung von Liquidationsbetreffnissen im Falle der Auflösung des Anlagefondsoder eines Teilvermögens berechnet die Depotbank dem Anleger auf dem Inventarwert derAnteile eine Kommission von höchstens 0,50%. Der effektive Satz wird im Liquidationsberichtaufgeführt.Die jeweils effektiv angewandten Sätze sind dem Jahresbericht zu entnehmen.2. Fondsleitung und Depotbank haben ausserdem Anspruch auf Ersatz der folgenden Auslagen, die ihnen inAusführung des Fondsvertrages entstanden sind:- jährliche Gebühren der Aufsicht über den Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen in der Schweiz;- Druck der Jahresberichte;- Mitteilungen an die Anleger;- Honorar der Prüfgesellschaft für die ordentlichen Revisionen;- Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen, die sie im Interesse der Anlegertreffen.Vergütungen dürfen nur demjenigen Teilvermögen belastet werden, welchem eine bestimmte Leistungzukommt. Kosten, die nicht eindeutig einem Teilvermögen zugeordnet werden können, werden deneinzelnen Teilvermögen im Verhältnis zu ihrem Anteil am Fondsvermögen belastet.3. Zusätzlich tragen die Teilvermögen sämtliche, aus der Verwaltung des Fondsvermögens erwachsendenNebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben).Diese Kosten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert der betreffenden Anlagen verrechnet.4. Erwirbt die Fondsleitung Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die unmittelbar oder mittelbar von ihrselbst oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der sie durch gemeinsame Verwaltung oderBeherrschung oder durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% des Kapitals oder derStimmen verbunden ist („verbundene Zielfonds“), so darf im Umfang von solchen Anlagen demTeilvermögen eine Verwaltungskommission von 0,25% belastet werden. Die Fondsleitung darf überdiesallfällige Ausgabe- oder Rücknahmekommissionen der verbundenen Zielfonds nicht dem Teilvermögenbelasten.Legt die Fondsleitung in Anteilen eines verbundenen Zielfonds gemäss obigem Absatz an, welcher einetiefere effektive (pauschale) Verwaltungskommission aufweist als die effektive Verwaltungskommissiongemäss Ziff. 1, so darf die Fondsleitung anstelle der vorerwähnten Verwaltungskommission auf dem indiesen verbundenen Zielfonds investierten Volumen die Differenz zwischen der effektivenVerwaltungskommission des investierenden Teilvermögens einerseits und der effektiven (pauschalen)Verwaltungskommission des verbundenen Zielfonds andererseits belasten.VIRechenschaftsablage und Revision§ 20. Rechenschaftsablage1. Rechnungseinheit der einzelnen Teilvermögen ist:1) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - European ex-<strong>Swiss</strong> Equities Tracker: der Euro (EUR)2) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Emerging Markets Tracker: der US Dollar (USD)40


3) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Japanese Equities Tracker: der japanische Yen (JPY)4) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North-American Equities Tracker: der US-Dollar (USD)5) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North-American Equities Tracker US TE: der US-Dollar (USD)6) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Pacific Basin ex Japan Equities Tracker: der US-Dollar (USD)7) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)8) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities Tracker: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)9) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World Equities: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)10) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex-<strong>Swiss</strong> Equities Tracker: der US-Dollar (USD)11) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex-<strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TE: der US-Dollar (USD)12) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)13) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds Tracker: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)14) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)15) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds ex JPY hgd <strong>CH</strong>F: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)16) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Foreign Bonds Tracker: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)17) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember. Für das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong><strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s wird das erste Rechnungsjahr am 31. Dezember 2010 abgeschlossen.3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einenrevidierten Jahresbericht des Anlagefonds. Gestützt auf Art. 10 Abs. 5 KAG veröffentlicht die Fondsleitungkeinen Halbjahresbericht.4. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten.§ 21. RevisionDie Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die Vorschriften des Fondsvertrages, desKAG und der Standesregeln der <strong>Swiss</strong> <strong>Fund</strong>s Association SFA eingehalten haben. Ein Kurzbericht derPrüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.VII Verwendung des Erfolgs§22.1. Bei ausschüttenden Anteilsklassen wird der Nettoertrag der einzelnen Teilvermögen jährlich proAnteilsklasse spätestens innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in der demTeilvermögen entsprechenden Rechnungseinheit an die Anleger ausgeschüttet.Die Fondsleitung kann zusätzlich Zwischenausschüttungen aus den Erträgen vornehmen.Bis zu 30% des Nettoertrags der einzelnen Anteilsklassen können auf neue Rechnung vorgetragen werden.Beträgt der Nettoertrag, einschliesslich der aus früheren Geschäftsjahren vorgetragenen Erträge, weniger als1.- <strong>CH</strong>F/USD/EUR oder 1000.- JPY pro Anteil, kann auf eine Ausschüttung verzichtet und der Nettoertragauf neue Rechnung vorgetragen werden.Bei thesaurierenden Anteilsklassen wird der Nettoertrag des Teilvermögens dem Vermögen desentsprechenden Teilvermögens hinzugefügt. Beträgt der Nettoertrag, einschliesslich der aus früherenGeschäftsjahren vorgetragenen Erträge, weniger als 1.- <strong>CH</strong>F/USD/EUR oder 1000.- JPY pro Anteil, kannauf eine Thesaurierung verzichtet und der Nettoertrag auf neue Rechnung vorgetragen werden.41


2. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Fondsleitungausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden.VIII Mitteilungen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen§ 23.1. Publikationsorgane des Fonds und der Teilvermögen sind die im Merkblatt genannten Printmedien oderelektronischen Medien. Der Wechsel eines Publikationsorgans ist in den Publikationsorganen anzuzeigen.2. Eine Zusammenfassung wesentlicher Änderungen des Fondsvertrages (Wechsel der Fondsleitung und/oderder Depotbank, Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung von Anteilsklassen sowie Auflösung desAnlagefonds) wird per eingeschriebenen Brief zugestellt, in welchem darauf hingewiesen wird, wo dieÄnderungen im Wortlaut kostenlos bezogen werden können . Änderungen, die von Gesetzes wegenerforderlich sind, welche die Rechte der Anleger nicht berühren oder die ausschliesslich formeller Natursind, können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde von der Mitteilungspflicht ausgenommen werden.3. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. der Nettoinventarwert mit dem Hinweis „exklusiveKommissionen“ werden den Anlegern auf Verlangen jederzeit direkt mitgeteilt.4. Das Merkblatt, der Fondsvertrag und die Jahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank undallen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden.IXVerkaufsbeschränkungenBei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltendenBestimmungen zur Anwendung.i. Zur Zeit werden die Fondsanteile in der Schweiz vertrieben.ii.Anteile dieses Anlagefonds dürfen in den USA weder angeboten, noch verkauft oder ausgeliefertwerden.Die Anteile wurden und werden weder gemäss dem „United States Securities Act“ von 1933 in der jeweilsgeänderten Fassung (das „Gesetz von 1933“) registriert noch gemäss den Gesetzen über Wertpapiere einesder Bundesstaaten oder einer anderen politischen Untereinheit der Vereinigten Staaten registriert oderqualifiziert. Die Anteile dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch Staatsangehörigen oder auf Rechnungoder zum Nutzen von Staatsangehörigen der USA (wie in Rule S des Gesetzes von 1933 definiert) direktoder indirekt angeboten, verkauft, übertragen oder geliefert werden. Eine Ausnahme hiervon bildenbestimmte Transaktionen, die von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 und von jedemanderen Gesetz eines Bundesstaates oder über Wertpapiere befreit sind. Die Anteile können ausserhalb derVereinigten Staaten auf der Grundlage einer Ausnahme von den Registrierungsbestimmungen des Gesetzesvon 1933, wie in Rule S dieses Gesetzes ausgeführt, angeboten werden. Ausserdem können die Anteile inden Vereinigten Staaten akkreditierten Investoren („accredited investors“) im Sinne der Vorschrift 501(a)des Gesetzes von 1933 auf der Grundlage der Ausnahme von den Registrierungsbestimmungen des Gesetzesvon 1933, wie in der Vorschrift 506 dieses Gesetzes ausgeführt, angeboten werden. Der Fonds wurde undwird nicht gemäss dem „United States Investment Company Act“ von 1940 (das „Gesetz von 1940“)registriert. Es besteht daher eine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl von an den Anteilen wirtschaftlichBerechtigten, die Staatsangehörige der USA sein können. Der Fondsvertrag enthält Bestimmungen, dieverhindern sollen, dass Staatsangehörige der USA Anteile unter Bedingungen halten, mit denen der Fondsgegen die Gesetze der Vereinigten Staaten verstossen würde. Weiterhin enthält er Bestimmungen, die es derFondsleitung erlauben, eine zwangsweise Rücknahme dieser Anteile vorzunehmen, welche die Fondsleitungals notwendig oder angemessen erachtet, um die Einhaltung der Gesetze der Vereinigten Staaten zu42


gewährleisten. Ausserdem muss jedes Zertifikat oder sonstige Dokument über die Ausgabe von Anteilen anStaatsangehörige der USA einen Vermerk enthalten, in dem angegeben wird, dass die Anteile nicht gemässdem Gesetz von 1933 registriert oder qualifiziert wurden und dass der Fonds nicht gemäss dem Gesetz von1940 registriert wurde, und in der auf bestimmte Beschränkungen hinsichtlich Übertragung und Verkaufhingewiesen wird.IX Umstrukturierung und Auflösung§ 24. Vereinigung1. Die Fondsleitung kann mit Zustimmung der Depotbank einzelne Teilvermögen mit anderen Teilvermögenoder mit anderen Anlagefonds vereinigen, indem sie auf den Zeitpunkt der Vereinigung die Vermögenswerteund Verbindlichkeiten des bzw. der zu übertragenden Teilvermögen bzw. Anlagefonds auf dasübernehmende Teilvermögen bzw. den übernehmenden Anlagefonds überträgt. Die Anleger des zuübertragenden Anlagefonds bzw. Teilvermögens erhalten Anteile am übernehmenden Anlagefonds bzw.Teilvermögen in entsprechender Höhe. Auf den Zeitpunkt der Vereinigung wird der übertragendeAnlagefonds bzw. das übertragende Teilvermögen ohne Liquidation aufgelöst und der Fondsvertrag desübernehmenden Anlagefonds bzw. des übernehmenden Teilvermögens gilt auch für den übertragendenAnlagefonds.2. Teilvermögen bzw. Anlagefonds können nur vereinigt werden, sofern:a) die entsprechenden Fondsverträge dies vorsehen;b) sie von der gleichen Fondsleitung verwaltet werden;c) die entsprechenden Fondsverträge bezüglich folgender Bestimmungen grundsätzlich übereinstimmen:- die Anlagepolitik, die Risikoverteilung sowie die mit der Anlage verbundenen Risiken;- die Verwendung des Nettoertrages und der Kapitalgewinne;- die Art, die Höhe und die Berechnung aller Vergütungen, die Ausgabe- undRücknahmekommissionen sowie die Nebenkosten für den An- und Verkauf von Anlagen(Courtagen, Gebühren, Abgaben), die dem Fonds- bzw. den Teilvermögen oder den Anlegernbelastet werden dürfen;- die Rücknahmebedingungen;- die Laufzeit des Vertrages und die Voraussetzungen der Auflösung;d) am gleichen Tag die Vermögen der beteiligten Anlagefonds bzw. Teilvermögen bewertet, dasUmtauschverhältnis berechnet und die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übernommen werden;e) weder den Anlagefonds bzw. Teilvermögen noch den Anlegern daraus Kosten erwachsen.3. Wenn die Vereinigung voraussichtlich mehr als einen Tag in Anspruch nimmt, kann die Aufsichtsbehördeeinen befristeten Aufschub der Rückzahlung der Anteile der beteiligten Anlagefonds bewilligen.4. Die Fondsleitung legt mindestens einen Monat vor der geplanten Mitteilung die beabsichtigten Änderungendes Fondsvertrages sowie die beabsichtigte Vereinigung zusammen mit dem Vereinigungsplan derAufsichtsbehörde zur Überprüfung vor.Der Vereinigungsplan enthält Angaben zu den Gründen der Vereinigung, zur Anlagepolitik der beteiligtenAnlagefonds und den allfälligen Unterschieden zwischen dem übernehmenden und dem übertragendenAnlagefonds bzw. Teilvermögen, zur Berechnung des Umtauschverhältnisses, zu allfälligen Unterschieden43


in den Vergütungen, zu allfälligen Steuerfolgen für die Anlagefonds sowie die vom Gesetz vorgeseheneStellungnahme der Prüfgesellschaft.5. Die Fondsleitung teilt die beabsichtigten Änderungen des Fondsvertrages nach § 23 Ziff. 2 sowie diebeabsichtigte Vereinigung und deren Zeitpunkt zusammen mit dem Vereinigungsplan mindestens zweiMonate vor dem von ihr festgelegten Stichtag in den für die beteiligten Anlagefonds vorgesehenenKommunikationsträgern mit. Dabei weist sie die Anleger darauf hin, dass diese bei der Aufsichtsbehördeinnert 30 Tagen seit der letzten Mitteilung Einwendungen gegen die beabsichtigten Änderungen desFondsvertrages erheben oder die Rückzahlung ihrer Anteile verlangen können.6. Die Prüfgesellschaft überprüft unmittelbar die ordnungsgemässe Durchführung der Vereinigung und äussertsich dazu in einem Bericht zuhanden der Fondsleitung und der Aufsichtsbehörde.7. Die Fondsleitung meldet der Aufsichtsbehörde unverzüglich den Vollzug der Vereinigung, die Bestätigungder Prüfgesellschaft zur ordnungsgemässen Durchführung sowie das den Anlegern mitgeteilteUmtauschverhältnis.8. Die Fondsleitung erwähnt die Vereinigung der Teilvermögen bzw. des Anlagefonds im nächstenJahresbericht des übernehmenden Anlagefonds. Für den bzw. die übertragenden Anlagefonds ist einrevidierter Abschlussbericht zu erstellen, falls die Vereinigung nicht auf den ordentlichen Jahresabschlussfällt.§ 25. Laufzeit des Anlagefonds bzw. der Teilvermögen und Auflösung1. Die Teilvermögen bestehen auf unbestimmte Zeit.2. Die Fondsleitung oder die Depotbank können die Auflösung des Fonds oder eines Teilvermögens durch dieKündigung des Fondsvertrags herbeiführen.3. Die Teilvermögen können durch Verfügung der Aufsichtsbehörde aufgelöst werden, insbesondere wenn siespätestens ein Jahr nach Ablauf der Zeichnungsfrist (Lancierung) oder einer längeren, durch dieAufsichtsbehörde auf Antrag der Depotbank und der Fondsleitung erstreckten Frist nicht über einNettovermögen von mindestens 5 Millionen Schweizer Franken (oder Gegenwert) verfügen.4. Die Fondsleitung teilt den Entscheid über die Auflösung unverzüglich der Aufsichtsbehörde und denAnlegern per eingeschriebenen Brief mit.5. Nach erfolgter Kündigung des Fondsvertrages darf die Fondsleitung das betroffene Teilvermögenunverzüglich liquidieren. Hat die Aufsichtsbehörde die Auflösung eines Teilvermögens verfügt, so mussdieses unverzüglich liquidiert werden. Die Auszahlung des Liquidationserlöses an die Anleger ist derDepotbank übertragen. Sollte die Liquidation längere Zeit beanspruchen, kann der Erlös in Teilbeträgenausgezahlt werden. Vor der Schlusszahlung muss die Fondsleitung die Bewilligung der Aufsichtsbehördeeinholen.XI Änderung des Fondsvertrages§ 26.Soll der vorliegende Fondsvertrag geändert werden, oder besteht die Absicht, Anteilsklassen zu vereinigen oderdie Fondsleitung oder die Depotbank zu wechseln, so hat der Anleger die Möglichkeit, bei der Aufsichtsbehördeinnert 30 Tagen seit der letzten entsprechenden Mitteilung Einwendungen zu erheben. Bei einer Änderung desFondsvertrages (inkl. Vereinigung von Anteilsklassen) können die Anleger überdies unter Beachtung dervertraglichen Frist die Auszahlung ihrer Anteile in bar verlangen.44


Vorbehalten bleiben die Fälle gemäss § 23 Ziff. 2, welche mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde von derMitteilungspflicht ausgenommen sind.XII Anwendbares Recht und Gerichtsstand§ 27.1. Der Umbrella-Fonds und die einzelnen Teilvermögen unterstehen schweizerischem Recht, insbesonderedem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, der Verordnung über diekollektiven Kapitalanlagen vom 22. November 2006 sowie der Verordnung der EBK über die kollektivenKapitalanlagen vom 21. Dezember 2006.Der Gerichtsstand ist der Sitz der Fondsleitung.2. Für die Auslegung dieses Fondsvertrags ist die französische Fassung massgebend.3. Dieser Fondsvertrag tritt am 29. Juni 2012 in Kraft.4. Der vorliegende Fondsvertrag ersetzt jenen vom 13. März 2013.Der vorliegende Fondsvertrag wurde am 11. April 2013 von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMAbewilligt.Die FondsleitungDie Depotbank<strong>Pictet</strong> <strong>Fund</strong>s S.A., <strong>Pictet</strong> & Cie, 1211 Genf 7360, route des Acacias Routes des Acacias 601211 Genf 73 1211 Genf 7345


<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong>April 2013MerkblattFondsnameKategorie<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong>Unter der Bezeichnung <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> (nachstehend der „Fonds“) besteht ein vertraglicherAnlagefonds der Kategorie „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“ mit Teilvermögen im Sinne vonArt. 25 ff. i.V.m. Art. 68 und 92 ff. des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23.Juni 2006 (KAG), der für qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3 und 4 KAG bestimmt ist.Der Fondsvertrag wurde am 22. Februar 2002 von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligtund geändert am 29. Juni 2012.Fondsleitung<strong>Pictet</strong> <strong>Fund</strong>s S.A., Route des Acacias 60, 1211 Genf 73Depotbank <strong>Pictet</strong> & Cie, Route des Acacias 60, 1211 Genf 73RevisionsstelleVerwaltungDelegation desBetriebs desEDV-Systemsund derBerechnung desInventarwertsDelegation derBearbeitungvonZeichnungsundRücknahmeaufträgenPricewaterhouseCoopers, GenfDie Verwaltung des Anlagefonds obliegt der Fondsleitung, die alle Anlageentscheidungen undanderen Aufgaben zur Gewährleistung einer sachgerechten Verwaltung an <strong>Pictet</strong> Asset ManagementS.A., Route des Acacias 60, 1211 Genf 73 delegiert.Die Berechnung des Nettoinventarwerts (NIW) des Anlagefonds ist an <strong>Fund</strong> Partner Solutions(Europe) S.A. in Luxemburg delegiert. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischender Fondsleitung und <strong>Fund</strong> Partner Solutions (Europe) S.A. am 1. Januar 2012 abgeschlossenerVertrag. <strong>Fund</strong> Partner Solutions (Europe) S.A. zeichnet sich durch ihre Erfahrung in derAdministration von kollektiven Anlagevehikeln aus.Die Bearbeitung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen ist an <strong>Fund</strong>PartnerSolutions (Europe) S.A. in Luxemburg delegiert. Die genaue Ausführung des Auftragsregelt ein zwischen der Fondsleitung, <strong>Pictet</strong> & Cie und <strong>Fund</strong>Partner Solutions (Europe)S.A. am 1. Januar 2012 abgeschlossener Vertrag. <strong>Fund</strong>Partner Solutions (Europe) S.A.zeichnet sich durch ihre Erfahrung in der Administration von kollektivenAnlagevehikeln aus.Obwohl die Auftragsbearbeitung fortan in Luxemburg erfolgt, erteilen die Anleger ihre Aufträgeweiterhin in der Schweiz, entweder über einen von <strong>Pictet</strong> <strong>Fund</strong>s S.A. zugelassenen Fondsvertreiberoder über <strong>Pictet</strong>, wenn der Anleger ein Konto bei <strong>Pictet</strong> & Cie hat.46


Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass <strong>Fund</strong> Partner Solutions (Europe) S.A. zurEinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Luxemburg die bei der Zeichnungmitgeteilten persönlichen Daten gegebenenfalls an andere Einheiten der <strong>Pictet</strong>-Gruppe mitdem gleichen Vertraulichkeitsgrad weiterleiten kann.InvestorenkreisDieser Anlagefonds ist nur für qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3 und 4 KAGbestimmt. Als qualifizierte Investoren gelten beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken,Effektenhändler und Fondsleitungen, beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen, öffentlich-rechtlicheKörperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie, Unternehmen mitprofessioneller Tresorerie, vermögende Privatpersonen, Anlegerinnen und Anleger, die mit einemFinanzintermediär wie oben beschrieben oder - sofern die in Art. 6 Abs. 2 KKV erwähntenBedingungen erfüllt sind - mit einem unabhängigen Vermögensverwalter einen schriftlichenVermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben.Für die Teilvermögen- <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex-<strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TE- <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North-American Equities Tracker US TEist der Anlegerkreis begrenzt auf (i) Schweizer Vorsorgeeinrichtungen gemäss Bundesgesetz überdie berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die in den USA lautAbkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den USA zur Vermeidung derDoppelbesteuerung auf dem Gebiet der Besteuerung von Einkommen von der Quellensteuer aufKapitalerträgen befreit sind, und (ii) auf staatlich oder staatlich kontrollierte Einheiten undinternationale Organisationen, die laut amerikanischem Steuerrecht und/oder einem Abkommenzwischen dem Wohnsitzland des Anlegers und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aufdem Gebiet der Besteuerung von Einkommen von der US-amerikanischen Quellensteuer aufKapitalerträgen befreit sind.Die Anleger dieser Teilvermögen müssen <strong>Pictet</strong> & Cie (der Depotbank) und <strong>Pictet</strong> <strong>Fund</strong>s AG (derFondsleitung) oder <strong>Pictet</strong> & Cie (Europe) SA, Luxemburg (dem Transferagent) zum Zeitpunkt derErstzeichnung die Originalsteuerunterlagen (in der Regel die Formulare „W-8BEN“ oder „W-8EXP“) vorlegen, woraus hervorgeht, dass sie die Bedingungen zur Steuerbefreiung erfüllen undakzeptieren, dass ihre Identität einer anderen Einheit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe offengelegt wird. DieDepotbank oder der Transferagent können auf der Basis dieser Unterlagen und aller anderen Belege,47


die sie einfordern könnten, nach freiem Ermessen entscheiden, ob sie Anlagen in diese Teilvermögenerlauben wollen oder nicht.Kann der Anleger die verlangten Unterlagen nicht vorlegen oder entscheidet die Depotbank, dieFondsleitung oder der Transferagent, dass der Anleger die Voraussetzungen für eine Beteiligung andieser Anteilsklasse nicht mehr erfüllt, so werden seine Anteile zwangsweise von der Fondsleitungzurückgenommen (gemäss §5 Ziff. 8 des Fondsvertrags). Die Fondsleitung behält sich das Recht vor,vom Anleger Schadenersatz zu verlangen, wenn dieser dem Teilvermögen durch die Vorlageungenauer, unvollständiger, falscher, veralteter oder nicht den neuen Umständen angepassterInformationen oder Unterlagen Schaden zugefügt hat und ihm die Fondsleitung oder derTransferagent infolgedessen erlaubte oder weiterhin erlaubte, in diese Teilvermögen zu investieren.Teilvermögen1) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - European ex-<strong>Swiss</strong> Equities TrackerDas Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der MSCI Europe ex-Switzerlandinvestiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im Referenzindex enthalten oder stark damit korreliert sind;• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihrVermögen oder Teile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlagen;• Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.2) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Emerging Markets TrackerDas Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der MSCI Emerging Markets StandardNet Dividends Reinvested in USD investiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im Referenzindex enthalten oder stark damit korreliert sind;• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihrVermögen oder Teile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlagen;• Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.3) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Japan Equities TrackerDas Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der MSCI Japan investiert mindestenszwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitung gewählten Referenzindex enthaltenoder stark damit korreliert sind;• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihrVermögen oder Teile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlagen;• Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.4) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North-American Equities TrackerDas Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der MSCI North-America investiertmindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im Referenzindex enthalten oder stark damit korreliert sind;• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihr48


Vermögen oder Teile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlegen;• Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.5) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North-American Equities Tracker US TEDas Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der MSCI North-America investiertmindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im Referenzindex enthalten oder stark damit korreliert sind;• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihrVermögen oder Teile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlegen;• Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.6) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Pacific Basin ex Japan Equities TrackerDas Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der MSCI Pacific Basin ex-Japaninvestiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitung gewählten Referenzindex enthaltenoder stark damit korreliert sind;• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihrVermögen oder Teile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlagen;• Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.7) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> EquitiesDas Teilvermögen investiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im Referenzindex SPI (<strong>Swiss</strong> Performance Index) enthaltensind;• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen oderTeile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlegen;• Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.8) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities TrackerDas Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der SPI (<strong>Swiss</strong> Performance Index)investiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im von der Fondsleitung gewählten Referenzindex enthaltensind;• Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.9) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World EquitiesDas Teilvermögen investiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im Referenzindex MSCI World enthalten sind;• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen oderTeile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlegen;• Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.10) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities TrackerDas Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der MSCI World ex-Switzerlandinvestiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im Referenzindex enthalten oder stark damit korreliert sind;49


• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihrVermögen oder Teile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlegen;• Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.11) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex-<strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TEDas Teilvermögen mit der gleichen Aktiengewichtung wie der MSCI World ex-Switzerlandinvestiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Beteiligungspapiere und Wertrechte (Aktien, Genussscheine, Anteilscheine, Partizipationsscheineund Ähnliches) an Unternehmen, die im Referenzindex enthalten oder stark damit korreliert sind;• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen (inkl. ETF), die gemäss ihren Dokumenten ihrVermögen oder Teile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlegen;• Derivate (inkl. Warrants und Futures) auf die oben erwähnten Anlagen.12) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F BondsDas Teilvermögen investiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Obligationen (inklusive höchstens 25% in Wandelanleihen, Wandelnotes und Optionsanleihen),Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche, auf Schweizer Franken lautendeForderungswertpapiere und Forderungswertrechte von privaten und öffentlich-rechtlichenSchuldnern; Referenzindex ist der SBI All (<strong>Swiss</strong> Bond Index all);• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen oderTeile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlegen;• Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.13) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds TrackerDas Teilvermögen mit der gleichen Obligationengewichtung wie der SBI AAA-AA All (<strong>Swiss</strong> BondIndex all) investiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche, auf Schweizer Franken lautendeForderungswertpapiere und Forderungswertrechte von privaten und öffentlich-rechtlichenSchuldnern;• Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.14) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign BondsDas Teilvermögen investiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Obligationen (inklusive höchstens 25% in Wandelanleihen, Wandelnotes und Optionsanleihen),Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche, auf Fremdwährungen lautendeForderungswertpapiere und Forderungswertrechte von privaten und öffentlich-rechtlichenSchuldnern; Referenzindex ist der Citigroup WGBI All Mats;• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen oderTeile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlegen;• Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.15) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds ex JPY hdg <strong>CH</strong>FDas Teilvermögen investiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche, auf alle Währungen mitAusnahme des japanischen Yen lautende Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte.Referenzindex ist der Citigroup WGBI All Mats ex Japan Hedged <strong>CH</strong>F;• Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.Die Fondsleitung bestimmt die Absicherungspolitik gegen <strong>CH</strong>F16) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Foreign Bonds TrackerDas Teilvermögen investiert mindestens zwei Drittel seines gesamten Vermögens in:• auf Fremdwährungen lautende Obligationen (inkl. Wandelanleihen), Notes sowie andere fest odervariabel verzinsliche Forderungswertpapiere von privaten oder öffentlich-rechtlichen Schuldnern,die ihren Sitz oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität im Ausland haben.50


Referenzindex ist der Citigroup World Government Bond Index in <strong>CH</strong>F;• Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen oderTeile davon gemäss den Richtlinien dieser Teilvermögen anlegen;• Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.17) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>sDas Teilvermögen investiert sein gesamtes Vermögen in:• Anteile von an der Schweizer Börse kotierten kollektiven Immobilienkapitalanlagen• Anteile von an der Schweizer Börse kotierten ImmobilienanlagegesellschaftenReferenzindex ist der SXI Real Estate <strong>Fund</strong>sFür das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s gilt es folgendeBesonderheiten in Verbindung mit Investitionen in Kollektivanlagen zu beachten1) Vor- und Nachteile der Dachfondsstruktur im Vergleich zu einer Direktanlage lassen sich wie folgtzusammenfassen:Vorteile:- Risikoverteilung durch die Auswahl eines diversifizierten Portfolios an Kollektivanlagen, die esermöglicht, das spezifische Risiko in Verbindung mit einer einzelnen Anlage und einemeinzelnen Manager zu begrenzen- Expertenauswahl von Kollektivanlagen gemäss Due-Diligence-Prüfung, die eine quantitative undeine qualitative Analysemethode berücksichtigt- Überwachung der verschiedenen investierten KollektivanlagenNachteile:- Die Risikoverteilung aufgrund der Investitionen in verschiedenen Kollektivanlagen kann einePerformance-Verwässerung der am besten abschneidenden Investments mit sich bringen- Jede Kollektivanlage, in die das Teilvermögen investiert, besitzt eine ihr eigene Kostenstrukturund erhebt ihre Kosten, Verwaltungsgebühren und gegebenenfalls Performance-Gebührenzusätzlich zu den Kosten und Verwaltungsgebühren, die auf Ebene des Teilvermögens erhobenwerden.2) AnlageverfahrenZiel des Teilvermögens ist es, eine ähnliche Performance wie der Referenzindex zu erzielen. Da dieTitel des Anlageuniversums eine heterogene und meist schwache Liquidität aufweisen, berücksichtigtdas Verwaltungsteam diese Liquiditätsaspekte bei der Portfoliokonstruktion. Die Gewichtung jedesTitels im Portfolio kann daher deutlich von derjenigen im Referenzindex abweichen.AnteilsklassenThesaurierende Anteile„I“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag von über <strong>CH</strong>F 1'000'000 investieren.„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnungeinen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. DieReferenzwährung der Anteilsklasse ist der Schweizer Franken.51


„I JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnungeinen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. DieReferenzwährung der Anteilklasse ist der japanische Yen.„I EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnungeinen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. DieReferenzwährung der Anteilklasse ist der Euro.„I USD“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnungeinen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. DieReferenzwährung der Anteilklasse ist der US-Dollar.„J“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.-- investieren.„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnungeinen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. DieReferenzwährung der Anteilsklasse ist der Schweizer Franken.„J JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnungeinen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. DieReferenzwährung der Anteilklasse ist der japanische Yen.„J EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnungeinen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. DieReferenzwährung der Anteilklasse ist der Euro.„J USD“-Anteile : Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnungeinen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oder Gegenwert. DieReferenzwährung der Anteilklasse ist der US-Dollar.„P“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt.„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt Referenzwährung derAnteilsklasse ist der Schweizer Franken„P JPY“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der japanische Yen.„P EUR“-Anteile : Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der Euro.„P USD“-Anteile : Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährung derAnteilklasse ist der US-Dollar.„Z “-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren unddie mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftragunterzeichnet haben.„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren unddie mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftragunterzeichnet haben. Die Referenzwährung der Anteilsklasse ist der Schweizer Franken.„Z JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren und52


die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftragunterzeichnet haben. Die Referenzwährung der Anteilklasse ist der japanische Yen.„Z EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren unddie mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftragunterzeichnet haben. Die Referenzwährung der Anteilklasse ist der Euro.„Z USD“-Anteile Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren unddie mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftragunterzeichnet haben. Die Referenzwährung der Anteilklasse ist der US-Dollar.Die Anteilsklassen IX USD, JX USD, PX USD und ZX USD stehen Anlegern zur Verfügung,die die für die entsprechenden Anteilsklassen I USD, J USD, P USD und Z USD erwähntenBestimmungen sowie die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:a) Die Anleger, für welche Anteile einer bestimmten Klasse gezeichnet werden, sind (i)Schweizer Vorsorgeeinrichtungen gemäss Bundesgesetz über die beruflicheAlters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die in den USA lautAbkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den USA zurVermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern auf Einkommenvon der Quellensteuer auf Kapitalerträgen befreit sind, und (ii) staatliche oderstaatlich kontrollierte Einheiten und internationale Organisationen, die lautamerikanischem Steuerrecht und/oder einem Abkommen zwischen dem Wohnsitzlanddes Anlegers und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebietder Steuern von Einkommen von der US-amerikanischen Quellensteuer aufKapitalerträgen befreit sind;b) Die Anleger, für welche Anteile einer bestimmten Klasse gezeichnet werden,müssen <strong>Pictet</strong> & Cie (der Depotbank) und <strong>Pictet</strong> <strong>Fund</strong>s AG (der Fondsleitung)oder <strong>Pictet</strong> & Cie (Europe) SA, Luxemburg (dem Transferagent) zum Zeitpunktder Erstzeichnung die Originalsteuerunterlagen (in der Regel die Formulare „W-8BEN“ oder „W- 8EXP“) vorlegen, woraus hervorgeht, dass sie die Bedingungenzur Steuerbefreiung erfüllen und akzeptieren, dass ihre Identität einer anderen Einheitder <strong>Pictet</strong>-Gruppe offengelegt wird. Die Depotbank, die Fondsleitung und derTransferagent können von den Anlegern jederzeit die Bereitstellung der aktualisiertenOriginalsteuerunterlagen und aller anderen Belege verlangen, die es ihnenermöglichen zu prüfen, ob die Anleger weiterhin die Voraussetzungen fürAnlagen in die Anteilsklasse erfüllen. Kann der Anleger die verlangten Unterlagen nichtvorlegen oder entscheidet die Depotbank, die Fondsleitung oder derTransferagent, dass der Anleger die Voraussetzungen für eine Beteiligung an dieserAnteilsklasse nicht mehr erfüllt, so werden seine Anteile zwangsweise von derFondsleitung zurückgenommen (gemäss §5, Ziff. 8 unten).„HI <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag von über <strong>CH</strong>F 1'000'000 investieren. Diese Anteile sollen einen weitgehendenSchutz gegen das Wechselkursrisiko des Schweizer Frankens bieten.„HJ <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag von über <strong>CH</strong>F 5'000'000 investieren, ausser bei den Teilfonds EmergingMarkets Tracker und World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker, wo der Mindestbetrag <strong>CH</strong>F50'000'000.-- beträgt. Diese Anteile sollen einen weitgehenden Schutz gegen dasWechselkursrisiko des Schweizer Frankens bieten.„HP <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Diese Anteile sollen einenweitgehenden Schutz gegen das Wechselkursrisiko des Schweizer Frankens bieten.53


„HZ <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren unddie mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag unterzeichnet haben. DieseAnteile sollen einen weitgehenden Schutz gegen das Wechselkursrisiko des SchweizerFrankens bieten.Ausschüttende Anteile„I dy“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag von über <strong>CH</strong>F 1'000'000 investieren.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigeneRechnung einen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oderGegenwert. Die Referenzwährung der Anteilsklasse ist der Schweizer Franken.Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnung einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert.„I dy JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigene Rechnungeinen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oder Gegenwert. DieReferenzwährung der Anteilklasse ist der japanische Yen.„I dy EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigeneRechnung einen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oderGegenwert. Die Referenzwährung der Anteilklasse ist der Euro.„I dy USD“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigeneRechnung einen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 1'000'000.— oderGegenwert. Die Referenzwährung der Anteilklasse ist der US-Dollar.„J dy“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.-- investieren.„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigeneRechnung einen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oderGegenwert. Die Referenzwährung der Anteilsklasse ist der Schweizer Franken.„J dy JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigeneRechnung einen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oderGegenwert. Die Referenzwährung der Anteilklasse ist der japanische Yen.„J dy EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigeneRechnung einen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oderGegenwert. Die Referenzwährung der Anteilklasse ist der Euro.„J dy USD“-Anteile : Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die auf eigeneRechnung einen anfänglichen Mindestbetrag im Wert von über <strong>CH</strong>F 5'000'000.— oderGegenwert. Die Referenzwährung der Anteilklasse ist der US-Dollar.„P dy“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt.„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt Referenzwährung derAnteilsklasse ist der Schweizer Franken„P dy JPY“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährungder Anteilklasse ist der japanische Yen.54


„P dy EUR“-Anteile : Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährungder Anteilklasse ist der Euro.„P dy USD“-Anteile : Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Die Referenzwährungder Anteilklasse ist der US-Dollar.„Z dy“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren unddie mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftragunterzeichnet haben. Die Referenzwährung der Anteilsklasse ist der Schweizer Franken.„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren unddie mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftragunterzeichnet haben. Die Referenzwährung der Anteilsklasse ist der Schweizer Franken.„Z dy JPY“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren unddie mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftragunterzeichnet haben. Die Referenzwährung der Anteilklasse ist der japanische Yen.„Z dy EUR“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren unddie mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftragunterzeichnet haben. Die Referenzwährung der Anteilklasse ist der Euro.„Z dy USD“-Anteile Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einen anfänglichenMindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fonds investieren unddie mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag oder Dienstleistungsauftragunterzeichnet haben. Die Referenzwährung der Anteilklasse ist der US-Dollar.Die Anteilsklassen IX dy USD, JX dy USD, PX dy USD und ZX dy USD stehen Anlegernzur Verfügung, die die für die entsprechenden Anteilsklassen I dy USD, Jdy USD, P dy USDund Z dy USD erwähnten Bestimmungen sowie die folgenden beiden Voraussetzungenerfüllen:a) Die Anleger, für welche Anteile einer bestimmten Klasse gezeichnet werden, sind (i)Schweizer Vorsorgeeinrichtungen gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-,Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die in den USA laut Abkommenzwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den USA zur Vermeidung derDoppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern auf Einkommen von der Quellensteuerauf Kapitalerträgen befreit sind, und (ii) staatliche oder staatlich kontrollierte Einheitenund internationale Organisationen, die laut amerikanischem Steuerrecht und/oder einemAbkommen zwischen dem Wohnsitzland des Anlegers und den USA zur Vermeidungder Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen von der USamerikanischenQuellensteuer auf Kapitalerträgen befreit sind;b) Die Anleger, für welche Anteile einer bestimmten Klasse gezeichnet werden,müssen <strong>Pictet</strong> & Cie (der Depotbank) und <strong>Pictet</strong> <strong>Fund</strong>s AG (der Fondsleitung) oder<strong>Pictet</strong> & Cie (Europe) SA, Luxemburg (dem Transferagent) zum Zeitpunkt derErstzeichnung die Originalsteuerunterlagen (in der Regel die Formulare „W-8BEN“oder „W-8EXP“) vorlegen, woraus hervorgeht, dass sie die Bedingungen zurSteuerbefreiung erfüllen und akzeptieren, dass ihre Identität einer anderen Einheit der<strong>Pictet</strong>-Gruppe offengelegt wird. Die Depotbank, die Fondsleitung und der Transferagentkönnen von den Anlegern jederzeit die Bereitstellung der aktualisierten55


Originalsteuerunterlagen und aller anderen Belege verlangen, die es ihnen ermöglichenzu prüfen, ob die Anleger weiterhin die Voraussetzungen für Anlagen in dieAnteilsklasse erfüllen. Kann der Anleger die verlangten Unterlagen nicht vorlegen oderentscheidet die Depotbank, die Fondsleitung oder der Transferagent, dass der Anlegerdie Voraussetzungen für eine Beteiligung an dieser Anteilsklasse nicht mehr erfüllt, sowerden seine Anteile zwangsweise von der Fondsleitung zurückgenommen (gemäss §5,Ziff. 8 unten).„HI dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einenanfänglichen Mindestbetrag von über <strong>CH</strong>F 1'000'000 investieren. Diese Anteile sollen einenweitgehenden Schutz gegen das Wechselkursrisiko des Schweizer Frankens bieten.„HJ dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einenanfänglichen Mindestbetrag von über <strong>CH</strong>F 5'000'000 investieren, ausser bei den TeilfondsEmerging Markets Tracker und World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker, wo der Mindestbetrag<strong>CH</strong>F 50'000'000.-- beträgt. Diese Anteile sollen einen weitgehenden Schutz gegen dasWechselkursrisiko des Schweizer Frankens bieten.„HP dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie sind keinen Mengenvorschriften unterstellt. Diese Anteile solleneinen weitgehenden Schutz gegen das Wechselkursrisiko des Schweizer Frankens bieten.„HZ dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Sie stehen auf Anfrage Anlegern zur Verfügung, die einenanfänglichen Mindestbetrag im Wert von <strong>CH</strong>F 500'000.-- (oder Gegenwert) in <strong>Pictet</strong>-Fondsinvestieren und die mit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe einen Vermögensverwaltungsauftrag unterzeichnethaben. Diese Anteile sollen einen weitgehenden Schutz gegen das Wechselkursrisiko desSchweizer Frankens bieten.Valorennummern1) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - European ex <strong>Swiss</strong> Equities TrackerAnteilsklasse Valor ISIN„I EUR“ 18093943 <strong>CH</strong>0180939438„J EUR“ 18095070 <strong>CH</strong>0180950708„P EUR“„Z EUR“ 18095076 <strong>CH</strong>0180950765„I dy EUR“ 2869520 <strong>CH</strong>0028695200„J dy EUR“ 2869533 <strong>CH</strong>0028695333„P dy EUR“„Z dy EUR“ 2869574 <strong>CH</strong>00286957472) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Emerging Markets TrackerAnteilsklasse Valor ISIN„I USD“ 18095085 <strong>CH</strong>0180950856„J USD“„P USD“„Z USD“ 18095122 <strong>CH</strong>0180951227„I dy USD“ 4535858 <strong>CH</strong>0045358584„J dy USD“ 18162700 <strong>CH</strong>0181627008„P dy USD“Z EUR“„Z dy USD“ 4532569 <strong>CH</strong>00453256903) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Japanese Equities TrackerAnteilsklasse Valor ISIN„I JPY“ 18095172 <strong>CH</strong>0180951722„J JPY“ 18095173 <strong>CH</strong>0180951730„P JPY“56


„Z JPY“ 18095175 <strong>CH</strong>0180951755„I dy JPY“ 2869585 <strong>CH</strong>0028695853„J dy JPY“ 2869596 <strong>CH</strong>0028695960„P dy JPY“„Z dy JPY“ 2869614 <strong>CH</strong>00286961414) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – North American Equities TrackerAnteilsklasse Valor ISIN„I USD“ 18095184 <strong>CH</strong>0180951847„J USD“„P USD“„Z USD“ 18095187 <strong>CH</strong>0180951870„I dy USD“ 2869484 <strong>CH</strong>0028694849„J dy USD“„P dy USD“„Z dy USD“ 2869503 <strong>CH</strong>00286950365) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – North American Equities Tracker US TEAnteilsklasse Valor ISIN„IX USD“ 18095194 <strong>CH</strong>0180951946„JX USD“„PX USD“„ZX USD“ 18095208 <strong>CH</strong>0180952084„IX dy USD“„JX dy USD“„PX dy USD“„ZX dy USD“ 2869460 <strong>CH</strong>00286946096) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Pacific Basin ex Japan Equities TrackerAnteilsklasse Valor ISIN„I USD“ 18095218 <strong>CH</strong>0180952183„J USD“„P USD“„Z USD“ 18095219 <strong>CH</strong>0180952191„I dy USD“ 2871258 <strong>CH</strong>0028712583„J dy USD“„P dy USD“„Z dy USD“ 2871287 <strong>CH</strong>00287128727) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> EquitiesAnteilsklasse Valor ISIN„I <strong>CH</strong>F“ 18095224 <strong>CH</strong>0180952241„J <strong>CH</strong>F“ 18095238 <strong>CH</strong>0180952381„P <strong>CH</strong>F“ 18166564 <strong>CH</strong>0181665644„Z <strong>CH</strong>F“ 18095239 <strong>CH</strong>0180952399„I <strong>CH</strong>F“ 1345814 <strong>CH</strong>0013458143„J <strong>CH</strong>F“ 1345775 <strong>CH</strong>0013457756„P dy <strong>CH</strong>F“ 1345820 <strong>CH</strong>0013458200„Z dy <strong>CH</strong>F“ 2039616 <strong>CH</strong>00203961618) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities Tracker57


Anteilsklasse Valor ISIN„I <strong>CH</strong>F“ 18095240 <strong>CH</strong>0180952407„J <strong>CH</strong>F“ 180952415 <strong>CH</strong>0180952415„P <strong>CH</strong>F“„Z <strong>CH</strong>F“ 18095242 <strong>CH</strong>0180952423„I dy <strong>CH</strong>F“ 2251370 <strong>CH</strong>0022513706„J dy <strong>CH</strong>F“ 2978721 <strong>CH</strong>0029787212„P dy <strong>CH</strong>F“„Z dy <strong>CH</strong>F“ 2251377 <strong>CH</strong>00225137719) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – World EquitiesAnteilsklasse Valor ISIN„I <strong>CH</strong>F“ 18095243 <strong>CH</strong>0180952431„J <strong>CH</strong>F“ 18095244 <strong>CH</strong>0180952449„P <strong>CH</strong>F“„Z <strong>CH</strong>F“ 18095246 <strong>CH</strong>0180952464„I dy <strong>CH</strong>F“ 1345833 <strong>CH</strong>0013458333„J dy <strong>CH</strong>F“ 1345825 <strong>CH</strong>0013458259„P dy <strong>CH</strong>F“ 1345836 <strong>CH</strong>0013458366„Z dy <strong>CH</strong>F“ 2039610 <strong>CH</strong>002039610410) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities TrackerAnteilsklasse Valor ISIN„I USD“ 18095269 <strong>CH</strong>0180952696„J USD“„P USD“„Z USD“ 18095270 <strong>CH</strong>0180952704„I dy USD“ 2869415 <strong>CH</strong>0028694153„J dy USD“„P dy USD“„Z dy USD“ 2869447 <strong>CH</strong>002869447611) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TEAnteilsklasse Valor ISIN„IX USD“„JX USD“ 18095271 <strong>CH</strong>0180952712„PX USD“„ZX USD“ 18095272 <strong>CH</strong>0180952720„IX dy USD“„JX dy USD“ 4890316 <strong>CH</strong>0048903162„PX dy USD“„ZX dy USD“ 2869297 <strong>CH</strong>002869297512) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>CH</strong>F BondsAnteilsklasse Valor ISIN„I“ 18095280 <strong>CH</strong>0180952803„J“ 18095281 <strong>CH</strong>0180952811„P“„Z“ 18095282 <strong>CH</strong>0180952829„I dy“ 1345846 <strong>CH</strong>001345846558


„J dy“ 1345841 <strong>CH</strong>0013458416„P dy“ 1345853 <strong>CH</strong>0013458531„Z dy“ 2039606 <strong>CH</strong>002039606213) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds TrackerAnteilsklasse Valor ISIN„I“ 18095304 <strong>CH</strong>0180953041„J“ 18095305 <strong>CH</strong>0180953058„P“„Z“ 18095306 <strong>CH</strong>0180953066„I dy“ 2250931 <strong>CH</strong>0022509316„J dy“ 4835200 <strong>CH</strong>0048352006„P dy“„Z dy“ 2250940 <strong>CH</strong>00225940714) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign BondsAnteilsklasse Valor ISIN„I <strong>CH</strong>F“ 18095307 <strong>CH</strong>0180953074„J <strong>CH</strong>F“ 18095308 <strong>CH</strong>0180953082„P <strong>CH</strong>F“„Z <strong>CH</strong>F“ 18095310 <strong>CH</strong>0180953108„I dy <strong>CH</strong>F“ 1345867 <strong>CH</strong>0013458671„J dy <strong>CH</strong>F“ 1345855 <strong>CH</strong>0013458556„P dy <strong>CH</strong>F“ 1345876 <strong>CH</strong>0013458762„Z dy <strong>CH</strong>F“ 2039602 <strong>CH</strong>002039602115) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds ex JPY hdg <strong>CH</strong>FAnteilsklasse Valor ISIN„I“„J“„P“„Z“ 18095311 <strong>CH</strong>0180953116„I dy“„J dy“ 1573811 <strong>CH</strong>0015738112„P dy“„Z dy“ 2039598 <strong>CH</strong>002039598116) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds TrackerAnteilsklasse Valor ISIN„I <strong>CH</strong>F“ 18095314 <strong>CH</strong>0180953140„J <strong>CH</strong>F“„P <strong>CH</strong>F“„Z <strong>CH</strong>F“ 18095315 <strong>CH</strong>0180953157„HI <strong>CH</strong>F“ 18095312 <strong>CH</strong>0180953124„ HJ <strong>CH</strong>F“„ HP <strong>CH</strong>F“„ HZ <strong>CH</strong>F“ 18095313 <strong>CH</strong>0180953132„I dy <strong>CH</strong>F“ 4524187 <strong>CH</strong>0045241871„J dy <strong>CH</strong>F“„P dy <strong>CH</strong>F“„Z dy <strong>CH</strong>F“ 4524195 <strong>CH</strong>004524195459


„HI dy <strong>CH</strong>F“ 4845387 <strong>CH</strong>0048453879„ HJ dy <strong>CH</strong>F“„ HP dy <strong>CH</strong>F“„ HZ dy <strong>CH</strong>F“ 4845432 <strong>CH</strong>004845432317) Für das Teilvermögen: <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>sAnteilsklasse Valor ISIN„I <strong>CH</strong>F“ 18095316 <strong>CH</strong>0180953165„J <strong>CH</strong>F“„P <strong>CH</strong>F“„Z <strong>CH</strong>F“ 18095318 <strong>CH</strong>0180953181„I dy <strong>CH</strong>F“„J dy <strong>CH</strong>F“„P dy <strong>CH</strong>F“„Z dy <strong>CH</strong>F“ 011617549 <strong>CH</strong>0116175495Geschäftsjahr1. Januar – 31. Dezember;Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember. Für das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong><strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s wird das erste Rechnungsjahr am 31. Dezember 2010abgeschlossen.RechnungseinheitRechnungseinheit der einzelnen Teilvermögen ist:1) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - European ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker: der Euro (EUR)2) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> . Emerging Markets Tracker: der US-dollar (USD)3) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Japanese Equities Tracker: der japanische Yen (JPY)4) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – North American Equities Tracker: der US-Dollar (USD)5) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – North American Equities Tracker US TE: der US-Dollar (USD)6) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Pacific Basin ex Japan Equities Tracker: der US-Dollar (USD)7) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)8) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities Tracker: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)9) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World Equities: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)10) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker: der US-Dollar (USD)11) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TE: der US-Dollar (USD)12) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)13) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds Tracker: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)14) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)15) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds ex JPY hdg in <strong>CH</strong>F: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)16) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Foreign Bonds Tracker: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)17) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s: der Schweizer Franken (<strong>CH</strong>F)Verwendungdes ErfolgsBei ausschüttenden Anteilsklassen wird der Nettoertrag des Teilvermögens jährlich in den vier aufden Jahresabschluss folgenden Monaten nach Anteilsklassen an die Anleger ausgeschüttet.Bis zu 30% des Nettoertrags können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Beträgt derNettoertrag, einschliesslich der aus früheren Geschäftsjahren vorgetragenen Erträge, weniger als 1.-<strong>CH</strong>F(USD/EUR oder 1000.- JPY pro Anteil, kann auf eine Ausschüttung verzichtet und derNettoertrag auf neue Rechnung vorgetragen werden.60


Bei thesaurierenden Anteilsklassen wird der Nettoertrag des Teilvermögens dem Vermögen desentsprechenden Teilvermögens hinzugefügt.Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können ausgeschüttetoder zur Wiederanlage zurückbehalten werden.Ausgabe undRücknahmevon AnteilenAn jedem Bankarbeitstag für alle Teilvermögen, ausgenommen das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong><strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s.Am Freitag für das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s.Für die Teilvermögen:<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Emerging Markets Tracker<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Japanese Equities Tracker<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Pacific Basin ex Japan Equities Tracker<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TE<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds TrackerZeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens 12.00 Uhr an einem Bankwerktag(Auftragstag) bei der Depotbank vorliegen, werden am zweiten darauf folgenden Bankwerktag(Bewertungstag) auf der Basis des am Vortag berechneten Inventarwerts abgewickelt. Der zurAbrechnung gelangende Nettoinventarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nichtbekannt (Forward Pricing). Er wird am Bewertungstag anhand der Schlusskurse am auf denAuftragstag folgenden Tag berechnet. Die Berechnung erfolgt am Bewertungstag auf der Basis derSchlusskurse des auf den Auftragstag folgenden Bankwerktags, wobei das Valutadatum zweiBankwerktage nach dem Bewertungsdatum ist.Für die Teilvermögen:<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - European ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North American Equities Tracker<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North American Equities Tracker US TE<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities Tracker<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World Equities<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds Tracker<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds ex JPY hgd <strong>CH</strong>FZeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens 12.00 Uhr an einem Bankwerktag61


(Auftragstag) bei der Depotbank vorliegen, werden am nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) aufder Basis des an diesem Tag berechneten Inventarwerts abgewickelt. Der zur Abrechnunggelangende Nettoinventarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt(Forward Pricing). Er wird am Bewertungstag anhand der Schlusskurse des Auftragstags berechnet.Die Berechnung erfolgt am Bewertungstag auf der Basis der Schlusskurse des auf den Auftragstagfolgenden Bankwerktags, wobei das Valutadatum zwei Bankwerktage nach dem Bewertungsdatumist.Für das Teilvermögen :<strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>sZeichnungs- und Rücknahmeanträge, die jeweils am Freitag (bzw. am vorangehendenBankarbeitstag, falls der betreffende Freitag ein Feiertag ist) bis spätestens 12.00 Uhr (Auftragstag)bei der Depotbank vorliegen, werden am nächsten Freitag (bzw. am darauf folgendenBankarbeitstag, falls der betreffende Freitag ein Feiertag ist) (Bewertungstag) auf der Basis desanhand der Kurse vom vorangehenden Bankarbeitstag errechneten Inventarwerts abgewickelt. Derzur Abrechnung gelangende Nettoinventarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung nochnicht bekannt (Forward Pricing). Das Valutadatum zwei Bankwerktage nach dem Bewertungsdatumist.Beim Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s kann die Fondsleitung, wenndie Rücknahmeanträge <strong>CH</strong>F 5 Millionen oder 10% des Gesamtvermögens des Teilvermögensübersteigen, ausnahmsweise und wenn es im Interesse der Gesamtheit der Anleger ist, dieAusführung desjenigen Teils der Aufträge, der diese Limiten übersteigt, für jeden Rücknahmeauftraganteilsmässig bis zum nächsten Bewertungstag aufschieben.62


NebenkostenBei der Ausgabe werden zum Nettoinventarwert die Nebenkosten (marktkonforme Courtagen,Kommissionen, Abgaben usw.), die dem Teilvermögen im Durchschnitt aus der Anlage deseinbezahlten Betrages erwachsen, zugeschlagen.Bei der Rücknahme werden die Nebenkosten (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgabenusw.), die dem Teilvermögen aus dem Verkauf der gekündigten Anteile entstehen, vomNettovermögenswert abgezogen.1) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - European ex <strong>Swiss</strong> Equities TrackerAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I EUR“0,34 % 0,10 %„J EUR“0,34 % 0,10 %„P EUR“0,34 % 0,10 %„Z EUR“0,34 % 0,10 %„I dy EUR“0,34 % 0,10 %„J dy EUR“0,34 % 0,10 %„P dy EUR“0,34 % 0,10 %„Z dy EUR“0,34 % 0,10 %2) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Emerging Markets TrackerAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I USD“0,35 % 0,42 %„J USD“0,35 % 0,42 %„P USD“0,35 % 0,42 %„Z USD“0,35 % 0,42 %„I dy USD“0,35 % 0,42 %„J dy USD“0,35 % 0,42 %„P dy USD“0,35 % 0,42 %„Z EUR“„Z dy USD“0,35 % 0,42 %3) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Japanese Equities TrackerAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I JPY“0,15 % 0,15 %„J JPY“0,15 % 0,15 %„P JPY“0,15 % 0,15 %„Z JPY“0,15 % 0,15 %„I dy JPY“0,15 % 0,15 %„J dy JPY“0,15 % 0,15 %„P dy JPY“0,15 % 0,15 %63


„Z dy JPY“0,15 % 0,15 %4) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – North American Equities TrackerAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I USD“0,15 % 0,15 %„J USD“0,15 % 0,15 %„P USD“0,15 % 0,15 %„Z USD“0,15 % 0,15 %„I dy USD“0,15 % 0,15 %„J dy USD“0,15 % 0,15 %„P dy USD“0,15 % 0,15 %„Z dy USD“0,15 % 0,15 %5) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – North American Equities Tracker US TEAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„IX USD“0,15 % 0,15 %„JX USD“0,15 % 0,15 %„PX USD“0,15 % 0,15 %„ZX USD“0,15 % 0,15 %„IX dy USD“0,15 % 0,15 %„JX dy USD“0,15 % 0,15 %„PX dy USD“0,15 % 0,15 %„ZX dy USD“0,15 % 0,15 %6) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Pacific Basin ex Japan Equities TrackerAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I USD“0,20 % 0,20 %„J USD“0,20 % 0,20 %„P USD“0,20 % 0,20 %„Z USD“0,20 % 0,20 %„I dy USD“0,20 % 0,20 %„J dy USD“0,20 % 0,20 %„P dy USD“0,20 % 0,20 %„Z dy USD“0,20 % 0,20 %7) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> EquitiesAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I <strong>CH</strong>F“0,15 % 0, %„J <strong>CH</strong>F“0,15 % 0,15 %„P <strong>CH</strong>F“0,15 % 0,15 %64


„Z <strong>CH</strong>F“„I dy <strong>CH</strong>F“„J dy <strong>CH</strong>F“„P dy <strong>CH</strong>F“„Z dy <strong>CH</strong>F“0,15 % 0,15 %0,15 % 0,15 %0,15 % 0,15 %0,15 % 0,15 %0,15 % 0,15 %8) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities TrackerAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I <strong>CH</strong>F“0,05 % 0,05 %„J <strong>CH</strong>F“0,05 % 0,05 %„P <strong>CH</strong>F“0,05 % 0,05 %„Z <strong>CH</strong>F“0,05 % 0,05 %„I dy <strong>CH</strong>F“0,05 % 0,05 %„J dy <strong>CH</strong>F“0,05 % 0,05 %„P dy <strong>CH</strong>F“0,05 % 0,05 %„Z dy <strong>CH</strong>F“0,05 % 0,05 %9) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – World EquitiesAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I <strong>CH</strong>F“0,20 % 0,20 %„J <strong>CH</strong>F“0,20 % 0,20 %„P <strong>CH</strong>F“0,20 % 0,20 %„Z <strong>CH</strong>F“0,20 % 0,20 %„I dy <strong>CH</strong>F“0,20 % 0,20 %„J dy <strong>CH</strong>F“0,20 % 0,20 %„P dy <strong>CH</strong>F“0,20 % 0,20 %„Z dy <strong>CH</strong>F“0,20 % 0,20 %10) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities TrackerAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I USD“0,21 % 0,15 %„J USD“0,21 % 0,15 %„P USD“0,21 % 0,15 %„Z USD“0,21% 0,15 %„I dy USD“0,21 % 0,15 %„J dy USD“0,21 % 0,15 %„P dy USD“0,21 % 0,15 %„Z dy USD“0,21 % 0,15 %11) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – World ex <strong>Swiss</strong> Tracker US TE65


Anteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„IX USD“0,21 % 0,15 %„JX USD“0,21 % 0,15 %„PX USD“0,21 % 0,15 %„ZX USD“0,21 % 0,15 %„IX dy USD“0,21 % 0,15 %„JX dy USD“0,21 % 0,15 %„PX dy USD“0,21 % 0,15 %„ZX dy USD“0,21 % 0,15 %12) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F BondsAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I“ 0,20 % 0 %„J“ 0,20 % 0 %„P“ 0,20 % 0 %„Z“ 0,20 % 0 %„I dy“ 0,20 % 0 %„J dy“ 0,20 % 0 %„P dy“ 0,20 % 0 %„Z dy“ 0,20 % 0 %13) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds TrackerAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I“ 0,30 % 0 %„J“ 0,30 % 0 %„P“ 0,30 % 0 %„Z“ 0,30 % 0 %„I dy“ 0,30 % 0 %„J dy“ 0,30 % 0 %„P dy“ 0,30 % 0 %„Z dy“ 0,30 % 0 %14) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign BondsAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I“ 0,15 % 0,15 %„J“ 0,15 % 0,15 %„P“ 0,15 % 0,15 %„Z“ 0,15 % 0,15 %„I dy <strong>CH</strong>F“0,20 % 0,20 %„J dy <strong>CH</strong>F“0,20 % 0,20 %66


„P dy <strong>CH</strong>F“„Z dy <strong>CH</strong>F“0,20 % 0,20 %0,20 % 0,20 %15) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds ex JPY hgd <strong>CH</strong>FAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I“ 0,20 % 0,20 %„J“ 0,20 % 0,20 %„P“ 0,20 % 0,20 %„Z“ 0,20 % 0,20 %„I dy“ 0,20 % 0,20 %„J dy“ 0,20 % 0,20 %„P dy“ 0,20 % 0,20 %„Z dy“ 0,20 % 0,20 %16) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Foreign Bonds TrackerAnteilsklasse Zeichnungsaufschlag Rücknahmeabschlag„I <strong>CH</strong>F“0,15 % 0,15 %„J <strong>CH</strong>F“0,15 % 0,15 %„P <strong>CH</strong>F“0,15 % 0,15 %„Z <strong>CH</strong>F“0,15 % 0,15 %„HI <strong>CH</strong>F“0.18% 0.18%„ HJ <strong>CH</strong>F“0.18% 0.18%„ HP <strong>CH</strong>F“0.18% 0.18%„ HZ <strong>CH</strong>F“0.18% 0.18%„I dy <strong>CH</strong>F“0,15 % 0,15 %„J dy <strong>CH</strong>F“0,15 % 0,15 %„P dy <strong>CH</strong>F“0,15 % 0,15 %„Z dy <strong>CH</strong>F“0,15 % 0,15 %„HI dy <strong>CH</strong>F“0.18% 0.18%„ HJ dy <strong>CH</strong>F“0.18% 0.18%„ HP dy <strong>CH</strong>F“0.18% 0.18%„ HZ dy <strong>CH</strong>F“0.18% 0.18%17) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>sDie dem Teilvermögen durch die Investition des einbezahlten Betrags oder durch den Verkauf derzurückgenommenen Anteile effektiv verursachten Kosten werden in Form eines Spreads inRechnung gestellt, der dem Nettoinventarwert aufgeschlagen bzw. abgezogen wird. Die effektivenKosten werden definiert als Unterschied zwischen den Preisen der Nettotransaktionen (inkl.effektiver Courtagen, Kommissionen, Abgaben, Börsenstempel) und den Bewertungspreisen,multipliziert mit der Zahl der gehandelten Titel. Die effektiven Kosten werden von den Zeichnungen67


und Rücknahmen gleichmässig verteilt getragen.Kommissionenund KostenLaut Art. 19 und 20 des Fondsvertrags werden folgende Kommissionen und Kosten belastet:• Ausgabekommission: höchstens 5%• Rücknahmegebühr: höchstens 5%• Kommission für die Fondsleitung:Die Gesamtkommission beträgt:1) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – European ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker„I EUR“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J EUR“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P EUR“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z EUR“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy EUR“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy EUR“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens68


„P dy EUR“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy EUR“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.2) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Emerging Markets Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z EUR“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.3) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Japanese Equities Tracker„I JPY“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J JPY“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P JPY“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z JPY“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy JPY“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy JPY“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy JPY“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy JPY“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.4) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North American Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden69


Fondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.5) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North American Equities Tracker US TE„IX USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„JX USD“-Anteile: höchstens 0,19% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„PX USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„ZX USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„IX dy USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„JX dy USD“-Anteile: höchstens 0,19% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„PX dy USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„ZX dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.6) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Pacific Basin ex Japan Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.70


„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.7) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.8) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities Tracker„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens71


„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.9) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World Equities„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 1,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 1,24% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.10) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,39% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,39% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.11) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TE„IX USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens72


„JX USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„PX USD“-Anteile: höchstens 0,39% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„ZX USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„IX dy USD“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„JX dy USD“-Anteile: höchstens 0,29% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„PX dy USD“-Anteile: höchstens 0,39% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„ZX dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.12) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds„I“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.13) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds Tracker„I“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J“-Anteile: höchstens 0,19% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.73


„I dy“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy“-Anteile: höchstens 0,19% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.14) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.15) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds ex JPY hgd <strong>CH</strong>F„I“-Anteile: höchstens 0,74% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy“-Anteile: höchstens 0,74% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy“-Anteile: höchstens 0,94% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden74


Fondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.16) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds Tracker„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.„HI <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,56% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HJ <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,46% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HP <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,66% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HZ <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,64% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.„HI dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,56% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HJ dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,46% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HP dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,66% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HZ dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.17) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens75


„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,44% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,34% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,54% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.Die Kommission der Fondsleitung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:o für die Fondsadministrationo für alle TeilvermögenThesaurierende AnteileAnteilsklassen „ I“, „ I <strong>CH</strong>F “, „ I JPY“, „I EUR“ , „ I USD“ , „ IX USD“ „ HI <strong>CH</strong>F“, „J“,„J <strong>CH</strong>F“, „J JPY“, „ J EUR“ , „ J USD“ , „JX USD “, „ HJ <strong>CH</strong>F“, „ P“, „ P <strong>CH</strong>F“, „ PJPY“, „P EUR “, „P USD“ , „ PX USD“, „ HP <strong>CH</strong>F“: höchstens 0,04% des gesamten diesenAnteilsklassen entsprechenden FondsvermögensAnteilsklassen „Z“, „Z <strong>CH</strong>F“, „ Z JPY“, „ Z EUR“, „ Z USD“, „ ZX USD“, „ HZ <strong>CH</strong>F“:höchstens 0,03% des gesamten diesen Anteilsklassen entsprechenden FondsvermögensAusschüttende Anteile:Anteilsklassen „ I dy“, „ I dy <strong>CH</strong>F “, „ I dy JPY“, „I dy EUR“, „I dy USD“, „ IX dy USD“,„HI dy <strong>CH</strong>F“, „J dy“, „J dy <strong>CH</strong>F“, „J dy JPY“, „ J dy EUR“, „ J dy USD“, „JX dy USD“, „HJdy <strong>CH</strong>F“, „ P dy“, „ P dy <strong>CH</strong>F“, „P dy JPY“, „P dy EUR“, „P dy USD“, „ PX dy USD“, „HPdy <strong>CH</strong>F“: 0,04 % max.Anteilsklassen „Z dy“, „Z dy <strong>CH</strong>F“, „Z dy JPY“, „Z dy EUR“, „Z dy USD“, „ ZX dyUSD“, „HZ dy <strong>CH</strong>F“: 0,03 % max.o für die Verwaltung und den Vertrieb des Teilvermögens:76


1) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – European ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker„I EUR“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J EUR“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P EUR“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z EUR“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy EUR“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy EUR“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy EUR“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy EUR“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.2) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – Emerging Markets Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z EUR“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.3) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Japanese Equities Tracker„I JPY“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J JPY“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P JPY“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden77


Fondsvermögens„Z JPY“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy JPY“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy JPY“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy JPY“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy JPY“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.4) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North American Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.5) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North American Equities Tracker US TE„IX USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„JX USD“-Anteile: höchstens 0,15% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„PX USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„ZX USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„IX dy USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„JX dy USD“-Anteile: höchstens 0,15% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens78


„PX dy USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„ZX dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.6) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Pacific Basin ex Japan Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.7) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.8) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>Swiss</strong> Equities Tracker„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechenden79


Fondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.9) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World Equities„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 1,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 1,20% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy cHF“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.10) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker„I USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P USD“-Anteile: höchstens 0,35% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.80


„I dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy USD“-Anteile: höchstens 0,35% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.11) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex <strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TE„IX USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„JX USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„PX USD“-Anteile: höchstens 0,35% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„ZX USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„IX dy USD“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„JX dy USD“-Anteile: höchstens 0,25% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„PX dy USD“-Anteile: höchstens 0,35% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„ZX dy USD“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.12) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds„I“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens81


„P dy“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.13) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - <strong>CH</strong>F Bonds Tracker„I“-Anteile: höchstens 0,26% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J“-Anteile: höchstens 0,15% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy“-Anteile: höchstens 0,26% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy“-Anteile: höchstens 0,15% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.14) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.15) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds ex JPY hdg <strong>CH</strong>F82


„I“-Anteile: höchstens 0,70% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.„I dy“-Anteile: höchstens 0,70% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy“-Anteile: höchstens 0,90% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anleger belastet.16) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Foreign Bonds Tracker„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.„HI <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,52% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HJ <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,42% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HP <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,62% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HZ <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,60% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens83


„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.„HI dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,52% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HJ dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,42% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HP dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,62% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„HZ dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.17) <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> – <strong>Swiss</strong> Real Estate <strong>Fund</strong>s„I <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.„I dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,40% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„J dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,30% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„P dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: höchstens 0,50% des gesamten dieser Anteilsklasse entsprechendenFondsvermögens„Z dy <strong>CH</strong>F“-Anteile: Die Kommission wird von der <strong>Pictet</strong>-Gruppe direkt dem Anlegerbelastet.Die Fondsleitung kann folgenden institutionellen Anlegern, welche bei wirtschaftlicherBetrachtungsweise die Fondsanteile für Dritte halten, Rückvergütungen bezahlen:• Lebensversicherungsgesellschaften• Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen• Anlagestiftungen• Schweizerische Fondsleitungen• Ausländische Fondsleitungen und -gesellschaften• InvestmentgesellschaftenSodann kann die Fondsleitung aus dem Bestandteil Vertrieb an die nachstehend bezeichneten84


Vertriebsträger und -partner Bestandespflegekommissionen bezahlen:• bewilligte Vertriebsträger• Fondsleitungen, Banken, Effektenhändler, die Schweizerische Post sowieVersicherungsgesellschaften• Vertriebspartner, die Fondsanteile ausschliesslich bei institutionellen Anlegern mitprofessioneller Tresorerie platzieren• Vermögensverwalter• Kommission der Depotbank:- Für das Teilvermögen <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - Emerging Markets Tracker,höchstens 0,15% des Inventarwertes des Vermögens des Teilvermögens;- Für die andere Teilvermögen höchstens 0,03% des Inventarwertes des Vermögens desbetroffenen Teilvermögens.• Bei Auszahlung von Liquidationsbetreffnissen im Falle der Auflösung des Anlagefondsoder des Teilvermögens: höchstens 0,30% des Inventarwertes der Anteile zugunsten derDepotbank.• Bei Auszahlung des Jahresertrages an die Inhaber: höchstens 0,50% jährlich zu Gunstender Depotbank.Die jeweils effektiv angewandten Sätze sind dem Jahresbericht zu entnehmen.Liste derEmittenten undGaranten nach§ 15 desFondsvertragsPublikationsorganenPreispublikation desTeilvermögensAls Emittenten bzw. Garanten sind zugelassen:- die OECD-Mitgliedstaaten- die Afrikanische Entwicklungsbank- die Asiatische Entwicklungsbank- die Europäische Investitionsbank- Eurofima- die Interamerikanische Entwicklungsbank- die Europäische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau- der Europarat- die Europäische Union- die Internationale Finanzkorporation- die Nordische Investitionsbank- die Weltbank- die Zentralbanken der OECD-MitgliedstaatenSchweizerisches Handelsamtsblatt und <strong>Swiss</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Data</strong> AG (www.swissfunddata.ch)In Übereinstimmung mit Art. 10 Abs. 5 KAG werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw.der Nettoinventarwert (mit dem Hinweis „exklusive Kommissionen“) den Investoren jederzeit aufAnfrage direkt mitgeteilt.85


For further information, please contact us at:www.pictetfunds.comTel. +41 (58) 323 3000E-mail: pictetfunds@pictet.com

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