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Einzelhandel 2013

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Aus der Praxisindem durch eine Kettenreaktionweitere instabile Mitgliedsstaatenbetroffen wären.1.2 Austritt starker MitgliedsstaatenAuch für starke Mitgliedsstaaten,wie z. B. Deutschland, wäre einAustritt aus der Eurozone mit erheblichennegativen Folgen verbunden.Es würde zu einer starkenAufwertung der neuen Währung,z. B. D-Mark, kommen. Das hätte einenmassiven Einbruch der Exporteund damit einhergehend einen Anstiegder Arbeitslosigkeit zur Folge.Gleichzeitig würde der Wert der aufEuro lautenden Forderungen der Austrittsländerentsprechend abnehmen.2. UmschuldungBei einer „sanften“ Umschuldung gewährendie Gläubiger den Schuldnerländernmehr Zeit für die Schuldentilgung(Tilgungsstreckung) und/oderräumen ihnen nachträglich einenniedrigeren Zinssatz ein. Eine „harte“Umschuldung ist dagegen mit einemSchuldenerlass (Schuldenschnitt) verbunden.In diesem Fall verzichten dieGläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen.Das bringt schlagartig einesinkende Schuldenlast für das umschuldendeLand mit sich. Ein solcherSchuldenerlass wurde im März 2012teilweise für Griechenland vereinbart.3. HaushaltskonsolidierungAn der fehlenden Haushaltsdisziplineiniger Mitgliedsstaaten setzt dersogenannte Europäische Fiskalpakt(Europäische Fiskalunion) an. DieserPakt wurde im März 2012 von allenEU-Mitgliedern mit Ausnahme vonGroßbritannien und Tschechien unterzeichnet.Dadurch soll eine verstärkteZusammenarbeit aller EU-Mitgliedsstaatenin Bezug auf öffentlicheAusgaben, Steuern und Abgaben bishin zu einer in der Verfassung verankertenSchuldenbremse ermöglichtwerden. Staaten, die sich nicht andie Haushaltsdisziplin halten und dengemeinsam vereinbarten StabilitätsundWachstumspakt verletzen, sollenneben Strafzahlungen auch einenTeil ihrer souveränen Hoheitsrechteverlieren.4. Ausgabe von EurobondsDurch die Einführung von Eurobondsmüsste sich nicht mehr jedesEWU-Mitglied am Kapitalmarkt zuhöchst unterschiedlichen Zinssätzenverschulden. Vielmehr würdendie Staaten gegen Ausgabe von gemeinsamenSchuldverschreibungen,den Eurobonds, Kredite zu einemeinheitlichen Zinssatz aufnehmen,die benötigten Kreditmittel untereinanderzuteilen und gesamtschuldnerischfür die Zahlung von Zinsenund Tilgung haften. Da in diesemFall Staaten mit hoher Kreditwürdigkeitwie Deutschland für Staaten mitniedriger Kreditwürdigkeit wie Portugalhaften, würde sich der Zinssatzfür solche Euro-Bonds zwischen denExtremen einpendeln. Er wäre höherals der für deutsche staatliche Schuldverschreibungen(Mai 2012: 0 %) undniedriger als der für portugiesischeSchuldverschreibungen (Januar 2012:15 %). Neben Zinserhöhungen für kreditwürdigeEWU-Mitglieder wird andiesem Vorschlag insbesondere kritisiert,dass die Krisenstaaten durch dieVergemeinschaftung von Schuldenund Zinsen keinen Anreiz zur Sanierungihrer Staatsfinanzen hätten. EineEinführung von Eurobonds müsste dahermit verstärkten EU-Kontrollen zurEinhaltung von Verschuldungsgrenzenbis hin zur Möglichkeit, in die jeweiligennationalen Staatshaushalte einzugreifen,verbunden sein.5. Ankauf von Staatsanleihendurch die EZB5.1 Verbotene StaatsfinanzierungEine direkte Finanzierung von Euro-Staaten wie der Kauf von neu ausgegebenenStaatsanleihen eines Krisenstaatesoder direkte Kreditvergabeist der EZB verboten (Art. 21 ESZB-Satzung). Dieses strikte Verbot solldie Unabhängigkeit von staatlicherEinflussnahme wahren und die Inflationsgefahr,die mit einer Erhöhungder (Zentralbank-)Geldmenge einhergehenkann, abwenden. WichtigsteAufgabe der EZB ist es, mit geldpolitischenMitteln für die Stabilität desPreisniveaus zu sorgen.5.2 Umstrittener Ankauf vonStaatsanleihenZwischen Mai 2010 und September2012 hat die EZB am Sekundärmarkt(Umlaufmarkt) oder direkt von gefährdetenGeschäftsbanken in Umlaufbefindliche Staatsanleihen vonKrisenstaaten im Wert von rund 209Mrd. € gekauft. Am 6. September 2012kündigte die EZB an, bei Bedarf Staatsanleihender Krisen-Staaten in unbegrenzterHöhe am Sekundärmarkt zukaufen. Voraussetzung dafür soll abersein, dass das betreffende Land unterden Euro-Rettungsschirm schlüpft unddie Auflagen des Europäischen Stabilitätsmechanismus(ESM) erfüllt (vgl.Pkt. 6, S. 8).Der Ankauf von Anleihen am Sekundärmarktist der EZB grundsätzlicherlaubt, wenn dies der Erreichungihrer Ziele und Aufgaben dient. Auchdie ehemalige Deutsche Bundesbankhat im Rahmen der Offenmarktpolitikmehrfach Staatsanleihen am Sekundärmarktgekauft. Die EZB verteidigtdiese Maßnahme daher mit dem Hinweis,dass der Ankauf von Anleihenlaut Art. 18 der ESZB-Satzung zumgeldpolitischen Instrumentarium gehörtund der Vereinheitlichung desZinsniveaus in der Eurozone dient.Um Rezessions- und Deflationsgefahrenmit geldpolitischen Mitteln zubekämpfen, kann eine solche Maßnahmeim Rahmen einer expansivenGeldpolitik tatsächlich sinnvoll sein.Im vorliegenden Fall ist aber strittig,ob es sich wirklich um eine geldpolitischeMaßnahme zur Erreichung derEZB-Ziele (vorrangiges Ziel: Preisniveaustabilisierung)oder um eine (unzulässige)finanzpolitische Maßnahmezur Staatsfinanzierung handelt.Der Ankauf von Anleihen durch die EZBam Sekundärmarkt bewirkt zwar keinenGeldzufluss an die Krisenstaaten,allerdings sinken dadurch die Zinsenam Anleihenmarkt, sodass die Ausgabeneuer Staatsanleihen zu günstigerenZinsen erfolgen kann. Außerdemsoll den Anlegern durch die Ankündi-Flügelstift 1/<strong>2013</strong>5

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