13.07.2015 Aufrufe

Xetra/Zugang zum Handelssaal/Xontro Teilnehmer Zulassung ...

Xetra/Zugang zum Handelssaal/Xontro Teilnehmer Zulassung ...

Xetra/Zugang zum Handelssaal/Xontro Teilnehmer Zulassung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MERKBLATTRegistrierung als ”benannte Person” an derFrankfurter WertpapierbörseMerkblatt <strong>zum</strong> Antrag auf Registrierung als ”benannte Person” an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)Gemäß § 14 Absatz 1 Börsenordnung kann ein Unternehmen nur dann als Börsenteilnehmer zugelassen werden,wenn bei Unternehmen, die in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden, der Geschäftsinhaber, beianderen Unternehmen die Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag mit der Führung derGeschäfte des Antragstellers betraut und zu seiner Vertretung ermächtigt sind, zuverlässig sind, und <strong>zum</strong>indest einedieser Personen die für das börsenmäßige Wertpapiergeschäft notwendige berufliche Eignung hat.Im Rahmen bestehender Börsenzulassungen muss mindestens eine Person des vorgenanntenPersonenkreises als benannte Person bei der Börse registriert sein.Zum Nachweis der Voraussetzungen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 Börsenordnung sind dem Antrag aufRegistrierung folgende Unterlagen und Nachweise beizufügen:1. Nachweis darüber, dass die zu registrierende Person dem vorbezeichneten Personenkreis angehörtin folgender Form:Auszug aus dem Handelsregister oder einem entsprechend vergleichbaren Register über dieEintragung der zu registrierenden Person als Inhaber, Vorstandsmitglied, Verwaltungsratsmitgliedoder Geschäftsführer des Unternehmens oder anderes vergleichbar aussagekräftiges Dokument;2. Nachweis, dass die zu registrierende Person über die für das börsenmäßige Wertpapiergeschäftgemäß § 14 Absatz 1 Nr.1 Börsenordnung erforderliche berufliche Eignung verfügt:Die berufliche Eignung liegt grundsätzlich dann vor, wenndie Börsenhändlerprüfung an der FWB und/oder der Eurex Deutschland erfolgreichabgelegt wurdeund/odereine <strong>Zulassung</strong> an einer anderen Wertpapier- oder Terminbörse bestehtund/oderdie zu registrierende Person im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeiten entsprechende Erfahrungenim börsenmäßigen Wertpapier- oder Termingeschäft erworben hat. (Nachweis durchhandschriftlich unterzeichneten Lebenslauf)Für Personen, die als Geschäftsleiter eines Kreditinstitutes registriert sind, wird die beruflicheEignung regelmäßig als erwiesen angesehen.08/08 1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!