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Jugendstrafrecht Folien 02 WS 13_14.pdf - Universität Hamburg ...

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Historischer Überblick zur Entwicklung des<strong>Jugendstrafrecht</strong>sMarburger Programm (Franz von Lizst, 1882)Abwendung von Tatvergeltung hin zu präventivem Täterstrafrechtindividuelle strafrechtliche Sanktionen unter Berücksichtigungerzieherischer BedürfnisseMonographie von Appelius (Staatsanwalt): ‚Die Behandlungjugendlicher Verbrecher und vewahrloster Kinder.‘ (1892)Strafmündigkeit 14 Jahre; Feststellung der geistig-sittlichen Reife alsVoraussetzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeitfür Kinder staatliche überwachte Erziehung in Familien oder speziellenAnstaltenAbschaffung kurzer Freiheitsstrafen; Möglichkeiten der Strafaussetzung(Bewährung)Erziehungsmaßnahmen neben oder statt StrafeAusschluss der Öffentlichkeit aus HauptverhandlungBeachtung der Persönlichkeit und ihrer Entwicklung und Erforschungder häuslichen Verhältnisse als Anknüpfungspunkt der MaßnahmenHistorischer Überblick zur Entwicklung des<strong>Jugendstrafrecht</strong>sErste Reform durch Praxis und VerwaltungIm Wege der Geschäftsverteilung wurden in Frankfurt,Köln und Berlin spezielle Abteilungen für Jugendsacheneingerichtet, Vorläufer der heutigen Jugendgerichte (1908)1. dt. Jugendgerichtstag: Programm derJugendgerichtsbewegung mit dem Ziel eines eigenenErziehungsstrafrechts für junge Menschen (1909)1. dt. Jugendgefängnis in Wittlich. Trennung vonErwachsenen und Jugendlichen (1911)5

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