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FROHE WEIHNACHTEN!Fotolia.com - St. Veit

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18 Amtliches 7|2013Die <strong>St</strong>adtgemeinde gibt bekannt,dass nach der <strong>St</strong>raßenverkehrsordnung(STVO) 1960 die Eigentümervon Liegenschaften inOrtsgebieten dafür zu sorgen haben,dass die entlang der Liegenschaftin einer Entfernung von nichtmehr als 3 m vorhandenen Gehsteigeund Gehwege vom Schneeund von Verunreinigungen gesäubertsowie bei Schnee und Glatteisbestreut werden. Hiervon ausgenommensind lediglich die Eigentümervon land- und forstwirtschaftlichenLiegenschaften. Ist einGehsteig nicht vorhanden, so ist der<strong>St</strong>raßenrand in einer Breite von 1 mzu säubern und zu bestreuen, wasauch sinngemäß für Fußgängerzonenoder Wohnstraßen ohne Gehwegeentlang der Häusergrenzengilt. Die gleiche Verpflichtung trifftauch Eigentümer von Verkaufshütten.Diese Maßnahmen sowie auchdie Entfernung von Schneewächtenoder Eisbildungen von Dächern deran der <strong>St</strong>raße gelegenen Gebäudesind jeweils in der Zeit von 6 bis 22Uhr durchzuführen.Es wird darauf hingewiesen, dassdurch diese Verrichtung die <strong>St</strong>raßenbenützernicht gefährdet oderbehindert werden dürfen. Weitersmuss der Ablauf des Wassers vonder <strong>St</strong>raße gewährleistet werden,d. h. dass Wasserablaufgitter undRinnsale freizuhalten sind. Außerdemist das Ablagern des von denDächern oder Grundstücken stammendenSchnees auf öffentlichen<strong>St</strong>raßen verboten.Weiters umfasst die Schneeräumpflichtauch die Abfuhr der Schnee -anhäufungen und zwar nicht nurAktuell:Anrainer-Pflichten im Rahmender SchneeräumungGetreu dem Motto “Der nächste Winter kommt bestimmt”informiert die <strong>St</strong>adtgemeinde über die Pflichten der Anrainerfür die Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen und Gehsteigenim Sinne der Bestimmungen der <strong>St</strong>raßenverkehrsordnung 1960.hinsichtlich des witterungsbedingtdort liegenden Schnees, sondernauch des durch einen Schneepflugder <strong>St</strong>raßenverwaltung auf denGehsteig verbrachten Schnees(VwGH 28.10.1998, 88/18/0314sowie nach § 93 STVO). Der städtischeBauhof der <strong>St</strong>adtgemeindebietet wie alljährlich den betroffenenPersonen die Räumung vonNeuschnee, jedoch ohne <strong>St</strong>reuung,auf solchen Gehsteigen innerhalbvon <strong>St</strong>. <strong>Veit</strong> an der Glan an.Wenn auch die Schneeräumungdurch den städtischen Bauhofdurchgeführt wird, bleiben die Anrainerpflichtenlt. STVO trotzdemaufrecht!Die <strong>St</strong>adtgemeinde <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong> an derGlan hat für die Schneeräumungauf Gemeindestraßen und Gehwegenwie auch für die <strong>St</strong>reuungeinen eigenen Winterdienstplan fürdie Wintermonate 2013/2014 erstellt.Für die Schneeräumung stehender <strong>St</strong>adtgemeinde acht Einsatzfahrzeugemit insgesamt 30Bediensteten zur Verfügung.Der <strong>St</strong>reudienst wird bei auftretender<strong>St</strong>raßenglätte (permanenteKontrolle im Rahmen des täglichen<strong>St</strong>reudienstes) täglich abvier Uhr früh an sämtlichen Gemeindestraßen,an denen auch dieSchneeräumung durchgeführtwird, überwiegend aber an <strong>St</strong>eilstückenerfolgen.Die Mannschaft des städtischenBauhofes wird sich bemühen,durch einen Bereitschaftsdienst dafürzu sorgen, dass die Unbildendes Winters für die Bevölkerungvon <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong> in erträglichen Maßengehalten werden.AnzeigeRaiffeisen Bausparen zahlt sich aus!So profitieren Sie zum Jahresende gleich doppelt!Wer sich jetzt für einen Raiffeisen Bausparvertrag bei der Raiffeisen-Bezirksbank <strong>St</strong>. <strong>Veit</strong> a. d.Glan - Feldkirchen entscheidet, hat eine sehr gute Wahl getroffen: Denn alle Kunden, die jetzteinen neuen Raiffeisen Bausparvertrag (im Spar- oder Jugend-Tarif) mit Vertragsbeginn vom18. November bis 31. Dezember 2013 abschließen, erhalten für ihre Einzahlung von bis zu 1.200,-Euro unsere höchsten Bausparzinsen bis zum 30. Juni 2014. Zusätzlich zu den attraktiven Zinsenwird jeder Sparer für seine Einzahlungen mit der staatlichen Bausparprämie belohnt.Voll im Trend liegt Bausparen auch in regelmäßigen Umfragen. Im aktuellen <strong>St</strong>immungsbarometerfür Spar- und Anlageformen belegt Bausparen mit 41 Prozent Zustimmung unangefochten denSpitzenplatz. Die hohe Beliebtheit als ideale Sparform für die gesamte Familie ist leicht erklärt:Mit dem Raiffeisen Bausparen entscheidet man sich für eine sehr sichere und ertragreiche Geldanlage,die auch für kleinere Sparbeträge bestens geeignet ist. Nach sechs Jahren verfügt mandann über ein attraktives Gesamtguthaben, das bei Bedarf auch gleich als <strong>St</strong>artkapital für einBauspardarlehen für Bau- und Wohnvorhaben oder Bildungs- und Pflegezwecke verwendet werdenkann.Fragen Sie einfach Ihren Berater in der Raiffeisen-Bezirksbank <strong>St</strong>. <strong>Veit</strong> a. d. Glan - Feldkirchen,wie Sie optimal vom Bausparen profitieren können. Die Berater der Raiffeisen-Bezirksbank <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong> a. d. Glan - Feldkirchen sind unter 04212 5566-100 oder rbb.st-veit@rbgk.raiffeisen.at erreichbar.Nähere Infos finden Sie auch unter www.raikastveit.at.

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