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Vermögensrechtliche Vereinbarungen in der nichtehelichen ...

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Weiters s<strong>in</strong>d folgende Ausdrücke geläufig:"eheähnliche Lebensgeme<strong>in</strong>schaft" und "freie Verb<strong>in</strong>dung",also weitgehend neutrale Begriffe, die aber das Phänomen genau beschreiben,da sie auf die Hauptmerkmale desselben h<strong>in</strong>weisen, nämlich- Lebensgewohnheiten, die jenen e<strong>in</strong>es Ehepaares ähneln- und die absolute Freiheit <strong>der</strong> Partner, die Beziehung je<strong>der</strong>zeit ohne vorherfestgelegte Formalitäten beenden zu können.2. ARTEN VON LEBENSGEMEINSCHAFTEN UND MERKMALEDERSELBENDie Motivierungen für solche freie Verb<strong>in</strong>dungen können nicht auf e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>heitliches Schema reduziert werden. Man kann jedoch grundsätzlichfolgende Unterscheidung machen:- e<strong>in</strong>erseits jene eheähnlichen Lebensgeme<strong>in</strong>schaften, die auf <strong>der</strong> freienEntscheidung von Personen beruhen, welche frei von ehelichen B<strong>in</strong>dungens<strong>in</strong>d, wobei die Entscheidung durch Lebensanschauung, wirtschaftlich-sozialeo<strong>der</strong> auch re<strong>in</strong> praktische Überlegungen begründet ist;- an<strong>der</strong>erseits jene Lebensgeme<strong>in</strong>schaften, die ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Wahl zulassen,wenn zum Beispiel e<strong>in</strong>er o<strong>der</strong> beide Partner verheiratet, wenngleich gerichtlichgetrennt s<strong>in</strong>d und daher e<strong>in</strong> H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis für e<strong>in</strong>e Verehelichung <strong>der</strong>selben vorliegt.Diese Lebensgeme<strong>in</strong>schaften erstrecken sich zumeist nur über jenen Zeitraum,<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich ist, um die Scheidung zu erlangen.Es gibt demnach Verb<strong>in</strong>dungen, welche die Ehe ersetzen und solche, diezusätzlich zu noch aufrechten Ehen bestehen.Sowohl die e<strong>in</strong>e als auch die an<strong>der</strong>e Art weist die selben Merkmale auf:1. Merkmal: Nichte<strong>in</strong>gehen e<strong>in</strong>er EheDaher entsprechen dem Profil <strong>der</strong> de facto Familie jene Familien nicht, die sichaus e<strong>in</strong>er Putativehe o<strong>der</strong> aus e<strong>in</strong>er nichtigen, aber nicht putativen Eheableiten, da <strong>in</strong> diesen Fällen <strong>der</strong> Wille <strong>der</strong> Partner besteht, e<strong>in</strong>e Ehee<strong>in</strong>zugehen, während <strong>in</strong> <strong>der</strong> de facto Familie <strong>der</strong> Wille vorhanden ist, sich denRegelungen <strong>der</strong> Ehe zu entziehen.2. Merkmal: Unterschiedliches Geschlecht <strong>der</strong> LebenspartnerDieses erfor<strong>der</strong>liche Merkmal beruht auf <strong>der</strong> soziologisches Analyse desPhänomens von Verb<strong>in</strong>dungen zwischen Homosexuellen (die, außer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igenLän<strong>der</strong>n, nicht über e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Akzeptanz seitens <strong>der</strong> Gesellschaftverfügen und noch <strong>in</strong> den Bereich des Unmoralischen und <strong>der</strong> Missbilligungfallen), sowie auf dem Vergleich <strong>der</strong> de facto Familie mit <strong>der</strong> rechtmäßigen

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