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PDF-Datei - SPD Steinfurt

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Vorlage: 658/2009 Seite - 32 -Übergang nicht zwingend in der dargestellten Maximallösung und auch nicht um jedenPreis realisiert werden soll. Eine nicht akzeptable Vorgabe für den BahnübergangBahnhofstraße wäre sicherlich die Aufgabe des Übergangs an der Meteler Stiege.Die Planungen zum Bahnübergang sind auch nicht rechtswidrig. Sie können allenfallsnach derzeitiger Rechtslage nicht ohne Weitres umgesetzt werden. Der Verweis auf dasEisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) belegt dies. Nach § 2 (1) EKrG sind neue Kreuzungenvon Straßen und Eisenbahnen nur in Form von Überführungen zulässig (vgl. Anlage). Eswird im Absatz 2 aber auch auf die mögliche Ausnahme im EKrG verwiesen, wonach inEinzelfällen neue Kreuzungen zulässig sind. Jedoch wird die Voraussetzung für dasZulassen einer Ausnahme von der Initiative Friedenau falsch interpretiert. Es ist keineGrundvoraussetzung, dass ein schwaches Verkehrsaufkommen vorliegen muss; es stehtdort vielmehr, dass insbesondere an Stellen mit schwachen Verkehrsaufkommen einesolche Ausnahme möglich ist. Der Absatz 2 ist also dahingehend zu verstehen, dassAusnahmen grundsätzlich an jeder Stelle möglich sind. Für Bereiche mit schwachemVerkehrsaufkommen kann diese Ausnahmemöglichkeit nach dem Gesetzestext eherzugelassen werden.Insofern ist muss hier nicht weiter diskutiert werden, ob in diesem Bereich ein schwachesoder starkes Verkehrsaufkommen vorliegt. Das Planungsbüro Hahm, Osnabrück, hat beieiner Verkehrszählung (Stand: Januar 2006) ein derzeitiges Fahrzeugaufkommen für denwestlichen Abschnitt der Bahnhofstraße von 4.200 am Tag ermittelt. Ob ein solcher Wertals starkes oder schwaches Aufkommen seitens der Bahn gewertet wird, ist momentannachrangig.Theoretisch bringen neue Straßen und Anbindungen auch neue Unfallmöglichkeiten mitsich. Es ist jedoch eine Straßenplanung vorgesehen worden, die dem Aspekt derSicherheit großen Platz einräumt. So gibt es im Bereich des geplanten Bahnübergangesgesonderte Fuß- und Radwege mit einer Breite von 2,5 m, die durch 2,2, m breiteGrünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt sind. Außerdem sind gesonderteSchrankenanlagen für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Für Fehlverhalten einzelnerVerkehrsteilnehmer ist weder die Bahn noch die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> verantwortlich zumachen. Auch ist im Falle der Realisierung nicht von 7-minütigen Schließzeiten oderzulässigen Geschwindigkeiten von 80 km/h im Bereich des geplanten Bahnübergangesauszugehen.Als Lösung für die zuvor beschriebene Problematiken schlägt die Initiative Friedenau eineoffene Unterführung mit behindertengerechten Rampen vor. Dies sei die sicherste,einfachste und kostengünstigste Lösung. Es ist hierzu jedoch darauf zu verweisen, dasseine ähnliche Tunnellösung bereits ca. 150 m weiter südlich existiert. Diese wird lediglichnicht so gradlinig geführt, wie von der Initiative vorgeschlagen. Eine solche Tunnellösungsieht der Bebauungsplan Nr. 15 zudem im südlichen Bereich zwischen Schlietenstraßeund Graf-Ludwig-Straße vor. Dass in einer Tunnelanlage eine Bahnstrecke sicherergekreuzt werden kann, ist sicherlich richtig. Angezweifelt werden muss allerdings dieAnnahme, dass es sich dabei um eine kostengünstige Alternative handelt.Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 sind drei Querungsmöglichkeitenvorgesehen, wobei eine bereits existiert und zwei weitere geplant sind. Seitens der Stadt<strong>Steinfurt</strong> erscheint sinnvoll und auch zeitgemäß, in einer Innenstadtlage auf halber Streckevon 1,1 km Luftlinie zwischen Sonnenschein und Leerer Straße einen weiterenBahnübergang für den Fahrzeugverkehr zumindest planungsrechtlich abzusichern. In derBegründung wird dazu ausgeführt: „Der Bebauungsplan setzt an der nördlichenPlangebietsgrenze nunmehr planungsrechtlich eine Verbindung von der „verlängerten“Eichendorffstraße zur Bahnhofstraße für alle Verkehrsarten fest. Damit würde eine

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