13.07.2015 Aufrufe

Broschüre: Afghanistan zwischen Abzug und Wahlen - NatWiss

Broschüre: Afghanistan zwischen Abzug und Wahlen - NatWiss

Broschüre: Afghanistan zwischen Abzug und Wahlen - NatWiss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Netzwerk No to War – No to NATO / Deutsch-Afghanisches-FriedensnetzwerkKeine 'show of force'Zwei amerikanische Flieger waren st<strong>und</strong>enlang über den Tanklastern gekreist, um einenÜberblick über die Situation zu bekommen. Sie schlugen mehrmals einen Tiefflug über denFluss vor, um Zivilisten, die sich bei den Tanklastern aufhalten könnten, zu verjagen. Diesesogenannte "show of force" (etwa "Demonstration von Stärke") lehnte Klein jedoch ab.Das B<strong>und</strong>esverteidigungsministerium, vertreten durch Rechtsanwalt Mark Zimmer, plädiertebei der Prozesseröffnung im März 2013 dafür, dass die Klage sofort abgewiesen wird. LautZimmer ist das deutsche Verteidigungsministerium gar nicht der richtige Ansprechpartner."In unserem Fall hat Oberst Klein ja nicht primär im Auftrag der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschlandgehandelt, sondern er war eingeb<strong>und</strong>en in ein System der NATO. Deswegen waren ja auchseine Vorgesetzten NATO-Offiziere", sagte Zimmer der DW vor Prozessbeginn. Diese Argumentationließ das Gericht jedoch nicht gelten.Aufklärung durch Luftaufnahmen?Jetzt soll also das Videomaterial, das die amerikanischen Jets aufnahmen, Aufklärung bringen.Zunächst aber streikt die Technik: Das Video läuft nicht. Der Vorsitzende Richter HeinzSonnenberger verspricht, ein IT-Experte sei schon unterwegs. "Dilettantisch <strong>und</strong> peinlich istdas, bei diesem Prozess", murmelt ein Pressevertreter.Zehn Minuten später geht es los. Auf den Infrarot-Bildern sind Menschen als kleine schwarzePunkte zu erkennen, die sich <strong>zwischen</strong> den Lastern hin <strong>und</strong> her, auf sie zu <strong>und</strong> von ihnen wegbewegen. Hätte Oberst Klein auf diesen Bildern erkennen müssen, dass es sich bei denMenschen um Zivilisten handelt, die umsonst Benzin abzapfen?Die beklagte Seite bestreitet das. Zimmer spricht von einem "diffusen Bild" <strong>und</strong> für denSachverständigen der B<strong>und</strong>esregierung sind weder Zivilisten noch Talibankämpfer klar zuerkennen.Die Kläger sehen in den Aufnahmen jedoch klare Bewegungsmuster, die auf Zivilisten hinweisenwürden, die mit Kanistern zu den Tanklastern kämen <strong>und</strong> danach in verschiedeneDörfer zurückkehrten."Taliban arbeiten in kleinen Gruppen"Zum Schluss hört das Gericht einen Sachverständigen. Thomas Ruttig ist Diplom-Afghanist<strong>und</strong> spricht über übliche Verhaltensweisen der afghanischen Landbevölkerung <strong>und</strong> derTaliban. Ruttig betont, dass es im Ramadan, in den der Anschlag fiel, durchaus nicht ungewöhnlichsei, wenn Menschen spät noch auf den Beinen seien. Hinzu komme, dass Gratis-Treibstoff ein großes Geschenk für die arme Landbevölkerung sei, das sie zu den Lasterngelockt haben könnte.34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!