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Sicherungsrichtlinien für Haushalte - VdS - Schadenverhütung ...

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<strong>Sicherungsrichtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Haushalte</strong> <strong>VdS</strong> 691 : 2010-06 (06)1 AllgemeinesDiese <strong>Sicherungsrichtlinien</strong> enthalten sicherungstechnischeGrundvoraussetzungen zurSicherung von <strong>Haushalte</strong>n. Die Umsetzung derbeschriebenen Maßnahmen ermöglicht einen angemessenenSchutz gegen Einbrecher.Türen, Fenster und sonstige Öffnungen in Wänden,Fußböden, Decken bzw. Dächern, welche dieVersicherungsräume begrenzen, bedürfen einermechanischen Sicherung und ggf. Überwachungdurch eine Einbruchmeldeanlage, wenn sie ohneHilfsmittel von außen (z.B. über Anbauten, Vordächer,Balkone, Feuerleitern) erreichbar sind.Anderenfalls können sich Einbrecher binnen Minuten– häufig binnen Sekunden – unberechtigtZutritt verschaffen.Optimal sind einbruchhemmende Fenster- undTürelemente, bei denen alle sicherungsrelevantenTeile aufeinander abgestimmt sind. DieseElemente werden einbaufertig geliefert. BeiNeubauten oder Baumaßnahmen sollten solcheElemente eingebaut oder ein späterer Einbau inder Planung berücksichtigt werden, um den optimalenSchutz vor Einbrüchen zu erreichen. Diesesind zudem vielfach bereits <strong>für</strong> den Einsatz vonEinbruchmeldetechnik vorgerüstet.Für alle Sicherungsmaßnahmen sollten <strong>VdS</strong>-anerkannteProdukte und Errichterfirmen zum Einsatzkommen, da die Funktion und Qualität dieserProdukte sowie die Qualität der Fachleute inunabhängigen Prüf- und Anerkennungsverfahrenbestätigt wurde (siehe Anhang B, Verzeichnisse).Hinweis: Detaillierte Angaben zu den in diesenRichtlinien aufgeführten Sicherungsmaßnahmensind in den <strong>für</strong> Fachleute konzipierten Richtlinien<strong>für</strong> Planung und Einbau von mechanischen Sicherungseinrichtungen,<strong>VdS</strong> 2537 und <strong>für</strong> Planungund Einbau von Einbruchmeldeanlagen, <strong>VdS</strong> 2311enthalten.Über die mechanische Absicherung hinausgehendkönnen durch Sicherungsmaßnahmen gemäß<strong>VdS</strong> Home zusätzliche Schutz- und Komfortleistungenumgesetzt werden.Fehlende oder unzureichende mechanischeSicherungsmaßnahmen können grundsätzlichnicht durch eine Einbruchmeldeanlage (EMA)ausgeglichen werden.Für Risiken, die durch• ihre Lage (z.B. Ortsrand, Villengebiet) oder• besondere Umstände (z.B. Vorhandenseineiner größeren Anzahl von Wertsachen bzw.besonderer Begehrlichkeit der vorhandenenGegen stände)erhöht gefährdet sind, werden zusätzliche Sicherungenerforderlich.Für Risiken, die diesen <strong>Sicherungsrichtlinien</strong>nicht entsprechen, wird dringend empfohlen, vorBeginn des Versicherungsschutzes SicherungsundÜberwachungsmaßnahmen zu vereinbaren.Sofern nicht etwas anderes vereinbartist, gilt die folgende Klassenzuordnung<strong>für</strong> <strong>Haushalte</strong> inständig bewohnten Wohnungenin Mehrfamilienhäusern,Einfamilienhäusernnicht ständig bewohntenWohnungen in einem von Drittenständig bewohnten Gebäudenicht ständig bewohnten GebäudenVersicherungssummein EURWertsachen 1) inEUR<strong>VdS</strong>-Klasse dermechanischenSicherungsmaßnahme<strong>VdS</strong>-Klasse der Einbruchmeldeanlage(EMA)bis 100.000 bis 20.000 N nicht gefordertüber 100.000 über 20.000AAbis 150.000 bis 50.000über 150.000 über 50.000 A Bbis 50.000 bis 10.000 N nicht gefordertüber 50.000bis 100.000über 10.000bis 20.000über 100.000 über 20.000 A BDie Sicherungsmaßnahmen sind individuell mit dem Versichererzu vereinbaren1)Wertsachen sind z.B. a) Bargeld und auf Geldkarten gespeicherte Beträge; b) Urkunden einschließlich Sparbücher undsonstige Wertpapiere; c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowiealle Sachen aus Gold oder Platin; d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände – z.B. Gemälde,Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken – sowie nicht in c) genannte Sachen aus Silber; e) sonstige Sachen, dieüber 100 Jahre alt sind, jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.Tabelle 2‐1: Klassenzuordnung und Deckungssummen (Erfahrungswerte)AA6

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