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zahnärztekammerProfessor Dr. Reiner Biffar und Professor Dr. Dietmar Oesterreichwährend der Eröffnung der Dentalausstellungformbedürftig ist. Das Zusammenspiel von gesetzlicherund privater Krankenversicherung habe sichaber bewährt. „Medizinisch und zahnmedizinischnotwendige Leistungen stehen jederzeit allen Patientenohne Restriktionen und Wartezeiten in einemqualitativ hochwertigen Versorgungsniveau zurVerfügung. Zudem erhöhen medizinische Innovationen,die in einigen Fällen zuerst Privatpatientenzur Verfügung stehen, auch kurz- und mittelfristigdas Versorgungsniveau gesetzlich Versicherter“,betonte der Präsident. Beispiele dafür seien aus derZahnmedizin die Implantate und die professionelleZahnreinigung. Trotzdem besteht nach Ansicht derZahnärztekammer Reformbedarf. Die Finanzierungder GKV müsse vor dem Hintergrund des demografischenWandels gesichert werden. „Es kann nichtsein, dass immer weniger Beitragszahler die Lastentragen müssen“, unterstrich Prof. Oesterreich.Auch die PKV müsse sich insbesondere hinsichtlichihrer intransparenten Tarifstruktur verändern.Gleichzeitig machte Prof. Oesterreich darauf aufmerksam,dass der Bürokratieaufwand in den Praxenimmer größere Ausmaße einnimmt und die„sprechende Zahnheilkunde“ durch die gesundheitspolitischenRahmenbedingungen keinesfallsgefördert wird.Eindringlich führte Prof. Oesterreich aus, dassZahnheilkunde heutzutage mehr ist, als nur dieArbeit im Mund der Patienten. Das soziale Engagementdes Berufsstandes ist anschaulich in derBroschüre „Wir haben Biss und handeln mit Verantwortung“dargestellt (Bestellmöglichkeit <strong>dens</strong>Seite 14). In diesem Zusammenhang appellierteProf. Oes terreich an alle Zahnärzte unseres Bundeslandes,sich an der Aktion „Mund auf gegen Blutkrebs“zu beteiligen. Informationsmaterial kann unterwww.dkms.de/bzaek bestellt werden. Es gehedarum, die Patienten entsprechend aufzuklären, umdiese zur Teilnahme zu bewegen.Der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit,Gleichstellung und Soziales, Nikolaus Voss, nahmdie Worte von Prof. Oesterreich interessiert auf.Während seines Grußwortes würdigte er die gutenArbeitsbeziehungen zur Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.Er gratulierte dem Berufsstandzur beeindruckenden positiven Entwicklung derMundgesundheit der Menschen in unserem Bundeslandseit der Wende.Der Abgeordnete der CDU und Mitglied des Gesundheitsausschussesim Bundestag, Dietrich Monstadtaus Schwerin, sprach sich in seinem Grußwortfür die Beibehaltung des zweigliedrigen Gesundheitssystemsaus. Zukünftig müsse die Neuausrichtungauch der Zahnheilkunde entsprechend der demografischenEntwicklung verstärkt von der Politikbegleitet werden. Ausdrücklich bedankte sich DietrichMonstadt bei Prof. Oesterreich für die zurückliegendegute Zusammenarbeit.Schon zu Anfang des Zahnärztetages verabschiedetesich Prof. Reiner Biffar als Vorsitzenderder Mecklenburg-Vorpommerschen Gesellschaftfür Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde von den Tagungsteilnehmern.Es sei ihm eine Ehre gewesen,diese Funktion in den letzten sechs Jahren auszufüllen.Dabei war die wissenschaftliche Gesellschaftstets bemüht, das wissenschaftliche ProgrammBild oben:Zwei „alte Hasen“ als Gäste des Zahnärztetages:der ehemalige Geschäftsführer Dr. Peter Berg (li.)und der Präsident der Hamburger ZahnärztekammerProfessor Dr. Wolfgang SprekelsBild rechts:Die begleitende Dentalausstellung war gutbesuchtFotos: Steffen Klatt<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 5


zahnärztekammer / Wissenschaftliche GesellschaftProf. Dr. Claus-Peter Ernst arbeitet als niedergelassenerZahnarzt und als wissenschaftlicher Mitarbeiterder Universitätszahnklinik in Mainz. Er sprach in seinemlebhaften und ausgesprochen praxisorientiertenBeitrag über Kompositfüllungen. Deren jährlicheVerlustraten im Seitenzahngebiet von knapp unter 2,5Prozent liegen mittlerweile zwischen den Zahlen vonAmalgamfüllungen (3 Prozent) und Keramikinlays (ca.2 Prozent). Für jede Materialklasse, ob konventionellstopfbare, fließfähige oder Bulk-Fill-Komposite wurdedie Anwendung explizit erklärt. Prof Ernst empfahl,verschiedene lichthärtende Materialien in bestimmtenIndikationen zu kombinieren, um minimalinvasiveZahnmedizin in Vollendung zu betreiben. In seinemVortrag konnten viele Tipps und Tricks für eine effizienteFüllungstherapie mit in die eigene Praxis genommenwerden.Priv.-Doz. Dr. Alexander Welk, UniversitätsmedizinGreifswald bezeichnete in seinem Vortrag Bleachingals eine eher zahnärztliche und nicht als rein ästhetischeMaßnahme, um so als non-invasive Alternativefür restaurative Therapien zu dienen. Ausführlichwurden die Indikationen und die Kontraindikationenbzw. Grenzen der Zahnaufhellung erklärt. Neben demWirkmechanismus beschrieb Dr. Welk mit zahlreichenpraktischen Ratschlägen garniert das Vorgehenund die Materialien der unterschiedlichen Methodendes externen und internen Bleachings, die manchmalauch miteinander kombiniert werden sollten.Der Direktor der Aachener Klinik für ZahnärztlicheProthetik, Implantologie und Biomaterialien Prof. Dr.Stefan Wolfart, referierte über die Provisorienherstellungals eigentlich ungeliebtes Aschenputtel in derzahnärztlichen Praxis. Aber gerade gute Provisoriensind seiner Meinung nach ein Aushängeschild undtragen zur Vertrauensbildung gegenüber den Patientenentscheidend bei. Eindrucksvoll zeigte er, wieman mit direkten Provisorien nicht nur die präpariertenZähne schützt, sondern auch die Weichgewebeunter Brücken ausformt, ästhetische und Änderungender Bisslage vorbereitet oder das Austrittsprofil vonSuprakonstruktionen gestalten kann. Konventionelleoder gefräste laborgefertigte Provisorien wendetProf. Wolfart erst bei komplexen implantatgetragenenRestaurationen oder bei umfangreichen Bisslage-Änderungen an.Die Leiterin der Rostocker Poliklinik für KieferorthopädieProf. Dr. Franka Stahl de Castrillon sprachin ihrem Vortrag über die untrennbare Einheit vonÄsthetik und Funktion in ihrem Fachgebiet. So könnenDysgnathien über die faziale Ästhetik nicht nurzu psychosozialen und sozialen Einschränkungen führen,sondern es gibt mittlerweile Studien u.a. auchaus Rostock, die Zusammenhänge zwischen Zahn-und Kieferfehlstellungen und Dysfunktionen z.B. Störungender Sprach- und Schluckfunktion in einer sehrhohen Prävalenz von bis zu 60 Prozent bei Kindernbelegen. Um diese Dysfunktionen wirkungsvoll zutherapieren, plädierte die Referentin ausdrücklich füreine frühzeitigere Intervention als es die kieferorthopädischenIndikationsgruppen (KIG) zulassen. Für dieTherapie derartiger skelettaler Dysgnathien eignensich myofunktionelle Geräte wie die Mundvorhofplatte,der Funktionsregler nach Fränkel oder das Herbstscharnier.Der Oralchirurg Dr. Jan Spiekermann aus Chemnitzerläuterte in seinem Beitrag, wann und wie vielChirurgie in Verbindung mit dentalen Implantaten imOberkieferfrontzahnbereich notwendig ist. Unmittelbarnach der Extraktion und bei erhaltenen alveolärenWänden scheut er nicht wie mittlerweile verschiedeneKollegen vor einer Sofortimplantation mit Sofortversorgungzurück und betont, dass dadurch auch dieGesamtkosten gesenkt werden können. Bei Einhaltungstrenger Kriterien in der Indikation und bei derDurchführung bleibt das ästhetische Ergebnis stabil.In der Folge zeigte er eindrucksvolle Fallvignetten, dienach einem komplizierten Ausgangsbefund mittelsaugmentativer und mukogingival-chirurgischer Technikenexzellent gelöst wurden. Dabei ging Dr. Spiekermanndezidiert auf Situationen mit verschiedenenSchwierigkeitsgraden „Step by step“ ein.Der Beantwortung der Frage, ob vollkeramische Suprakonstruktioneneine Chance oder eher ein Risikofür das Konzept in seiner eigenen und in anderen Praxendarstellt, widmete sich Priv.-Doz. Dr. Sven Rinkeaus Karlstein. Er betonte, dass er aus eigenen mitunterleidvollen Erfahrungen und auf Grund von klinischenStudien inzwischen zurückhaltender gewordenist, wenn es um Vollkeramik bei komplexen Implantatversorgungengeht. Einzelzahnrestaurationen imFront- und Seitenzahngebiet aus monolithischer Keramikund kleine Seitenzahnbrücken aus verblendetemZirkondioxid sind weniger risikoreich als zirkuläre Versorgungenmit Komplikationsraten von über 30 Prozentschon nach kurzer Zeit. Während vollkeramischeeinteilige Abutments in der Front wenige Risiken insich bergen und die Ästhetik bei dünnem mukosalemBiotyp verbessern, präferiert der Referent im Seitenzahngebietzweiteilige Abutments, bei denen derindividuelle Zirkondioxidpfosten mit einer Titanbasisverklebt ist. Diese Technik verbessert das Emergenzprofilder Krone, erleichtert die Zementrestentfernungund schützt vor Verblendkeramikabplatzungen wegender anatomischen Gestaltung des Abutments. EinteiligeVollkeramikpfosten können zu Abrieb an derImplantat-Abutment-Verbindung führen, sind bruchgefährdetund können Passungsprobleme nach möglichenSchraubenlockerungen verursachen.<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 7


zahnärztekammer / Wissenschaftliche GesellschaftEine beeindruckende Darstellung einer vollkeramischenRestauration bei einem Bruxismuspatientengab Dr. Karina Schick, die in der Praxis von Dr. DietherReusch praktiziert, dem Gründer der WesterburgerKontakte und Nestor der Deutschen Gesellschaft fürästhetische Zahnheilkunde. Der praktisch orientierteVortrag zeigte mit exzellenten Bildern alle Schritte einerminimalinvasiven Restauration abradierter Frontzähneüber Befunderhebung, ästhetische Analyse, Wax up,Mock up, Präparation (mit aufgesetztem Mock up!),Ästhetikeinprobe und adhäsive Zementierung vonTeilkronen und Veneers in Perfektion. Dr. Schick wiesdarauf hin, dass neben der Ästhetik die Frontzahnführungsfunktionverbessert werden konnte, so dass dieSeitenzähne in dynamischer Okklusion diskludieren.Die Eingliederung eines adjustierten Aufbissbehelfesfür die Nacht zum Schutz der Restauration und derZähne sollte den Abschluss komplexer Restaurationenbei allen Patienten mit okklusalen Parafunktionenbilden, denn der Patient bruxiert natürlich weiter.Am Samstagnachmittag wurden zwei Studien präsentiert,die aus Mitteln der wissenschaftlichen Gesellschaftan den Universitäten Rostock und Greifswalde.V. gefördert wurden. Der in eigener Praxis niedergelasseneDipl.-Stom. Torsten Perlberg aus Richtenbergverglich in seiner Untersuchung das konventionellehandkontrollierte Zentrikregistrat mit einem elektronischenStützstiftregistrat (IPR) an 15 Probanden mit primärgesunden Gebissen. Alle Registrate streuten umdie Kondylenposition bei habitueller Interkuspidation.Die Reproduzierbarkeit des handkontrollierten Registrateswar etwas besser als beim IPR-Registrat.Dr. Anja Salbach aus der Poliklinik für Kieferorthopädiein Rostock berichtete über eine Studie an Beaglehunden.Hier wurden Alveolarkammdefekte mitKnochenersatzmaterialien (Bio Oss, Fa. Geistlich;Nanobone, Fa. Artoss) aufgefüllt. Im Anschluß wurdendie Zähne mit einer festsitzenden Apparatur in den Defektbewegt. Das vorgestellte Tiermodell scheint fürderartige Untersuchungen geeignet zu sein, die Knochenneubildungsratewar jedoch unbefriedigend.Über die Ästhetik bei herausnehmbarem Zahnersatzsprach der Zahntechniker Carsten Fischer aus Frankfurta.M.. In seiner sehr schönen Präsentation schilderteer, wie Prothesen so gestaltet werden können, dasssie als solches nicht mehr zu erkennen sind und zufriedenePatienten, die Praxis oder das Labor weiteremp-Anzeige8 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


Parallel zum Zahnärztetag fand am 7. September im Kurhaus Warnemünde die 21. Fortbildungstagung der ZahnärztekammerMecklenburg-Vorpommern für Zahnarzthelferinnen und Zahnmedizinische Fachangestellte statt.fehlen. Sein Dentallabor wird auch von den Patientenin der Fertigungsphase aufgesucht, sodass der Zahntechnikererkennt, welche Besonderheiten vorliegen.Eine entsprechende Kieferrelationsbestimmung dientals Grundlage für die Erarbeitung der Zahnaufstellungmit natürlich geformten Zähnen, wie sie inzwischenverschiedene Hersteller z. B. Merz Dental oder Ivoclaranbieten. Der Prothesenkunststoff wird im Bereichdes Sulkus individuell geformt und coloriert und danachsorgfältig ausgearbeitet und poliert, so dass diePflege einfach bleibt und keine Verfärbungen entstehenkönnen. Als Halteelement für abnehmbaren Zahnersatz,ob zahn- oder implantatgetragen, bevorzugt derReferent zwei Galvanodoppelkronen mit keramischenPrimärteilen.Prof. Dr. Heinz H. Topoll, der eine Praxis mit SchwerpunktParodontologie in Münster leitet, konnte in seinemklar gegliederten Vortrag zeigen, welche Möglichkeitenaber auch Grenzen die Mukogingivalchirurgiehat. Viele klinische Fälle waren über einen großen Zeitraumhervorragend dokumentiert. Er zeigte die Indikationender inzwischen ausgereiften Grundtechniken.So können koronale Verschiebelappen bei kleinerenRezessionen zu langfristigem Erfolg führen. Bei komplexerenFällen empfahl der Referent die Kombinationdes Verschiebelappens mit einem Bindegewebstransplantatoder die tunnelierende Präparation für die Aufnahmevon teilweise ausgedehnten Transplantatenaus dem Gaumen. Das freie Schleimhauttransplantatsollte immer dann eingesetzt werden, wenn die keratinisierteGingiva nicht breit genug ist und dadurchGingivitiden und Retraktionen entstehen oder aber dieperiimplantäre Mukosa durch ihre Mobilität nur unzureichendenSchutz für das Implantat bietet.Im letzten Vortrag am Samstagabend verstand esProf. Dr. Matthias Kern, der Direktor der Klinik fürZahnärztliche Prothetik, Propädeutik und Werkstoffkundein Kiel, die verbliebenen Zuhörer mit seinemfulminanten Vortrag über Indikationen und Komplikationenmit vollkeramischen Kronen und Brücken zubegeistern. Nach einer kurzen Übersicht über die keramischenWerkstoffe gab er sofort praktische Anwendungshinweise.Da Vollkeramiken mit geringer Festigkeitkaum noch auf dem Markt sind, ist die adhäsiveZementierung eigentlich nur noch bei unzureichenderRetentions- und Widerstandsformen der Präparationindiziert, wie es bei Veneers, Tabletops, Adhäsivbrückenoder zu kurzen/zu konischen Stümpfen der Fallist. Eine Schmelzbegrenzung sollte aber vorhan<strong>dens</strong>ein, da die Klebung auf Dentin nicht dauerhaft stabilbleibt. Er gab viele praktische Hinweise, wie dieRetentionsform der Präparation z. B. durch Rillen beikonventioneller Befestigung verbessert werden kann.Zur Klebung von Zirkondioxidkeramik bei Inlay- oderAdhäsivbrücken sollte die Fläche zunächst mit 50 µmKorund bei < 2 bar nach der Einprobe in der Praxisabgestrahlt und dann mit einem adhäsiven Monomer(Keramikprimer, Universalprimer) behandelt werden.Für Vollkeramikkronen, die bevorzugt aus einer monolithischenLithiumdisilikatkeramik angefertigt wer<strong>dens</strong>ollten, reicht eine ausgeprägte Hohlkehlpräparationaus. Für Vollkeramik-Seitenzahnbrücken ist verblendetesZirkondioxid trotz der etwas erhöhten Chippingrateder Verblendkeramik das Mittel der Wahl, jedoch berichteteProf. Kern auch über hohe Erfolgsraten vondreigliedrigen Brücken aus Lithiumdisilikatkeramik. DieVerbinderstärke von vier mal vier Millimeter darf dannjedoch nicht unterschritten werden. Abschließendmotivierte der Referent seine Zuhörer, doch auch aneinflügelige vollkeramische Adhäsivbrücken als minimalinvasiveAlternative zu denken, wenn es um denErsatz von fehlenden Frontzähnen geht.Jeder Zuhörer des wissenschaftlichen Programmsdes Zahnärztetages konnte etwas für sich mit in dieeigene Praxis nehmen, denn die Referate waren sehrpraxisorientiert. Premiere hatte beim diesjährigen<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 9


zahnärztekammer / Wissenschaftliche GesellschaftZahnärztetag die veränderte Programmgestaltung.Fanden sonst die wissenschaftlichen Vorträge Freitagbis Sonntag statt, waren sie diesmal auf den Freitagnachmittagund Samstag begrenzt. Ein Konzept, wasunter den Kolleginnen und Kollegen kontrovers diskutiertwurde und so noch kein einheitliches Meinungsbildzum Abschluss vorlag. Dass vor allem am spätenSamstagmachmittag viele Plätze im Saal des Neptun-Hotels leer blieben, war neben dem hervorragendenWetter sicherlich auch dem Vortragsmarathon von 9bis 19.15 Uhr geschuldet. Die Vorstände der Zahnärztekammerund der wissenschaftlichen Gesellschaftsind jetzt gefordert, das neue Format des Zahnärztetagesnoch einmal zu überdenken.Schon jetzt kann man sich auf den nächsten Zahnärztetagfreuen. Erwartet werden zum Thema „Dergeriatrische und komorbide Patient in der Zahnarztpraxis– interdisziplinäre Voraussetzung für Medizin undZahnmedizin“ vom 5. bis 6. September 2014 wiederumspannende und lehrreiche Vorträge von namhaftenReferenten zum Wohle der Patienten und des kollegialenGedankenaustauschs.PD Dr. Torsten MundtUniversität GreifswaldWissenschaftliche GesellschaftNeuer Vorstand für die nächsten drei Jahre gewähltAuf der Mitgliederversammlung der Mecklenburg-VorpommerschenGesellschaft für Zahn-,Mund- und Kieferheilkunde an den UniversitätenRostock und Greifswald e.V am 7. September imHotel Neptun, Rostock-Warnemünde, wurde folgenderVorstand für die nächsten drei Jahre gewählt:VorsitzenderPriv.-Doz. Dr. Dieter Pahncke, RostockStellvertretender VorsitzenderPriv.-Doz. Dr. Torsten Mundt, GreifswaldSchatzmeisterinProf. Dr. Franka Stahl de Castrillon, RostockSekretärDr. Dennis J. Koenen, SatowVorstandsmitgliedDr. Manuela Eichstädt, NeubrandenburgVorstandsmitgliedDipl.-Stom. Gerald Flemming, RostockVorstandsmitgliedDr. Holger Garling, SchwerinVorstandsmitgliedProf. Dr. Dr. Wolfram Kaduk, GreifswaldAls Kassenprüfer wurden gewählt:Dr. Dr. Jan-Hendrik Lenz, RostockDr. Christian Lucas, GreifswaldDie Kontaktdaten der neuen Vorstandsmitglieder sindim Internet auf der Homepage der wissenschaftlichenGesellschaft unter www.zmkmv.de eingestellt.Mit dieser Wahl wurde der Vorstand der WissenschaftlichenGesellschaft der Zahnärzteschaft in Mecklenburg-Vorpommernwesentlich erneuert.Zum Abschluss der Wahlveranstaltung dankte derneue Vorsitzende Dr. Dieter Pahncke dem alten Vorstandherzlich für seine geleistete Arbeit. Neben dembisherigen Vorsitzenden Prof. Reiner Biffar (Greifswald)sind Dr. Marion Seide (Greifswald), Prof. WolfgangSümnig (Greifswald), Dr. Harald Möhler (Schwerin) undDr. Hans-Jürgen Koch (Burg Stargard) ausgeschieden.ZMKDer neugewählte Vorsitzende Dr. Dieter Pahncke (li.)dankte Prof. Reiner Biffar für dessen geleistete Arbeitin den letzten fünf Jahren. Prof. Biffar wurde dieEhrenmitgliedschaft der Wissenschaftlichen Gesellschaftverliehen.<strong>10</strong> <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


kassenzahnärztliche VereinigungBernd Fabricius verabschiedetLeiter der Prüfstelle war zum letzten Mal in der KZV M-VEs gab viele Frauen und Männer der sogenanntenersten Stunde Anfang der neunziger Jahre, alsdie Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern sich auf eigene und unabhängige Füßestellte. Einer von ihnen war Bernd Fabricius, dessenprüfendes Auge einmal im Jahr die Abläufe der Körperschaftgenau musterte. Als Revisor der gemeinsamenPrüfstelle von Bundeszahnärztekammer undKassenzahnärztlicher Bundesvereinigung mit damaligemSitz in Köln bezog er erstmals für drei Wochenim Sommer 1992 ein kleines Büro im damaligen Sitzder KZV in der Werkstraße 304 in Schwerin Süd. Alsdie Bagger das Verwaltungsgebäude des ehemaligenVEB Hydraulik Kombinats und damit auch dieehemaligen Büroräume der KZV-Geschäftsstelle inSchutt und Asche legten und die KZV eigene zweckmäßigeRäume in der Wismarschen Straße bezog,ist Fabricius immer noch da. Mittlerweile ist er derLeiter der Prüfstelle der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.Einmal im Jahr – immer im Hochsommer– besucht er die kleinste Landeshauptstadtund prüft, ob in der Verwaltung der Vertragszahnärztekorrekt, wirtschaftlich und sparsam gearbeitetwurde. Mit immer gleichem positiven Ergebnis.Im kommenden Jahr wird er vielleicht Schwerinbesuchen, doch die Arbeitsweise der KZV wird jemandanders prüfen müssen. Denn Fabricius verabschiedetsich mit 65 Jahren in den verdientenRuhestand. Vorstandsvorsitzender Wolfgang Abelndankte im Namen des Vorstands und der Vertreterversammlungfür die zuverlässige und treue Zusammenarbeitin den vergangenen 21 Jahren undwünschte Bernd Fabricius alles Gute für den sogenanntenUnruhestand.Kerstin AbelnWolfgang Abeln verabschiedete einen langjährigenWeggefährtenFoto: Antje Künzel<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 11


KZBV / BZÄkGemeinsamer AuftragLeichter Zugang aller Menschen zur medizinischen VersorgungBarrierefreiheit – Um Initiativen und Maßnahmender Ärzte- und Zahnärzteschaft zum Abbau vonBarrieren drehte sich eine gemeinsame Veranstaltungvon vier Standesorganisationen.Die bessere medizinische Versorgung von Menschenmit Behinderung stand im Fokus der Veranstaltung„Barrieren abbauen“. Die KassenärztlicheBundesvereinigung (KBV) sowie die Bundesärztekammer(BÄK), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung(KZBV) und die Bundeszahnärztekammer(BZÄK) hatten den Erfahrungsaustausch angeregtund dazu Betroffene und Experten eingeladen.Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, an Rampenund Fahrstühle zu denken, sondern allen Menscheneinen leichten Zugang zu medizinischer Versorgungzu ermöglichen. Unter den 9,6 Millionen Menschenmit Behinderung sind auch Patienten mit Sehbehinderung,Hörschädigung oder geistiger Behinderung.Für sie ist es wichtig, sich in Krankenhäusern undArztpraxen einfach zurechtzufinden. Dabei hilft esschon, sich klar und deutlich gegenüber Patientenmit Behinderung auszudrücken oder gut sichtbareSchilder anzubringen. „Mit praktischen Tipps hilftdie KBV, Praxisinhabern Maßnahmen aufzuzeigen,die auch ohne großen finanziellen Aufwand umsetzbarsind“, erklärt Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstandder KBV.Dr. Christoph von Ascheraden, Vorstandsmitgliedder BÄK, verweist darauf, dass viele Vorgaben desGesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderungenmittlerweile auf den Weg gebracht wor<strong>dens</strong>eien. „Wir sind jedoch noch weit davon entfernt,alle Inhalte und Zielsetzungen des Gesetzesverwirklicht zu haben. Auf dem heutigen Symposiumkonnten wir Bilanz ziehen und neue Initiativenentwickeln.“„Wir haben in der Zahnmedizin eine besondere Situation.Der gesamte Leistungskatalog baut daraufauf, dass eigenverantwortlich Mundhygiene betriebenwird. Menschen mit Behinderung können dieseVoraussetzung oft nicht erfüllen und bekommendaher nicht die Betreuung, die sie brauchen. DieseBarriere wollen wir mit unserem Versorgungskonzeptabbauen“, führte Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretenderVorsitzender der KZBV, aus. Gerade fürZahnärzte ist es schwierig, Menschen mit einergeistigen Behinderung zu erklären, was bei einerUntersuchung passiert und aus welchem Grund.Deshalb ist hier der richtige Umgang mit den Patientenbesonders wichtig. „Wir wollen externe undinterne Barrieren angehen. Eine wertschätzendeEinstellung und offene kommunikative Haltung gegenüberMenschen mit Behinderung soll für Ärzteund Zahnärzte – aber auch für die Gesellschaft – einSelbstverständnis sein“, sagte Prof. Dr. DietmarOes terreich, Vize-Präsident der BZÄK.Auf der Tagung kamen in verschiedenen Vorträgennicht nur Betroffene und Ärzte zu Wort, sondernunter anderem auch der Patientenbeauftragteder Bundesregierung, Wolfgang Zöller, MdB,und der ehemalige Vorsitzende des Rates derEvangelischen Kirche in Deutschland, Prof. Dr.Dr. Wolfgang Huber. Am Nachmittag gab es in Arbeitsgruppenpraxisnahe Hinweise, beispielsweisehausärztliche Tipps für den Praxisumbau. Miteiner Podiumsdiskussion unter dem Motto „Blickzurück nach vorn“ endete die Veranstaltung imGebäude der KBV.Die KBV hat zu dem Thema eine Broschüre mitdem Titel „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschlägefür Ihre Praxis“ erstellt. Diese können Interessiertekostenlos bei der KBV bestellen (versand@kbv.de). Zudem steht sie als PDF und als barrierefreieTextversion im Internet bereit unter www.kbv.de/barrieren-abbauen.html.Das zahnärztliche Versorgungskonzept „Mundgesundtrotz Handicap und hohem Alter“ steht unterhttp://www.kzbv.de/aub/konzept.pdf zum Downloadbereit.12 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


ZÄK / DeutschlandBekanntmachungNächste Kammerversammlungder Zahnärztekammer Mecklenburg-VorpommernTermin: 23. November <strong>2013</strong>, <strong>10</strong> UhrOrt: Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern,Wismarsche Straße 304, 19055 SchwerinDie Tagesordnung wird in der nächsten Ausgabe der <strong>dens</strong> bekannt gegeben.Allensbach-Umfrage <strong>2013</strong>Ärzte haben in Deutschland den angesehensten BerufDeutsche Ärzte führen nach wie vor das bundesweiteBerufsprestige-Ranking an. Das geht ausder aktuellen Auswertung des Instituts für DemoskopieAllensbach (IfG) hervor. Demnach zählen Ärzte für76 Prozent der Bundesbürger zu den fünf Berufen,die sie am meisten schätzen.Jedoch gibt es Unterschiede zwischen Ost- undWestdeutschland. Das Ansehen der Ärzte liegt imOsten um mehr als zehn Prozentpunkte höher alsim Westen (85 bzw. 74 Prozent). Zudem erklärte dasAllensbach-Institut in seinem Kurzbericht: „In der Betrachtungder letzten beiden Jahrzehnte zeigt sich,dass das Ansehen vieler Berufe erstaunlich stabilist. Dies trifft beispielsweise auf den Arzt zu, der seitzwanzig Jahren Werte deutlich oberhalb von 70 Prozenterzielt.“Auf den weiteren Rängen des Rankings landetenKrankenschwester (63 Prozent), Polizist (49 Prozent),Lehrer (41 Prozent) und Handwerker (38 Prozent). Ander bundesweiten Befragung, die zwischen dem 15.und 30. April durchgeführt wurde, haben 1 570 Personenab 16 Jahre teilgenommen. Die konkrete Fragestellungfür die Berufsprestige-Skala lautete: „Hiersind einige Berufe aufgeschrieben. Könnten Sie bittefünf davon heraussuchen, die Sie am meisten schätzen,vor denen Sie am meisten Achtung haben?“.änd<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 13


BZÄKKostenlos DKMS-Material bestellenPatienten aufklären und zur Teilnahme bewegenPlakat, Magazin „leben“, Flyer undDispenser jetzt kostenlos für IhrePraxis unter www.dkms.de/bzaekbestellen. Damit können Patientenüber die Bedeutung der Stammzellspende und dieunkomplizierte Regis trierungsmöglichkeit bei derDeutschen Knochenmarkspenderdatei gemeinnützigeGesellschaft mbH (DKMS) informiert werden.Ab sofort können Zahnärzte und Zahnärztinnendie DKMS-Infopakete nun kostenlos auch bei ihremDentaldepot erhalten. Denn der Vorstand des BundesverbandesDentalhandel e.V. (BVD) sagte zu,diese Aktion zu unterstützen. Und auch die Dentaldepotswaren laut BVD sofort bereit, ihren Kundendas Informationsmaterial kostenlos mit der normalenBestellung mitzuliefern. Die Info-Pakete stehenzur Lieferung bereit, so der BVD.Der Aufwand in der Zahnarztpraxis ist gering:Praxisinhaber können in ihrem Wartezimmer Informationsmaterialauslegen oder Plakate anbringen.Der interessierte Patient kann seine Zahnärztin oderseinen Zahnarzt und die Praxismitarbeiter zu Hintergründenbefragen und sich über die Homepage derDKMS ein Registrierungsset mit Wattestäbchen bestellen(www.dkms.de/home/de/spender-werden/registrierung.html). Damit kann er zu Hause denWangenabstrich durchführen und das Set in diePost geben.Broschüre online bestellenWir haben BISS und handeln mit VerantwortungDie CSR-Broschüre „Wir haben BISS und handelnmit Verantwortung. Nachhaltiges Engagementder deutschen Zahnärzteschaft.“ ist nun überdie Homepage der BZÄK zum Selbstkostenpreis bestellbar:www.bzaek.de/presse/medienarchiv/bestellformular-biss.htmlDie Broschüre zeigt in kompakter Form, wie Zahnärzteals Heilberuf handeln und gesellschaftlicheVerantwortung übernehmen. Sie ist ergänzend alsblätterbare online-Version eingestellt:www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/p/biss/index.htmlBZÄK14 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


Kassenzahnärztliche VereinigungE-Mail-Verschlüsselung unter AppleErgänzung zum <strong>dens</strong> 8-9/<strong>2013</strong>, Seiten 12 und 13Früher konnten Apple-Nutzer, mit Bordmitteln,keine ZIP-Archive unter Macintosh erstellen bzw.entpacken, aber diese Zeiten sind vorbei. Auch fürdie Mac-Benutzer gibt es verschiedene Freeware-Programme, unter anderem auch eine Version von„7-ZIP“ – sie heißt „7zX“.Nach der Installation liegt auf dem Desktop dasProgrammsymbol von „7zX“.Dateien packt man mit 7zX einfach per„Drag&Drop“:Man zieht die zu komprimierenden Dateien, mitder Maus, auf das 7zX-Icon und schon beginnt dasProgramm mit der Arbeit.Natürlich kann man die Archive auch direkt im Programmerstellen. Dann funktioniert die Erstellunganalog zum Artikel in Rundbrief 5/<strong>2013</strong>. Die Oberflächeist aufgeräumter als unter Windows und dasFenster – Outfit ist an Macintosh angepasst (z. B.:Einstellungen der Kompressionsrate und Festlegendes Passwortes).KZVKaufoption für Luxus-PalaisGKV-Spitzenverband will Objekt in Berlin-Mitte erwerbenDeckenhohe Fenster, Fußbodenheizung, Unterputz-Lautsprecher,eine LED-Lichtanlage und einReflexions-Pool im Innenhof – der riesige, sandsteinfarbeneNeubau an der Reinhardtstraße 30 in Berlin-Mitte hat viel Angenehmes und Komfortables zu bieten.„Palais am Deutschen Theater“ lautet der schönklingende Name der Luxusimmobilie. Es soll der neueSitz der rund 300 Mitarbeiter des GKV-Spitzenverbandswerden.Der Verband will das „Palais am Deutschen Theater“kaufen. Man habe die vertraglich vorgesehene Kaufoptiongezogen, bestätigte Sprecherin Ann Marini demänd auf Nachfrage.Weil die Gespräche mit dem Eigentümer bislang zukeinem Ergebnis geführt hätten, habe sich der Verbanddazu entschlossen. Die Kaufoption wäre sonst ausgelaufen.Die Kaufverhandlungen würden weiterlaufen,wenn es aber zu keiner Einigung komme, werde einunabhängiger Gutachter den Kaufpreis schätzen. Bislangliegen die geschätzten Preise weit auseinander:Der Spitzenverband rechnet Berichten zufolge mitrund 70 Millionen Euro, der Eigentümer, die HG Immo-<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 15


deutschlandbilien Mitte GmbH, setzt ihn mit 78 Millionen Euro an.Und weil das zu teuer für die Kassen sei, so die etwasseltsam anmutende Begründung des Vermieters, wolleer nicht an sie verkaufen. Der Spitzenverband willden Kauf durch eine einmalige Umlage finanzieren.Kritik aus der Politik: „Keine hippe Party-Location“Aufgrund der luxuriösen Ausstattung des Gebäudesmusste der GKV-Spitzenverband bereits Kritikvon Seiten der Politik einstecken. „Das ist keine hippeParty-Location, sondern die Verwaltung einer öffentlich-rechtlichenKörperschaft, da braucht es keineUnterputz-Lautsprecher oder einen Reflecting-Pool imInnenhof“, zitierte die „B.Z.“ den gesundheitspolitischenSprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn. Auchder Bund der Steuerzahler zeigt sich der Zeitung zufolgeempört: „Wenn derartige Tollheiten das Ergebniseiner Selbstverwaltung der GKV sind, bedarf es ganzoffensichtlich einer besseren Kontrolle“, sagte GeschäftsführerinBirga Köhler.Erinnert sei an dieser Stelle auch an die Äußerungenvon Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).Der monierte unlängst, dass der Spitzenverband „immergrößer und mächtiger“ werde und die Versorgungsgesichtspunkteimmer mehr in den Hintergrundrücken würden. Der Verband müsse aber ein „schlankerVerband“ sein.Der GKV-Spitzenverband hingegen verteidigt seinenUmzug in das Palais an der Reinhardtstraße. AlsKörperschaft öffentlichen Rechts brauche man einVerwaltungsgebäude, das den geltenden Vorschriftenentsprechend gebaut und so ausgestattet sei, dassmöglichst reibungslos und effizient gearbeitet werdenkönne, sagte Sprecherin Marini auf Nachfrage des änd.In dem neuen Gebäude fänden regelmäßig Sitzungenmit jährlich insgesamt mehr als 25 000 Teilnehmernstatt. „Deshalb ist es vernünftig, die Sitzungsräumeentsprechend mit zeitgemäßem Equipment auszustatten.“Außerdem sei der GKV-Spitzenverband nach denderzeitigen Plänen nicht der einzige Mieter. Er könnedeshalb die Ausgestaltung bestimmter Bereiche nichtbeeinflussen. Marini: „Dazu gehört beispielsweiseauch die Größe und Gestaltung des Wasserbeckensim Innenhof.“ändHeil- und Kostenplan verstehenNeues Informationsmaterial für Patienten bei proDenteDie Initiative proDente e.V. hat eine Online-Anwendungund ein gedrucktes Faltblatt zur besseren Verständlichkeitdes Heil- und Kostenplans herausgebracht.Das Faltblatt und die Online-Anwendung sind sprachlicheinfache und anschaulich bebilderte Hilfsmittel, die denPatienten in jeder Phase der Beratung durch den Zahnarztunterstützen.Gesetzlich Versicherte erhalten einen Heil- und Kostenplanvon ihrem Zahnarzt, wenn sie Zahnersatz benötigen.Das Formular und die Eintragungen sind für Laienjedoch schwer zu verstehen. proDente stellt daherjetzt eine Anwendung unter: http://www.prodente.de/qualitaet/kosten/der-heil-und-kostenplan/heil-und-kostenplan-animation.htmlzur Verfügung, die den Heil- undKostenplan mittels interaktiver Funktionen für Patientenaufschlüsselt. Optische Markierungen führen denNutzer durch das Dokument. So kann er per Mausklick„Sprechblasen“ öffnen, die einfache Beschreibungenzu den Formularfeldern enthalten. Über zusätzliche Reitergelangt er zu detaillierten Erklärungen von Teilbereichendes Formulars.Das handliche Leporello erklärt Inhalt und Nutzen dereinzelnen Formularfelder in leicht verständlicher Sprache.Auf der zweiten Seite befindet sich ein Glossar mitausführlichen Erläuterungen und Illustrationen zu denKürzeln aus dem Heil- und Kostenplan. „Wir geben Patientenund Zahnärzten zwei zusätzliche neue Medienan die Hand“, kommentiert Dirk Kropp, Geschäftsführervon proDente e. V., die Idee.Der Zahnarzt kann die Erklärungshilfe ergänzend zumHeil- und Kostenplan überreichen und zugleich auf denOnline-Service verweisen. „Wir sind überzeugt, damitdie Beratung des Zahnarztes nachhaltig zu verstärken“,so Kropp weiter.Interessierte Patienten können das Faltblatt kostenlosunter der Telefonnummer 01805/55 22 55.Zahnärzte und Zahntechniker beziehen 50 Exemplaredes Faltblattes kostenfrei auf den Fachbesucherseitenunter www.prodente.de oder über die Bestellhotline01805-55 22 55.proDenteHinweis der Redaktion:Darüber hinaus hat die BZÄK ein interaktives Rechnungsformularzur GOZ erstellt, das auf der BZÄK-Website zur Verfügungsteht: http://www.bzaek.de/patienten/private-zahnarztrechnung.16 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


ZÄK / DeutschlandMöglichkeit eine aktuelle kurzfristige Erfolgsrechnungvorzulegen. Ferner benötigt der Ausschusseine aktuelle, auf die einzelnen Praxisräume zugeordneteInventarliste. Weitere vom Praxisausschussabgeforderte Unterlagen sind der aktuelle Mietvertrag(soweit vorhanden), ein Grundriss der Praxisräumesowie eine Übersicht über die Fallzahlen undPunktmengenobergrenzenbescheide der letztendrei Jahre. Die Mitglieder des Praxisbewertungsausschussesbegehen die Praxis sodann im Beiseindes Inhabers. Der Ausschuss erstellt anschließendein Gutachten, das den materiellen als auch denimmateriellen Praxiswert einschließt und Praxisbesonderheitenberücksichtigt. Die Gebühr für einePraxisbewertung beläuft sich zur Zeit auf 2000 Euro.Interessenten wenden sich bitte an die Geschäftsstelleder Zahnärztekammer unter der Telefonnummer:0385-5 91 08-0.Praxisbewertungsausschuss der ZahnärztekammerMecklenburg-VorpommernDipl.-Stom Holger DonathRechtsanwalt Peter IhleLeitfaden aktualisiertDie Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat gemeinsammit der Bundeszahnärztekammer erstmalig im Jahr 2011einen Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV zu Datenschutz undDatensicherheit herausgegeben.Nunmehr steht die zweite, überarbeitete Auflage als pdf-Dateiim Internetauftritt der KZBV und der BZÄK zum Download zurVerfügung. Von der Erstellung einer Printausgabe wurde im Hinblickauf die hohen Druckkosten abgesehen.Download: www.kzbv.de, www.bzaek.deKZBV/BZÄKANZEIGE18 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


seitentitelZahnärzte für AfrikaNachhaltige Entwicklungsarbeit/Einladung zur HauptversammlungDurch unermüdlichen Einsatz ist es der Organisation„Dentists for Africa“ gelungen, nunmehrzwölf zahnärztliche Praxen in Kenia einzurichten.Hier werden sowohl von kenianischen Behandlern,als auch von deutschen Zahnärzten vor allem Not leidendeMenschen zahnärztlich versorgt.Vom Waisenkind zum ZahntechnikerSeit diesem Jahr wird die Arbeit in Kenia durchdie Zahnärztin Dr. Fabienne unterstützt, eine kenianischeOr<strong>dens</strong>schwester, die aufgrund finanziellerHilfe in Kampala (Uganda) Zahnmedizin studierenkonnte. Aus dem Waisenprojekt, in dem deutschePateneltern durch die Organisation Dentists for Africamehr als 650 jungen und sonst chancenlosenMenschen eine Schul- und Berufsausbildung finanzieren,haben die ersten sechs Kenianer als OralHealth Officer, Zahntechniker und Medical EngineersVerantwortung in unseren eingerichteten Praxenübernommen.Gefördert wird diese Ausbildung in den medizinischenund zahnmedizinischen Berufen planmäßig unterEinbeziehung der Colleges und Universitäten, andenen in Kenia und Uganda studiert werden kann. Vieleweitere werden in den nächsten Jahren ihre Ausbildungabschließen, wobei besonders Mut macht,dass mit Dorcas Simiyu eine junge Frau aus dem Waisenprojektseit einem Jahr in Kampala Zahnmedizinstudiert. Es hat sich gezeigt, dass die Menschen vorOrt viel eher in der Lage sind, die zahlreichen gesellschaftlichenund gesundheitlichen Probleme selbstzu lösen, wenn sie eine fundierte Ausbildung erhaltenund beendet haben und in ihrem erlernten Beruf arbeitenkönnen. Das ist gelebte Nachhaltigkeit.Ein weiteres Standbein der Arbeit des Vereinssind die zahnmedizinische Aufklärung, Reihenuntersuchungenund die anschließende Behandlungvon Schulkindern. Hier engagieren sich besondersdeutsche Einsatzleistende, um ihr Wissen und ihreFähigkeiten an die Kinder in Zusammenarbeit mitunseren kenianischen Mitarbeitern weiterzugeben.Die Begeisterungsfähigkeit und das Interesse derjungen Menschen beeindruckt immer wieder neu.Am erfolgreichsten ist zahnärztliches Engagement,wenn präventiv gearbeitet wird.Dr. Peter DierckJahreshauptversammlungAlle, die einen Hilfseinsatz in Afrika erwägen, diePatenschaft für ein Waisenkind bedenken oder sichinsgesamt für diese Projekte interessieren, sind herzlichzum Jahrestreffenvom 25. bis 27. Oktober <strong>2013</strong>nach Heiligenstadt eingeladen:Veranstaltungsort: Jugend- und Erwachsenenbildungshaus„Marcel Callo“, Lindenallee 21Programm am Sonnabend, den 26. Oktober <strong>2013</strong>• 9 bis 12 Uhr Mitgliederversammlung– großer Tagungsraum• 13 bis 15 Uhr Informationsveranstaltung, kurzeVorstellung unserer Hilfsprojekte• 15.30 bis 17.30 Uhr Information und Gespräch (getrenntfür zahnärztliche Projekte und PatenschaftsundWitwenprojekt)• ab 19.30 Uhr Abendessen im Restaurant „NorddeutscherBund“ (3 Minuten Fußweg)Weitere Informationen erhalten Sie auf der Websitewww.dentists-for-africa.orgoder telefonisch unter0 36 34-62 <strong>10</strong> 79.<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 19


zahnärztekammerNotwendige MitarbeiterunterweisungenArbeits- und Gesundheitsschutz in einer ZahnarztpraxisNotwendige Mitarbeiterbelehrungen Wann? Wo sind Kopiervorlagenfür Unterweisungenzu finden?Allgemeiner ArbeitsschutzNach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 9 Betriebssicherheitsverordnung:über Gefahren für Sicherheitu. Gesundheit sowie über Maßnahmen undEinrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren.Nach § 4 der BGV A 1 Grundsätze der Prävention:allgemeiner Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unfallverhütungsvorschriftender BGW, Erste Hilfeusw.bei Einstellung, bei Veränderungen imAufgabenbereich, bei Einführung neuerTechnologien/Arbeitsmittel; ggf. regelmäßigeWiederholung, mindestens 1x jährlichnach berufsgenossenschaftlichemRechtArbeitshilfen – Unterweisungder BGW (www.bgw-online.de)Nach § 14 Biostoffverordnung und 5.2. TRBA 250:Immunisierung, Betriebsanweisungen, Hygieneplan,Gefährdungsbeurteilungen, RKI-Empfehlungenusw.; sowie nach § 5 MedBetreibV: überdie sachgerechten Handhabung, Anwendung undden Betrieb von in der Zahnarztpraxis verwendetenMedizinprodukten, Arbeitsanweisungen zurAufbereitung von Medizinprodukten usw.mindestens 1 x jährlich sowie• vor Aufnahme der Tätigkeiten,• bei Änderungen der Arbeitsbedingungen,die zu einer erhöhten Gefährdungder Versicherten führen können,• bei der Feststellung einer Kontaminationdes Arbeitsplatzes,• bei bekannt gewordenen Erkrankungenoder Infektionen, die auf Tätigkeitenmit biologischen Arbeitsstoffen zurückzuführensein können und• wenn bei der arbeitsmedizinischenVorsorge gesundheitliche Bedenkenvom untersuchenden Arzt geäußertwerden und dieser damit einhergehendeine Überprüfung des Arbeitsplatzesempfiehlt.Die Unterweisung ist mündlich, arbeitsplatz-und tätigkeitsbezogen durchzuführen.Zeitpunkt und Gegenstand derUnterweisungen sind im Anschluss zudokumentieren und vom Unterwiesenendurch Unterschrift zu bestätigen.Mitarbeiterunterweisunggemäß BioStoffV in Verbindungmit TRBA 250in BuS-Handbuch Kap. 4,DokumentationAngebot einer Immunisierungin BuS-HandbuchKap. 5 sowie Mitarbeiterunterweisungnach § 5 MedBetreibVund Standardarbeitsanweisungenzur Aufbereitungvon Medizinproduktenin BuS-HandbuchKap. 6Nach § 14 Gefahrstoffverordnung:schriftliche Betriebsanweisungen anhand der arbeitsplatzbezogenenGefährdungsbeurteilungenzum Umgang mit Gefahrstoffen, angemesseneVorsichtsmaßregeln usw.Nach § 36 Röntgenverordnung:über die Arbeitsmethoden, die möglichen Gefahren,die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmenund den für ihre Beschäftigung oder ihreAnwesenheit wesentlichen Inhalt der Röntgenverordnungmindestens 1 x jährlichvor erstmaligem Zutritt Kontrollbereichund dann jährlichMitarbeiterbelehrung überden Umgang mit gefährlichenStoffen in BuS-Handbuch Kap. 7Mitarbeiterunterweisunggemäß § 36 RöVin BuS-Handbuch Kap.<strong>10</strong>20 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


ZahnärztekammerNotwendige Mitarbeiterbelehrungen Wann? Wo sind Kopiervorlagenfür Unterweisungenzu finden?Nach § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz:falls Jugendliche beschäftigt; Unterweisung vorBeginn der Beschäftigung und bei wesentlicherÄnderung der Arbeitsbedingungen über die UnfallundGesundheitsgefahren, denen die Jugendlichenbei der Beschäftigung ausgesetzt sind, sowie überdie Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendungdieser Gefahrenvor Beginn der Beschäftigung und beiwesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen,ansonsten mindestenshalbjährlichBelehrung über Gefahrengemäß § 29 JArb-SchG in BuS-HandbuchKap. 4Falls Laser genutzt:Nach § 8 Abs. 3 der BGV B 2 Laserstrahlung:Versicherte, die Lasereinrichtungen der Klassen2 bis 4 anwenden oder die sich in Laserbereichenvon Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 aufhalten,müssen über das zu beachtende Verhaltenunterwiesen sein.mindestens 1 x jährlichMitarbeiterbelehrungLaser gemäß § 8 Abs.3 BGV B 2 in BuS-HandbuchKap. 11Nach § 203 Abs. 1 und Abs. 3 Strafgesetzbuch sowie§ 7 der Berufsordnung der ZÄK M-V: Belehrungüber die Schweigepflichtbei Abschluss des ArbeitsvertragesDas BuS-Handbuch der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist auf der Homepage unter www.zaekmv.de unter „Zahnärzte/Praxisführung/BuS“ eingestellt. In der QM-Software „Zahnärztliches Praxismanagementsystemder zahnärztlichen Körperschaften“ findet es sich unter dem Stichwort „Formularsammlung“.Ausschuss Zahnärztliche Berufsausübung und Hygieneder Zahnärztekammer Mecklenburg-VorpommernANZEIGE<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 21


kassenzahnärztliche VereinigungWenn der Patient nicht mehr kommt (3)Berechnung von Zahnersatz-TeilleistungenIn <strong>dens</strong> 7/<strong>2013</strong> wurden die Festzuschüsse 8.1 und8.2, Teilleistungsabrechnungen für Kronen beiBehandlungsabbruch (Teil 1) und in der Ausgabe8-9/<strong>2013</strong> die Festzuschüsse 8.3 und 8.4 bei Brücken(Teil 2) behandelt. Den Abschluss bildet nun Teil 3mit Erläuterungen zu den Festzuschussgruppen 8.5und 8.6, die bei nicht vollendeten Leistungen bei herausnehmbaremZahnersatz ansatzfähig sind.Festzuschuss 8.5Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnissezur Eingliederung einer Teilprothese, einerCover- Denture- Prothese oder einer Totalprothese50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach denNrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar.Festzuschuss 8.6Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnissezur Eingliederung einer Teilprothese, einerCover- Denture- Prothese oder einer Totalprothese,wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführtworden sind.75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nachden Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbarund ggf. die Festzuschüsse für die Befundenach den Nrn. 4.5 oder 4.9.Zu beachten: Für Befunde der Befundklasse 7 (Erneuerungund Wiederherstellung von Suprakonstruktionen)ist bei nicht vollendeten Behandlungenkein Ansatz von Teil-Festzuschüssen in den Festzuschuss-Richtlinienvorgesehen. Im Unterschied zuBeispiel 1Durchgeführte Leistungen vor BehandlungsabbruchAnatomische Abformung und Herstellung des individuellen Löffelszahn-getragenem Zahnersatz ist bei der Abrechnungvon Teilleistungen im Rahmen der Neuanfertigungvon Suprakonstruktionen (FZ 7.5 oder 7.6) kein Festzuschuss(FZ) abrechenbar. Ebenso existieren fürWiederherstellungs- oder Erweiterungsmaßnahmenan konventionellem Zahnersatz (Befunde 6.1 bis 6.9)keine Teil- Festzuschüsse.BEMA 99(a/b/c) Teilleistungen nach den Nrn.96,97,98Abrechnung nach Nr. 99a (19 Punkte)- Anatomischer Abdruck zur prothetischen Versorgungeines Kiefers.(siehe dazu die Abbildungsbeispiele 1 und 2)Abrechnung nach Nr. 99bHalbe Bewertungszahl der Nr. 96 oder 97 (a/a i und b/b i)- Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der BissverhältnisseAbrechnung nach Nr. 99cDreiviertel der Bewertungszahl für die gesamte Behandlung- wenn über die Ermittlung der Bissverhältnisse hinausweitergehende Maßnahmen durchgeführt wurden(z.B. Einprobe oder Fertigstellung der Protheseohne Eingliederung).Volle Bewertungszahl der Nr. 98a,b/b i und c/c i- da die Abrechnung der Hälfte oder Dreiviertel derBewertungszahlen der BEMA nicht vorsieht. DiesePositionen sind immer dann voll abrechenbar, wenndie Abformung erfolgt und in ein Modell übertragenworden ist. Sollte dies nicht erfolgt sein, kann keineBerechnung erfolgen.Volle Bewertungszahl der Nr. 98d/d i- Die Nr. 98d ist in der Leistungslegende und den Abrechnungsbestimmungender Nr. 99 nicht ausdrücklichgenannt, somit sieht der BEMA die Abrechnungder Hälfte oder Dreiviertel der Bewertungszahlnicht vor. Die 98d ist immer dann vollabrechenbar, wenn die intraorale Stützstiftregistrierungzur Feststellung der Zentrallage durchgeführtwurde – ansonsten ist keine Berechnung möglich.Halbe Bewertungszahl der Nr. 98e, g und h- Nach Abrechnungsbestimmung 3 zu Nr. 99 sind dieNrn. 98e, 98g, und 98h lediglich zur Hälfte abrechnungsfähig,wenn noch keine Einprobe der Metallbasiserfolgt ist.Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten, da im vorliegenden Fall22 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>Festzuschüsse zu Lasten der Krankenkasse nicht anfallen.


KZV / DeutschlandDreiviertel der Bewertungszahl der Nrn. 98e,f,g und h- Nach Einprobe der Metallbasis sind gemäß Abrechnungsbestimmung3 zu Nr. 99 die Nrn. 98e, 98gund 98h auch vor einer eventuellen Bissnahme zuDreiviertel abrechnungsfähig. Maßgebend für dieBerechnung von Dreiviertel der Nrn.98e,g und h istsomit die Einprobe und nicht die Bissnahme.- Die Bissnahme selbst löst keine höhere Abrechnungaus. Wird auf einer Metallkonstruktion dieProthese direkt aufgestellt, da die Bissnahme früherdurchgeführt wurde, oder wird auf einer Metallkonstruktiondie Prothese direkt fertig gestellt, sinddie Nrn. 98e,f,g und h auch ohne Einprobe zu Dreiviertelabrechnungsfähig.Teilabrechnung mit 25 ProzentWurde ein Heil- und Kostenplan bereits als Teilleistungmit 75 Prozent abgerechnet und der Patientlässt sich den Zahnersatz doch noch eingliedern, istein neuer Heil- und Kostenplan mit der Teilabrechnung25 Prozent zu erstellen. Dieser muss von derKrankenkasse bewilligt werden.Abrechnung bei andersartigen VersorgungenDie Abrechnung andersartiger Versorgungen erfolgt alleinzu Lasten des Patienten (oder im Todesfall seiner Erben)ausschließlich nach GOZ in Form der Direktabrechnung.Empfehlung:Erscheint der Patient trotz mehrerer Aufforderungennicht zur weiteren Behandlung, muss die KrankenkasseBeispiel 2Durchgeführte Leistungen vor BehandlungsabbruchAnatomische Abformung, Herstellung des individuellen Löffels, Abdruckmit individuellem Löffel und Herstellung des ArbeitsmodellsDie Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten, da im vorliegendenFall Festzuschüsse zu Lasten der Krankenkasse nicht anfallen.des Patienten informiert werden. Diese kann ihrerseitsnoch einmal bezüglich des vorliegenden unerklärlichenBehandlungsabbruchs und der dadurch entstandenenKosten (Kassenzuschuss/anteiliger Festzuschuss undPatientenanteil) auf den Versicherten einwirken.Zu beachten! Je nach Behandlungsschritten sind dieKrankenkassen nicht bei jedem vorliegenden Behandlungsabbruchzahlungspflichtig. Anke SchmillPräventionsgesetz fällt durchLänder äußern grundlegende Kritik am GesetzDas geplante Präventionsgesetz ist gescheitert.Der Bundesrat verwies den Bundestagsbeschlussam 20. September <strong>2013</strong> zur grundlegenden Überarbeitungin den Vermittlungsausschuss. Damit kanndas Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr inKraft treten. Die nächste Bundesregierung müssteein gänzlich neues Gesetzgebungsverfahren starten,wenn sie das Projekt weiterverfolgen will.Das vom Bundestag Ende Juni beschlossene Gesetzsei weder zur Prävention noch zur Bekämpfungder Korruption im Gesundheitswesen ausreichend,kritisiert der Bundesrat in seinem Plenarbeschluss.Er fordert, die neuen Regelungen zur Korruptionsbekämpfungim Strafgesetzbuch zu verankern undnicht im Sozialgesetzbuch V, wie vom Bundestag ursprünglichvorgesehen. Der Bundesrat verweist aufseine Entschließung aus dem letzten Jahr, in der ereigene Vorschläge für ein Bundespräventions- undGesundheitsförderungsgesetz formuliert hatte.Der Bundestag wollte mit seinem Beschluss dieKorruption von Ärzten, Apothekern und Krankenkassendurch Androhung von Geldbußen oder Haftstrafenbis zu drei Jahren bekämpfen. Außerdem sollteverhindert werden, dass Pharmaunternehmen Medizinerfür die Verschreibung eines bestimmten Medikamentsbezahlen oder wertvolle Sachleistungenanbieten.Bisher können niedergelassene Ärzte strafrechtlichnicht wegen Bestechlichkeit belangt werden,dies hatte der Bundesgerichtshof im Juni 2012 ausdrücklichentschieden. Seitdem streiten sich die Gesundheits-und Rechtspolitiker darum, wie mit Vorteilsnahmebei Ärzten umzugehen ist.Bundesrat<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 23


zahnärztekammerZur Ziffer Nr. 2030Berechnungshäufigkeit durch neue GOZ geklärtDie in der alten Gebührenordnung für Zahnärztenicht abschließend geklärte Frage zur Berechnungshäufigkeitder Ziffer 203 GOZ für dieselbeKieferhälfte bzw. <strong>dens</strong>elben Frontzahnbereich wirddurch die neu eingefügte Abrechnungsbestimmungbei der Ziffer 2030 GOZ geklärt.Ziffer GOZ 203065 PunkeBesondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllenvon Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störendenZahnfleisches, Stillung einer übermäßigenPapillenblutung) je Kieferhälfte oder FrontzahnbereichBestimmungen zur GOZ-Nr. 2030Die Leistung nach der Nummer 2030 ist je Sitzungfür eine Kieferhälfte oder einen Frontzahnbereichhöchstens einmal für besondere Maßnahmen beimPräparieren und höchstens einmal für besondereMaßnahmen beim Füllen von Kavitäten berechnungsfähig.1,0fach 2,3fach 3,5fach3,66 € 8,41 € 12,80 €Berechnungsfähig:* je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich beim Präparierenoder Füllen* für dieselbe Kieferhälfte oder <strong>dens</strong>elben Frontzahnbereichmaximal zweimal ansetzbar:- einmal für besondere Maßnahmen beim Präparierenund- einmal für besondere Maßnahmen beim Füllenvon KavitätenANZEIGE* auch im Zusammenhang mit der Präparation vonKronen, Brückenankern, Einlagefüllungen, Aufbaufüllungenund Wurzelfüllungen* auch für Separieren von Zähnen im Rahmen derKFO-Behandlung* für das Anlegen einer Matrize oder die Benutzunganderer Hilfsmittel zur Formung einer Füllungneben den Kompositrestaurationen 2060,2080, 2<strong>10</strong>0, 2120Nicht berechnungsfähig für:* Lichtaushärtung des Füllungsmaterials* Anlegen einer Matrize oder die Benutzung andererHilfsmittel zur Formung der Füllung beiden Füllungspositionen 2050, 2070, 2090, 21<strong>10</strong>(Bestandteil der Leistungsbeschreibung)* Zahnumformung durch approximale Schmelzreduktion,auch interdentales Strippen oder Air-Rotor-Stripping (hier Analogberechnung vornehmen,Wahl der Analognummer obliegt der Entscheidungdes Behandlers).Wird in allen vier Kieferhälften präpariert undgefüllt und sind daneben besondere Maßnahmenerforderlich, kann die Ziffer 2030 in einer Sitzungmaximal achtmal berechnet werden (viermal imOberkiefer, viermal im Unterkiefer).Werden mehrere besondere Maßnahmen inderselben Kieferhälfte oder in demselben Frontzahnbereichnur beim Präparieren erbracht,kann die Leistung nach der GOZ-Nr. 2030 nureinmal für diesen Bereich berechnet werden.Gleiches gilt, wenn mehrere besondere Maßnahmennur beimFüllen von Kavitätenerbracht werden.Der Aufwand mussin beiden Fällen Berücksichtigunginder Faktorenbemessungfinden.GOZ-Referatder ZahnärztekammerMecklenburg-Vorpommern24 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


ZahnärztekammerFortbildung von Oktober bis Dezember18./19. Oktober Seminar Nr. 17Schmerztherapie, Sedierung undNarkose bei Kindern und JugendlichenProf. Dr. Christian Splieth,Dr. Cornelia Gibb18. Oktober 14–19.30 Uhr,19. Oktober 9–17 UhrZentrum für ZMKW.-Rathenau-Straße 42a17475 Greifswald18 PunkteSeminargebühr: 450 €23. Oktober Seminar Nr. 18Aktueller Stand der EndodontiePriv.-Doz. Dr. Dieter Pahncke,ZÄ Raidan BaHattab15–20 UhrKlinik und Polikliniken für ZMK„Hans Moral“Strempelstraße 1318057 RostockSeminargebühr: 200 €7 Punkte23. Oktober Seminar Nr. 19Non- und mikroinvasive Methodenin der frühen KariestherapiePriv.-Doz. Dr. Alexander Welk15–18 UhrZentrum für ZMKW.-Rathenau-Straße 42a17475 GreifswaldSeminargebühr: 90 €4 Punkte25./26. Oktober Seminar Nr. 20Operationstechniken in derParodontologieProf. Dr. Thomas Hoffmann,Dr. Elyan Machot M.Sc.25. Oktober 14–19 Uhr,26. Oktober 9–16 UhrZahnärztekammerWismarsche Straße 30419055 SchwerinSeminargebühr: 435 €17 Punkte25./26. Oktober Seminar Nr. 1Curriculum Prothetik: Modul 7PA kompromittiertes Gebiss (mitFallplanungen)Prof. Dr. Reiner Biffar,Prof. Dr. Thomas Kocher25. Oktober Februar 14–19 Uhr,26. Oktober 9–16 UhrZentrum für ZMKW.-Rathenau-Straße 42a17475 GreifswaldSeminargebühr: 520 €19 Punkte2. November Seminar Nr. 21Notfallseminar für das zahnärztlichePraxisteam, Management der allgemeinärztlichenRisikopatientenDr. Lutz Fischer,Dr. Christian Lucas,Dr. Dr. Stefan Kindler9 – 17 UhrZentrum für ZMKW.-Rathenau-Straße 42a17475 GreifswaldSeminargebühr: 180 € pro Person9 Punkte6. November Seminar Nr. 22Zeitgemäßes Hygienemanagementin ZahnarztpraxenDipl.-Stom. Holger Donath,Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski15–20 UhrMercure HotelAm Gorzberg17489 GreifswaldSeminargebühr: 135 € pro Person6 Punkte6. November Seminar Nr. 36Patientengespräche leicht gemacht(für ZAH/ZFA)Dipl.-Phil. Joachim Hartmann15–19 UhrTrihotel am Schweizer WaldTessiner Straße <strong>10</strong>318055 RostockSeminargebühr: 160 €8./9. November Seminar Nr. 7Curriculum Zahnärztliche HypnoseZ 6Anwendung der zahnärztlichenHypnose IIIDr. Gerhard Schütz8. November 14–20 Uhr,9. November 9–18 UhrIBIS HotelWarnowufer 42/4318057 RostockSeminargebühr: 300 €19 Punkte15. November Seminar Nr. 25Wichtiges über die Gebissentwicklungaus kieferorthopädischerSichtDr. Juliane Neubert,Prof. Dr. Franka Stahl de Castrillon15 – 19 UhrKlinik und Polikliniken für ZMK„Hans Moral“Strempelstraße 1318057 RostockSeminargebühr: 120 €5 Punkte16. November Seminar Nr. 26Implantatprothetik – von der Gesamtplanungbis zum RecallDr. Thomas Barth9 – 16 UhrTrihotel am Schweizer WaldTessiner Straße <strong>10</strong>318055 RostockSeminargebühr: 205 €9 Punkte22. November Seminar Nr. 27Parodontalchirurgie und regenerativeVerfahrenProf. Dr. Thomas Kocher,Priv.-Doz. Dr. Jörgen König22. November 14–19 Uhr,23. November 9–15 UhrZentrum für ZMKW.-Rathenau-Straße 42a17475 GreifswaldSeminargebühr: 525 €16 Punkte22./23. November Seminar Nr. 4Curriculum Funktionslehre kompakt– Modul 6Zahnärztliche Schlafmedizin – Protrusionsschienenzur Therapie vonSchnarchen und Schnarchapnoe;Craniomandibuläre Dysfunktionen<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 25


zahnärztekammerals Risikofaktor für Kopf- und Gesichtsschmerzen,Tinnitus, Halswirbelsäulen-und RückenproblemeDr. Susanne Schwarting,Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer22. November 14–19.30 Uhr,23. November 9–17 UhrZahnärztekammerSchleswig-HolsteinHeinrich-Hammer-InstitutWestring 49624<strong>10</strong>6 KielSeminargebühr: 500 €19 Punkte4. Dezember Seminar Nr. 37UPT Unterstützende ParodontitistherapieDH Jutta Daus14–19 UhrZentrum für ZMKW.-Rathenau-Straße 42a17475 GreifswaldSeminargebühr: 240 €6. Dezember Seminar Nr. 28Heute schon eine Tablette genommen?Was der Zahnarzt undKieferorthopäde über Medikamente,Hormone und Osteoporosewissen sollteDr. Anja Salbach,Prof. Dr. Franka Stahl de Castrillon15.30–19 UhrKlinik und Polikliniken für ZMK„Hans Moral“Strempelstraße 1318057 RostockSeminargebühr: 135 €5 Punkte7. Dezember Seminar Nr. 29Klinische Funktionsanalyse – Essentiellin der CMD-Diagnostikund relevant vor definitiver Therapie(Demonstrations- und Arbeitskurs)Prof. Dr. Peter Ottl9–18 UhrKlinik und Polikliniken für ZMK„Hans Moral“Strempelstraße 1318057 RostockSeminargebühr: 280 €9 PunkteDas Referat Fortbildung istunter Telefon: 0 385-5 9<strong>10</strong>8 13 und Fax: 0 385-5 9<strong>10</strong>8 23 zu erreichen.Bitte beachten Sie: WeitereSeminare, die planmäßigstattfinden, jedochbereits ausgebucht sind,werden an dieser Stellenicht mehr aufgeführt (siehedazu im Internet unterwww.zaekmv.de – StichwortFortbildung)Neuer Studiengang: jetzt anmeldenAkademie für freiberufliche Selbstverwaltung und PraxismanagementIm Februar 2014 beginnt der neue Studiengang derAS-Akademie. Dieser achte postgraduale Fortbildungsgangerstreckt sich über zwei Jahre bis Ende2015. Die Veranstaltungen finden an insgesamt zehnWochenenden (jeweils von Donnerstagnachmittag bisSamstagmittag) sowohl in Berlin, aber auch an wechselndenOrten im Bereich der Trägerkörperschaften inForm von Seminarblöcken statt. WissenschaftlicherLeiter ist Prof. Burkhard Tiemann, die Geschäftsführunghat Dr. Sebastian Ziller.Die Lehrveranstaltungen werden als Vorlesungen,Übungen und Seminare abgehalten. Die Kurse sind mitrund 20 Teilnehmern besetzt. Die ersten beiden Semesterbilden einen Grundkurs, in dem das Recht derHeilberufe, Grundlagen der Freiberuflichkeit, politischeEntscheidungsverfahren sowie Grundzüge der Volkswirtschaftslehreangeboten werden. Des Weiterenstehen das Recht der GKV, Grundzüge der Gesundheits-und Sozialpolitik, zahnärztliche Selbstverwaltung,Meinungsbildung und Entscheidungsverfahren in derBerufspolitik sowie Grundzüge der Betriebswirtschaftauf dem Lehrplan. Das dritte und vierte Semestersind als Aufbaukurs konzipiert. Hier geht es dann umPraxis- und Qualitätsmanagement, Gesundheitsökonomie,Gesundheitssystemforschung, Sozialmedizin,Epidemiologie, europäische Entwicklungen, Verbandsstrategien,Kommunikation sowie Öffentlichkeits- undPressearbeit. Die Studienvermittlung erfolgt durchhochkarätige Dozenten aus Wissenschaft und Praxis.Für das zweijährige Curriculum wird eine Gebühr inHöhe von 3900 Euro erhoben. Die Teilnahme wird gemäßden Leitsätzen der BZÄK/DGZMK/KZBV zur zahnärztlichenFortbildung mit Punkten bewertet.Seit 2011 besteht eine teilweise Anrechnungsmöglichkeitdes AS-Curriculums auf das postgradualeStudium an der APOLLON Hochschule der GesundheitswirtschaftBremen zum Master of Health Management.Weitere Informationen und Anmeldung: www.zahnaerzte-akademie-as.deAkademie für freiberufliche Selbstverwaltung undPraxismanagement, Chausseestraße 13, <strong>10</strong>115 Berlin,Ansprechpartner: Birgit Koch, Tel.: 0 30-4 00 05-1 01,Fax: 0 30-4 00 05-1 69, E-Mail: b.koch@bzaek.de26 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


kassenzahnärztliche VereinigungFortbildungsangebote der KZVPC-Schulungen Punkte: 3Referent: Andreas Holz, KZV M-VWo: KZV M-V, Wismarsche Straße 304, 19055SchwerinFür jeden Teilnehmer steht ein PC zur Verfügung.Gebühr: 60 Euro für Zahnärzte, 30 Euro für Vorbereitungsassistentenund Mitarbeiter des Praxisteams.Einrichtung einer PraxishomepageInhalt: Pflichtinhalte lt. Telemediengesetz; freie Inhalte(Interessantes für Patienten); Praxisphilosophie;Gestaltung (Corporate Design); freie Programmezur Erstellung der eigenen Homepage; einfacheHomepage selbst gestaltenWann: 9. Oktober, 16–19 Uhr, Schwerin,4. Dezember, 16–19 Uhr, SchwerinKoch, Mitglied im Koordinationsgremium der KassenzahnärztlichenVereinigung M-V; Hans Salow,stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung derKZV M-V; Andrea Mauritz, Abt.-ltr. Kons./Chir. KZVM-VInhalt: Arten der Abrechnungsprüfung; die neuePrüfvereinbarung nach § <strong>10</strong>6 SGB V in M-V; Hilfestellungfür Zahnärztinnen und Zahnärzte, die vonWirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren betroffensind, z. B. Vorbereitung auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfungdurch professionelle Dokumentation;Wirtschaftlichkeitsprüfung optimal vorbereiten underfolgreich abwickelnWann: 27. November, 15–19 Uhr, RostockGebühr: 150 € für Zahnärzte, 75 € für Praxismitarbeiterund VorbereitungsassistentenE-Mail einfach onlineversendenInhalt: Elektronische Post – was ist das?; E-Mail-Programmekennenlernen; Outlook Express benutzen (E-Mail-Kontro einrichten, meine erste Mail); Outlook Expressanpassen (Ordner anlegen,Regeln für E-Mails aufstellen),Anhänge komprimieren und verschlüsseln(z. B. Röntgenbilder)Virenschutz Outlook ExpressWann: 6. November, 16–19Uhr, SchwerinZahnarztpraxis onlineInhalt: Grundlagen der Netzwerktechnik/Internet;Sicherheitsfragenbzw. -strategien;gängige Internetdienste sowievon der KZV angeboteneDienste vorstellen (speziellOnlineabrechnung und BKV-Download); alle notwendigenSchritte für die Onlineabrechnung;Vorstellung der Inhalteund mögliche Funktionen unterwww.kzvmv.de (Online-Formularbestellung,Service- undAbrechnungsportal, Download,Rundbriefe, <strong>dens</strong> etc.)Wann: 13. November, 16–19Uhr, SchwerinKassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern,Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin;Ansprechpartnerin: Antje Peters, E-Mail-Adresse:mitgliederwesen@kzvmv.de, Tel.: 0385-54 92 131oder Fax: 0385-54 92 498. KZVIch melde mich an zum Seminar:q Einrichtung einer Praxishomepage am 9. Oktober, 16 bis 19 Uhr, Schwerinq E-Mail einfach online versenden am 6. November, 16 bis 19 Uhr, Schwerinq Zahnarztpraxis online am 13. November, 16 bis 19 Uhr, Schwerinq Was der Zahnarzt über die Wirtschaftlichkeitsprüfung wissen sollte am27. November, 15 bis 19 Uhr, Rostockq Einrichtung einer Praxishomepage am 4. Dezember, 16 bis 19 Uhr, SchwerinDatum/Seminar Name, Vorname Abr.-Nr. ZA/Zahnarzthelferin/Vorb.-AssistetWas der Zahnarzt über dieWirtschaftlichkeitsprüfungwissen sollteReferenten: Dr. Hans-JürgenUnterschrift, DatumStempel<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 27


Kassenzahnärztliche VereinigungService der KZVFührung von BörsenBei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommernwerden nachstehende Börsen geführtund können bei Bedarf angefordert werden:Vorbereitungsassistenten/angestellte Zahnärzte suchenAnstellung; Praxis sucht Vorbereitungsassistent/Entlastungsassistent/angestellten Zahnarzt; Praxisabgabe;Praxisübernahme; Übernahme von Praxisvertretung.Siehe dazu auch die Online-Stellen- und Praxisbörseder Zahnärztekammer unter www.zaekmv.de.Sitzungstermine des ZulassungsausschussesDie nächsten Sitzungen des Zulassungsausschussesfür Zahnärzte finden am 4. Dezember (Annahmestoppvon Anträgen: 13. November) und am 22. Januar (Annahmestoppvon Anträgen: 2. Januar) statt.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anträgean den Zulassungsausschuss rechtzeitig, d. h. mindestensdrei Wochen vor der Sitzung des Zulassungsausschusses,bei der Kassenzahnärztlichen VereinigungMecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle des Zulassungsausschussesin 19055 Schwerin, WismarscheStraße 304, einzureichen sind. Für die Bearbeitung undPrüfung der eingereichten Anträge und Unterlagenwird von der Geschäftsstelle des Zulassungsausschussesdieser Zeitraum vor der Sitzung des Zulassungsausschussesbenötigt. Diese Frist dürfte auch im Interessedes Antragstellers sein, da fehlende Unterlagennoch rechtzeitig angefordert und nachgereicht werdenkönnen. Der Zulassungsausschuss beschließt überAnträge gemäß der §§ 18, 26-32b der Zulassungsverordnungfür Vertragszahnärzte grundsätzlich nur beiVollständigkeit der Antragsunterlagen. Anträge mitunvollständigen Unterlagen, nichtgezahlter Antragsgebühroder verspätet eingereichte Anträge werdendem Zulassungsausschuss nicht vorgelegt. Nachstehendaufgeführte Anträge/Mitteilungen erfordern dieBeschlussfassung des Zulassungsausschusses: Zulassung,Teilzulassung, Ermächtigung; Ruhen der Zulassung;Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes;Verlegung des Vertragszahnarztsitzes (auch innerhalbdes Ortes); Führung einer Berufsausübungsgemeinschaft(Genehmigung nur zum Quartalsanfang); Verzichtauf die ZulassungInteressenten erfahren Näheres bei der KassenzahnärztlichenVereinigung M-V (Tel. 0385-54 92-130 oderper E-Mail: mitgliederwesen@kzvmv.de).Zulassung zum 1. OktoberDr. med. Michael Jahn; Zahnarzt; 18055 Rostock;Breite Straße 16Ende der NiederlassungDipl.-Stom. Helga Fiedler, niedergelassen als Zahnärztinseit dem 1. August 1991 in 18573 Altefähr, Koppelring<strong>10</strong>1, beendete am 30. September ihre vertragszahnärztlicheTätigkeit.Praxisabgabe/PraxisübernahmeDie Praxis von Dr. med. Angret Manthey am Vertragszahnarztsitz19258 Boizenburg, Bahnhofstraße 13,wird ab dem 1. Oktober von Werner Mertens weitergeführt.Er führt mit Dr. Manthey, die sich in 21365Adendorf, Böttcherstraße 2a, niederlässt, eine KZVübergreifendeBerufsausübungsgemeinschaft.BerufsausübungsgemeinschaftDie Berufsausübungsgemeinschaft zwischen denZahnärzten Dres. Alexander Beeg, Gunnar Fock undBritta Baum am Vertragszahnarztsitz 18057 Rostock,Bergstraße <strong>10</strong>, endete am 30. September. Die Praxiswird von Dr. med. dent. Beeg und Dr. med. dent. Fockweitergeführt. Dr. med. dent. Britta Baum ist seit dem1. Oktober am Vertragszahnarztsitz 18055 Rostock,Am Vögenteich 24, vertragszahnärztlich tätig.Beschäftigung einesangestellten ZahnarztesClaudia Puls, niedergelassen in 18311 Ribnitz-Damgarten,Mittelweg 38a, beschäftigt seit dem 1. OktoberKirstin Troeger als halbtags angestellte Zahnärztin.Die Anstellung von Sirje Meier in der Praxis Dr. med.dent. Falk Gerath am Vertragszahnarztsitz 23966 Wismar,Dahlmannstraße 18, endete am 30. September.Robert Krügel, niedergelassen in 17033 Neubrandenburg,Pfaffenstraße 27, beschäftigt seit dem 1. OktoberDr. med. Rosemarie Krügel als angestellte Zahnärztin.Die Anstellung von Anne Kristin Ahrens in der PraxisNicole Schürkamp in 18299 Laage, Rosmarienstraße18a, endete am 31. August.Verlegung des VertragszahnarztsitzesSeit dem 1. Oktober lautet die neue Praxisanschrift derBerufsausübungsgemeinschaft Dr. med. Gabriele undStefan Kretzschmar 23970 Wismar, Dahlberg 2.Ruhen der ZulassungDie Zulassung von Dr. med. Cornelia Haußwald-Krempinfür den Vertragszahnarztsitz 18146 Rostock, Albin-Köbis-Straße 9a, ruht bis zum 22. März 2014.KZV28 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


wissenschaftManagement der ExtraktionsalveoleTherapieoptionen gegen volumetrischen KnochenverlustImplantate haben sich zu einem Routineverfahrenin der modernen Zahnmedizin entwickelt.Die ossäre Einheilung eines Implantates ist heutevorhersagbar möglich, jedoch bestehen noch klinischeSchwierigkeiten im Bereich der ästhetischenIntegration einer Implantatfixtur. Gründe hierfürliegen in der natürlichen Wundheilung einer Alveolepost extractionem mit Verlust von Hart- undWeichgewebe. Somit ist mit einem Defizit desphysiologischen Emergenzprofils zu rechnen, welchesmeist mit einer Verschlechterung des ästhetischenErscheinungsbildes der Rekonstruktioneinhergeht. Hieraus ergibt sich die Wichtigkeiteines grundlegenden Verständnisses der physiologischenVorgänge, die nach einer Zahnextraktionablaufen und deren therapeutische Möglichkeiten,dem entgegen zu wirken.Abb. 3 – Socket Preservation mit KnochenersatzmaterialAbb 1. – Vor ExtraktionAbb. 2 – Nach ExtraktionHeilung einer ExtraktionsalveoleEine Extraktionsalveole durchläuft verschiedeneHeilungsphasen. Unmittelbar nach Zahnextraktionbildet sich ein Blutkoagulum, welches innerhalbvon sieben Tagen zu einer provisorischen Matrixumgewandelt wird (Abb. 1, 2). Diese bestehtaus pluripotenten Zellen, Kapillareinsprossungensowie kollagenen Fasern und wird im Prozessder Heilung sukzessive durch Geflechtknochenersetzt. Im Folgenden bildet sich in der knöchernenExtraktionsalveole koronal ein hartgewebigerAbschluss, der aus lamellärem Knochen besteht.Im inneren Anteil der ehemaligen Extraktionsalveolewird der Geflechtknochen im weiteren Verlaufwieder resorbiert und zu Knochenmark umgewandelt.Folglich scheint es der Fall zu sein, dass beifehlender physiologischer Krafteinwirkung eineResorption des neu gebildeten Geflechtknochenserfolgt, und nur die knöcherne koronale Begrenzungaus lamellärem Knochen erhalten bleibt [1,7 ,9].Gewebeumstrukturierung nach ZahnextraktionTierexperimentelle Studien untersuchten in derFolge intensiver die biologischen Abläufe an derinneren und äußeren knöchernen Alveolenwand.Araújo und Mitarbeiter fanden heraus, dass dieanatomische Struktur des Bündelknochens entscheidendan den Heilungsvorgängen einer Extraktionsalveolebeteiligt ist [4]. In den Bündelknochenstrahlen die parodontalen Fasern (Sharpey Fasern)ein, die aus einem speziellen straffen Bindegewebebestehen. Gerade im Frontzahnbereich umgibtAbb. 4 – Heilung nach drei Wochen<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 29


wissenschaftdie Zähne oftmals nur eine sehr dünne bukkaleKnochenlamelle [<strong>10</strong>]. Es konnte gezeigt werden,dass bereits zwei Wochen nach Zahnentfernungder komplette Anteil des Bündelknochens einerExtraktionsalveole nicht mehr nachweisbar war[4]. Dies ist umso relevanter, da gerade bei Patientenmit einem dünnen parodontalen Biotyp diebukkale Lamelle fast vollständig aus Bündelknochenzu bestehen scheint [<strong>10</strong>]. In solchen Fällenkommt es zu einer vollständigen Resorption desbukkalen Bündelknochens und damit zu einer hartundweichgewebigen Atrophie, die nachteilig füreventuelle spätere implantologische Eingriffe seinkann.Verglichen mit der bukkalen Knochenwand istdie orale Knochenwand häufig ausreichend dimensioniert.Hier macht der Bündelknochen nur einengeringen Anteil der Knochenlamelle aus. Der weitausgrößere Anteil besteht aus Alveolarknochen,der keine funktionelle Verbindung mit der Zahnwurzelaufweist und deutlich weniger resorptivenProzessen unterworfen ist [4, 7].Durch die Resorption des formgebenden Knochenskollabiert das darüber liegende Weichgewebedem Resorptionsverlauf folgend in dieExtraktionsalveole und verkleinert das Volumender knöchernen Regeneration und erzwingt somiteine Abnahme der bukko-oralen Breite desAlveolarkamms. Der signifikante horizontale Gewebsverlustnach Zahnextraktion konnte in klinischenStudien erfolgreich nachgewiesen werden.Schropp und Mitarbeiter untersuchten heilendeExtraktionsalveolen an Studienmodellen und beiZweiteingriffen in den oberen und unteren Seitenzahnbereichen.Dabei konnte eine Abnahme derbukko-oralen Knochenbreite innerhalb von zwölfMonaten um circa 50 Prozent nachgewiesen werden.Zwei Drittel dieser Veränderung entfielenhierbei auf den bukkalen Bereich [11]. Das bedeutet,dass sich zwölf Monate nach Zahnextraktiondie Breite des Alveolarkamms um die Hälfte reduziert,wobei der Schwerpunkt der volumetrischenAlteration auf der bukkalen Seite lag.Somit ergibt sich die Folgerung, dass besondersbei dünnen parodontalen Biotypen, massive bukko-oraleDimensionsveränderungen nach Zahnextraktionerwartet werden müssen. Diese sind aufden kompletten oder partiellen Verlust der bukkalenLamelle zurückzuführen.Wissenschaftliche Evaluationtherapeutischer AnsätzeSowohl für ein erfolgreiches Behandlungsergebnis,als auch für die Stabilität des Weichgewebesist der Erhalt der Knochenarchitektur von entscheidenderBedeutung.Die oben beschriebenen ausgeprägten Gewebsveränderungennach Zahnextraktion erschwerendie Wiederherstellung der oro-fazialen Harmoniein der ästhetisch kritischen Zone. Daher stand esgerade in letzter Zeit im Mittelpunkt des wissenschaftlichenInteresses, die oben genannten Dimensionsveränderungennach Zahnextraktion zukompensieren oder verhindern zu können.SofortimplantationAls eine Möglichkeit, den oben angesprochenenResorptionsvorgängen entgegenzuwirken, wirddie Sofortimplantation postuliert. Dies bedeuteteine sofortige Implantation im Anschluss an eineExtraktion. Bei diesem Vorgehen verspricht mansich, dass sowohl die knöchernen Strukturen stabilisiertwerden, als auch eine bessere Ausformungder Weichgewebe herbeigeführt wird. In tierexperimentellenUntersuchungen von Araújo undMitarbeitern verglichen sie den Heilungsverlaufvon Extraktionsalveolen, die unbehandelt blieben,mit Extraktionsalveolen, bei denen eine sofortigeImplantation durchgeführt wurde. Beide Gruppenzeigten starke knöcherne Resorptionen [2]. Jedochkonnte drei Monate nach der Zahnextraktionhinsichtlich der Höhe der bukkalen Knochenlamellekein Unterschied zwischen der unbehandeltenExtraktionsalveole und einer Extraktionsalveolemit sofortiger Implantation gefunden werden.Verglichen mit der oralen Knochenlamelle wurdenbukkal vertikale Knochenverluste in beiden Behandlungsgruppenvon über zwei Millimeter festgestellt.In einer klinischen Studie wurde von Boticelliund Mitarbeiter nachgewiesen, dass bei einerSofortimplantation eine Distanz zwischen demImplantat und der bukkalen Knochenlamelle entsteht.Dieser Spalt wurde vier Monate nach demEingriff hauptsächlich extern durch Resorption derbukkalen Lamelle und nur geringfügig durch neueKnochenbildung von intern geschlossen.Dieses Ergebnis wurde von Vignoletti et al 2011tierexperimentell postuliert. Dies lässt den Schlusszu, dass die sofortige Implantation in eine frischeExtraktionsalveole keine Wirkung auf die knöchernenVorgänge nach Zahnextraktion hat.Sofortimplantate scheinen daher bei genauer Patientenselektioneine mögliche Therapie zu sein;jedoch kann nicht mit einem knochenprotektivemEffekt des Sofortimplantates gerechnet werden.Socket Preservation TechnikenEine andere Maßnahme, den Veränderungendes Hart-, und Weichgewebes entgegen zu wirken,stellt die „Socket Preservation Technik“ dar.„Socket Preservation“ bezeichnet das Auffüllender Extraktionsalveole mit Biomaterialien (Kollagen,Knochenersatzmaterial, Weichgewebe) zur30 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


seitentitelAbb. 5 – Heilung nach fünf WochenAbb. 6 – Heilung nach acht WochenSchaffung eines geeigneten Implantatlagers undgleichzeitiger Weichgewebskonditionierung vorprothetischer oder implantologischer Versorgung(Abb. 3). Die meisten bekannten Techniken undVorgehensweisen sind klinisch nur gering wissenschaftlichnachuntersucht. So wurden verschiedeneMaterialien und Techniken zur Behandlungder Extraktionsalveole postuliert. In tierexperimentellenStudien konnten positive Ergebnissehinsichtlich vorhersagbarer Knochenneubildunggezeigt werden. Das eingebrachte Biomaterialscheint für die Bildung von neuem Knochen alseine Leitstruktur zu fungieren [3, 5, 6, 8]. AllgemeinerKonsens zum heutigen Tag besteht darin,dass Socket Preservation Techniken in der Lagesind, die Schrumpfungen nach Zahnextraktionzu verringern, aber nicht aufzuhalten. Gerade beischwer resorbierbaren Materialien besteht jedochklinisch häufig das Problem von einer teilweise nurbindegewebigen Einscheidung der Partikel. Dieskönnte langfristig gerade bei implantatgetragenenVersorgungen Probleme bereiten; auf der anderenSeite hat ein schwer resorbierbares Material denVorteil einer sehr gut ausgeprägten Volumenstabilität.Dies zeigt, dass die Therapie der Extraktionsalveoleeine komplexe Behandlung ist, die von derindividuellen Situation des Patienten und des Therapiezielsabhängig gemacht werden sollte. Wirdz. B. auf Grund einer fehlenden bukkalen Lamelleeine große Atrophie erwartet, sollten Socket PreservationTechniken angewendet werden. Ist dieExtraktionsalveole klinisch jedoch intakt, könnenauch mit einem traditionellen Vorgehen zufrie<strong>dens</strong>tellendeErgebnisse erzielt werden.Das Hauptziel muss jedoch in den meisten Fällensein, die knöcherne Resorption und die damit verbundeneVeränderung des Weichgewebes soweitwie möglich einzudämmen, um gerade in der ästhetischenZone ein zufrie<strong>dens</strong>tellendes Ergebniszu erzielen (Abb. 4, 5, 6). Dabei kann z. B. auch diezusätzliche Verwendung eines palatinal gewonnenBindegewebstransplantates in Erwägung gezogenwerden, um die Weichgewebssituation zusätzlichzu verbessern.SchlussfolgerungDie biologischen und physiologischen Umbauprozessein einer Extraktionsalveole sind momentanein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Diegrundlegenden Vorgänge konnten soweit geklärtwerden, jedoch existiert zu diesem Zeitpunktkeine probate Vorgehensweise, die den volumetrischenKnochenverlust in Gänze kompensierenbzw. aufhalten kann. Die Sofortimplantation kannin diesem Zusammenhang nur gering zum Erhaltder knöchernen und weichgewebigen Situationbeitragen. Socket Preservation Techniken sind beirichtiger Indikationsstellung jedoch probate Therapieverfahrenzur Verbesserung der klinischenSituation. Ein kompletter Volumenerhalt alleinedurch Socket Preservation ist jedoch nur in <strong>dens</strong>eltensten Fällen erzielbar. Im Vergleich zwischenSofortimplantation und verzögerter Implantationmit Socket Preservation stellt letzteres sicherlichdie vorhersagbarere Therapieoption dar.Nicole PetersenUniversitätsklinikum WürzburgPolilkinik f. Zahnerhaltung u. ParodontologieAbteilung ParodontologiePD OA Dr. Stefan FicklUniversitätsklinikum WürzburgPolilkinik f. Zahnerhaltung u. ParodontologieAbteilung ParodontologieLiteraturverzeichnis liegt der Redaktion vor.Mit freundlicher Genehmigung ausZahnärzteblatt Sachsen<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 31


echtKeine Strafbarkeit als „Amtsträger“Vertragszahnarzt kein Beauftragter der gesetzlichen KrankenversicherungANZEIGEIm Jahr 2011 berichteten wir im <strong>dens</strong> über einendem Bundesgerichtshof (BGH) vorliegenden Fall(Beschluss vom 5. Mai 2011, AZ: 3 StR 458/<strong>10</strong>),in welchem der BGH der Ansicht war, dass einemVertrags(zahn)arzt hinsichtlich der ihm mit der Zulassungübertragenen Aufgaben eine Amtsträgerstellungi.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB zukommt.Entsprechend könne er sich wegen Bestechlichkeitgem. § 334 StGB strafbar machen. Um dieseRechtsauffassung zu klären, legte der BGH dieseFrage dem Großen Senat für Strafsachen zur rechtlichenWürdigung vor. Hintergrund des Verfahrenswar, dass ein Hilfsmittelhändler Ärzten eine Prämieanbot für den Fall, dass diese Verordnungen für bestimmteHilfsmittel zu seinen Gunsten ausstellten.In keinem Fall konnte allerdings festgestellt werden,dass die Verordnungen der jeweiligen Ärzte ohne Indikationausgestellt wurden.Der Große Senat für Strafsachen hat die Vorlagefrage2012 wie aus der Überschrift ersichtlichbeantwortet und damit klargestellt, dass ein für dievertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt beider Verordnung von Medikamenten nicht als ein fürdie Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichenVerwaltung bestellter Amtsträger im Sinne des § 11Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB handelt. Denn Vertragsärztesind nicht dazu bestellt, im Auftrag der gesetzlichenKrankenkassen Aufgaben der öffentlichen Verwaltungwahrzunehmen.Zwar ist das Vertragsarztsystem der gesetzlichenKrankenversicherung darauf ausgerichtet, eine flächendeckende,an allgemeinen Qualitätsstandardsund solidarischen Wirtschaftlichkeitsgesichtspunktenausgerichtete Versorgung der GesamtbevölkerungDeutschlands mit Leistungen der Heil- undGesundheitsfürsorge sicherzustellen, was unzweifelhafteine öffentliche Aufgabe ist. Dennoch nimmtder einzelne Vertragsarzt aufgrund der Ausgestaltungdes vertragsärztlichen Systems in den §§ 72 ff.SGB V keine Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahr.Denn für die Zuordnung einer Tätigkeit von Privatenzum Bereich öffentlicher Verwaltung kommt es daraufan, dass der Ausführende dem Bürger nichtauf der Ebene vertraglicher Gleichordnung mit dergrundsätzlichen Möglichkeit individueller Aushandlungdes Verhältnisses entgegentritt, sondern quasials ausführendes Organ hoheitlicher Gewalt. ImFalle einer vertragsärztlichen Tätigkeit jedoch stehtdas persönliche Verhältnis zwischen den Beteiligtenso im Vordergrund, dass ein hoheitlicher Charakterder Aufgabenerfüllung dahinter zurück tritt. Entsprechendist ein Vertragsarzt kein Amtsträger.Vertragsärzte sind Freiberufler, sie sind keine bloßenFunktionsträger einer öffentlichen Behörde, siesind nicht in eine hierarchische Struktur eingegliedert,sondern werden aufgrund der individuellen,freien Auswahl des Versicherten tätig. Das Verhältniszwischen Vertragsarzt und Versichertem wirdvom persönlichen Vertrauen und von freier Arztwahlbestimmt. Gegenstand, Form und Dauer der Behandlungsmaßnahmesind einem bestimmendenEinfluss durch die Krankenkasse entzogen. Entsprechendhat die vertragsärztliche Tätigkeit weder ausSicht des Vertragsarztes noch aus Sicht des Patientenden Charakter einer hoheitlich gesteuerten Verwaltungsausübung.Für die Verordnung von Arznei-,Heil- oder Hilfsmitteln gilt nichts anderes, da sieuntrennbarer Bestandteil der ärztlichen Versorgungist. Auch hinsichtlich der Verordnung von Arzneimittelnhandelt der Vertragsarzt nicht als Beauftragterder Krankenkasse. Denn „Beauftragter“ bedeutet,dass eine Aufgabe im Interesse des Auftraggebersübernommen wurde, der sich den Beauftragten freiauswählt und ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeitanleitet. Gemessen daran fehlt es Vertragsärztenhinsichtlich der Verordnungstätigkeit an der Beauftragteneigenschaft.Auch wirken Vertragsärzte gem.§ 72 Abs. 1 Satz 1 SGB V mit den Krankenkassenzur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgungzusammen. Die Umsetzung dessen überantworteteder Gesetzgeber dem System der Selbstverwaltung,also KZV und Krankenkassen gemeinsam. DiesesSystem ist von Gleichordnung geprägt. Bereits diesesZusammenwirken auf Augenhöhe steht einerBeauftragung des Vertragsarztes durch die GesetzlichenKrankenkassen entgegen.Zum gleichen Ergebnis führt auch die Betrachtungdes Verhältnisses Vertragsarzt – Patient – Apothekerbei der Einlösung des Rezepts. Auch hier wirdder Vertragsarzt nicht als Vertreter der Krankenkassebeim Zustandekommen jedes einzelnen Kaufvertragsüber ein verordnetes Medikament tätig,unabhängig davon, dass es in der Regel ohnehinder jeweiligen Apotheke obliegt, das abzugebendeArzneimittel auszuwählen. Der Vertragsarzt stellt lediglichdie medizinischen Voraussetzungen für denEintritt des Versicherungsfalls mit Wirkung für denVersicherten und die Krankenkasse verbindlich fest.32 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


echtDass die Entscheidungen des Vertragsarztes hinsichtlichder Verordnung von Arzneimitteln etc. auchRelevanz für die Krankenkassen entfalten, rechtfertigtkeine abweichende Beurteilung.Dies entspricht im Übrigen auch der zivilrechtlichenBetrachtungsweise, nach der ein zivilrechtlicherBehandlungsvertrag zustande kommt und derArzt im Falle eines Behandlungsfehlers auch nichtnach Amtshaftungsgrundsätzen, sondern zivilrechtlichhaftet.Ein kurzer Hinweis am Ende sei erlaubt: Der hiervorgestellte Beschluss betrifft lediglich die Strafbarkeitals „Amtsträger“, was nicht gleichbedeutend istmit einer Straflosigkeit von Korruption im Gesundheitswesenim Übrigen. Ass. Claudia MundtGegen Groupon-WerbungBerufungsverfahren: Keine Werbung für zahnärztliche LeistungenDie Zahnärztekammer Nordrhein hat nun auchin zweiter Instanz erfolgreich Unterlassungsansprüchegegen die Groupon GmbH wegen der Werbungfür zahnärztliche Leistungen über ihr gleichnamigesGutscheinportal im Internet und wegen dermit Zahnärzten vereinbarten Kooperationen geltendgemacht.Gegenstand des Verfahrens waren Werbungender Groupon GmbH für eine Zahnreinigung,Bleaching-Leistung, kieferorthopädische Zahnkorrektur,Implantatversorgung, prothetische Versorgungund Zahnfüllung. Die Groupon GmbH hattediese zahnärztlichen Leistungen über ihr Internetportalmit Rabatten von bis zu 90 Prozent und zu Festpreisenbeworben und ihren Kunden entsprechendeGutscheine im Rahmen von so genannten „Deals“für eine begrenzte Laufzeit zum Kauf angeboten.Die zahnärztlichen Leistungen wurden sodann aufder Grundlage von eigenständigen Kooperationsverträgendurch Zahnärzte erbracht, die wiederum 50Prozent des rabattierten Preises als Erfolgsprämieim Falle der Behandlung des Patienten an die GrouponGmbH leisteten.In erster Instanz hatte das Landgericht Berlin diebeanstandete Werbung als wettbewerbswidrig erachtetund zudem die wettbewerbsrechtliche Haftungder Groupon GmbH bestätigt (LG Berlin, Urteilvom 28. Juni 2012 – 52 O 231/11) – veröffentlichtin <strong>dens</strong> 8-9/2012. Einen Unterlassungsanspruch hinsichtlichder Kooperationen zwischen Zahnärztenund der Groupon GmbH wegen einer unzulässigenZuweisung von Patienten gegen Entgelt durch dieZahlung einer Erfolgsprämie vermochte das Gerichtjedoch nicht zu erkennen.Auf die Berufung der Groupon GmbH und Anschlussberufungder Zahnärztekammer Nordrheinhat das Kammergericht Berlin nunmehr in zweiterInstanz nicht nur die Entscheidung des LG Berlinhinsichtlich der wettbewerbswidrigen Werbung undHaftung der Groupon GmbH bestätigt, sondern darüberhinaus in der Zahlung der Erfolgsprämie aufder Grundlage des Kooperationsvertrages und derverwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungenauch eine unzulässige Zuweisung von Patienten gegenEntgelt gesehen (KG Berlin, Urteil vom 9. August2<strong>10</strong>3 – 5 U 88/12).Die Entscheidung des KG Berlin ist vollumfänglichzu begrüßen. Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen.Eine etwaige Nichtzulassungsbeschwerdeder Groupon GmbH bleibt abzuwarten. Im Falle derRechtskraft bezieht sich der Unterlassungsanspruchauch auf Angebote außerhalb des KammerbereichsNordrhein.Dr. iur. Kathrin JankeJustitiarin der Zahnärztekammer Nordrhein<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 33


deutschlandImpfkommission: neue EmpfehlungenHepatitis B – im Allgemeinen keine Auffrischimpfung mehr nötigDie STIKO, die Ständige Impfkommission amRobert-Koch-Institut, hat im EpidemiologischenBulletin 34/<strong>2013</strong> den neuen Impfkalenderveröffentlicht. Hinzugekommen ist gegenüberdem Impfkalender von 2012 die Empfehlung füreine Rotavirus-Schutzimpfung bei Säuglingen.Veränderungen gibt es auch bei den Empfehlungenzur Hepatitis-B- und zur Influenza-Impfung.Die neu empfohlene Rotavirus-Impfung wird alsSchluckimpfung gegeben, die Impfserie sollte imAlter von sechs bis zwölf Wochen beginnen undje nach Impfstoff bis zur vollendeten 24. oder 32.Lebenswoche beendet sein. Die Impfung kannzusammen mit anderen Standardimpfungen desSäuglingsalters erfolgen. Rotaviren sind die häufigsteUrsache von Magen-Darm-Infektionen beiKindern unter fünf Jahren. Jährlich kamen bislangetwa 20 000 Kinder in Deutschland aufgrund einerRotavirus-Infektion ins Krankenhaus. Die STIKOempfiehlt, die Impfserie frühzeitig zu beginnen.Grund ist ein möglicherweise geringfügig erhöhtesRisiko für Darminvaginationen, das mit demAlter der Impflinge zunimmt. Unter einer Darminvaginationwird die Einstülpung eines Darmabschnittsin einen anderen Abschnitt verstanden.Eine (englischsprachige) Veröffentlichung zu denwissenschaftlichen Grundlagen der Empfehlungzur Rotavirus-Impfung ist in der Juli-Ausgabe desBundesgesundheitsblatts bereits erschienen, diedeutschsprachige Begründung erscheint im EpidemiologischenBulletin 35/<strong>2013</strong>.Bei der Hepatitis B-Impfung hat die STIKO dieDauer des Impfschutzes mit Hilfe einer systematischenLiteraturübersicht über die weltweitverfügbaren Daten bewertet. Aus den Daten wirdvor dem Hintergrund der epidemiologischen Situationin Deutschland die Schlussfolgerung abgeleitet,dass nach einer in der Kindheit oder imErwachsenenalter erfolgreich durchgeführtenGrundimmunisierung im Allgemeinen keine Auffrischimpfungnotwendig ist. Wie bisher wird dieKontrolle des Impferfolgs empfohlen; dabei wirduntersucht, ob im Blut eine bestimmte Konzentrationvon Antikörpern erreicht wird. Die STIKOhat außerdem die in der bisherigen Hepatitis B-Impfempfehlung aufgeführten acht Indikationsgruppenin drei Indikationsgruppen zusammengefasst(die „Standardimpfung“ gegen HepatitisB im Säuglingsalter war nicht Gegenstand derÜberarbeitung).Bei der Influenza-Impfung empfiehlt die STI-KO nun, bei Kindern im Alter von zwei bis sechsJahren, bei denen wegen einer Grundkrankheiteine Impfung empfohlen ist, bevorzugt einenImpfstoff zu verwenden, der nicht mehr mit einerSpritze verabreicht, sondern in die Nase gesprühtwird. Damit erhofft sich die STIKO einehöhere Akzeptanz der jährlich zu wiederholendenInfluenza-Impfung bei Kindern und Eltern undaufgrund der besseren Wirksamkeit eine größereZahl vermiedener Krankheitsfälle. Im Vergleichzum Vorjahr wird die Influenza-Impfung jetzt nichtnur Personen empfohlen, die eine ungeimpfteRisikoperson betreuen, sondern auch Personen,die eine geimpfte Risikoperson betreuen. Grundist, dass die Influenza-Impfung keinen <strong>10</strong>0-prozentigenSchutz bietet. Das gilt insbesondere fürältere oder immungeschwächte Menschen, diesomit auch bei Impfung indirekt von einem Impfschutzder sie betreuenden Personen profitierenWeitere Informationen: www.stiko.de undwww.rki.de/impfenRKIANZEIGE34 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


NachrufuniversitätenProfessor Dr. med. habil. Dr. med. Dr. med. dent. Volker BienengräberAm 26. August <strong>2013</strong> verstarb unser langjährigerund hoch geschätzter Kollege ProfessorDr. med. habil. Dr.med. Dr. med. dent. Volker Bienengräberim Alter von 71 Jahren.Volker Bienengräber wurde am 27. Juli 1942 inLeipzig als Kind der Eheleute Professor Dr. med.Dr. h.c. Alexander Bienengräber, Lehrstuhlinhaberfür Pathologische Anatomie an der Universität Rostock,und Ruth Bienengräber geboren. Nach demAbitur an der Goethe-Oberschule im Jahre 1960 studierteVolker Bienengräber Medizin und Zahnmedizinan der Universität Rostock.1966 promovierte Volker Bienengräberzum Thema „<strong>10</strong>0 JahreLehrstuhl für allgemeine undspezielle Pathologie in Rostock“,darauf folgte im Jahr 1967 derAbschluss des Studiums derZahnheilkunde und die Promotionzum Dr. med. dent. mit dem Titel„Beitrag zur Natur der Epulis. Histologische,histochemische undelektronenmikroskopische Untersuchungen“.Nach der Medizinalassistentenzeitam Institut fürBiochemie und an der hiesigenKlinik für Innere Medizin von 1967bis 1969 wurde Dr. Dr. Bienengräberzunächst Ausbildungsassistent,dann wissenschaftlicherAssistent in der Abteilung für Kiefer-Gesichtschirurgieder Klinik für Zahn-, Mund- undKieferheilkunde der Universität Rostock unter Prof.Dr. Dr. Armin Andrä. Seine Habilitationsschrift verteidigteer am 30. Juni 1976 unter dem Titel „Beiträgezur Natur des sekretbildenden Tumorkomplexes derMundspeicheldrüsen – Systematik der Ultrastrukturund Grundlagen einer klinikopathologischen Dignitätsbestimmung“.1978 erfolgte die Ernennungzum Oberarzt, im Jahr 1983 die Ernennung zum Dozentenund 1995 die Ernennung zum außerplanmäßigenProfessor für Experimentelle Zahnheilkunde.1985 übernahm Dozent Dr. Dr. Bienengräber dieLeitung des klinisch-histologischen Labors (Histologie/Biochemie)an der Klinik für Zahn-, Mund- undKieferheilkunde, ab 1990 als Abteilung ExperimentelleZahnheilkunde. Nach 1997 wurde sie als FunktionsbereichExperimentelle Forschung der Klinikfür Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgiefortgeführt, dessen Leiter er bis zum Eintritt in denRuhestand 2007 war. Seine wissenschaftlichen Interessengalten den Speicheldrüsenerkrankungen,der Entstehungsweise von Fehlbildungen des Kiefer-Gesichtsbereichsund der Knochenregenerationmit innovativen Knochenersatzmaterialien. In diesenwar er weit über die Rostocker Grenzen hinaus bekanntund unterhielt zahlreiche Kontakte zu Medizinernund Naturwissenschaftlern Deutschlands, derTschecheslowakei und den späteren BaltischenRepubliken. Besonders intensiv widmete sich ProfessorVolker Bienengräber dem Studium der Geschichteder Zahnmedizin, auch nach 2007. SeinSchriftenverzeichnis umfasstüber 190 Publikationen, davon<strong>10</strong>0 Originalien und diverse Buchbeiträge.Insgesamt 42 Promovendenführte er zum Doktortitel.Prof. Bienengräber war Mitgliedzahlreicher Fachgesellschaftenund erhielt diverse Ehrungenfür seine wissenschaftlichen undberuflichen Verdienste, darunterdie Adolph-Witzel-Medaille derGesellschaft für KonservierendeZahnheilkunde der DDR 1978und die Ehrenmitgliedschaft derBaltic Association for Maxillofacialand Plastic Surgery im Jahr2000.Professor Bienengräber bekleidetezahlreiche Funktionen in der akademischenSelbstverwaltung und war langjähriger Koordinatordes Studiengangs Zahnmedizin. Er war stellvertretenderVorsitzender des Arbeitskreises für Geschichteder Zahnheilkunde der Deutschen Gesellschaftfür Zahn-Mund-Kieferheilkunde und vertratdie Universität Rostock im Deutschen Hochschulverband.Sein Engagement spiegelt sich auch inweiteren Funktionen in berufständischen Organisationenwieder.Wir trauern um einen Kollegen, dessen Fleiß undwissenschaftliche Vielseitigkeit und freundliche, unkonventionelleArt prägend waren.Für die Mitarbeiter der Klinik und Poliklinik fürMund-, Kiefer- und Plastische GesichtschirurgieProf. Dr. Dr. Bernhard Frerich undDr. Dr. Jan-Hendrick Lenz<strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong> 35


Glückwünsche / AnzeigenWir gratulieren zum GeburtstagIm Oktober und November vollendendas 85. LebensjahrDr. Leonhard Bünger (Rostock)am 7. November,das 75. LebensjahrZahnärztin Sigrid Kobrow (Pinnow)am 18. Oktober,Zahnärztin Regina Piatkowski (Rostock)am 21. Oktober,Dr. Gerd Küttner (Krien)am 25. Oktober,Prof. Dr. Hans-Joachim Maiwald (Wismar)am 26. Oktober,Dr. Günter Bauch (Rostock)am 27. Oktober,das 70. LebensjahrDr. Ingrid Sucker (Grimmen)am 12. Oktober,Zahnärztin Kerstin Schulze (Putbus)am 31. Oktober,Dr. Sybille Schmidt (Bentwisch)am 2. November,das 65. LebensjahrDr. Wolfgang Hube (Crivitz)am 12. Oktober,das 60. LebensjahrZahnärztin Ellen Arlt (Neustrelitz)am 12. Oktober,Dr. Nobert Erben (Teterow)am 15. Oktober,Zahnärztin Monika Fildebrandt (Gingst)am 19. Oktober,Zahnarzt Jürgen-Ulrich Kuhrke (Pasewalk)am 29. Oktober,Zahnarzt Michael Köpke (Pütte)am 30. Oktober,das 50. LebensjahrZahnarzt Frank Rudolph (Grevesmühlen)am 19. Oktober,Zahnärztin Susanne Hahn (Schwerin)am 19. Oktober undDr. Christine Jensen (Rostock)am 2. NovemberWir gratulieren herzlich und wünschen Gesundheit und Schaffenskraft.Hinweis zur Veröffentlichung der Geburtsdaten: Es wird gebeten, dass diejenigen Kammermitglieder, die eine Veröffentlichung ihrer Geburtsdatennicht wünschen, dies rechtzeitig (mindestens zwei Monate vor dem Jubiläum) dem Referat Mitgliederwesen der Zahnärztekammer M-V,Jana Voigt, Tel. 0385/59<strong>10</strong>8-17, mitteilen.ANZEIGENWir trauern umProf. Dr. Dr. Volker Bienengräber,Rostockgeb. 27. Juli 1942gest. 26. August <strong>2013</strong>Wir werden ihm ein ehrendesAndenken bewahren.Zahnärztekammer Mecklenburg-VorpommernKassenzahnärztliche Vereinigung M-V36 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


Mecklenburg-Vorpommersche Gesellschaftfür Zahn-, Mund- und Kieferheilkundean den Universitäten Greifswald und Rostock e. V.EinladungzumFortbildungsabendam 20. November von 19 Uhr – 21 Uhr (mit Pause)im Hörsaal 1 der Klinik und Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde „Hans Moral“der Universitätsmedizin Rostock, Strempelstraße 13, 18057 RostockThema: Chemische Grundlagen dentaler AdhäsivtechnikReferenten:Dr. Mara Johann und Klaus Peter Hoffmann (Abt. Wissenskommunikation Fa. VOCO,Cuxhaven)Teilnahmegebühr:Für Mitglieder der Mecklenburg-Vorpommerschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- undKieferheilkunde <strong>10</strong> EuroFür Nichtmitglieder 35 EuroDie Teilnahmegebühr wird zu Beginn der Veranstaltung erhoben.Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.Weitere Informationen unter Tel. 0381 494 9511 bzw. angelique.specht@zmkmv.deDie Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vergibt für die Teilnahme an dieserFortbildungsveranstaltung 3 Fortbildungspunkte (Fortbildungsnr. 11/II-13).

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