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Parkhotel Quellenhof, Aachen - Die FUNDUS-Gruppe

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<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong>, <strong>Aachen</strong><br />

Das Beteiligungsangebot<br />

Tranche 2007/2008


Gute Gründe für eine Beteiligung<br />

am <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

Lage<br />

Wert<br />

Einzigartigkeit<br />

Schönheit<br />

Perspektive<br />

Sicherheit


2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Der Prospekt ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

BaFin hinterlegt und wird<br />

beim Anbieter, <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH, Kölnstraße 89, 52351 Düren und der Zahlstelle<br />

Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, Bergstraße 2, 52391<br />

Vettweiß, zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. Es<br />

wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die<br />

Prüfung des Verkaufsprospektes durch die BaFin<br />

kraft Gesetztes auf dessen formelle Vollständigkeit<br />

3 Das Angebot im Überblick<br />

5 Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> in Zahlen<br />

6 <strong>Die</strong> Risikohinweise<br />

10 Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

29 Zum Hotelmarkt in Deutschland<br />

32 Der Pächter und die Pacht-/Mietverträge<br />

34 <strong>Die</strong> Investitionen und die Finanzierung<br />

36 <strong>Die</strong> Prognoserechnung<br />

40 Prognose der Kapitalrückflussrechnung<br />

42 <strong>Die</strong> Partner<br />

44 <strong>Die</strong> Grundstücks- und Leistungsverträge<br />

47 <strong>Die</strong> Rechtsstellung der Beteiligten<br />

48 Das steuerliche Konzept<br />

51 <strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />

54 Der Gesellschaftsvertrag<br />

63 Der Treuhandvertrag<br />

67 Der Jahresabschluss 2006<br />

77 Negativtestate<br />

78 <strong>Die</strong> Abwicklung<br />

79 Impressum<br />

Anlage (Beitrittserklärung<br />

mit Widerrufsbelehrung)<br />

Hinweis zum Verkaufsprospekt/Hinterlegung und Veröffentlichung<br />

beschränkt und die inhaltliche Richtigkeit der im<br />

Prospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand<br />

der Prüfung durch die BaFin ist.<br />

Der vorliegende Verkaufprospekt wird gemäß § 9<br />

Abs. 2 VerkProspektG durch Hinweisbekanntmachung<br />

im Handelsblatt veröffentlicht.<br />

Der Prospekt einschließlich Beitrittserklärung kann<br />

auch von der Internet-Seite des Anbieters www.fundus.de<br />

kostenlos heruntergeladen werden.


Das Angebot im Überblick<br />

Das Angebot im Überblick<br />

An wen richtet sich das<br />

Beteiligungsangebot?<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an private<br />

Mitinvestoren, die sich als Kommanditisten an der<br />

<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung<br />

Nr. 33 KG beteiligen wollen. <strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />

ist Eigentümerin des in 1999 bzw. 2002 umfassend<br />

sanierten und modernisierten <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

in <strong>Aachen</strong>. In seiner Rechtsstellung als Kommanditist<br />

wird der Investor Miteigentümer an einem<br />

wertvollen Grundstück in exzellenter innerstädtischer<br />

Lage <strong>Aachen</strong>s.<br />

Zielsetzung des Engagements ist eine positive<br />

Wertentwicklung des Immobilienbesitzes und das<br />

Erwirtschaften von Erträgen aus dem Hotelbetrieb.<br />

Immobilien sind dann besonders werthaltig, wenn<br />

ihr Standort nicht reproduzierbar ist. Immobilien wie<br />

das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> in <strong>Aachen</strong> haben einen<br />

Wettbewerbsvorteil, weil sie Unikate sind.<br />

Der Erfolg eines Hotels wird von den Gästen<br />

bestimmt. Für sie sind in erster Linie Attraktivität<br />

und Qualität des Hotelangebotes entscheidend. <strong>Die</strong>se<br />

Voraussetzung erfüllt das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> in<br />

idealer Weise. Lage, Gebäude, Umgebung, Design<br />

und Ausstattungsniveau des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

erfüllen höchste Ansprüche. <strong>Die</strong> außergewöhnlichen<br />

Konferenzmöglichkeiten in Verbindung mit dem<br />

erstklassigen Wellness- und Beauty-Angebot machen<br />

das Hotel sowohl in der Woche als auch am Wochenende<br />

zu einem attraktiven Aufenthaltsort. Hinzu<br />

kommen seine Geschichte und Tradition – seit 1916<br />

und die direkte Nähe zu den Beneluxstaaten. Im<br />

<strong>Quellenhof</strong> finden sich damit beste Voraussetzungen<br />

für ein erfolgreiches Hotel.<br />

Fondsgesellschaft /<br />

Beteiligungsangebot<br />

<strong>Die</strong> Anleger können sich als Kommanditist an der<br />

<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG<br />

beteiligen. <strong>Die</strong> Mindestbeteiligung beträgt € 25.000,00<br />

zzgl. 5 % Agio. Eine Beteiligung ist sowohl als Direktkommanditist<br />

als auch über den Treuhänder möglich.<br />

<strong>Die</strong> in das Handelsregister für jeden Kommanditisten<br />

einzutragende Hafteinlage wird auf 50 % der Pflichteinlage<br />

(geleistete Einlage ohne Agio) beschränkt.<br />

Pachtvertrag<br />

<strong>Die</strong> The NewGen Hotels AG (ehemals: Dorint AG)<br />

hat das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> mit dem Konferenz-,<br />

Wellness- und Beauty-Center bis zum 31.08.2019<br />

fest gepachtet. <strong>Die</strong> Pächterin hat sich das Recht zur<br />

zweimaligen Verlängerung des Pachtvertrages für die<br />

Dauer von jeweils 5 Jahren einräumen lassen. Neben<br />

einer Festpacht ist eine erfolgsabhängige Zusatzpacht<br />

vereinbart.<br />

<strong>Die</strong> The NewGen Hotels AG firmierte bisher unter<br />

Dorint AG. Mehrheitsaktionär der The NewGen<br />

Hotels AG ist die ACCOR S.A. aus Frankreich. <strong>Die</strong><br />

zum Portfolio der The NewGen Hotels AG zählenden<br />

52 Hotels stehen unter dem Management und den<br />

weltweit renommierten Marken von ACCOR – Sofitel,<br />

Novotel und Mercure. Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

wird unter der Luxusmarke Sofitel geführt.<br />

Investition und Finanzierung<br />

Das diesem Beteiligungsangebot zugrunde liegende<br />

kumulierte Investitionsvolumen beträgt € 53.072.098,00.<br />

<strong>Die</strong> Finanzierung setzt sich zusammen aus Eigenkapital<br />

(Kommanditkapital) in Höhe von € 45.402.720<br />

zzgl. 5 % Agio sowie einem Netto-Fremdkapital<br />

in Höhe von € 7.669.378 (Brutto-Fremdkapital<br />

€ 8.521.532). Von dem einzuwerbenden Eigenkapital<br />

3


sind zum 31.08.2007 € 35.898.897,70 platziert und<br />

eingezahlt. <strong>Die</strong>ses Beteiligungsangebot betrifft das<br />

zum 31.08.2007 noch nicht platzierte Eigenkapital in<br />

Höhe von € 9.503.822,30.<br />

Das noch nicht platzierte Eigenkapital ist, soweit es<br />

zur Finanzierung von bereits durchgeführten Baumaßnahmen,<br />

Gebühren und sonstigen Aufwendungen<br />

benötigt wurde, durch Darlehen in Höhe von<br />

€ 7.012.909 vorfinanziert.<br />

Insgesamt verfügt die Fondsgesellschaft über<br />

12.014 m 2 Grund und Boden und über ca. 24.700 m 2<br />

Bruttogrundfläche (BGF).<br />

Zahlungstermin<br />

<strong>Die</strong> Mindestbeteiligungssumme beträgt € 25.000,00<br />

zzgl. 5 % Agio und ist nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

fällig. Höhere Beteiligungen sollen durch<br />

5.000 ganzzahlig teilbar sein.<br />

Ausschüttung<br />

Gemäß Prognoserechnung ist eine Ausschüttung für<br />

2007 in Höhe von 4,0 % p. a. (im Jahr des Beitritts<br />

zeitanteilig) vorgesehen. <strong>Die</strong> Ausschüttung steigt nach<br />

Maßgabe der Prospektprämissen gemäß Prognoserechnung<br />

auf 5,0 % p. a. (Basis ist das Kommanditkapital<br />

ohne Agio). Über den Zeitraum 2007 bis 2020<br />

werden gemäß Prognoserechnung durchschnittlich ca.<br />

4,25 % p. a. bezogen auf die Beteiligung ausgeschüttet.<br />

4<br />

Darüber hinaus bietet sich den Anlegern die Chance,<br />

über eine vereinbarte erfolgsabhängige Zusatzpacht<br />

bei höheren Auslastungsquoten und/oder höheren<br />

Zimmerpreisen in Form höherer Ausschüttungen<br />

zu partizipieren.<br />

Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaft besteht in der Form einer vermögensverwaltenden<br />

Kommanditgesellschaft und übt<br />

mit der Vermietung und Verpachtung der Immobilie<br />

eine vermögensverwaltende Tätigkeit aus. Das steuerliche<br />

Ergebnis wird den Gesellschaftern anteilig entsprechend<br />

ihrer Beteiligung zugerechnet und unterliegt<br />

der persönlichen Einkommensteuer. Der Anleger<br />

erhält Ausschüttungen, die auf Grund der steuerlichen<br />

Abschreibungen im Ergebnis zum Teil steuerfrei<br />

sind.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Anders als bei Nominalanlagen gelten bei der Übertragung<br />

einer Beteiligung am <strong>FUNDUS</strong> FONDS 33<br />

geringere Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung.<br />

Bezogen auf den 1.1.2007 wären unter den derzeitigen<br />

Bewertungsvorschriften bei Erbschaft lediglich<br />

ein Wert in Höhe von ca. 22,5 %, bei Schenkung<br />

ein Wert in Höhe von ca. 44,1 % der Beteiligungssumme<br />

zu versteuern.


Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

in Zahlen<br />

Baujahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916<br />

Modernisierung/Sanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1998/1999<br />

Hoteleröffnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . August 1999<br />

Erweiterung um Konferenz-, Wellness- . . . . . . . . . . . . . 2001/2002<br />

und Beauty-Center<br />

Durchschnittlicher Netto-Zimmerpreis 2006 . . . . . € 123,-<br />

Anzahl Zimmer / Suiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Doppelzimmer<br />

57 Einzelzimmer<br />

2 behindertengerechte Zimmer sowie<br />

13 Suiten<br />

2 Präsidentensuiten mit 110 und 144 m2 Bruttogrundfläche ca. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24.700 m 2<br />

Grundstücksgröße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12.014 m 2<br />

Ballsaal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis zu 500 Personen, 30 x 22 m<br />

Wellnessbereich rd. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 900 m2 Konferenzflächen rd. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.600 m2 Investitionsvolumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 53.072.097,-<br />

Eigenkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 45.402.720,-<br />

Fremdkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 7.669.378,-<br />

Mindestbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 25.000,- zzgl. 5 % Agio<br />

Handelsregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . <strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG,<br />

eingetragen im Amtsgericht Düren unter HRA 1491<br />

Ausschüttungsperspektive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ab sofort 4 % p.a. ab Einzahlung der Einlage<br />

ansteigend auf 5,0 % gemäß Prognoserechnung<br />

erbschaftsteuerlicher Wert per 01.01.2007 . . . . . . . . . . ca. 22,5 % der Nominalbeteiligung<br />

schenkungsteuerlicher Wert per 01.01.2007 . . . . . . . . ca. 44,1 % der Nominalbeteiligung<br />

5


Bitte lesen Sie vor Ihrer Anlageentscheidung diesen<br />

Prospekt und insbesondere die nachfolgenden Risikohinweise<br />

genau und vollständig durch. Lassen Sie<br />

sich zu Ihrer Sicherheit von einem Sachverständigen<br />

Ihres Vertrauens, beispielsweise einem Vermögensoder<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt<br />

beraten.<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot FUN-<br />

DUS Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33<br />

KG handelt es sich um eine langfristig angelegte<br />

unternehmerische Investition. Derartige Investitionen<br />

beinhalten auch Risiken. <strong>Die</strong> Anleger tragen als<br />

Gesellschafter die mit der Immobilie und ihrer Nutzung<br />

als auch die mit der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

der Gesellschaft verbundenen Risiken.<br />

Anleger sollten unternehmerische Beteiligungen<br />

grundsätzlich nur dann eingehen, wenn sie sich eine<br />

Meinung zu den wirtschaftlichen Risiken gebildet<br />

haben und sicher sind, über genügend Informationen<br />

zu verfügen, um das Risiko des Engagements zu überblicken.<br />

Anleger sollten grundsätzlich aufgrund ihrer<br />

privaten Vermögenssituation in der Lage sein, eingegangene<br />

unternehmerische Risiken zu verkraften.<br />

Deshalb sollte generell nur ein Teil des Vermögens<br />

eines Anlegers in eine unternehmerische Beteiligung<br />

wie das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> investiert werden. Vor<br />

diesem Hintergrund sollten Anleger dieses Beteiligungsangebotes<br />

über das zu investierende Kapital tatsächlich<br />

verfügen und nicht auf eine Fremdfinanzierung<br />

ihrer Einlage angewiesen sein.<br />

<strong>Die</strong>se Beteiligung eignet sich nur für Anleger, die<br />

sich dauerhaft engagieren wollen und keine Kapitalanlage<br />

mit fester Verzinsung und einer schon heute<br />

feststehenden Rückzahlung des eingesetzten Kapitals<br />

zu einem festen Zeitpunkt erwarten.<br />

Das Hotel wird von der The NewGen Hotels AG<br />

(ehemals: Dorint AG) geführt. Zusätzlich zur Festpacht<br />

wurde eine Zusatzpacht vereinbart, die sich am<br />

Hotelbetriebsergebnis und Umsatz bemisst. <strong>Die</strong><br />

Pächterin realisiert aktuell negative Ergebnisse aus der<br />

Bewirtschaftung des Hotels. Zu den wesentlichen<br />

Einflussgrößen für das Ergebnis jedes Hotels gehören<br />

der durchschnittlich erzielte Netto-Zimmerpreis, die<br />

Belegungsquote und die Kosten. Für das <strong>Parkhotel</strong><br />

<strong>Quellenhof</strong> besteht eine unternehmerische Planrech-<br />

6<br />

<strong>Die</strong> Risikohinweise<br />

nung („Prognoserechnung“), für die keine Eintrittsgarantie<br />

abgegeben werden kann. Es gilt die normale<br />

Risikosituation wie für jedes andere Unternehmen am<br />

Markt.<br />

Jede Ausschüttung ist ebenso ergebnisabhängig wie<br />

z. B. die Dividendenzahlung einer Aktiengesellschaft.<br />

In der Regel unterliegen Ausschüttungen im Zeitverlauf<br />

Schwankungen. <strong>Die</strong> Ausschüttungen können von<br />

der Prognose abweichen. Eine Gewähr für die Höhe<br />

der Ausschüttung besteht nicht. Jede Prognose ist mit<br />

Unsicherheiten verbunden.<br />

Der Wert der Immobilie der Gesellschaft ist ebenso<br />

wie der Wert der Beteiligung an der <strong>FUNDUS</strong><br />

Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong><br />

<strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG<br />

ertragsabhängig. Unternehmens- und Immobilienwerte<br />

werden in der Regel nach dem Ertragswert<br />

ermittelt, der – vereinfacht ausgedrückt – dem Barwert<br />

eines nachhaltig zu erzielenden Ertrages entspricht.<br />

In hohem Maße beeinflussen Lage und Art<br />

des Objektes, die Entwicklung des Standortes sowie<br />

der Zustand des Gebäudes oder der technischen Einrichtungen<br />

den Wert. <strong>Die</strong> Entwicklung der einzelnen<br />

Einflussgrößen kann jede für sich und damit auch<br />

kumulativ, negativ mit entsprechendem Einfluss auf<br />

den Wert der Immobilien und damit den der Beteiligung<br />

verlaufen.<br />

Auf Grund der Größe der Immobilie und der<br />

somit erforderlichen Finanzkraft sowie auf Grund<br />

der Hotelnutzung ist der Kreis möglicher Käufer<br />

begrenzt und damit die Veräußerbarkeit der Immobilie<br />

eingeschränkt.<br />

Trotz der vereinbarten Grundpacht des Hotels<br />

sowie der Pacht für die übrigen Flächen der Immobilie<br />

ist es nicht auszuschließen, dass das Hotel oder<br />

die Mieter der übrigen Mietflächen nicht kostendeckend<br />

arbeiten und wie derzeit Verluste erwirtschaften.<br />

Können die Verluste von der Pächterin/Mieterin<br />

nicht mehr finanziert werden und/oder sind dessen<br />

Gesellschafter nicht bereit, die Verluste aufzufangen,<br />

kann dies zum Ausfall von Pachten und<br />

Mieten führen. Gelingt keine zeitnahe Anschlussverpachtung/-vermietung<br />

kann die Gesellschaft aus<br />

eigener Kraft ihre vertraglichen Verpflichtungen,<br />

insbesondere aus den in Anspruch genommen Darlehen,<br />

nicht mehr entsprechen. In einem marktwirt-


schaftlichen Umfeld ist eine Insolvenz der Gesellschaft<br />

und im worst case ein Totalverlust möglich.<br />

Das Maximalrisiko besteht in einem vollständigen<br />

Verlust der vom Anleger zu erbringenden Kapitaleinlage<br />

zzgl. Agio.<br />

<strong>Die</strong> wesentlichen Einzelrisiken einer Beteiligung<br />

sind nachfolgend aufgeführt. Zusätzlich wird in einzelnen<br />

Prospektteilen im Sachzusammenhang auf<br />

entsprechende Risiken hingewiesen. <strong>Die</strong> Darstellung<br />

der Risiken wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Neben<br />

den genannten Risiken bestehen keine weiteren<br />

wesentlichen Risiken.<br />

Prognoserechnung<br />

<strong>Die</strong> geplanten Einnahmen und Ausgaben basieren<br />

auf kontrahierten Verträgen und Einschätzungen.<br />

Höhere Ausgaben und/oder geringere Einnahmen als<br />

prognostiziert verringern das Bewirtschaftungsergebnis<br />

und damit auch die für eine Ausschüttung prognostizierte<br />

Liquidität. Insbesondere die durch das<br />

Hotelergebnis bestimmte Zusatzpacht ist von den<br />

künftigen Umsatzerlösen und Betriebsergebnissen der<br />

Hotelpächterin abhängig.<br />

In die Berechnung der Prognose-Daten fließen<br />

verschiedene Variablen wie z. B. Anschlussvermietungsannahmen,<br />

Erfolgskomponenten des Hotelbetriebs,<br />

verschiedene Kostenpositionen, durchschnittliche<br />

Steuersätze, Inflationsrate, Zinssätze der<br />

Anschlussfinanzierungen etc. ein. <strong>Die</strong> in den Berechnungen<br />

zu Grunde gelegten absoluten Größen dieser<br />

Variablen basieren auf derzeit geltenden gesetzlichen<br />

Grundlagen, abgeschlossenen Verträgen, zeitlichen<br />

Eintrittsannahmen, Annahmen über Marktentwicklungen<br />

sowie Erfahrungswerten des Anbieters des<br />

Beteiligungsangebotes.<br />

Abweichungen von diesen Annahmen, eine abweichende<br />

Umsatz- und Ergebnisentwicklung des<br />

Hotelpächters, ein höherer Fremdkapitalstand, höhere<br />

Fremdkapitalzinsen, eine niedrigere Liquiditätsreserve<br />

und/oder ein geringerer Anstieg des Lebenshaltungskostenindex<br />

usw. führen zu einer anderen Liquiditätsentwicklung<br />

und haben unmittelbar Einfluss<br />

auf die Höhe der Ausschüttungen und/oder die<br />

Zuführung zur Liquiditätsreserve und damit auf das<br />

Vermögen und die Rentabilität der Gesellschaft und<br />

die Wertentwicklung der Fondsbeteiligung.<br />

Zusatzpacht<br />

<strong>Die</strong> mit The NewGen Hotels AG (ehemals: Dorint<br />

AG) vereinbarte ergebnisabhängige Zusatzpacht ist<br />

abhängig vom Erfolg des Hotelbetriebes. Das tatsächliche<br />

jeweilige Betriebsergebnis bzw. die Höhe der<br />

<strong>Die</strong> Risikohinweise<br />

Umsatzerlöse kann – wie in der Vergangenheit – den<br />

prognostizierten Wert unterschreiten, mit den entsprechenden<br />

Auswirkungen auf die Liquiditätsentwicklung<br />

der Beteiligungsgesellschaft und somit auf<br />

die Höhe der Ausschüttungen und/oder die Zuführung<br />

zur Liquiditätsreserve.<br />

<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft und damit der Gesellschafter<br />

nimmt damit am Hotelerfolg teil. Der<br />

Hotelerfolg wird nicht nur durch den von der Pächterin/Mieterin<br />

und dem Eigentümer aufrecht zu<br />

erhaltenden Standard des Hotels und seiner Einrichtung,<br />

dem Hotelmanagement, dem gastronomischen<br />

Angebot und Veranstaltungsangebot, sondern auch<br />

durch Veränderungen der Wettbewerbsbedingungen<br />

am Standort sowie Veränderungen des Reiseverhaltens<br />

nationaler und internationaler Gäste aufgrund<br />

regionaler oder internationaler Sicherheitsrisiken<br />

infolge bewaffneter Konflikte, Terrordrohungen, Epidemiegefahren<br />

aber auch veränderter politischer<br />

Beziehungen zu anderen Staaten, nationale oder<br />

internationale Veränderungen der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung etc. beeinflusst.<br />

Vermietungs- und Verpachtungsrisiken<br />

Bei einer Beendigung der Miet- und Pachtverträge mit<br />

der derzeitigen Pächterin des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

oder dem Mieter der übrigen Flächen besteht das<br />

Risiko einer nicht zeitlich anschließenden Neuvermietung<br />

bzw. -verpachtung (Leerstandsrisiken) und, dass<br />

dann neu zu vereinbarende Miet- bzw. Pachtkonditionen<br />

sowohl hinsichtlich der Miet- und Pachthöhe als<br />

auch hinsichtlich der übrigen Konditionen (Betriebskostenumlage,<br />

Ergebnisbeteiligung, Anpassung von<br />

Mieten und Pachten an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten<br />

usw.) ungünstiger als derzeit vereinbart<br />

abgeschlossen werden. Ferner können bei Neuvermietungen,<br />

z. B. aufgrund geänderter Mieteransprüche,<br />

Umbaukosten auf die Gesellschaft zukommen, die<br />

nicht von den Pächtern/Mietern getragen werden.<br />

Guthabenzinsen<br />

<strong>Die</strong> tatsächlich erwirtschafteten Zinseinnahmen können<br />

niedriger sein als in der Prognoserechnung angenommen.<br />

Veränderungen des Zinsniveaus können<br />

Auswirkungen auf die möglichen Ausschüttungen<br />

oder die Zuführungen zur Instandhaltungs- und<br />

Liquiditätsreserve haben.<br />

Risiken der Finanzierung<br />

<strong>Die</strong> Gesamtinvestitionen gemäß § 7 und § 7a des<br />

Gesellschaftsvertrages sind jetzt und auch nach Voll-<br />

7


platzierung teilweise durch Kapitalmarktdarlehen<br />

finanziert.<br />

<strong>Die</strong> Gesellschafterversammlung kann mit qualifizierter<br />

Mehrheit weitere Investitionen und/oder<br />

Änderungen ihrer Finanzierung beschließen. <strong>Die</strong>s<br />

hätte Einfluss auf die Höhe des Fremdkapitals an der<br />

Gesamtfinanzierung.<br />

Der Kapitaldienst ist unabhängig von den jeweils<br />

realisierten Pacht-/Mieteinnahmen zu entrichten.<br />

Soweit die Pächter/Mieter ihren pacht-/mietvertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht entsprechen oder bei<br />

Anschlussvermietungen deutliche Pacht-/Mietzugeständnisse<br />

eingeräumt werden müssen, hat dies Einfluss<br />

auf Ausschüttungen oder auf die Zuführung zur<br />

Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve, ggf. auch<br />

auf die Kapitaldienstfähigkeit der Gesellschaft.<br />

Gleiches gilt sofern sich die Konditionen der Kapitalmarktdarlehen<br />

aufgrund Marktentwicklungen verändern.<br />

Der Eintritt von derartigen Entwicklungen – einzeln<br />

oder kumuliert – kann in einem marktwirtschaftlichen<br />

Umfeld im worst case den Totalverlust des<br />

eingesetzten Kapitals zur Folge haben.<br />

Gesellschafter die den Kaufpreis für den Erwerb<br />

der Beteiligung ganz oder teilweise fremd finanzieren,<br />

sollten beachten, dass nicht auszuschließen ist, dass<br />

auf Grund der Einnahmen- oder Ausgabenentwicklungen<br />

Ausschüttungen teilweise oder vollständig<br />

nicht möglich sind, so dass die Kapitaldienstfähigkeit<br />

von persönlich in Anspruch genommenen Darlehen<br />

zur Finanzierung der Beteiligung durch den Gesellschafter<br />

aus seinen übrigen Einnahmen oder seinem<br />

Vermögen sicherzustellen ist.<br />

Anschlussfinanzierung<br />

Nach Auslaufen der jeweiligen Zinsfestschreibungen<br />

der Darlehen kann der zu vereinbarende Zinssatz für<br />

die Anschlussfinanzierung über dem in der Prognoserechnung<br />

angenommenen Zinssatz liegen. Es ist auch<br />

möglich, dass eine Anschlussfinanzierung nicht<br />

gewährt wird oder eine höhere Tilgung, als in der<br />

Prognoserechnung angenommen, zu entrichten ist.<br />

<strong>Die</strong>s hätte entsprechende Auswirkungen auf die möglichen<br />

Ausschüttungen oder auf die Zuführungen zur<br />

Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve und im<br />

Extremfall auf den Bestand der Gesellschaft.<br />

Zwischenfinanzierung der<br />

Kapitalerhöhung<br />

Bis zur vollen Kapitalerhöhung werden die vorgesehenen<br />

Investitionen gemäß Gesellschaftsvertrag durch<br />

ein Bankdarlehen, das auf dem Grundstück abgesi-<br />

8<br />

chert ist, zwischenfinanziert. Bei nicht planmäßiger<br />

Abwicklung kann der hierfür im Investitions- und<br />

Finanzierungsplan vorgesehene Betrag für Zwischenfinanzierungszinsen<br />

überschritten werden. <strong>Die</strong>s hätte<br />

entsprechende Auswirkungen auf die in der Prognose<br />

ausgewiesene Liquidität.<br />

Instandhaltung/Instandsetzung/<br />

Modernisierung<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass höhere als<br />

die in der Prognoserechnung kalkulierten Instandhaltungs-<br />

und Bewirtschaftungsaufwendungen entstehen.<br />

Es ist auch nicht auszuschließen, dass Marktanpassungsmaßnahmen<br />

erforderlich werden, um die<br />

Attraktivität des <strong>Quellenhof</strong> aufrechtzuerhalten oder<br />

zu erhöhen. <strong>Die</strong>se Investitionskosten müssten aus der<br />

Liquiditätsreserve zu Lasten der Ausschüttung<br />

bedient oder durch Fremdmittel finanziert werden.<br />

Allgemeines Vertragsrisiko<br />

Der Prospektdarstellung liegt zu Grunde, dass die<br />

Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft ihre<br />

Leistungspflichten jeweils vertragsgemäß erfüllen.<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaft hat eine Vielzahl von Verträgen<br />

abgeschlossen. Unbeschadet der Tatsache, dass die<br />

Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft verpflichtet<br />

sind, die Verpflichtungen aus den eingegangenen<br />

Verträgen zu erfüllen, ist nicht auszuschließen,<br />

dass sich die Bonität der Vertragspartner verschlechtert,<br />

so dass diese ihren Verpflichtungen nicht mehr<br />

entsprechen können und Ansprüche gegen diese nicht<br />

mehr durchsetzbar sind. Abhängig von der jeweils<br />

durch den Vertragspartner übernommenen Verpflichtung<br />

können in solchen Fällen negative Auswirkungen<br />

auf die Liquiditäts- und Vermögenslage der<br />

Beteiligungsgesellschaft eintreten.<br />

Haftung<br />

Nach Eintragung in das Handelsregister ist die Haftung<br />

der Kommanditisten für Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft jeweils auf die Hafteinlage (50 % des<br />

Beteiligungsbetrages) begrenzt und erlischt, soweit die<br />

Einlage geleistet ist. Soweit durch Ausschüttungen und<br />

Verluste der Saldo der Kapitalkonten unter den Betrag<br />

der Hafteinlage sinkt, lebt die Haftung in Höhe der<br />

insoweit getätigten Ausschüttungen gemäß § 172<br />

Absatz 4 HGB wieder auf. Für Treugeber gilt wirtschaftlich<br />

das Gleiche. Sie sind aufgrund des Treuhandvertrages<br />

verpflichtet, die Treuhandkommanditistin im<br />

Innenverhältnis von allen Verbindlichkeiten freizustellen,<br />

die bei pflichtgemäßer Erfüllung des Treuhandvertrages<br />

und des Gesellschaftsvertrages entstehen.


Eingeschränkte Nutzung der<br />

Immobilie<br />

<strong>Die</strong> Immobilie der Beteiligungsgesellschaft wurde<br />

zur Nutzung als Hotel der obersten Kategorie konzipiert,<br />

geplant und errichtet. Eine andere Nutzung als<br />

die der Hotelnutzung ist für die ersten 20 Jahre ab<br />

Fertigstellung rechtlich nicht zulässig (vgl. S. 44) und<br />

faktisch nur nach aufwändigen Umbauten möglich.<br />

Fungibilität<br />

Für Beteiligungen der vorliegenden Art hat sich bisher<br />

kein institutionalisierter Zweitmarkt etabliert.<br />

<strong>Die</strong> Beteiligungen werden grundsätzlich nicht von der<br />

Beteiligungsgesellschaft oder dem Anbieter zurückgenommen.<br />

Wie auch bei anderen Immobilieninvestitionen<br />

handelt es sich auch bei Anteilen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds um langfristig ausgerichtete<br />

Anlageformen.<br />

Bei Veräußerungswünschen wird der Anbieter vermittelnd<br />

tätig und versuchen, den Verkauf abzuwickeln.<br />

Eine Gewähr für eine Veräußerungsmöglichkeit<br />

besteht nicht. Der Preis unterliegt Angebot und<br />

Nachfrage, wobei generell ein erhöhtes Risiko von<br />

Preisabschlägen bei kurzfristigen Veräußerungswünschen<br />

besteht. Bei einer Veräußerung von Anteilen an<br />

dieser Beteiligungsgesellschaft ist gegenüber der Verwertung<br />

von Wertpapieren u. U. eine erhebliche Zeitspanne<br />

für die Abwicklung einzuplanen.<br />

Beschlussfassung in der<br />

Gesellschaft<br />

Der einzelne Beteiligte kann seine gesellschaftsrechtlichen<br />

Interessen effektiv nicht gegen den Willen der<br />

<strong>Die</strong> Risikohinweise<br />

Mehrheit der übrigen Gesellschafter aufgrund des<br />

gesellschaftsvertraglich verankerten Mehrheitsprinzips<br />

durchsetzen. Auch bei Nichtwahrnehmung von<br />

Mitbestimmungsrechten der Kommanditisten, z.B.<br />

durch Nichtteilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />

sind Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

für alle Gesellschafter bindend.<br />

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Majorisierung<br />

der Gesellschaft durch Grossanleger.<br />

Neu in die Gesellschaft eintretende Gesellschafter<br />

sind an die bisher gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />

und abgeschlossenen Verträge gebunden. <strong>Die</strong> wirtschaftlichen<br />

Risiken, auch aus Altverpflichtungen,<br />

treffen alle Gesellschafter.<br />

Interessenkollision<br />

Das Gesellschaftskapital wesentlicher Vertragspartner<br />

der Gesellschaften befindet sich unmittelbar oder<br />

mittelbar in Händen von Anno August Jagdfeld<br />

und/oder dessen nahen Angehörigen. Herr Jagdfeld<br />

ist zusätzlich bei einzelnen dieser Gesellschaften<br />

alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer. Herr<br />

Anno August Jagdfeld ist alleiniger Gesellschafter<br />

des Alleingesellschafters des Treuhandkommanditisten.<br />

Hieraus können sich Interessenkollisionen ergeben.<br />

Steuern<br />

Änderungen der bestehenden Steuergesetze, der Verwaltungsanweisungen<br />

und -richtlinien, aber auch der<br />

individuellen Auslegung von Steuergesetzen durch<br />

die zuständigen Finanzbehörden können zu erheblichen<br />

Steuerbelastungen sowohl bei der Gesellschaft<br />

als auch bei den Gesellschaftern führen.<br />

9


Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> befindet sich an der Monheimsallee<br />

in einer exzellenten innerstädtischen Lage<br />

mit einem auf das Haus ausgerichteten Umfeld, unmittelbar<br />

neben dem Kongresszentrum Eurogress, dem<br />

Internationalen Spielcasino <strong>Aachen</strong>, dem Kurpark und<br />

den Carolus Thermen. Es handelt sich um einen seit<br />

Jahrzehnten besonders geschätzten Immobilienstandort,<br />

an dem die Stadt <strong>Aachen</strong> und private Interessenten<br />

bevorzugt investiert haben und investieren.<br />

Der auf Europa ausgerichtete Standort profitiert<br />

von der Nähe zu Düsseldorf und Köln, mit deren hervorragenden<br />

Messe- und Kongresszentren und internationalen<br />

Flughäfen, sowie von den an das <strong>Aachen</strong>er<br />

Stadtgebiet angrenzenden Ländern Belgien und Niederlande<br />

mit den benachbarten Messezentren Lüttich,<br />

Brüssel und Maastricht und deren internationalen<br />

Flughäfen.<br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> im<br />

Hotelmarkt <strong>Aachen</strong><br />

Der Standort des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> befindet sich<br />

im Zentrum der Stadt an der Monheimsallee in<br />

10<br />

Kongresszentrum<br />

Eurogress<br />

Internationales<br />

Spielcasino <strong>Aachen</strong><br />

<strong>Parkhotel</strong><br />

<strong>Quellenhof</strong><br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

direkter Verbindung zum Kongresszentrum Eurogress.<br />

<strong>Die</strong>s und die Nähe zum Internationalen Spielcasino,<br />

dem Kurpark und den Carolus-Thermen<br />

machen die Lage des Hotels einzigartig. Der Standort<br />

des <strong>Quellenhof</strong> ist für ein Hotel, dass sich auf<br />

Geschäftsreisende, Tagungs- und Wellnessgäste spezialisiert<br />

hat, ideal. Gerade für Tagungen und Entspannung<br />

wünschen sich die Gäste nicht immer große<br />

Städte, sondern ein unverbindlicheres Ambiente einer<br />

kleineren Stadt. Dort können sie abschalten und sich<br />

auf das Wesentliche konzentrieren. Auch die Erreichbarkeit<br />

der Stadt mit dem Auto, der Bahn oder dem<br />

Bus und dem Flugzeug sind durch die zentrale Lage<br />

in Europa von großem Vorteil. Der <strong>Quellenhof</strong> ist als<br />

führendes Kongresshotel im First-Class-Segment<br />

etabliert. Es bestehen beste Voraussetzungen, aus dem<br />

Hotel in Verbindung mit dem Eurogress und den<br />

durch die Erweiterung neu geschaffenen Tagungsflächen<br />

das führende Kongresshotel <strong>Aachen</strong>s und der<br />

Umgebung werden zu lassen. <strong>Die</strong>se Entwicklung wird<br />

durch das Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center<br />

unterstützt.


Auch mit seinem ausgezeichneten SPA-Bereich<br />

nimmt der <strong>Quellenhof</strong> eine führende Stellung im<br />

Markt ein. Im März 2006 wurde zum 10. mal der<br />

GALA SPA AWARD in Baden-Baden verliehen.<br />

Der <strong>Quellenhof</strong> wurde in der Kategorie Luxury Hotel<br />

City/Resort nominiert und belegte den 3. Platz nach<br />

dem Seaham Hall & Serenity Spa in Seaham und Al<br />

Maha Desert Resort & Spa in Dubai.<br />

Hochkarätige jährliche Ereignisse bringen <strong>Aachen</strong><br />

regelmäßig ins Rampenlicht und damit auch den<br />

<strong>Quellenhof</strong>. Traditionell seit 1950 wird am Himmelfahrtstag<br />

der Internationale Karlspreis zu <strong>Aachen</strong> verliehen,<br />

der an Karl den Großen, den Begründer der<br />

abendländischen Kultur, erinnert. Der Karlspreis ist<br />

einer der international renommiertesten Auszeichnungen,<br />

mit dem alljährlich eine herausragende Persönlichkeit<br />

geehrt wird, die den Gedanken der abendländischen<br />

Einigung in politischer, wirtschaftlicher<br />

und geistiger Beziehung gefördert hat. Zu den Preisträgern<br />

gehören u.a. der ehemalige US-Präsident Bill<br />

Clinton, König Juan Carlos I. von Spanien, Prof. Dr.<br />

Henry A. Kissinger, François Mitterand, Dr. Helmut<br />

Kohl, Václav Havel, Jacques Delor, Felipe González<br />

Márzquez, Königin Beatrix der Niederlande, Prof. Dr.<br />

Roman Herzog und Tony Blair.<br />

Gäste aus der ganzen Welt werden auch anlässlich<br />

des internationalen Reitturniers „CHIO“ begrüßt.<br />

Der „Orden wider den tierischen Ernst“ wird seit<br />

1951 an prominente Preisträger verliehen. <strong>Die</strong> Verleihung<br />

ist einer der Höhepunkte im deutschen Karneval,<br />

zu der viel Prominenz nach <strong>Aachen</strong> reist.<br />

Und das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> profitiert auch von<br />

den Events jenseits der deutschen Grenze im Dreiländereck.<br />

Es ist das erste Haus in dieser Region, in der<br />

beispielsweise die weltgrößte Kunst- und Antiquitätenmesse<br />

TEFAF in Maastricht/Holland stattfindet.<br />

Auch für diese Ereignisse ist der <strong>Quellenhof</strong> die<br />

beliebteste Adresse der Besucher. <strong>Die</strong> herausragende<br />

Marktstellung wurde auch wieder für 2006 bestätigt,<br />

wo das Hotel mit einem Nettozimmerpreis von ca.<br />

€ 123,- und einer Belegung von ca. 57 % sich im<br />

<strong>Aachen</strong>er Markt gut positioniert hat.<br />

Bedingt durch <strong>Aachen</strong>s zentrale Lage in Europa,<br />

den Abbau der Kontrollen an der belgischen und der<br />

niederländischen Grenze und die Bedeutung der<br />

Stadt als Forschungs- und High-Tech-Standort wird<br />

für die kommenden Jahre mit wachsenden Gästezahlen,<br />

insbesondere der Geschäftsreisenden, der Kongress-<br />

und Konferenzteilnehmer, gerechnet. Im Jahr<br />

2006 stieg nach Auskunft des Verkehrsverein Bad<br />

<strong>Aachen</strong> die Zahl der Übernachtungen gegenüber<br />

2005 um 3,7 % auf ca. 830.000 Übernachtungen.<br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

Nutzung und Aufteilung der Flächen<br />

Gästezimmer Einheiten<br />

◆ Präsidenten-Suiten 2<br />

◆ 2-Raum-Suiten 2<br />

◆ Junior-Suiten 11<br />

◆ Behindertengerechte Zimmer 2<br />

◆ Doppelzimmer 111<br />

◆ Einzelzimmer 57<br />

Gesamt 185<br />

◆ Öffentlicher Bereich inklusive<br />

Restaurants/Bar, Lobby, Wintergarten,<br />

Ballsaal und Konferenzbereiche<br />

◆ Schwimmbad, Sauna-, Fitness- und<br />

Beautyeinrichtungen<br />

◆ Friseur- und Kosmetiksalon<br />

◆ Tiefgarage<br />

◆ Wirtschaftsbereiche<br />

◆ Sonstige Flächen<br />

Gesamt ca 24.700 m 2 Bruttogrundfläche<br />

<strong>Aachen</strong> ac<br />

11


<strong>Die</strong> Architektur<br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> als einer der letzten Vertreter<br />

der Anfang des 20. Jahrhunderts gebauten Palasthotels<br />

zählt zu den großen „Hotelpersönlichkeiten“<br />

Deutschlands. <strong>Die</strong> gelungene Hotelrenovierung<br />

brachte dem <strong>Quellenhof</strong> die Nominierung für den<br />

international begehrten Hotel-Oscar „Trophées Hermès“<br />

ein. Bei der Preisverleihung im Dezember 2000<br />

konnte sich der <strong>Quellenhof</strong> direkt nach dem weltberühmten<br />

„Le Majestic“ in Cannes platzieren. <strong>Die</strong><br />

Immobilie ist inklusive Einrichtung für ca. 25 Millionen<br />

Euro aufwändig saniert worden und in den Kreis<br />

der führenden Hotels in Deutschland zurückgekehrt.<br />

Investitionen dieser Größenordnung waren erforderlich,<br />

da in den vergangenen Jahren notwendige<br />

Instandhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen versäumt<br />

wurden. Mit der Restaurierung und der Neupositionierung<br />

als erstes Kongresshotel in <strong>Aachen</strong><br />

knüpft das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> an die traditionsund<br />

erfolgreiche Hotelgeschichte vergangener Jahrzehnte<br />

an.<br />

<strong>Die</strong> Unterschutzstellung des sechsgeschossigen<br />

Objekts nach dem Denkmalschutzgesetz gewährleistet,<br />

dass es als zeitgemäßes Grandhotel im historischen<br />

Kleid auch in Zukunft erhalten bleiben wird.<br />

Auch die angrenzende stadteigene Parkanlage ist als<br />

Gartendenkmal geschützt. Komplett neugestaltet sind<br />

alle Zimmer und Sanitärbereiche, umgebaut die<br />

öffentlichen Bereiche für Lobby, Restauration und<br />

diverse Kongress- und Private-Dining-Räume.<br />

<strong>Die</strong> Erweiterung mit dem so genannten Berlin-<br />

Saal umfasst den Gebäudekomplex aus dem in den<br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

Stilvolles Design:<br />

Fernöstlich inspirierte<br />

Ruhe und Harmonie<br />

im Konferenz-,<br />

Wellness- und<br />

Beauty-Center<br />

siebziger Jahren ergänzten Neubau zwischen Hotel<br />

und Eurogress und dem dahinterliegenden Atrium.<br />

Als zusätzliche Attraktion verfügt das Gebäude über<br />

einen ca. 660 Quadratmeter großen, herausragend<br />

gestalteten Ballsaal für bis zu 500 Gäste.<br />

<strong>Die</strong> Außenanlagen und Terrassenflächen wurden<br />

gleichfalls großzügig gestaltet.<br />

Abgerundet und komplettiert wird das attraktive<br />

Gesamtangebot durch das Konferenz-, Wellness- und<br />

Beauty-Center im ehemaligen Kurmittelhaus. <strong>Die</strong>ser<br />

Bereich braucht nationale und internationale Vergleiche<br />

mit Spitzeneinrichtungen dieser Art nicht zu scheuen.<br />

Sonst hätte auch das international hoch angesehene<br />

Magazin „Architectural Digest“ ihn nicht auf sechs<br />

Seiten als herausragende Insel der Ruhe beschrieben.<br />

Öffentliche Bereiche<br />

<strong>Die</strong> Haupterschließungsachse blieb unverändert und<br />

verläuft weiterhin von der Monheimsallee durch<br />

einen aufwändig angelegten Vorgarten und Portikus.<br />

Durch eine einladende Doppeltüranlage aus Eiche<br />

und Glas erreicht man das großzügige klassische<br />

Foyer.<br />

Eingangshalle<br />

Botticino- und Rosso-Verona-Marmor dominieren<br />

Boden- und Wandflächen, die detailgetreu nachgebildet<br />

wurden. Säulen und Pilaster tragen die reich verzierte,<br />

mit Blattgold versehene Stuckdecke. <strong>Die</strong>se<br />

Decke wurde ebenfalls restauriert und teilvergoldet. In<br />

ihrem Zentrum hängt ein großer Lüster als Reminiszenz<br />

an den historischen <strong>Quellenhof</strong>.<br />

13


Großzügige Eleganz: Beim Betreten der Eingangshalle taucht der Gast in eine Welt von Luxus<br />

Rezeption und Haupttreppe<br />

Zur linken Hand öffnet sich die Rezeption gegenüber<br />

den drei Aufzügen und der Haupttreppe, die zu allen<br />

Zimmergeschossen führt. Das Treppenhaus wurde<br />

erhalten und restauriert. <strong>Die</strong> reich verzierte Bronze-<br />

Balustrade und die Stuckverzierungen an den Wänden<br />

und der Decke lassen die frühere Pracht des alten<br />

<strong>Quellenhof</strong> wieder aufleben.<br />

Der acht Meter lange Rezeptionstresen mit integrierter<br />

Concierge gewährleistet einen erstklassigen<br />

Hotelablauf. <strong>Die</strong> profilierten Eichenpaneelen der Tresenfront<br />

und die massive schwarze Marmorplatte vermitteln<br />

eine einladende und persönliche Atmosphäre.<br />

14<br />

Hotelzimmer<br />

Ein prächtiges großes Treppenhaus wie das des <strong>Parkhotel</strong><br />

<strong>Quellenhof</strong> können nur noch wenige Hotels<br />

vorweisen. Es verbindet vier Zimmergeschosse miteinander.<br />

Im ersten bis dritten Stock herrscht die Großzügigkeit<br />

einer Bel Etage, im Dachgeschoss dominieren<br />

kleinere Zimmer mit Erkern und Balkonen.<br />

Das Hotel verfügt insgesamt über 111 Doppelzimmer,<br />

57 Einzelzimmer und zwei behindertengerechte<br />

Zimmer sowie 15 Suiten, darunter zwei Präsidentensuiten<br />

mit 110 und 144 Quadratmetern. <strong>Die</strong>se beiden<br />

Suiten verfügen über jeweils zwei Schlafzimmer und<br />

einen Salon, darüber hinaus verfügt eine Suite über<br />

eine Sauna.


Einzelmöbel betonen den Wohncharakter. Verbindendes<br />

Gestaltungselement sind die noch erhaltenen<br />

Doppeltüranlagen und die nach historischem Vorbild<br />

gefertigten Einbauschränke. An heutige Erfordernisse<br />

angepasst, verleihen sie dem <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

mit den weiten Zimmerfluren den Charakter eines<br />

Grandhotels. <strong>Die</strong> Bäder wurden einem Luxushotel<br />

entsprechend mit Tapeten, Natursteinflächen bzw. im<br />

Nassbereich hochwertigen Keramikfliesen ausgestattet.<br />

<strong>Die</strong> Zimmerabschlusstüren sind mit einem elektronischen<br />

Schließsystem ausgestattet. Alle Räume<br />

verfügen über hochwertige Kommunikationstechnik.<br />

Behagliche Atmosphäre: In den<br />

geschmackvoll gestalteten Gästezimmern<br />

dominieren edle Materialien in sanften<br />

Tönen<br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

15


Harmonisches Farbenspiel: Kaminhalle (oben) und Teehalle<br />

(rechts unten) laden zum Verweilen und Genießen ein<br />

Eleganz und Stil kennzeichnen das Ambiente des Hotels<br />

16<br />

Kaminhalle<br />

Gegenüber dem Haupteingang liegt der Zugang zur<br />

Kaminhalle. Der 20 Meter lange Raum diente schon<br />

im früheren <strong>Quellenhof</strong> als Hotel-Halle und wurde<br />

komplett nachgebildet. <strong>Die</strong> zum Teil erhaltene exquisit<br />

verzierte Stuckdecke wurde ergänzt und restauriert,<br />

Wände und Säulen wieder mit profilierten<br />

Eichenpaneelen im englischen manieristischen Stil<br />

verkleidet.<br />

Teehalle<br />

Der ursprüngliche Wandelgang profitiert von seinen<br />

perfekt erhaltenen dekorativen Elementen. <strong>Die</strong> fünf<br />

paarweise angeordneten Doppelpilaster mit detaillierten<br />

Reliefs im manieristischen Stil wurden restauriert<br />

und teilvergoldet und haben damit ihre<br />

ursprüngliche Eleganz zurückerhalten. <strong>Die</strong> neue<br />

Stuckdecke bildet den entsprechenden Rahmen. <strong>Die</strong><br />

neue Möblierung ist elegant und bequem.<br />

Hotelbar (Elephant-Bar)<br />

<strong>Die</strong> elegante Hotelbar im kolonialen Stil ist von der<br />

Eingangshalle und von der Teehalle aus zu erreichen.<br />

Über vier Meter hohe Rundbogenfenster mit<br />

Mahagoni-Holzläden, ein neuer Holzdielenboden<br />

aus Eiche, halbhohe Holzverkleidung und ein großzügiger<br />

Bartresen, dessen Frontseite mit Mahagoni


und einer schwarzen Marmorplatte versehen ist,<br />

vermitteln einen kolonialen Eindruck. Möbliert<br />

wurde elegant-maskulin, dunkles Holz und Stoffsessel<br />

dominieren. Dekoriert ist die Bar mit großen<br />

Elefanten-Motiven.<br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

Ein Hauch von Ernest Hemingway: <strong>Die</strong> Elephant-Bar (oben) besticht nicht zuletzt durch faszinierende Darstellungen<br />

von Elefanten in unterschiedlichen Techniken<br />

Restaurant/Brasserie<br />

Über die Teehalle und einen Außeneingang über die<br />

Terrasse ist das Hotelrestaurant im Stil einer Brasserie<br />

zu erreichen. <strong>Die</strong> Gestaltungselemente sind ein rustikaler<br />

Eichendielen-Boden, umrahmt von den historischen<br />

stuckverkleideten Halbpilastern, die eine neue –<br />

17


Noble Ausstattung:<br />

Edelhölzer, feinstes<br />

Leder und ein<br />

warmes Licht geben<br />

der Brasserie ihren<br />

unverwechselbaren<br />

Charakter<br />

jedoch dem historischen Vorbild angelehnte – abgehängte<br />

Stuckkassettendecke tragen. <strong>Die</strong> glatten Wandflächen<br />

sind mit großen graublauen Tellern mit chinesischen<br />

Motiven dekoriert. Das Mobiliar wechselt von<br />

ledergepolsterten hohen Sitzbänken zu quadratischen<br />

Edelholztischen und schweren Mali-Stühlen. Blickfang<br />

des 120-Plätze-Restaurants ist eine offene Show-<br />

Küche mit einer großen bronzeverkleideten Ablufthaube.<br />

Sie wird ergänzt durch eine große marmorverkleidete<br />

Büffet-Insel.<br />

<strong>Die</strong> großen Rundbogenfenster richten den Blick<br />

auf die Parkanlage und öffnen sich zur Terrasse, die<br />

mit großen Platten belegt ist. <strong>Die</strong> Außenanlagen wurden<br />

nach der Landschaftsarchitektur des originalen<br />

Gebäudes und dessen Periode rekonstruiert. Formal<br />

angelegte Blumenbeete und geometrisch geschnittene<br />

Buxushecken und Buxusbäume in Kübeln dekorieren<br />

diesen Bereich.<br />

<strong>Die</strong> Terrasse wurde mit Teakstühlen und -tischen<br />

und stoffbespannten Sonnenschirmen möbliert. Der<br />

<strong>Quellenhof</strong> hat damit die schon lange notwendige<br />

18<br />

und gewünschte Sonnenterrasse erhalten, die den<br />

ungehinderten Ausblick auf die wunderschöne Parkanlage<br />

ermöglicht.<br />

Private-Dining-Räume<br />

Zwischen Bar und Brasserie liegen zwei noch erhaltene,<br />

denkmalgeschützte und sorgfältig restaurierte Salons<br />

mit insgesamt 150 m 2 Fläche. Beide Salons bieten als<br />

Private-Dining-Räume die erste Adresse für Feiern im<br />

festlichen Rahmen. <strong>Die</strong> dekorativen Elemente sind gut<br />

erhalten, sodass die Salons problemlos zu ihrer früheren<br />

Pracht zurückkommen. Lüster, Seidenstoffbespannungen<br />

sowie speziell für exklusives Dining entworfenes<br />

Mobiliar bilden ein ideales Ambiente.<br />

Der Innenhof zwischen Teehalle und Hotel-<br />

Lounge wird gleichfalls als Private-Dining-Raum<br />

genutzt. Hier dominieren schwarz und weiß. Schwarze<br />

Parkettböden mit eleganten schwarzen Lederstühlen<br />

und Tischen bilden einen Kontrast zu den<br />

weiß gestrichenen Wänden, die mit klassischen Porträtaufnahmen<br />

dekoriert sind.


Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

Der Ballsaal ist bei Konferenzen und festlichen Anlässen die erste Adresse. Angenehmes Arbeiten und Dinieren ermöglicht<br />

der Salon „Wien“<br />

Ballsaal und Foyer<br />

Der Ausblick auf die Parkanlage ist auch vom Ballsaal<br />

aus zu genießen, der das Hotel mit dem Eurogress<br />

verbindet. Bis zu 500 Personen können hier in edlem<br />

Ambiente rauschende Feste feiern. Vom Hotel aus ist<br />

der Ballsaal durch die Kaminhalle über das Ballsaal-<br />

Foyer zu erreichen, das außerdem direkt in das Foyer<br />

des Eurogress führt und damit eine gemeinsame Nutzung<br />

ermöglicht.<br />

Zwischen Kaminhalle und Ballsaal-Foyer liegt ein<br />

fast quadratischer Vorraum. Eine abgeschlossene<br />

Telefonkabine ermöglicht ungestörte Telefonate. Hinter<br />

dem Vorraum liegt das eigentliche Foyer.<br />

<strong>Die</strong> Böden sind mit Eichenparkett belegt. <strong>Die</strong><br />

Decken haben Stuckverzierungen, die den Bezug zu<br />

den historischen Bereichen herstellen. Alle Wände<br />

sind in warmen Tönen bemalt.<br />

Der rund 30 mal 22 Meter große Ballsaal, Berlin-<br />

Saal genannt, kann mit flexiblen Trennwänden in drei<br />

Segmente unterteilt werden. Seine sechs Meter hohen<br />

Wände sind bis zu zwei Dritteln ihrer Höhe mit Seidenstoff-Paneelen<br />

verkleidet. Ein speziell für den<br />

Ballsaal entworfener Spannteppich teilt den Raum<br />

optisch. <strong>Die</strong> neue Kassettendecke mit klassischen<br />

Details enthält alle notwendigen technischen Einbauten.<br />

Sie ist in sechs Felder geteilt und wird von stilvollen<br />

Deckenleuchten (Halbschalen) gekrönt.<br />

Der Saal ist mit modernster audiovisueller Ausstattung<br />

versehen. Vom Regieraum, der über Dolmetscherkabinen<br />

verfügt, steuert man Licht und Ton.<br />

Der klassisch-moderne Raum ist seiner Nutzung entsprechend<br />

funktionell möbliert. <strong>Die</strong> Fensterfassade<br />

zur Terrasse hat schwere Seidenvorhänge.<br />

Konferenz- und Tagungsräume<br />

Hinter der Rezeption mit den dazugehörigen Büros<br />

und den drei Gästeliften finden sich weitere Konferenzräume.<br />

Der Konferenz- und Tagungsbereich ist<br />

mit modernster Technik ausgestattet und passt sich<br />

perfekt dem historischen Umfeld an. Wechselnde<br />

Farben und Seidenstoffe verleihen den einzelnen<br />

Räumen unterschiedliche Charaktere. Verwendet<br />

wurden traditionelle Details und Materialien wie profilierte<br />

Holzleisten und Stuck.<br />

19


Das Konferenz-, Wellness- und<br />

Beauty-Center im ehemaligen<br />

Kurmittelhaus<br />

Im ehemaligen Kurmittelhaus, das lange Zeit von<br />

der Stadt <strong>Aachen</strong> als Thermalbad genutzt wurde,<br />

entstand auf den Flächen des Erd- und Untergeschosses<br />

ein modernes Konferenz-, Wellness- und<br />

Beauty-Center, das anders als das alte Kurmittelhaus<br />

der Stadt <strong>Aachen</strong> auf die veränderten Wünsche der<br />

Gäste zugeschnitten ist. Das Konferenz-, Wellnessund<br />

Beauty-Center wird im Rahmen des langfristigen<br />

Pachtverhältnisses betrieben.<br />

<strong>Die</strong> unmittelbare Anbindung des Kurmittelhauses<br />

an das Hotel sichert die Versorgung und den funktionalen<br />

Anschluss.<br />

Im Erdgeschoss entstand auf der Fläche des ehemaligen<br />

Umkleidebereiches der Kur- und Badegesellschaft<br />

ein neuer Konferenzraum („kleiner Ballsaal“).<br />

Gelungene Fusion aus Ost und West:<br />

Sandsteinskulpturen strukturieren<br />

den Innenhof des Grandhotels<br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

Zur Herstellung einer angemessenen Raumhöhe<br />

wurde das komplette Dach aufwändig neu konstruiert.<br />

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des<br />

Konferenzraumes war es erforderlich, eine Vielzahl<br />

von Säulen zu entfernen.<br />

Es entstand ein neues Schwimmbad. Lediglich die<br />

Ausmaße blieben unverändert. <strong>Die</strong> gesamte technische<br />

Ausrüstung und die Oberflächenverkleidungen<br />

wurde erneuert. <strong>Die</strong> Sauna-, Fitness- und Beauty-<br />

Einrichtungen wurden um den kleineren Innenhof<br />

angesiedelt, während die Flächen um den größeren<br />

Innenhof für Konferenzräume genutzt wurden. Das<br />

hochwertig ausgestattete Konferenzzentrum mit<br />

hochwertiger Ausstattung ist durch einen getrennten<br />

Eingang erreichbar.<br />

Moderne Geborgenheit: Thai-Liegen,<br />

in den Nischen Buddhas Hände und<br />

Teaktische mit Bronzeplatten in der<br />

Ruhezone des Schwimmbads<br />

21


Der Poolbereich des „Royal Spa“ ist mit Granit getäfelt. Das 18m-Becken<br />

bewachen drei Repliken von Khmer-Statuen aus Angkor Wat.<br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

23


Edles Ambiente: Nussbaumvertäfelung in der Healthbar<br />

Zusammengefasst stellt sich das<br />

Nutzungskonzept wie folgt dar:<br />

Aus dem bisherigen Umkleidebereich des Schwimmbades<br />

wurde ein Ball- und Konferenzsaal (ca. 250 m 2 ,<br />

teilbar) mit Tageslicht aus dem Innenhof und direkter<br />

Anbindung an die Versorgungseinheiten (Küche,<br />

Tagungstechnik etc.) und die Kaminhalle im <strong>Quellenhof</strong>.<br />

Damit lassen sich umfangreiche Bankette veranstalten,<br />

und das Konferenz- und Tagungsangebot<br />

wird abgerundet.<br />

Der übrige Teil des Konferenzzentrums umfasst<br />

Raum für Präsentationen und mittelgroße Veranstaltungen<br />

sowie einige Besprechungs- bzw. Work-Out-<br />

Räume.<br />

24<br />

Das Wellness-, Fitness- und Beauty-Center wurde<br />

einschließlich des Schwimmbades auf insgesamt rund<br />

1.500 m 2 verwirklicht. Eine moderne Saunalandschaft<br />

und Behandlungszonen komplettieren das Gesamtangebot,<br />

das auch externen Besuchern zugänglich ist.<br />

Im Kellergeschoss wurden komplett erneuerte<br />

Technik- und Lagerräume eingerichtet.<br />

Schöner werden in schöner Umgebung: In der<br />

Beautykabine (unten) wird mit Produkten von<br />

Shiseido gearbeitet. <strong>Die</strong> lächelnde Gottheit<br />

stammt wie die Vase aus Thailand. <strong>Die</strong> Halogenlampen<br />

hinter Ätzglas (oben rechts) leuchten je<br />

nach Tageszeit mal kräftig, mal sanft.


Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

25


<strong>Die</strong> Vision: 1913 wurde mit der Realisierung der Entwürfe des Münchener Architekten Karl Stöhr begonnen<br />

Geschichte<br />

<strong>Die</strong> berichterstattende Presse fand ausschließlich<br />

lobende Worte, als das Hotel am 8. Juni 1916 feierlich<br />

eröffnet wurde. Bis zur Hauptstadt reichte die Resonanz.<br />

So schrieb das Berliner Tageblatt: „<strong>Aachen</strong>, das<br />

im Hotelwesen zuletzt keinen Fortschritt gemacht<br />

hatte, kann sich jetzt rühmen, in seinem Kurhotel<br />

<strong>Quellenhof</strong> die bedeutendste und geschmackvollste<br />

Hotelanlage Deutschlands zu haben.“<br />

<strong>Die</strong> Bade- und Kurvergangenheit hatte ihre<br />

Anfänge im 8. Jahrhundert zur Regentschaft Karls des<br />

Großen in <strong>Aachen</strong>. 1784 wurde die Redoute erbaut.<br />

Das neue große Kurhaus gab dem Badebetrieb den<br />

gesellschaftlichen Rahmen, der von vergleichbaren<br />

Badeorten erwartet werden konnte. Für Geselligkeit<br />

und Amüsement wurden nach und nach Wandelhallen,<br />

Gesellschaftshäuser, Bibliotheken und Promenaden<br />

erbaut.<br />

<strong>Die</strong> Stadt wählte Ende des 19. Jahrhunderts das<br />

Terrain an der Monheimsallee für ihr neues Kurhaus<br />

aus. Der 1852 von Peter Joseph Lenné, Königlicher<br />

Gartenbaudirektor in Potsdam, entworfene Stadtgarten<br />

konnte als Ausgangspunkt eines ausgedehnten<br />

Kurparks und Grüngürtels genutzt werden.<br />

26<br />

Repräsentatives Zentrum<br />

Im Frühjahr 1913 begannen die Arbeiten am „Hotelpalast<br />

<strong>Aachen</strong>er <strong>Quellenhof</strong>“. <strong>Die</strong> Entwürfe des<br />

Münchner Architekten Karl Stöhr wurden realisiert,<br />

und mit rund sechs Millionen Goldmark Aufwand<br />

entstand das repräsentative Zentrum des <strong>Aachen</strong>er<br />

Kurbetriebes: das Kurhotel <strong>Quellenhof</strong>, das anschließende<br />

Kurmittelhaus und, durch eine kleine Gartenanlage<br />

getrennt, das Neue Kurhaus. Nach dem Pachtvertrag<br />

zwischen der Stadt <strong>Aachen</strong> und der neugebildeten<br />

„Aktiengesellschaft für Kur- und Badebetrieb<br />

der Stadt <strong>Aachen</strong>“ sollten das Neue Kurhaus und das<br />

Kurhotel <strong>Quellenhof</strong> am 1. Mai 1915 betriebsfertig<br />

erstellt werden. Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs<br />

verzögerte allerdings die Fertigstellung um mehr als<br />

ein Jahr.<br />

Nicht nur das Kurhotel, sondern auch das sich<br />

rückwärtig daran anschließende Kurmittelhaus wurden<br />

nach dem neuesten Stand der Mode und der<br />

Technik errichtet. Letzteres ermöglichte es, den dritten<br />

Standort des <strong>Aachen</strong>er Kurviertels – nach Komphausbadstraße<br />

und Elisenbrunnen – unabhängig von<br />

der Nähe zu den Thermalquellen zu machen. Das<br />

Wasser für den medizinischen Badebetrieb wurde


über eine 600 Meter lange Leitung von der Rosenquelle,<br />

einer 47 Grad Celsius warmen Schwefelquelle,<br />

gepumpt.<br />

Mit den technischen Errungenschaften seiner Zeit,<br />

seiner Eleganz und seinem Komfort galt das Palasthotel<br />

<strong>Quellenhof</strong> als eines der besten Hotels in Deutschland<br />

und kam zu internationalem Ruf. <strong>Die</strong> Zahl der<br />

Kurgäste stieg ständig, die „Neuen Kuranlagen“ an der<br />

Monheimsallee waren das ganze Jahr hindurch rege<br />

besucht.<br />

<strong>Aachen</strong>er Institution<br />

<strong>Die</strong> äußere Gestaltung und der Grundriss des Hotels<br />

wurden im Laufe der Jahre nie geändert. Außenanlage<br />

und Fassade von Kurhaus, Badehaus und Hotel<br />

repräsentieren neoklassizistischen Baustil, innerhalb<br />

des Gebäudes überwogen Jugendstil-Elemente.<br />

Während des Zweiten Weltkriegs, im Herbst 1944,<br />

fiel die gesamte Inneneinrichtung der Vernichtung<br />

und Plünderung zum Opfer, die Wandelhalle wurde<br />

völlig zerstört. Der Baukörper des <strong>Quellenhof</strong> blieb<br />

nur in seiner Konstruktion erhalten, die Badeanlagen<br />

des Kurmittelhauses wurden fast vollständig vernichtet.<br />

Der Wiederaufbau beanspruchte Jahre. 1948 konnten<br />

die ersten Hotelzimmer bereitgestellt werden, die<br />

Zahl der Betten stieg schließlich auf 230. Von Jahr zu<br />

Jahr wurde das Haus nach Kriegsende stärker besucht.<br />

In den siebziger Jahren verlagerte sich die Gästeklientel<br />

für die Stadt <strong>Aachen</strong> und den <strong>Quellenhof</strong>.<br />

Das Haus wurde vor allem zum Treffpunkt für Besucher<br />

festlicher Empfänge und der Großveranstaltungen<br />

des neuen Kongresszentrums Eurogress. Das<br />

Eurogress ersetzte die Wandelhalle, das Kurhaus<br />

wurde zum Spielcasino umgestaltet. <strong>Aachen</strong> tat einen<br />

Schritt in die Zukunft.<br />

<strong>Die</strong> Neu- und Umbauten um das Hotel wirkten<br />

sich zwangsläufig auf die Baumaßnahmen im <strong>Quellenhof</strong><br />

aus. In Teilen wurde der Bau an die Architektur<br />

der siebziger Jahre angeglichen. Mittlerweile wandeln<br />

sich die Werte in der Beurteilung alter Bausubstanz<br />

und zum Teil denkmalschutzrelevanter Gebäude.<br />

Insbesondere die historischen Bauten der Jahrhundertwende<br />

werden aufgewertet. Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

steht deshalb unter Denkmalschutz.<br />

Jetzt, nach der Sanierung, knüpft das <strong>Parkhotel</strong><br />

<strong>Quellenhof</strong> wieder an seine alten Glanzzeiten an –<br />

Zeiten, in denen sich der europäische Adel im <strong>Quellenhof</strong><br />

begegnete, in denen dort Prinz Bernhard der<br />

Niederlande die Geburt seiner Tochter Beatrix, der<br />

heutigen Königin, feierte und Sir Winston Churchill<br />

die Überreichung des Karlspreises festlich beging.<br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

Früher Charme: Historische Aufnahmen des Badehauses<br />

und des <strong>Quellenhof</strong>-Portals (unten).<br />

27


28<br />

<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong>-<strong>Gruppe</strong> blickt auf dreißig Jahre<br />

Erfahrung im Immobilienmarkt zurück. FUN-<br />

DUS ist ein Immobilienunternehmen, das in folgenden<br />

Geschäftsfeldern aktiv ist:<br />

◆ Projektentwicklung für Hotels, Shopping-<br />

Center, Büros,<br />

◆ Bauträgergeschäft für hochwertiges Wohnen<br />

und Ferienimmobilien,<br />

◆ Fondssyndizierung,<br />

◆ Immobilienmanagement und<br />

◆ Immobilientransaktionen.<br />

Erste und unwiederbringliche Lagen mit hoher<br />

Qualität und Prominenz bestimmen das Angebot<br />

von <strong>FUNDUS</strong>, insbesondere Luxushotels mit<br />

Geschichte und Tradition, die über eine Alleinstellung<br />

verfügen.<br />

<strong>FUNDUS</strong> beschäftigt heute ca. 180 Mitarbeiter.<br />

Als mittelständisch geprägtes Immobilienunternehmen<br />

ist <strong>FUNDUS</strong> auf den Immobilienstandort<br />

Deutschland konzentriert. Alle Immobilien<br />

werden von <strong>FUNDUS</strong> selbst gemanagt. Von<br />

den Vorplanungen über die Entwicklung und den<br />

Grandhotel Heiligendamm<br />

Fundus<br />

Erfahrung und Kompetenz<br />

in Premium-Immobilien<br />

Hotel Adlon, Berlin<br />

Bau bis zur Verwaltung der Immobilie verantwortet<br />

<strong>FUNDUS</strong> den gesamten Lebenszyklus einer<br />

Immobilie. <strong>Die</strong>nstleistung aus einer Hand garantiert<br />

hohe Qualität, Zuverlässigkeit in der Herstellung<br />

der Immobilie und Verantwortung für die<br />

Immobilie über Jahrzehnte. <strong>FUNDUS</strong> verfügt<br />

über das kompetente Team, das die gesamte Leistungskette<br />

erfolgreich abbildet. 5 Milliarden Investitionsvolumen<br />

wurde von <strong>FUNDUS</strong> realisiert.<br />

Rund 56.000 Anleger werden von <strong>FUNDUS</strong><br />

betreut.


Zum Hotelmarkt in Deutschland<br />

Zum Hotelmarkt in Deutschland<br />

Der deutsche Hotelmarkt<br />

2006 verzeichnete das Statistische Bundesamt rund 351 Mio.<br />

Gästeübernachtungen im Beherbergungsgewerbe mit acht oder<br />

mehr Betten inklusive Campingplätzen und lag mit diesem<br />

Ergebnis um 2 % über dem Vorjahresniveau.<br />

Deutschland gewinnt auf dem internationalen Reisemarkt<br />

immer mehr an Bedeutung. Größter Wachstumsmotor war wiederum<br />

der Rekordzuwachs von ausländischen Gästen mit annähernd<br />

24 Mio. Ankünften und 53 Mio. Übernachtungen (2005:<br />

48,2 Mio. Übernachtungen). Nach wie vor sind die Besucher aus<br />

Europa mit einem Anteil von knapp drei Viertel an allen ausländischen<br />

Übernachtungen der mit Abstand wichtigste Quellmarkt.<br />

Spitzenreiter sind die Niederländer mit 8,8 Mio. Übernachtungen,<br />

auf den nächsten Plätzen folgen Gäste aus Großbritannien,<br />

der Schweiz, Italien, Belgien und Frankreich. Bei Reisenden aus<br />

Osteuropa ist ein deutlicher Zuwachs von Gästen aus Polen und<br />

Russland zu verzeichnen.<br />

Wichtigste Überseeregionen für den deutschen Incoming-<br />

Tourismus bleiben die USA mit einem Anteil von knapp 9 % an<br />

allen Ausländerübernachtungen. Gäste aus Europa und Asien<br />

blieben durchschnittlich 2,2 Tage, Amerikaner verweilten rd. 2,3<br />

Tage in Deutschland, lediglich Gäste aus Afrika blieben mit 2,9<br />

Tagen etwas länger.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Kunden im Deutschland-Tourismus sind nach<br />

wie vor die Bundesbürger. Deutschland bleibt für die Bundesbürger<br />

das beliebteste Urlaubsland mit 298 Mio. Übernachtungen bei<br />

rd. 101,2 Mio. Ankünften (2005: 296 Mio. Übernachtungen, 99,5<br />

Mio. Ankünfte). <strong>Die</strong> Fußball-WM, das Traumwetter im Sommer<br />

und der goldene Herbst haben im vergangenen Jahr den positiven<br />

Trend im Deutschland-Tourismus gestützt.<br />

Immer mehr Bundesbürger machen Urlaub im eigenen Land mit<br />

steigender Tendenz. Im letzten Jahrzehnt hatte der Inlandurlaub<br />

permanent an Marktanteilen verloren. Im Jahr 2006 haben Inlandsreisen<br />

erstmals wieder an Attraktivität gewonnen und Marktanteile<br />

zurückerobert. Vor allem bei Zweit- und Drittreisen neigen die<br />

Deutschen dazu, das eigene Land als Urlaubsziel zu wählen.<br />

Im inländischen Wettbewerb gibt es zwei eindeutige Sieger -<br />

im doppelten Sinn: Sie sind einmal die beliebtesten deutschen<br />

Ferienregionen. Und sie weisen zugleich die höchsten Zuwachsraten<br />

auf. Bayern und die Ostseeküste sind die Sieger der Saison<br />

2006. Schleswig-Holstein, Niedersachsen und die baden-württembergische<br />

Ferienregion im Schwarzwald folgen mit leichten<br />

Zuwachsraten auf den Plätzen drei bis fünf. <strong>Die</strong> Stadtstaaten<br />

Hamburg und Berlin konnten ebenfalls bei den Übernachtungen<br />

durchschnittlich 10 % zulegen.<br />

In Deutschland sind Städtereisen so populär wie nie zuvor, das<br />

Segment ist der Trendsetter schlechthin im deutschen Tourismusmarkt.<br />

Der Städtetourismus war zwar maßgeblich geprägt von der<br />

Fußball-WM, darüber hinaus haben die immer breitere Angebotspalette<br />

der Billig-Airlines sowie der anhaltende Trend zu<br />

Kurzreisen diesen Boom gefördert. <strong>Die</strong> Beliebtheit der deutschen<br />

Städte sowohl bei inländischen wie ausländischen Gästen<br />

nimmt stetig zu. Berlin, München und Hamburg sind mit<br />

Abstand die beliebtesten Städtereiseziele in Deutschland. Bei<br />

den ausländischen Besuchern ist Berlin mit 2,32 Mio. Ankünften<br />

die begehrteste Stadt, gefolgt von München und Frankfurt. Der<br />

positive Trend im Berlin-Tourismus hat auch 2006 dafür gesorgt,<br />

dass die Hauptstadt ihre Position als Deutschlands Städtereiseziel<br />

Nummer eins weiter ausbauen konnte. In den neun in der Werbegemeinschaft<br />

Magic Cities zusammengeschlossenen Städten<br />

Berlin, München, Hamburg, Frankfurt, Köln, Dresden, Düsseldorf,<br />

Stuttgart und Hannover ist Dresden 2006 im Vergleich mit<br />

einem kumulierten Wachstum der Übernachtungen von 20,2 %<br />

der Überflieger, die sächsische Hauptstadt positioniert sich immer<br />

stärker als Kulturmetropole. Mit einem Anteil von 86 % weist<br />

Dresden von allen Magic Cities mit Abstand den größten Anteil<br />

an deutschen Übernachtungsgästen auf.<br />

Etwas für die Gesundheit zu tun, ist als Urlaubsmotiv laut<br />

F.U.R Reiseanalyse für über 30 % der Bundesbürger besonders<br />

wichtig. Vor diesem Hintergrund hat besonders das Interesse für<br />

den Gesundheits- und Wellnessurlaub in den vergangenen Jahren<br />

kontinuierlich zugenommen. Der Gesundheitstourismus befindet<br />

sich weiter im Aufwind – von asiatischen Behandlungsmethoden<br />

über Thalasso-Therapien bis hin zum Gesundheitstraining.<br />

Besonders der Begriff „Medical-Wellness“ verspricht Wirksamkeit,<br />

Seriosität und damit einen Mehrwert an Gesundheit. Spezielle<br />

Wohlfühlangebote, wie zum Beispiel Spa, Wellnesshotels<br />

und Spezial-Reiseanbieter sprechen überwiegend Frauen an.<br />

Während der klassische Strand- und Skitourismus um seine<br />

Stammurlauber kämpfen muss, ist der Urlaub mit Gesundheits-,<br />

Wellness-, Sport- und Kulturangeboten zunehmend gefragt. <strong>Die</strong><br />

Reisenden wollen in wenigen Tagen möglichst viel erleben und<br />

genießen. Das BAT-Freizeitforschungsinstitut ist in seiner Tourismusanalyse<br />

der Frage nachgegangen, für welche Urlaubsformen<br />

sich die Bundesbürger in Zukunft besonders interessieren. Ganz<br />

oben in der Wunschliste steht der Erholungs- und Wellnessurlaub<br />

(69 %) in seiner entspannten Form. Fast jeder zweite Bundesbürger<br />

(45 %) nennt aber auch den „Medical-Wellness-Urlaub“ mit<br />

gesundheitsorientiertem und präventivmedizinischem Charakter.<br />

Der Leiter des Instituts Prof. Opaschowski: „Vor dem Hintergrund<br />

des demographischen Wandels und einer alternden Bevölkerung<br />

wird der Gesundheitstourismus zum touristischen Megamarkt<br />

der Zukunft. Immer mehr Bundesbürger wollen auch im<br />

Urlaub auf einer Wohlfühlwelle schwimmen und etwas für die<br />

eigene Gesundheit tun.“.<br />

Nach einer Phase strikter Kostenkontrolle wächst mit wirtschaftlicher<br />

Belebung auch der Geschäftsreisemarkt wieder. Eine<br />

Zunahme ist besonders in den Bereichen Flug und Übernachtungen<br />

zu verzeichnen. <strong>Die</strong> Reduktion des Geschäftsreisebudgets gilt<br />

aber auch weiterhin als eine zentrale Aufgabe der Reiseverantwortlichen<br />

in den Unternehmen. Kernzielgruppe des Geschäftsreisemarktes<br />

sind Führungskräfte, die innerhalb Deutschlands in<br />

Hotels der gehobenen bis mittleren Kategorie nächtigen, knapp<br />

40 % nächtigt in Häusern der oberen Kategorie und nur 6 % in der<br />

obersten Preisklasse. Bei Reisen ins Ausland verschiebt sich das<br />

Verhältnis zugunsten der höheren Preisklassen. Online-Buchungen<br />

von Reiseleistungen gehören im Geschäftsreisemarkt inzwischen<br />

für viele Unternehmen zur Selbstverständlichkeit. Laut<br />

VDR-Geschäftsreiseanalyse buchen mittlerweile ein Drittel der<br />

Geschäftskunden ihre Hotels online.<br />

Das mittlerweile breit gefächerte Angebot von Reiseleistungen<br />

im Internet fördert den Trend, die verschiedenen Elemente des<br />

29


Reisens einzeln zu buchen und sich von den vorab komplett organisierten<br />

Reisepaketen zu entfernen. <strong>Die</strong> touristischen Leistungsträger<br />

weiten ihr Angebot von Reisebausteinen immer weiter aus.<br />

Damit gewinnt das Dynamic Packaging – die kundengerechte<br />

Bündelung verschiedener Reisekomponenten von unterschiedlichen<br />

Anbietern immer mehr an Bedeutung. Rund die Hälfte der<br />

Bundesbürger im Alter zwischen 14 und 64 Jahren nutzt mittlerweile<br />

regelmäßig oder zumindest gelegentlich das Internet, um<br />

sich über Reiseziele zu informieren und für immer mehr Online-<br />

Nutzer ist die Buchung von Reiseleistungen im Internet inzwischen<br />

zur Selbstverständlichkeit geworden. Entscheidendes Kriterium<br />

für die Nutzer ist die unkomplizierte Buchung sowie die<br />

tatsächliche Verfügbarkeit und der besondere Preisvorteil.<br />

Laut Statistischem Landesamt gab es 2006 in Deutschland<br />

insgesamt 53.267 Beherbergungsbetriebe mit einer Kapazität von<br />

ca. 2,6 Mio. Betten. Auf die klassische Hotellerie entfällt mit<br />

36.900 Gästehäusern ein Anteil von 69 %. Sie verfügt damit über<br />

knapp 65 % des Bettenangebotes. <strong>Die</strong> Kapazitätsauslastung in der<br />

klassischen Hotellerie stieg 2006 erneut und liegt nunmehr bei<br />

36,5 %. <strong>Die</strong> Aufenthaltsdauer der Gäste betrug 2006 in diesem<br />

Segment durchschnittlich 2,2 Tage.<br />

<strong>Die</strong> monatlichen Erhebungen Hotel Benchmark Survey von<br />

Deloitte & Touche bestätigen für 2006 eine weitere Steigerung<br />

der Zimmerbelegung von 61,5 % in 2005 auf 62,8 % in 2006. In<br />

Großstädten (Primary cities) konnte die durchschnittliche Zimmerauslastung<br />

auf 66 % gesteigert werden. Zugelegt haben vor<br />

allem die Hotels in Berlin, Hamburg und München. <strong>Die</strong> Hotellerie<br />

hat die Talsohle der letzten Jahre endgültig durchschritten.<br />

<strong>Die</strong> Average Room Rate (durchschnittliche Zimmerrate) kletterte<br />

von € 81 in 2005 auf € 88 in 2006. Infolge der Erhöhung des<br />

durchschnittlichen erzielten Zimmerpreises und der Belegung<br />

stieg der RevPar (Umsatz pro verfügbarem Zimmer) auf € 55.<br />

Hotels in der gehobenen Kategorie (Hotelbetriebe mit einem<br />

Zimmerpreis von mehr als € 100) konnten bei der durchschnittlichen<br />

Belegung 2,2 Prozentpunkte gewinnen (66,9 % gegenüber<br />

64,7 % in 2005) bei einem durchschnittlich erzielten Zimmerpreis<br />

von € 138, welcher deutlich über dem Ergebnis aus 2005 (€ 126,40)<br />

liegt. Der RevPar konnte um mehr als 12 % gesteigert werden<br />

gegenüber dem Vorjahrszeitraum und erreichte 2006 einen Wert<br />

von € 92. <strong>Die</strong> Mittelklassehotels mit Zimmerpreisen zwischen<br />

€ 50 und € 100 erreichten eine durchschnittliche Zimmerauslastung<br />

von 63,6 % bei einer durchschnittlichen Zimmerrate von € 78.<br />

<strong>Die</strong> Markenhotellerie baut ihre Bedeutung weiter aus. Während<br />

es vor 20 Jahren in Deutschland lediglich 51 Hotelgesellschaften<br />

bzw. -gruppen mit 1.040 Häusern gab, waren es 2005<br />

bereits 118 Hotelmarken mit 3.447 Häusern. <strong>Die</strong> umsatzstärksten<br />

Hotelkonzerne, welche in Deutschland vertreten sind, sind der<br />

Multimarkenkonzern Accor, Dorint Hotels, Best Western<br />

Deutschland und die Steigenberger Hotels AG.<br />

Im europäischen Vergleich liegt das Preisniveau in den Hotels<br />

deutscher Großstädte weit unter dem der in Europa führenden<br />

Metropolen. Überkapazitäten resultierend aus dem Verhältnis<br />

von Angebot und Nachfrage verbunden mit einer Auslastungsschwäche<br />

durch einen Mangel an internationalen Gästen (im Vergleich<br />

zu anderen europäischen Märkten) sind die Hauptgründe<br />

für die vergleichsweise niedrigen Preise in der deutschen Hotellerie.<br />

Nach Analysen der IHA stieg von 1984 bis 2006 die Zahl<br />

der Übernachtungen im klassischen Beherbergungsgewerbe in<br />

Deutschland um 61,2 % an. Das Bettenangebot nahm aber im<br />

gleichen Zeitraum ebenfalls um rd. 49 % zu, so dass sich die Schere<br />

zwischen Angebot und Nachfrage nicht nachhaltig schloss. Ein<br />

Ende der Entwicklung ist derzeit nicht in Sicht, da weitere neue<br />

Hotelprojekte auch in den nächsten Jahren noch auf den Markt<br />

kommen.<br />

30<br />

<strong>Die</strong> Hotelmarkt-Studie von Jones Lang LaSalle verdeutlicht<br />

diese Entwicklung. Zu den absoluten Spitzenreitern in den 4- und<br />

5-Sterne-Hotels gehören Mailand mit einem durchschnittlichen<br />

Zimmerpreis von knapp € 300, gefolgt von Paris (€ 277) und<br />

London (€ 267). Barcelona und Rom liegen mit fast € 200 Zimmerpreis<br />

weit dahinter, aber immer noch mit viel Vorsprung zur<br />

deutschen Hotellerie.<br />

<strong>Die</strong> Deutsche Zentrale für Tourismus geht auch für 2007 von<br />

einer weiterhin positiven Entwicklung aus und rechnet mit einem<br />

Wachstum im Incoming von 4 bis 5 %. Der Image-Gewinn durch<br />

die FIFA Fußballweltmeisterschaft soll auch längerfristig für ein<br />

wachsendes Gästeaufkommen aus dem Ausland sorgen und nachhaltig<br />

positive Effekte für den gesamten Deutschlandtourismus<br />

bringen.<br />

In der Hotelbranche wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer<br />

Anfang 2007 als eine besondere Belastung angesehen, da in der<br />

Hotellerie in fast allen anderen Ländern Europas ein reduzierter<br />

Steuersatz gilt. Es ist damit zu rechnen, dass die Bettenüberkapazitäten<br />

auch weiterhin zu einer preisorientierten Vermarktung<br />

führen werden.<br />

<strong>Aachen</strong><br />

<strong>Aachen</strong> ist eine Stadt, die seit der Krönung Karls des Großen und<br />

dem Bau des Doms mit Stolz auf eine 1.200-jährige Geschichte<br />

zurückblicken kann und in der die Idee eines vereinten Europas<br />

entstanden ist. In einer Welt völlig überlasteter Ballungszentren<br />

strahlt die Stadt den Charme einer Hauptstadt mit der Ruhe der<br />

nahe gelegenen Hügellandschaften aus.<br />

<strong>Aachen</strong> ist schon auf den ersten Blick sehenswert: Wer zum ersten<br />

Mal hierher kommt, erblickt keine mächtige Silhouette, sondern<br />

eine Stadt im Grünen. <strong>Aachen</strong> schmiegt sich in einen weitläufigen<br />

Talkessel, umgeben von Feldern, Wäldern und Hügeln.<br />

Und in der Stadt fühlt man sich als Fußgänger wohl: <strong>Die</strong> Straßen<br />

laden zum Flanieren, Bummeln und Shoppen ein. Zwischen<br />

Kur und Kongress liegen nur ein paar Schritte, aber hier schlägt<br />

der Gast gerne einen kleinen Umweg ein. So verbindet <strong>Aachen</strong><br />

scheinbare Gegensätze zur sprudelnden Vielfalt: die Großstadt in<br />

der Natur, südländisches Flair in Deutschland, historische Tradition<br />

und modernes Leben.<br />

Unmittelbar am Dreiländereck Deutschland/Niederlande/Belgien<br />

liegen die Naturparks des Hohen Venn und der Eifel vor den<br />

Toren der Stadt. Und <strong>Aachen</strong> lässt es sprudeln: Seine heißen Quellen<br />

werden seit zwei Jahrtausenden geschätzt. Seither wird hier das<br />

Kuren kultiviert. Königlichen Genuss verheißt die Stadt mit ihrer<br />

2000-jährigen Badetradition u.a. mit dem freizeitorientierten<br />

Thermalbad, den Carolus Thermen – am Rande des Kurparks.<br />

Seither hat <strong>Aachen</strong> beste Verbindungen in ganz Europa:<br />

Heute sind es die Autobahnen nach Köln und Düsseldorf, Amsterdam,<br />

Brüssel und Paris; die Flughäfen Maastricht/<strong>Aachen</strong><br />

(41 km Entfernung), Düsseldorf (90 km), Köln/Bonn (85 km)<br />

und Brüssel (143 km); die Bahnlinie Köln/Düsseldorf-Brüssel-<br />

Paris/London.<br />

Am Standort einer der bedeutendsten Technischen Hochschulen<br />

Deutschlands wird weit in die Zukunft gedacht. Mit einer<br />

Forschungs-Infrastruktur, wie sie in dieser Dichte höchstens 10<br />

Regionen auf der Welt vorweisen, ist <strong>Aachen</strong> ein idealer Nährboden:<br />

High-Tech-Unternehmen und Forschungsabteilungen großer<br />

Konzerne transferieren hier Wissenschaft in Praxis und Produkte.<br />

Daneben finden sich alteingesessene Firmen aus der Tuchund<br />

Glasindustrie. Nicht zu vergessen seien die Lebensmittelhersteller,<br />

deren Produkte jeden Tag des Jahres mit Schokoladen,<br />

Konfitüren und Printen versüßen.<br />

<strong>Aachen</strong> gehört zum Kooperationsverband 5plus, dem die fünf<br />

führenden Städte der Euregio Maas-Rhein – <strong>Aachen</strong>, Hasselt,


Heerlen, Lüttich und Maastricht angehören. <strong>Die</strong>se Städte haben<br />

sich zusammengeschlossen, um gemeinsam an der touristischen<br />

Vermarktung der Euregio zu arbeiten.<br />

Im Herzen Europas gelegen, bietet Euregio Maas-Rhein mit<br />

ihren fünf Regionen, drei Ländern und drei Sprachen „europäische<br />

Stärken“ aus einer Hand: ein reiches kulturelles Erbe, ein<br />

immenses wirtschaftliches Potenzial, zukunftsorientierte Wirtschaftsstrukturen<br />

und eine vielgestaltige Landschaft.<br />

Der <strong>Aachen</strong>er Hotelmarkt<br />

<strong>Aachen</strong> – Stadt im Herzen Europas – ist nicht nur aufgrund ihrer<br />

geographisch günstigen Lage ein beliebtes Reiseziel, sondern<br />

auch wegen der Vielfalt von Kunstreichtum, von eleganten<br />

Geschäften und Kneipen. Im Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande<br />

gelegen ist auch die Eifel leicht erreichbar, so<br />

dass die Vielseitigkeit des Standortes offensichtlich ist.<br />

Sehenswürdigkeiten wie das erste deutsche Unesco-Weltkulturerbe,<br />

der <strong>Aachen</strong>er Dom oder der weit über die Stadtgrenzen<br />

auch international bekannte Weihnachtsmarkt leisten einen nicht<br />

zu unterschätzenden Beitrag zum Bekanntheitsgrad und zur<br />

Anziehungskraft der Stadt <strong>Aachen</strong>.<br />

Im Heilbad <strong>Aachen</strong> finden sich neben Kurkliniken und Möglichkeiten<br />

für Kuranwendungen spezielle Wellnessangebote und<br />

dazu passende Freizeiteinrichtungen wie die Carolus Thermen.<br />

Das Beherbergungsangebot reicht vom Jugendgästehaus und<br />

Campingplatz bis hin zu einem Spitzenhotel wie dem <strong>Quellenhof</strong><br />

<strong>Aachen</strong>.<br />

Nach Angaben des Verkehrsvereins besuchten im Jahr 2006<br />

375.800 Gäste aus dem In- und Ausland <strong>Aachen</strong> (2005: 362.000)<br />

und blieben rd. 829.500 Nächte (2005: 800.000) in den Beherbergungsbetrieben<br />

der Stadt. <strong>Die</strong>s entspricht einem Zuwachs bei den<br />

Ankünften von 3,8 % und bei den Übernachtungen von 3,7 %<br />

gegenüber dem Vorjahr. Auf die klassische Hotellerie entfallen<br />

rund 325.000 Ankünfte (mehr als 86 % aller Gästeankünfte) und<br />

rund 594.000 Übernachtungen, das entspricht einem Anteil von<br />

72 % aller Übernachtungen.<br />

<strong>Die</strong> durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 2,2 Tage und<br />

liegt damit auf dem Niveau des Vorjahres.<br />

2006 erhöhte sich die Zahl der Besucher aus dem Ausland auf<br />

112.000 (2005: 103.000 Gäste), mit insgesamt 237.500 Übernachtungen<br />

(2005: 211.200). Das entspricht einer Steigerung von 12,5<br />

%. In der klassischen Hotellerie checkten rund 90 % aller ausländischen<br />

Besucher ein, welche insgesamt 207.500 Nächte in <strong>Aachen</strong>s<br />

Hotels verbrachten. Spitzenreiter unter den ausländischen Besuchern<br />

ist Großbritannien mit einem Anteil von 15,5 %, gefolgt von<br />

Belgien und den Niederlanden mit jeweils knapp 11 %.<br />

<strong>Die</strong> Stadt <strong>Aachen</strong> verfügt über insgesamt 62 Beherbergungsbetriebe<br />

mit gut 4.600 Betten. <strong>Die</strong> durchschnittliche Auslastung<br />

aller angebotenen Betten betrug im Jahr 2006 46,6 %. <strong>Die</strong> 29<br />

Hotels der Stadt bieten 2.450 Betten an, welche durchschnittlich<br />

mit 44 % belegt waren.<br />

Der <strong>Aachen</strong>er Hotelmarkt bleibt ein Sekundärstandort mit<br />

überwiegend Mittelklassebetrieben in der 3-Sterne-Kategorie.<br />

Der <strong>Quellenhof</strong> in <strong>Aachen</strong> ist die Ausnahme und kann als Preisführer<br />

nur eingeschränkt mit dem <strong>Aachen</strong>er Hotelmarkt verglichen<br />

werden.<br />

Zum Hotelmarkt in Deutschland<br />

<strong>Aachen</strong> bietet in jedem Jahr eine Vielzahl von renommierten<br />

Veranstaltungen.<br />

Der Internationale Karlspreis zu <strong>Aachen</strong>, der 1950 erstmals<br />

vergeben wurde, ist der älteste und bekannteste Preis, mit dem<br />

Persönlichkeiten oder Institutionen ausgezeichnet werden, die<br />

sich um Europa und die europäische Einigung verdient gemacht<br />

haben. In Anerkennung seines herausragenden Engagements<br />

für einen substanziellen Beitrag Europas zu einer sichereren und<br />

gerechteren Welt ehrt das Direktorium der Gesellschaft für die<br />

Verleihung des Internationalen Karlspreises zu <strong>Aachen</strong> im Jahre<br />

2007 den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik und Generalsekretär des Rates der Europäischen<br />

Union, Dr. Javier Solana Madariaga. <strong>Die</strong> Preisverleihung<br />

erfolgt im Krönungssaal des Rathauses und wurde in den vergangenen<br />

Jahren an internationale Persönlichkeiten wie Churchill,<br />

König Juan Carlos, Václav Havel, Königin Beatrix, Tony Blair,<br />

Bill Clinton, Jean-Claude Juncker, Papst Johannes Paul u.a. verliehen.<br />

Zum 57. Ritter des Ordens „Wider den tierischen Ernst“ der<br />

Session 2007 wurde Joachim Hunold, Chef der mit 13,5 Millionen<br />

Fluggästen zweitgrößten Airline Deutschlands „Air Berlin“<br />

geschlagen. <strong>Die</strong>ser medienwirksame Orden wird alljährlich an<br />

Persönlichkeiten verliehen, die Individualität, Beliebtheit und<br />

Mutterwitz in sich vereinen, vor allem aber Humor und Menschlichkeit<br />

im Amt bewiesen haben.<br />

Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebungshaft Büren<br />

e. V.“ erhielt den <strong>Aachen</strong>er Friedenspreis 2006, weil er – so der<br />

Verein <strong>Aachen</strong>er Friedenspreis – „seit mehr als zehn Jahren<br />

beharrlich von unten und mit friedlichen Mitteln gegen Abschiebehaft<br />

kämpft und sich zugleich sehr konkret für die betroffenen<br />

Menschen – die Häftlinge – einsetzt“. <strong>Die</strong> Preisverleihung fand<br />

am Freitag, 1. September 2006, in der Aula Carolina statt. Laudator<br />

war der Schriftsteller Günter Wallraff.<br />

<strong>Die</strong> Austragung der Pferdesport-Weltmeisterschaften vom<br />

20. August bis 03. September 2006 war das Top-Ereignis 2006 in<br />

<strong>Aachen</strong>. Über 575.000 Besucher waren in dieser Zeit selbst in<br />

<strong>Aachen</strong> zu Gast und schätzungsweise 1,6 Milliarden Menschen<br />

haben die Wettkämpfe in aller Welt an Fernsehbildschirmen verfolgt.<br />

<strong>Die</strong>ses Sportereignis hat <strong>Aachen</strong> weit über die Grenzen<br />

Deutschlands und Europas bekannt gemacht und zum positiven<br />

Image unseres ganzen Landes beigetragen.<br />

Auf Anregung des BDI-Präsidenten Jürgen Thumann nutzten<br />

auch viele Politiker und Vertreter deutscher Industrieunternehmen<br />

die WM in <strong>Aachen</strong> zum intensiven Gedankenaustausch über den<br />

Wirtschaftsstandort Deutschland. Eine Plattform für Wirtschaft<br />

und Politik, die jetzt zu einer Dauereinrichtung beim jährlichen<br />

Weltfest des Pferdesports, CHIO <strong>Aachen</strong>, werden soll.<br />

In den Monaten Juni bis September feiert die Stadt alljährlich<br />

einen vielfältigen Kultursommer. Vor der Kulisse von <strong>Aachen</strong>s<br />

Theater, Museen, Kirchen und Plätzen werden zahlreiche hochkarätige<br />

Veranstaltungen präsentiert. Der Bogen reicht dabei u. a.<br />

von Konzerten über Theater, Literatur, Film und Tanz bis hin zu<br />

Ausstellungen aktueller Kunst. „Hauseigene“ <strong>Aachen</strong>er Namen<br />

stehen gleichberechtigt neben denen internationaler Stars. Längst<br />

ist dieses bunte Kulturprojekt zu einem Markenzeichen <strong>Aachen</strong>s<br />

geworden.<br />

31


The NewGen Hotels AG (ehemals:<br />

Dorint AG)<br />

Auf Grund mehrjähriger erheblicher Verluste der Dorint AG<br />

wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung am<br />

28.02.2007 eine Neustrukturierung der Dorint AG beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> Dorint AG wurde in die The NewGen Hotels AG umgewandelt.<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 4600. Das Grundkapital<br />

der Gesellschaft beträgt € 48.750.000. Mehrheitsaktionär<br />

dieser Gesellschaft ist ACCOR S.A.. Im Portfolio der The<br />

NewGen Hotels AG verbleiben neben dem <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

weitere 51 Hotels. <strong>Die</strong> übrigen Hotels der Dorint AG wurden<br />

in eine neue Gesellschaft eines Hauptgesellschafters der<br />

Dorint AG übergeleitet, die auch die Namensrechte Dorint<br />

erhielt.<br />

<strong>Die</strong> bisherige Pächterin setzt damit unter ihrer neuen Firma<br />

das Pachtverhältnis zu den bisherigen pachtvertraglichen Konditionen<br />

fort.<br />

Der <strong>Quellenhof</strong> wird markenstrategisch entsprechend den<br />

Positionierungen der ACCOR-Verbundgesellschaft geführt. Das<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> wird als Sofitel, somit in der höchsten<br />

Hotelkategorie von ACCOR, geführt.<br />

Der Pachtvertrag mit der<br />

The NewGen Hotels AG<br />

Am 10.06.1997 wurde mit der The NewGen Hotels AG (ehemals<br />

Dorint AG) ein Pachtvertrag über das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> mit<br />

185 Zimmern geschlossen, das seit Abschluss der Sanierung<br />

Ende August 1999 übergeben ist. <strong>Die</strong>ser Pachtvertrag wurde am<br />

01.02.2001 um das Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center<br />

ergänzt, das am 15.06.2002 übergeben wurde.<br />

<strong>Die</strong> Pächterin ist verpflichtet und berechtigt, über die gesamte<br />

Dauer des Pachtvertrages den Pachtgegenstand als <strong>Parkhotel</strong><br />

<strong>Quellenhof</strong> zu nutzen und zu betreiben.<br />

Laufzeit<br />

Das Pachtverhältnis begann am Tag der Übergabe, dem<br />

01.09.1999, und endet an dem Tag, der auf den Ablauf eines Zeitraums<br />

von 20 Jahren folgt (2019). <strong>Die</strong> Pächterin hat das Recht zur<br />

zweimaligen Verlängerung des Pachtvertrages für die Dauer von<br />

jeweils 5 Jahren.<br />

Pachtvereinbarung<br />

<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft erhält als Pachtzahlung 20 % der im<br />

Pachtgegenstand erzielten Nettoeinnahmen, mindestens jedoch<br />

pro Zimmer und Jahr € 11.363,46 (ohne Umsatzsteuer) der jährlichen<br />

Hotelumsätze.<br />

Zusätzlich zu obigem Pachtzins wird seit Übernahme des<br />

Konferenz-, Wellness- und Beauty-Centers ab dem 15.06.2002<br />

eine feste Pacht in Höhe von € 357.904,32 (DM 700.000,-) p. a.<br />

gezahlt.<br />

Sollten die sich aus der 20 %igen Umsatzpachtvereinbarung<br />

ergebenden Beträge von den festen Pachtzahlungen im Jahr 2007<br />

sowie in den Folgejahren von € 2.460.145,- abweichen, wird der<br />

jeweils höhere Betrag als Pacht gezahlt.<br />

32<br />

Der Pächter und die<br />

Pacht-/Mietverträge<br />

50-prozentige Beteiligung am<br />

positiven Hotelüberschuss<br />

Darüber hinaus ist die Beteiligungsgesellschaft am jährlichen<br />

Hotelüberschuss, von dem die Pacht abgezogen wird (Betriebsergebnis<br />

II), zu 50 % beteiligt. <strong>Die</strong> Ermittlung der Betriebsergebnisse<br />

erfolgt auf Basis einer Betriebsergebnisrechnung.<br />

Zunächst werden alle Umsatzerlöse aus den einzelnen Abteilungen<br />

(Logis, Gastronomie und sonstige Abteilungen) ermittelt.<br />

<strong>Die</strong>ser Gesamtumsatz wird anschließend um alle betrieblich<br />

relevanten Kostenarten (direkte und indirekte) gemindert. Hieraus<br />

errechnet sich das Betriebsergebnis I. Anschließend wird<br />

das Betriebsergebnis II ermittelt, indem auch die nicht betrieblich<br />

bedingten Kostenarten (insbesondere die Pachtzahlungen)<br />

abgesetzt werden. Umsatzsteuern sind in dieser Berechnung<br />

nicht enthalten.<br />

Das Betriebsergebnis II ist die maßgebliche Größe für die<br />

Ermittlung der 50-prozentigen Ergebnisbeteiligung. <strong>Die</strong> Berechnungsweise<br />

der Betriebsergebnisse der Pächterin erfolgt unter<br />

Anwendung der üblichen Berechnungsmethode, die sich am Uniform<br />

System of Accounts for Hotels orientiert.<br />

Berechnungsgrundlagen der<br />

umsatz- und ergebnisabhängigen<br />

Zusatzpacht<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaft geht davon aus, dass die Pächterin nach den bisher<br />

aus der Bewirtschaftung des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> resultierten<br />

Betriebsverlusten erstmals ab dem Jahr 2009 eine umsatz- und<br />

ergebnisabhängige Zusatzpacht realisiert. Bei der Annahme wird<br />

von einer Auslastung von ca. 61 % und einem durchschnittlichen<br />

Zimmerpreis von € 123 ausgegangen. Im Jahr 2006 ereichte das<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> eine Auslastung von ca. 57 % und einen<br />

durchschnittlichen Zimmerpreis von ca. € 123.<br />

Betriebskosten und Instandhaltung<br />

Neben den Pachtzahlungen trägt die Pächterin sämtliche<br />

Betriebskosten des Pachtgegenstandes, insbesondere die in Anlage<br />

3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten<br />

Betriebskosten, die auf dem Pachtobjekt ruhenden öffentlichen<br />

und privaten Lasten, einschließlich Erschließungskosten und<br />

sonstiger Anliegerbeiträge, sowie alle Versicherungsprämien. <strong>Die</strong><br />

Verpächterin trägt lediglich die Grundsteuern auf der Grundlage<br />

des Grundsteuerrechts zu Beginn des Pachtvertrages. Abgesehen<br />

von Dach und Fach des Hotelgebäudes, deren Instandhaltung der<br />

Beteiligungsgesellschaft obliegt, hat die Pächterin alle sonstigen<br />

zur äußeren und inneren Instandhaltung des Pachtgegenstandes<br />

einschließlich des Inventars und Zubehörs erforderlichen Maßnahmen<br />

und Kosten übernommen.<br />

<strong>Die</strong> Pächterin ist insbesondere verpflichtet, den Pachtgegenstand<br />

einschließlich des Inventars und Zubehörs jederzeit mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf ihre Kosten in einem<br />

einwandfreien, jederzeit funktionsfähigen und zum vertragsgemäßen<br />

Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und Teile des<br />

Pachtgegenstandes, z. B. technische Anlagen, Einbauten, deren<br />

Zubehör oder sonstige Bestandteile des Inventars, instand zu<br />

halten sowie ggf. zu erneuern.


Der Mietvertrag über den<br />

Friseursalon<br />

Für den ca. 114 m 2 großen Friseursalon innerhalb des Hotelgebäudes<br />

besteht ein auf 5 Jahre angelegtes Mietverhältnis. Mietvertragsbeginn<br />

war der 01.01.2007, Mietzahlungsbeginn war der<br />

01.03.2007. <strong>Die</strong> Miete beträgt € 15,31 je m 2 und Monat. Der<br />

anfängliche Jahresmietzins inklusive Nebenflächen in Höhe von<br />

ca. € 20.964,29 p. a. ist zu 100 % an den vom Statistischen Bundesamt<br />

in Wiesbaden veröffentlichten Preisindex für die Lebenshaltung<br />

(Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basisjahr 2000<br />

= 100) gebunden und passt sich voll an, wenn dieser sich um mehr<br />

als 10 % geändert hat.<br />

Der Pächter und die Pacht-/Mietverträge<br />

33


<strong>Die</strong> Baumaßnahmen zur Modernisierung und Sanierung des<br />

Hauptgebäudes wurden mit Übergabe an die Pächterin im August<br />

1999 abgeschlossen. Das Konferenz-, Wellness- und Beauty-<br />

Center wurde am 15.06.2002 übergeben. <strong>Die</strong> übrigen Bestandteile<br />

der Investitionspläne wurden mit Ausnahme der Positionen für<br />

Treuhandschaft, Platzierungsverpflichtung und Eigenkapitalbeschaffung<br />

zur Finanzierung der Umgestaltung des Kurmittelhauses<br />

bereits abgerechnet.<br />

Aus der Position Treuhandschaft zur Finanzierung der Umgestaltung<br />

des Kurmittelhauses sind zum 31.08.2007 € 14.000 zzgl.<br />

Umsatzsteuer, aus der Position Platzierungsverpflichtung ein<br />

Betrag von € 20.204,21 und aus der Position Eigenkapitalbeschaffung<br />

einschließlich Agio zur Finanzierung der Umgestaltung des<br />

Kurmittelhauses sind zum 31.08.2007 € 342.215,30 zzgl. Umsatzsteuer<br />

gezahlt.<br />

Das Eigenkapital zur Finanzierung der Investition in das<br />

34<br />

<strong>Die</strong> Investitionen<br />

und die Finanzierung<br />

Investitions- und Finanzierungspläne<br />

Modernisierung und Sanierung Umgestaltung des Kurmitteldes<br />

Hauptgebäudes hauses in ein Konferenz-,<br />

Wellness- und Beauty-Center<br />

Mittelherkunft in € in % in € in %<br />

1. Gründungskapital 153.388 0,37<br />

2. Emissionskapital 33.080.585 80,88 12.168.747 100,00<br />

3. Fremdkapital netto 7.669.378 18,75<br />

4. Gesamtbetrag 40.903.351 100,00 12.168.747 100,00<br />

Agio 1.661.699 608.437<br />

Disagio Fremdkapital 852.154 0<br />

43.417.204 12.777.184<br />

Mittelverwendung<br />

1. Anschaffungskosten Gebäude, Alteinrichtung<br />

in € in % in € in %<br />

– <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklung – 7.260.345 17,75<br />

2. Baukosten – <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklung – 22.957.005 56,12<br />

3. Einrichtung Hotel – <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklung – 2.607.589 6,37<br />

4. Bauzeitzinsen 409.034 1,00<br />

5. Baubetreuung durch die Dorint AG 511.292 1,25<br />

6. Leistungen GU – <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklung – 9.407.771 77,31<br />

7. Ablöse Stadt <strong>Aachen</strong> wegen Vertragsauflösung 153.388 1,26<br />

8. Zwischenfinanzierungszinsen 153.388 1,26<br />

9. Treuhandschaft und Steuerberatung – J&P – 383.469 0,94 97.146 0,80<br />

10. EK-Beschaffung, Platzierungsverpflichtung,<br />

EK-Einzahlungsgarantie – FFV –<br />

3.170.010 7,75 1.068.089 8,78<br />

11. Zinsgarantie, Vermittlung und Besicherung der Zwischenfinanzierung,<br />

Vermittlung der Endfinanzierung – FFV –<br />

628.889 1,54<br />

12. Höchstkostengarantie, Fondsprojektierung, 1.175.971 2,88<br />

Geschäftsbesorgung – FFV – 112.484 0,92<br />

13. Komplementärvergütung 51.129 0,12 5.113 0,04<br />

14. Treuhandauftrag Bank 102.258 0,25<br />

15. Sonstiges 1.646.360 4,03 161.568 1,33<br />

16. Liquidität 1.009.801 8,30<br />

13. Summe Investitionskosten 40.903.351 100,00 12.168.747 100,00<br />

Weitere Eigenkapitalbeschaffungsaufwendungen (Agio) 1.661.699 608.437<br />

<strong>Die</strong> Fremdkapitalaufnahme erhöht sich um ein Disagio von 852.154<br />

auf € 8.521.532<br />

43.417.204 12.777.184<br />

Hauptgebäude in Höhe von € 33.233.973,- ist vollständig platziert<br />

und eingezahlt. Das Fremdkapital wurde planmäßig unter<br />

Mitfinanzierung eines 10 %igen Disagios mit zehnjähriger Zinsfestschreibung<br />

in Höhe von € 8.521.532,- (brutto) eingedeckt und<br />

ist in voller Höhe ausbezahlt.<br />

Bei einem Nominalzinssatz von 5,16 % p. a. errechnet sich unter<br />

Berücksichtigung des Disagios in Höhe von 10 % ein Effektivzinssatz<br />

von 6,70 % (PAngV). Der Zinssatz ist fest vereinbart auf die<br />

Dauer von 10 Jahren (01.01.1998 bis 31.12.2007) und während dieses<br />

Zeitraums tilgungsfrei. Für die 2. Dekade vom 01.01.2008 bis<br />

31.12.2017 ist ein Nominalzinssatz von 6,00 % p.a. bei einem Tilgungssatz<br />

von 2,00 % prognostiziert und zu Grunde gelegt. Der<br />

Effektivzinssatz beträgt 6,17% (PAngV). Ab dem Jahre 2018 ist ein<br />

Nominalzins von 6,50 % p.a. und eine Tilgung von 2,00 % p. a.<br />

bezogen auf das Ursprungsdarlehen für die Anschlussfinanzierung<br />

unterstellt. Der Effektivzinssatz beträgt 6,70 % (PAngV).


Das Eigenkapital zur Finanzierung der Umgestaltung des Kurmittelhauses<br />

in Höhe von € 12.168.747,- ist noch nicht vollständig platziert<br />

und Gegenstand dieses Beteiligungsangebotes. Zum 31.08.2007<br />

war von dieser Kapitalerhöhung ein Kapital von € 2.664.924,70<br />

gezeichnet und eingezahlt. <strong>Die</strong> noch nicht durch Eigenkapital finanzierte<br />

Investition zum Umbau des Kurmittelhauses wird gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag durch ein Bankdarlehen zwischenfinanziert und<br />

ist auf dem Grundbesitz der Gesellschaft grundbuchlich abgesichert.<br />

<strong>Die</strong>ses Bankdarlehen wird aus dem noch zu platzierenden Kapital<br />

getilgt. Das Darlehen beträgt zum 31.08.2007 € 7.012.909. <strong>Die</strong><br />

Fremdkapitalkonditionen für dieses Darlehen zur Finanzierung der<br />

Umgestaltung des Kurmittelhauses sind bis zum 31.12.2009 mit<br />

einem Zinssatz von 4,65 % p.a. nominal vertraglich vereinbart (Effektivzinssatz<br />

4,75 % gem. PAngV). Bis zum 31.03.2008 wurde eine Tilgung<br />

von 1 % p.a. und ab dem 01.04.2008 von 1,5 % p.a. vertraglich<br />

vereinbart. Für die Konditionenneuvereinbarung dieses Darlehens ab<br />

01.01.2010 wurde ein Zinssatz in Höhe von 5,5 % p.a. nominal und<br />

ein Tilgungssatz von 1,5 % p.a. (Effektivzinssatz 5,64 % gem. PAngV)<br />

unterstellt. Zum Zeitpunkt der Konditionenneuvereinbarung ist eine<br />

Sondertilgung von T€ 2.400 geplant. Für die Jahre 2010 und 2011<br />

sind jeweils Sondertilgungen von T€ 1.000 geplant. <strong>Die</strong> Gesamttilgung<br />

ist spätestens zum 31.12.2012 vorgesehen.<br />

Das Kommanditkapital zzgl. Agio neu beitretender Kommanditisten<br />

wird nach Annahme der Beitrittserklärung fällig.<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. <strong>Die</strong><br />

Gesellschaft kann frühestens zum 31.12.2016 vom Gesellschafter<br />

gekündigt werden (§ 22 des Gesellschaftsvertrages). Der Gesellschafter<br />

hat keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner Kommanditeinlage.<br />

Der sich im Falle der Kündigung oder Auflösung der<br />

Gesellschaft ergebende Auseinandersetzungsanspruch bestimmt<br />

sich nach dem Wert des Gesellschaftsvermögens zu diesem Zeitpunkt<br />

(§§ 25, 26 des Gesellschaftsvertrages), mithin nach dem zu<br />

diesem Zeitpunkt bestehenden Wert der Aktiva, insbesondere<br />

dem der Immobilien, und den bestehenden Verbindlichkeiten.<br />

Zu den einzelnen Positionen der den Investitionsplänen zu<br />

Grunde liegenden Leistungen siehe die Grundstücks- und Leistungsverträge<br />

auf Seite 44 ff.<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaft tätigt laufend Investitionen in die Instandhaltung<br />

ihrer Immobilien. <strong>Die</strong> kalkulierten Aufwendungen hierfür<br />

sind in der Prognoserechnung ausgewiesen und in den Erläuterungen<br />

zur Prognoserechnung in einem gesonderten Punkt (vgl.<br />

S. 39) dargestellt.<br />

Sonstiges<br />

Im Investitionsplan für das Hauptgebäude fallen hierunter neben der<br />

Grunderwerbsteuer Gebühren für Jahresabschlussprüfungen, Handelsregistereintragungen,<br />

Grundschuldbestellung, nicht abzugsfähige<br />

Vorsteuern, Grundbesitzabgaben sowie die während der Bauzeit<br />

Aufteilung der Investitionskosten<br />

<strong>Die</strong> Investitionen und die Finanzierung<br />

angefallenen, nicht umlagefähigen Versicherungsprämien. Beim<br />

Investitionsplan für den Kurmittelhaus sind u. a. die Kosten der<br />

Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung und die aus der<br />

Kapitalerhöhung resultierende Grunderwerbsteuer enthalten.<br />

Nach vollständiger Kapitalerhöhung reicht das der Gesellschaft<br />

noch zufließende Kommanditkapital (Nettoeinnahmen) nach Entrichtung<br />

von emissionsabhängigen Gebühren und der Aufstockung<br />

der Liquidität aus, die Zwischenfinanzierung der Baumaßnahmen<br />

abzulösen. Es ist nicht vorgesehen, die aus der Kapitalerhöhung<br />

zufließenden Nettoeinnahmen für andere Zwecke zu verwenden.<br />

Dauer der Fremdfinanzierung<br />

<strong>Die</strong> Fremdmittel sind für den Zeitraum der getroffenen Konditionenvereinbarung<br />

für Zins und Tilgung fest vereinbart. Soweit nach<br />

Ablauf des jeweiligen Konditionenfestschreibungszeitraumes keine<br />

neue Konditionenvereinbarung getroffen wird, ist das dann noch<br />

bestehende Darlehen zurückzuzahlen. <strong>Die</strong> Dauer der vollständigen<br />

Tilgung der Fremdmittel ist abhängig von den bei einer Konditionenneuvereinbarung<br />

getroffenen Regelungen über Zins- und Tilgungshöhe.<br />

<strong>Die</strong>se sind abhängig von den Marktgegebenheiten und<br />

der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zu diesem<br />

Zeitpunkt. Unter den Prämissen der Prognoserechnung für Zins<br />

und Tilgung bei Anschlussfinanzierung nach Ablauf des derzeitigen<br />

Konditionenfestschreibungszeitraumes sowie der Tilgung des<br />

Baudarlehens aus noch zufließendem Kommanditkapital, wäre<br />

eine Gesamttilgung des Darlehens im Jahre 2030 erreicht.<br />

Aufteilung der Investitionskosten<br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> verfügt über 12.014 m 2 Grund und<br />

Boden und ca. 24.700 m 2 Bruttogrundfläche (BGF). <strong>Die</strong> kumulierten<br />

Gesamtinvestitionen (inkl. Agio und Disagio Fremdkapital)<br />

verteilen sich wie in der unten stehenden Tabelle.<br />

<strong>Die</strong> Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

oder vergleichbare Vergütungen beträgt T€ 6.429.<br />

Darüber hinaus erhält die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH bei einer Neuvermietung im Fondsobjekt durch die FUN-<br />

DUS eine übliche Vermittlungsprovision. Bei einer Veräußerung<br />

des Anlageobjektes erhält die <strong>FUNDUS</strong> für den Nachweis oder<br />

für die Vermittlung eines Käufers oder die beratende Unterstützung<br />

der Fondsgesellschaft eine Vergütung von 2 % zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer des Verkaufspreises bei Abschluss des Kaufvertrages<br />

(§§ 20, 26 des Gesellschaftsvertrages).<br />

<strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />

erhalten für ihre Tätigkeit bei der Auflösung der<br />

Gesellschaft oder Verwertung des Gesellschaftsvermögens den<br />

Ersatz ihrer Auslagen und eine angemessene Vergütung (§ 26 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

in T€ €/m2 BGF* in % in % des Eigenkapitals<br />

(inkl. Agio)<br />

Aufwand für den Erwerb und die Herstellung einschl. Nebenkosten 42.233 1.710 75,14 88,59<br />

Treuhandschaft und Steuerberatung 481 19 0,86 1,01<br />

Eigenkapitalbeschaffung, Agio 5.902 239 10,50 12,38<br />

Platzierungsverpflichtung, Eigenkapitaleinzahlungsgarantie, Zinsgarantie,<br />

Vermittlung und Besicherung der Zwischenfinanzierung,<br />

Vermittlung der Endfinanzierung, Höchstkostengarantie,<br />

Fondsprojektierung, Geschäftsbesorgung, Treuhandauftrag,<br />

Komplementärvergütung, Baubetreuung Dorint, Ablöse Stadt <strong>Aachen</strong><br />

3.347 135 5,96 7,02<br />

Bauleitzinsen, Disagio Fremdkapital 1.415 57 2,52 2,97<br />

Sonstiges 1.808 73 3,22 3,79<br />

Liquiditätsreserve 1.010 41 1,80 2,12<br />

Summe 56.196 2.275 100,00 117,88<br />

* berechnet nach DIN 277. <strong>Die</strong> Bruttogrundfläche (BGF) ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes. Nicht dazu gehören die Flächen, die<br />

ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, z. B. nicht nutzbare Dachflächen.<br />

35


36<br />

<strong>Die</strong> Prognoserechnung<br />

I. Liquiditätsentwicklung in T€ 2007 2008 2009 2010<br />

1. Festpacht The NewGen Hotels AG, Hotel 2.102 2.102 2.102 2.102<br />

2. Festpacht The NewGen Hotels AG, Wellness, Konferenz 358 358 358 358<br />

3. Zusatzpacht The NewGen Hotels AG 0 0 3 33<br />

4. Friseur 17 21 21 21<br />

5. Pachteinnahmen gesamt 2.477 2.481 2.484 2.514<br />

6. Guthabenzinsen 118 93 164 126<br />

7. ./. Zinsabschlagsteuer 30 28 43 30<br />

8. Summe Einnahmen 2.566 2.547 2.605 2.610<br />

9. Treuhandschaft und Steuerberatung 68 68 68 69<br />

10. Fondsverwaltung 68 68 68 69<br />

11. Komplementärvergütung 10 10 10 10<br />

12. Fondskosten 92 95 97 99<br />

13. Instandhaltung 60 62 63 65<br />

14. Zinsen Zwischenfinanzierung 327 323 317 237<br />

15. Tilgung Zwischenfinanzierung *) 91 116 128 66<br />

16. Zinsen 440 507 497 485<br />

17. Tilgung 0 174 185 196<br />

18. Summe Ausgaben 1.156 1.423 1.434 1.298<br />

19. Einnahmenüberschuss 1.409 1.124 1.171 1.312<br />

20. Barausschüttung 1.447 1.516 1.569 1.650<br />

21. + Zinsabschlagsteuer 30 28 43 30<br />

22. Ausschüttung in T€ 1.476 1.544 1.612 1.680<br />

23. – in % des EK 4,00 4,00 4,00 4,00<br />

24. kumulierte Liquiditätsreserve *) 887 2.107 923 1.198<br />

25. Restschuld Fremdkapital *) 15.505 15.214 12.501 11.238<br />

II. Voraussichtliche Steuerliche Ergebnisse in T€ 2007 2008 2009 2010<br />

1. Einnahmenüberschuss 1.404 1.124 1.171 1.312<br />

2. zzgl. Zinsabschlagsteuer 30 28 43 30<br />

3. zzgl. Tilgung 91 290 313 263<br />

4. abzgl. Absetzung für Abnutzung 1.130 1.130 1.130 1.130<br />

5. Steuerliches Ergebnis 400 312 398 475<br />

6. Steuerliches Ergebnis in % des EK 1,1 0,8 1,0 1,2<br />

7. Kapitalkonto in % des EK 102,1 98,9 96,0 93,1<br />

*) <strong>Die</strong> Liquiditätsreserve berücksichtigt die aus noch zu platzierendem Kommanditkapital zu speisende nach dem Investitionsplan des Kurmittelhauses<br />

vorgesehene Liquiditätsreserve. <strong>Die</strong> im Zeitraum 2008-2012 kalkulierten zufließenden Eigenmittel fließen nach Berücksichtigung der emmissionsabhängigen<br />

Aufwendungen, insbesondere der EK-Beschaffungsgebühr, in die kumulierte Liquiditätsreserve ein. Für die Prognoserechnung wurde<br />

ein jährlicher Zufluss vor Aufwendungen von T€ 1.700 kalkuliert. Zum Ende des ersten Festschreibungstermins der Zwischenfinanzierung zum


<strong>Die</strong> Prognoserechnung<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

2.102 2.102 2.102 2.102 2.102 2.102 2.102 2.102 2.102 2.102<br />

358 358 358 358 358 358 358 358 358 358<br />

143 185 271 324 378 434 491 550 628 717<br />

23 23 23 23 25 25 25 26 28 28<br />

2.626 2.668 2.754 2.807 2.864 2.919 2.977 3.037 3.116 3.205<br />

163 216 98 100 103 109 112 112 114 114<br />

35 42 29 30 31 33 34 34 34 34<br />

2.754 2.843 2.823 2.877 2.936 2.996 3.055 3.115 3.196 3.289<br />

72 73 76 77 79 80 82 84 86 88<br />

72 73 76 77 79 80 82 84 86 88<br />

11 11 11 11 11 12 12 12 12 13<br />

102 104 107 110 112 115 118 121 124 127<br />

66 68 70 71 73 75 77 79 81 83<br />

179 122 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

50 34 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

473 461 447 433 417 401 384 396 374 350<br />

208 221 235 249 264 281 298 329 351 374<br />

1.234 1.167 1.021 1.028 1.036 1.044 1.052 1.103 1.113 1.123<br />

1.520 1.666 1.802 1.849 1.900 1.952 2.003 2.012 2.083 2.162<br />

1.713 1.774 1.787 1.786 1.785 2.010 2.009 2.009 2.236 2.236<br />

35 42 29 30 31 33 34 34 34 34<br />

1.748 1.816 1.816 1.816 1.816 2.043 2.043 2.043 2.270 2.270<br />

4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,50 4,50 4,50 5,00 5,00<br />

1.619 485 500 563 677 618 612 614 461 387<br />

9.980 7.536 7.302 7.052 6.788 6.507 6.209 5.881 5.530 5.156<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

1.520 1.676 1.802 1.849 1.900 1.952 2.003 2.012 2.083 2.162<br />

35 42 29 30 31 33 34 34 34 34<br />

259 255 235 249 264 281 298 329 351 374<br />

1.130 952 948 948 948 948 948 948 948 948<br />

684 1.020 1.118 1.179 1.247 1.317 1.386 1.426 1.519 1.621<br />

1,6 2,3 2,5 2,6 2,7 2,9 3,1 3,1 3,3 3,6<br />

90,8 89,1 87,6 86,2 84,9 83,3 81,9 80,5 78,8 77,4<br />

31.12.2009 wurde eine Sondertilgung aus dem zugeflossenen Eigenkapital in Höhe von T€ 2.400 unterstellt. In den Jahren 2010 und 2011 wurde<br />

eine Sondertilgung der Zwischenfinanzierung von jeweils T€ 1.000 und in 2012 die Tilgung der Restschuld in Höhe von T€ 2.188 kalkuliert.<br />

EDV-bedingt sind Rundungsdifferenzen möglich<br />

37


Erläuterungen zur Prognoserechnung<br />

Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> wird im Rahmen eines langfristigen<br />

Pachtvertrages mit der The NewGen Hotels AG (vormals: Dorint<br />

AG) geführt. Neben einer Festpacht sind erfolgsabhängige<br />

Zusatzpachtzahlungen vereinbart, die sich am Hotelbetriebsergebnis<br />

und Umsatz bemessen.<br />

Das unternehmerisch orientierte Beteiligungskonzept eröffnet<br />

dem Anleger über die vertraglich abgesicherte Mindestpacht<br />

hinaus die Chance, die spezifischen Ertragsmöglichkeiten des<br />

Hotelgeschäfts zu nutzen.<br />

In der Prognoserechnung werden alle aus heutiger Sicht relevanten<br />

Zahlungsströme der Beteiligungsgesellschaft <strong>Parkhotel</strong><br />

<strong>Quellenhof</strong> in ihrem zeitlichen Verlauf dargestellt. <strong>Die</strong> prognostizierten<br />

Beträge sind zur besseren Übersichtlichkeit jährlich und<br />

entsprechend ihrer wirtschaftlichen Zuordnung ausgewiesen.<br />

Um der Langfristigkeit einer Immobilienanlage gerecht zu<br />

werden, ist die Prognose der Zahlungsströme für einen längeren<br />

Zeitraum erforderlich. Es liegt in der Natur jeder Prognose, dass<br />

diese von der tatsächlich eintretenden Entwicklung abweichen<br />

kann. <strong>Die</strong> in der Prognoserechnung vorkommenden Größen<br />

unterliegen dabei unterschiedlichen Unsicherheitsgraden (siehe<br />

„<strong>Die</strong> Risikohinweise“, S. 7).<br />

Festpacht Hotel<br />

<strong>Die</strong> Mindestpacht (siehe hierzu Seite 32) beträgt vertragsgemäß<br />

T€ 2.460. <strong>Die</strong>se Mindestpacht ist über die Laufzeit des Pachtverhältnisses<br />

fest kontrahiert, ist also nicht an die Entwicklung des<br />

Lebenshaltungskostenindex gebunden.<br />

Ergebnisabhängige Zusatzpacht<br />

des Hotels<br />

Zusätzlich zur Mindestpacht entrichtet die Pächterin in Abhängigkeit<br />

von ihren Umsätzen und Betriebsergebnissen im Hotelbereich<br />

weitere Pachtzinszahlungen. <strong>Die</strong>se zusätzlichen Pachteinnahmen<br />

sind als Umsatzpacht plus Ergebnisbeteiligung für das<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> vereinbart und auf Basis einer von der Emittentin<br />

veranlassten Hotelergebnisprognose ermittelt und in die<br />

Prognoserechnung eingestellt. <strong>Die</strong>se zusätzlichen Pachteinnahmen<br />

sind also abhängig von den Umsatzerlösen und Betriebsergebnissen<br />

der Pächterin. Das tatsächliche jeweilige Betriebsergebnis<br />

bzw. die Höhe der Umsatzerlöse kann von den prognostizierten<br />

Werten abweichen. Somit sind die prognostizierten zusätzlichen<br />

Pachteinnahmen nicht gesichert; sie können geringer, aber auch<br />

höher als prognostiziert ausfallen, mit den entsprechenden Auswirkungen<br />

auf die Liquiditätsentwicklung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

<strong>Die</strong> Prognose geht nach den bisherigen negativen Betriebsergebnissen<br />

der Pächterin aus dem Betrieb des Hotels von einer<br />

erstmaligen Zusatzpachtzahlung im Jahre 2009 aus.<br />

Miete Friseursalon<br />

<strong>Die</strong> Ermittlung der Miete erfolgt auf Basis des abgeschlossenen<br />

Mietvertrages (siehe Seite 33). <strong>Die</strong>ser Mietvertrag ist an den vom<br />

Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichten Preisindex<br />

für die Lebenshaltung (Verbraucherpreisindex für Deutschland,<br />

Basisjahr 2000 = 100) gebunden. Zu Prognosezwecken wurde von<br />

einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2,5 % p. a. ausgegangen.<br />

<strong>Die</strong> derzeitige Inflationsrate unterschreitet diesen Wert.<br />

Bei geringeren Inflationsraten würden sich die kalkulierten<br />

Mieteinnahmen des Friseursalon reduzieren, andererseits würden<br />

sich geringere Inflationsraten auch kostendämpfend auf die<br />

Fonds- und Instandhaltungskosten auswirken, die ebenfalls mit<br />

2,5 % p. a. dynamisiert wurden.<br />

38<br />

Mietausfallwagnis<br />

Ein Mietausfallwagnis wurde in Anbetracht des langfristigen<br />

Pachtvertrages mit der The NewGen Hotels AG (vormals: Dorint<br />

AG) nicht kalkuliert.<br />

Guthabenzinsen<br />

Bei der Ermittlung der Guthabenzinsen wurde der jeweilige<br />

Liquiditätssaldo aus allen Ein- und Auszahlungen bei langfristiger<br />

Anlage des Bodensatzes mit 4,0 % p. a. verzinst. <strong>Die</strong> Höhe der<br />

tatsächlichen Zinseinnahmen kann von den prognostizierten<br />

Werten abweichen.<br />

Zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der <strong>FUNDUS</strong><br />

FONDS-Verwaltungen GmbH wurde ein Vertrag über die Vertriebs-<br />

und Platzierungsverpflichtung (siehe Seite 45) geschlossen.<br />

<strong>Die</strong>ser Vertrag regelt u.a. einen Zinsausgleichsanspruch der Beteiligungsgesellschaft<br />

gegen die <strong>FUNDUS</strong>. <strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> hat danach<br />

die Zinsdifferenz zwischen dem Zinsaufwand aus der Zwischenfinanzierung<br />

und der ersparten Ausschüttung auf noch nicht platziertes<br />

Kapital auszugleichen. Grundlage für die Berechnung ist hierbei der<br />

tatsächlich vereinbarte Zwischenfinanzierungszinssatz sowie die Ausschüttungsprozentsätze<br />

einer früheren Prognoserechnung (Prospekt:<br />

April 2004). Desweiteren hat die <strong>FUNDUS</strong> die Zinsdifferenz zwischen<br />

den nicht realisierten Zinsen aus der nach dem Investitionsplan<br />

vorgesehenen Liquiditätsreserve, die aus noch zu platzierendem Kommanditkapital<br />

gebildet werden soll, und dem Zinsertrag aus bereits<br />

zugeflossenem Kommanditkapital bis zu dessen Verwendung zur<br />

Tilgung eines Baudarlehens auszugleichen. Für diese Berechnung<br />

wurde ein Zinssatz von jeweils 4 % p. a. unterstellt. <strong>Die</strong>ser Ausgleichsanspruch<br />

wurde bei der Prognose der Guthabenzinsen berücksichtigt.<br />

Abweichungen von den unterstellten Zinssätzen haben entsprechende<br />

Auswirkungen auf die Liquiditätsentwicklung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Zinsabschlag<br />

<strong>Die</strong> Prognoserechnung berücksichtigt einen Zinsabschlag von<br />

30 % auf die reinen Guthabenzinsen der Gesellschaft. Der Zinsabschlag<br />

wird unmittelbar an das Finanzamt abgeführt. Hierdurch<br />

wird die Liquidität der Gesellschaft geschmälert. Beim Anleger<br />

erfolgt in gleicher Höhe eine Steuergutschrift, die bei ihm entweder<br />

zur Verringerung von Einkommensteuerzahlungen oder zu<br />

einer höheren Einkommensteuererstattung führt. <strong>Die</strong> Steuergutschrift<br />

ist damit einer Barausschüttung gleichzusetzen.<br />

Treuhandschaft und Steuerberatung<br />

<strong>Die</strong> laufende Vergütung beträgt für die Treuhandschaft und die<br />

Steuerberatung 2,75 % p. a. der Jahresgesamtpachten und -mieten<br />

ohne Umsatzsteuer.<br />

Fondsverwaltung<br />

<strong>Die</strong> laufende Vergütung für die Verwaltung der Gesellschaft und<br />

des Objektes beträgt 2,75 % p. a. der Jahresgesamtpachten und<br />

-mieten ohne Umsatzsteuer.<br />

Komplementärvergütung<br />

<strong>Die</strong> laufende Vergütung für den Komplementär beträgt 0,4 % p.a.<br />

der Jahresgesamtpachten und -mieten ohne Umsatzsteuer.<br />

Fondskosten<br />

<strong>Die</strong>se Kosten enthalten die Gebühren für die Prüfung des Jahresabschlusses,<br />

die Kosten des Verwaltungsrates sowie insbesondere


nicht umlagefähige Grundsteuern. <strong>Die</strong> Kosten sind entsprechend<br />

der angenommenen Inflationsrate von 2,5 % p. a. dynamisiert.<br />

Instandhaltung/Instandsetzung/<br />

Modernisierung<br />

Im Jahr 2007 wurde ein kalkulatorischer Ansatz für Instandhaltungsaufwendungen<br />

von € 60.000,- angenommen, der entsprechend<br />

der Inflationsrate für den Folgezeitraum mit 2,5 % p. a.<br />

hochgerechnet wurde. Für den Prognosezeitraum ist damit ein<br />

Gesamtbetrag von € 991.000 angesetzt worden.<br />

Im Rahmen einer realistischen Kalkulation der Erfolgsrechnung<br />

von Immobilien müssen auch die Erfordernisse einer langfristigen<br />

Werterhaltung der Immobilie berücksichtigt werden.<br />

Grundsätzlich geht es hierbei um die Quantifizierung laufender<br />

Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwendungen,<br />

angemessener jährlicher Rücklagen für technisch begründete<br />

Erneuerungsinvestitionen und zukünftig eventuell notwendig<br />

werdende Wettbewerbsanpassungsmaßnahmen, die zu den wirtschaftlich<br />

begründeten Erneuerungsinvestitionen zu rechnen sind.<br />

<strong>Die</strong> Quantifizierung von ursächlich technischen Instandhaltungsausgaben<br />

und -rücklagen ist im Wesentlichen abhängig von<br />

der Bauqualität der Immobilien, dem aktuellen baulichen<br />

Zustand, der Anfälligkeit oder Nichtanfälligkeit für Instandsetzung<br />

und Instandhaltung und den mietvertraglichen Regelungen<br />

zur Instandhaltung und Instandsetzung.<br />

Trotz der guten Qualität der bestehenden Bausubstanz und der<br />

bereits durchgeführten Sanierung lässt sich nicht ausschließen,<br />

dass in späterer Zukunft – und auch heute nicht vorhersehbar –<br />

über die prognostizierten Aufwendungen hinaus weitere Kosten<br />

zu Lasten der Barausschüttung oder der Liquiditätsreserve gehen<br />

werden und/oder eine Kreditaufnahme erforderlich werden wird.<br />

Im Übrigen unterliegt die tatsächliche Höhe der zu bildenden<br />

Werterhaltungsrücklagen der freien Entscheidung der Gesellschafterversammlung<br />

des Fonds.<br />

Kapitaldienst<br />

<strong>Die</strong> in die Prognoserechnung eingestellte Fremdkapitalkondition<br />

für die erste Dekade ist vertraglich fixiert. Der Effektivzinssatz<br />

beträgt 6,70 % (PAngV) p. a., was unter Berücksichtigung des 10prozentigen<br />

Damnums sowie der vierteljährlichen Zahlungsweise<br />

einem Nominalzinssatz von 5,16 % entspricht.<br />

Es ist vorgesehen, das Darlehen ab 01.01.2008 mit 1,5 % der<br />

zum Ablauf des vorherigen Festzinszeitraums bestehenden Restschuld<br />

zu tilgen, während die erste Dekade bis zum 31.12.2007<br />

tilgungsfrei gestellt wurde. Für die zweite Dekade, d. h. für den<br />

Zeitraum ab 01.01.2008 bis 31.12.2017, wurde ein Zinssatz von<br />

6,00 % p. a. nominal bei einem Tilgungssatz von 2 % p. a. prognostiziert<br />

und zugrunde gelegt. Der Effektivzinssatz beträgt<br />

6,17 % (PAngV). Für den Zeitraum ab 01.01.2018 wurde ein<br />

Zinssatz von 6,5 % p. a. nominal und ein Tilgungssatz von 2 %<br />

p. a. bezogen auf das Ursprungsdarlehen zugrunde gelegt. Der<br />

Effektivzinssatz beträgt 6,70 % (PAngV).<br />

<strong>Die</strong> in die Prognose eingestellten Fremdkapitalkonditionen für<br />

den Baukredit zur Finanzierung der Umgestaltung des Kurmittelhauses<br />

sind bis zum 31.12.2009 mit einem Zinssatz von 4,65 %<br />

p. a. nominal vertraglich vereinbart. Bis zum 31.03.2008 wurde<br />

eine Tilgung von 1 % p. a. und ab dem 01.04.2008 von 1,5 % p. a.<br />

vertraglich vereinbart. Der Effektivzinssatz beträgt 4,75 %<br />

(PAngV). Für die Konditionenneuvereinbarung dieses Darlehens<br />

ab 01.01.2010 wurde ein Zinssatz in Höhe von 5,5 % p. a. nominal<br />

und ein Tilgungssatz von 1,5 % p. a. zugrunde gelegt. Der<br />

Effektivzinssatz beträgt 5,64 % (PAngV). Zum Zeitpunkt der<br />

Konditionenneuvereinbarung ist eine Sondertilgung von T€ 2.400<br />

geplant. Für die Jahre 2010 und 2011 sind jeweils Sondertilgun-<br />

<strong>Die</strong> Prognoserechnung<br />

gen von T€ 1.000 geplant. <strong>Die</strong> Ablösung des Restdarlehens ist<br />

spätestens zum 31.12.2012 geplant.<br />

Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Zinsfestschreibungen können<br />

die Marktverhältnisse von den unterstellten Konditionen abweichen,<br />

mit entsprechenden liquiden Auswirkungen, die Einfluss<br />

auf Barausschüttungen und/oder die Liquiditätsreserve haben.<br />

Ausschüttungen<br />

<strong>Die</strong> laufend erzielten Einnahmenüberschüsse werden gemäß<br />

Beschluss der Gesellschafterversammlung unter Abzug von Rücklagen,<br />

die in die Liquiditätsreserve eingestellt werden, ausgeschüttet.<br />

<strong>Die</strong> in der Prognoserechnung ausgewiesenen Ausschüttungen<br />

sind abhängig von den zuvor erläuterten Annahmen und<br />

Kalkulationen, d. h. von der Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben<br />

und Rücklagen.<br />

<strong>Die</strong> Auszahlung der Barausschüttungen erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

jeweils zum 30.06. des Folgejahres, insoweit also<br />

abweichend von der hier vereinfachten Darstellung der Prognoserechnung.<br />

<strong>Die</strong> Gesellschafterversammlung kann eine andere<br />

Regelung beschließen. Ferner wurde unterstellt, dass die Steuergutschrift<br />

aus bei der Gesellschaft einbehaltenem Zinsabschlag<br />

nebst Solidaritätszuschlag beim Gesellschafter zusammen mit<br />

der Barausschüttung liquiditätswirksam wird.<br />

Liquiditätsreserve<br />

<strong>Die</strong> anfängliche Liquiditätsreserve wurde ermittelt aus dem Jahresabschluss<br />

per 31.12.2006 unter Berücksichtigung der von den<br />

Komplementären für das Jahr 2006 vorgeschlagenen Ausschüttung<br />

in Höhe von 4 % des Gesellschaftskapitals. <strong>Die</strong> liquiden,<br />

nicht zur Ausschüttung vorgesehenen Überschüsse, auch soweit<br />

sie nicht zur laufenden Deckung von Aufwendungen eingesetzt<br />

werden, werden der Liquiditätsreserve zugeführt.<br />

Neben ihrer Glättungsfunktion zur Gewährleistung einer Ausschüttungskontinuität<br />

dient die Liquiditätsreserve als Rücklage für<br />

nicht auszuschließende zukünftige Instandhaltungs-, Revitalisierungs-<br />

und Instandsetzungsmaßnahmen. <strong>Die</strong> tatsächliche Entwicklung<br />

der Liquiditätsreserve kann insbesondere auch durch<br />

einen von den getroffenen Annahmen abweichenden Verlauf der<br />

Platzierung des Kommanditkapitals von der Prognose abweichen.<br />

<strong>Die</strong> Liquiditätsreserve berücksichtigt die aus noch zu platzierendem<br />

Kommanditkapital zu speisende nach dem Investitionsplan<br />

des Kurmittelhauses vorgesehene Liquiditätsreserve sowie in<br />

ihrem zeitlichen Verlauf zufließende Eigenmittel von durchschnittlich<br />

jährlich ca. T€ 1.700 zur Zahlung von Eigenkapitalbeschaffung<br />

und Treuhandschaft sowie für Tilgungsbeträge des<br />

Baukredites.<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

Das steuerliche Ergebnis errechnet sich unter Zuschreibung von<br />

Tilgungsleistungen und Zinsabschlag sowie unter Abzug von<br />

Abschreibungen und Werbungskosten vom liquiden Einnahmeüberschuss.<br />

Ausblick für das Geschäftsjahr<br />

2007<br />

Bis zum 31.08.2007 entspricht das Ergebnis der Gesellschaft dem<br />

erwarteten Ergebnis. <strong>Die</strong> Einnahmen und Ausgaben erfolgen vertragsgemäß<br />

bzw. im Rahmen der in der Prognoserechnung zugrunde<br />

gelegten Kalkulationsansätze. Erkenntnisse, dass sich die Einnahmen<br />

oder Ausgaben im weiteren Geschäftsjahr 2007 gegenüber<br />

den erwarteten Werten abweichend entwickeln, liegen nicht vor.<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaft geht daher davon aus, dass der tatsächliche Einnahmenüberschuss<br />

2007 dem auf Grundlage der Einnahmen und<br />

Ausgaben erwarteten Einnahmeüberschuss entsprechen wird.<br />

39


40<br />

Prognose der<br />

Kapitalrückflussrechnung<br />

bei einem Beteiligungskapital von € 100.000<br />

Jahr 2007 2008 2009 2010<br />

1. gebundenes Kapital 101.468 97.925 94.282 90.717<br />

1.1. Eigenkapitaleinzahlung 105.000 0 0 0<br />

1.2. Rückflüsse<br />

1.2.1. Gewinnausschüttung 1.109 1.083 845 1.031<br />

1.2.2. Steuererstattungen (+) 0 0 0 0<br />

1.2.3. Steuerzahlungen (-) –468 –457 –357 –435<br />

1.2.4. Eigenkapitalrückzahlung (+) 2.891 2.917 3.155 2.969<br />

1.2.5. Summe der Rückflüsse 3.532 3.543 3.643 3.565<br />

2. Haftungsvolumen 0 0 0 0<br />

3. anteiliges Fremdkapital 34.149 33.510 27.534 24.752<br />

Erläuterungen zur Prognose der Kapitalrückflussrechnung<br />

Das gebundene Kapital ermittelt sich aus der eingezahlten Einlage<br />

zzgl. Agio abzgl. der Summe der Rückflüsse. <strong>Die</strong> jährlich vorgesehenen<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter bestimmen sich<br />

nach dem Einnahmen-/Überschussvergleich (vgl. I. Ziffer 19 der<br />

Prognoserechnung). Da der liquide Überschuss regelmäßig im<br />

Wesentlichen bedingt durch die Abschreibungen der abnutzbaren<br />

Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens das handelsrechtliche<br />

Ergebnis überschreitet, sind Teilbeträge der Ausschüttungen<br />

als Eigenkapitalrückzahlungen i. S. von § 172 Abs. 4 HGB zu<br />

qualifizieren.<br />

Bei der Kapitalrückflussrechnung wurde der Gewinnausschüttungsanteil<br />

der Barausschüttung auf Grundlage des steuerlichen<br />

Ergebnisses ermittelt, da keine Prognose für das handelsrechtliche<br />

Ergebnis erstellt wurde. Wesentliche Abweichungen zwischen<br />

handels- und steuerrechtlichem Ergebnis sind, insbesondere in<br />

einer Mehrjahresbetrachtung, nicht zu erwarten.<br />

<strong>Die</strong> Steuererstattungen (1.2.2.) bzw. Steuerzahlungen (1.2.3.)<br />

ergeben sich unter Berücksichtigung des erwarteten steuerlichen<br />

Ergebnisses (vgl. Prognoserechnung II. Ziffer 6) bei Zugrundelegung<br />

einer persönlichen Einkommensteuerbelastung in Höhe<br />

von 40 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Einkommensteuer<br />

(ohne Kirchensteuer). <strong>Die</strong> Eigenkapitaleinzahlung<br />

umfasst die mit dem Beitritt vom Gesellschafter einzuzahlende<br />

Kommanditeinlage zzgl. des von ihm zusätzlich zu leistenden 5 %<br />

igen Agios.<br />

<strong>Die</strong> Ausschüttungen (Gewinnausschüttungen plus Kapitalrückzahlungen)<br />

wurden, abweichend von der Prognose (vgl. Seite<br />

36 f.) entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Auszahlungsregelungen<br />

im Folgejahr als Zufluss berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> durch die Barausschüttung umfassten Eigenkapitalrückzahlungen<br />

führen, soweit sie zu einer Minderung des Haftkapitals<br />

führen, über die Bestimmung des § 172 Abs. 4 HGB (vgl. Seite<br />

„Rechtsstellung der Beteiligten“), insoweit zu einem Haftungsvolumen<br />

gegenüber Gesellschaftsgläubigern, sofern die Beteiligungsgesellschaft<br />

ihren Verpflichtungen nicht entspricht.<br />

Das anteilige Fremdkapital gibt den bei einer Beteiligungssumme<br />

von T€ 100 entfallenden Anteil der langfristigen Darlehen<br />

der Gesellschaft zum Jahresende des jeweiligen Betrachtungsjahres<br />

wieder.


Prognose der Kapitalrückflussrechnung<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

87.214 83.901 80.887 77.926 75.022 72.181 68.905 65.694 62.519 58.931<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0<br />

1.179 1.628 2.335 2.462 2.598 2.746 2.900 3.053 3.141 3.346<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

–498 –687 –985 –1.039 –1.096 –1.159 –1.224 –1.288 –1.325 –1.412<br />

2.821 2.372 1.665 1.538 1.402 1.254 1.600 1.447 1.359 1.654<br />

3.503 3.313 3.015 2.961 2.903 2.841 3.276 3.212 3.174 3.588<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

21.981 16.599 16.082 15.533 14.950 14.332 13.676 12.952 12.180 11.357<br />

41


Emittent<br />

<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft wurde am 27.10.1992 gegründet und<br />

ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie besteht in der Rechtsform<br />

der Kommanditgesellschaft und ist im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Düren unter HRA 1491 eingetragen. Sie unterliegt deutschem<br />

Recht. <strong>Die</strong> Firma lautet <strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen<br />

Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung<br />

Nr. 33 KG, Sitz und Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist<br />

52391 Vettweiß-Disternich, Bergstraße 2. Der Gegenstand<br />

(Gesellschaftszweck) ist die Errichtung, der Betrieb von Immobilien,<br />

Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere<br />

die Verwaltung und Verpachtung von Hotels sowie sonstiger<br />

gewerblicher Immobilien. <strong>Die</strong> Gesellschaft kann Handelsgeschäfte<br />

und Rechtshandlungen aller Art vornehmen oder durch Dritte<br />

vornehmen lassen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes<br />

erforderlich oder dienlich sind. <strong>Die</strong> Gesellschaft kann zur Erreichung<br />

dieses Zweckes auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften<br />

erwerben. Zur Eigentumssituation und zu den Belastungen<br />

wird auf § 2 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages (Seite 54) und<br />

die Ausführungen zu den Grundstücks- und Leistungsverträgen<br />

(Seite 44) verwiesen. <strong>Die</strong> Gesellschaft verpachtet und vermietet<br />

derzeit das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> nebst dessen Erweiterungen. Das<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> nebst seiner Erweiterungen wurde als Hotel<br />

der obersten Kategorie konzipiert, geplant, errichtet und wird<br />

entsprechend dem Gesellschaftszweck genutzt. <strong>Die</strong> zur zweckentsprechenden<br />

Nutzung erforderlichen behördlichen Genehmigung<br />

liegen vor. <strong>Die</strong> Gesellschaft unterliegt insoweit keiner Beschränkung<br />

in der Verwendungsmöglichkeit.<br />

Komplementäre (Mitglieder der Geschäftsführung) des Emittenten<br />

sind Helmut Jagdfeld, Jülich, Einlage € 10.225,84, und<br />

Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger, Raeren-Hauset, ohne Einlage. <strong>Die</strong> Komplementäre<br />

üben die Geschäftsführung ohne Trennung nach<br />

Geschäftsbereichen aus. Helmut Jagdfeld ist zugleich gesamtvertretungsberechtigter<br />

Geschäftsführer der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH, die mit dem Vertrieb der Anteile beauftragt ist.<br />

Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger ist auch als selbständiger Finanzdienstleister<br />

mit dem Vertrieb von Gesellschaftsanteilen für die <strong>FUNDUS</strong><br />

FONDS-Verwaltungen GmbH tätig.<br />

Das Gründungskapital von DM 300.000 (€ 153.387,57) verteilte<br />

sich auf die Gründungsgesellschafter <strong>FUNDUS</strong> Baubetreuung<br />

GmbH mit Geschäftssitz in 52351 Düren, Kölnstraße 89,<br />

mit einem Kommanditkapital von DM 80.000,00 (€ 40.903,35)<br />

die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH (Anbieter) mit<br />

Geschäftssitz in 52351 Düren, Kölnstraße 89, mit einem Kommanditkapital<br />

von DM 20.000,00 (€ 10.225,84), die <strong>FUNDUS</strong><br />

Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, 52351<br />

Düren, Kölnstraße 89, mit einem Kommanditkapital von DM<br />

100.000,00 (€ 51.129,19) sowie die Treuhandgesellschaft Jagdfeld<br />

& Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhandkommanditist)<br />

mit Geschäftssitz in 52391 Vettweiß, Bergstraße 2, mit<br />

einem Kommanditkapital von DM 100.000,00 (€ 51.129,19).<br />

<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> Baubetreuung GmbH und <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH sind an der Gesellschaft<br />

nicht mehr beteiligt. <strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH hat ihre Beteiligung im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

auf € 60.355,03 erhöht. <strong>Die</strong> Treuhandgesellschaft Jagdfeld<br />

42<br />

<strong>Die</strong> Partner<br />

& Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH hält den zwischenzeitlich<br />

auf € 30.337.171,24 erhöhten Kommanditanteil ausschließlich<br />

für Rechnung ihrer Treugeber.<br />

<strong>Die</strong> Komplementäre (Mitglieder der Geschäftsführung) und<br />

die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch unmittelbar<br />

an Unternehmen beteiligt bzw. für Unternehmen tätig, die der<br />

Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen. Sie<br />

sind weder mittelbar noch unmittelbar an der mit dem Vertrieb<br />

der Kommanditanteile beauftragten Gründungskommanditistin<br />

<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH beteiligt. Den Gründungsgesellschaftern<br />

einschließlich des Treuhandkommanditisten<br />

und den Komplementären stand oder steht kein Eigentum am<br />

Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben oder aus anderen<br />

Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />

Sie sind, mit Ausnahme des Komplementärs Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger,<br />

als Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen beteiligt. <strong>Die</strong><br />

Komplementäre und die Gründungsgesellschafter sind nicht an<br />

Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder<br />

Leistungen erbringen. <strong>Die</strong> Komplementäre und die Gründungsgesellschafter<br />

sind, mit Ausnahme der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH, auch nicht für Unternehmen<br />

tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung des<br />

Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen. <strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH wurde im Rahmen von Generalübernehmerverträgen<br />

mit der schlüsselfertigen Errichtung des Hauptgebäudes<br />

des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> sowie mit der Umgestaltung des<br />

Kurmittelhauses beauftragt. Soweit die Gründungsgesellschafter<br />

einschließlich des Treuhandkommanditisten und der Komplementäre<br />

gegenüber der Gesellschaft Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen, sind diese auf den Seiten 44 f. (Grundstücks- und Leistungsverträge)<br />

dargestellt. Neben den dort sowie im Gesellschaftsvertrag<br />

benannten Entgelten erhalten die Gründungsgesellschafter<br />

einschließlich des Treuhandkommanditisten und der<br />

Komplementäre keine weiteren Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art.<br />

Der Gesamtbetrag des angebotenen Kommanditkapitals beträgt<br />

€ 45.402.720. <strong>Die</strong> Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />

hat ihren Kommanditanteil entsprechend<br />

§ 3 Ziff. 3b des Gesellschaftsvertrages bis zum 31.08.2007 auf<br />

€ 30.337.171,24 erhöht. Sie hält das gesamte von ihr übernommene<br />

Kommanditkapital für Rechnung von Treugebern.<br />

Neben dem Treuhandkommanditisten sind an der Gesellschaft<br />

zum 31.08.2007 die übrigen Gründungsgesellschafter und weitere<br />

Kommanditisten mit einem Kommanditkapital von<br />

€ 5.561.726,46 beteiligt. <strong>Die</strong> Gesellschaft verfügt damit zu<br />

diesem Stichtag über ein gesamtes Kommanditkapital von<br />

€ 35.898.897,70, das von 417 Beteiligten gehalten wird. Das derzeit<br />

gezeichnete Kapital der Beteiligungsgesellschaft einschließlich<br />

des Kapitals der Gründungsgesellschafter ist vollständig eingezahlt.<br />

Es bestehen somit keine ausstehenden Einlagen auf das<br />

Kapital. Bei der gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Mindestbeteiligung<br />

von € 25.000 können aufgrund des noch zur Platzierung<br />

zur Verfügung stehenden Kapitals von € 9.503.822,30 noch 380


weitere Kommanditanteile zu je € 25.000 gezeichnet werden. <strong>Die</strong><br />

Anzahl der Beteiligten würde sich dann um 380 auf bis zu 797<br />

Beteiligte erhöhen. <strong>Die</strong>ses Angebot erfolgt nur in Deutschland. Es<br />

ist jedoch nicht auszuschließen, dass Personen anderer Staaten dieses<br />

Angebot zeichnen.<br />

Weitere Wertpapiere oder Vermögensanlagen i. S. v. § 8 f Abs. 1<br />

Verkaufsprospektgesetz wurden vom Emittenten nicht ausgegeben.<br />

Der Emittent ist nicht in einen Konzern eingebunden. Es<br />

besteht deshalb auch keine Verpflichtung zur Aufstellung eines<br />

Konzernabschlusses. Es bestehen keine Abhängigkeiten von<br />

Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig. <strong>Die</strong><br />

Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst worden.<br />

Treuhandkommanditist<br />

Treuhandkommanditist ist die Treuhandgesellschaft Jagdfeld &<br />

Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bergstraße 2, 52391<br />

Vettweiß (Sitz und Geschäftsanschrift), eingetragen beim Amtsgericht<br />

Düren unter HRB 819 am 04.08.1980, Stammkapital:<br />

DM 1.000.000,00 (€ 511.291,98). Der Treuhandkommanditist<br />

hält und verwaltet die Beteiligungen seiner Treugeber, und zwar<br />

nach Maßgabe des ab Seite 63 ff. abgedruckten Treuhandvertrages.<br />

Gesellschafter: Jagdfeld Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />

<strong>Aachen</strong>; Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Ulf Maull, Steuerberater,<br />

Bonn, Gesamtvertretung; Rosemarie Mühlhahn, Rechtsanwältin,<br />

Düren, Gesamtvertretung; Dipl.-Betriebswirt Martin Schmitz,<br />

Steuerberater, Langerwehe, Gesamtvertretung.<br />

Der Treuhänder hat seine Einlage in eigenem Namen, aber auf<br />

fremde Rechnung übernommen mit dem Recht der Erhöhung,<br />

bis das Eigenkapital der Gesellschaft bis zu € 45.402.720 beträgt.<br />

Als Treuhandkommanditist hält und verwaltet er zum 31.08.2007<br />

für Direktkommanditisten und treuhänderisch Beteiligte Kommanditbeteiligungen<br />

in Höhe von € 35.898.897,70.<br />

Anbieter des Beteiligungsangebotes<br />

<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH, Kölnstraße 89,<br />

52351 Düren, eingetragen beim Amtsgericht Düren unter<br />

HRB 4638 am 5.11.2004, Stammkapital: DM 20.000.000,00<br />

(€ 10.225.837,62), Gesellschafter: Anno August Jagdfeld, Dipl.-<br />

Kaufmann, Düren, Geschäftsführer; Anno August Jagdfeld,<br />

Dipl.-Kaufmann, <strong>Aachen</strong>, Alleinvertretung; Helmut Jagdfeld,<br />

Jülich, Gesamtvertretung; Dipl.-Kaufmann Jürgen Haschtmann,<br />

Berlin, Gesamtvertretung.<br />

Pächter und Mieter<br />

The NewGen Hotels AG, Mönchengladbach, eingetragen beim<br />

Amtsgericht Mönchengladbach unter HRB 4600, Vorstand: Lau-<br />

rent Picheral, München, Dr. Michael Theim, Köln, André Witschi,<br />

Pöring, Grundkapital: € 48.750.000.<br />

Generalübernehmer<br />

Generalübernehmer der Modernisierung und Sanierung des<br />

Hauptgebäudes sowie der Umgestaltung des Kurmittelhauses in<br />

ein Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center ist die <strong>FUNDUS</strong><br />

Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Kölnstraße<br />

89, 52351 Düren, eingetragen beim Amtsgericht Düren<br />

unter HRB 4632, Stammkapital: DM 1.000.000,00<br />

(€ 511.291,88), Gesellschafter DH Deutsche Development<br />

GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Anno August Jagdfeld,<br />

<strong>Aachen</strong>, Alleinvertretung.<br />

Der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH stand oder steht kein Eigentum oder eine dingliche<br />

Berechtigung am Anlageobjekt zu. Sie war Gründungskommanditist<br />

und war in dieser Eigenschaft am Gesellschaftsvermögen<br />

beteiligt. <strong>Die</strong> Kommanditeinlage wurde zwischenzeitlich im<br />

Wege der Sonderrechtsnachfolge übertragen.<br />

Bankdarlehen<br />

<strong>Die</strong> Partner<br />

<strong>Die</strong> von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Darlehen<br />

wurden im Rahmen von Poolverträgen durch die Sparkasse<br />

<strong>Aachen</strong>, die Sparkasse Düren und die Kreissparkasse Heinsberg<br />

finanziert.<br />

Weder die Komplementäre noch die Mitglieder der Verwaltung<br />

sind für die finanzierenden Banken tätig.<br />

Kapitalmässige und personelle<br />

Verflechtung<br />

Das Gesellschaftskapital der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH, der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH sowie der <strong>FUNDUS</strong>-Baubetreuung GmbH<br />

befindet sich unmittelbar oder mittelbar in Händen von Anno<br />

August Jagdfeld und/oder dessen nahen Angehörigen. Herr Anno<br />

August Jagdfeld ist alleiniger Gesellschafter des Alleingesellschafters<br />

des Treuhandkommanditisten. Hieraus können sich<br />

Interessenkonflikte ergeben. Eigentum oder dingliche Berechtigungen<br />

am Grundbesitz der Beteiligungsgesellschaft besteht für<br />

keine der genannten Personen.<br />

<strong>Die</strong> namentliche Nennung der Gesellschafter und Geschäftsführer<br />

erfolgt zur Information über die Vertretungs- und Beteiligungsverhältnisse<br />

bei den einzelnen Gesellschaften. Mit der Nennung<br />

der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der Partnergesellschaften<br />

ist keine persönliche Vertrauenswerbung verbunden.<br />

43


Grundstückssituation<br />

<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft hat mit Kaufvertrag vom 15.09.1995<br />

– UR-Nr. 1325/1995 des Notars Dr. Heinz Neuhalfen, <strong>Aachen</strong> –<br />

das Grundstück von der Stadt <strong>Aachen</strong> erworben. <strong>Die</strong> Aufwendungen<br />

für die Anschaffung der Grundstücke inkl. der Anschaffungsnebenkosten<br />

sowie alle bestehenden Baulichkeiten einschließlich<br />

des Inventars und erbrachter Bau- und Planungsleistungen<br />

betrugen € 7.260.345,-.<br />

<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft ist im Grundbuch von <strong>Aachen</strong><br />

Blatt 24322 als Eigentümerin des insgesamt 12.014 m 2 großen<br />

Flurstücks Gemarkung <strong>Aachen</strong>, Flur 71, Flurstück 3710, Gebäude-<br />

und Freifläche, Monheimsallee 52, eingetragen.<br />

Das erworbene Grundstück ist in Abt. II des Grundbuches mit<br />

einem Vorkaufsrecht für alle Fälle für die Stadt <strong>Aachen</strong> belastet. Der<br />

Kaufvertrag mit der Stadt <strong>Aachen</strong> enthält verschiedene Verpflichtungen<br />

im Hinblick auf die Modernisierung, den Betrieb sowie den<br />

Standard des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> auf die Dauer von 20 Jahren.<br />

Mit der Durchführung des Investitionsvorhabens und dem<br />

Betrieb des Hotels auf der Grundlage des mit der The NewGen<br />

Hotels AG (vormals Dorint AG) geschlossenen Pachtvertrages wurden<br />

diese kaufvertraglichen Verpflichtungen erfüllt. <strong>Die</strong> The<br />

NewGen Hotels AG (ehemals Dorint AG) hat eine Betriebsverpflichtung<br />

übernommen, die den Anforderungen des Grundstückskaufvertrages<br />

entspricht. <strong>Die</strong> von der Fondsgesellschaft aufgenommene<br />

Finanzierung ist auf dem Fondsgrundstück durch Grundpfandrecht<br />

besichert. <strong>Die</strong> Komplementäre sind berechtigt, im Hinblick auf<br />

eine Zwischenfinanzierung der Eigenkapitalerhöhung den Grundbesitz<br />

weiter zu belasten, und haben hiervon Gebrauch gemacht.<br />

In Abteilung III des Grundbuches ist der Grundbesitz wie<br />

folgt belastet:<br />

◆ DM 12.500.00,00 (€ 6.391.148,51) Grundschuld für die Sparkasse<br />

<strong>Aachen</strong>; 16 % Jahreszinsen; vollstreckbar gemäß § 800<br />

ZPO; gemäß Bewilligung vom 27. Oktober 1995 (UR-Nr.<br />

1545/95 – Notar Dr. Heinz Neuhalfen, <strong>Aachen</strong>) – ohne Brief<br />

– eingetragen am 29. April 1996<br />

◆ DM 54.167.000,00 (€ 27.695.147,33) Grundschuld für die<br />

Sparkasse <strong>Aachen</strong>; 16 % Jahreszinsen; vollstreckbar gemäß<br />

§ 800 ZPO; hinsichtlich eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrages<br />

von DM 34.167.000,00 gemäß Bewilligung vom 19. September<br />

1997 (UR-Nr. 1284/97 – Notar Dr. Heinz Neuhalfen,<br />

<strong>Aachen</strong>) – ohne Brief – eingetragen am 30. September 1997,<br />

mit Rang vor Abt. II Nr. 3<br />

Es liegt eine Teilabtretungserklärung bezüglich der vorgenannten<br />

Grundschuld der Sparkasse <strong>Aachen</strong> zugunsten des Emittenten,<br />

<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung KG in Höhe von<br />

DM 31.300.000,00 (€ 16.003.435,88) vom 30.04.2001 vor.<br />

Generalübernehmervertrag zur<br />

Modernisierung und Sanierung<br />

des Hauptgebäudes<br />

<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft hatte mit der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH am 01.07.1997<br />

einen Generalübernehmervertrag zum Pauschalfestpreis von €<br />

25.564.594,06 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgeschlossen.<br />

Der Generalübernehmer war zur schlüsselfertigen Errichtung<br />

der Baumaßnahme sowie zur Lieferung der gesamten Hoteleinrichtung<br />

verpflichtet. Der Vertrag wurde mit der Fertigstellung der Bau-<br />

44<br />

<strong>Die</strong> Grundstücks- und<br />

Leistungsverträge<br />

maßnahme im Jahr 1999 erfüllt. <strong>Die</strong> pachtvertragliche Übergabe des<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> an die The NewGen Hotels Aktiengesellschaft<br />

(ehemals Dorint AG) hat am 04.09.1999 stattgefunden.<br />

Bauzeitzinsen, Zinsgarantie, Besicherung<br />

der Bauzeitfinanzierung<br />

<strong>Die</strong> voraussichtlich bis zur Fertigstellung des Hauptgebäudes<br />

anfallenden Fremdkapitalzinsen wurden mit € 409.034,- kalkuliert<br />

und durch die mit der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH vereinbarten Zinsgarantie vor<br />

Überschreiten geschützt. Als Vergütung erhielt die <strong>FUNDUS</strong><br />

Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH die im<br />

Investitionsplan ausgewiesene Vergütung.<br />

<strong>Die</strong> Beschaffung und Besicherung der Bauzeitfinanzierung<br />

sowie die Vermittlung der Endfinanzierung erfolgte durch die<br />

<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH zu den im Investitionsplan<br />

angegebenen Vergütungen.<br />

Hotelfachliche Beratung<br />

Für die technische und gestalterische Beratung bei der Modernisierung<br />

und Sanierung des Hauptgebäudes erhielt die Dorint AG<br />

eine pauschale Vergütung in Höhe von € 511.292,-.<br />

Generalübernehmervertrag zur<br />

Umgestaltung des Kurmittelhauses<br />

in ein Konferenz-, Wellnessund<br />

Beauty-Center<br />

<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft hat am 14.03.2001 für die Durchführung<br />

dieser Erweiterungsinvestition mit der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH einen Generalübernehmervertrag<br />

zu einem Pauschalfestpreis von € 9.407.770,61<br />

geschlossen. <strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH entwickelte hierzu in enger Abstimmung<br />

mit der Hotelpächterin das endgültige Nutzungskonzept und<br />

führte die Baumaßnahmen als Generalübernehmer durch.<br />

Der Ausbau- und Einrichtungsstandard entspricht dem hohen<br />

Standard vergleichbarer Flächen im <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong>. Der<br />

Vertrag wurde mit der Fertigstellung der Baumaßnahme im Jahr<br />

2002 erfüllt. <strong>Die</strong> pachtvertragliche Übergabe des Konferenz-,<br />

Wellness- und Beauty-Centers im Kurmittelhaus an die Dorint<br />

AG hat am 15.06.2002 stattgefunden.<br />

Im Rahmen des Pauschalfestpreises sind darüber hinaus abgegolten,<br />

sämtliche Leistungen aus der Vermittlung eines Pachtvertrages<br />

zur Anmietung der umstrukturierten Flächen im Kurmittelhaus<br />

für das Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center zu<br />

einem Festmietzins von € 357.904,32 p. a. zzgl. jeweils gültiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer sowie die Erhöhung der ergebnisabhängigen<br />

Zusatzpacht von bisher 30 % des Betriebsergebnisses II<br />

auf 50 % des Ergebnisses II.<br />

<strong>Die</strong> in dem mit der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH geschlossenen Generalübernehmervertrag<br />

vereinbarte Gewährleistung, richtet sich nach VOB/B. <strong>Die</strong><br />

Gewährleistungsfrist beträgt für das Bauwerk und die Arbeiten an<br />

dem Grundstück auf dem das Bauwerk errichtet wird 5 Jahre. Für<br />

feuerberührte Teile wurde eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr,<br />

für motorisch bewegte Teile von 6 Monaten, für Leuchtmittel von<br />

3 Monaten und für Pflanzarbeiten von 1 Jahr vereinbart.


Ablösung der Stadt <strong>Aachen</strong><br />

Für die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages sowie die Änderung<br />

der Nutzung des Kurmittelhauses wurde der Stadt <strong>Aachen</strong><br />

ein Ablösungsbetrag von € 153.388,– gezahlt.<br />

Zwischenfinanzierungszinsen<br />

<strong>Die</strong> noch nicht durch Eigenkapital finanzierte Abwicklung der<br />

Investitionen zum Umbau des Kurmittelhauses werden gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag bis zur Einwerbung durch ein Bankdarlehen<br />

zwischenfinanziert und auf dem Grundbesitz der Gesellschaft<br />

grundbuchlich abgesichert. <strong>Die</strong> voraussichtlich bis zur Einwerbung<br />

des Eigenkapitals anfallenden Fremdkapitalzinsen wurden<br />

mit € 153.388 kalkuliert.<br />

<strong>Die</strong>ses Bankdarlehen wird sukzessive aus dem noch zu platzierenden<br />

Kapital getilgt.<br />

Eigenkapitalbeschaffung,<br />

Platzierungsverpflichtung,<br />

Eigenkapitaleinzahlungsgarantie<br />

<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft hatte für die Finanzierung der<br />

Modernisierung und Sanierung des Hauptgebäudes die FUN-<br />

DUS FONDS-Verwaltungen GmbH mit der Platzierung des<br />

Emissionskapitals beauftragt und hierfür von der <strong>FUNDUS</strong><br />

FONDS-Verwaltungen GmbH eine Platzierungsverpflichtung<br />

mit einer Eigenkapitaleinzahlungsgarantie erhalten. Für diese<br />

Leistungen hat die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />

die im Investitionsplan ausgewiesene Vergütung in Höhe von<br />

€ 4.831.709,- erhalten. Das Eigenkapital zur Finanzierung der<br />

Investition in das Hauptgebäude in Höhe von € 33.233.973,- ist<br />

vollständig platziert und eingezahlt.<br />

Für die Umgestaltung des Kurmittelhauses hat die Beteiligungsgesellschaft<br />

die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH mit der<br />

Platzierung der Kapitalerhöhung von € 12.168.746,77 beauftragt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH hat sich ebenfalls<br />

zur Platzierung dieses Emissionskapitals verpflichtet. Für diese<br />

Leistungen erhält die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />

die im Investitionsplan ausgewiesene zusätzliche Vergütung.<br />

Zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der <strong>FUNDUS</strong><br />

FONDS-Verwaltungen GmbH wurde ein Vertrag über die Vertriebs-<br />

und Platzierungsverpflichtung geschlossen. In diesem Vertrag<br />

hat sich die <strong>FUNDUS</strong> verpflichtet und garantiert rechtswirksame<br />

Beitritts- und Kapitalübernahmeerklärungen Dritter bezüglich<br />

der Übernahme sämtlicher verbliebener Anteile aus der Kapitalerhöhung<br />

zur Umgestaltung des Kurmittelhauses bis zur Höhe<br />

von € 9.503.821,35 beizubringen. Zur Sicherstellung und Durchführung<br />

der vorgesehenen Kapitalerhöhung hat sich die FUN-<br />

DUS verpflichtet, spätestens mit Ablauf des 31.12.2012 den<br />

dann noch nicht aufgrund rechtsverbindlicher Übernahme- und<br />

Beitrittserklärungen Dritter übernommenen Teil der Kapitalerhöhung<br />

bis zur Höhe von maximal € 9.503.821,35 selbst zu übernehmen.<br />

Zur Absicherung liegt dem Treuhandkommanditisten<br />

ein entsprechender Beitritts- und Anteilsübernahmevertrag aufschiebend<br />

befristet bis spätestens 31.12.2012 vor. Darüber hinaus<br />

regelt dieser Vertrag u.a. einen Zinsausgleichsanspruch der Beteiligungsgesellschaft<br />

gegen die <strong>FUNDUS</strong> aus deren Platzierungsverpflichtung.<br />

Zum einen hat die <strong>FUNDUS</strong> die Zinsdifferenz<br />

zwischen dem Zinsaufwand aus der Zwischenfinanzierung und<br />

der ersparten Ausschüttung auf das noch nicht platzierte Kapital<br />

auszugleichen. Desweiteren hat die <strong>FUNDUS</strong> die Zinsdifferenz<br />

zwischen den nicht realisierten Zinsen aus der nach dem Investitionsplan<br />

vorgesehenen Liquiditätsreserve, die aus noch zu platzierendem<br />

Kommanditkapital bis zu dessen Verwendung zur Tilgung<br />

des Baudarlehens und dem Zinsertrag auszugleichen.<br />

<strong>Die</strong> Grundstücks- und Leistungsverträge<br />

Vertrag über Geschäftsbesorgung<br />

<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH hat mit der<br />

Beteiligungsgesellschaft einen Vertrag zur Übernahme der<br />

Geschäftsbesorgung geschlossen. Zu den Aufgaben der FUN-<br />

DUS gehören die Durchführung und Abwicklung aller<br />

Geschäftsführungsmaßnahmen. Dazu gehören u. a.:<br />

Erledigung des gesamten Geschäftsverkehrs, sofern und soweit<br />

sich dieser auf die Verwaltung des Objektes selbst bezieht inkl.<br />

Zahlungsverkehr, Wahrnehmung der Vermieterrechte und aller<br />

notwendigen Überwachungsaufgaben.<br />

Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den<br />

mit der Bauerrichtung beauftragten Bauunternehmern respektive<br />

den Subunternehmern eines Generalunter- bzw. Generalübernehmers,<br />

soweit die KG entsprechende Ansprüche gegen diese hat.<br />

<strong>FUNDUS</strong> ist berechtigt, sich hinsichtlich dieser Leistungen<br />

Dritter zu bedienen oder deren Erfüllung auf nahe stehende<br />

Unternehmen zu übertragen.<br />

Das für das Hauptgebäude bestehende Geschäftsbesorgungsverhältnis<br />

zur <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH ist auf<br />

das Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center ausgedehnt worden.<br />

Für die Übernahme der Geschäftsbesorgung inkl. der Leistungen<br />

bis Fertigstellung der Baumaßnahmen hat die <strong>FUNDUS</strong><br />

die in den Investitionsplänen ausgewiesenen Vergütungen erhalten.<br />

Darüber hinaus erhält die <strong>FUNDUS</strong> für die laufende<br />

Geschäftsbesorgung jährlich eine Vergütung in Höhe von 2,75 %<br />

der Jahresgesamtpachten und -mieten, ohne Mietnebenkosten<br />

und Umsatzsteuer, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer,<br />

zzgl. Auslagenersatz.<br />

In 2006 hat die <strong>FUNDUS</strong> Gesamtbezüge inkl. Auslagenersatz<br />

von insgesamt € 66.147,05 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

erhalten.<br />

Wird eine Neuvermietung im Fondsobjekt erforderlich und<br />

durch die <strong>FUNDUS</strong> ein neuer Mieter nachgewiesen, erhält die<br />

<strong>FUNDUS</strong> bei Abschluss des neuen Mietvertrages zusätzlich eine<br />

übliche Vermittlungsprovision. Bei einer Veräußerung erhält die<br />

<strong>FUNDUS</strong> für den Nachweis oder die Vermittlung eines Käufers<br />

oder die beratende Unterstützung der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />

von 2,0 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer des Verkaufspreises<br />

bei Abschluss des Kaufvertrages.<br />

Höchstkostengarantie,<br />

Fondsprojektierung<br />

<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH hat gegenüber<br />

der Beteiligungsgesellschaft eine Garantie abgegeben, dass die<br />

Investitionskosten für die Modernisierung und Sanierung des<br />

Hauptgebäudes den Gesamtbetrag laut Investitionsplan nicht<br />

überschritten werden, und hierfür die im Investitionsplan vorgesehene<br />

Vergütung erhalten.<br />

Weiterhin hat die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />

im Rahmen der Modernisierung und Sanierung des Hauptgebäudes<br />

umfangreiche Projektierungsleistungen übernommen. Hierzu<br />

gehörten insbesondere die Ermittlung der Rentabilität, die Regelung<br />

der vertraglichen Beziehungen der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu Gesellschaftern und Treuhänder sowie die Regelung der übrigen<br />

Vertragsbeziehungen. Als Honorar erhielt sie hierfür die im<br />

Investitionsplan ausgewiesene Vergütung. Hinsichtlich des Investitionsplanes<br />

zur Umgestaltung des Kurmittelhauses wurde keine<br />

Höchstkostengarantie vereinbart. <strong>Die</strong> Baumaßnahmen sind fertig<br />

gestellt und endgültig planmäßig abgerechnet.<br />

Steuerberatungsvertrag<br />

<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft hat einen Vertrag zur Übernahme der<br />

Steuerberatung durch eine Steuerberatungsgesellschaft geschlos-<br />

45


sen. Gegenstand dieses Vertrages ist die laufende Buchhaltung, die<br />

Erstellung der Jahresabschlüsse, die Wahrnehmung der sonstigen<br />

steuerlichen Belange der Gesellschaft sowie die außergerichtliche<br />

Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung.<br />

Das bestehende Vertragsverhältnis zur Steuerberatungsgesellschaft<br />

ist auf das Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center ausgedehnt<br />

worden. Für die zusätzlichen Leistungen im Rahmen der<br />

Baumaßnahmen im Kurmittelhaus hat die Steuerberatungsgesellschaft,<br />

wie im Investitionsplan für die Erweiterung ausgewiesen,<br />

eine zusätzliche Vergütung erhalten.<br />

Für die Steuerberatung hat die Treuhandgesellschaft Jagdfeld &<br />

Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH in 2006 Gesamtbezüge<br />

von € 47.807,56 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhalten.<br />

Treuhandschaft<br />

Der Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH ist die Treuhandschaft zwecks Aufnahme des<br />

Anlegers in die Beteiligungsgesellschaft übertragen, und zwar<br />

nach Maßgabe des in diesem Prospekt abgedruckten Treuhandvertrages.<br />

Das Angebot zum Abschluss des Treuhandvertrages<br />

erklärt der Anleger mit Abgabe seiner Beitrittserklärung. Der<br />

Treuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung durch die<br />

Treuhandgesellschaft zustande.<br />

Das bestehende Treuhandangebot gilt auch für die Zeichner der<br />

Kapitalerhöhung. Für die zusätzlichen Leistungen im Rahmen der<br />

Kapitalerhöhung erhält die Treuhandgesellschaft, wie im Investitionsplan<br />

für die Erweiterung ausgewiesen, eine zusätzliche Vergütung.<br />

Für die laufende Tätigkeit des Treuhandkommanditisten<br />

beträgt die jährliche Vergütung 2,75 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

von den vereinbarten Jahresgesamtpachten und -mieten<br />

ohne Umsatzsteuer, auch wenn diese – gleich aus welchem Grunde<br />

– nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden sollten.<br />

In 2006 hat die Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH Gesamtbezüge inkl. Auslagenersatz<br />

von € 20.968,20 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhalten.<br />

Komplementärvergütung<br />

<strong>Die</strong> Komplementäre sind als Organ der Gesellschaft zur<br />

Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft verpflichtet. Sie<br />

sind berechtigt, für Rechnung und im Namen der Gesellschaft<br />

Dritte mit Geschäftsführungsaufgaben zu betrauen. Sie haben mit<br />

der Beauftragung der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />

zur Geschäftsbesorgung von diesem Recht Gebrauch gemacht.<br />

<strong>Die</strong> im Investitionsplan für die Modernisierung und Sanierung des<br />

Hauptgebäudes vorgesehene Komplementärvergütung belief sich<br />

auf € 51.129,-. Für die zusätzlichen Leistungen im Rahmen der<br />

Kapitalerhöhung erhielten die Komplementäre die im Investitionsplan<br />

für die Erweiterung ausgewiesene zusätzliche Vergütung.<br />

Ab dem Jahr 2001 erhalten die persönlich haftenden Gesellschafter<br />

für ihre Tätigkeit gemeinschaftlich eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 0,4 % der vertraglich vereinbarten Jahresgesamtpachten<br />

und -mieten ohne Umsatzsteuer, zzgl. Auslagenersatz.<br />

In 2006 sind Gesamtbezüge inkl. Auslagenersatz an die Komplementäre<br />

von insgesamt € 10.417,77 gezahlt worden.<br />

Treuhandauftrag Bank<br />

Der mit der Deutsche Bau- und Bodenbank AG, Zweigniederlassung<br />

Stuttgart, für die Modernisierung und Sanierung des Hauptgebäudes<br />

vereinbarte Treuhandbankauftrag wurde planmäßig<br />

erfüllt. <strong>Die</strong> im Investitionsplan hierfür vorgesehene Vergütung<br />

belief sich auf € 102.258,-.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen<br />

Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung<br />

Nr. 33 KG in der Fassung vom 28.11.2001 bestimmt den<br />

Zweck der Gesellschaft. Zweck der Gesellschaft ist die Errich-<br />

46<br />

tung, der Betrieb von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten, insbesondere die Verwaltung und Vermietung<br />

von Hotels sowie sonstiger gewerblicher Immobilien.<br />

Insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel (Verwaltung<br />

und Vermietung von Hotels) unterliegt das Anlageobjekt keinen<br />

tatsächlichen oder rechtlichen Beschränkungen in der Verwendungsmöglichkeit.<br />

Alle für die Erreichung der Anlageziele erforderlichen<br />

behördlichen Genehmigungen liegen vor.<br />

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechtsstellung der Gesellschafter<br />

untereinander sowie deren Rechte und Pflichten. Abweichend<br />

vom gesetzlichen Leitbild regelt § 9 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages,<br />

dass die Komplementäre von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB (Insichgeschäfte) befreit sind. Weiterhin<br />

regelt der Gesellschaftsvertrag die Rechtsstellung der Gesellschafter<br />

untereinander sowie deren Rechte und Pflichten. Den<br />

Gesellschaftern stehen insbesondere die Rechte gemäß § 164<br />

HGB (Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen der Geschäftsführung)<br />

und § 166 HGB (Kontrollrechte) zu.<br />

Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung<br />

einen Verwaltungsrat (Beirat) gewählt. Aufgabe<br />

des Verwaltungsrates ist die Beratung, Unterstützung und Überwachung<br />

der Geschäftsführung. <strong>Die</strong> Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

nehmen die Aufgaben gemeinschaftlich wahr. Er ist jedoch<br />

nicht berechtigt, den Komplementären Weisungen zu erteilen.<br />

Der Verwaltungsrat ist nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

kein Organ im Sinne des Gesellschaftsrechts.<br />

Der Verwaltungsrat erhält neben der Erstattung der Auslagen<br />

eine durch die Gesellschafterversammlung beschlossene jährliche<br />

Vergütung in Höhe von derzeit € 766,94 je Mitglied bzw.<br />

€ 1.022,59 für den Vorsitzenden des Verwaltungsrates. <strong>Die</strong> im<br />

Jahr 2006 an die Mitglieder des Verwaltungsrates gezahlten<br />

Gesamtbezüge inkl. Auslagenersatz betrugen € 2.560,23.<br />

Mitglieder des Verwaltungsrates sind derzeit: Barbara Deisenrieder,<br />

Klaus Peter Richter und Christiane Meermeier.<br />

Eine Geschäftsanschrift als Verwaltungsrat der Gesellschaft<br />

besteht nicht.<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder des Verwaltungsrates sind weder für Unternehmen<br />

tätig, die mit dem Vertrieb der Kommanditanteile beauftragt<br />

sind, noch für solche, die dem Emittenten Fremdkapital geben oder<br />

die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Ihnen stand oder steht auch kein Eigentum am Anlageobjekt oder<br />

wesentlichen Teilen desselben oder aus anderen Gründen eine dingliche<br />

Berechtigung am Anlageobjekt zu. Sie sind teilweise als Gesellschafter<br />

am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Neben der Verwaltungsratstätigkeit<br />

erbringen die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

keine weiteren Leistungen und Lieferungen gegenüber der Gesellschaft.<br />

Geschäftsanschrift der Mitglieder des Verwaltungsrates und<br />

der Komplementäre (Mitglieder der Geschäftsführung) ist die<br />

Geschäftsanschrift der Gesellschaft, 52391 Vettweiß, Bergstraße 2.<br />

Der Wortlaut des Gesellschaftsvertrags ist ab Seite 54 des Prospektes<br />

wiedergegeben.<br />

Allgemeines<br />

<strong>Die</strong> in diesem Prospekt enthaltene Übersicht über die Grundstücks-<br />

und Leistungsverträge kann deren Inhalt nicht vollständig<br />

wiedergeben. <strong>Die</strong> Verträge selbst enthalten weitere Regelungen,<br />

die nicht im Prospekt beschrieben sind.<br />

Neben den vorgenannten Verträgen bestehen keine anderen<br />

Verträge, die eine Abhängigkeit zur Folge haben. Des Weiteren<br />

bestehen keine Abhängigkeiten des Emittenten von Patenten,<br />

Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />

Für das Beteiligungsangebot liegen keine Verpflichtungen<br />

oder Gewährleistungen einer juristischen Person oder Gesellschaft<br />

über eine Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

vor.


Nachfolgend sind die Hauptmerkmale (Hauptrechte) der Anteile<br />

angegeben. <strong>Die</strong> Hauptmerkmale (Hauptrechte) beitretender<br />

Gesellschafter entsprechen denen, der bereits heute beteiligten<br />

Kommanditisten und treugeberisch beteiligten Gesellschaftern.<br />

Treuhänderisch Beteiligte<br />

<strong>Die</strong> Treugeber sind über den Treuhandkommanditisten an dem<br />

Gesellschaftsvermögen der Eigentümer-Kommanditgesellschaft<br />

beteiligt. Der Treuhandkommanditist erwirbt und verwaltet seine Gesellschaftsbeteiligung<br />

im eigenen Namen, aber für Rechnung der beigetretenen<br />

Beteiligten. Der Treuhandkommanditist vermittelt somit<br />

den Treugebern das wirtschaftliche Eigentum am <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong>.<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag werden die treuhänderisch<br />

Beteiligten im Innenverhältnis wie unmittelbar beteiligte Kommanditisten<br />

behandelt. Der Treuhandkommanditist überträgt in dem<br />

Treuhandvertrag sämtliche Rechte – soweit dies gesellschaftsrechtlich<br />

zulässig ist – aus der Gesellschaftsbeteiligung an den Treugeber.<br />

Der Treugeber wird so z. B. unmittelbar Rechtsinhaber des<br />

Anspruches auf Ausschüttung und auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />

bei Ausscheiden aus der Gesellschaft. Aufgrund einer im<br />

Treuhandvertrag enthaltenen Ausübungsvollmacht ist der Treugeber<br />

berechtigt, in der Gesellschafterversammlung der Eigentümer-<br />

Kommanditgesellschaft das auf seine treuhänderische Gesellschaftsbeteiligung<br />

entfallende Stimmrecht selbst auszuüben.<br />

<strong>Die</strong> Rechtsstellung des Treugebers ist somit wesentlich verstärkt,<br />

ohne dass die Vorteile der treuhänderischen Verwaltung der<br />

Gesellschaftsbeteiligung betroffen werden.<br />

Der Treuhandkommanditist bleibt ermächtigt, die an den<br />

Treugeber abgetretenen Rechte aus der Gesellschafterstellung im<br />

Interesse des Treugebers zu verwalten, soweit er diese Rechte nicht<br />

selbst ausübt. Der Treuhandkommanditist führt über alle Treugeber<br />

ein Treugeberregister. <strong>Die</strong> Beteiligung des Treugebers am<br />

Gewinn und Verlust der Eigentümer-Kommanditgesellschaft<br />

sowie am Gesellschaftsvermögen bestimmt sich nach der Höhe<br />

des treuhänderisch gezeichneten Kapitalanteiles.<br />

<strong>Die</strong> Geschäftsführung in der Eigentümer-Kommanditgesellschaft<br />

sowie die Vertretung ist Aufgabe der persönlich haftenden<br />

Gesellschafter. Mit der Wahrnehmung der Geschäftsbesorgungsaufgaben<br />

haben die persönlich haftenden Gesellschafter die<br />

<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH beauftragt.<br />

<strong>Die</strong> Mitbestimmung der Kommanditisten und Treugeber ist<br />

durch entsprechende Kontroll- und Mitwirkungsrechte im<br />

Gesellschaftsvertrag verankert. <strong>Die</strong> Kommanditisten und Treugeber<br />

haben einen Verwaltungsrat zur Beratung, Unterstützung<br />

und Überwachung der Geschäftsführung eingesetzt. Auf diese<br />

Weise haben die Kommanditisten und Treugeber der Gesellschaft<br />

ein Gremium beigeordnet, das die Geschäftsführung berät.<br />

Der Treugeber kann die Rechte aus dem Treuhandverhältnis, also<br />

seine treuhänderische Beteiligung, ohne Zustimmung des Treuhänders<br />

durch Abtretung übertragen. <strong>Die</strong> treuhänderische Beteiligung<br />

geht auf die Rechtsnachfolger des Treugebers (z. B. Erben) über.<br />

Der Treugeber kann jederzeit die Übertragung der treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung an sich vornehmen und die Beteiligung als<br />

Direktkommanditist fortsetzen. Lediglich die Kosten der dann notwendig<br />

werdenden Handelsregisteranmeldung trägt der Treugeber.<br />

Direktkommanditisten<br />

Der Anleger hat die Möglichkeit, als unmittelbar beteiligter Kommanditist<br />

der Eigentümer-Kommanditgesellschaft beizutreten und<br />

<strong>Die</strong> Rechtsstellung der Beteiligten<br />

<strong>Die</strong> Rechtsstellung<br />

der Beteiligten<br />

in das Handelsregister eingetragen zu werden. Dazu hat er dem Treuhänder<br />

eine notariell beglaubigte unwiderrufliche Handelsregister-<br />

Vollmacht auszuhändigen. <strong>Die</strong> Kosten dieser Handelsregister-Vollmacht,<br />

die erfahrungsgemäß ca. € 150,– betragen, trägt der Beteiligte.<br />

<strong>Die</strong> übrigen Kosten der erstmaligen Handelsregistereintragung<br />

sind im Investitionsplan berücksichtigt. <strong>Die</strong> Kosten künftiger Handelsregisterveränderungen,<br />

z. B. in Folge der Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />

auf einen Rechtsnachfolger, trägt der Kommanditist.<br />

<strong>Die</strong> Rechtsstellung des Direktkommanditisten entspricht in<br />

ihrem sachlichen Inhalt den Rechten, die auch einem treuhänderisch<br />

Beteiligten zugeordnet sind. Der Beitritt des Direktkommanditisten<br />

wird durch den dazu beauftragten und bevollmächtigten Treuhänder<br />

besorgt, der auch die Gesellschaftsbeteiligung des Kommanditisten<br />

im Namen und im Interesse des Beteiligten verwaltet.<br />

<strong>Die</strong> Haftung des treuhänderisch<br />

Beteiligten und des Direktkommanditisten<br />

<strong>Die</strong> Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />

ist gesetzlich geregelt (vgl. §§ 171 ff. HGB). Sie ist auf<br />

die in das Handelsregister für den Kommanditisten eingetragene<br />

Hafteinlage beschränkt. <strong>Die</strong> Hafteinlage ist auf 50 % des gezeichneten<br />

Kapitalanteiles (Pflichteinlage) begrenzt. <strong>Die</strong>se gesetzliche<br />

Haftung des Kommanditisten erlischt mit Einzahlung des Beteiligungsbetrages.<br />

Nach der gesetzlichen Regelung in § 172 HGB<br />

lebt die Haftung des Kommanditisten wieder auf, soweit an ihn<br />

Ausschüttungen erfolgen, während das handelsrechtliche Kapitalkonto<br />

unter den Betrag der Hafteinlage gemindert ist.<br />

<strong>Die</strong> Haftung lebt jedoch nicht vollumfänglich wieder auf,<br />

sondern nur in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen, höchstens<br />

jedoch in dem Umfang, in dem das handelsrechtliche Kapitalkonto<br />

unter den Betrag der Hafteinlage herabgemindert ist. Dabei<br />

wirkt sich zu Gunsten des Beteiligten aus, dass im Handelsregister<br />

die Hafteinlage begrenzt auf 50 % des gezeichneten Kapitalanteiles<br />

eingetragen wird. Für den treuhänderisch Beteiligten ist<br />

gesellschaftsrechtlich der Treuhänder Kommanditist.<br />

Auf den Treugeber finden die gesetzlichen Vorschriften über<br />

die Haftung des Kommanditisten daher keine unmittelbare<br />

Anwendung. Da jedoch die Kommanditistenstellung dem Treugeber<br />

wirtschaftlich und rechtlich im Innenverhältnis zum Treuhänder<br />

zugeordnet ist, ist der Treugeber verpflichtet, den Treuhänder<br />

von einer eventuellen Inanspruchnahme durch Gläubiger der<br />

Fondsgesellschaft freizustellen. <strong>Die</strong>se Freistellungsverpflichtung<br />

des Treugebers ergibt sich aus dem Treuhandvertrag. Sie ist ausgeschlossen,<br />

soweit der Treugeber seinen Beteiligungsbetrag eingezahlt<br />

hat.<br />

Im Übrigen ist die Freistellungsverpflichtung des Treugebers<br />

gegenüber dem Treuhandkommanditisten entsprechend den<br />

gesetzlichen Vorschriften über die Kommanditistenhaftung in den<br />

§§ 171 ff. HGB vertraglich geregelt.<br />

<strong>Die</strong>s gilt auch hinsichtlich des Wiederauflebens der Haftung<br />

durch Ausschüttungen. Eine Nachschusspflicht des Treugebers<br />

über den Beteiligungsbetrag hinaus kann auch durch einen qualifizierten<br />

Mehrheitsbeschluss in der Gesellschafterversammlung<br />

nicht gegen den Willen eines Gesellschafters oder Treugebers<br />

beschlossen werden. Der Treugeber oder ein Direktkommanditist<br />

ist gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages nicht verpflichtet, sich an<br />

einer beschlossenen Kapitalerhöhung zu beteiligen.<br />

47


Einkommensteuer<br />

Einkunftsart Vermietung und Verpachtung<br />

<strong>Die</strong> Fundus Fonds-Verwaltungen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung<br />

Nr. 33 KG betreibt das Hotel sowie den Konferenz-,<br />

Wellness- und Fitnessbereich nicht selbst, sondern hat diesen<br />

an Dritte verpachtet bzw. vermietet. <strong>Die</strong>se vermögensverwaltende<br />

Tätigkeit der Gesellschaft ist steuerrechtlich als Vermietung<br />

und Verpachtung von Grundbesitz zu qualifizieren (§ 21 Abs. 1<br />

Nr. 1 EStG i. V. m. R 15.7 EStR).<br />

Nach Handelsrecht ist die Kommanditgesellschaft zur Führung<br />

von Büchern und zur Bilanzierung verpflichtet. Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung werden steuerrechtlich jedoch<br />

durch Saldierung der in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum)<br />

zugeflossenen Einnahmen und abgeflossenen Werbungskosten<br />

(Ausgaben) ermittelt und nicht durch Bilanzierung (§§ 8<br />

ff. EStG).<br />

Zurechnung der Einkünfte, Treuhandbeteiligung<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind den Gesellschaftern<br />

einer Personenhandelsgesellschaft dann zuzurechnen,<br />

wenn sie in gesamthänderischer Verbundenheit den Tatbestand<br />

der Einkunftsart verwirklichen (BFH vom 03.12.1991, IX R<br />

155/89, BStBl II 1992, S. 459). Da die Kommanditgesellschaft als<br />

Eigentümerin der Immobilie die Miet- und Pachtverträge mit den<br />

Mietern/Pächtern abschließt, sind die von der Gesellschaft<br />

erwirtschafteten Einkünfte den Gesellschaftern als Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen.<br />

Soweit die Beteiligung an der Gesellschaft durch ein Treuhandverhältnis<br />

vermittelt wird, ist Voraussetzung für die Zurechnung<br />

der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beim Treugeber,<br />

dass der Treuhänder ausschließlich für Rechnung und Gefahr des<br />

Treugebers handelt und dieser nach der Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses<br />

und nach den sonstigen Umständen gegenüber<br />

dem Treuhänder eine derart beherrschende Stellung einnimmt,<br />

dass er wirtschaftlich die Rechte und Pflichten aus den eingegangenen<br />

Mietverhältnissen trägt (vgl. BFH vom 27.01.1993, IX R<br />

269/87, BStBl II 1994, S. 615). <strong>Die</strong> Finanzverwaltung hat durch<br />

BdF-Schreiben vom 01.09.1994, IV B3-S 2253a-15/94, BStBl I<br />

1994, S. 604, diese Rechtsgrundsätze konkretisiert. Nach diesem<br />

BdF-Schreiben ist das Treuhandverhältnis dann anzuerkennen,<br />

wenn der Treugeber durch das Treuhandverhältnis so gestellt ist<br />

wie ein unmittelbar beteiligter Kommanditist.<br />

<strong>Die</strong> in diesem BdF-Schreiben geforderten Voraussetzungen<br />

sind nach den treuhand- und gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />

gegeben, da der Treugeber das Treuhandverhältnis jederzeit<br />

ohne Einhaltung von Fristen und Hinnahme von wirtschaftlichen<br />

Nachteilen beenden kann, nach den Regelungen des Treuhandund<br />

Gesellschaftsvertrages berechtigt ist, seine Beteiligungsrechte<br />

unmittelbar auszuüben und ihm die Ansprüche aus der Beteiligung<br />

unmittelbar zustehen.<br />

Nach § 5 des Treuhandvertrages hat der Treuhänder Anspruch<br />

darauf, von allen Verpflichtungen freigestellt zu werden, die er im<br />

Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch<br />

übernommenen Gesellschaftsbeteiligung eingegangen<br />

ist. <strong>Die</strong> Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung stehen<br />

den Treugebern unmittelbar zu. Der Treuhänder erhält lediglich<br />

48<br />

Das steuerliche Konzept<br />

ein Entgelt für seine Tätigkeit sowie gegebenenfalls Auslagenersatz.<br />

Steuerliche Ergebnisse<br />

Nach den vorliegenden Prognoseberechnungen ergibt sich bei<br />

einem Beitritt ab dem Jahr 2007 ein steuerliches Ergebnis in<br />

Höhe von ca. 1,1 % (2007) bis 3,6 % (2020) bezogen auf das<br />

Beteiligungskapital (im Jahr des Beitritts zeitanteilig). Bei der<br />

Ermittlung des Ergebnisses wurden die Kosten aus der Durchführung<br />

des Investitionsplanes der Erweiterungsinvestitionen im<br />

Kurmittelhaus einschließlich der Kosten der Eigenkapitalbeschaffung<br />

entsprechend der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung<br />

nicht als Werbungskosten, sondern als Anschaffungskosten<br />

der zuzurechnenden Anteile am Grundstück nebst aufstehendem<br />

Gebäude, Einrichtungen und Außenanlagen behandelt (vgl. BdF-<br />

Schreiben vom 20.10.2003, IV B3-S 2253a-48/03). Ein Beitritt<br />

zur Gesellschaft ab dem Jahr 2007 erfolgt nach Abschluss der<br />

nach § 7i EStG begünstigten Baumaßnahmen am Hotelgebäude<br />

und Kurmittelhaus, so dass für diesen Gesellschafterkreis die<br />

Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibung aus diesen bereits<br />

abgeschlossenen Baumaßnahmen nicht zulässig ist.<br />

<strong>Die</strong> Gebäudeabschreibungen – Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

– sind aufgrund der Errichtung des Hotels sowie des<br />

Kurmittelhauses vor dem 01.01.1925 mit 2,5 % p. a. nach § 7 Abs.<br />

4 Nr. 2b EStG zu verrechnen.<br />

Auswirkung der sinngemäßen Anwendung von § 15a EStG<br />

§ 15a EStG schließt einen Verlustausgleich mit anderen Einkünften<br />

aus, sofern bei beschränkt haftenden Gesellschaftern negative<br />

Kapitalkonten entstehen bzw. sich erhöhen. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass die<br />

unter den Regelungsbereich dieser Vorschrift fallenden Gesellschafter<br />

die ihnen zuzurechnenden Verluste nur noch bis zur Höhe der<br />

geleisteten Einlage mit anderen Einkünften ausgleichen und dass<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) der Steuerpflicht unterliegen können.<br />

<strong>Die</strong> Regelungen des § 15a EStG gelten gemäß § 21 Abs. 1 Satz<br />

2 EStG auch sinngemäß für die Einkünfte aus dieser Gesellschaft.<br />

Nach den Prognoserechnungen sind Verlustausgleichsbeschränkungen<br />

i. S. von § 21 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 15a EStG<br />

auf die Beteiligungsergebnisse aus der Gesellschaft nicht zu<br />

erwarten.<br />

Eine persönliche Anteilsfinanzierung ist nicht in das steuerliche<br />

Ausgleichsvolumen i. S. v. § 21 Abs. 1, S. 2 i. V. m. § 15a<br />

EStG einzubeziehen (vgl. R 15a EStR).<br />

Verlustausgleichsbeschränkung durch § 15 b EStG<br />

§ 15 b EStG schließt den Verlustausgleich bei so genannten Steuerstundungsmodellen<br />

aus, sofern die Verluste aus der Anfangsphase<br />

der Investition 10 % des nach dem Konzept aufzubringenden<br />

Kapitals überschreiten.<br />

Verlustausgleichsbeschränkungen von § 15 b EStG kommen vorliegend<br />

nicht zur Anwendung, da den beitretenden Gesellschaftern<br />

gemäß Prognoserechnung ab dem Jahr des Beitritts nur<br />

positive steuerliche Ergebnisse zugewiesen werden.<br />

Veräußerung der Beteiligung<br />

Sofern zwischen Gesellschaftsbeitritt und Veräußerung der


Gesellschaftsanteile ein Zeitraum von mehr als 10 Jahren verstrichen<br />

ist, unterliegt ein Veräußerungsgewinn (aus privatem Veräußerungsgeschäft;<br />

früher „Spekulationsgeschäft“) in der Regel<br />

nicht der Einkommensteuer (§§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Ziffer 1a<br />

EStG).<br />

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom<br />

18.11.2005 ist vorgesehen, private Veräußerungsgewinne grundsätzlich<br />

unabhängig von der Haltedauer der Besteuerung zu<br />

unterwerfen. Ob, wann und mit welchen Einzelregelungen eine<br />

solche Gesetzesregelung in Kraft tritt, ist derzeit nicht absehbar.<br />

So genannter gewerblicher Grundstückshandel<br />

Eine Veräußerung der Immobilie ist nicht geplant und insbesondere<br />

während der ersten fünf Jahre nach Erwerb nicht zu erwarten,<br />

so dass auch nach dem BdF-Schreiben vom 26.03.2004, IV<br />

A6-2240-46/04, BStBl I 2004,S. 434, auf Gesellschaftsebene<br />

eine Umqualifizierung der Einkunftsart nicht zu erwarten ist.<br />

Der Große Senat des Bundesfinanzhofes hat am 03.07.1995,<br />

GrS 1/93 grundsätzlich entschieden, dass Grundstücksverkäufe<br />

einer Personengesellschaft einem Gesellschafter, der auch eigene<br />

Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, dass<br />

unter Einbeziehung dieser Veräußerung ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

entstehen kann.<br />

<strong>Die</strong> Veräußerung von Anteilen an der Gesellschaft sowie die<br />

Veräußerung von Grundbesitz durch die Gesellschaft sind bei der<br />

Beurteilung, ob ein so genannter gewerblicher Grundstückshandel<br />

beim Gesellschafter vorliegt, nach dem vorzitierten BdF-<br />

Schreiben nur dann mit einzubeziehen, wenn dieser zu mehr als<br />

10 % am Gesellschaftskapital beteiligt ist oder der der Beteiligung<br />

zuzurechnende Grundbesitz € 250.000 überschreitet.<br />

Anteile am Betriebsvermögen<br />

Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten, ergeben sich<br />

steuerrechtlich andere Folgen als vorstehend dargestellt.<br />

Gewerbesteuer<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaft betreibt im steuerlichen Sinne kein Gewerbe,<br />

sondern Vermögensverwaltung. <strong>Die</strong> Erträge und das Vermögen<br />

der Gesellschaft unterliegen daher nicht der Gewerbesteuer.<br />

Vermögensteuer<br />

Als Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom<br />

22.06.1995, 2 BvL 37/91, BStBl 1995 II, S. 655 wird die Vermögensteuer<br />

mit Wirkung ab dem 01.01.1997 nicht mehr erhoben.<br />

<strong>Die</strong> Beteiligung unterliegt somit ebenso wie das übrige Vermögen<br />

des Gesellschafters/Treugebers nicht der Vermögensteuer.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

<strong>Die</strong> Gesellschafter sind am Vermögen der Gesellschaft entsprechend<br />

ihrer Beteiligungsquote berechtigt. Der Übergang von Vermögen<br />

ist auf den Tag des Erbübergangs bzw. den Tag der Schenkung<br />

zu bewerten (Bedarfsbewertung).<br />

Forderungen und Schulden werden hierbei in nomineller<br />

Höhe, Grundstücke nach den Vorschriften der §§ 145 ff. BewG<br />

bewertet. Hierbei werden Grundstücke in einem normierten Verfahren<br />

mit dem 12,5-fachen der im Besteuerungszeitpunkt vereinbarten<br />

Monatsmiete, hochgerechnet auf ein Jahr, abzgl. eines<br />

Alterungsabschlages von 0,5 % p. a. ab Fertigstellung (maximal<br />

25 %) bewertet.<br />

Der erbschaftsteuerliche Wert der Beteiligung beträgt bei<br />

einer Beteiligung im Nominalbetrag von € 100.000 (Stichtag:<br />

01.01.2007) voraussichtlich ca. € 22.500 (ca. 22,5 % des Beteiligungsbetrages).<br />

Im Schenkungsfall sind nach § 10 Abs. 1 S. 2 ErbStG die<br />

Das steuerliche Konzept<br />

Grundsätze der gemischten Schenkung zu beachten.<br />

Der schenkungsteuerliche Wert einer Beteiligung im Nominalbetrag<br />

von € 100.000,– beträgt auf den 01.01.2007 danach ca.<br />

€ 44.100 (ca. 44,1 % des Beteiligungsbetrages).<br />

<strong>Die</strong> Finanzverwaltung hat in einem koordinierten Ländererlass<br />

(z. B. FinMin NRW vom 28.06.2005, S 3811-33-VA 2) ihre<br />

Auffassung zur Bewertung von treugeberischen Beteiligungen an<br />

geschlossenen Immobilienfonds geändert. Im Gegensatz zu<br />

unmittelbaren Kommanditbeteiligungen, bei denen der Beteiligte<br />

im Handelsregister eingetragen ist, sollen Beteiligungen, die<br />

über den Treuhänder im Handelsregister eingetragen sind, nicht<br />

mehr mit den bisherigen erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Wertansätzen, die wie dargestellt durch die so genannten Bedarfswerte<br />

des Grundvermögens geprägt sind, sondern mit dem gemeinen<br />

Wert (Verkehrswert) bewertet werden. <strong>Die</strong> Finanzverwaltung<br />

hat bisher nicht dargelegt, wie der gemeine Wert (Verkehrswert)<br />

der Beteiligung zu ermitteln ist, soweit er nicht aus Veräußerungen<br />

von Beteiligungen in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag<br />

abgeleitet werden kann. Auf Grund der aktuellen Platzierung<br />

der Gesellschaftskapitalerhöhung ist von einem gemeinen Wert<br />

einer treuhänderischen Beteiligung in Höhe des Nominalbetrages<br />

der Beteiligung auszugehen. Unter erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Gesichtspunkten empfiehlt sich daher vorliegend eine<br />

unmittelbare Kommanditbeteiligung, da diese für erbschaft- und<br />

schenkungsteuerliche Zwecke zu günstigeren Wertansätzen führt.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. November 2006 entschieden,<br />

dass die Erhebung der Erbschaftsteuer in der derzeitigen<br />

Form wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot (Artikel 3<br />

Grundgesetz) verfassungswidrig ist.<br />

Nach Ansicht des BVerfG ist die durch § 19 Abs. 1 ErbStG<br />

angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit dem Grundgesetz<br />

unvereinbar, da sie zwar die Erbschaftsteuer mit einheitlichen<br />

Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs erhebt, dabei allerdings an<br />

Werte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen <strong>Gruppe</strong>n von<br />

Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen,<br />

Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betrieben) so grundverschieden ist, dass sie den Anforderungen<br />

des Gleichheitssatzes nicht genügt.<br />

Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neuregelung spätestens<br />

bis zum 31.12.2008 zu treffen. Das bisherige Recht ist bis zu<br />

einer Neuregelung anzuwenden. Es muss davon ausgegangen<br />

werden, dass bei einer Neuregelung der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung<br />

andere – ggf. auch ungünstigere – steuerliche<br />

Wertansätze zu berücksichtigen sind, als vorstehend dargestellt.<br />

Umsatzsteuer<br />

<strong>Die</strong> Miet- und Pachtumsätze der Gesellschaft sind von der<br />

Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 12a UStG). <strong>Die</strong> Gesellschaft hat<br />

jedoch zur Besteuerung dieser Umsätze optiert (§ 9 UStG),<br />

soweit dies gesetzlich möglich ist und mietvertraglich vereinbart<br />

werden kann.<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaft ist insoweit berechtigt, die ihr für erbrachte<br />

Leistungen (z. B. Bauleistungen) in Rechnung gestellte Umsatzsteuer<br />

als Vorsteuer geltend zu machen. Soweit die Gesellschaft<br />

nicht optionsfähige Mietumsätze erbringt, steht ihr der Vorsteuerabzug<br />

nicht zu. Der Umsatzsteueraufwand ist von ihr dann<br />

zusätzlich zu finanzieren.<br />

Bei einer Änderung des Umfangs der steuerpflichtigen Vermietung<br />

gegenüber den Verhältnissen im Jahr der Fertigstellung<br />

der Immobilie oder bei einer steuerfreien oder -pflichtigen<br />

Objektveräußerung während eines Zeitraumes von 10 Jahren ist<br />

der Vorsteuerabzug auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

nach §15a UStG zu berichtigen. Bei einer Änderung der Vermietungsverhältnisse<br />

ist der Vorsteuerabzug mit jährlich 1/10tel des<br />

49


auf die Änderung entfallenden Vorsteueranteils bis zum Ende des<br />

Berichtigungszeitraumes zu berichtigen. Bei einer Veräußerung<br />

erfolgt die Berichtigung entsprechend. Sie erfolgt jedoch bereits<br />

vollumfänglich im Jahr der Veräußerung.<br />

Darüber hinaus wird die Gesellschaft weitere steuerbare Leistungen<br />

durch die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen erbringen,<br />

die jedoch nach § 4 Nr. 8f UStG befreit sind. <strong>Die</strong> Gesellschaft<br />

optiert zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG dieser Umsätze.<br />

Für Leistungen, die nach Rechtsansicht der Finanzverwaltung<br />

nicht gegenüber der Gesellschaft, sondern gegenüber dem Gesellschafter<br />

erbracht werden (z. B. Teile der Treuhand- und Steuerberatungsleistungen),<br />

steht der Gesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />

nicht zu.<br />

Einheitliche und gesonderte<br />

Feststellung<br />

<strong>Die</strong> Einkünfte sind den Gesellschaftern nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

festkapitalanteilig zuzurechnen. Verfahrensrechtlich werden<br />

mittelbar beteiligte Treugeber grundsätzlich wie Gesellschafter<br />

behandelt, da die Zwischenschaltung eines Treuhänders unbeachtlich<br />

ist, wenn ihm wirtschaftliche Einkünfte nicht zugerechnet<br />

werden. <strong>Die</strong> Einkünfte aus der Beteiligungsgesellschaft werden<br />

vom zuständigen Betriebsfinanzamt gemäß § 180 Abs. 1 Nr.<br />

50<br />

2a AO einheitlich und gesondert für jeden Gesellschafter festgestellt.<br />

An diese Feststellungen ist das Wohnsitzfinanzamt des<br />

Gesellschafters gebunden. <strong>Die</strong> hieraus resultierenden Steuern<br />

trägt der Gesellschafter persönlich.<br />

Angabenvorbehalt<br />

<strong>Die</strong> dargestellten steuerlichen Folgen stehen in Übereinstimmung<br />

mit dem Gesetz der veröffentlichten finanzgerichtlichen<br />

Rechtsprechung sowie den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />

zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe.<br />

<strong>Die</strong> dargestellten steuerlichen Folgen stehen unter dem Vorbehalt<br />

der Anerkennung durch die Finanzverwaltung. Jedem Anlageinteressenten<br />

wird empfohlen, sich ggf. individuell über die ihn<br />

betreffenden steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung bei seinem<br />

steuerlichen Berater zu informieren.<br />

Der Anbieter des Beteiligungsangebotes übernimmt keine<br />

Zahlung von Steuern für den Anleger. Alle aus dem Geschäftsbetrieb<br />

der Beteiligungsgesellschaft resultierenden betrieblichen<br />

Steuern, die von der Beteiligungsgesellschaft zu entrichten sind,<br />

sind aus dem Bewirtschaftungsergebnis zu zahlen. <strong>Die</strong> aus der<br />

Beteiligung resultierenden persönlich zu tragenden Steuern sind<br />

durch den jeweiligen Beteiligten zu zahlen.


<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

<strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsqualität des 1998/1999 fertig gestellten<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> erfüllt die mit der First-Class-Hotelkategorie<br />

verbundenen anspruchsvollen Anforderungen umfassend. Das<br />

Hotelgebäude ist in die Denkmalliste der Stadt <strong>Aachen</strong> aufgenommen<br />

und wurde in Abstimmung mit der Denkmalbehörde saniert.<br />

<strong>Die</strong> nachfolgende Beschreibung der wichtigsten Gewerke<br />

kann nur ansatzweise die Exklusivität des Gebäudes vermitteln.<br />

Erschließung, Versorgung, Entsorgung<br />

Das Objekt ist durch die in der angrenzenden Straße Monheimsallee<br />

liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen erschlossen.<br />

Der Hauptzugang an der Monheimsallee verfügt über eine großzügig<br />

gestaltete Vorfahrtsanlage, Tiefgaragenein- und -ausfahrt<br />

sind angebunden.<br />

Abbruch<br />

Der vorhandene Gebäudeteil aus den siebziger Jahren, der Hotel<br />

und Eurogress verbindet, wurde bis auf die Unterkellerung komplett<br />

abgerissen. Bei dem sanierten Altbau beschränkte sich der<br />

Abriss auf die für die Umgestaltung notwendigen Arbeiten.<br />

Rohbau<br />

<strong>Die</strong> erforderlichen Neugründungen wurden gemäß Statik und<br />

Bodengutachten erstellt und beschränkten sich auf die Errichtung<br />

des neu zu erstellenden Ballsaales. Dessen Tragkonstruktion<br />

besteht aus einem Stützen-Unterzugsystem in Stahlbeton bzw.<br />

Stahlverbund. Um einen möglichst stützenfreien Saal zu erhalten,<br />

erfolgte der Dachdeckenabschluss als Leichtbauweise in Stahltrapezblech<br />

nach Vorgabe des Statikers. Beim Altbau beschränkten<br />

sich die Rohbauarbeiten überwiegend auf die Erstellung neuer<br />

Raumtrennwände, im Kellergeschoss als Mauerwerkswände.<br />

Dächer<br />

Der Neubau erhielt eine Flachdacheindichtung als Warmdach. <strong>Die</strong><br />

Dächer des Altbaus bestehen aus Ziegeldächern und Flachdächern<br />

sowie plattierten Dachterrassen. Sämtliche Dachflächen wurden<br />

saniert bzw. überarbeitet. Ein bestehender Innenhof wurde ausgebaut<br />

und erhielt ein Dach mit umlaufenden Oberlichtern.<br />

Fassade<br />

<strong>Die</strong> historische Fassade des Altbaus unterliegt der Stadtbildsatzung<br />

und wurde komplett saniert, gereinigt und mit mineralischer<br />

Farbe gestrichen. Zinkabdeckungen und Einfassungen wurden<br />

überarbeitet oder erneuert. <strong>Die</strong> Fassade des Neubaus wurde als<br />

Bindeglied zwischen der historischen Fassade und dem angrenzenden<br />

Eurogress in enger Abstimmung mit den zuständigen<br />

Behörden der Stadt <strong>Aachen</strong> konzipiert.<br />

Fenster<br />

Holzfenster mit Isolierverglasung bzw. unter Denkmalschutz stehende<br />

Kastenfenster mit Einfachverglasung.<br />

Technischer Ausbau<br />

Elektro<br />

Das Gebäude ist an das öffentliche Netz der Stadt <strong>Aachen</strong> ange-<br />

<strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />

<strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />

schlossen. Das komplette Leitungsnetz des Altbaus wurde erneuert.<br />

Sämtliche sicherheitsrelevanten Einbauten wurden an eine<br />

Netzersatzanlage angeschlossen.<br />

Nachrichtentechnik, Elektro-akustische Anlagen<br />

Der Hotelbereich erhielt eine Ela-Anlage mit Lautsprechern zur<br />

Übertragung von Rundfunk- und hausinternen Programmen. Im<br />

Ballsaal wurde eine separate hochwertige Beschallungsanlage<br />

installiert. <strong>Die</strong> Konferenzräume erhielten Konferenztechnik nach<br />

Nutzerangaben.<br />

Brandmeldeanlage<br />

Eine flächendeckende Brandmeldeanlage leitet das Auslösen der<br />

kompletten Rauch- und Brandmelder über die Rezeption an die<br />

Feuerwehr weiter.<br />

EDV-Anlage<br />

Das Hotel wurde mit hotelspezifischer Hard- und Software ausgestattet.<br />

Sämtliche Zimmertüren sowie das EDV- und Kassensystem<br />

wurden über ein Chipkarten-System verbunden. Außerdem<br />

ermöglicht das System eine Energieoptimierung.<br />

TK-Anlage/Videoüberwachung<br />

<strong>Die</strong> vorhandene Telefonanlage wurde ausgebaut und durch<br />

moderne ISDN-Anlagen ersetzt, die Personenrufanlage wurde<br />

erneuert. Nebeneingänge, Garagenzufahrt sowie die Tiefgarage<br />

werden mit Videokameras und Monitor am Empfang überwacht.<br />

Heizung<br />

<strong>Die</strong> Wärmeversorgung erfolgt durch Anschluss an das Fernwärmenetz<br />

der Stadt <strong>Aachen</strong>. <strong>Die</strong> Heizung gliedert sich in vier<br />

wesentliche Anlagesysteme: Lüftungs- und Klimaanlage, statische<br />

Heizflächen und Brauchwasser.<br />

Raumlufttechnik<br />

Im Untergeschoss des Objekts wurden neue Lüftungsanlagen eingebaut.<br />

Sämtliche öffentliche Bereiche und Zimmer wurden klimatisiert,<br />

wobei die Hotelzimmer Vier-Wege-Fan-Coil-Geräte<br />

erhielten.<br />

Wärme<br />

Sämtliche Gästezimmer-Bäder erhielten eine zusätzliche Heizung<br />

über Handtuchwärmer oder Heizkörper.<br />

Sanitär<br />

Das Gebäude wird über den städtischen Kanalanschluss entwässert.<br />

Unter Rückstauebene anfallende Abwässer werden dem<br />

Abwasserkanal durch Hebeanlagen zugeführt. Küchenabwässer<br />

werden vor Eintritt in den städtischen Kanal aufbereitet. <strong>Die</strong><br />

Warmwasserversorgung erfolgt zentral. Sämtliche Fall- und<br />

Steigleitungen wurden erneuert. Alle Bäder wurden komplett<br />

saniert und erhielten in enger Abstimmung mit dem Hotelbetreiber<br />

neue hochwertige Sanitärobjekte.<br />

Gebäudemanagement<br />

Das Gebäudemanagement wurde in die Hotel-EDV-Anlage inte-<br />

51


griert. Sie erhielt folgende Gebäudeautomationskomponenten:<br />

Gebäudeleittechnik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Parksystem,<br />

Zugangskontrollsystem und Brandmeldealarmierung.<br />

Aufzüge<br />

<strong>Die</strong> vorhandenen Aufzüge wurden steuerungstechnisch überarbeitet<br />

und erhielten neue Kabinen. Zusätzlich wurde ein Lastenaufzug<br />

und im Küchenbereich ein Serviceaufzug über alle Etagen<br />

installiert.<br />

Küchentechnik<br />

Das im Bereich des Innenhofes geplante Restaurant erhielt eine<br />

unmittelbar an die Hauptküche angebundene separate Küche. <strong>Die</strong><br />

Hauptküche wurde in Auslegung und Technik den neuen Anforderungen<br />

angepasst.<br />

Ausstattung<br />

<strong>Die</strong> vertraglich vereinbarten Leistungen umfassten die Lieferung<br />

eines funktionsfähigen, bezugsfertigen Hotels mit Nebeneinrichtungen<br />

für Gastronomiebereiche, Konferenzräume, Bar und Ballsaal.<br />

<strong>Die</strong> Zimmer wurden überwiegend als Doppelzimmer eingerichtet.<br />

Zimmerwände und -decken erhielten einen glatten Putz mit<br />

Anstrich bzw. Tapete, abgestimmt auf die Inneneinrichtung, die<br />

Zimmer des 1. bis 3. Obergeschosses zusätzlich umlaufende Stuckprofile.<br />

<strong>Die</strong> Flure erhielten eine Abhangdecke aus Gipskarton.<br />

<strong>Die</strong> Fußböden der Zimmer und der Flure wurden mit Teppichboden<br />

im Hoteldesign ausgelegt. Alle erhaltenswerten Zimmertüren<br />

wurden denkmalpflegerisch überarbeitet und an ein<br />

Chipkarten-Schließsystem angeschlossen.<br />

Sämtliche Elektroschalter und Abdeckungen stammen aus<br />

einem hochwertigen Programm. Heizung und Kühlung aller<br />

Hotelzimmer erfolgen durch individuell über einen Thermostaten<br />

zu regelnde Fan Coils. <strong>Die</strong> Badezimmer werden zusätzlich<br />

beheizt. Jedes Zimmer erhielt zwei Telefone mit ISDN-Anschluss<br />

sowie ein hochwertiges TV-Gerät, einen Anschluss für Kabelfernsehen<br />

und Pay-TV sowie einen Internetanschluss.<br />

<strong>Die</strong> Badezimmer wurden komplett erneuert und erhielten je<br />

nach Größe Duschtassen bzw. Badewannen, hochwertige Waschtische<br />

aus Naturstein, Wand-Hänge-WC, Spiegel sowie sämtliche<br />

erforderlichen Kleinteile. Beleuchtet werden sie über dekorative<br />

Spiegelleuchten bzw. Einbaustrahler. Boden und Wände wurden<br />

im Spritzbereich raumhoch gefliest bzw. mit Naturstein verkleidet.<br />

<strong>Die</strong> übrigen Flächen erhielten eine Tapete.<br />

<strong>Die</strong> Halle mit Rezeption, Lobby, Teehalle und Restaurant<br />

wurde zum repräsentativsten Teil des Hotels. Entsprechend wurde<br />

beim Ausbau besonderer Wert auf die Gestaltung gelegt. Decken<br />

und Wände erhielten zum Teil aufwändige Stuckarbeiten. <strong>Die</strong><br />

Böden wurden mit hochwertigem Teppich zwischen Naturstein<br />

belegt. <strong>Die</strong> Beleuchtung erfolgt über dekorative Sonderleuchten.<br />

Der Ballsaal erhielt mobile Trennwände, die eine Dreiteilung<br />

ermöglichen. <strong>Die</strong> Wand- und Deckengestaltung erfolgte unter<br />

Beachtung akustischer Forderungen in enger Abstimmung mit<br />

dem Innenarchitekten.<br />

Außenanlagen<br />

Vorfahrt und Innenhöfe wurden nach historischem Vorbild neu<br />

gestaltet.<br />

Konferenz-, Wellness- und Beauty-<br />

Center<br />

<strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsqualität des 2001/2002 im ehemaligen<br />

Kurmittelhaus errichteten Konferenz-, Wellness- und Beauty-<br />

Centers entspricht den anspruchsvollen Anforderungen des Park-<br />

52<br />

hotel <strong>Quellenhof</strong>. Das Kurmittelhaus wurde in die Denkmalliste<br />

der Stadt <strong>Aachen</strong> aufgenommen und in Abstimmung mit der<br />

Denkmalbehörde umgebaut und saniert.<br />

Erschließung, Versorgung, Entsorgung<br />

Der Konferenz- und Wellness-Bereich ist sowohl vom Hotel als<br />

auch von der Monheimsallee über den Parkplatz und somit auch<br />

für Nichthotelgäste direkt zugänglich. <strong>Die</strong> Ver- und Entsorgung<br />

wurde durch den Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz bzw.<br />

an die Leitungen des Hotels realisiert.<br />

Erdarbeiten, Abbruch<br />

<strong>Die</strong> notwendigen Erdarbeiten an der westlichen Stützwand, zum<br />

Realisieren von Tageslicht in einem Konferenzsaal, wurden so ausgeführt,<br />

dass statt Oberlichter Fenster von ca. 2 m Höhe eingebaut<br />

werden konnten. Um der neuen Nutzung gerecht zu werden,<br />

wurden fast alle nichttragenden Wände entfernt. Für die Entfernung<br />

der tragenden Wände wurden die statisch notwendigen<br />

Maßnahmen getroffen.<br />

Rohbau<br />

<strong>Die</strong> erforderliche Ertüchtigung der tragenden Mauerwerkswände<br />

wurde gemäß Statik erstellt. Das neue Dach des großen Konferenzsaales<br />

wurde nach Vorgabe des Statikers stützenfrei in<br />

Leichtbauweise ausgeführt. <strong>Die</strong> Rohbauarbeiten beschränkten<br />

sich darüber hinaus überwiegend auf die Erstellung neuer Raumtrennwände<br />

aus Mauerwerk.<br />

Dächer<br />

<strong>Die</strong> neuen Dächer wurden als Flachdach oder als leicht geneigte<br />

Dächer mit Bitumendichtung ausgeführt. <strong>Die</strong> bestehenden<br />

Dächer wurden überarbeitet und instand gesetzt.<br />

Fassade<br />

<strong>Die</strong> historische Fassade des Kurmittelhauses unterliegt der Stadtbildsatzung.<br />

<strong>Die</strong> südliche Fassade des großen Konferenzsaales<br />

wurde komplett neu gestaltet. <strong>Die</strong> Fassaden des westlichen Innenhofes<br />

wurden saniert, gereinigt und mit mineralischer Farbe<br />

gestrichen. Zinkabdeckungen und Einfassungen wurden überarbeitet<br />

oder erneuert.<br />

Fenster<br />

Vorhandene Fenster mit Einfachverglasung wurden überarbeitet<br />

bzw. durch neue Fenster mit Isolierverglasung ersetzt. Vorhandene<br />

Fenster mit Isolierverglasung wurden überarbeitet. Ein Konferenzraum<br />

erhielt Fenstertüren, ein anderer Konferenzraum Fenster<br />

mit Rundbogen.<br />

Technischer Ausbau<br />

Elektro<br />

Das Gebäude wurde an das öffentliche Netz der Stadt <strong>Aachen</strong><br />

angeschlossen. Das komplette Leitungsnetz des Altbaus wurde<br />

erneuert. <strong>Die</strong> sicherheitsrelevanten Einbauten wurden an die<br />

Netzersatzanlage angeschlossen.<br />

Nachrichtentechnik<br />

<strong>Die</strong> bestehende Ela-Anlage, die Brandmeldeanlage, die EDVund<br />

Telefonanlage des Hotels wurden für das Kurmittelhaus<br />

erweitert. <strong>Die</strong> Konferenzräume erhielten Konferenztechnik nach<br />

Nutzerangaben. <strong>Die</strong> Zufahrtskontrolle zum Parkplatz wurde an<br />

der Rezeption des Hotels installiert.<br />

Heizung<br />

<strong>Die</strong> Wärmeversorgung erfolgt über Wärmetauscher, angeschlos-


sen an das Fernwärmenetz der Stadt <strong>Aachen</strong>. <strong>Die</strong> Heizung gliedert<br />

sich in vier wesentliche Anlagesysteme: Lüftung/Klima, Statische-<br />

und Fußbodenheizung, Brauchwasser und Schwimmbadwasser.<br />

Sämtliche für die Gäste zugänglichen Bereiche bekamen<br />

eine Be- und Entlüftung mit Kühlung. Das Schwimmbad wird<br />

be- und entlüftet, gekühlt und entfeuchtet. Neben Radiatoren in<br />

Fensterbereichen erhielten Flächen wie der Wellnessbereich und<br />

das Schwimmbad Fußbodenheizung.<br />

Sanitär<br />

Das Gebäude wird über den städtischen Kanalanschluss entwässert.<br />

Unter Rückstauebene anfallende Abwässer werden dem<br />

Abwasserkanal durch Hebeanlagen zugeführt. <strong>Die</strong> Warmwasserversorgung<br />

erfolgt zentral. Sämtliche Fall- und Steigleitungen<br />

wurden erneuert. Alle WC-Anlagen im Konferenz- und im Wellness-Bereich<br />

wurden mit hochwertigen Sanitärobjekten ausgestattet.<br />

Gebäudemanagement<br />

Das Gebäudemanagement wurde in die bestehende Hotel EDV-<br />

Anlage integriert und umfasst nachstehende Komponenten:<br />

Leittechnik<br />

◆ Mess-, Steuer- und Regeltechnik<br />

◆ Parksystem<br />

◆ Zugangskontrollsystem und Brandmeldealarmierung.<br />

Aufzug<br />

Im Konferenzbereich wurde zwischen Untergeschoss und Erdgeschoss<br />

ein Service-Aufzug installiert.<br />

Ausstattung<br />

<strong>Die</strong> Ausstattung des Kurmittelhauses wurde mit den Innenarchitekten<br />

und der Pächterin abgestimmt. <strong>Die</strong> gesamte Ausstattung<br />

und Einrichtung entspricht den anspruchsvollen Anforderungen<br />

<strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />

und dem Standard des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong>. Nachstehende<br />

Beschreibung der wichtigsten Gebäudeteile gibt nur die Auswahl<br />

von Baumaterialien an, die Innenarchitekten legten die Gestaltung,<br />

die Form und die Verarbeitung fest.<br />

<strong>Die</strong> Möblierung und die Einrichtungsgegenstände wurden<br />

nach Bemusterung ausgewählt. Decken und Wände im Konferenzbereich<br />

wurden in Putz ausgeführt. <strong>Die</strong> Oberflächen wurden<br />

in der Regel mit hochwertigen Anstrichen behandelt. Wände und<br />

Böden in Nassbereichen wurden mit Naturstein oder hochwertigen<br />

Fliesen belegt. Im Fitnessbereich wurde ein Holzboden verlegt.<br />

Im Konferenzbereich liegen Teppichböden in Hotelqualität.<br />

<strong>Die</strong> Türen im Konferenzbereich sind 1-flügelig bzw. 2-flügelig<br />

mit erhöhter Schallschutzanforderung in lackierter Ausführung<br />

mit dekorativen Beschlägen und Sonderzargen. Im Wellness-Bereich<br />

wurden auch ESG-Glastüren geätzt eingebaut. <strong>Die</strong><br />

Räume werden über dekorative Sonderleuchten, Einbauleuchten<br />

oder Wandleuchten beleuchtet. Sämtliche Elektroschalter und<br />

Abdeckungen stammen aus einem hochwertigen Programm. Ein<br />

Konferenzraum erhielt eine mobile Trennwand. <strong>Die</strong> Wand- und<br />

Deckengestaltung erfolgte unter Beachtung akustischer Forderung<br />

in enger Abstimmung mit den Innenarchitekten.<br />

Außenanlagen<br />

<strong>Die</strong> Innenhöfe wurden nach historischem Vorbild gestaltet. Der<br />

Brunnen im westlichen Hof wurde gereinigt und überarbeitet. <strong>Die</strong><br />

Außenanlagen an der West- und Nordseite wurden gründlich<br />

gesäubert und gepflegt. Zum Schutz gegen Einblicke ins<br />

Schwimmbad wurde eine dichte Begrünung an der Nordfassade<br />

des Bades angebracht.<br />

Grundrisse<br />

Es wird darauf verzichtet, die Grundrisse der Gebäude darzustellen.<br />

Sofern ernsthafte Interessenten es wünschen, wird der Prospektherausgeber<br />

sie gerne zur Verfügung stellen.<br />

53


§ 1 Firma, Sitz<br />

1. <strong>Die</strong> Firma der Gesellschaft lautet:<br />

<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong><br />

<strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG.<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist 52391 Disternich.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

1. Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung, der Betrieb von<br />

Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,<br />

insbesondere die Verwaltung und Vermietung von Hotels<br />

sowie sonstiger gewerblicher Immobilien.<br />

2. Sie kann Handelsgeschäfte und Rechtshandlungen aller Art<br />

vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen, die zur<br />

Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich oder dienlich<br />

sind. <strong>Die</strong> Gesellschaft kann zur Erreichung dieses Zweckes<br />

auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben.<br />

3. <strong>Die</strong> Gesellschaft ist Eigentümerin des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

in <strong>Aachen</strong>. Der Grundbesitz ist verzeichnet im Grundbuch<br />

von <strong>Aachen</strong>, Blatt 24322, Gemarkung <strong>Aachen</strong>, Flur 71, Flurstück<br />

Nr. 3710 mit einer Gesamtgröße von 12.014 m 2 .<br />

Das erworbene Grundstück ist in Abt. II des Grundbuches<br />

mit beschränkt persönlichen <strong>Die</strong>nstbarkeiten und einem Vorkaufsrecht<br />

belastet. An laufender Nr. 1 ist vermerkt: Unterlassen<br />

der Änderung der jetzigen Zweckbestimmung der<br />

Grundstücksaufbauten des Kurhauses <strong>Quellenhof</strong>, befristet<br />

bis zum 31.12.2049 für das Land Nordrhein-Westfalen; an<br />

laufender Nr. 2 ist eingetragen: Recht zum Betrieb eines Kurmittelhauses,<br />

bedingt, befristet, für die Stadt <strong>Aachen</strong>; schließlich<br />

ist an laufender Nr. 3 ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle<br />

zugunsten der Stadt <strong>Aachen</strong> vermerkt.<br />

<strong>Die</strong> beschränkt persönlichen <strong>Die</strong>nstbarkeiten dienen der<br />

Sicherung der bestehenden Nutzungsbindung des Kurmittelhauses<br />

als Thermalbad mit medizinischem Badebetrieb bzw.<br />

physikalischer Therapie durch die Stadt <strong>Aachen</strong>. Ein entsprechender<br />

Pachtvertrag mit der Stadt <strong>Aachen</strong> – zunächst auf die<br />

Dauer bis 31.10.2000 abgeschlossen – ermöglicht vertraglich<br />

diese Nutzung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch<br />

Gewährung umfänglicher Mittel den Betrieb des Kurmittelhauses<br />

gefördert; hierauf beruht die Zweckbindung bis zum<br />

31.12.2049.<br />

Der Kaufvertrag mit der Stadt <strong>Aachen</strong> enthält verschiedene<br />

Verpflichtungen im Hinblick auf die Modernisierung, den<br />

Betrieb sowie den Standort des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> auf die<br />

Dauer von 20 Jahren. <strong>Die</strong>se Verpflichtungen sind durch grundpfandrechtlich<br />

in Höhe von DM 3 Mio. besicherte Vertragsstrafenversprechen<br />

zugunsten der Stadt <strong>Aachen</strong> geschützt.<br />

Mit der Durchführung des Investitionsvorhabens und dem<br />

Betrieb des Hotels auf der Grundlage des mit der DORINT<br />

AG geschlossenen Pachtvertrages werden diese kaufvertraglichen<br />

Verpflichtungen erfüllt. <strong>Die</strong> DORINT AG hat sich<br />

einer Betriebsverpflichtung unterworfen, die den Anforderungen<br />

des Grundstückskaufvertrages entspricht.<br />

<strong>Die</strong> von der Fondsgesellschaft aufgenommenen und aufzunehmenden<br />

Finanzierungen werden im erforderlichen<br />

Umfang auf dem Fondsgrundstück durch Grundpfandrechte<br />

besichert.<br />

54<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

(in der Fassung der Gesellschafterversammlung vom 28. November 2001)<br />

4. <strong>Die</strong> Fondsgesellschaft hat die <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungsund<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH mit der Durchführung<br />

der umfassenden Sanierung und Modernisierung sowie<br />

Erweiterung des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> beauftragt. <strong>Die</strong> Vergütung<br />

ist in § 7 des Gesellschaftsvertrages berücksichtigt.<br />

4a. <strong>Die</strong> Komplementäre werden berechtigt, zur Umstrukturierung<br />

des Kurmittelhauses in einen Konferenz-, Wellness-,<br />

Fitness- und Beautybereich, die in § 7a (Investitionsplan der<br />

Erweiterung) ausgewiesenen Leistungen mit den benannten<br />

Vertragspartnern zu beauftragen.<br />

§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital,<br />

Kapitalerhöhung,<br />

Kapitalanteile, Hafteinlage<br />

1. <strong>Die</strong> Gesellschaft hat zwei persönlich haftende Gesellschafter.<br />

Persönlich haftende Gesellschafter sind:<br />

a) Herr Helmut Jagdfeld, Köln<br />

b) Herr Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger, <strong>Aachen</strong><br />

<strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter sind am Gesellschaftskapital<br />

nicht beteiligt. Im Falle des Ausscheidens eines<br />

oder beider persönlich haftender Gesellschafter hat der Treuhandkommanditist<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB das Recht, weitere persönlich haftende<br />

Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

2. Kommanditisten sind:<br />

a) Fundus Baubetreuung Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />

Hohenstaufenring 57, 50674 Köln, mit einem Kapitalanteil<br />

von DM 80.000;<br />

b) <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH, Hohenstaufenring<br />

57, 50674 Köln, mit einem Kapitalanteil von DM<br />

20.000;<br />

c) <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Hohenstaufenring 57, 50674 Köln, mit einem<br />

Kapitalanteil von DM 100.000;<br />

d) Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, Bergstraße 2, 52391 Disternich – im folgenden<br />

„Treuhandkommanditist“ genannt – mit einem<br />

Kapitalanteil von DM 100.000.<br />

3. Das Gesellschaftskapital soll zur Finanzierung des Investitionsplanes<br />

auf voraussichtlich DM 65.000.000 (in Worten:<br />

fünfundsechzigmillionen) durch Erhöhung des Kapitalanteils<br />

des Treuhandkommanditisten oder durch Aufnahme<br />

weiterer Kommanditisten erhöht werden.<br />

3a. Das Gesellschaftskapital soll zur Finanzierung der nach § 7a<br />

vorgesehenen Investitionen um DM 23.800.000 (i. W.: dreiundzwanzigmillionenachthunderttausend)<br />

durch Erhöhung<br />

des Kapitalanteils des Treuhandkommanditisten oder anderer<br />

Kommanditisten oder durch Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

erhöht werden.<br />

<strong>Die</strong> Komplementäre sind berechtigt, nach Abschluss von<br />

Verträgen über die in § 7a vorgesehen Leistungen und Garantien<br />

eine Bankzwischenfinanzierung im Betrag von bis zu<br />

DM 23.800.000 (i. W.: dreiundzwanzigmillionenachthunderttausend)<br />

in Anspruch zu nehmen und den Darlehensgeber<br />

durch Grundschulden auf dem Grundbesitz gem. § 2 Ziff.<br />

3 dinglich zu sichern.


<strong>Die</strong> zum 01.03.2001 an der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten<br />

bzw. über den Treuhandkommanditisten beteiligten<br />

Treugeber sind innerhalb einer vom Komplementär zu<br />

bestimmenden Frist, die einen Zeitraum von vier Wochen<br />

nicht unterschreiten darf, berechtigt, selbst oder durch den<br />

von ihnen zu benennende Personen, die vorbezeichnete Kapitalerhöhung<br />

zu übernehmen.<br />

Sofern die gezeichneten Beträge den Betrag der vorstehenden<br />

Kapitalerhöhung überschreiten, ist der insoweit bevollmächtigte<br />

Treuhandkommanditist berechtigt, die Zeichnungsbeträge<br />

anteilig entsprechend herabzusetzen und mit diesem Betrag den<br />

Kapitalanteil zu erhöhen bzw. den Beitritt des durch Gesellschafter<br />

benannten Dritten zu bewirken. <strong>Die</strong> Mindestbeteiligung<br />

an der Kapitalerhöhung soll DM 10.000 betragen. Höhere<br />

Beträge sollen ganzzahlig durch DM 10.000 teilbar sein.<br />

4. Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />

einmal oder mehrmals weitere Kommanditisten in die<br />

Gesellschaft aufzunehmen bzw. seinen Kapitalanteil zu erhöhen,<br />

insgesamt jedoch höchstens bis die zur Durchführung<br />

des Investitionsplanes festgelegte Gesellschaftskapitalerhöhung<br />

erbracht ist.<br />

5. <strong>Die</strong> Kapitalanteile der Gesellschafter sind fest. Sie bilden<br />

zusammen das Gesellschaftskapital. <strong>Die</strong> in das Handelsregister<br />

für jeden Kommanditisten einzutragende Hafteinlage wird<br />

auf 50 % seines Kapitalanteils (Pflichteinlage) festgesetzt.<br />

6. <strong>Die</strong> Mindestbeteiligung (Kapitalanteil) eines Gesellschafters<br />

soll DM 50.000 betragen; höhere Beträge sollen ganzzahlig<br />

durch 10.000 teilbar sein.<br />

7. Jeder neu aufgenommene Kommanditist hat auf seine Kosten<br />

bei seinem Beitritt in die Gesellschaft dem Treuhandkommanditisten<br />

eine unwiderrufliche und über den Tod hinaus<br />

geltende notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu<br />

allen Anmeldungen zum Handelsregister, an denen ein Kommanditist<br />

mitzuwirken verpflichtet ist, zu erteilen. Eine entsprechende<br />

Verpflichtung trifft den Sonderrechtsnachfolger in<br />

einem Kommanditanteil.<br />

§ 4 Gesellschafterkonten<br />

1. Das gezeichnete Kapital ist das Gesellschaftskapital (Kapitalkonto<br />

I). Es ist unveränderlich und maßgebend für das<br />

Stimmrecht, für die Ergebnisverteilung, für die Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen sowie dem Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />

sowie den Liquidationserlös.<br />

2. Das Agio wird einer Kapitalrücklage zugeführt.<br />

3. Jahresfehlbeträge der dem Geschäftsjahr vorangegangenen<br />

Geschäftsjahre werden auf dem Verlustvortragskonto ausgewiesen.<br />

Jahresüberschüsse werden dem Verlustvortragskonto<br />

bis zu seinem Ausgleich gutgeschrieben. Übersteigende Beträge<br />

werden als Gewinnvortrag ausgewiesen. Das Ergebnis des<br />

Geschäftsjahres wird als Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausgewiesen<br />

(Kapitalkonto II).<br />

4. <strong>Die</strong> Entnahmen (Ausschüttungen) werden gesondert verbucht<br />

(Kapitalkonto III).<br />

5. Für den Leistungsverkehr und sonstigen Abrechnungsverkehr<br />

zwischen der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />

wird ein gesondertes Verrechnungskonto geführt. Auf diesem<br />

Konto werden Forderungen und Verbindlichkeiten im Verhältnis<br />

von Treuhandkommanditisten, Kommanditisten und<br />

Gesellschaft zueinander verbucht.<br />

6. Vorbehaltlich § 5 Ziffer 3 werden die Kapitalkonten inkl.<br />

Kapitalrücklage nicht verzinst.<br />

7. Bei der Umstellung der Kapitalkonten von Deutsche Mark auf<br />

EURO erfolgt die Umstellung der Kapitalkonten I, II und III,<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

des Verrechnungskontos sowie der Kapitalrücklage nach Maßgabe<br />

der festgelegten Währungsparität Deutsche Mark zu EURO.<br />

§ 5 Erbringung der Kommanditeinlagen<br />

(Pflichteinlage)<br />

1. Kommanditisten und Treugeber sind zur Barleistung ihrer<br />

Pflichteinlage (Kapitalanteil zzgl. 5 % Agio) auf das Treuhandkonto<br />

gem. den Bedingungen der Beitrittserklärung verpflichtet.<br />

2. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />

Pflichteinlage nach Vorliegen entsprechender Treuhandaufträge<br />

Dritter und Eingang der gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />

auf den Treuhandkonten.<br />

3. Leistet ein Gesellschafter seine Einzahlung nicht fristgerecht,<br />

sind die Gesellschaft oder der Treuhandkommanditist<br />

berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von bis zu<br />

12 % p. a. zu verlangen. <strong>Die</strong> Geltendmachung weiteren Schadenersatzes<br />

durch die Gesellschaft bleibt davon unberührt.<br />

Dem säumigen Gesellschafter bleibt es vorbehalten, einen<br />

geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.<br />

4. Wird die Pflichteinlage trotz Mahnung und Nachfrist nicht oder<br />

nicht in voller Höhe erbracht, sind die persönlich haftenden<br />

Gesellschafter im Namen der Gesellschaft oder der Treuhandkommanditist<br />

berechtigt und bevollmächtigt, von dem Beitrittsvertrag<br />

mit dem säumigen Gesellschafter zurückzutreten, ihn<br />

durch schriftliche Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen<br />

und unter Befreiung von § 181 BGB in entsprechendem<br />

Umfang neue Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

5. Der ausgeschiedene Gesellschafter trägt die im Zusammenhang<br />

mit seinem Ausschluss entstandenen Kosten, mindestens<br />

jedoch einen Betrag in Höhe des Agios der von ihm<br />

ursprünglich gezeichneten Beteiligung. Insoweit ist die<br />

Gesellschaft zur Verrechnung mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen<br />

berechtigt. Dem Gesellschafter bleibt es vorbehalten,<br />

einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.<br />

6. Anstelle des Ausschlusses sind die persönlich haftenden<br />

Gesellschafter im Namen der Gesellschaft in Abstimmung<br />

mit dem Treuhandkommanditisten berechtigt und bevollmächtigt,<br />

die Gesellschaftseinlage des in Verzug geratenen<br />

Gesellschafters auf den Betrag der geleisteten Zahlungen,<br />

abzüglich 5 % Agio, herabzusetzen. Ziffer 5 gilt entsprechend.<br />

7. Der Treuhandkommanditist haftet im Verhältnis der Gesellschafter<br />

untereinander für die Erbringung der von ihm treuhänderisch<br />

übernommenen Pflichteinlage, beschränkt auf die von<br />

den Treugebern auf Treuhandkonten des Treuhandkommanditisten<br />

vorgenommenen Einzahlungen. Er ist verpflichtet, die<br />

auf seinen Treuhandkonten eingegangenen Zahlungen der<br />

Treugeber unter Berücksichtigung der Mittelfreigabebedingungen<br />

im Treuhandauftrag an die Deutsche Bau- und Bodenbank<br />

AG, Stuttgart, zur Erfüllung der treuhänderisch übernommenen<br />

Verpflichtung in die Gesellschaft einzubringen.<br />

§ 6 Rechtsstellung der treuhänderisch<br />

beteiligten Gesellschafter<br />

1. Der Treuhandkommanditist erwirbt, hält und verwaltet seine<br />

Gesellschaftsbeteiligung treuhänderisch für Treugeber, mit<br />

denen er nach einheitlichem Muster Treuhandverträge<br />

geschlossen hat. Der Treuhandkommanditist wird seine<br />

Gesellschafterrechte im Interesse der Treugeber ausüben. Er<br />

wird dabei den Weisungen der Treugeber Folge leisten.<br />

2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander werden<br />

die Treugeber, für die der Treuhandkommanditist seine<br />

Gesellschaftsbeteiligung treuhänderisch hält, wie unmittelbar<br />

beteiligte Gesellschafter behandelt. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere<br />

55


für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn<br />

und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben, einem<br />

Liquidationserlös sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher<br />

Rechte, insbesondere auch die Rechte gemäß § 164 HGB<br />

(Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen der Geschäftsführung)<br />

und § 166 HGB (Kontrollrechte).<br />

3. <strong>Die</strong> Treugeber haben das Recht, an den Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen und das ihnen vom Treuhandkommanditisten<br />

überlassene Stimmrecht auszuüben.<br />

4. Soweit nachfolgend die Begriffe Gesellschafter oder Kommanditist<br />

verwandt werden, sind damit auch die Treugeber<br />

umfasst.<br />

§ 7 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

1. Zur Erreichung des Gesellschaftszweckes gemäß § 2 dieses<br />

Vertrages gilt der nachfolgende Investitions- und Finanzierungsplan.<br />

2. In Höhe von 5 % des Gesellschaftskapitals entstehen weitere<br />

Kosten der Eigenkapitalbeschaffung, die der Vertriebsbeauftragten<br />

<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH zustehen.<br />

3. <strong>Die</strong> Gesellschaft wird in dem gesetzlich zulässigen Umfang<br />

für die Umsatzsteuerpflicht ihrer Mieteinnahmen optieren (§<br />

9 UStG). Sämtliche Positionen im Investitionsplan mit Ausnahme<br />

der Position Treuhandauftrag sind daher ohne<br />

Umsatzsteuer ausgewiesen.<br />

4. <strong>Die</strong> Komplementäre sind berechtigt, bei der Vereinbarung der<br />

langfristigen Bankdarlehen zusätzlich ein Disagio in Höhe von<br />

10 % des Bruttodarlehens zu vereinbaren. Bis zur Durchführung<br />

der nach § 3 Ziff. 3 vorgesehenen Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

sind die Komplementäre berechtigt, die Investitionsaufwendungen<br />

durch kurzfristige Darlehen zu finanzieren.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

gemäss § 7<br />

Mittelverwendung: TDM % T€ **<br />

Grundstück/AK Gebäude/Alteinrichtung 14.200 17,75 7.260<br />

Baukosten 44.900 56,12 22.957<br />

Einrichtung Hotel 5.100 6,37 2.608<br />

Baubetreuung Pächter 1.000 1,25 511<br />

Treuhandschaft – J & P – 500 0,63 256<br />

Steuerberatung – J & P – 250 0,31 127<br />

EK-Beschaffung – FFV – 5.200 6,50 2.659<br />

Platzierungsverpflichtung – FFV – 500 0,63 256<br />

EK-Einzahlungsgarantie – FFV – 500 0,63 256<br />

Zinsgarantie – FFV – 200 0,25 102<br />

Bürgschaft Zwischenfinanzierung – FFV – 300 0,37 153<br />

Beschaffung Zwischenfinanzierung – FFV – 400 0,50 205<br />

Beschaffung Endfinanzierung 330 0,41 169<br />

Bauzeitzinsen 800 1,00 409<br />

Höchstkostengarantie – FFV – 800 1,00 409<br />

Fondsprojektierung – FFV – 750 0,94 383<br />

Geschäftsbesorgung – FFV – 750 0,94 383<br />

Komplementärvergütung 100 0,12 51<br />

Treuhandauftrag 200 0,25 102<br />

Sonstiges 3.220 4,03 1.647<br />

Gesamtbetrag lt. Investitionsplan: 80.000 100,00 40.903<br />

Mittelherkunft: TDM % T€ **<br />

Eigenkapital<br />

Eigenkapital zum 01.07.1997 300 0,37 153<br />

Emissionskapital 64.700 80,88 33.081<br />

Fremdkapital* 15.000 18,75 7.669<br />

Gesamtbetrag lt. Investitionsplan: 80.000 100,00 40.903<br />

* Das Fremdkapital erhöht sich um ein Disagio von TDM 1.667 auf insgesamt<br />

TDM 16.667.<br />

** T€-Beträge nachrichtlich<br />

56<br />

§ 7a Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Erweiterung<br />

Mittelherkunft: DM T€ **<br />

Kapitalerhöhung* 23.800.000 12.169<br />

zunächst Bankzwischenfinanzierung<br />

Mittelverwendung DM T€ **<br />

Leistungen GU – <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklung 18.400.000 9.408<br />

Ablöse Stadt <strong>Aachen</strong> wegen Vertragsauflösung 300.000 153<br />

Zwischenfinanzierungszinsen 300.000 153<br />

Treuhandschaft – J & P - 130.000 67<br />

Steuerberatung- J & P – 60.000 31<br />

EK-Beschaffung – FFV – 1.904.000 973<br />

Platzierungsverpflichtung – FFV – 185.000 95<br />

Geschäftsbesorgung – FFV - 220.000 112<br />

Komplementäre 10.000 5<br />

Sonstiges 316.000 162<br />

Liquidität 1.975.000 1.010<br />

23.800.000 12.169<br />

Weitere Eigenkapitalbeschaffungsaufwendungen<br />

(Agio) 1.190.000 608<br />

§ 8 Keine Nachschusspflicht/Kein<br />

Wettbewerbsverbot<br />

1. <strong>Die</strong> Kommanditisten übernehmen weder gegenüber Gesellschaftern<br />

noch gegenüber Dritten irgendwelche Zahlungsverpflichtungen,<br />

Haftungen oder Nachschussverpflichtungen,<br />

die über die Verpflichtung zur Leistung des in der Beitrittserklärung<br />

vereinbarten Kapitalanteils hinausgehen. <strong>Die</strong>s<br />

gilt auch für den Fall der Liquidation. Eine Nachschusspflicht<br />

kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter beschlossen<br />

werden. Der vertragliche Ausschluss einer Nachschusspflicht<br />

lässt die gesetzliche Regelung über die Haftung der Kommanditisten<br />

gegenüber Gesellschaftsgläubigern in den §§ 171 ff.<br />

HGB unberührt.<br />

2. Eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals über den in § 3 Ziff.<br />

3 vorgesehenen Betrag hinaus kann mit einer Mehrheit von<br />

75 % der abgegebenen Stimmen auf Antrag der persönlich<br />

haftenden Gesellschafter beschlossen werden. Zur Beteiligung<br />

an einer beschlossenen Kapitalerhöhung ist der einzelne<br />

Gesellschafter oder Treugeber ohne seine Zustimmung<br />

nicht verpflichtet.<br />

3. Durch diesen Gesellschaftsvertrag werden für die Gesellschafter<br />

keine Wettbewerbsbeschränkungen begründet.<br />

§ 9 Geschäftsführung und<br />

Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung und Vertretung sind die persönlich<br />

haftenden Gesellschafter berechtigt und verpflichtet. <strong>Die</strong><br />

Geschäftsführungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafter<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />

die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören, insbesondere<br />

auf die Durchführung und Abwicklung der dem<br />

Investitions- und Finanzierungsplan zugrunde liegenden<br />

Rechtsgeschäfte.<br />

Scheidet ein persönlich haftender Gesellschafter aus der<br />

Gesellschaft aus, so ist der verbleibende geschäftsführende<br />

Gesellschafter allein zur Geschäftsführung und Vertretung<br />

berechtigt. Sobald ein neuer persönlich haftender Gesellschafter<br />

an die Stelle des ausgeschiedenen getreten ist, nehmen<br />

der verbleibende Gesellschafter und der neue persönlich<br />

haftende Gesellschafter die Geschäftsführung und Vertretung<br />

der Gesellschaft wieder gemeinschaftlich wahr.


2. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter sind berechtigt, im<br />

Namen und auf Rechnung der Gesellschaft dritten Personen<br />

oder Gesellschaften die Geschäftsführungsaufgaben zu übertragen.<br />

<strong>Die</strong>se Übertragung bedarf der Zustimmung des Treuhandkommanditisten.<br />

<strong>Die</strong> Verantwortung für die Geschäftsführung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafter wird hiervon<br />

nicht berührt.<br />

3. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter sind von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit sie zur Erreichung<br />

des Gesellschaftszweckes im Rahmen des Investitionsund<br />

Finanzierungsplanes Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen<br />

vornehmen.<br />

4. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter führen die Geschäfte<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.<br />

5. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter erstellen jährlich<br />

einen Geschäftsbericht. Sie berichten dem Treuhandkommanditisten<br />

und dem Verwaltungsrat laufend über die<br />

wesentlichen und außerordentlichen Geschäftsvorfälle.<br />

§ 10 Zustimmungsbedürftige<br />

Rechtsgeschäfte<br />

1. Zu den folgenden Geschäften bedürfen die persönlich haftenden<br />

Gesellschafter der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />

a) Änderungen des Investitionsplanes;<br />

b) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten;<br />

c) Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten, soweit diese nicht zur Absicherung des Finanzierungskonzeptes<br />

erfolgen;<br />

d) Kreditgewährung, mit Ausnahme handelsüblicher Zahlungsziele<br />

und Begebung von Wechseln;<br />

e) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen<br />

Unternehmen;<br />

f) Eingehen von Rechtsgeschäften und Vornahme von<br />

Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

des Unternehmens hinausgehen oder für die<br />

Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind;<br />

g) Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten.<br />

2. Zur Durchführung der in § 7 genannten Maßnahmen und<br />

Rechtshandlungen einschließlich der Belastung des Grundbesitzes<br />

zur Absicherung der Finanzierung gilt die Zustimmung<br />

der Gesellschafter als erteilt, ebenso für die an die <strong>FUNDUS</strong><br />

FONDS-Verwaltungen GmbH zur Besorgung der Fondsund<br />

Objektverwaltung zu erteilende Generalvollmacht.<br />

§ 11 Verwaltungsrat<br />

1. Zur Beratung, Unterstützung und Überwachung der<br />

Geschäftsführung kann für die Gesellschaft ein Verwaltungsrat<br />

gewählt werden. <strong>Die</strong>ser besteht aus drei Mitgliedern sowie<br />

zwei Ersatzmitgliedern, die durch die Gesellschafterversammlung<br />

gewählt werden.<br />

2. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter können in Abstimmung<br />

mit dem Treuhandkommanditisten einen vorläufigen<br />

Verwaltungsrat bestellen. In diesem Fall wird der ordentliche<br />

Verwaltungsrat auf der ersten Gesellschafterversammlung<br />

gewählt.<br />

3. <strong>Die</strong> Verwaltungsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur<br />

Beendigung der Gesellschafterversammlung gewählt, die über<br />

die Feststellung des Jahresabschlusses für das zweite auf die<br />

Bestellung des Verwaltungsrats folgende Geschäftsjahr<br />

beschließt. Fällt ein Verwaltungsratsmitglied aus, kann an seiner<br />

Stelle für die restliche Amtszeit des Verwaltungsrats ein<br />

Ersatzmitglied bestellt werden. <strong>Die</strong> Wiederwahl ist zulässig.<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

4. Der Verwaltungsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung<br />

und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Er fasst seine<br />

Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Verwaltungsrat ist<br />

beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder<br />

anwesend sind. Fehlt ein Mitglied, so können nur solche<br />

Beschlüsse gefasst werden, denen die beiden anwesenden<br />

Mitglieder zustimmen.<br />

5. Der Verwaltungsrat ist nicht berechtigt, den persönlich haftenden<br />

Gesellschaftern Weisungen zu erteilen. Der Verwaltungsrat<br />

ist jedoch berechtigt, von der Geschäftsführung<br />

Bericht über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten zu<br />

verlangen. Auf Beschluss des Verwaltungsrats ist ein Mitglied<br />

oder ein beauftragter Dritter auf Kosten der Gesellschaft<br />

berechtigt, die Geschäftsbücher der Gesellschaft einzusehen<br />

und Bericht zu erstatten.<br />

6. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter oder ein von ihnen<br />

zu benennender Vertreter sowie der Treuhandkommanditist<br />

nehmen auf Verlangen des Verwaltungsrats an den Sitzungen<br />

des Verwaltungsrats teil.<br />

7. <strong>Die</strong> Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen an den Gesellschafterversammlungen<br />

teil.<br />

8. Der Verwaltungsrat ist kein Organ im Sinne des Gesellschaftsrechts.<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder des Verwaltungsrats haften nur<br />

für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche<br />

der Gesellschafter oder der Gesellschaft bzw. der Treugeber<br />

verjähren 2 Jahre nach Kenntniserlangung über den ersatzpflichtbegründenden<br />

Sachverhalt, soweit sie nicht kraft<br />

Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. <strong>Die</strong><br />

Haftung eines überstimmten Mitgliedes ist ausgeschlossen.<br />

9. Der Verwaltungsrat erhält neben der Erstattung seiner Auslagen<br />

eine Vergütung, die von der Gesellschafterversammlung<br />

zu beschließen ist.<br />

§ 12 Gesellschafterversammlung<br />

1. <strong>Die</strong> ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich bis<br />

spätestens 30. November statt.<br />

2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen finden auf<br />

Antrag von Gesellschaftern oder Treugebern, die mindestens<br />

10 % des Gesellschaftskapitals vertreten, der Komplementäre,<br />

des Treuhandkommanditisten oder des Verwaltungsrats<br />

statt.<br />

3. <strong>Die</strong> Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />

schriftlich durch die persönlich haftenden Gesellschafter<br />

unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der Wahrung einer<br />

Frist von vier Wochen, gerechnet von dem Tag der Absendung<br />

an. Bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

kann die Einberufungsfrist auf 10 Tage verkürzt werden.<br />

Einladungen und Aufforderungen zur schriftlichen Abstimmung<br />

erfolgen an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene<br />

Adresse. Jeder Gesellschafter und Treugeber hat Änderungen<br />

gegenüber den im Treugeberregister festgehaltenen<br />

Angaben dem Treuhandkommanditisten schriftlich mitzuteilen.<br />

Im Verhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern<br />

und im Verhältnis zwischen Treuhandkommanditist und<br />

Treugeber gelten die niedergelegten Daten als maßgebend<br />

auch für die Zustellung.<br />

4. <strong>Die</strong> Gesellschafterversammlung wird von den persönlich haftenden<br />

Gesellschaftern geleitet. Sie können auch einen Vertreter<br />

mit der Leitung beauftragen.<br />

5. Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht<br />

versehenen Dritten vertreten lassen. <strong>Die</strong> schriftliche Vollmacht<br />

ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung den persönlich<br />

haftenden Gesellschaftern oder dessen Vertreter aus-<br />

57


zuhändigen, soweit die Vertretung des Gesellschafters nicht<br />

durch den Treuhandkommanditisten erfolgt.<br />

6. <strong>Die</strong> Treugeber des Treuhandkommanditisten sind berechtigt,<br />

an der Gesellschafterversammlung mit eigener Stimme<br />

teilzunehmen. Ihre Rechtsstellung entspricht der von direkt<br />

beteiligten Kommanditisten.<br />

§ 13 Gegenstand der Gesellschafterversammlung<br />

<strong>Die</strong> Gesellschafter und Treugeber beschließen über die in diesem<br />

Vertrag und im Gesetz vorgesehenen Fälle. <strong>Die</strong> Gesellschafterversammlung<br />

ist insbesondere zuständig für folgende Beschlussfassungen:<br />

1. Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens hinausgehen<br />

und für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind;<br />

2. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

3. Beschlussfassung über die Verwendung von Jahresüberschüssen/-fehlbeträgen<br />

und Liquiditätsüberschüssen;<br />

4. Wahl des Abschlussprüfers;<br />

5. Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter;<br />

6. Entlastung des Treuhandkommanditisten;<br />

7. Wahl, Entlastung und Vergütung des Verwaltungsrats;<br />

8. Ausschluss und Aufnahme von Gesellschaftern, vorbehaltlich<br />

der Regelung in § 3 Ziff. 3 und 4; § 5 Ziff. 4 und 6 und § 23<br />

Ziff. 2 und 3;<br />

9. Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

10. Änderungen oder Abweichungen vom Investitionsplan;<br />

11. Auflösung der Gesellschaft;<br />

12. Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen<br />

Rechten sowie von Beteiligungen an anderen<br />

Unternehmen.<br />

§ 14 Beschlussfassung<br />

1. <strong>Die</strong> Beschlüsse können in Gesellschafterversammlungen oder<br />

im Wege der schriftlichen Abstimmung gefasst werden.<br />

2. <strong>Die</strong> Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

sämtliche Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß eingeladen<br />

und die persönlich haftenden Gesellschafter sowie der<br />

Treuhandkommanditist anwesend oder vertreten sind. Ein<br />

Beschluss im Wege der schriftlichen Abstimmung kommt nur<br />

zustande, wenn mindestens 40 % der Stimmen aller Gesellschafter<br />

und Treugeber an der Abstimmung teilnehmen.<br />

3. Alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung mit Ausnahme<br />

der Beschlussfassung zu § 13 (9 – 12) bedürfen der einfachen<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen soweit, nicht in<br />

diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist.<br />

Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.<br />

Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

4. Beschlüsse zu § 13 (9–12) bedürfen einer Mehrheit von 75 %<br />

der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafter, die nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden kann.<br />

5. Ein Stellvertreter, der mehrere Gesellschafter oder Treugeber<br />

vertritt, kann entsprechend ihm erteilter Weisung voneinander<br />

abweichende Stimmen abgeben. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere für<br />

den Treuhandkommanditisten. Ein Gesellschafter/Treugeber<br />

kann das Stimmrecht für seine Beteiligung nur einheitlich<br />

ausüben.<br />

6. Das Stimmrecht richtet sich nach dem Kapitalkonto I in der<br />

Weise, dass auf je DM 1.000, nach Umstellung der Kapitalkonten<br />

auf EURO, je EURO 1 der Beteiligung am Kapital<br />

der Gesellschaft eine Stimme entfällt. <strong>Die</strong> persönlich haftenden<br />

Gesellschafter haben gemeinsam 50 Stimmen.<br />

58<br />

7. Bei schriftlicher Abstimmung ist den Gesellschaftern und<br />

Treugebern die Aufforderung zur Abstimmung von den persönlich<br />

haftenden Gesellschaftern zu übersenden. Dabei ist<br />

das Abstimmungsverfahren und der Abstimmungsgegenstand<br />

mit einer Stellungnahme der persönlich haftenden Gesellschafter<br />

bekannt zu geben. <strong>Die</strong> Stimmabgabe der Gesellschafter<br />

und Treugeber muss innerhalb von 4 Wochen nach<br />

Absendung der Abstimmungsaufforderung bei dem Treuhandkommanditisten<br />

eingehen. <strong>Die</strong> Auszählung der Stimmen<br />

hat durch diesen zu erfolgen.<br />

8. Über das Ergebnis einer schriftlichen Abstimmung unterrichtet<br />

der Treuhandkommanditist die Gesellschaft bzw. die<br />

Gesellschafter und Treugeber schriftlich.<br />

9. <strong>Die</strong> Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur<br />

binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Zugang des<br />

Protokolls der Gesellschafterversammlung, die den Beschluss<br />

gefasst hat, durch Klage, die gegen die Gesellschaft zu richten<br />

ist, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein<br />

etwaiger Mangel des Gesellschafterbeschlusses als geheilt.<br />

§ 15 Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung hat der<br />

Treuhandkommanditist ein Protokoll anzufertigen, das von<br />

dem Leiter der Gesellschafterversammlung und dem Treuhandkommanditisten<br />

zu unterzeichnen und den Gesellschaftern<br />

und Treugebern zu übersenden ist.<br />

2. Einsprüche gegen das Protokoll bzw. die schriftliche Mitteilung<br />

gem. § 14 Ziff. 9 sind innerhalb von 4 Wochen nach<br />

Absendung schriftlich gegenüber den persönlich haftenden<br />

Gesellschaftern zu erklären. Über die Einsprüche entscheidet<br />

die nächste Gesellschafterversammlung.<br />

§ 16 Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />

1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr<br />

endet am 31.12. des Jahres, in dem die Gesellschaft begonnen<br />

hat.<br />

2. Innerhalb ordnungsmäßigen Geschäftsganges sind von den<br />

persönlich haftenden Gesellschaftern unter Beachtung der<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung<br />

sowie der gesetzlichen Vorschriften die Bilanz und die<br />

Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft sowie die für<br />

die Zwecke der Besteuerung maßgebliche Einnahmen-Überschussrechnung<br />

anzufertigen.<br />

3. Der Jahresabschluss und die Einnahmen-Überschussrechnung<br />

sind von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

unter Beachtung von Gesetz und<br />

Gesellschaftsvertrag zu prüfen. <strong>Die</strong> Bestellung des Wirtschaftsprüfers<br />

erfolgt aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung.<br />

Der Abschlussprüfer wird für das<br />

Wirtschaftsjahr, in dem dieser Vertrag in Kraft tritt, von den<br />

persönlich haftenden Gesellschaftern im Einvernehmen mit<br />

dem Treuhandkommanditisten bestimmt.<br />

4. Der geprüfte Jahresabschluss sowie die Einnahmen-Überschussrechnung<br />

sind den Gesellschaftern und Treugebern<br />

mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

zuzusenden. Auf Verlangen des Treuhandkommanditisten<br />

sind entsprechende Exemplare zur Weitergabe an die<br />

Gesellschafter und Treugeber zur Verfügung zu stellen.<br />

§ 17 Beteiligung am Ergebnis und<br />

am Vermögen, Ausschüttungen<br />

1. <strong>Die</strong> Gesellschafter und Treugeber sind im Verhältnis ihrer<br />

Kapitalanteile am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft


eteiligt. Das Ergebnis der Gesellschaft ist den Gesellschaftern<br />

und Treugebern in dem Verhältnis zuzurechnen, in dem sie am<br />

31.12. eines jeden Jahres an der Gesellschaft beteiligt sind. Für<br />

Ergebnisse, die vor der Kapitalerhöhung i. S. von § 3 Ziffer 3<br />

entstanden sind, gilt dies nur, soweit sie auf der Abwicklung des<br />

Investitions- und Finanzierungsplanes gem. § 7 beruhen.<br />

Abweichend von der vorstehenden Regelung werden die<br />

Gesellschaftsergebnisse, die in der Zeit vom Tage der 1. Kapitalerhöhung<br />

bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die<br />

vollständige Kapitalerhöhung gemäß § 3 Ziff. 3 erfolgt, entstehen,<br />

so verteilt, dass sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt beigetretene<br />

Gesellschafter und Treugeber in gleichem Umfang<br />

begünstigt oder belastet sind.<br />

1a. Abweichend von Ziff. 1 werden die Gesellschaftsergebnisse<br />

aus der Durchführung des Investitionsplanes sowie dessen<br />

Finanzierung gem. § 7 sowie die Ergebnisse der Verwaltung<br />

bis zur Fertigstellung der nach § 7a vorgesehenen Baumaßnahme<br />

ausschließlich dem Gesellschaftskapital nach § 3 Ziff.<br />

1 – 3 zugerechnet.<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaftsergebnisse aus der Durchführung des Investitionsplanes<br />

gem. § 7a sowie dessen Finanzierung stehen bis<br />

zur Fertigstellung der nach § 7a vorgesehenen Baumaßnahme<br />

ausschließlich den Beteiligten der Kapitalerhöhung gem. § 3a<br />

bzw. deren Rechtsnachfolgern zu.<br />

2. Allen Gesellschaftern/Treugebern werden Anteile am Jahresfehlbetrag<br />

auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer<br />

Kommanditeinlage übersteigen.<br />

3. Über die Verwendung von Jahresüberschüssen/-fehlbeträgen<br />

und Liquiditätsüberschüssen, soweit sie nicht zur Erfüllung<br />

vertraglicher, gesetzlicher oder sonstiger Verpflichtungen<br />

benötigt werden, entscheidet die Gesellschafterversammlung<br />

unter Berücksichtigung der Bildung einer angemessenen<br />

Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsführung.<br />

Komplementär, Treuhänder und Verwaltungsrat haben das<br />

Recht, gemeinsam der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag<br />

über die Höhe der für das vorangegangene Geschäftsjahr<br />

zu gewährenden Barausschüttung zu unterbreiten. Ein<br />

Beschluss der Gesellschafterversammlung über eine niedrigere<br />

als die vorgeschlagene Barausschüttung bedarf der Mehrheit<br />

von 75 % der Stimmen.<br />

4. Barausschüttungen erfolgen jeweils zum 30.06. für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr, und zwar auch dann, wenn die<br />

Kapitalkonten durch aufgelaufene Jahresfehlbeträge oder frühere<br />

Barausschüttungen unter den Betrag der Hafteinlage<br />

gemindert sind. Der Beginn der Ausschüttung ist für das<br />

Geschäftsjahr 2000 geplant. Sie wird zum 30.06.2001 ausgezahlt.<br />

<strong>Die</strong> Komplementäre sind in Abstimmung mit dem<br />

Treuhandkommanditisten und dem Verwaltungsrat berechtigt,<br />

Barausschüttungen auch bereits vor einem Beschluss<br />

gem. § 13 Ziffer 3 vorzunehmen.<br />

4a. Abweichend von Ziff. 4 stehen den Beteiligten der Kapitalerhöhung<br />

gem. § 3a bzw. deren Rechtsnachfolgern für dieses<br />

Gesellschaftskapital Ausschüttungen erst für das Geschäftsjahr<br />

2003 zu.<br />

5. <strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt, Barausschüttungen<br />

auf alle Kommanditanteile an die Treuhandkommanditistin für<br />

Rechnung der Gesellschafter und Treugeber vorzunehmen.<br />

§ 18 Vergütung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafter<br />

1. Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält jeder der persönlich<br />

haftenden Gesellschafter eine Einmalvergütung von<br />

jeweils DM 50.000. <strong>Die</strong>se Vergütung ist im Investitionsplan<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

gemäß § 7 dieses Vertrages enthalten und entsteht und wird<br />

fällig zum 30.06.1998, spätestens jedoch nach vollständiger<br />

Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />

1a. Für die Übernahme der erweiterten Haftung im Zuge der<br />

Umstrukturierung des Kurmittelhauses und dessen Finanzierung<br />

erhalten die persönlich haftenden Gesellschafter eine<br />

Einmalvergütung in Höhe von jeweils DM 5.000. <strong>Die</strong>se Vergütung<br />

ist im Investitionsplan gem. § 7a des Gesellschaftsvertrages<br />

enthalten und zum 31.12.2001 fällig, nicht jedoch vor<br />

einer Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3a.<br />

2. Im Jahre 1999 erhalten die persönlich haftenden Gesellschafter<br />

eine Vergütung von gemeinschaftlich DM 10.000, im<br />

Jahre 2000 eine Vergütung von gemeinschaftlich DM 15.000.<br />

Ab dem Jahr 2001 erhalten die persönlich haftenden Gesellschafter<br />

für ihre Tätigkeit gemeinschaftlich eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 0,4 % der vertraglich vereinbarten<br />

Jahresgesamtpachten und -mieten ohne Umsatzsteuer. Scheidet<br />

ein persönlich haftender Gesellschafter aus, erhält der verbleibende<br />

persönlich haftende Gesellschafter bis zum Eintritt<br />

eines neuen weiteren persönlich haftenden Gesellschafters die<br />

laufende jährliche Vergütung zeitanteilig in voller Höhe allein.<br />

3. Über die Vergütung hinaus erhalten die persönlich haftenden<br />

Gesellschafter Ersatz ihrer notwendigen Aufwendungen, die<br />

in Wahrnehmung der Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben<br />

für die Gesellschaft entstanden sind.<br />

4. Eine eventuell anfallende gesetzliche Umsatzsteuer ist zzgl. zu<br />

den o. g. Vergütungen zu bezahlen.<br />

<strong>Die</strong> Vergütungen und der Aufwendungsersatz sind jährlich<br />

zahlbar und spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres fällig.<br />

<strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter sind berechtigt, alle<br />

ihnen nach Ziffer 1 und 2 zustehenden Vergütungen sowie<br />

den Aufwendungsersatz zu entnehmen.<br />

§ 19 Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

1. Der Treuhandkommanditist erhält für die im Rahmen des<br />

Treuhandvertrages bis zum 31.12.1999 zu erbringenden Leistungen<br />

eine Einmalvergütung von DM 500.000 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. <strong>Die</strong>se Vergütung ist im Investitionsplan<br />

gem. § 7 dieses Gesellschaftsvertrages enthalten. <strong>Die</strong> Vergütung<br />

ist fällig am 30.06.1998, spätestens jedoch nach vollständiger<br />

Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />

1a. Der Treuhandkommanditist erhält für die im Rahmen des<br />

Treuhandvertrages zu erbringenden Leistungen bei Durchführung<br />

der Kapitalerhöhung gem. § 3a des Gesellschaftsvertrages<br />

eine Einmalvergütung in Höhe von DM 130.000 zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. <strong>Die</strong>se Vergütung ist im Investitionsplan<br />

gem. § 7a des Gesellschaftsvertrages enthalten und<br />

spätestens zum 31.12.2001 fällig, nicht jedoch vor einer Kapitalerhöhung<br />

gem. § 3 Ziff. 3a.<br />

2. Im Jahre 2000 beträgt die Vergütung für die laufende Tätigkeit<br />

des Treuhandkommanditisten DM 75.000 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2001 beträgt die Vergütung<br />

2,75 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von den vereinbarten<br />

Jahresgesamtpachten und -mieten ohne Umsatzsteuer, auch<br />

wenn diese - gleich aus welchem Grunde - nicht oder nicht in<br />

voller Höhe gezahlt werden sollte.<br />

3. <strong>Die</strong> Vergütung ist jährlich zahlbar und spätestens am 31.12.<br />

eines jeden Jahres fällig.<br />

4. <strong>Die</strong> Vergütungen des Treuhandkommanditisten sind Kosten<br />

der Gesellschaft. <strong>Die</strong> Gesellschaft verpflichtet sich hiermit,<br />

die vorstehend unter Ziffer 1 und 2 vereinbarten Vergütungen<br />

bei Fälligkeit an den Treuhandkommanditisten zu zahlen.<br />

59


§ 20 Geschäftsbesorgung, Projektierung<br />

1. Geschäftsbesorgung<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaft hat einen Vertrag mit der <strong>FUNDUS</strong><br />

FONDS-Verwaltungen GmbH über die Geschäftsbesorgung<br />

mit einer vereinbarten Festlaufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH hat hierbei<br />

das Recht, diesen Vertrag auch auf eine ihr nahe stehende<br />

Gesellschaft zu übertragen.<br />

Für die Übernahme der Geschäftsbesorgung incl. der Leistungen<br />

bis Fertigstellung der Baumaßnahmen erhält die<br />

<strong>FUNDUS</strong> eine Vergütung von DM 750.000 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

<strong>Die</strong>se Vergütung ist fällig zum 30.06.1998, spätestens jedoch<br />

nach vollständiger Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

Für die Durchführung der übernommenen Geschäftsbesorgung<br />

erhält die <strong>FUNDUS</strong> jährlich ab dem 01.01.2001 eine<br />

Vergütung in Höhe von 2,75 % der Jahresgesamtpachten und<br />

-mieten, ohne Mietnebenkosten und Umsatzsteuer, zzgl. der<br />

jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Hiervon abweichend<br />

beträgt die Vergütung im Jahre 2000 DM 75.000 zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Über diese Vergütungen hinaus kann die <strong>FUNDUS</strong> – in analoger<br />

Anwendung des § 670 BGB – Ersatz von anderweitigen<br />

Aufwendungen, die ihr in Wahrnehmung der Geschäftsbesorgung<br />

für die Gesellschaft entstanden sind, verlangen. <strong>Die</strong> Vergütung<br />

ist spätestens am 31.12. eines jeden Kalenderjahres fällig.<br />

<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> ist berechtigt, angemessene vierteljährliche<br />

Abschlagszahlungen auf die Vergütung anzufordern. Bei<br />

ihrem Ausscheiden hat die <strong>FUNDUS</strong> Anspruch auf einen<br />

angemessenen Teil der Jahresvergütungen.<br />

Wird eine Neuvermietung im Fondsobjekt erforderlich und<br />

durch die <strong>FUNDUS</strong> ein neuer Mieter nachgewiesen, erhält<br />

die <strong>FUNDUS</strong> bei Abschluss des neuen Mietvertrages zusätzlich<br />

eine übliche Vermittlungsprovision. Bei einer Veräußerung<br />

erhält die <strong>FUNDUS</strong> für den Nachweis oder für die Vermittlung<br />

eines Käufers oder die beratende Unterstützung der<br />

Fondsgesellschaft eine Vergütung von 2,0 % zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer des Verkaufspreises bei Abschluss des Kaufvertrages.<br />

1a. Für die Geschäftsbesorgungsleistungen im Zusammenhang<br />

mit der Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahmen<br />

des Kurmittelhauses erhält <strong>FUNDUS</strong> eine Einmalvergütung<br />

in Höhe von DM 220.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

<strong>Die</strong>se Vergütung ist im Investitionsplan gem. § 7a des Gesellschaftsvertrages<br />

enthalten und spätestens zum 31.12.2001<br />

fällig, nicht jedoch vor einer Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff.<br />

3a.<br />

2. Projektierung<br />

<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH erbringt die<br />

nachstehenden Projektierungsleistungen. <strong>Die</strong> Projektierungsleistungen<br />

sind von der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH bereits teilweise erbracht. <strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-<br />

Verwaltungen GmbH ist berechtigt, sich Dritter zu bedienen.<br />

<strong>Die</strong> Leistungen umfassen:<br />

◆ Ermittlung der Rentabilität auf Grundlage der Kosten der<br />

vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sowie deren Finanzierung,<br />

◆ Regelung der vertraglichen Beziehungen der Fondsgesellschaft<br />

zu Gesellschafter und Treuhänder,<br />

◆ Regelung der Vertragsbeziehungen zur Durchführung der<br />

Ziele der Fondsgesellschaft,<br />

60<br />

◆ Aufnahme und Sichtung der bestehenden objektbezogenen<br />

Verträge, insbesondere Miet-, Versicherungs- und Wartungsverträge.<br />

◆ Zur pauschalen Abgeltung der Projektierungsleistungen<br />

erhält die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH eine<br />

Pauschalvergütung von DM 750.000. Wenn auf diese Leistung<br />

Umsatzsteuer anfällt, ist die Gesellschaft verpflichtet,<br />

diese von <strong>FUNDUS</strong> in Rechnung gestellte Umsatzsteuer<br />

zusätzlich zu entrichten. <strong>Die</strong> Vergütung entsteht und ist fällig<br />

am 30.06.1998, spätestens jedoch nach vollständiger<br />

Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />

§ 21 Abtretung und Belastung von<br />

Kommanditanteilen<br />

1. Jeder Gesellschafter kann vorbehaltlich Ziffer 2 jederzeit seinen<br />

Gesellschaftsanteil abtreten oder in sonstiger Weise darüber<br />

verfügen, soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter<br />

dem Betrag der Mindestbeteiligung gem. § 3 Ziff. 6 entstehen.<br />

2. Der Treuhandkommanditist kann seine Beteiligung im Ganzen<br />

oder Teilbeträge seiner Beteiligung nur mit Genehmigung<br />

des insoweit nach Maßgabe des Treuhandvertrages berechtigten<br />

Treugebers abtreten oder in sonstiger Weise über seine<br />

Gesellschaftsbeteiligung verfügen. Bei einer mit Genehmigung<br />

des berechtigten Treugebers erfolgenden Abtretung der<br />

Gesellschaftsbeteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

gehen die gesellschafterlichen Rechte und Pflichten anteilig in<br />

Höhe des abgetretenen Betrages auf den neuen Gesellschafter<br />

über.<br />

3. Jede Abtretung ist den persönlich haftenden Gesellschaftern<br />

anzuzeigen.<br />

4. Unbeschadet der Abtretung des Gesellschaftsanteiles bleibt<br />

die Beteiligungsgesellschaft ermächtigt, alle Barausschüttungen,<br />

die auf den abgetretenen Gesellschaftsanteil entfallen,<br />

mit schuldbefreiender Wirkung auch für Rechnung des Sonderrechtsnachfolgers,<br />

an den Treuhandkommanditisten zu<br />

leisten. Entsprechendes gilt bei sonstigen Verfügungen über<br />

den Gesellschaftsanteil. Der Treuhänder tritt im Umfange des<br />

gekündigten Treugeberanteils aus seinem Kommanditanteil<br />

einen Kommanditanteil in Höhe des gekündigten Nominalbetrages<br />

an den kündigenden Treugeber ab.<br />

5. Bei Übertragungen oder bei jedem sonstigen Übergang der<br />

Gesellschafterstellung auf einen Dritten, gleichgültig ob im<br />

Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge,<br />

werden alle Konten gem. § 4 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

<strong>Die</strong> Übertragung oder der Übergang einzelner Rechte<br />

und/oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner Gesellschafterkonten<br />

ist nicht möglich. <strong>Die</strong> Kosten einer Übertragung,<br />

insbesondere die Kosten der Handelsregisteränderung, trägt<br />

der Abtretungsempfänger.<br />

§ 22 Dauer der Gesellschaft,<br />

Kündigung<br />

1. <strong>Die</strong> Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

2. Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />

durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 6 Monaten<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.2016,<br />

gekündigt werden.<br />

3. <strong>Die</strong> Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten. Maßgeblich<br />

für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang des<br />

Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft. <strong>Die</strong> Kündigung<br />

hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern nur das<br />

Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur Folge.


4. Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />

seinen treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil und die<br />

Haftsumme in dem Umfang herabzusetzen, in dem Treugeber<br />

das Treuhandverhältnis gekündigt haben.<br />

5. Beschließt die Gesellschafterversammlung innerhalb einer<br />

Frist von 6 Monaten nach Zugang der Kündigung die Liquidation,<br />

so nimmt auch der kündigende Gesellschafter an der<br />

Liquidation teil.<br />

§ 23 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

1. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter oder ein Kommanditist<br />

scheiden aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) sie das Gesellschaftsverhältnis kündigen mit dem Zugang<br />

des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft;<br />

b) ihnen das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund<br />

gekündigt wird, mit Wirksamwerden der Kündigungserklärung<br />

bzw. der Ausschlusserklärung der Gesellschaft;<br />

c) über ihr Vermögen das Konkurs- oder Vergleichsverfahren<br />

eröffnet, die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels<br />

Masse abgelehnt oder ihr Gesellschaftsanteil von einem<br />

Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahme<br />

nicht innerhalb von 6 Monaten aufgehoben wird, sofern die<br />

persönlich haftenden Gesellschafter mit Zustimmung des<br />

Treuhandkommanditisten und des Verwaltungsrates dies<br />

verlangen;<br />

d) sie ihre Einzahlungsverpflichtungen nicht erfüllen und<br />

gem. § 5 Ziff. 4 aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.<br />

2. Durch das Ausscheiden eines Kommanditisten wird die<br />

Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern von den verbleibenden<br />

Gesellschaftern unter der bisherigen Firma fortgeführt. Der<br />

Treuhandkommanditist ist berechtigt, an die Stelle eines ausgeschiedenen<br />

Kommanditisten einen neuen Kommanditisten<br />

in die Gesellschaft aufzunehmen bzw. seinen Kapitalanteil zu<br />

erhöhen.<br />

3. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter sind berechtigt, auch<br />

vor Ablauf der in § 22 bestimmten Dauer der Gesellschaft<br />

durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft aus der Gesellschaft<br />

auszuscheiden. Der Treuhandkommanditist ist bei<br />

Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafter unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ermächtigt,<br />

einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter in die<br />

Gesellschaft, befristet bis zum Zeitpunkt der nächsten Gesellschafterversammlung<br />

gem. § 12, aufzunehmen.<br />

Sollte der Treuhandkommanditist nicht unmittelbar nach<br />

dem Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafter<br />

einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter aufgenommen<br />

haben, sind die Gesellschafter verpflichtet, über die Aufnahme<br />

eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters in<br />

einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu<br />

beschließen. Der Beschluss der Gesellschafter zur Aufnahme<br />

eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters erfolgt mit<br />

einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Scheidet ein<br />

persönlich haftender Gesellschafter aus der Gesellschaft aus,<br />

wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden<br />

Gesellschaftern unter der bisherigen Firma fortgesetzt.<br />

4. Bei Ausscheiden des Treuhandkommanditisten können die<br />

Gesellschafter und Treugeber einen neuen Treuhandkommanditisten<br />

wählen. <strong>Die</strong> Gesellschaft wird dann mit dem neu<br />

gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Dabei gehen<br />

im Wege der Sonderrechtsnachfolge alle Rechte und Pflich-<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

ten des ausscheidenden Treuhandkommanditisten unter Ausschluss<br />

der Auseinandersetzung auf den neuen Treuhandkommanditisten<br />

über.<br />

§ 24 Tod eines Kommanditisten<br />

1. Verstirbt ein Kommanditist, geht die Beteiligung auf seine<br />

Erben oder Vermächtnisnehmer über und wird mit diesen<br />

fortgesetzt.<br />

2. <strong>Die</strong> Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines oder<br />

einer beglaubigten Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls<br />

und der letztwilligen Verfügung legitimieren.<br />

3. Mehrere Erben dürfen ihre gesellschafterlichen Rechte nur<br />

durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter<br />

ausüben, sofern es sich nicht um Beschlüsse über die<br />

Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt.<br />

Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist, oder<br />

die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen<br />

die Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung.<br />

§ 25 Auseinandersetzungsguthaben<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, hat er<br />

Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, das seiner<br />

Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft entspricht. Maßgebend<br />

ist der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils.<br />

2. Das Auseinandersetzungsguthaben berechnet sich nach dem<br />

Wert des Gesellschaftsanteiles, der auf den Tag des Ausscheidens<br />

zu ermitteln ist. Zur Ermittlung ist auf den Tag des vollkommenen<br />

oder teilweisen Ausscheidens auf Kosten des Ausscheidenden<br />

eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen.<br />

Erfolgt das Ausscheiden zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />

entfällt die Kostentragungspflicht für den Ausscheidenden.<br />

3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist von dem jeweils<br />

bestellten oder gewählten Abschlussprüfer für Gesellschaft<br />

und Gesellschafter verbindlich festzustellen.<br />

4. <strong>Die</strong> Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt 6<br />

Monate nach seiner verbindlichen Feststellung. Wird die<br />

wirtschaftliche oder insbesondere die Liquiditätslage der<br />

Gesellschaft durch die Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben<br />

innerhalb der genannten Frist gefährdet, kann das<br />

Auseinandersetzungsguthaben in Raten binnen angemessener<br />

Frist ausgezahlt werden. Führt die Auszahlung des festgestellten<br />

Auseinandersetzungsguthabens in einem Geschäftsjahr<br />

dazu, dass die verbleibenden Gesellschafter nur einen geringeren<br />

Betrag als die vorgeschlagene Barausschüttung nach<br />

§ 17 Abs. 3 entnehmen könnten, ist die Gesellschaft berechtigt,<br />

die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens entsprechend<br />

anzupassen. Bei ratenweiser Auszahlung ist das<br />

restliche Auseinandersetzungsguthaben zu dem Prozentsatz<br />

zu verzinsen, der sich bei den Barausschüttungen bezogen auf<br />

das Gesellschaftskapital ergibt.<br />

Erfolgt eine Veräußerung des Grundbesitzes der Gesellschaft<br />

während der Laufzeit der Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens,<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, die noch ausstehenden<br />

Zahlungsraten anzupassen und das noch offene<br />

Auseinandersetzungsguthaben zu mindern, wenn der tatsächlich<br />

erzielte Kaufpreis für den Grundbesitz von dem<br />

Wert zum Nachteil der Gesellschaft abweicht, der als Verkehrswert<br />

der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

zugrunde gelegt wurde.<br />

5. Ausscheidende Gesellschafter bzw. Treugeber können keine<br />

Sicherstellung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen.<br />

Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

oder auf Sicherheitsleistungen wegen<br />

künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />

61


<strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />

können als höchstpersönliches gesellschafterliches<br />

Sonderrecht bei ihrem Ausscheiden Freistellung von der<br />

Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten verlangen.<br />

§ 26 Auflösung der Gesellschaft<br />

1. <strong>Die</strong> Gesellschaft kann mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst werden,<br />

frühestens jedoch zum 31.12.2016.<br />

Im Falle einer Auflösung ist die Gesellschaft gemeinsam<br />

durch die persönlich haftenden Gesellschafter und den Treuhandkommanditisten<br />

abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen<br />

zu verwerten. <strong>FUNDUS</strong> hat sich im Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

verpflichtet, bei der Verwertung des Immobilienvermögens<br />

beratend mitzuwirken und erhält für die Beratung<br />

der Gesellschaft eine Vergütung von 2 % zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer des Verkaufspreises bei Abschluss des<br />

Kaufvertrages über das Fondsobjekt. Dabei ist der Verwaltungsrat<br />

vor dem Abschluss von Verträgen über die Veräußerung<br />

von Grundbesitz darüber zu hören, ob der in Aussicht<br />

genommene Kaufpreis angemessen und das Interesse der<br />

Gesellschafter insgesamt gewahrt ist.<br />

2. Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten an die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Beteiligung am Vermögen der<br />

Gesellschaft ausgezahlt.<br />

3. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />

erhalten für ihre Tätigkeit bei der Auflösung<br />

der Gesellschaft oder Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

den Ersatz ihrer Auslagen und eine angemessene Vergütung.<br />

4. <strong>Die</strong> Auszahlung des Erlöses an die Kommanditgesellschaft<br />

und Treugeber erfolgt durch den Treuhandkommanditisten.<br />

§ 27 Salvatorische Klausel,<br />

Haftung, Erfüllungsort,<br />

Gerichtsstand, Kosten<br />

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages<br />

im übrigen nicht berührt.<br />

An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten diejenigen<br />

gesetzlichen Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommt.<br />

Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages<br />

eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />

62<br />

2. Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

untereinander sowie im Verhältnis zu der Gesellschaft<br />

und zu den Treugebern nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

zu vertreten.<br />

Schadenersatzansprüche der Gesellschafter untereinander und<br />

der Treugeber aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren zwei<br />

Jahre nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden Sachverhalts,<br />

soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist<br />

unterliegen. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von 6 Monaten nach Kenntniserlangung von dem Schaden<br />

gegenüber dem Verpflichteten durch eingeschriebenen Brief<br />

geltend zu machen.<br />

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses<br />

Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich<br />

zulässig vereinbart werden kann. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten<br />

im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsverhältnis, wie<br />

z.B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beitritt, Ausscheiden,<br />

Rechten und Pflichten von Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen,<br />

können als Aktiv- oder Passivprozesse<br />

von der Gesellschaft selbst geführt werden.<br />

4. <strong>Die</strong> Kosten aus diesem Vertrag und etwaige Gesellschaftsteuern<br />

trägt die Gesellschaft. Ausgenommen sind die Kosten der<br />

Beglaubigung der Handelsregistervollmacht sowie die Kosten<br />

von Handelsregisteränderungen, die durch die Abtretung von<br />

Gesellschaftsanteilen oder sonstiger Verfügung über Gesellschaftsanteilen<br />

begründet werden. <strong>Die</strong>se Kosten trägt der<br />

Gesellschafter, der die Änderung veranlasst. <strong>Die</strong>s gilt auch bei<br />

Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />

5. <strong>Die</strong> Kommanditisten verpflichten sich, nur im Einvernehmen<br />

mit den Komplementären der Gesellschaft, Rechtsbehelfe<br />

oder Rechtsmittel im Rahmen der steuerlichen Veranlagungen<br />

der Gesellschaft einzulegen.<br />

Vettweiß, den 28.11.2001<br />

Helmut Jagdfeld Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger<br />

<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong><br />

<strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG


<strong>Die</strong> in der Beitrittserklärung zu der Kommanditgesellschaft in<br />

Firma<br />

<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen<br />

Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

Vermögensverwaltung Nr. 33 KG<br />

Bergstraße 2, 52391 Vettweiß<br />

– im folgenden „Treugeber“ genannt –<br />

genannte(n) Person(en) bietet/bieten der<br />

Treuhandgesellschaft<br />

Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Bergstraße 2, 52391 Vettweiß<br />

– im folgenden „Treuhänder“ genannt –<br />

hiermit den Abschluss des nachstehenden Treuhandvertrages an.<br />

Der Treugeber hält sich an das Treuhandvertragsangebot für die<br />

Dauer von 6 Monaten seit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

gebunden. Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />

durch den Treuhänder innerhalb dieser Annahmefrist zustande.<br />

Der Zugang der Annahmeerklärung ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung.<br />

Der Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhänder ist der Tag des Vertragsabschlusses.<br />

Änderungen gegenüber den nachfolgend niedergelegten Vertragsregelungen<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen<br />

Bestätigung des Treuhänders.<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Der Treugeber beteiligt sich an dem Immobilienfonds <strong>FUNDUS</strong><br />

Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

Vermögensverwaltung Nr. 33 KG – nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“<br />

genannt.<br />

Der in der Beitrittserklärung genannte Betrag entspricht dem<br />

Kapitalanteil (Pflichteinlage) an der Beteiligungsgesellschaft. Von<br />

dem Beteiligungsbetrag werden 50 % als Hafteinlage im Falle<br />

eines Beitritts als Direktkommanditist in das Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

Das gleiche gilt für die Hafteinlage des Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend. Der Treuhänder hält einen Kapitalanteil an<br />

der Beteiligungsgesellschaft als Treuhandkommanditist. Er ist<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

ermächtigt, seinen Kapitalanteil zu erhöhen und treuhänderisch<br />

für Dritte zu halten. Der Treugeber hat das Recht, sich<br />

unmittelbar als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft zu<br />

beteiligen. <strong>Die</strong> nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />

Rechtsbeziehung zwischen Treugeber und Treuhänder.<br />

§ 1 Treuhandgegenstand<br />

1. Der Treuhänder erwirbt im Auftrage des Treugebers und hält<br />

treuhänderisch im eigenen Namen, aber für Rechnung des<br />

Treugebers einen Kapitalanteil als Treuhandkommanditist an<br />

Der Treuhandvertrag<br />

Der Treuhandvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft. <strong>Die</strong> Höhe des Kapitalanteiles<br />

zzgl. 5 % Agio bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung<br />

vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrag.<br />

2. Der Treuhänder ist berechtigt und wird hiermit von dem Treugeber<br />

bevollmächtigt, einen gemäß Ziffer 1 im Auftrage des<br />

Treugebers erworbenen und für Rechnung des Treugebers<br />

gehaltenen Kapitalanteil durch Abtretung des dem Kapitalanteil<br />

des Treugebers entsprechenden Kommanditanteils auf den<br />

Treugeber in eine unmittelbare Beteiligung des Treugebers als<br />

Kommanditist umzuwandeln und die Eintragung des Treugebers<br />

als Kommanditist in das Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu bewirken. Der Treuhänder wird den Treugeber<br />

rechtzeitig von einer Umwandlung der Beteiligungsform unterrichten<br />

und die zum handelsregisterlichen Vollzug der Eintragung<br />

des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister<br />

erforderliche Erteilung einer Vollmacht in notariell beglaubigter<br />

Form von dem Treugeber anfordern. Entsprechend § 1 Ziffer<br />

4 dieses Treuhandvertrages verpflichtet sich der Treugeber,<br />

diese Vollmacht in öffentlich beglaubigter Form zu erteilen.<br />

Im Falle der Umwandlung der Beteiligung in eine in dem<br />

Handelsregister eingetragene Kommanditbeteiligung gelten<br />

die Bestimmungen dieses Treuhandvertrages entsprechend<br />

fort, vgl. § 1 Ziffer 5.<br />

3. <strong>Die</strong> Beteiligung des Treuhänders als Treuhandkommanditist<br />

erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

und den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages.<br />

Für das Verhältnis zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber<br />

gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Beteiligungsgesellschaft sinngemäß, sofern nicht in diesem<br />

Treuhandvertrag abweichende Regelungen getroffen sind.<br />

4. Erteilt der Treugeber in der Beitrittserklärung dem Treuhänder<br />

den Auftrag, den Beitritt des Treugebers als unmittelbar<br />

beteiligter Kommanditist zu bewirken, ist der Treugeber verpflichtet,<br />

dem Treuhänder eine unwiderrufliche und über den<br />

Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht in öffentlich<br />

beglaubigter Form zur Anmeldung von allen Angelegenheiten<br />

zu erteilen, deren Eintragung in das Handelsregister der<br />

Kommanditist anzumelden verpflichtet ist. <strong>Die</strong> Kosten der<br />

öffentlichen Beglaubigung trägt der Treugeber.<br />

5. Im Falle einer direkten Beteiligung des Treugebers als Kommanditist<br />

an der Beteiligungsgesellschaft gelten die Bestimmungen<br />

des Treuhandvertrages für eine treuhänderische<br />

Beteiligung sinngemäß.<br />

Der Treuhänder wird die Kommanditbeteiligung des Treugebers<br />

als dessen Stellvertreter verwalten, soweit der Treugeber<br />

dem nicht ausdrücklich widerspricht.<br />

Der Treugeber erteilt hiermit dem Treuhänder Vollmacht, die<br />

Rechte aus der Kommanditbeteiligung, insbesondere das Stimmrecht,<br />

auszuüben sofern er diese Rechte nicht selbst ausübt.<br />

6. Der Treuhänder ist berechtigt, für weitere Treugeber Kapitalanteile<br />

an der Beteiligungsgesellschaft treuhänderisch zu<br />

erwerben und zu verwalten.<br />

7. Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandauftrag erst auszuführen,<br />

wenn der Treugeber das von ihm gezeichnete Kapital<br />

zzgl. 5 % Agio gezahlt hat.<br />

63


§ 2 Zurechnung der Beteiligung,<br />

Sicherung des Treugebers<br />

1. Der Treuhänder hält seine Gesellschaftsbeteiligung für die<br />

Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />

Er tritt nach außen im eigenen Namen auf. Er nimmt<br />

die Gesellschafterrechte und -pflichten der Treugeber gegenüber<br />

der Beteiligungsgesellschaft nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />

wahr. Er nimmt die Rechte des Treugebers in<br />

der Gesellschafterversammlung wahr, soweit dieser nicht persönlich<br />

anwesend ist oder sich nicht anderweitig vertreten<br />

läßt. Er übt sein Stimmrecht unter Berücksichtigung der<br />

Weisungen und der Interessen des Treugebers sowie unter<br />

Beachtung seiner gesellschafterlichen Treuepflicht gegenüber<br />

den übrigen Gesellschaftern aus.<br />

2. Der Treuhänder handelt im Innenverhältnis ausschließlich im<br />

Auftrage und für Rechnung des Treugebers. Wirtschaftlich ist<br />

der Treugeber Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft.<br />

3. Der Treuhänder tritt hiermit die Ansprüche aus der treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsbeteiligung auf den festzustellenden<br />

Gewinn, die zu beschließenden Barausschüttungen,<br />

den Liquidationserlös sowie auf dasjenige, was ihm im<br />

Falle seines Ausscheidens aus der Gesellschaft zusteht, an den<br />

Treugeber in dem Umfang ab, wie diese Ansprüche dem<br />

Treugeber nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages gebühren.<br />

<strong>Die</strong> Abtretung ist auflösend bedingt durch einen gem. § 4<br />

Ziff. 2 erklärten Rücktritt des Treuhänders von dem Treuhandvertrag.<br />

Der Treuhänder ist ermächtigt, die an den Treugeber<br />

abgetretenen Ansprüche aus der Gesellschaftsbeteiligung<br />

im eigenen Namen einzuziehen.<br />

4. Der Treuhänder erteilt hiermit dem Treugeber Vollmacht zur<br />

Ausübung des Stimmrechts aus der für ihn treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsbeteiligung.<br />

5. Der Treuhänder tritt für den Fall der Eröffnung des Konkursoder<br />

Vergleichsverfahrens über sein Vermögen bzw. der Ablehnung<br />

der Konkurseröffnung mangels Masse den treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsanteil an den Treugeber in Höhe<br />

des von diesem gezeichneten Kapitalanteiles ab. <strong>Die</strong> Übertragung<br />

des Kommanditanteiles ist aufschiebend bedingt durch<br />

die Eintragung des Treugebers als Kommanditist im Wege der<br />

Rechtsnachfolge in das Handelsregister. Entsprechendes gilt<br />

für den Fall, dass Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />

von Privatgläubigern des Treuhänders in den treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsanteil ausgebracht werden.<br />

§ 3 Ausführung des Treuhandauftrages<br />

1. Der Treuhänder wird der Beteiligungsgesellschaft im Auftrage<br />

und für Rechnung des Treugebers beitreten bzw. den Beitritt<br />

des Treugebers, der eine Direktbeteiligung wünscht,<br />

bewirken, wenn der Treugeber den gezeichneten Kapitalanteil<br />

zuzüglich 5 % gezahlt hat.<br />

2. Im Einzelfall wird der Treuhänder den Treuhandauftrag<br />

schon vor vollständiger Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

auf eines der Treuhandkonten ausführen, wenn dem Treuhänder<br />

die Bonität des Treugebers zufrieden stellend erscheint.<br />

§ 4 Einzahlung der gezeichneten<br />

Einlage<br />

1. Erfüllt ein Treugeber die von ihm gem. Beitrittserklärung<br />

übernommene Einlageverpflichtung nicht fristgerecht, ist der<br />

Treuhänder berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe<br />

von bis zu 12 % p. a. zu verlangen. <strong>Die</strong> Geltendmachung eines<br />

weitergehenden Schadens auch durch die Beteiligungsgesell-<br />

64<br />

schaft bleibt davon unberührt. Dem Treugeber bleibt es vorbehalten,<br />

einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />

Der Treuhänder wird alternativ bevollmächtigt, im Namen<br />

und für Rechnung des Treugebers in Höhe der ausstehenden<br />

Einlageverpflichtung mit der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH einen Kontokorrentkredit zu marktüblichen<br />

Zinsen zu vereinbaren. Der Treuhänder wird beauftragt, die<br />

während des Bestehens des Kreditverhältnisses ihm (oder der<br />

Beteiligungsgesellschaft) zugunsten des jeweiligen Treugebers<br />

gutgebrachten Geldbeträge zur Bedienung dieses Kontokorrentkredites<br />

zu verwenden.<br />

2. Erbringt der Treugeber seine Einlage zzgl. 5 % Agio trotz<br />

Mahnung und Nachfristsetzung nicht oder nur teilweise, ist<br />

der Treuhänder berechtigt, von dem Treuhandauftrag bzw. der<br />

Annahme der Beitrittserklärung zurückzutreten und den<br />

Treugeber ggf. aus der Gesellschaft auszuschließen oder den<br />

gezeichneten Kapitalanteil auf die geleistete Einlage abzüglich<br />

5 % Agio herabzusetzen.<br />

3. <strong>Die</strong> mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft bzw. dem Rücktritt<br />

vom Treuhandvertrag entstehenden Kosten trägt der<br />

säumige Treugeber, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe<br />

des Agios des von ihm ursprünglich gezeichneten Kapitalanteiles,<br />

wobei es dem Treugeber vorbehalten bleibt, einen geringeren<br />

Schaden nachzuweisen.<br />

§ 5 Freistellungsanspruch des<br />

Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder hat Anspruch darauf, vom Treugeber von<br />

allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch<br />

übernommenen Gesellschaftsbeteiligung stehen.<br />

2. Der Treuhänder haftet im Außenverhältnis mit seiner im<br />

Handelsregister eingetragenen Hafteinlage. <strong>Die</strong> Freistellungsverpflichtung<br />

des Treugebers ist daher begrenzt bis zur Höhe<br />

seines Kapitalanteils i. S. des § 4 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Sie ist somit nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

ausgeschlossen, wenn der Kapitalanteil des Treugebers auf das<br />

Gesellschaftskonto eingezahlt und dem Treugeber nicht im<br />

Sinne von § 172 HGB zurückgewährt worden ist.<br />

Werden an den Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />

Barausschüttungen vorgenommen, während<br />

der Kapitalanteil des Treuhänders durch Jahresfehlbeträge<br />

oder frühere Barausschüttungen unter den Betrag der im<br />

Handelsregister eingetragenen Hafteinlage (= 50 % des Kapitalanteils)<br />

herabgemindert ist oder wird (vgl. § 172 HGB),<br />

lebt die Freistellungsverpflichtung des Treugebers bis zu der<br />

Höhe des an ihn auf diese Weise zurückgezahlten Kapitalanteils<br />

wieder auf, höchstens jedoch bis zu dem Betrag, um den<br />

der Stand des handelsrechtlichen Kapitalkontos unter den<br />

Betrag der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage,<br />

soweit sie im Innenverhältnis des Treuhänders zum Treugeber<br />

auf dessen Beteiligung entfällt, im Zeitpunkt der Inanspruchnahme<br />

herabgemindert ist.<br />

Im Falle seiner Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger<br />

aufgrund der gesetzlichen Kommanditistenhaftung ist<br />

der Treuhandkommanditist berechtigt, die Weiterleitung von<br />

Barausschüttungen an den Treugeber davon abhängig zu<br />

machen, dass dieser bis zur Höhe der auf ihn entfallenden<br />

Freistellungsverpflichtung dem Treuhänder Sicherheit leistet.<br />

§ 6 Selbstkontrahieren<br />

Der Treuhänder ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit. Er ist berechtigt, für Einzelaufgaben Untervollmachten zu<br />

erteilen.


§ 7 Rechtsstellung des Treugebers<br />

in der Gesellschafterversammlung<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />

der Beteiligungsgesellschaft teilzunehmen.<br />

2. Der Treugeber ist berechtigt, in der Gesellschafterversammlung<br />

der Beteiligungsgesellschaft das auf seine treuhänderische<br />

Gesellschaftsbeteiligung entfallende Stimmrecht selbst<br />

auszuüben.<br />

3. Der Treugeber kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten<br />

vertreten lassen.<br />

§ 8 Treuhandverwaltung<br />

1. Der Treuhänder verwaltet die treuhänderisch gehaltene<br />

Gesellschaftsbeteiligung als Treuhandkommanditist oder als<br />

Verwaltungstreuhänder der einzelnen Treugeber gem. diesem<br />

Treuhandvertrag und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.<br />

2. Der Treuhänder hat das Treuhandvermögen getrennt von<br />

seinem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten.<br />

3. Der Treuhänder wird alles, was er in Ausführung dieses Treuhandvertrages<br />

erlangt hat, an den Treugeber herausgeben,<br />

soweit ihm dies nach dem Treuhandvertrag gebührt, insbesondere<br />

wird er alle Barausschüttungen und Zuflüsse aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft umgehend an die Treugeber anteilig<br />

entsprechend dem für jeden Treugeber gehaltenen Kapitalanteil<br />

weiterleiten.<br />

4. Der Treuhänder nimmt die steuerliche Beratung der Beteiligungsgesellschaft<br />

gem. gesondertem Vertrag wahr.<br />

5. Der Treugeber kann jederzeit die Herausgabe der treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung verlangen und seine Rechte als<br />

Direktkommanditist unmittelbar wahrnehmen. Der Treuhänder<br />

wird – soweit der Treugeber dem nicht ausdrücklich<br />

widerspricht – dann die Kommanditbeteiligung des Treugebers<br />

als dessen Stellvertreter verwalten. Der Treugeber verpflichtet<br />

sich, im Falle der Beendigung der treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung dem Treuhänder eine unwiderrufliche<br />

und über den Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht<br />

in öffentlich beglaubigter Form zur Anmeldung von allen<br />

Angelegenheiten zu erteilen, deren Eintragung in das Handelsregister<br />

der Kommanditist anzumelden verpflichtet ist.<br />

<strong>Die</strong> Kosten der Handelsregisteranmeldung sowie die Kosten<br />

der öffentlichen Beglaubigung trägt der Treugeber.<br />

§ 9 Rechenschaftsbericht<br />

1. Der Treuhänder erstattet den Treugebern anhand des durch<br />

einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

geprüften Jahresabschlusses sowie des Geschäftsberichtes<br />

der Komplementäre einen Bericht über das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr.<br />

2. Der Treuhänder wird die Treugeber über alle wesentlichen<br />

Geschäftsvorgänge informieren.<br />

§ 10 Treugeberregister, Datenschutz<br />

1. Der Treuhänder führt über alle Treugeber ein Register mit<br />

ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten. Jeder<br />

Treugeber erhält nach Annahme seiner Beitrittserklärung von<br />

dem Treuhänder eine schriftliche Bestätigung über die Eintragung<br />

seiner Beteiligung in dieses Register.<br />

2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der<br />

Treuhänder Angaben über die übrigen Treugeber macht.<br />

Anderen Personen als den persönlich haftenden Gesellschaftern<br />

und dem Geschäftsbesorger darf der Treuhänder keine<br />

Der Treuhandvertrag<br />

Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung im Register<br />

erteilen, es sei denn, dass die Offenlegung gegenüber dem<br />

zuständigen Finanzamt, dem das Beteiligungsvorhaben finanzierenden<br />

Kreditinstitut oder einer anderen Bank im Zusammenhang<br />

mit der Eigenkapitalfinanzierung erfolgt.<br />

<strong>Die</strong>se Einschränkung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen, wenn diese<br />

als Berater der Beteiligungsgesellschaft oder des Treugebers<br />

tätig werden.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten zu seiner<br />

Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Gesellschaftsbeteiligung<br />

mitzuteilen.<br />

4. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass im<br />

Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf EDV-<br />

Anlagen gespeichert werden. Er ist damit einverstanden, dass<br />

die in die Platzierung des Eigenkapitals eingeschalteten Personen<br />

über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft –<br />

ohne personenbezogene Daten – informiert werden.<br />

§ 11 Haftung des Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder handelt mit der berufsüblichen Sorgfalt. Er<br />

haftet dem Treugeber nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher<br />

Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen.<br />

2. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus<br />

welchem Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten<br />

bei den Vertragsverhandlungen – verjährt in 3 Jahren von<br />

dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist,<br />

soweit er nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung<br />

unterliegt.<br />

3. Schadenersatzansprüche hat der Treugeber innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Kenntniserlangung von<br />

dem Schaden gegenüber dem Treuhänder durch eingeschriebenen<br />

Brief geltend zu machen.<br />

4. Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den Eintritt<br />

der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft<br />

angestrebten steuerlichen Folgen. <strong>Die</strong> angestrebten<br />

steuerlichen Folgen stehen unter dem Vorbehalt der<br />

Anerkennung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.<br />

5. <strong>Die</strong> Vertragsparteien sind darüber einig, dass der Treuhänder<br />

keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder dafür übernimmt, dass die Vertragspartner<br />

der Beteiligungsgesellschaft die eingegangenen vertraglichen<br />

Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Insbesondere<br />

haftet der Treuhänder nicht für die Ertragsfähigkeit der<br />

Fondsobjekte der Beteiligungsgesellschaft, den Eingang der<br />

mit den Mietern vereinbarten Mieten oder für den Eintritt<br />

der vom Treugeber oder der Beteiligungsgesellschaft verfolgten<br />

sonstigen wirtschaftlichen Ziele.<br />

§ 12 Übertragung der Beteiligung<br />

1. Der Treugeber kann jederzeit die Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

an Dritte übertragen. Mit der Übertragung der<br />

Rechte gehen gleichzeitig die Pflichten des Treugebers über,<br />

auch soweit sie vor der Übertragung entstanden sind.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung seiner Beteiligung schriftlich<br />

dem Treuhänder mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />

die Anschrift des Rechtsnachfolgers bekannt zu geben.<br />

3. <strong>Die</strong> Übertragung von treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen<br />

ist nur im Ganzen oder in Teilbeträgen von jeweils vollen<br />

EURO 5.000 möglich. Im Falle einer Teilabtretung soll<br />

jedoch mindestens eine Restbeteiligung in Höhe von EURO<br />

10.000 nominal, treuhänderisch gehaltener oder verwalteter<br />

Gesellschaftsbeteiligung je Treugeber verbleiben.<br />

65


4. Bei der Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der<br />

Treugeberstellung auf einen Dritten gilt im übrigen § 21 des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

5. Unbeschadet einer Übertragung oder sonstigen Verfügung<br />

über die Beteiligung ist die Beteiligungsgesellschaft berechtigt,<br />

alle Barausschüttungen an den Treuhänder mit schuldbefreiender<br />

Wirkung gegenüber dem jeweiligen Rechtsinhaber<br />

vorzunehmen.<br />

§ 13 Erbfolge<br />

1. Stirbt ein Treugeber, so wird die Treuhandschaft mit dessen<br />

Erbe bzw. Vermächtnisnehmer fortgesetzt.<br />

2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer haben einen<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Rechte<br />

aus dem Gesellschaftsanteil wahrzunehmen hat.<br />

Bis zur Benennung eines Bevollmächtigten ruhen sämtliche<br />

Rechte aus der treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsbeteiligung.<br />

<strong>Die</strong> Erbfolge ist durch Vorlage eines Erbscheines<br />

oder einer beglaubigten Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls<br />

mit beglaubigter Testamentsabschrift nachzuweisen.<br />

§ 14 Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

1. Scheidet ein Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft aus, können die<br />

Treugeber entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

einen neuen Treuhandkommanditisten<br />

bestellen. Der hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber<br />

wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst.<br />

Das Treuhandverhältnis wird sodann mit dem neu gewählten<br />

Treuhandkommanditisten fortgesetzt.<br />

2. Der ausscheidende Treuhandkommanditist führt die Abstimmung<br />

durch. Scheidet er fristlos aus, wird die Abstimmung<br />

durch die persönlich haftenden Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />

durchgeführt.<br />

§ 15 Vergütung des Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

und der damit verbundenen Tätigkeiten von der Beteiligungsgesellschaft<br />

eine Treuhandvergütung gem. § 19 des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

2. Zusätzliche Leistungen des Treuhänders zugunsten eines einzelnen<br />

Treugebers werden darüber hinaus diesem gesondert in<br />

Rechnung gestellt.<br />

66<br />

3. Für die Mitwirkung bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

bzw. der Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

und die Änderung des Treugebervertrages – auch bei<br />

Gesamtrechtsnachfolgen – gilt eine Gebühr in Höhe von<br />

0,5 % des Nominalwertes zzgl. Umsatzsteuer der Beteiligung<br />

als vereinbart. Insoweit ist der Treuhänder zur Verrechnung<br />

von offenen Beträgen mit Ansprüchen des Treugebers, z. B.<br />

auf Barausschüttungen, berechtigt.<br />

§ 16 Dauer des Treuhandvertrages,<br />

Kündigung<br />

1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit der Beteiligung des<br />

Treuhänders als Treuhandkommanditist an der Beteiligungsgesellschaft<br />

geschlossen. Der Treugeber kann das Treuhandverhältnis<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.<br />

2. Der Treuhänder kann das Treuhandverhältnis nur aus wichtigem<br />

Grunde kündigen. <strong>Die</strong> in § 23 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

gelten als wichtige Gründe.<br />

3. <strong>Die</strong> Kündigung des Treuhandverhältnisses hat durch den<br />

Treugeber mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Kündigungen<br />

des Treuhänders haben schriftlich zu erfolgen.<br />

4. Bei Beendigung des Treuhandverhältnisses ist der Treuhänder<br />

verpflichtet, die treuhänderisch für den Treugeber verwaltete<br />

Kommanditbeteiligung in dem Umfang, wie sie dem Treugeber<br />

gebührt, an diesen herauszugeben bzw. an einen vom<br />

Treugeber benannten Dritten zu übertragen.<br />

§ 17 Personenmehrheit<br />

Soweit der Treuhänder nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />

einen Kapitalanteil an der Beteiligungsgesellschaft für mehrere<br />

Personen, insbesondere Ehegatten, gleichzeitig hält, übernehmen<br />

diese sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag und dem<br />

Gesellschaftsvertrag als Gesamtschuldner mit der Maßgabe, dass<br />

Tatsachen, die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners vorliegen<br />

oder eintreten, für oder gegen jeden von ihnen wirken. Sie bevollmächtigen<br />

sich hiermit für die Dauer dieses Vertrages gegenseitig,<br />

Erklärungen und Schriftstücke, die einem von ihnen zugehen,<br />

mit rechtsverbindlicher Wirkung gegen alle entgegenzunehmen.<br />

<strong>Die</strong> Abgabe von Erklärungen einschließlich der Stimmrechtsausübung<br />

durch einen der Treugeber wirkt für und gegen die gesamte<br />

Personenmehrheit.


Der Jahresabschluss 2006<br />

Der Jahresabschluss 2006<br />

<strong>Die</strong> Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss in Anlehnung an die Vorschriften<br />

des Handelsrechts für Kapitalgesellschaften gegliedert<br />

(§§ 266 und 275 HGB). Der von ihr aufgestellte Jahresabschluss<br />

wurde durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Erlbruch 38, 45657 Recklinghausen<br />

geprüft und mit dem nachstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerk<br />

des Abschlussprüfers versehen. <strong>Die</strong> Gesellschaft ist gemäß<br />

§ 264 a Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichtes<br />

nicht verpflichtet. <strong>Die</strong> Gesellschaft hat auf deren freiwillige<br />

Erstellung und Prüfung verzichtet.<br />

67


Der Jahresabschluss 2006<br />

69


Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />

- unter Einbeziehung der Buchführung der <strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />

<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG, Vettweiß-Disternich, für das<br />

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. <strong>Die</strong> Buchführung und die Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und<br />

den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut<br />

der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss wesentlich auswirken,<br />

mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />

werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />

Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen<br />

Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. <strong>Die</strong> Prüfung umfasst die Beurteilung<br />

der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der persönlich<br />

haftenden Gesellschafter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.<br />

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />

geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht<br />

der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags.<br />

Recklinghausen, den 8. Mai 2007<br />

70


Erläuterungen zum<br />

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006<br />

Der Jahresabschluss 2006<br />

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften<br />

über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt.<br />

Im Geschäftsjahr 2006 erfolgten keine Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.<br />

<strong>Die</strong> Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.<br />

A. Bilanz zum 31. Dezember 2006<br />

I. Aktiva<br />

1. Das Anlagevermögen stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:<br />

31.12.2006 31.12.2005<br />

€ €<br />

Grund und Boden 3.786.354,00 3.786.354,00<br />

Gebäude 11.019.951,27 11.359.879,25<br />

Steuerlich begünstigte Baukosten 9.723.951,74 11.391.886,35<br />

Außenanlagen 126.800,39 151.342,40<br />

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.806.193,25 2.292.026,41<br />

26.463.250,65 28.981.488,41<br />

2. Der Ausweis betrifft das im Jahre 1995 erworbene Grundstück Monheimsallee 52 in <strong>Aachen</strong>, das mit dem<br />

<strong>Parkhotel</strong> "<strong>Quellenhof</strong>" bebaut ist.<br />

3. Das Anlagevermögen hat sich folgendermaßen entwickelt:<br />

31.12.2006<br />

€<br />

Stand 01.01.2006 28.981.488,41<br />

Zugänge 6.000,00<br />

Abschreibungen -2.524.237,76<br />

26.463.250,65<br />

4. Der Zugang betrifft mit € 6.000 ausschließlich die Geschäftsausstattung des in dem Hotel befindlichen<br />

Friseursalons. Im Rahmen des Mieterwechsels wurde das gesamte Inventar, welches<br />

sich zum Zeitpunkt der Übergabe auf der Mietfläche befand, von der Gesellschaft erworben.<br />

5. <strong>Die</strong> Abschreibung des Gebäudes erfolgt mit 2,5% p.a. <strong>Die</strong> steuerlich begünstigen Baukosten<br />

werden mit 10% p.a. abgeschrieben, soweit die übrigen Voraussetzungen des § 7 i EStG, insbesondere<br />

der Beitritt der Gesellschafter zu Beginn der Baumaßnahmen, erfüllt sind. Bei den<br />

Außenanlagen erfolgt die Abschreibung mit 8% p.a.<br />

71


72<br />

6. <strong>Die</strong> Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Einzelnen aus dem Anlagengitter zu<br />

ersehen, welches dem Jahresabschluss beigefügt ist.<br />

7. Das Umlaufvermögen beinhaltet Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in einer Gesamthöhe<br />

von T€ 34,3 sowie liquide Mittel in Höhe von T€ 1.495,1.<br />

8. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 5,6 handelt es sich um Forderungen<br />

gegen den ehemaligen Mieter des Friseursalons, die La Donna GmbH. <strong>Die</strong> Forderungen gegen Gesellschafter<br />

in Höhe von T€ 28,4 bestehen gegenüber der <strong>FUNDUS</strong> Fonds Verwaltungen GmbH und resultieren<br />

im Wesentlichen aus der Abrechnung gemäß dem Vertrag über die Vertriebs- und Platzierungsverpflichtung.<br />

<strong>Die</strong> sonstigen Vermögensgegenstände mit T€ 0,4 betreffen insbesondere Zinsforderungen<br />

aus Termingeldanlagen.<br />

9. Der auf der Aktivseite ausgewiesene Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Jahresende 1999<br />

valutierte Disagien. Im Berichtsjahr erfolgte die siebte lineare Aufwandsverrechnung über die Dauer des<br />

Zinsfestschreibungszeitraumes von acht Jahren.<br />

II. Passiva<br />

10. Auf der Passivseite der Bilanz werden unter dem Posten "A. Eigenkapital" die Einlagen der Gesellschafter<br />

ausgewiesen. Der Komplementär Herr Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger ist nicht am Kapital der Gesellschaft<br />

beteiligt.<br />

11. <strong>Die</strong> Zusammensetzung der Kapitalanteile stellt sich wie folgt dar:<br />

31.12.2006<br />

€ %<br />

Helmut Jagdfeld (Komplementär) 10.225,84 0,03<br />

Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner 30.453.639,15 84,83<br />

20 Direktkommanditisten 5.332.774,33 14,86<br />

fundus-Baubetreuung GmbH 40.903,35 0,11<br />

<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH, Köln 61.355,03 0,17<br />

35.898.897,70 100,00<br />

12. <strong>Die</strong> Höhe der Kapitaleinlagen bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.<br />

13. <strong>Die</strong> Kapitalrücklage resultiert aus § 5 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages, wonach alle Kommanditisten<br />

verpflichtet sind, ein Agio von 5 % der Einlage zu leisten. <strong>Die</strong> Rücklage wird zum 31. Dezember 2006 mit<br />

T€ 1.794,9 ausgewiesen.<br />

14. <strong>Die</strong> Entnahmen setzen sich aus den erfolgten Ausschüttungen in 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006<br />

von insgesamt € 7.487.996,87 und der Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag der Jahre 1995 bis<br />

2006 in Höhe von € 158.313,78 zusammen.<br />

15. Nach Abzug des Verlustvortrags von T€ 16.565 und des im Berichtsjahr entstandenen Jahresfehlbetrages<br />

von T€ 1.157 beträgt das Eigenkapital insgesamt T€ 12.326.


Der Jahresabschluss 2006<br />

16. <strong>Die</strong> zur Finanzierung der Baumaßnahmen am Kurmittelhaus beschlossene Kapitalerhöhung wurde dadurch<br />

sichergestellt, dass die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH mit Vertrag vom 14. März 2001 die<br />

Verpflichtung übernommen hat, den bis zum 30. Juni 2002 nicht durch Beitrittserklärungen belegten Teil<br />

der Kapitalerhöhung zuzüglich Agio auf erste Anforderung der Berichtsgesellschaft oder der Treuhandkommanditistin<br />

selbst zu übernehmen oder alternativ der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe der Differenz<br />

der nicht belegten Kapitalerhöhung zu beschaffen oder selbst zu gewähren. <strong>Die</strong>se Verpflichtung wurde<br />

zunächst bis zum 31. Dezember 2004 verlängert. Nach Ablauf des Vertrages ist am 6. April 2006 mit Zustimmung<br />

der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 31. März 2006 ein neuer Vertrag zwischen<br />

der Berichtsgesellschaft und der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH mit einer Laufzeit vom 1.<br />

Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2009 über die Platzierungsverpflichtung geschlossen worden. Danach<br />

übernimmt die <strong>FUNDUS</strong> FONDS Verwaltungen GmbH den bis dato nicht übernommen Betrag des<br />

Gesellschaftskapitals der Berichtsgesellschaft aufschiebend befristet bis zum 31. Dezember 2009, im<br />

Falle der Ausübung eines vereinbarten Optionsrechts bis zum 31. Dezember 2012, auflösend bedingt<br />

hinsichtlich derjenigen Kapitalanteile, die durch Dritte übernommen werden.<br />

Dem Treuhänder wurden zur beschlossenen Kapitalerhöhung von € 12.168.746,77 bis zum<br />

31. Dezember 2006 Beitrittserklärungen im Gesamtbetrag von € 2.664.925,42 vorgelegt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen GmbH hat mit dem am 6. April 2006 geschlossenen Vertrag weiterhin<br />

die Verpflichtung übernommen, der Berichtsgesellschaft den liquiden Nachteil, der ihr dadurch entsteht,<br />

dass sie Teilbeträge der vorgesehenen Kapitalerhöhung durch Bankkredite zwischenfinanzieren muss<br />

oder Liquidität in Folge der noch nicht abgeschlossenen Kapitalerhöhung noch nicht zur verzinslichen<br />

Anlage zur Verfügung steht, auszugleichen. <strong>Die</strong> Abrechnung dieser Vereinbarung erfolgte im Berichtsjahr.<br />

Der Gesellschaft steht hieraus ein Anspruch von € 39.382,26 zu, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen<br />

enthalten ist.<br />

17. Das eingetragene Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt € 17.904.448,69. In der Bilanz zum 31.<br />

Dezember 2006 wird ein Eigenkapital von € 12.325.574,74 ausgewiesen. Für das Jahr 2006 ist eine weitere<br />

Ausschüttung von T€ 1.435 vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung geplant.<br />

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 172 Abs. 4 HGB die Einlage eines Kommanditisten insoweit als<br />

nicht geleistet gilt, als der Kommanditist Gewinnanteile entnimmt oder andere Entnahmen tätigt, soweit<br />

durch die Entnahme der Kapitalanteil unter die im Handelsregister eingetragene Einlage gemindert wird.<br />

18. <strong>Die</strong> sonstigen Rückstellungen wurden für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von T€ 27,6, für<br />

Jahresabschlussprüfung in Höhe von T€ 10,2, für Eintragungskosten im Handelsregister in Höhe von<br />

T€ 3,4, für noch ausstehende Verwaltungsratsvergütungen in Höhe von T€ 3,8 und für Nebenkostenerstattungen<br />

in Höhe von 10,5 gebildet.<br />

19. Der Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhaltet zum 31. Dezember 2006 mit<br />

T€ 8.521,5 Verbindlichkeiten aus Endfinanzierung für das Objekt "<strong>Quellenhof</strong>" und mit T€ 7.073,3 Verbindlichkeiten<br />

aus Zwischenfinanzierung für die Umbaumaßnahmen des Kurmittelhauses sowie zum Jahresende<br />

noch nicht abgebuchte Zins- und Tilgungsleistungen (T€ 72,8).<br />

20. Zur Finanzierung des Objektes "<strong>Quellenhof</strong>" gehörende Disagien wurden zum 27. Dezember 1999 in<br />

Höhe von T€ 869,2 valutiert. Der Zinssatz der Darlehen ist mit 5,16 % p.a. bis zum Jahr 2007 festgeschrieben.<br />

<strong>Die</strong> Tilgung der Darlehen erfolgt ab dem 31. März 2008 mit einer Rate von 1,5 % zuzüglich<br />

ersparter Zinsen. <strong>Die</strong> Besicherung erfolgt durch Grundschulden auf dem <strong>Parkhotel</strong> "<strong>Quellenhof</strong>".<br />

73


74<br />

21. Als Konditionen für die Darlehen zur Finanzierung der Umbaumaßnahmen Kurmittelhaus wurden eine<br />

Zinsfestschreibung auf 4,65 % bis zum 31. Dezember 2009 vereinbart. <strong>Die</strong> Tilgung erfolgt seit dem<br />

01. Januar 2005 mit einer Rate von 1 % (Darlehen Kreissparkasse Heinsberg, Sparkasse <strong>Aachen</strong>) bzw.<br />

1,5 % (Darlehen Sparkasse Düren) zuzüglich ersparter Zinsen. Ab dem 1. April 2008 wird auch die Tilgung<br />

der Darlehen bei der Sparkasse <strong>Aachen</strong> und der Kreissparkasse Heinsberg mit 1,5% erfolgen. Zum<br />

Ende der Zinsbindungsfrist am 31. Dezember 2009 sind die Darlehen der Zwischenfinanzierung vollständig<br />

zurückzuzahlen. <strong>Die</strong> Besicherung erfolgt über nachrangige Grundschulden auf dem <strong>Parkhotel</strong> "<strong>Quellenhof</strong>".<br />

22. Sonstige Verbindlichkeiten betreffen vor allem Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt aus<br />

den Umsatzsteuer-Voranmeldungen November und Dezember 2006 sowie der Umsatzsteuerjahreserklärung<br />

(T € 38,4).


B. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom<br />

1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006<br />

23. <strong>Die</strong> Umsatzerlöse setzen sich aus den Miet- und Nebenkosteneinnahmen zusammen. <strong>Die</strong> Entwicklung<br />

und der Vorjahresvergleich sind folgender Aufstellung zu entnehmen:<br />

2006 2005<br />

T€ T€<br />

Mieteinnahmen 2.483,5 2.341,9<br />

Nebenkosteneinnahmen 127,3 122,5<br />

2.610,8 2.464,4<br />

24. Aufgrund der vertraglich fixierten Pachterhöhung ab dem 1. September 2005 konnten die Umsatzerlöse<br />

für die Verpachtung des Hotels im Berichtsjahr um T€ 146,4 auf T€ 2.610,8 gesteigert werden. Im Geschäftsjahr<br />

kam mit der Hauptpächterin (The NewGen Hotels AG, ehemals Dorint AG) nur die Mindestmiete<br />

und nicht die umsatzabhängige Pacht und die vom Betriebsergebnis II der Pächterin abhängige<br />

Pacht zum Tragen.<br />

25. <strong>Die</strong> sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich folgendermaßen zusammen:<br />

Der Jahresabschluss 2006<br />

2006 2005<br />

€ €<br />

Vorsteuererstattung lt. Betriebsprüfung für 1998 0,00 61.355,39<br />

Zuschreibung (Hoteleinrichtung) 0,00 57.357,24<br />

Ausgleichsanspruch Platzierungsverpflichtung FFV GmbH 39.382,26 30.294,04<br />

Erstattung von Versicherungen (Rohrbruch) 0,00 1.977,54<br />

Sonstiges 1.537,49 35,03<br />

40.919,75 151.019,24<br />

26. <strong>Die</strong> Aufwendungen für Hausbewirtschaftung haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:<br />

2006 2005<br />

€ €<br />

Versicherungen 74.033,34 73.860,37<br />

Wasser/Abwasser 54.449,13 51.009,54<br />

Öffentliche Abgaben 2.357,10 2.053,35<br />

Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen 43.217,63 13.269,64<br />

Rohrbruch 0,00 2.977,54<br />

174.057,20 143.170,44<br />

27. <strong>Die</strong> Abschreibungen auf Sachanlagen betragen im Berichtsjahr € 2.524.237,76. Bezüglich der Zusammensetzung<br />

verweisen wir auf das beigefügte Anlagengitter.<br />

75


76<br />

28. <strong>Die</strong> sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich wie folgt entwickelt:<br />

2006 2005<br />

€ €<br />

Geschäftsbesorgung 68.296,52 64.402,78<br />

Steuerberatungskosten 47.807,56 45.081,95<br />

Treuhandschaft 20.968,20 19.320,83<br />

Jahresabschlussprüfung 10.225,00 10.225,00<br />

Gerichts- und Rechtsanwaltskosten 18,00 9.679,50<br />

Gutachten- / Beratungskosten 19.131,03 0,00<br />

Vermietungsprovisionen 5.241,06 0,00<br />

Komplementärvergütung 10.413,29 9.367,68<br />

Vertriebsauftrag 0,00 8.450,00<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuern 5.146,43 4.791,56<br />

Verwaltungsrat 4.094,11 3.185,46<br />

Gesellschafterversammlung 2.729,57 1.703,10<br />

Nebenkosten des Geldverkehrs 617,73 835,44<br />

Sonstiges 1.108,07 180,00<br />

195.796,57 177.223,30<br />

29. <strong>Die</strong> sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von T € 33,1 (Vorjahr T € 31,2) beinhalten Kontokorrent-<br />

und Festgeld-/Tagesgeldzinsen.<br />

30. Zinsen und ähnliche Aufwendungen werden in folgender Höhe ausgewiesen:<br />

2006 2005<br />

€ €<br />

Endfinanzierung 439.711,04 439.711,04<br />

Aufwandsverrechnung Damnum 106.519,15 106.519,15<br />

Sonstige Zinsen 97,30 277,87<br />

Zwischenfinanzierung 331.123,17 335.078,72<br />

877.450,66 881.586,78<br />

31. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weist einen Saldo in Höhe von<br />

T € -1.086,7 (Vorjahr T € -1.102,1) aus. Nach Berücksichtigung der Grundsteuern in Höhe von T € 69,8<br />

ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T € -1.156,5 (Vorjahr T € -1.171,9).


Für die Gestattung der Veröffentlichung dieses Verkaufsprospekts<br />

nach dem Verkaufsprospektgesetz müssen alle in der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

geforderten Angaben<br />

im Prospekt enthalten sein. Für den Fall, dass geforderte<br />

Angaben nicht gemacht werden können, sind in dem Verkaufsprospekt<br />

Negativtestate aufzunehmen.<br />

Soweit Negativtestate den Abschnitten im Verkaufsprospekt<br />

zugeordnet werden konnten, enthalten die Abschnitte entsprechende<br />

Hinweise. Nachfolgend sind alle weiteren Negativtestate<br />

aufgeführt.<br />

◆ Ist der Emittent eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien, muss der Verkaufsprospekt über das Kapital<br />

des Emittenten zusätzlich den Nennbetrag der umlaufenden<br />

Wertpapiere, die den Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrechte<br />

auf Aktien einräumen, angeben. Daneben muss der Emittent<br />

die Bedingungen und das Verfahren für den Umtausch oder den<br />

Bezug nennen. Der Emittent ist keine Aktiengesellschaft oder<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien und kann deshalb keine<br />

Angaben zum Nennbetrag der umlaufenden Wertpapiere, die<br />

den Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien einräumen,<br />

machen und keine Bedingungen und das Verfahren für<br />

den Umtausch oder den Bezug nennen.<br />

Negativtestate<br />

Negativtestate<br />

◆ Es gibt keine sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den<br />

Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />

Angebotes der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.<br />

Daher können keine Angaben für sonstige Personen zu Name,<br />

Geschäftsanschrift, Funktionen, Gesamtbezüge, Tätigkeit für<br />

Vertriebsunternehmen oder Unternehmen, die dem Emittenten<br />

Fremdkapital geben oder mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

betraut sind, gemacht werden.<br />

◆ Für das Anlageobjekt sind keine Bewertungsgutachten bekannt.<br />

◆ Nach Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 wurde<br />

keine Zwischenübersicht veröffentlicht (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />

3 VermVerkProspV).<br />

Seit dem Stichtag 31.12.2006 haben sich wesentliche Änderungen<br />

durch die weitere Platzierung des Kommanditkapitals und die<br />

Tilgung von Darlehen ergeben. Das bis zum 31.08.2007 platzierte<br />

Kommanditkapital bzw. die Höhe der zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />

valutierenden Darlehen sind auf den Seiten 34 f.<br />

aufgeführt.<br />

Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Änderungen<br />

eingetreten.<br />

77


Wenn Sie sich zur Beteiligung entschlossen haben, füllen Sie bitte<br />

die Beitrittserklärung und Widerrufsbelehrung vollständig aus<br />

und senden Sie diese an<br />

<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH,<br />

Kölnstraße 89, 52351 Düren,<br />

oder reichen Sie die Zeichnungsscheine über Ihren persönlichen<br />

Berater ein.<br />

Zeichnungsfrist<br />

<strong>Die</strong> Zeichnungsfrist für dieses Beteiligungsangebot beginnt ein<br />

Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes gemäß<br />

§ 9 VerkProspG und endet mit der Vollplatzierung. <strong>Die</strong> vorzeitige<br />

Schließung des Fonds ist nicht vorgesehen. Wird die Einlage<br />

nicht in voller Höhe erbracht, sind der persönlich haftende<br />

Gesellschafter oder der Treuhänder im Namen der Gesellschaft<br />

berechtigt und bevollmächtigt, die Einlage des in Verzug geratenen<br />

Gesellschafters auf den Betrag der geleisteten Zahlung, abzgl.<br />

5 % Agio, herabzusetzen.<br />

Beitritt<br />

<strong>Die</strong> Beitrittserklärungen werden in der Reihenfolge des Posteinganges<br />

registriert und anschließend im Original zur Annahme an<br />

den Treuhandkommanditisten gesandt. Von dort erhalten Sie die<br />

Annahmebestätigung und ggf. weitere Informationen. <strong>Die</strong><br />

Annahmebestätigung dokumentiert die Aufnahme des Treugebers<br />

in das beim Treuhänder geführte Treugeberregister.<br />

Aufnahme in die Beteiligungsgesellschaft<br />

Der Treuhänder wird die Aufnahme in die Beteiligungsgesellschaft<br />

bewirken.<br />

Der Beteiligungsbetrag zzgl. 5 % Agio ist nach Vorlage der<br />

Beitrittserklärung und Aufforderung durch den Treuhänder auf<br />

das Konto Nr. 09 797 403 00 bei der Dresdner Bank AG in Köln<br />

(BLZ 370 800 40) einzuzahlen.<br />

Fälligkeit der Einzahlung der<br />

Beteiligungssumme<br />

100 % zzgl. 5 % Agio auf die Beteiligungssumme nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung.<br />

Nicht fristgerechte Einzahlungen können Fälligkeitszinsen<br />

bis zu 12 % p. a. auslösen. Bitte machen Sie in jedem Fall Angaben<br />

zur beabsichtigten Finanzierung des Beteiligungsbetrages.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Sofern Sie einen Beitritt als Direktkommanditist wünschen, kreuzen<br />

Sie bitte die entsprechende Stelle in der Beitrittserklärung an.<br />

Sie erhalten dann eine Vollmacht für die Handelsregistereintragung,<br />

die Sie nach der Beglaubigung durch Ihren Notar an den<br />

Treuhandkommanditisten senden.<br />

Übertragung<br />

Der Gesellschafter kann jederzeit seinen Anteil an der Gesellschaft<br />

bzw. die Rechte aus dem Treuhandverhältnis unter Beachtung<br />

der Regelungen im Gesellschaftsvertrag durch Abtretung auf<br />

Dritte übertragen, soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter<br />

78<br />

<strong>Die</strong> Abwicklung<br />

dem Betrag der Mindestbeteiligung von € 25.000,00 entstehen.<br />

<strong>Die</strong> Übertragung bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.<br />

Sie ist lediglich den persönlich haftenden Gesellschaftern anzuzeigen.<br />

Es hat sich noch kein institutionalisierter Zweitmarkt<br />

etabliert, so dass die jederzeitige Veräußerbarkeit des Anteils<br />

nicht gewährleistet ist.<br />

Kosten des Anlegers<br />

Neben dem Agio in Höhe von 5 % auf die Beteiligungssumme hat<br />

der Anleger, der sich als Direktkommanditist beteiligt, die Kosten<br />

der notariellen Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht (ca.<br />

€ 150,00) zu tragen. Für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

fällt gemäß § 15 Ziffer 3 des Treuhandvertrages eine Gebühr in<br />

Höhe von 0,5 % des Nominalwertes der Beteiligung zzgl. USt an.<br />

Weitere Kosten für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung<br />

der Vermögensanlage – mit Ausnahme von individuellen<br />

Leistungen zu Gunsten eines Beteiligten (wie z. B. Mehraufwand<br />

wegen fehlender Belege für Sonderwerbungskosten, Mehraufwand<br />

wegen nicht bekannt gegebener Adressänderung o. Ä. –<br />

nach Aufwand, im Regelfall derzeit je ca. € 50,00 zzgl. USt) - fallen<br />

für den Anleger nicht an.<br />

Zahlstelle im Sinne des § 4 Ziffer<br />

4 VermVerkProspV<br />

Nach dem Beteiligungskonzept und den treuhandvertraglichen<br />

Bestimmungen wird die Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bergstraße 2, 52391 Vettweiß,<br />

sämtliche Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft an die Gesellschafter<br />

und Treugeber ausführen. Sie ist somit Zahlstelle im<br />

Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV.<br />

Angabenvorbehalt<br />

<strong>Die</strong> Angaben, Entwicklungsprognosen und Berechnungen wurden<br />

vom Anbieter zusammengestellt.<br />

Alle Angaben beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften, dem aktuellen<br />

Stand der Rechtsprechung und einschlägigen Erlassen der<br />

Finanzverwaltung. Eine Haftung für Abweichungen durch künftige<br />

wirtschaftliche Entwicklungen, durch Änderungen der rechtlichen<br />

Grundlagen – Gesetze, Erlasse, Rechtsprechung – sowie<br />

durch Dispositionskorrekturen im Gesamtinteresse kann nicht<br />

übernommen werden.<br />

Vom Prospektinhalt abweichende Angaben sind nur verbindlich<br />

bei schriftlicher Bestätigung durch die Beteiligungsgesellschaft.<br />

Für versehentlich unrichtige oder unvollständige Prospektangaben<br />

haftet der Anbieter des Beteiligungsangebotes gegenüber<br />

dem Anleger oder der Beteiligungsgesellschaft nur bei Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit. Ersatzansprüche wegen unrichtiger<br />

oder auch unvollständiger Prospektangaben gegen den Anbieter,<br />

verjähren nach Ablauf von 6 Monaten nach Kenntniserlangung<br />

des Beteiligten von einem Prospektangabenfehler oder einer<br />

Unvollständigkeit des Prospektes, spätestens jedoch 3 Jahre nach<br />

Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft.<br />

Mit der Beitrittserklärung gibt der Beteiligte sein Einverständnis<br />

zu dem vorstehenden Angabenvorbehalt.


Erklärung des Anbieters<br />

Alle Angaben beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen, den geltenden<br />

gesetzlichen Vorschriften, dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und einschläggen Erlassen<br />

der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Eine Haftung für Abweichungen<br />

durch künftige wirtschaftliche Entwicklungen, durch Änderungen der rechtlichen<br />

Grundlagen – Gesetze, Erlasse, Rechtsprechung – kann nicht übernommen werden.<br />

Nach unserem Wissen sind die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und es wurden keine<br />

wesentlichen Umstände ausgelassen.<br />

Für den Inhalt des Verkaufsprospektes übernehmen wir gemäß vorstehender Ausführungen die<br />

Verantwortung.<br />

31.08.2007<br />

<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />

Anno August Jagdfeld, Geschäftsführer<br />

Impressum<br />

Emittent:<br />

<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />

Vermögensverwaltung Nr. 33 KG<br />

ISIN DE000 981 353 5 (Wertpapier-Kenn-Nr. 981 353)<br />

Anbieter des Beteiligungsangebotes:<br />

<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />

Kölnstraße 89, D-52351 Düren<br />

Telefon: 02421/49558-5207<br />

Telefax: 02421/49558-5219<br />

E-Mail: info@fundus.de<br />

Internet: www.fundus.de<br />

Datum der Prospektaufstellung: 31.08.2007<br />

Gestaltung und Satz: KONTUR Medienteam, Bergisch Gladbach<br />

Druck: Schmittdruck GmbH & Co. KG, Essen<br />

Fotos/Illustrationen:<br />

AVIA Luftbild, <strong>Aachen</strong>: S. 10<br />

Isselstein, Ben, <strong>Aachen</strong>: Titel, 3, 14, 15 oben, 16 oben, 19<br />

Foto- und Kunstverlag, <strong>Aachen</strong> S. 27<br />

Goecke, Monika, Bielefeld, © by Tammen GmbH, Osnabrück:<br />

S. 5, 12, 13, 25 unten<br />

Guntli, Reto, © amj design, Berlin: 20, 21, 22, 23, 24, ,25 oben (2x)<br />

KONTUR Medienteam, Köln: S. 11, Mitte<br />

Dorint AG, Mönchengladbach: S. 2, 4, 15 unten, 16 unten, 17, 18<br />

Stöhr, Karl, München: S. 26<br />

Stadtkarte: ZEFA, Kober Verlag, Düsseldorf: S. 11 unten<br />

Copyright: <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />

Der Prospekt erscheint ausschließlich in deutscher Sprache ist in seinem gesamten Inhalt urheberrechtlich<br />

geschützt. Ganze oder auszugsweise Veröffentlichung, Abdruck, Ablichtung oder Speicherung auf<br />

Datenträger oder die Übertragung in eine andere Sprache ist nur mit schriftlicher Genehmigung der<br />

<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH zulässig.<br />

79


Kölnstraße 89 · 52351 Düren · Telefon (0 24 21) 4 95 58-52 07 · Telefax (0 24 21) 4 95 58-52 19<br />

fundus@fundus.de · www.fundus.de

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