Parkhotel Quellenhof, Aachen - Die FUNDUS-Gruppe
Parkhotel Quellenhof, Aachen - Die FUNDUS-Gruppe
Parkhotel Quellenhof, Aachen - Die FUNDUS-Gruppe
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<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong>, <strong>Aachen</strong><br />
Das Beteiligungsangebot<br />
Tranche 2007/2008
Gute Gründe für eine Beteiligung<br />
am <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
Lage<br />
Wert<br />
Einzigartigkeit<br />
Schönheit<br />
Perspektive<br />
Sicherheit
2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Der Prospekt ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
BaFin hinterlegt und wird<br />
beim Anbieter, <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH, Kölnstraße 89, 52351 Düren und der Zahlstelle<br />
Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, Bergstraße 2, 52391<br />
Vettweiß, zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. Es<br />
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die<br />
Prüfung des Verkaufsprospektes durch die BaFin<br />
kraft Gesetztes auf dessen formelle Vollständigkeit<br />
3 Das Angebot im Überblick<br />
5 Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> in Zahlen<br />
6 <strong>Die</strong> Risikohinweise<br />
10 Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
29 Zum Hotelmarkt in Deutschland<br />
32 Der Pächter und die Pacht-/Mietverträge<br />
34 <strong>Die</strong> Investitionen und die Finanzierung<br />
36 <strong>Die</strong> Prognoserechnung<br />
40 Prognose der Kapitalrückflussrechnung<br />
42 <strong>Die</strong> Partner<br />
44 <strong>Die</strong> Grundstücks- und Leistungsverträge<br />
47 <strong>Die</strong> Rechtsstellung der Beteiligten<br />
48 Das steuerliche Konzept<br />
51 <strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />
54 Der Gesellschaftsvertrag<br />
63 Der Treuhandvertrag<br />
67 Der Jahresabschluss 2006<br />
77 Negativtestate<br />
78 <strong>Die</strong> Abwicklung<br />
79 Impressum<br />
Anlage (Beitrittserklärung<br />
mit Widerrufsbelehrung)<br />
Hinweis zum Verkaufsprospekt/Hinterlegung und Veröffentlichung<br />
beschränkt und die inhaltliche Richtigkeit der im<br />
Prospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand<br />
der Prüfung durch die BaFin ist.<br />
Der vorliegende Verkaufprospekt wird gemäß § 9<br />
Abs. 2 VerkProspektG durch Hinweisbekanntmachung<br />
im Handelsblatt veröffentlicht.<br />
Der Prospekt einschließlich Beitrittserklärung kann<br />
auch von der Internet-Seite des Anbieters www.fundus.de<br />
kostenlos heruntergeladen werden.
Das Angebot im Überblick<br />
Das Angebot im Überblick<br />
An wen richtet sich das<br />
Beteiligungsangebot?<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich an private<br />
Mitinvestoren, die sich als Kommanditisten an der<br />
<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung<br />
Nr. 33 KG beteiligen wollen. <strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
ist Eigentümerin des in 1999 bzw. 2002 umfassend<br />
sanierten und modernisierten <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
in <strong>Aachen</strong>. In seiner Rechtsstellung als Kommanditist<br />
wird der Investor Miteigentümer an einem<br />
wertvollen Grundstück in exzellenter innerstädtischer<br />
Lage <strong>Aachen</strong>s.<br />
Zielsetzung des Engagements ist eine positive<br />
Wertentwicklung des Immobilienbesitzes und das<br />
Erwirtschaften von Erträgen aus dem Hotelbetrieb.<br />
Immobilien sind dann besonders werthaltig, wenn<br />
ihr Standort nicht reproduzierbar ist. Immobilien wie<br />
das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> in <strong>Aachen</strong> haben einen<br />
Wettbewerbsvorteil, weil sie Unikate sind.<br />
Der Erfolg eines Hotels wird von den Gästen<br />
bestimmt. Für sie sind in erster Linie Attraktivität<br />
und Qualität des Hotelangebotes entscheidend. <strong>Die</strong>se<br />
Voraussetzung erfüllt das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> in<br />
idealer Weise. Lage, Gebäude, Umgebung, Design<br />
und Ausstattungsniveau des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
erfüllen höchste Ansprüche. <strong>Die</strong> außergewöhnlichen<br />
Konferenzmöglichkeiten in Verbindung mit dem<br />
erstklassigen Wellness- und Beauty-Angebot machen<br />
das Hotel sowohl in der Woche als auch am Wochenende<br />
zu einem attraktiven Aufenthaltsort. Hinzu<br />
kommen seine Geschichte und Tradition – seit 1916<br />
und die direkte Nähe zu den Beneluxstaaten. Im<br />
<strong>Quellenhof</strong> finden sich damit beste Voraussetzungen<br />
für ein erfolgreiches Hotel.<br />
Fondsgesellschaft /<br />
Beteiligungsangebot<br />
<strong>Die</strong> Anleger können sich als Kommanditist an der<br />
<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG<br />
beteiligen. <strong>Die</strong> Mindestbeteiligung beträgt € 25.000,00<br />
zzgl. 5 % Agio. Eine Beteiligung ist sowohl als Direktkommanditist<br />
als auch über den Treuhänder möglich.<br />
<strong>Die</strong> in das Handelsregister für jeden Kommanditisten<br />
einzutragende Hafteinlage wird auf 50 % der Pflichteinlage<br />
(geleistete Einlage ohne Agio) beschränkt.<br />
Pachtvertrag<br />
<strong>Die</strong> The NewGen Hotels AG (ehemals: Dorint AG)<br />
hat das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> mit dem Konferenz-,<br />
Wellness- und Beauty-Center bis zum 31.08.2019<br />
fest gepachtet. <strong>Die</strong> Pächterin hat sich das Recht zur<br />
zweimaligen Verlängerung des Pachtvertrages für die<br />
Dauer von jeweils 5 Jahren einräumen lassen. Neben<br />
einer Festpacht ist eine erfolgsabhängige Zusatzpacht<br />
vereinbart.<br />
<strong>Die</strong> The NewGen Hotels AG firmierte bisher unter<br />
Dorint AG. Mehrheitsaktionär der The NewGen<br />
Hotels AG ist die ACCOR S.A. aus Frankreich. <strong>Die</strong><br />
zum Portfolio der The NewGen Hotels AG zählenden<br />
52 Hotels stehen unter dem Management und den<br />
weltweit renommierten Marken von ACCOR – Sofitel,<br />
Novotel und Mercure. Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
wird unter der Luxusmarke Sofitel geführt.<br />
Investition und Finanzierung<br />
Das diesem Beteiligungsangebot zugrunde liegende<br />
kumulierte Investitionsvolumen beträgt € 53.072.098,00.<br />
<strong>Die</strong> Finanzierung setzt sich zusammen aus Eigenkapital<br />
(Kommanditkapital) in Höhe von € 45.402.720<br />
zzgl. 5 % Agio sowie einem Netto-Fremdkapital<br />
in Höhe von € 7.669.378 (Brutto-Fremdkapital<br />
€ 8.521.532). Von dem einzuwerbenden Eigenkapital<br />
3
sind zum 31.08.2007 € 35.898.897,70 platziert und<br />
eingezahlt. <strong>Die</strong>ses Beteiligungsangebot betrifft das<br />
zum 31.08.2007 noch nicht platzierte Eigenkapital in<br />
Höhe von € 9.503.822,30.<br />
Das noch nicht platzierte Eigenkapital ist, soweit es<br />
zur Finanzierung von bereits durchgeführten Baumaßnahmen,<br />
Gebühren und sonstigen Aufwendungen<br />
benötigt wurde, durch Darlehen in Höhe von<br />
€ 7.012.909 vorfinanziert.<br />
Insgesamt verfügt die Fondsgesellschaft über<br />
12.014 m 2 Grund und Boden und über ca. 24.700 m 2<br />
Bruttogrundfläche (BGF).<br />
Zahlungstermin<br />
<strong>Die</strong> Mindestbeteiligungssumme beträgt € 25.000,00<br />
zzgl. 5 % Agio und ist nach Annahme der Beitrittserklärung<br />
fällig. Höhere Beteiligungen sollen durch<br />
5.000 ganzzahlig teilbar sein.<br />
Ausschüttung<br />
Gemäß Prognoserechnung ist eine Ausschüttung für<br />
2007 in Höhe von 4,0 % p. a. (im Jahr des Beitritts<br />
zeitanteilig) vorgesehen. <strong>Die</strong> Ausschüttung steigt nach<br />
Maßgabe der Prospektprämissen gemäß Prognoserechnung<br />
auf 5,0 % p. a. (Basis ist das Kommanditkapital<br />
ohne Agio). Über den Zeitraum 2007 bis 2020<br />
werden gemäß Prognoserechnung durchschnittlich ca.<br />
4,25 % p. a. bezogen auf die Beteiligung ausgeschüttet.<br />
4<br />
Darüber hinaus bietet sich den Anlegern die Chance,<br />
über eine vereinbarte erfolgsabhängige Zusatzpacht<br />
bei höheren Auslastungsquoten und/oder höheren<br />
Zimmerpreisen in Form höherer Ausschüttungen<br />
zu partizipieren.<br />
Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaft besteht in der Form einer vermögensverwaltenden<br />
Kommanditgesellschaft und übt<br />
mit der Vermietung und Verpachtung der Immobilie<br />
eine vermögensverwaltende Tätigkeit aus. Das steuerliche<br />
Ergebnis wird den Gesellschaftern anteilig entsprechend<br />
ihrer Beteiligung zugerechnet und unterliegt<br />
der persönlichen Einkommensteuer. Der Anleger<br />
erhält Ausschüttungen, die auf Grund der steuerlichen<br />
Abschreibungen im Ergebnis zum Teil steuerfrei<br />
sind.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Anders als bei Nominalanlagen gelten bei der Übertragung<br />
einer Beteiligung am <strong>FUNDUS</strong> FONDS 33<br />
geringere Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung.<br />
Bezogen auf den 1.1.2007 wären unter den derzeitigen<br />
Bewertungsvorschriften bei Erbschaft lediglich<br />
ein Wert in Höhe von ca. 22,5 %, bei Schenkung<br />
ein Wert in Höhe von ca. 44,1 % der Beteiligungssumme<br />
zu versteuern.
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
in Zahlen<br />
Baujahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916<br />
Modernisierung/Sanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1998/1999<br />
Hoteleröffnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . August 1999<br />
Erweiterung um Konferenz-, Wellness- . . . . . . . . . . . . . 2001/2002<br />
und Beauty-Center<br />
Durchschnittlicher Netto-Zimmerpreis 2006 . . . . . € 123,-<br />
Anzahl Zimmer / Suiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Doppelzimmer<br />
57 Einzelzimmer<br />
2 behindertengerechte Zimmer sowie<br />
13 Suiten<br />
2 Präsidentensuiten mit 110 und 144 m2 Bruttogrundfläche ca. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24.700 m 2<br />
Grundstücksgröße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12.014 m 2<br />
Ballsaal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis zu 500 Personen, 30 x 22 m<br />
Wellnessbereich rd. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 900 m2 Konferenzflächen rd. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.600 m2 Investitionsvolumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 53.072.097,-<br />
Eigenkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 45.402.720,-<br />
Fremdkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 7.669.378,-<br />
Mindestbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 25.000,- zzgl. 5 % Agio<br />
Handelsregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . <strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG,<br />
eingetragen im Amtsgericht Düren unter HRA 1491<br />
Ausschüttungsperspektive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ab sofort 4 % p.a. ab Einzahlung der Einlage<br />
ansteigend auf 5,0 % gemäß Prognoserechnung<br />
erbschaftsteuerlicher Wert per 01.01.2007 . . . . . . . . . . ca. 22,5 % der Nominalbeteiligung<br />
schenkungsteuerlicher Wert per 01.01.2007 . . . . . . . . ca. 44,1 % der Nominalbeteiligung<br />
5
Bitte lesen Sie vor Ihrer Anlageentscheidung diesen<br />
Prospekt und insbesondere die nachfolgenden Risikohinweise<br />
genau und vollständig durch. Lassen Sie<br />
sich zu Ihrer Sicherheit von einem Sachverständigen<br />
Ihres Vertrauens, beispielsweise einem Vermögensoder<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt<br />
beraten.<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot FUN-<br />
DUS Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33<br />
KG handelt es sich um eine langfristig angelegte<br />
unternehmerische Investition. Derartige Investitionen<br />
beinhalten auch Risiken. <strong>Die</strong> Anleger tragen als<br />
Gesellschafter die mit der Immobilie und ihrer Nutzung<br />
als auch die mit der wirtschaftlichen Entwicklung<br />
der Gesellschaft verbundenen Risiken.<br />
Anleger sollten unternehmerische Beteiligungen<br />
grundsätzlich nur dann eingehen, wenn sie sich eine<br />
Meinung zu den wirtschaftlichen Risiken gebildet<br />
haben und sicher sind, über genügend Informationen<br />
zu verfügen, um das Risiko des Engagements zu überblicken.<br />
Anleger sollten grundsätzlich aufgrund ihrer<br />
privaten Vermögenssituation in der Lage sein, eingegangene<br />
unternehmerische Risiken zu verkraften.<br />
Deshalb sollte generell nur ein Teil des Vermögens<br />
eines Anlegers in eine unternehmerische Beteiligung<br />
wie das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> investiert werden. Vor<br />
diesem Hintergrund sollten Anleger dieses Beteiligungsangebotes<br />
über das zu investierende Kapital tatsächlich<br />
verfügen und nicht auf eine Fremdfinanzierung<br />
ihrer Einlage angewiesen sein.<br />
<strong>Die</strong>se Beteiligung eignet sich nur für Anleger, die<br />
sich dauerhaft engagieren wollen und keine Kapitalanlage<br />
mit fester Verzinsung und einer schon heute<br />
feststehenden Rückzahlung des eingesetzten Kapitals<br />
zu einem festen Zeitpunkt erwarten.<br />
Das Hotel wird von der The NewGen Hotels AG<br />
(ehemals: Dorint AG) geführt. Zusätzlich zur Festpacht<br />
wurde eine Zusatzpacht vereinbart, die sich am<br />
Hotelbetriebsergebnis und Umsatz bemisst. <strong>Die</strong><br />
Pächterin realisiert aktuell negative Ergebnisse aus der<br />
Bewirtschaftung des Hotels. Zu den wesentlichen<br />
Einflussgrößen für das Ergebnis jedes Hotels gehören<br />
der durchschnittlich erzielte Netto-Zimmerpreis, die<br />
Belegungsquote und die Kosten. Für das <strong>Parkhotel</strong><br />
<strong>Quellenhof</strong> besteht eine unternehmerische Planrech-<br />
6<br />
<strong>Die</strong> Risikohinweise<br />
nung („Prognoserechnung“), für die keine Eintrittsgarantie<br />
abgegeben werden kann. Es gilt die normale<br />
Risikosituation wie für jedes andere Unternehmen am<br />
Markt.<br />
Jede Ausschüttung ist ebenso ergebnisabhängig wie<br />
z. B. die Dividendenzahlung einer Aktiengesellschaft.<br />
In der Regel unterliegen Ausschüttungen im Zeitverlauf<br />
Schwankungen. <strong>Die</strong> Ausschüttungen können von<br />
der Prognose abweichen. Eine Gewähr für die Höhe<br />
der Ausschüttung besteht nicht. Jede Prognose ist mit<br />
Unsicherheiten verbunden.<br />
Der Wert der Immobilie der Gesellschaft ist ebenso<br />
wie der Wert der Beteiligung an der <strong>FUNDUS</strong><br />
Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong><br />
<strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG<br />
ertragsabhängig. Unternehmens- und Immobilienwerte<br />
werden in der Regel nach dem Ertragswert<br />
ermittelt, der – vereinfacht ausgedrückt – dem Barwert<br />
eines nachhaltig zu erzielenden Ertrages entspricht.<br />
In hohem Maße beeinflussen Lage und Art<br />
des Objektes, die Entwicklung des Standortes sowie<br />
der Zustand des Gebäudes oder der technischen Einrichtungen<br />
den Wert. <strong>Die</strong> Entwicklung der einzelnen<br />
Einflussgrößen kann jede für sich und damit auch<br />
kumulativ, negativ mit entsprechendem Einfluss auf<br />
den Wert der Immobilien und damit den der Beteiligung<br />
verlaufen.<br />
Auf Grund der Größe der Immobilie und der<br />
somit erforderlichen Finanzkraft sowie auf Grund<br />
der Hotelnutzung ist der Kreis möglicher Käufer<br />
begrenzt und damit die Veräußerbarkeit der Immobilie<br />
eingeschränkt.<br />
Trotz der vereinbarten Grundpacht des Hotels<br />
sowie der Pacht für die übrigen Flächen der Immobilie<br />
ist es nicht auszuschließen, dass das Hotel oder<br />
die Mieter der übrigen Mietflächen nicht kostendeckend<br />
arbeiten und wie derzeit Verluste erwirtschaften.<br />
Können die Verluste von der Pächterin/Mieterin<br />
nicht mehr finanziert werden und/oder sind dessen<br />
Gesellschafter nicht bereit, die Verluste aufzufangen,<br />
kann dies zum Ausfall von Pachten und<br />
Mieten führen. Gelingt keine zeitnahe Anschlussverpachtung/-vermietung<br />
kann die Gesellschaft aus<br />
eigener Kraft ihre vertraglichen Verpflichtungen,<br />
insbesondere aus den in Anspruch genommen Darlehen,<br />
nicht mehr entsprechen. In einem marktwirt-
schaftlichen Umfeld ist eine Insolvenz der Gesellschaft<br />
und im worst case ein Totalverlust möglich.<br />
Das Maximalrisiko besteht in einem vollständigen<br />
Verlust der vom Anleger zu erbringenden Kapitaleinlage<br />
zzgl. Agio.<br />
<strong>Die</strong> wesentlichen Einzelrisiken einer Beteiligung<br />
sind nachfolgend aufgeführt. Zusätzlich wird in einzelnen<br />
Prospektteilen im Sachzusammenhang auf<br />
entsprechende Risiken hingewiesen. <strong>Die</strong> Darstellung<br />
der Risiken wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Neben<br />
den genannten Risiken bestehen keine weiteren<br />
wesentlichen Risiken.<br />
Prognoserechnung<br />
<strong>Die</strong> geplanten Einnahmen und Ausgaben basieren<br />
auf kontrahierten Verträgen und Einschätzungen.<br />
Höhere Ausgaben und/oder geringere Einnahmen als<br />
prognostiziert verringern das Bewirtschaftungsergebnis<br />
und damit auch die für eine Ausschüttung prognostizierte<br />
Liquidität. Insbesondere die durch das<br />
Hotelergebnis bestimmte Zusatzpacht ist von den<br />
künftigen Umsatzerlösen und Betriebsergebnissen der<br />
Hotelpächterin abhängig.<br />
In die Berechnung der Prognose-Daten fließen<br />
verschiedene Variablen wie z. B. Anschlussvermietungsannahmen,<br />
Erfolgskomponenten des Hotelbetriebs,<br />
verschiedene Kostenpositionen, durchschnittliche<br />
Steuersätze, Inflationsrate, Zinssätze der<br />
Anschlussfinanzierungen etc. ein. <strong>Die</strong> in den Berechnungen<br />
zu Grunde gelegten absoluten Größen dieser<br />
Variablen basieren auf derzeit geltenden gesetzlichen<br />
Grundlagen, abgeschlossenen Verträgen, zeitlichen<br />
Eintrittsannahmen, Annahmen über Marktentwicklungen<br />
sowie Erfahrungswerten des Anbieters des<br />
Beteiligungsangebotes.<br />
Abweichungen von diesen Annahmen, eine abweichende<br />
Umsatz- und Ergebnisentwicklung des<br />
Hotelpächters, ein höherer Fremdkapitalstand, höhere<br />
Fremdkapitalzinsen, eine niedrigere Liquiditätsreserve<br />
und/oder ein geringerer Anstieg des Lebenshaltungskostenindex<br />
usw. führen zu einer anderen Liquiditätsentwicklung<br />
und haben unmittelbar Einfluss<br />
auf die Höhe der Ausschüttungen und/oder die<br />
Zuführung zur Liquiditätsreserve und damit auf das<br />
Vermögen und die Rentabilität der Gesellschaft und<br />
die Wertentwicklung der Fondsbeteiligung.<br />
Zusatzpacht<br />
<strong>Die</strong> mit The NewGen Hotels AG (ehemals: Dorint<br />
AG) vereinbarte ergebnisabhängige Zusatzpacht ist<br />
abhängig vom Erfolg des Hotelbetriebes. Das tatsächliche<br />
jeweilige Betriebsergebnis bzw. die Höhe der<br />
<strong>Die</strong> Risikohinweise<br />
Umsatzerlöse kann – wie in der Vergangenheit – den<br />
prognostizierten Wert unterschreiten, mit den entsprechenden<br />
Auswirkungen auf die Liquiditätsentwicklung<br />
der Beteiligungsgesellschaft und somit auf<br />
die Höhe der Ausschüttungen und/oder die Zuführung<br />
zur Liquiditätsreserve.<br />
<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft und damit der Gesellschafter<br />
nimmt damit am Hotelerfolg teil. Der<br />
Hotelerfolg wird nicht nur durch den von der Pächterin/Mieterin<br />
und dem Eigentümer aufrecht zu<br />
erhaltenden Standard des Hotels und seiner Einrichtung,<br />
dem Hotelmanagement, dem gastronomischen<br />
Angebot und Veranstaltungsangebot, sondern auch<br />
durch Veränderungen der Wettbewerbsbedingungen<br />
am Standort sowie Veränderungen des Reiseverhaltens<br />
nationaler und internationaler Gäste aufgrund<br />
regionaler oder internationaler Sicherheitsrisiken<br />
infolge bewaffneter Konflikte, Terrordrohungen, Epidemiegefahren<br />
aber auch veränderter politischer<br />
Beziehungen zu anderen Staaten, nationale oder<br />
internationale Veränderungen der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung etc. beeinflusst.<br />
Vermietungs- und Verpachtungsrisiken<br />
Bei einer Beendigung der Miet- und Pachtverträge mit<br />
der derzeitigen Pächterin des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
oder dem Mieter der übrigen Flächen besteht das<br />
Risiko einer nicht zeitlich anschließenden Neuvermietung<br />
bzw. -verpachtung (Leerstandsrisiken) und, dass<br />
dann neu zu vereinbarende Miet- bzw. Pachtkonditionen<br />
sowohl hinsichtlich der Miet- und Pachthöhe als<br />
auch hinsichtlich der übrigen Konditionen (Betriebskostenumlage,<br />
Ergebnisbeteiligung, Anpassung von<br />
Mieten und Pachten an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten<br />
usw.) ungünstiger als derzeit vereinbart<br />
abgeschlossen werden. Ferner können bei Neuvermietungen,<br />
z. B. aufgrund geänderter Mieteransprüche,<br />
Umbaukosten auf die Gesellschaft zukommen, die<br />
nicht von den Pächtern/Mietern getragen werden.<br />
Guthabenzinsen<br />
<strong>Die</strong> tatsächlich erwirtschafteten Zinseinnahmen können<br />
niedriger sein als in der Prognoserechnung angenommen.<br />
Veränderungen des Zinsniveaus können<br />
Auswirkungen auf die möglichen Ausschüttungen<br />
oder die Zuführungen zur Instandhaltungs- und<br />
Liquiditätsreserve haben.<br />
Risiken der Finanzierung<br />
<strong>Die</strong> Gesamtinvestitionen gemäß § 7 und § 7a des<br />
Gesellschaftsvertrages sind jetzt und auch nach Voll-<br />
7
platzierung teilweise durch Kapitalmarktdarlehen<br />
finanziert.<br />
<strong>Die</strong> Gesellschafterversammlung kann mit qualifizierter<br />
Mehrheit weitere Investitionen und/oder<br />
Änderungen ihrer Finanzierung beschließen. <strong>Die</strong>s<br />
hätte Einfluss auf die Höhe des Fremdkapitals an der<br />
Gesamtfinanzierung.<br />
Der Kapitaldienst ist unabhängig von den jeweils<br />
realisierten Pacht-/Mieteinnahmen zu entrichten.<br />
Soweit die Pächter/Mieter ihren pacht-/mietvertraglichen<br />
Verpflichtungen nicht entsprechen oder bei<br />
Anschlussvermietungen deutliche Pacht-/Mietzugeständnisse<br />
eingeräumt werden müssen, hat dies Einfluss<br />
auf Ausschüttungen oder auf die Zuführung zur<br />
Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve, ggf. auch<br />
auf die Kapitaldienstfähigkeit der Gesellschaft.<br />
Gleiches gilt sofern sich die Konditionen der Kapitalmarktdarlehen<br />
aufgrund Marktentwicklungen verändern.<br />
Der Eintritt von derartigen Entwicklungen – einzeln<br />
oder kumuliert – kann in einem marktwirtschaftlichen<br />
Umfeld im worst case den Totalverlust des<br />
eingesetzten Kapitals zur Folge haben.<br />
Gesellschafter die den Kaufpreis für den Erwerb<br />
der Beteiligung ganz oder teilweise fremd finanzieren,<br />
sollten beachten, dass nicht auszuschließen ist, dass<br />
auf Grund der Einnahmen- oder Ausgabenentwicklungen<br />
Ausschüttungen teilweise oder vollständig<br />
nicht möglich sind, so dass die Kapitaldienstfähigkeit<br />
von persönlich in Anspruch genommenen Darlehen<br />
zur Finanzierung der Beteiligung durch den Gesellschafter<br />
aus seinen übrigen Einnahmen oder seinem<br />
Vermögen sicherzustellen ist.<br />
Anschlussfinanzierung<br />
Nach Auslaufen der jeweiligen Zinsfestschreibungen<br />
der Darlehen kann der zu vereinbarende Zinssatz für<br />
die Anschlussfinanzierung über dem in der Prognoserechnung<br />
angenommenen Zinssatz liegen. Es ist auch<br />
möglich, dass eine Anschlussfinanzierung nicht<br />
gewährt wird oder eine höhere Tilgung, als in der<br />
Prognoserechnung angenommen, zu entrichten ist.<br />
<strong>Die</strong>s hätte entsprechende Auswirkungen auf die möglichen<br />
Ausschüttungen oder auf die Zuführungen zur<br />
Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve und im<br />
Extremfall auf den Bestand der Gesellschaft.<br />
Zwischenfinanzierung der<br />
Kapitalerhöhung<br />
Bis zur vollen Kapitalerhöhung werden die vorgesehenen<br />
Investitionen gemäß Gesellschaftsvertrag durch<br />
ein Bankdarlehen, das auf dem Grundstück abgesi-<br />
8<br />
chert ist, zwischenfinanziert. Bei nicht planmäßiger<br />
Abwicklung kann der hierfür im Investitions- und<br />
Finanzierungsplan vorgesehene Betrag für Zwischenfinanzierungszinsen<br />
überschritten werden. <strong>Die</strong>s hätte<br />
entsprechende Auswirkungen auf die in der Prognose<br />
ausgewiesene Liquidität.<br />
Instandhaltung/Instandsetzung/<br />
Modernisierung<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass höhere als<br />
die in der Prognoserechnung kalkulierten Instandhaltungs-<br />
und Bewirtschaftungsaufwendungen entstehen.<br />
Es ist auch nicht auszuschließen, dass Marktanpassungsmaßnahmen<br />
erforderlich werden, um die<br />
Attraktivität des <strong>Quellenhof</strong> aufrechtzuerhalten oder<br />
zu erhöhen. <strong>Die</strong>se Investitionskosten müssten aus der<br />
Liquiditätsreserve zu Lasten der Ausschüttung<br />
bedient oder durch Fremdmittel finanziert werden.<br />
Allgemeines Vertragsrisiko<br />
Der Prospektdarstellung liegt zu Grunde, dass die<br />
Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft ihre<br />
Leistungspflichten jeweils vertragsgemäß erfüllen.<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaft hat eine Vielzahl von Verträgen<br />
abgeschlossen. Unbeschadet der Tatsache, dass die<br />
Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft verpflichtet<br />
sind, die Verpflichtungen aus den eingegangenen<br />
Verträgen zu erfüllen, ist nicht auszuschließen,<br />
dass sich die Bonität der Vertragspartner verschlechtert,<br />
so dass diese ihren Verpflichtungen nicht mehr<br />
entsprechen können und Ansprüche gegen diese nicht<br />
mehr durchsetzbar sind. Abhängig von der jeweils<br />
durch den Vertragspartner übernommenen Verpflichtung<br />
können in solchen Fällen negative Auswirkungen<br />
auf die Liquiditäts- und Vermögenslage der<br />
Beteiligungsgesellschaft eintreten.<br />
Haftung<br />
Nach Eintragung in das Handelsregister ist die Haftung<br />
der Kommanditisten für Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft jeweils auf die Hafteinlage (50 % des<br />
Beteiligungsbetrages) begrenzt und erlischt, soweit die<br />
Einlage geleistet ist. Soweit durch Ausschüttungen und<br />
Verluste der Saldo der Kapitalkonten unter den Betrag<br />
der Hafteinlage sinkt, lebt die Haftung in Höhe der<br />
insoweit getätigten Ausschüttungen gemäß § 172<br />
Absatz 4 HGB wieder auf. Für Treugeber gilt wirtschaftlich<br />
das Gleiche. Sie sind aufgrund des Treuhandvertrages<br />
verpflichtet, die Treuhandkommanditistin im<br />
Innenverhältnis von allen Verbindlichkeiten freizustellen,<br />
die bei pflichtgemäßer Erfüllung des Treuhandvertrages<br />
und des Gesellschaftsvertrages entstehen.
Eingeschränkte Nutzung der<br />
Immobilie<br />
<strong>Die</strong> Immobilie der Beteiligungsgesellschaft wurde<br />
zur Nutzung als Hotel der obersten Kategorie konzipiert,<br />
geplant und errichtet. Eine andere Nutzung als<br />
die der Hotelnutzung ist für die ersten 20 Jahre ab<br />
Fertigstellung rechtlich nicht zulässig (vgl. S. 44) und<br />
faktisch nur nach aufwändigen Umbauten möglich.<br />
Fungibilität<br />
Für Beteiligungen der vorliegenden Art hat sich bisher<br />
kein institutionalisierter Zweitmarkt etabliert.<br />
<strong>Die</strong> Beteiligungen werden grundsätzlich nicht von der<br />
Beteiligungsgesellschaft oder dem Anbieter zurückgenommen.<br />
Wie auch bei anderen Immobilieninvestitionen<br />
handelt es sich auch bei Anteilen an geschlossenen<br />
Immobilienfonds um langfristig ausgerichtete<br />
Anlageformen.<br />
Bei Veräußerungswünschen wird der Anbieter vermittelnd<br />
tätig und versuchen, den Verkauf abzuwickeln.<br />
Eine Gewähr für eine Veräußerungsmöglichkeit<br />
besteht nicht. Der Preis unterliegt Angebot und<br />
Nachfrage, wobei generell ein erhöhtes Risiko von<br />
Preisabschlägen bei kurzfristigen Veräußerungswünschen<br />
besteht. Bei einer Veräußerung von Anteilen an<br />
dieser Beteiligungsgesellschaft ist gegenüber der Verwertung<br />
von Wertpapieren u. U. eine erhebliche Zeitspanne<br />
für die Abwicklung einzuplanen.<br />
Beschlussfassung in der<br />
Gesellschaft<br />
Der einzelne Beteiligte kann seine gesellschaftsrechtlichen<br />
Interessen effektiv nicht gegen den Willen der<br />
<strong>Die</strong> Risikohinweise<br />
Mehrheit der übrigen Gesellschafter aufgrund des<br />
gesellschaftsvertraglich verankerten Mehrheitsprinzips<br />
durchsetzen. Auch bei Nichtwahrnehmung von<br />
Mitbestimmungsrechten der Kommanditisten, z.B.<br />
durch Nichtteilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />
sind Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />
für alle Gesellschafter bindend.<br />
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Majorisierung<br />
der Gesellschaft durch Grossanleger.<br />
Neu in die Gesellschaft eintretende Gesellschafter<br />
sind an die bisher gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />
und abgeschlossenen Verträge gebunden. <strong>Die</strong> wirtschaftlichen<br />
Risiken, auch aus Altverpflichtungen,<br />
treffen alle Gesellschafter.<br />
Interessenkollision<br />
Das Gesellschaftskapital wesentlicher Vertragspartner<br />
der Gesellschaften befindet sich unmittelbar oder<br />
mittelbar in Händen von Anno August Jagdfeld<br />
und/oder dessen nahen Angehörigen. Herr Jagdfeld<br />
ist zusätzlich bei einzelnen dieser Gesellschaften<br />
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer. Herr<br />
Anno August Jagdfeld ist alleiniger Gesellschafter<br />
des Alleingesellschafters des Treuhandkommanditisten.<br />
Hieraus können sich Interessenkollisionen ergeben.<br />
Steuern<br />
Änderungen der bestehenden Steuergesetze, der Verwaltungsanweisungen<br />
und -richtlinien, aber auch der<br />
individuellen Auslegung von Steuergesetzen durch<br />
die zuständigen Finanzbehörden können zu erheblichen<br />
Steuerbelastungen sowohl bei der Gesellschaft<br />
als auch bei den Gesellschaftern führen.<br />
9
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> befindet sich an der Monheimsallee<br />
in einer exzellenten innerstädtischen Lage<br />
mit einem auf das Haus ausgerichteten Umfeld, unmittelbar<br />
neben dem Kongresszentrum Eurogress, dem<br />
Internationalen Spielcasino <strong>Aachen</strong>, dem Kurpark und<br />
den Carolus Thermen. Es handelt sich um einen seit<br />
Jahrzehnten besonders geschätzten Immobilienstandort,<br />
an dem die Stadt <strong>Aachen</strong> und private Interessenten<br />
bevorzugt investiert haben und investieren.<br />
Der auf Europa ausgerichtete Standort profitiert<br />
von der Nähe zu Düsseldorf und Köln, mit deren hervorragenden<br />
Messe- und Kongresszentren und internationalen<br />
Flughäfen, sowie von den an das <strong>Aachen</strong>er<br />
Stadtgebiet angrenzenden Ländern Belgien und Niederlande<br />
mit den benachbarten Messezentren Lüttich,<br />
Brüssel und Maastricht und deren internationalen<br />
Flughäfen.<br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> im<br />
Hotelmarkt <strong>Aachen</strong><br />
Der Standort des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> befindet sich<br />
im Zentrum der Stadt an der Monheimsallee in<br />
10<br />
Kongresszentrum<br />
Eurogress<br />
Internationales<br />
Spielcasino <strong>Aachen</strong><br />
<strong>Parkhotel</strong><br />
<strong>Quellenhof</strong><br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
direkter Verbindung zum Kongresszentrum Eurogress.<br />
<strong>Die</strong>s und die Nähe zum Internationalen Spielcasino,<br />
dem Kurpark und den Carolus-Thermen<br />
machen die Lage des Hotels einzigartig. Der Standort<br />
des <strong>Quellenhof</strong> ist für ein Hotel, dass sich auf<br />
Geschäftsreisende, Tagungs- und Wellnessgäste spezialisiert<br />
hat, ideal. Gerade für Tagungen und Entspannung<br />
wünschen sich die Gäste nicht immer große<br />
Städte, sondern ein unverbindlicheres Ambiente einer<br />
kleineren Stadt. Dort können sie abschalten und sich<br />
auf das Wesentliche konzentrieren. Auch die Erreichbarkeit<br />
der Stadt mit dem Auto, der Bahn oder dem<br />
Bus und dem Flugzeug sind durch die zentrale Lage<br />
in Europa von großem Vorteil. Der <strong>Quellenhof</strong> ist als<br />
führendes Kongresshotel im First-Class-Segment<br />
etabliert. Es bestehen beste Voraussetzungen, aus dem<br />
Hotel in Verbindung mit dem Eurogress und den<br />
durch die Erweiterung neu geschaffenen Tagungsflächen<br />
das führende Kongresshotel <strong>Aachen</strong>s und der<br />
Umgebung werden zu lassen. <strong>Die</strong>se Entwicklung wird<br />
durch das Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center<br />
unterstützt.
Auch mit seinem ausgezeichneten SPA-Bereich<br />
nimmt der <strong>Quellenhof</strong> eine führende Stellung im<br />
Markt ein. Im März 2006 wurde zum 10. mal der<br />
GALA SPA AWARD in Baden-Baden verliehen.<br />
Der <strong>Quellenhof</strong> wurde in der Kategorie Luxury Hotel<br />
City/Resort nominiert und belegte den 3. Platz nach<br />
dem Seaham Hall & Serenity Spa in Seaham und Al<br />
Maha Desert Resort & Spa in Dubai.<br />
Hochkarätige jährliche Ereignisse bringen <strong>Aachen</strong><br />
regelmäßig ins Rampenlicht und damit auch den<br />
<strong>Quellenhof</strong>. Traditionell seit 1950 wird am Himmelfahrtstag<br />
der Internationale Karlspreis zu <strong>Aachen</strong> verliehen,<br />
der an Karl den Großen, den Begründer der<br />
abendländischen Kultur, erinnert. Der Karlspreis ist<br />
einer der international renommiertesten Auszeichnungen,<br />
mit dem alljährlich eine herausragende Persönlichkeit<br />
geehrt wird, die den Gedanken der abendländischen<br />
Einigung in politischer, wirtschaftlicher<br />
und geistiger Beziehung gefördert hat. Zu den Preisträgern<br />
gehören u.a. der ehemalige US-Präsident Bill<br />
Clinton, König Juan Carlos I. von Spanien, Prof. Dr.<br />
Henry A. Kissinger, François Mitterand, Dr. Helmut<br />
Kohl, Václav Havel, Jacques Delor, Felipe González<br />
Márzquez, Königin Beatrix der Niederlande, Prof. Dr.<br />
Roman Herzog und Tony Blair.<br />
Gäste aus der ganzen Welt werden auch anlässlich<br />
des internationalen Reitturniers „CHIO“ begrüßt.<br />
Der „Orden wider den tierischen Ernst“ wird seit<br />
1951 an prominente Preisträger verliehen. <strong>Die</strong> Verleihung<br />
ist einer der Höhepunkte im deutschen Karneval,<br />
zu der viel Prominenz nach <strong>Aachen</strong> reist.<br />
Und das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> profitiert auch von<br />
den Events jenseits der deutschen Grenze im Dreiländereck.<br />
Es ist das erste Haus in dieser Region, in der<br />
beispielsweise die weltgrößte Kunst- und Antiquitätenmesse<br />
TEFAF in Maastricht/Holland stattfindet.<br />
Auch für diese Ereignisse ist der <strong>Quellenhof</strong> die<br />
beliebteste Adresse der Besucher. <strong>Die</strong> herausragende<br />
Marktstellung wurde auch wieder für 2006 bestätigt,<br />
wo das Hotel mit einem Nettozimmerpreis von ca.<br />
€ 123,- und einer Belegung von ca. 57 % sich im<br />
<strong>Aachen</strong>er Markt gut positioniert hat.<br />
Bedingt durch <strong>Aachen</strong>s zentrale Lage in Europa,<br />
den Abbau der Kontrollen an der belgischen und der<br />
niederländischen Grenze und die Bedeutung der<br />
Stadt als Forschungs- und High-Tech-Standort wird<br />
für die kommenden Jahre mit wachsenden Gästezahlen,<br />
insbesondere der Geschäftsreisenden, der Kongress-<br />
und Konferenzteilnehmer, gerechnet. Im Jahr<br />
2006 stieg nach Auskunft des Verkehrsverein Bad<br />
<strong>Aachen</strong> die Zahl der Übernachtungen gegenüber<br />
2005 um 3,7 % auf ca. 830.000 Übernachtungen.<br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
Nutzung und Aufteilung der Flächen<br />
Gästezimmer Einheiten<br />
◆ Präsidenten-Suiten 2<br />
◆ 2-Raum-Suiten 2<br />
◆ Junior-Suiten 11<br />
◆ Behindertengerechte Zimmer 2<br />
◆ Doppelzimmer 111<br />
◆ Einzelzimmer 57<br />
Gesamt 185<br />
◆ Öffentlicher Bereich inklusive<br />
Restaurants/Bar, Lobby, Wintergarten,<br />
Ballsaal und Konferenzbereiche<br />
◆ Schwimmbad, Sauna-, Fitness- und<br />
Beautyeinrichtungen<br />
◆ Friseur- und Kosmetiksalon<br />
◆ Tiefgarage<br />
◆ Wirtschaftsbereiche<br />
◆ Sonstige Flächen<br />
Gesamt ca 24.700 m 2 Bruttogrundfläche<br />
<strong>Aachen</strong> ac<br />
11
<strong>Die</strong> Architektur<br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> als einer der letzten Vertreter<br />
der Anfang des 20. Jahrhunderts gebauten Palasthotels<br />
zählt zu den großen „Hotelpersönlichkeiten“<br />
Deutschlands. <strong>Die</strong> gelungene Hotelrenovierung<br />
brachte dem <strong>Quellenhof</strong> die Nominierung für den<br />
international begehrten Hotel-Oscar „Trophées Hermès“<br />
ein. Bei der Preisverleihung im Dezember 2000<br />
konnte sich der <strong>Quellenhof</strong> direkt nach dem weltberühmten<br />
„Le Majestic“ in Cannes platzieren. <strong>Die</strong><br />
Immobilie ist inklusive Einrichtung für ca. 25 Millionen<br />
Euro aufwändig saniert worden und in den Kreis<br />
der führenden Hotels in Deutschland zurückgekehrt.<br />
Investitionen dieser Größenordnung waren erforderlich,<br />
da in den vergangenen Jahren notwendige<br />
Instandhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen versäumt<br />
wurden. Mit der Restaurierung und der Neupositionierung<br />
als erstes Kongresshotel in <strong>Aachen</strong><br />
knüpft das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> an die traditionsund<br />
erfolgreiche Hotelgeschichte vergangener Jahrzehnte<br />
an.<br />
<strong>Die</strong> Unterschutzstellung des sechsgeschossigen<br />
Objekts nach dem Denkmalschutzgesetz gewährleistet,<br />
dass es als zeitgemäßes Grandhotel im historischen<br />
Kleid auch in Zukunft erhalten bleiben wird.<br />
Auch die angrenzende stadteigene Parkanlage ist als<br />
Gartendenkmal geschützt. Komplett neugestaltet sind<br />
alle Zimmer und Sanitärbereiche, umgebaut die<br />
öffentlichen Bereiche für Lobby, Restauration und<br />
diverse Kongress- und Private-Dining-Räume.<br />
<strong>Die</strong> Erweiterung mit dem so genannten Berlin-<br />
Saal umfasst den Gebäudekomplex aus dem in den<br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
Stilvolles Design:<br />
Fernöstlich inspirierte<br />
Ruhe und Harmonie<br />
im Konferenz-,<br />
Wellness- und<br />
Beauty-Center<br />
siebziger Jahren ergänzten Neubau zwischen Hotel<br />
und Eurogress und dem dahinterliegenden Atrium.<br />
Als zusätzliche Attraktion verfügt das Gebäude über<br />
einen ca. 660 Quadratmeter großen, herausragend<br />
gestalteten Ballsaal für bis zu 500 Gäste.<br />
<strong>Die</strong> Außenanlagen und Terrassenflächen wurden<br />
gleichfalls großzügig gestaltet.<br />
Abgerundet und komplettiert wird das attraktive<br />
Gesamtangebot durch das Konferenz-, Wellness- und<br />
Beauty-Center im ehemaligen Kurmittelhaus. <strong>Die</strong>ser<br />
Bereich braucht nationale und internationale Vergleiche<br />
mit Spitzeneinrichtungen dieser Art nicht zu scheuen.<br />
Sonst hätte auch das international hoch angesehene<br />
Magazin „Architectural Digest“ ihn nicht auf sechs<br />
Seiten als herausragende Insel der Ruhe beschrieben.<br />
Öffentliche Bereiche<br />
<strong>Die</strong> Haupterschließungsachse blieb unverändert und<br />
verläuft weiterhin von der Monheimsallee durch<br />
einen aufwändig angelegten Vorgarten und Portikus.<br />
Durch eine einladende Doppeltüranlage aus Eiche<br />
und Glas erreicht man das großzügige klassische<br />
Foyer.<br />
Eingangshalle<br />
Botticino- und Rosso-Verona-Marmor dominieren<br />
Boden- und Wandflächen, die detailgetreu nachgebildet<br />
wurden. Säulen und Pilaster tragen die reich verzierte,<br />
mit Blattgold versehene Stuckdecke. <strong>Die</strong>se<br />
Decke wurde ebenfalls restauriert und teilvergoldet. In<br />
ihrem Zentrum hängt ein großer Lüster als Reminiszenz<br />
an den historischen <strong>Quellenhof</strong>.<br />
13
Großzügige Eleganz: Beim Betreten der Eingangshalle taucht der Gast in eine Welt von Luxus<br />
Rezeption und Haupttreppe<br />
Zur linken Hand öffnet sich die Rezeption gegenüber<br />
den drei Aufzügen und der Haupttreppe, die zu allen<br />
Zimmergeschossen führt. Das Treppenhaus wurde<br />
erhalten und restauriert. <strong>Die</strong> reich verzierte Bronze-<br />
Balustrade und die Stuckverzierungen an den Wänden<br />
und der Decke lassen die frühere Pracht des alten<br />
<strong>Quellenhof</strong> wieder aufleben.<br />
Der acht Meter lange Rezeptionstresen mit integrierter<br />
Concierge gewährleistet einen erstklassigen<br />
Hotelablauf. <strong>Die</strong> profilierten Eichenpaneelen der Tresenfront<br />
und die massive schwarze Marmorplatte vermitteln<br />
eine einladende und persönliche Atmosphäre.<br />
14<br />
Hotelzimmer<br />
Ein prächtiges großes Treppenhaus wie das des <strong>Parkhotel</strong><br />
<strong>Quellenhof</strong> können nur noch wenige Hotels<br />
vorweisen. Es verbindet vier Zimmergeschosse miteinander.<br />
Im ersten bis dritten Stock herrscht die Großzügigkeit<br />
einer Bel Etage, im Dachgeschoss dominieren<br />
kleinere Zimmer mit Erkern und Balkonen.<br />
Das Hotel verfügt insgesamt über 111 Doppelzimmer,<br />
57 Einzelzimmer und zwei behindertengerechte<br />
Zimmer sowie 15 Suiten, darunter zwei Präsidentensuiten<br />
mit 110 und 144 Quadratmetern. <strong>Die</strong>se beiden<br />
Suiten verfügen über jeweils zwei Schlafzimmer und<br />
einen Salon, darüber hinaus verfügt eine Suite über<br />
eine Sauna.
Einzelmöbel betonen den Wohncharakter. Verbindendes<br />
Gestaltungselement sind die noch erhaltenen<br />
Doppeltüranlagen und die nach historischem Vorbild<br />
gefertigten Einbauschränke. An heutige Erfordernisse<br />
angepasst, verleihen sie dem <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
mit den weiten Zimmerfluren den Charakter eines<br />
Grandhotels. <strong>Die</strong> Bäder wurden einem Luxushotel<br />
entsprechend mit Tapeten, Natursteinflächen bzw. im<br />
Nassbereich hochwertigen Keramikfliesen ausgestattet.<br />
<strong>Die</strong> Zimmerabschlusstüren sind mit einem elektronischen<br />
Schließsystem ausgestattet. Alle Räume<br />
verfügen über hochwertige Kommunikationstechnik.<br />
Behagliche Atmosphäre: In den<br />
geschmackvoll gestalteten Gästezimmern<br />
dominieren edle Materialien in sanften<br />
Tönen<br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
15
Harmonisches Farbenspiel: Kaminhalle (oben) und Teehalle<br />
(rechts unten) laden zum Verweilen und Genießen ein<br />
Eleganz und Stil kennzeichnen das Ambiente des Hotels<br />
16<br />
Kaminhalle<br />
Gegenüber dem Haupteingang liegt der Zugang zur<br />
Kaminhalle. Der 20 Meter lange Raum diente schon<br />
im früheren <strong>Quellenhof</strong> als Hotel-Halle und wurde<br />
komplett nachgebildet. <strong>Die</strong> zum Teil erhaltene exquisit<br />
verzierte Stuckdecke wurde ergänzt und restauriert,<br />
Wände und Säulen wieder mit profilierten<br />
Eichenpaneelen im englischen manieristischen Stil<br />
verkleidet.<br />
Teehalle<br />
Der ursprüngliche Wandelgang profitiert von seinen<br />
perfekt erhaltenen dekorativen Elementen. <strong>Die</strong> fünf<br />
paarweise angeordneten Doppelpilaster mit detaillierten<br />
Reliefs im manieristischen Stil wurden restauriert<br />
und teilvergoldet und haben damit ihre<br />
ursprüngliche Eleganz zurückerhalten. <strong>Die</strong> neue<br />
Stuckdecke bildet den entsprechenden Rahmen. <strong>Die</strong><br />
neue Möblierung ist elegant und bequem.<br />
Hotelbar (Elephant-Bar)<br />
<strong>Die</strong> elegante Hotelbar im kolonialen Stil ist von der<br />
Eingangshalle und von der Teehalle aus zu erreichen.<br />
Über vier Meter hohe Rundbogenfenster mit<br />
Mahagoni-Holzläden, ein neuer Holzdielenboden<br />
aus Eiche, halbhohe Holzverkleidung und ein großzügiger<br />
Bartresen, dessen Frontseite mit Mahagoni
und einer schwarzen Marmorplatte versehen ist,<br />
vermitteln einen kolonialen Eindruck. Möbliert<br />
wurde elegant-maskulin, dunkles Holz und Stoffsessel<br />
dominieren. Dekoriert ist die Bar mit großen<br />
Elefanten-Motiven.<br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
Ein Hauch von Ernest Hemingway: <strong>Die</strong> Elephant-Bar (oben) besticht nicht zuletzt durch faszinierende Darstellungen<br />
von Elefanten in unterschiedlichen Techniken<br />
Restaurant/Brasserie<br />
Über die Teehalle und einen Außeneingang über die<br />
Terrasse ist das Hotelrestaurant im Stil einer Brasserie<br />
zu erreichen. <strong>Die</strong> Gestaltungselemente sind ein rustikaler<br />
Eichendielen-Boden, umrahmt von den historischen<br />
stuckverkleideten Halbpilastern, die eine neue –<br />
17
Noble Ausstattung:<br />
Edelhölzer, feinstes<br />
Leder und ein<br />
warmes Licht geben<br />
der Brasserie ihren<br />
unverwechselbaren<br />
Charakter<br />
jedoch dem historischen Vorbild angelehnte – abgehängte<br />
Stuckkassettendecke tragen. <strong>Die</strong> glatten Wandflächen<br />
sind mit großen graublauen Tellern mit chinesischen<br />
Motiven dekoriert. Das Mobiliar wechselt von<br />
ledergepolsterten hohen Sitzbänken zu quadratischen<br />
Edelholztischen und schweren Mali-Stühlen. Blickfang<br />
des 120-Plätze-Restaurants ist eine offene Show-<br />
Küche mit einer großen bronzeverkleideten Ablufthaube.<br />
Sie wird ergänzt durch eine große marmorverkleidete<br />
Büffet-Insel.<br />
<strong>Die</strong> großen Rundbogenfenster richten den Blick<br />
auf die Parkanlage und öffnen sich zur Terrasse, die<br />
mit großen Platten belegt ist. <strong>Die</strong> Außenanlagen wurden<br />
nach der Landschaftsarchitektur des originalen<br />
Gebäudes und dessen Periode rekonstruiert. Formal<br />
angelegte Blumenbeete und geometrisch geschnittene<br />
Buxushecken und Buxusbäume in Kübeln dekorieren<br />
diesen Bereich.<br />
<strong>Die</strong> Terrasse wurde mit Teakstühlen und -tischen<br />
und stoffbespannten Sonnenschirmen möbliert. Der<br />
<strong>Quellenhof</strong> hat damit die schon lange notwendige<br />
18<br />
und gewünschte Sonnenterrasse erhalten, die den<br />
ungehinderten Ausblick auf die wunderschöne Parkanlage<br />
ermöglicht.<br />
Private-Dining-Räume<br />
Zwischen Bar und Brasserie liegen zwei noch erhaltene,<br />
denkmalgeschützte und sorgfältig restaurierte Salons<br />
mit insgesamt 150 m 2 Fläche. Beide Salons bieten als<br />
Private-Dining-Räume die erste Adresse für Feiern im<br />
festlichen Rahmen. <strong>Die</strong> dekorativen Elemente sind gut<br />
erhalten, sodass die Salons problemlos zu ihrer früheren<br />
Pracht zurückkommen. Lüster, Seidenstoffbespannungen<br />
sowie speziell für exklusives Dining entworfenes<br />
Mobiliar bilden ein ideales Ambiente.<br />
Der Innenhof zwischen Teehalle und Hotel-<br />
Lounge wird gleichfalls als Private-Dining-Raum<br />
genutzt. Hier dominieren schwarz und weiß. Schwarze<br />
Parkettböden mit eleganten schwarzen Lederstühlen<br />
und Tischen bilden einen Kontrast zu den<br />
weiß gestrichenen Wänden, die mit klassischen Porträtaufnahmen<br />
dekoriert sind.
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
Der Ballsaal ist bei Konferenzen und festlichen Anlässen die erste Adresse. Angenehmes Arbeiten und Dinieren ermöglicht<br />
der Salon „Wien“<br />
Ballsaal und Foyer<br />
Der Ausblick auf die Parkanlage ist auch vom Ballsaal<br />
aus zu genießen, der das Hotel mit dem Eurogress<br />
verbindet. Bis zu 500 Personen können hier in edlem<br />
Ambiente rauschende Feste feiern. Vom Hotel aus ist<br />
der Ballsaal durch die Kaminhalle über das Ballsaal-<br />
Foyer zu erreichen, das außerdem direkt in das Foyer<br />
des Eurogress führt und damit eine gemeinsame Nutzung<br />
ermöglicht.<br />
Zwischen Kaminhalle und Ballsaal-Foyer liegt ein<br />
fast quadratischer Vorraum. Eine abgeschlossene<br />
Telefonkabine ermöglicht ungestörte Telefonate. Hinter<br />
dem Vorraum liegt das eigentliche Foyer.<br />
<strong>Die</strong> Böden sind mit Eichenparkett belegt. <strong>Die</strong><br />
Decken haben Stuckverzierungen, die den Bezug zu<br />
den historischen Bereichen herstellen. Alle Wände<br />
sind in warmen Tönen bemalt.<br />
Der rund 30 mal 22 Meter große Ballsaal, Berlin-<br />
Saal genannt, kann mit flexiblen Trennwänden in drei<br />
Segmente unterteilt werden. Seine sechs Meter hohen<br />
Wände sind bis zu zwei Dritteln ihrer Höhe mit Seidenstoff-Paneelen<br />
verkleidet. Ein speziell für den<br />
Ballsaal entworfener Spannteppich teilt den Raum<br />
optisch. <strong>Die</strong> neue Kassettendecke mit klassischen<br />
Details enthält alle notwendigen technischen Einbauten.<br />
Sie ist in sechs Felder geteilt und wird von stilvollen<br />
Deckenleuchten (Halbschalen) gekrönt.<br />
Der Saal ist mit modernster audiovisueller Ausstattung<br />
versehen. Vom Regieraum, der über Dolmetscherkabinen<br />
verfügt, steuert man Licht und Ton.<br />
Der klassisch-moderne Raum ist seiner Nutzung entsprechend<br />
funktionell möbliert. <strong>Die</strong> Fensterfassade<br />
zur Terrasse hat schwere Seidenvorhänge.<br />
Konferenz- und Tagungsräume<br />
Hinter der Rezeption mit den dazugehörigen Büros<br />
und den drei Gästeliften finden sich weitere Konferenzräume.<br />
Der Konferenz- und Tagungsbereich ist<br />
mit modernster Technik ausgestattet und passt sich<br />
perfekt dem historischen Umfeld an. Wechselnde<br />
Farben und Seidenstoffe verleihen den einzelnen<br />
Räumen unterschiedliche Charaktere. Verwendet<br />
wurden traditionelle Details und Materialien wie profilierte<br />
Holzleisten und Stuck.<br />
19
Das Konferenz-, Wellness- und<br />
Beauty-Center im ehemaligen<br />
Kurmittelhaus<br />
Im ehemaligen Kurmittelhaus, das lange Zeit von<br />
der Stadt <strong>Aachen</strong> als Thermalbad genutzt wurde,<br />
entstand auf den Flächen des Erd- und Untergeschosses<br />
ein modernes Konferenz-, Wellness- und<br />
Beauty-Center, das anders als das alte Kurmittelhaus<br />
der Stadt <strong>Aachen</strong> auf die veränderten Wünsche der<br />
Gäste zugeschnitten ist. Das Konferenz-, Wellnessund<br />
Beauty-Center wird im Rahmen des langfristigen<br />
Pachtverhältnisses betrieben.<br />
<strong>Die</strong> unmittelbare Anbindung des Kurmittelhauses<br />
an das Hotel sichert die Versorgung und den funktionalen<br />
Anschluss.<br />
Im Erdgeschoss entstand auf der Fläche des ehemaligen<br />
Umkleidebereiches der Kur- und Badegesellschaft<br />
ein neuer Konferenzraum („kleiner Ballsaal“).<br />
Gelungene Fusion aus Ost und West:<br />
Sandsteinskulpturen strukturieren<br />
den Innenhof des Grandhotels<br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
Zur Herstellung einer angemessenen Raumhöhe<br />
wurde das komplette Dach aufwändig neu konstruiert.<br />
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des<br />
Konferenzraumes war es erforderlich, eine Vielzahl<br />
von Säulen zu entfernen.<br />
Es entstand ein neues Schwimmbad. Lediglich die<br />
Ausmaße blieben unverändert. <strong>Die</strong> gesamte technische<br />
Ausrüstung und die Oberflächenverkleidungen<br />
wurde erneuert. <strong>Die</strong> Sauna-, Fitness- und Beauty-<br />
Einrichtungen wurden um den kleineren Innenhof<br />
angesiedelt, während die Flächen um den größeren<br />
Innenhof für Konferenzräume genutzt wurden. Das<br />
hochwertig ausgestattete Konferenzzentrum mit<br />
hochwertiger Ausstattung ist durch einen getrennten<br />
Eingang erreichbar.<br />
Moderne Geborgenheit: Thai-Liegen,<br />
in den Nischen Buddhas Hände und<br />
Teaktische mit Bronzeplatten in der<br />
Ruhezone des Schwimmbads<br />
21
Der Poolbereich des „Royal Spa“ ist mit Granit getäfelt. Das 18m-Becken<br />
bewachen drei Repliken von Khmer-Statuen aus Angkor Wat.<br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
23
Edles Ambiente: Nussbaumvertäfelung in der Healthbar<br />
Zusammengefasst stellt sich das<br />
Nutzungskonzept wie folgt dar:<br />
Aus dem bisherigen Umkleidebereich des Schwimmbades<br />
wurde ein Ball- und Konferenzsaal (ca. 250 m 2 ,<br />
teilbar) mit Tageslicht aus dem Innenhof und direkter<br />
Anbindung an die Versorgungseinheiten (Küche,<br />
Tagungstechnik etc.) und die Kaminhalle im <strong>Quellenhof</strong>.<br />
Damit lassen sich umfangreiche Bankette veranstalten,<br />
und das Konferenz- und Tagungsangebot<br />
wird abgerundet.<br />
Der übrige Teil des Konferenzzentrums umfasst<br />
Raum für Präsentationen und mittelgroße Veranstaltungen<br />
sowie einige Besprechungs- bzw. Work-Out-<br />
Räume.<br />
24<br />
Das Wellness-, Fitness- und Beauty-Center wurde<br />
einschließlich des Schwimmbades auf insgesamt rund<br />
1.500 m 2 verwirklicht. Eine moderne Saunalandschaft<br />
und Behandlungszonen komplettieren das Gesamtangebot,<br />
das auch externen Besuchern zugänglich ist.<br />
Im Kellergeschoss wurden komplett erneuerte<br />
Technik- und Lagerräume eingerichtet.<br />
Schöner werden in schöner Umgebung: In der<br />
Beautykabine (unten) wird mit Produkten von<br />
Shiseido gearbeitet. <strong>Die</strong> lächelnde Gottheit<br />
stammt wie die Vase aus Thailand. <strong>Die</strong> Halogenlampen<br />
hinter Ätzglas (oben rechts) leuchten je<br />
nach Tageszeit mal kräftig, mal sanft.
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
25
<strong>Die</strong> Vision: 1913 wurde mit der Realisierung der Entwürfe des Münchener Architekten Karl Stöhr begonnen<br />
Geschichte<br />
<strong>Die</strong> berichterstattende Presse fand ausschließlich<br />
lobende Worte, als das Hotel am 8. Juni 1916 feierlich<br />
eröffnet wurde. Bis zur Hauptstadt reichte die Resonanz.<br />
So schrieb das Berliner Tageblatt: „<strong>Aachen</strong>, das<br />
im Hotelwesen zuletzt keinen Fortschritt gemacht<br />
hatte, kann sich jetzt rühmen, in seinem Kurhotel<br />
<strong>Quellenhof</strong> die bedeutendste und geschmackvollste<br />
Hotelanlage Deutschlands zu haben.“<br />
<strong>Die</strong> Bade- und Kurvergangenheit hatte ihre<br />
Anfänge im 8. Jahrhundert zur Regentschaft Karls des<br />
Großen in <strong>Aachen</strong>. 1784 wurde die Redoute erbaut.<br />
Das neue große Kurhaus gab dem Badebetrieb den<br />
gesellschaftlichen Rahmen, der von vergleichbaren<br />
Badeorten erwartet werden konnte. Für Geselligkeit<br />
und Amüsement wurden nach und nach Wandelhallen,<br />
Gesellschaftshäuser, Bibliotheken und Promenaden<br />
erbaut.<br />
<strong>Die</strong> Stadt wählte Ende des 19. Jahrhunderts das<br />
Terrain an der Monheimsallee für ihr neues Kurhaus<br />
aus. Der 1852 von Peter Joseph Lenné, Königlicher<br />
Gartenbaudirektor in Potsdam, entworfene Stadtgarten<br />
konnte als Ausgangspunkt eines ausgedehnten<br />
Kurparks und Grüngürtels genutzt werden.<br />
26<br />
Repräsentatives Zentrum<br />
Im Frühjahr 1913 begannen die Arbeiten am „Hotelpalast<br />
<strong>Aachen</strong>er <strong>Quellenhof</strong>“. <strong>Die</strong> Entwürfe des<br />
Münchner Architekten Karl Stöhr wurden realisiert,<br />
und mit rund sechs Millionen Goldmark Aufwand<br />
entstand das repräsentative Zentrum des <strong>Aachen</strong>er<br />
Kurbetriebes: das Kurhotel <strong>Quellenhof</strong>, das anschließende<br />
Kurmittelhaus und, durch eine kleine Gartenanlage<br />
getrennt, das Neue Kurhaus. Nach dem Pachtvertrag<br />
zwischen der Stadt <strong>Aachen</strong> und der neugebildeten<br />
„Aktiengesellschaft für Kur- und Badebetrieb<br />
der Stadt <strong>Aachen</strong>“ sollten das Neue Kurhaus und das<br />
Kurhotel <strong>Quellenhof</strong> am 1. Mai 1915 betriebsfertig<br />
erstellt werden. Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs<br />
verzögerte allerdings die Fertigstellung um mehr als<br />
ein Jahr.<br />
Nicht nur das Kurhotel, sondern auch das sich<br />
rückwärtig daran anschließende Kurmittelhaus wurden<br />
nach dem neuesten Stand der Mode und der<br />
Technik errichtet. Letzteres ermöglichte es, den dritten<br />
Standort des <strong>Aachen</strong>er Kurviertels – nach Komphausbadstraße<br />
und Elisenbrunnen – unabhängig von<br />
der Nähe zu den Thermalquellen zu machen. Das<br />
Wasser für den medizinischen Badebetrieb wurde
über eine 600 Meter lange Leitung von der Rosenquelle,<br />
einer 47 Grad Celsius warmen Schwefelquelle,<br />
gepumpt.<br />
Mit den technischen Errungenschaften seiner Zeit,<br />
seiner Eleganz und seinem Komfort galt das Palasthotel<br />
<strong>Quellenhof</strong> als eines der besten Hotels in Deutschland<br />
und kam zu internationalem Ruf. <strong>Die</strong> Zahl der<br />
Kurgäste stieg ständig, die „Neuen Kuranlagen“ an der<br />
Monheimsallee waren das ganze Jahr hindurch rege<br />
besucht.<br />
<strong>Aachen</strong>er Institution<br />
<strong>Die</strong> äußere Gestaltung und der Grundriss des Hotels<br />
wurden im Laufe der Jahre nie geändert. Außenanlage<br />
und Fassade von Kurhaus, Badehaus und Hotel<br />
repräsentieren neoklassizistischen Baustil, innerhalb<br />
des Gebäudes überwogen Jugendstil-Elemente.<br />
Während des Zweiten Weltkriegs, im Herbst 1944,<br />
fiel die gesamte Inneneinrichtung der Vernichtung<br />
und Plünderung zum Opfer, die Wandelhalle wurde<br />
völlig zerstört. Der Baukörper des <strong>Quellenhof</strong> blieb<br />
nur in seiner Konstruktion erhalten, die Badeanlagen<br />
des Kurmittelhauses wurden fast vollständig vernichtet.<br />
Der Wiederaufbau beanspruchte Jahre. 1948 konnten<br />
die ersten Hotelzimmer bereitgestellt werden, die<br />
Zahl der Betten stieg schließlich auf 230. Von Jahr zu<br />
Jahr wurde das Haus nach Kriegsende stärker besucht.<br />
In den siebziger Jahren verlagerte sich die Gästeklientel<br />
für die Stadt <strong>Aachen</strong> und den <strong>Quellenhof</strong>.<br />
Das Haus wurde vor allem zum Treffpunkt für Besucher<br />
festlicher Empfänge und der Großveranstaltungen<br />
des neuen Kongresszentrums Eurogress. Das<br />
Eurogress ersetzte die Wandelhalle, das Kurhaus<br />
wurde zum Spielcasino umgestaltet. <strong>Aachen</strong> tat einen<br />
Schritt in die Zukunft.<br />
<strong>Die</strong> Neu- und Umbauten um das Hotel wirkten<br />
sich zwangsläufig auf die Baumaßnahmen im <strong>Quellenhof</strong><br />
aus. In Teilen wurde der Bau an die Architektur<br />
der siebziger Jahre angeglichen. Mittlerweile wandeln<br />
sich die Werte in der Beurteilung alter Bausubstanz<br />
und zum Teil denkmalschutzrelevanter Gebäude.<br />
Insbesondere die historischen Bauten der Jahrhundertwende<br />
werden aufgewertet. Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
steht deshalb unter Denkmalschutz.<br />
Jetzt, nach der Sanierung, knüpft das <strong>Parkhotel</strong><br />
<strong>Quellenhof</strong> wieder an seine alten Glanzzeiten an –<br />
Zeiten, in denen sich der europäische Adel im <strong>Quellenhof</strong><br />
begegnete, in denen dort Prinz Bernhard der<br />
Niederlande die Geburt seiner Tochter Beatrix, der<br />
heutigen Königin, feierte und Sir Winston Churchill<br />
die Überreichung des Karlspreises festlich beging.<br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
Früher Charme: Historische Aufnahmen des Badehauses<br />
und des <strong>Quellenhof</strong>-Portals (unten).<br />
27
28<br />
<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong>-<strong>Gruppe</strong> blickt auf dreißig Jahre<br />
Erfahrung im Immobilienmarkt zurück. FUN-<br />
DUS ist ein Immobilienunternehmen, das in folgenden<br />
Geschäftsfeldern aktiv ist:<br />
◆ Projektentwicklung für Hotels, Shopping-<br />
Center, Büros,<br />
◆ Bauträgergeschäft für hochwertiges Wohnen<br />
und Ferienimmobilien,<br />
◆ Fondssyndizierung,<br />
◆ Immobilienmanagement und<br />
◆ Immobilientransaktionen.<br />
Erste und unwiederbringliche Lagen mit hoher<br />
Qualität und Prominenz bestimmen das Angebot<br />
von <strong>FUNDUS</strong>, insbesondere Luxushotels mit<br />
Geschichte und Tradition, die über eine Alleinstellung<br />
verfügen.<br />
<strong>FUNDUS</strong> beschäftigt heute ca. 180 Mitarbeiter.<br />
Als mittelständisch geprägtes Immobilienunternehmen<br />
ist <strong>FUNDUS</strong> auf den Immobilienstandort<br />
Deutschland konzentriert. Alle Immobilien<br />
werden von <strong>FUNDUS</strong> selbst gemanagt. Von<br />
den Vorplanungen über die Entwicklung und den<br />
Grandhotel Heiligendamm<br />
Fundus<br />
Erfahrung und Kompetenz<br />
in Premium-Immobilien<br />
Hotel Adlon, Berlin<br />
Bau bis zur Verwaltung der Immobilie verantwortet<br />
<strong>FUNDUS</strong> den gesamten Lebenszyklus einer<br />
Immobilie. <strong>Die</strong>nstleistung aus einer Hand garantiert<br />
hohe Qualität, Zuverlässigkeit in der Herstellung<br />
der Immobilie und Verantwortung für die<br />
Immobilie über Jahrzehnte. <strong>FUNDUS</strong> verfügt<br />
über das kompetente Team, das die gesamte Leistungskette<br />
erfolgreich abbildet. 5 Milliarden Investitionsvolumen<br />
wurde von <strong>FUNDUS</strong> realisiert.<br />
Rund 56.000 Anleger werden von <strong>FUNDUS</strong><br />
betreut.
Zum Hotelmarkt in Deutschland<br />
Zum Hotelmarkt in Deutschland<br />
Der deutsche Hotelmarkt<br />
2006 verzeichnete das Statistische Bundesamt rund 351 Mio.<br />
Gästeübernachtungen im Beherbergungsgewerbe mit acht oder<br />
mehr Betten inklusive Campingplätzen und lag mit diesem<br />
Ergebnis um 2 % über dem Vorjahresniveau.<br />
Deutschland gewinnt auf dem internationalen Reisemarkt<br />
immer mehr an Bedeutung. Größter Wachstumsmotor war wiederum<br />
der Rekordzuwachs von ausländischen Gästen mit annähernd<br />
24 Mio. Ankünften und 53 Mio. Übernachtungen (2005:<br />
48,2 Mio. Übernachtungen). Nach wie vor sind die Besucher aus<br />
Europa mit einem Anteil von knapp drei Viertel an allen ausländischen<br />
Übernachtungen der mit Abstand wichtigste Quellmarkt.<br />
Spitzenreiter sind die Niederländer mit 8,8 Mio. Übernachtungen,<br />
auf den nächsten Plätzen folgen Gäste aus Großbritannien,<br />
der Schweiz, Italien, Belgien und Frankreich. Bei Reisenden aus<br />
Osteuropa ist ein deutlicher Zuwachs von Gästen aus Polen und<br />
Russland zu verzeichnen.<br />
Wichtigste Überseeregionen für den deutschen Incoming-<br />
Tourismus bleiben die USA mit einem Anteil von knapp 9 % an<br />
allen Ausländerübernachtungen. Gäste aus Europa und Asien<br />
blieben durchschnittlich 2,2 Tage, Amerikaner verweilten rd. 2,3<br />
Tage in Deutschland, lediglich Gäste aus Afrika blieben mit 2,9<br />
Tagen etwas länger.<br />
<strong>Die</strong> wichtigsten Kunden im Deutschland-Tourismus sind nach<br />
wie vor die Bundesbürger. Deutschland bleibt für die Bundesbürger<br />
das beliebteste Urlaubsland mit 298 Mio. Übernachtungen bei<br />
rd. 101,2 Mio. Ankünften (2005: 296 Mio. Übernachtungen, 99,5<br />
Mio. Ankünfte). <strong>Die</strong> Fußball-WM, das Traumwetter im Sommer<br />
und der goldene Herbst haben im vergangenen Jahr den positiven<br />
Trend im Deutschland-Tourismus gestützt.<br />
Immer mehr Bundesbürger machen Urlaub im eigenen Land mit<br />
steigender Tendenz. Im letzten Jahrzehnt hatte der Inlandurlaub<br />
permanent an Marktanteilen verloren. Im Jahr 2006 haben Inlandsreisen<br />
erstmals wieder an Attraktivität gewonnen und Marktanteile<br />
zurückerobert. Vor allem bei Zweit- und Drittreisen neigen die<br />
Deutschen dazu, das eigene Land als Urlaubsziel zu wählen.<br />
Im inländischen Wettbewerb gibt es zwei eindeutige Sieger -<br />
im doppelten Sinn: Sie sind einmal die beliebtesten deutschen<br />
Ferienregionen. Und sie weisen zugleich die höchsten Zuwachsraten<br />
auf. Bayern und die Ostseeküste sind die Sieger der Saison<br />
2006. Schleswig-Holstein, Niedersachsen und die baden-württembergische<br />
Ferienregion im Schwarzwald folgen mit leichten<br />
Zuwachsraten auf den Plätzen drei bis fünf. <strong>Die</strong> Stadtstaaten<br />
Hamburg und Berlin konnten ebenfalls bei den Übernachtungen<br />
durchschnittlich 10 % zulegen.<br />
In Deutschland sind Städtereisen so populär wie nie zuvor, das<br />
Segment ist der Trendsetter schlechthin im deutschen Tourismusmarkt.<br />
Der Städtetourismus war zwar maßgeblich geprägt von der<br />
Fußball-WM, darüber hinaus haben die immer breitere Angebotspalette<br />
der Billig-Airlines sowie der anhaltende Trend zu<br />
Kurzreisen diesen Boom gefördert. <strong>Die</strong> Beliebtheit der deutschen<br />
Städte sowohl bei inländischen wie ausländischen Gästen<br />
nimmt stetig zu. Berlin, München und Hamburg sind mit<br />
Abstand die beliebtesten Städtereiseziele in Deutschland. Bei<br />
den ausländischen Besuchern ist Berlin mit 2,32 Mio. Ankünften<br />
die begehrteste Stadt, gefolgt von München und Frankfurt. Der<br />
positive Trend im Berlin-Tourismus hat auch 2006 dafür gesorgt,<br />
dass die Hauptstadt ihre Position als Deutschlands Städtereiseziel<br />
Nummer eins weiter ausbauen konnte. In den neun in der Werbegemeinschaft<br />
Magic Cities zusammengeschlossenen Städten<br />
Berlin, München, Hamburg, Frankfurt, Köln, Dresden, Düsseldorf,<br />
Stuttgart und Hannover ist Dresden 2006 im Vergleich mit<br />
einem kumulierten Wachstum der Übernachtungen von 20,2 %<br />
der Überflieger, die sächsische Hauptstadt positioniert sich immer<br />
stärker als Kulturmetropole. Mit einem Anteil von 86 % weist<br />
Dresden von allen Magic Cities mit Abstand den größten Anteil<br />
an deutschen Übernachtungsgästen auf.<br />
Etwas für die Gesundheit zu tun, ist als Urlaubsmotiv laut<br />
F.U.R Reiseanalyse für über 30 % der Bundesbürger besonders<br />
wichtig. Vor diesem Hintergrund hat besonders das Interesse für<br />
den Gesundheits- und Wellnessurlaub in den vergangenen Jahren<br />
kontinuierlich zugenommen. Der Gesundheitstourismus befindet<br />
sich weiter im Aufwind – von asiatischen Behandlungsmethoden<br />
über Thalasso-Therapien bis hin zum Gesundheitstraining.<br />
Besonders der Begriff „Medical-Wellness“ verspricht Wirksamkeit,<br />
Seriosität und damit einen Mehrwert an Gesundheit. Spezielle<br />
Wohlfühlangebote, wie zum Beispiel Spa, Wellnesshotels<br />
und Spezial-Reiseanbieter sprechen überwiegend Frauen an.<br />
Während der klassische Strand- und Skitourismus um seine<br />
Stammurlauber kämpfen muss, ist der Urlaub mit Gesundheits-,<br />
Wellness-, Sport- und Kulturangeboten zunehmend gefragt. <strong>Die</strong><br />
Reisenden wollen in wenigen Tagen möglichst viel erleben und<br />
genießen. Das BAT-Freizeitforschungsinstitut ist in seiner Tourismusanalyse<br />
der Frage nachgegangen, für welche Urlaubsformen<br />
sich die Bundesbürger in Zukunft besonders interessieren. Ganz<br />
oben in der Wunschliste steht der Erholungs- und Wellnessurlaub<br />
(69 %) in seiner entspannten Form. Fast jeder zweite Bundesbürger<br />
(45 %) nennt aber auch den „Medical-Wellness-Urlaub“ mit<br />
gesundheitsorientiertem und präventivmedizinischem Charakter.<br />
Der Leiter des Instituts Prof. Opaschowski: „Vor dem Hintergrund<br />
des demographischen Wandels und einer alternden Bevölkerung<br />
wird der Gesundheitstourismus zum touristischen Megamarkt<br />
der Zukunft. Immer mehr Bundesbürger wollen auch im<br />
Urlaub auf einer Wohlfühlwelle schwimmen und etwas für die<br />
eigene Gesundheit tun.“.<br />
Nach einer Phase strikter Kostenkontrolle wächst mit wirtschaftlicher<br />
Belebung auch der Geschäftsreisemarkt wieder. Eine<br />
Zunahme ist besonders in den Bereichen Flug und Übernachtungen<br />
zu verzeichnen. <strong>Die</strong> Reduktion des Geschäftsreisebudgets gilt<br />
aber auch weiterhin als eine zentrale Aufgabe der Reiseverantwortlichen<br />
in den Unternehmen. Kernzielgruppe des Geschäftsreisemarktes<br />
sind Führungskräfte, die innerhalb Deutschlands in<br />
Hotels der gehobenen bis mittleren Kategorie nächtigen, knapp<br />
40 % nächtigt in Häusern der oberen Kategorie und nur 6 % in der<br />
obersten Preisklasse. Bei Reisen ins Ausland verschiebt sich das<br />
Verhältnis zugunsten der höheren Preisklassen. Online-Buchungen<br />
von Reiseleistungen gehören im Geschäftsreisemarkt inzwischen<br />
für viele Unternehmen zur Selbstverständlichkeit. Laut<br />
VDR-Geschäftsreiseanalyse buchen mittlerweile ein Drittel der<br />
Geschäftskunden ihre Hotels online.<br />
Das mittlerweile breit gefächerte Angebot von Reiseleistungen<br />
im Internet fördert den Trend, die verschiedenen Elemente des<br />
29
Reisens einzeln zu buchen und sich von den vorab komplett organisierten<br />
Reisepaketen zu entfernen. <strong>Die</strong> touristischen Leistungsträger<br />
weiten ihr Angebot von Reisebausteinen immer weiter aus.<br />
Damit gewinnt das Dynamic Packaging – die kundengerechte<br />
Bündelung verschiedener Reisekomponenten von unterschiedlichen<br />
Anbietern immer mehr an Bedeutung. Rund die Hälfte der<br />
Bundesbürger im Alter zwischen 14 und 64 Jahren nutzt mittlerweile<br />
regelmäßig oder zumindest gelegentlich das Internet, um<br />
sich über Reiseziele zu informieren und für immer mehr Online-<br />
Nutzer ist die Buchung von Reiseleistungen im Internet inzwischen<br />
zur Selbstverständlichkeit geworden. Entscheidendes Kriterium<br />
für die Nutzer ist die unkomplizierte Buchung sowie die<br />
tatsächliche Verfügbarkeit und der besondere Preisvorteil.<br />
Laut Statistischem Landesamt gab es 2006 in Deutschland<br />
insgesamt 53.267 Beherbergungsbetriebe mit einer Kapazität von<br />
ca. 2,6 Mio. Betten. Auf die klassische Hotellerie entfällt mit<br />
36.900 Gästehäusern ein Anteil von 69 %. Sie verfügt damit über<br />
knapp 65 % des Bettenangebotes. <strong>Die</strong> Kapazitätsauslastung in der<br />
klassischen Hotellerie stieg 2006 erneut und liegt nunmehr bei<br />
36,5 %. <strong>Die</strong> Aufenthaltsdauer der Gäste betrug 2006 in diesem<br />
Segment durchschnittlich 2,2 Tage.<br />
<strong>Die</strong> monatlichen Erhebungen Hotel Benchmark Survey von<br />
Deloitte & Touche bestätigen für 2006 eine weitere Steigerung<br />
der Zimmerbelegung von 61,5 % in 2005 auf 62,8 % in 2006. In<br />
Großstädten (Primary cities) konnte die durchschnittliche Zimmerauslastung<br />
auf 66 % gesteigert werden. Zugelegt haben vor<br />
allem die Hotels in Berlin, Hamburg und München. <strong>Die</strong> Hotellerie<br />
hat die Talsohle der letzten Jahre endgültig durchschritten.<br />
<strong>Die</strong> Average Room Rate (durchschnittliche Zimmerrate) kletterte<br />
von € 81 in 2005 auf € 88 in 2006. Infolge der Erhöhung des<br />
durchschnittlichen erzielten Zimmerpreises und der Belegung<br />
stieg der RevPar (Umsatz pro verfügbarem Zimmer) auf € 55.<br />
Hotels in der gehobenen Kategorie (Hotelbetriebe mit einem<br />
Zimmerpreis von mehr als € 100) konnten bei der durchschnittlichen<br />
Belegung 2,2 Prozentpunkte gewinnen (66,9 % gegenüber<br />
64,7 % in 2005) bei einem durchschnittlich erzielten Zimmerpreis<br />
von € 138, welcher deutlich über dem Ergebnis aus 2005 (€ 126,40)<br />
liegt. Der RevPar konnte um mehr als 12 % gesteigert werden<br />
gegenüber dem Vorjahrszeitraum und erreichte 2006 einen Wert<br />
von € 92. <strong>Die</strong> Mittelklassehotels mit Zimmerpreisen zwischen<br />
€ 50 und € 100 erreichten eine durchschnittliche Zimmerauslastung<br />
von 63,6 % bei einer durchschnittlichen Zimmerrate von € 78.<br />
<strong>Die</strong> Markenhotellerie baut ihre Bedeutung weiter aus. Während<br />
es vor 20 Jahren in Deutschland lediglich 51 Hotelgesellschaften<br />
bzw. -gruppen mit 1.040 Häusern gab, waren es 2005<br />
bereits 118 Hotelmarken mit 3.447 Häusern. <strong>Die</strong> umsatzstärksten<br />
Hotelkonzerne, welche in Deutschland vertreten sind, sind der<br />
Multimarkenkonzern Accor, Dorint Hotels, Best Western<br />
Deutschland und die Steigenberger Hotels AG.<br />
Im europäischen Vergleich liegt das Preisniveau in den Hotels<br />
deutscher Großstädte weit unter dem der in Europa führenden<br />
Metropolen. Überkapazitäten resultierend aus dem Verhältnis<br />
von Angebot und Nachfrage verbunden mit einer Auslastungsschwäche<br />
durch einen Mangel an internationalen Gästen (im Vergleich<br />
zu anderen europäischen Märkten) sind die Hauptgründe<br />
für die vergleichsweise niedrigen Preise in der deutschen Hotellerie.<br />
Nach Analysen der IHA stieg von 1984 bis 2006 die Zahl<br />
der Übernachtungen im klassischen Beherbergungsgewerbe in<br />
Deutschland um 61,2 % an. Das Bettenangebot nahm aber im<br />
gleichen Zeitraum ebenfalls um rd. 49 % zu, so dass sich die Schere<br />
zwischen Angebot und Nachfrage nicht nachhaltig schloss. Ein<br />
Ende der Entwicklung ist derzeit nicht in Sicht, da weitere neue<br />
Hotelprojekte auch in den nächsten Jahren noch auf den Markt<br />
kommen.<br />
30<br />
<strong>Die</strong> Hotelmarkt-Studie von Jones Lang LaSalle verdeutlicht<br />
diese Entwicklung. Zu den absoluten Spitzenreitern in den 4- und<br />
5-Sterne-Hotels gehören Mailand mit einem durchschnittlichen<br />
Zimmerpreis von knapp € 300, gefolgt von Paris (€ 277) und<br />
London (€ 267). Barcelona und Rom liegen mit fast € 200 Zimmerpreis<br />
weit dahinter, aber immer noch mit viel Vorsprung zur<br />
deutschen Hotellerie.<br />
<strong>Die</strong> Deutsche Zentrale für Tourismus geht auch für 2007 von<br />
einer weiterhin positiven Entwicklung aus und rechnet mit einem<br />
Wachstum im Incoming von 4 bis 5 %. Der Image-Gewinn durch<br />
die FIFA Fußballweltmeisterschaft soll auch längerfristig für ein<br />
wachsendes Gästeaufkommen aus dem Ausland sorgen und nachhaltig<br />
positive Effekte für den gesamten Deutschlandtourismus<br />
bringen.<br />
In der Hotelbranche wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer<br />
Anfang 2007 als eine besondere Belastung angesehen, da in der<br />
Hotellerie in fast allen anderen Ländern Europas ein reduzierter<br />
Steuersatz gilt. Es ist damit zu rechnen, dass die Bettenüberkapazitäten<br />
auch weiterhin zu einer preisorientierten Vermarktung<br />
führen werden.<br />
<strong>Aachen</strong><br />
<strong>Aachen</strong> ist eine Stadt, die seit der Krönung Karls des Großen und<br />
dem Bau des Doms mit Stolz auf eine 1.200-jährige Geschichte<br />
zurückblicken kann und in der die Idee eines vereinten Europas<br />
entstanden ist. In einer Welt völlig überlasteter Ballungszentren<br />
strahlt die Stadt den Charme einer Hauptstadt mit der Ruhe der<br />
nahe gelegenen Hügellandschaften aus.<br />
<strong>Aachen</strong> ist schon auf den ersten Blick sehenswert: Wer zum ersten<br />
Mal hierher kommt, erblickt keine mächtige Silhouette, sondern<br />
eine Stadt im Grünen. <strong>Aachen</strong> schmiegt sich in einen weitläufigen<br />
Talkessel, umgeben von Feldern, Wäldern und Hügeln.<br />
Und in der Stadt fühlt man sich als Fußgänger wohl: <strong>Die</strong> Straßen<br />
laden zum Flanieren, Bummeln und Shoppen ein. Zwischen<br />
Kur und Kongress liegen nur ein paar Schritte, aber hier schlägt<br />
der Gast gerne einen kleinen Umweg ein. So verbindet <strong>Aachen</strong><br />
scheinbare Gegensätze zur sprudelnden Vielfalt: die Großstadt in<br />
der Natur, südländisches Flair in Deutschland, historische Tradition<br />
und modernes Leben.<br />
Unmittelbar am Dreiländereck Deutschland/Niederlande/Belgien<br />
liegen die Naturparks des Hohen Venn und der Eifel vor den<br />
Toren der Stadt. Und <strong>Aachen</strong> lässt es sprudeln: Seine heißen Quellen<br />
werden seit zwei Jahrtausenden geschätzt. Seither wird hier das<br />
Kuren kultiviert. Königlichen Genuss verheißt die Stadt mit ihrer<br />
2000-jährigen Badetradition u.a. mit dem freizeitorientierten<br />
Thermalbad, den Carolus Thermen – am Rande des Kurparks.<br />
Seither hat <strong>Aachen</strong> beste Verbindungen in ganz Europa:<br />
Heute sind es die Autobahnen nach Köln und Düsseldorf, Amsterdam,<br />
Brüssel und Paris; die Flughäfen Maastricht/<strong>Aachen</strong><br />
(41 km Entfernung), Düsseldorf (90 km), Köln/Bonn (85 km)<br />
und Brüssel (143 km); die Bahnlinie Köln/Düsseldorf-Brüssel-<br />
Paris/London.<br />
Am Standort einer der bedeutendsten Technischen Hochschulen<br />
Deutschlands wird weit in die Zukunft gedacht. Mit einer<br />
Forschungs-Infrastruktur, wie sie in dieser Dichte höchstens 10<br />
Regionen auf der Welt vorweisen, ist <strong>Aachen</strong> ein idealer Nährboden:<br />
High-Tech-Unternehmen und Forschungsabteilungen großer<br />
Konzerne transferieren hier Wissenschaft in Praxis und Produkte.<br />
Daneben finden sich alteingesessene Firmen aus der Tuchund<br />
Glasindustrie. Nicht zu vergessen seien die Lebensmittelhersteller,<br />
deren Produkte jeden Tag des Jahres mit Schokoladen,<br />
Konfitüren und Printen versüßen.<br />
<strong>Aachen</strong> gehört zum Kooperationsverband 5plus, dem die fünf<br />
führenden Städte der Euregio Maas-Rhein – <strong>Aachen</strong>, Hasselt,
Heerlen, Lüttich und Maastricht angehören. <strong>Die</strong>se Städte haben<br />
sich zusammengeschlossen, um gemeinsam an der touristischen<br />
Vermarktung der Euregio zu arbeiten.<br />
Im Herzen Europas gelegen, bietet Euregio Maas-Rhein mit<br />
ihren fünf Regionen, drei Ländern und drei Sprachen „europäische<br />
Stärken“ aus einer Hand: ein reiches kulturelles Erbe, ein<br />
immenses wirtschaftliches Potenzial, zukunftsorientierte Wirtschaftsstrukturen<br />
und eine vielgestaltige Landschaft.<br />
Der <strong>Aachen</strong>er Hotelmarkt<br />
<strong>Aachen</strong> – Stadt im Herzen Europas – ist nicht nur aufgrund ihrer<br />
geographisch günstigen Lage ein beliebtes Reiseziel, sondern<br />
auch wegen der Vielfalt von Kunstreichtum, von eleganten<br />
Geschäften und Kneipen. Im Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande<br />
gelegen ist auch die Eifel leicht erreichbar, so<br />
dass die Vielseitigkeit des Standortes offensichtlich ist.<br />
Sehenswürdigkeiten wie das erste deutsche Unesco-Weltkulturerbe,<br />
der <strong>Aachen</strong>er Dom oder der weit über die Stadtgrenzen<br />
auch international bekannte Weihnachtsmarkt leisten einen nicht<br />
zu unterschätzenden Beitrag zum Bekanntheitsgrad und zur<br />
Anziehungskraft der Stadt <strong>Aachen</strong>.<br />
Im Heilbad <strong>Aachen</strong> finden sich neben Kurkliniken und Möglichkeiten<br />
für Kuranwendungen spezielle Wellnessangebote und<br />
dazu passende Freizeiteinrichtungen wie die Carolus Thermen.<br />
Das Beherbergungsangebot reicht vom Jugendgästehaus und<br />
Campingplatz bis hin zu einem Spitzenhotel wie dem <strong>Quellenhof</strong><br />
<strong>Aachen</strong>.<br />
Nach Angaben des Verkehrsvereins besuchten im Jahr 2006<br />
375.800 Gäste aus dem In- und Ausland <strong>Aachen</strong> (2005: 362.000)<br />
und blieben rd. 829.500 Nächte (2005: 800.000) in den Beherbergungsbetrieben<br />
der Stadt. <strong>Die</strong>s entspricht einem Zuwachs bei den<br />
Ankünften von 3,8 % und bei den Übernachtungen von 3,7 %<br />
gegenüber dem Vorjahr. Auf die klassische Hotellerie entfallen<br />
rund 325.000 Ankünfte (mehr als 86 % aller Gästeankünfte) und<br />
rund 594.000 Übernachtungen, das entspricht einem Anteil von<br />
72 % aller Übernachtungen.<br />
<strong>Die</strong> durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 2,2 Tage und<br />
liegt damit auf dem Niveau des Vorjahres.<br />
2006 erhöhte sich die Zahl der Besucher aus dem Ausland auf<br />
112.000 (2005: 103.000 Gäste), mit insgesamt 237.500 Übernachtungen<br />
(2005: 211.200). Das entspricht einer Steigerung von 12,5<br />
%. In der klassischen Hotellerie checkten rund 90 % aller ausländischen<br />
Besucher ein, welche insgesamt 207.500 Nächte in <strong>Aachen</strong>s<br />
Hotels verbrachten. Spitzenreiter unter den ausländischen Besuchern<br />
ist Großbritannien mit einem Anteil von 15,5 %, gefolgt von<br />
Belgien und den Niederlanden mit jeweils knapp 11 %.<br />
<strong>Die</strong> Stadt <strong>Aachen</strong> verfügt über insgesamt 62 Beherbergungsbetriebe<br />
mit gut 4.600 Betten. <strong>Die</strong> durchschnittliche Auslastung<br />
aller angebotenen Betten betrug im Jahr 2006 46,6 %. <strong>Die</strong> 29<br />
Hotels der Stadt bieten 2.450 Betten an, welche durchschnittlich<br />
mit 44 % belegt waren.<br />
Der <strong>Aachen</strong>er Hotelmarkt bleibt ein Sekundärstandort mit<br />
überwiegend Mittelklassebetrieben in der 3-Sterne-Kategorie.<br />
Der <strong>Quellenhof</strong> in <strong>Aachen</strong> ist die Ausnahme und kann als Preisführer<br />
nur eingeschränkt mit dem <strong>Aachen</strong>er Hotelmarkt verglichen<br />
werden.<br />
Zum Hotelmarkt in Deutschland<br />
<strong>Aachen</strong> bietet in jedem Jahr eine Vielzahl von renommierten<br />
Veranstaltungen.<br />
Der Internationale Karlspreis zu <strong>Aachen</strong>, der 1950 erstmals<br />
vergeben wurde, ist der älteste und bekannteste Preis, mit dem<br />
Persönlichkeiten oder Institutionen ausgezeichnet werden, die<br />
sich um Europa und die europäische Einigung verdient gemacht<br />
haben. In Anerkennung seines herausragenden Engagements<br />
für einen substanziellen Beitrag Europas zu einer sichereren und<br />
gerechteren Welt ehrt das Direktorium der Gesellschaft für die<br />
Verleihung des Internationalen Karlspreises zu <strong>Aachen</strong> im Jahre<br />
2007 den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und<br />
Sicherheitspolitik und Generalsekretär des Rates der Europäischen<br />
Union, Dr. Javier Solana Madariaga. <strong>Die</strong> Preisverleihung<br />
erfolgt im Krönungssaal des Rathauses und wurde in den vergangenen<br />
Jahren an internationale Persönlichkeiten wie Churchill,<br />
König Juan Carlos, Václav Havel, Königin Beatrix, Tony Blair,<br />
Bill Clinton, Jean-Claude Juncker, Papst Johannes Paul u.a. verliehen.<br />
Zum 57. Ritter des Ordens „Wider den tierischen Ernst“ der<br />
Session 2007 wurde Joachim Hunold, Chef der mit 13,5 Millionen<br />
Fluggästen zweitgrößten Airline Deutschlands „Air Berlin“<br />
geschlagen. <strong>Die</strong>ser medienwirksame Orden wird alljährlich an<br />
Persönlichkeiten verliehen, die Individualität, Beliebtheit und<br />
Mutterwitz in sich vereinen, vor allem aber Humor und Menschlichkeit<br />
im Amt bewiesen haben.<br />
Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebungshaft Büren<br />
e. V.“ erhielt den <strong>Aachen</strong>er Friedenspreis 2006, weil er – so der<br />
Verein <strong>Aachen</strong>er Friedenspreis – „seit mehr als zehn Jahren<br />
beharrlich von unten und mit friedlichen Mitteln gegen Abschiebehaft<br />
kämpft und sich zugleich sehr konkret für die betroffenen<br />
Menschen – die Häftlinge – einsetzt“. <strong>Die</strong> Preisverleihung fand<br />
am Freitag, 1. September 2006, in der Aula Carolina statt. Laudator<br />
war der Schriftsteller Günter Wallraff.<br />
<strong>Die</strong> Austragung der Pferdesport-Weltmeisterschaften vom<br />
20. August bis 03. September 2006 war das Top-Ereignis 2006 in<br />
<strong>Aachen</strong>. Über 575.000 Besucher waren in dieser Zeit selbst in<br />
<strong>Aachen</strong> zu Gast und schätzungsweise 1,6 Milliarden Menschen<br />
haben die Wettkämpfe in aller Welt an Fernsehbildschirmen verfolgt.<br />
<strong>Die</strong>ses Sportereignis hat <strong>Aachen</strong> weit über die Grenzen<br />
Deutschlands und Europas bekannt gemacht und zum positiven<br />
Image unseres ganzen Landes beigetragen.<br />
Auf Anregung des BDI-Präsidenten Jürgen Thumann nutzten<br />
auch viele Politiker und Vertreter deutscher Industrieunternehmen<br />
die WM in <strong>Aachen</strong> zum intensiven Gedankenaustausch über den<br />
Wirtschaftsstandort Deutschland. Eine Plattform für Wirtschaft<br />
und Politik, die jetzt zu einer Dauereinrichtung beim jährlichen<br />
Weltfest des Pferdesports, CHIO <strong>Aachen</strong>, werden soll.<br />
In den Monaten Juni bis September feiert die Stadt alljährlich<br />
einen vielfältigen Kultursommer. Vor der Kulisse von <strong>Aachen</strong>s<br />
Theater, Museen, Kirchen und Plätzen werden zahlreiche hochkarätige<br />
Veranstaltungen präsentiert. Der Bogen reicht dabei u. a.<br />
von Konzerten über Theater, Literatur, Film und Tanz bis hin zu<br />
Ausstellungen aktueller Kunst. „Hauseigene“ <strong>Aachen</strong>er Namen<br />
stehen gleichberechtigt neben denen internationaler Stars. Längst<br />
ist dieses bunte Kulturprojekt zu einem Markenzeichen <strong>Aachen</strong>s<br />
geworden.<br />
31
The NewGen Hotels AG (ehemals:<br />
Dorint AG)<br />
Auf Grund mehrjähriger erheblicher Verluste der Dorint AG<br />
wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung am<br />
28.02.2007 eine Neustrukturierung der Dorint AG beschlossen.<br />
<strong>Die</strong> Dorint AG wurde in die The NewGen Hotels AG umgewandelt.<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 4600. Das Grundkapital<br />
der Gesellschaft beträgt € 48.750.000. Mehrheitsaktionär<br />
dieser Gesellschaft ist ACCOR S.A.. Im Portfolio der The<br />
NewGen Hotels AG verbleiben neben dem <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
weitere 51 Hotels. <strong>Die</strong> übrigen Hotels der Dorint AG wurden<br />
in eine neue Gesellschaft eines Hauptgesellschafters der<br />
Dorint AG übergeleitet, die auch die Namensrechte Dorint<br />
erhielt.<br />
<strong>Die</strong> bisherige Pächterin setzt damit unter ihrer neuen Firma<br />
das Pachtverhältnis zu den bisherigen pachtvertraglichen Konditionen<br />
fort.<br />
Der <strong>Quellenhof</strong> wird markenstrategisch entsprechend den<br />
Positionierungen der ACCOR-Verbundgesellschaft geführt. Das<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> wird als Sofitel, somit in der höchsten<br />
Hotelkategorie von ACCOR, geführt.<br />
Der Pachtvertrag mit der<br />
The NewGen Hotels AG<br />
Am 10.06.1997 wurde mit der The NewGen Hotels AG (ehemals<br />
Dorint AG) ein Pachtvertrag über das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> mit<br />
185 Zimmern geschlossen, das seit Abschluss der Sanierung<br />
Ende August 1999 übergeben ist. <strong>Die</strong>ser Pachtvertrag wurde am<br />
01.02.2001 um das Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center<br />
ergänzt, das am 15.06.2002 übergeben wurde.<br />
<strong>Die</strong> Pächterin ist verpflichtet und berechtigt, über die gesamte<br />
Dauer des Pachtvertrages den Pachtgegenstand als <strong>Parkhotel</strong><br />
<strong>Quellenhof</strong> zu nutzen und zu betreiben.<br />
Laufzeit<br />
Das Pachtverhältnis begann am Tag der Übergabe, dem<br />
01.09.1999, und endet an dem Tag, der auf den Ablauf eines Zeitraums<br />
von 20 Jahren folgt (2019). <strong>Die</strong> Pächterin hat das Recht zur<br />
zweimaligen Verlängerung des Pachtvertrages für die Dauer von<br />
jeweils 5 Jahren.<br />
Pachtvereinbarung<br />
<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft erhält als Pachtzahlung 20 % der im<br />
Pachtgegenstand erzielten Nettoeinnahmen, mindestens jedoch<br />
pro Zimmer und Jahr € 11.363,46 (ohne Umsatzsteuer) der jährlichen<br />
Hotelumsätze.<br />
Zusätzlich zu obigem Pachtzins wird seit Übernahme des<br />
Konferenz-, Wellness- und Beauty-Centers ab dem 15.06.2002<br />
eine feste Pacht in Höhe von € 357.904,32 (DM 700.000,-) p. a.<br />
gezahlt.<br />
Sollten die sich aus der 20 %igen Umsatzpachtvereinbarung<br />
ergebenden Beträge von den festen Pachtzahlungen im Jahr 2007<br />
sowie in den Folgejahren von € 2.460.145,- abweichen, wird der<br />
jeweils höhere Betrag als Pacht gezahlt.<br />
32<br />
Der Pächter und die<br />
Pacht-/Mietverträge<br />
50-prozentige Beteiligung am<br />
positiven Hotelüberschuss<br />
Darüber hinaus ist die Beteiligungsgesellschaft am jährlichen<br />
Hotelüberschuss, von dem die Pacht abgezogen wird (Betriebsergebnis<br />
II), zu 50 % beteiligt. <strong>Die</strong> Ermittlung der Betriebsergebnisse<br />
erfolgt auf Basis einer Betriebsergebnisrechnung.<br />
Zunächst werden alle Umsatzerlöse aus den einzelnen Abteilungen<br />
(Logis, Gastronomie und sonstige Abteilungen) ermittelt.<br />
<strong>Die</strong>ser Gesamtumsatz wird anschließend um alle betrieblich<br />
relevanten Kostenarten (direkte und indirekte) gemindert. Hieraus<br />
errechnet sich das Betriebsergebnis I. Anschließend wird<br />
das Betriebsergebnis II ermittelt, indem auch die nicht betrieblich<br />
bedingten Kostenarten (insbesondere die Pachtzahlungen)<br />
abgesetzt werden. Umsatzsteuern sind in dieser Berechnung<br />
nicht enthalten.<br />
Das Betriebsergebnis II ist die maßgebliche Größe für die<br />
Ermittlung der 50-prozentigen Ergebnisbeteiligung. <strong>Die</strong> Berechnungsweise<br />
der Betriebsergebnisse der Pächterin erfolgt unter<br />
Anwendung der üblichen Berechnungsmethode, die sich am Uniform<br />
System of Accounts for Hotels orientiert.<br />
Berechnungsgrundlagen der<br />
umsatz- und ergebnisabhängigen<br />
Zusatzpacht<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaft geht davon aus, dass die Pächterin nach den bisher<br />
aus der Bewirtschaftung des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> resultierten<br />
Betriebsverlusten erstmals ab dem Jahr 2009 eine umsatz- und<br />
ergebnisabhängige Zusatzpacht realisiert. Bei der Annahme wird<br />
von einer Auslastung von ca. 61 % und einem durchschnittlichen<br />
Zimmerpreis von € 123 ausgegangen. Im Jahr 2006 ereichte das<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> eine Auslastung von ca. 57 % und einen<br />
durchschnittlichen Zimmerpreis von ca. € 123.<br />
Betriebskosten und Instandhaltung<br />
Neben den Pachtzahlungen trägt die Pächterin sämtliche<br />
Betriebskosten des Pachtgegenstandes, insbesondere die in Anlage<br />
3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten<br />
Betriebskosten, die auf dem Pachtobjekt ruhenden öffentlichen<br />
und privaten Lasten, einschließlich Erschließungskosten und<br />
sonstiger Anliegerbeiträge, sowie alle Versicherungsprämien. <strong>Die</strong><br />
Verpächterin trägt lediglich die Grundsteuern auf der Grundlage<br />
des Grundsteuerrechts zu Beginn des Pachtvertrages. Abgesehen<br />
von Dach und Fach des Hotelgebäudes, deren Instandhaltung der<br />
Beteiligungsgesellschaft obliegt, hat die Pächterin alle sonstigen<br />
zur äußeren und inneren Instandhaltung des Pachtgegenstandes<br />
einschließlich des Inventars und Zubehörs erforderlichen Maßnahmen<br />
und Kosten übernommen.<br />
<strong>Die</strong> Pächterin ist insbesondere verpflichtet, den Pachtgegenstand<br />
einschließlich des Inventars und Zubehörs jederzeit mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf ihre Kosten in einem<br />
einwandfreien, jederzeit funktionsfähigen und zum vertragsgemäßen<br />
Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und Teile des<br />
Pachtgegenstandes, z. B. technische Anlagen, Einbauten, deren<br />
Zubehör oder sonstige Bestandteile des Inventars, instand zu<br />
halten sowie ggf. zu erneuern.
Der Mietvertrag über den<br />
Friseursalon<br />
Für den ca. 114 m 2 großen Friseursalon innerhalb des Hotelgebäudes<br />
besteht ein auf 5 Jahre angelegtes Mietverhältnis. Mietvertragsbeginn<br />
war der 01.01.2007, Mietzahlungsbeginn war der<br />
01.03.2007. <strong>Die</strong> Miete beträgt € 15,31 je m 2 und Monat. Der<br />
anfängliche Jahresmietzins inklusive Nebenflächen in Höhe von<br />
ca. € 20.964,29 p. a. ist zu 100 % an den vom Statistischen Bundesamt<br />
in Wiesbaden veröffentlichten Preisindex für die Lebenshaltung<br />
(Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basisjahr 2000<br />
= 100) gebunden und passt sich voll an, wenn dieser sich um mehr<br />
als 10 % geändert hat.<br />
Der Pächter und die Pacht-/Mietverträge<br />
33
<strong>Die</strong> Baumaßnahmen zur Modernisierung und Sanierung des<br />
Hauptgebäudes wurden mit Übergabe an die Pächterin im August<br />
1999 abgeschlossen. Das Konferenz-, Wellness- und Beauty-<br />
Center wurde am 15.06.2002 übergeben. <strong>Die</strong> übrigen Bestandteile<br />
der Investitionspläne wurden mit Ausnahme der Positionen für<br />
Treuhandschaft, Platzierungsverpflichtung und Eigenkapitalbeschaffung<br />
zur Finanzierung der Umgestaltung des Kurmittelhauses<br />
bereits abgerechnet.<br />
Aus der Position Treuhandschaft zur Finanzierung der Umgestaltung<br />
des Kurmittelhauses sind zum 31.08.2007 € 14.000 zzgl.<br />
Umsatzsteuer, aus der Position Platzierungsverpflichtung ein<br />
Betrag von € 20.204,21 und aus der Position Eigenkapitalbeschaffung<br />
einschließlich Agio zur Finanzierung der Umgestaltung des<br />
Kurmittelhauses sind zum 31.08.2007 € 342.215,30 zzgl. Umsatzsteuer<br />
gezahlt.<br />
Das Eigenkapital zur Finanzierung der Investition in das<br />
34<br />
<strong>Die</strong> Investitionen<br />
und die Finanzierung<br />
Investitions- und Finanzierungspläne<br />
Modernisierung und Sanierung Umgestaltung des Kurmitteldes<br />
Hauptgebäudes hauses in ein Konferenz-,<br />
Wellness- und Beauty-Center<br />
Mittelherkunft in € in % in € in %<br />
1. Gründungskapital 153.388 0,37<br />
2. Emissionskapital 33.080.585 80,88 12.168.747 100,00<br />
3. Fremdkapital netto 7.669.378 18,75<br />
4. Gesamtbetrag 40.903.351 100,00 12.168.747 100,00<br />
Agio 1.661.699 608.437<br />
Disagio Fremdkapital 852.154 0<br />
43.417.204 12.777.184<br />
Mittelverwendung<br />
1. Anschaffungskosten Gebäude, Alteinrichtung<br />
in € in % in € in %<br />
– <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklung – 7.260.345 17,75<br />
2. Baukosten – <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklung – 22.957.005 56,12<br />
3. Einrichtung Hotel – <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklung – 2.607.589 6,37<br />
4. Bauzeitzinsen 409.034 1,00<br />
5. Baubetreuung durch die Dorint AG 511.292 1,25<br />
6. Leistungen GU – <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklung – 9.407.771 77,31<br />
7. Ablöse Stadt <strong>Aachen</strong> wegen Vertragsauflösung 153.388 1,26<br />
8. Zwischenfinanzierungszinsen 153.388 1,26<br />
9. Treuhandschaft und Steuerberatung – J&P – 383.469 0,94 97.146 0,80<br />
10. EK-Beschaffung, Platzierungsverpflichtung,<br />
EK-Einzahlungsgarantie – FFV –<br />
3.170.010 7,75 1.068.089 8,78<br />
11. Zinsgarantie, Vermittlung und Besicherung der Zwischenfinanzierung,<br />
Vermittlung der Endfinanzierung – FFV –<br />
628.889 1,54<br />
12. Höchstkostengarantie, Fondsprojektierung, 1.175.971 2,88<br />
Geschäftsbesorgung – FFV – 112.484 0,92<br />
13. Komplementärvergütung 51.129 0,12 5.113 0,04<br />
14. Treuhandauftrag Bank 102.258 0,25<br />
15. Sonstiges 1.646.360 4,03 161.568 1,33<br />
16. Liquidität 1.009.801 8,30<br />
13. Summe Investitionskosten 40.903.351 100,00 12.168.747 100,00<br />
Weitere Eigenkapitalbeschaffungsaufwendungen (Agio) 1.661.699 608.437<br />
<strong>Die</strong> Fremdkapitalaufnahme erhöht sich um ein Disagio von 852.154<br />
auf € 8.521.532<br />
43.417.204 12.777.184<br />
Hauptgebäude in Höhe von € 33.233.973,- ist vollständig platziert<br />
und eingezahlt. Das Fremdkapital wurde planmäßig unter<br />
Mitfinanzierung eines 10 %igen Disagios mit zehnjähriger Zinsfestschreibung<br />
in Höhe von € 8.521.532,- (brutto) eingedeckt und<br />
ist in voller Höhe ausbezahlt.<br />
Bei einem Nominalzinssatz von 5,16 % p. a. errechnet sich unter<br />
Berücksichtigung des Disagios in Höhe von 10 % ein Effektivzinssatz<br />
von 6,70 % (PAngV). Der Zinssatz ist fest vereinbart auf die<br />
Dauer von 10 Jahren (01.01.1998 bis 31.12.2007) und während dieses<br />
Zeitraums tilgungsfrei. Für die 2. Dekade vom 01.01.2008 bis<br />
31.12.2017 ist ein Nominalzinssatz von 6,00 % p.a. bei einem Tilgungssatz<br />
von 2,00 % prognostiziert und zu Grunde gelegt. Der<br />
Effektivzinssatz beträgt 6,17% (PAngV). Ab dem Jahre 2018 ist ein<br />
Nominalzins von 6,50 % p.a. und eine Tilgung von 2,00 % p. a.<br />
bezogen auf das Ursprungsdarlehen für die Anschlussfinanzierung<br />
unterstellt. Der Effektivzinssatz beträgt 6,70 % (PAngV).
Das Eigenkapital zur Finanzierung der Umgestaltung des Kurmittelhauses<br />
in Höhe von € 12.168.747,- ist noch nicht vollständig platziert<br />
und Gegenstand dieses Beteiligungsangebotes. Zum 31.08.2007<br />
war von dieser Kapitalerhöhung ein Kapital von € 2.664.924,70<br />
gezeichnet und eingezahlt. <strong>Die</strong> noch nicht durch Eigenkapital finanzierte<br />
Investition zum Umbau des Kurmittelhauses wird gemäß<br />
Gesellschaftsvertrag durch ein Bankdarlehen zwischenfinanziert und<br />
ist auf dem Grundbesitz der Gesellschaft grundbuchlich abgesichert.<br />
<strong>Die</strong>ses Bankdarlehen wird aus dem noch zu platzierenden Kapital<br />
getilgt. Das Darlehen beträgt zum 31.08.2007 € 7.012.909. <strong>Die</strong><br />
Fremdkapitalkonditionen für dieses Darlehen zur Finanzierung der<br />
Umgestaltung des Kurmittelhauses sind bis zum 31.12.2009 mit<br />
einem Zinssatz von 4,65 % p.a. nominal vertraglich vereinbart (Effektivzinssatz<br />
4,75 % gem. PAngV). Bis zum 31.03.2008 wurde eine Tilgung<br />
von 1 % p.a. und ab dem 01.04.2008 von 1,5 % p.a. vertraglich<br />
vereinbart. Für die Konditionenneuvereinbarung dieses Darlehens ab<br />
01.01.2010 wurde ein Zinssatz in Höhe von 5,5 % p.a. nominal und<br />
ein Tilgungssatz von 1,5 % p.a. (Effektivzinssatz 5,64 % gem. PAngV)<br />
unterstellt. Zum Zeitpunkt der Konditionenneuvereinbarung ist eine<br />
Sondertilgung von T€ 2.400 geplant. Für die Jahre 2010 und 2011<br />
sind jeweils Sondertilgungen von T€ 1.000 geplant. <strong>Die</strong> Gesamttilgung<br />
ist spätestens zum 31.12.2012 vorgesehen.<br />
Das Kommanditkapital zzgl. Agio neu beitretender Kommanditisten<br />
wird nach Annahme der Beitrittserklärung fällig.<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. <strong>Die</strong><br />
Gesellschaft kann frühestens zum 31.12.2016 vom Gesellschafter<br />
gekündigt werden (§ 22 des Gesellschaftsvertrages). Der Gesellschafter<br />
hat keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner Kommanditeinlage.<br />
Der sich im Falle der Kündigung oder Auflösung der<br />
Gesellschaft ergebende Auseinandersetzungsanspruch bestimmt<br />
sich nach dem Wert des Gesellschaftsvermögens zu diesem Zeitpunkt<br />
(§§ 25, 26 des Gesellschaftsvertrages), mithin nach dem zu<br />
diesem Zeitpunkt bestehenden Wert der Aktiva, insbesondere<br />
dem der Immobilien, und den bestehenden Verbindlichkeiten.<br />
Zu den einzelnen Positionen der den Investitionsplänen zu<br />
Grunde liegenden Leistungen siehe die Grundstücks- und Leistungsverträge<br />
auf Seite 44 ff.<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaft tätigt laufend Investitionen in die Instandhaltung<br />
ihrer Immobilien. <strong>Die</strong> kalkulierten Aufwendungen hierfür<br />
sind in der Prognoserechnung ausgewiesen und in den Erläuterungen<br />
zur Prognoserechnung in einem gesonderten Punkt (vgl.<br />
S. 39) dargestellt.<br />
Sonstiges<br />
Im Investitionsplan für das Hauptgebäude fallen hierunter neben der<br />
Grunderwerbsteuer Gebühren für Jahresabschlussprüfungen, Handelsregistereintragungen,<br />
Grundschuldbestellung, nicht abzugsfähige<br />
Vorsteuern, Grundbesitzabgaben sowie die während der Bauzeit<br />
Aufteilung der Investitionskosten<br />
<strong>Die</strong> Investitionen und die Finanzierung<br />
angefallenen, nicht umlagefähigen Versicherungsprämien. Beim<br />
Investitionsplan für den Kurmittelhaus sind u. a. die Kosten der<br />
Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung und die aus der<br />
Kapitalerhöhung resultierende Grunderwerbsteuer enthalten.<br />
Nach vollständiger Kapitalerhöhung reicht das der Gesellschaft<br />
noch zufließende Kommanditkapital (Nettoeinnahmen) nach Entrichtung<br />
von emissionsabhängigen Gebühren und der Aufstockung<br />
der Liquidität aus, die Zwischenfinanzierung der Baumaßnahmen<br />
abzulösen. Es ist nicht vorgesehen, die aus der Kapitalerhöhung<br />
zufließenden Nettoeinnahmen für andere Zwecke zu verwenden.<br />
Dauer der Fremdfinanzierung<br />
<strong>Die</strong> Fremdmittel sind für den Zeitraum der getroffenen Konditionenvereinbarung<br />
für Zins und Tilgung fest vereinbart. Soweit nach<br />
Ablauf des jeweiligen Konditionenfestschreibungszeitraumes keine<br />
neue Konditionenvereinbarung getroffen wird, ist das dann noch<br />
bestehende Darlehen zurückzuzahlen. <strong>Die</strong> Dauer der vollständigen<br />
Tilgung der Fremdmittel ist abhängig von den bei einer Konditionenneuvereinbarung<br />
getroffenen Regelungen über Zins- und Tilgungshöhe.<br />
<strong>Die</strong>se sind abhängig von den Marktgegebenheiten und<br />
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zu diesem<br />
Zeitpunkt. Unter den Prämissen der Prognoserechnung für Zins<br />
und Tilgung bei Anschlussfinanzierung nach Ablauf des derzeitigen<br />
Konditionenfestschreibungszeitraumes sowie der Tilgung des<br />
Baudarlehens aus noch zufließendem Kommanditkapital, wäre<br />
eine Gesamttilgung des Darlehens im Jahre 2030 erreicht.<br />
Aufteilung der Investitionskosten<br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> verfügt über 12.014 m 2 Grund und<br />
Boden und ca. 24.700 m 2 Bruttogrundfläche (BGF). <strong>Die</strong> kumulierten<br />
Gesamtinvestitionen (inkl. Agio und Disagio Fremdkapital)<br />
verteilen sich wie in der unten stehenden Tabelle.<br />
<strong>Die</strong> Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />
oder vergleichbare Vergütungen beträgt T€ 6.429.<br />
Darüber hinaus erhält die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH bei einer Neuvermietung im Fondsobjekt durch die FUN-<br />
DUS eine übliche Vermittlungsprovision. Bei einer Veräußerung<br />
des Anlageobjektes erhält die <strong>FUNDUS</strong> für den Nachweis oder<br />
für die Vermittlung eines Käufers oder die beratende Unterstützung<br />
der Fondsgesellschaft eine Vergütung von 2 % zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer des Verkaufspreises bei Abschluss des Kaufvertrages<br />
(§§ 20, 26 des Gesellschaftsvertrages).<br />
<strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />
erhalten für ihre Tätigkeit bei der Auflösung der<br />
Gesellschaft oder Verwertung des Gesellschaftsvermögens den<br />
Ersatz ihrer Auslagen und eine angemessene Vergütung (§ 26 des<br />
Gesellschaftsvertrages).<br />
in T€ €/m2 BGF* in % in % des Eigenkapitals<br />
(inkl. Agio)<br />
Aufwand für den Erwerb und die Herstellung einschl. Nebenkosten 42.233 1.710 75,14 88,59<br />
Treuhandschaft und Steuerberatung 481 19 0,86 1,01<br />
Eigenkapitalbeschaffung, Agio 5.902 239 10,50 12,38<br />
Platzierungsverpflichtung, Eigenkapitaleinzahlungsgarantie, Zinsgarantie,<br />
Vermittlung und Besicherung der Zwischenfinanzierung,<br />
Vermittlung der Endfinanzierung, Höchstkostengarantie,<br />
Fondsprojektierung, Geschäftsbesorgung, Treuhandauftrag,<br />
Komplementärvergütung, Baubetreuung Dorint, Ablöse Stadt <strong>Aachen</strong><br />
3.347 135 5,96 7,02<br />
Bauleitzinsen, Disagio Fremdkapital 1.415 57 2,52 2,97<br />
Sonstiges 1.808 73 3,22 3,79<br />
Liquiditätsreserve 1.010 41 1,80 2,12<br />
Summe 56.196 2.275 100,00 117,88<br />
* berechnet nach DIN 277. <strong>Die</strong> Bruttogrundfläche (BGF) ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes. Nicht dazu gehören die Flächen, die<br />
ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, z. B. nicht nutzbare Dachflächen.<br />
35
36<br />
<strong>Die</strong> Prognoserechnung<br />
I. Liquiditätsentwicklung in T€ 2007 2008 2009 2010<br />
1. Festpacht The NewGen Hotels AG, Hotel 2.102 2.102 2.102 2.102<br />
2. Festpacht The NewGen Hotels AG, Wellness, Konferenz 358 358 358 358<br />
3. Zusatzpacht The NewGen Hotels AG 0 0 3 33<br />
4. Friseur 17 21 21 21<br />
5. Pachteinnahmen gesamt 2.477 2.481 2.484 2.514<br />
6. Guthabenzinsen 118 93 164 126<br />
7. ./. Zinsabschlagsteuer 30 28 43 30<br />
8. Summe Einnahmen 2.566 2.547 2.605 2.610<br />
9. Treuhandschaft und Steuerberatung 68 68 68 69<br />
10. Fondsverwaltung 68 68 68 69<br />
11. Komplementärvergütung 10 10 10 10<br />
12. Fondskosten 92 95 97 99<br />
13. Instandhaltung 60 62 63 65<br />
14. Zinsen Zwischenfinanzierung 327 323 317 237<br />
15. Tilgung Zwischenfinanzierung *) 91 116 128 66<br />
16. Zinsen 440 507 497 485<br />
17. Tilgung 0 174 185 196<br />
18. Summe Ausgaben 1.156 1.423 1.434 1.298<br />
19. Einnahmenüberschuss 1.409 1.124 1.171 1.312<br />
20. Barausschüttung 1.447 1.516 1.569 1.650<br />
21. + Zinsabschlagsteuer 30 28 43 30<br />
22. Ausschüttung in T€ 1.476 1.544 1.612 1.680<br />
23. – in % des EK 4,00 4,00 4,00 4,00<br />
24. kumulierte Liquiditätsreserve *) 887 2.107 923 1.198<br />
25. Restschuld Fremdkapital *) 15.505 15.214 12.501 11.238<br />
II. Voraussichtliche Steuerliche Ergebnisse in T€ 2007 2008 2009 2010<br />
1. Einnahmenüberschuss 1.404 1.124 1.171 1.312<br />
2. zzgl. Zinsabschlagsteuer 30 28 43 30<br />
3. zzgl. Tilgung 91 290 313 263<br />
4. abzgl. Absetzung für Abnutzung 1.130 1.130 1.130 1.130<br />
5. Steuerliches Ergebnis 400 312 398 475<br />
6. Steuerliches Ergebnis in % des EK 1,1 0,8 1,0 1,2<br />
7. Kapitalkonto in % des EK 102,1 98,9 96,0 93,1<br />
*) <strong>Die</strong> Liquiditätsreserve berücksichtigt die aus noch zu platzierendem Kommanditkapital zu speisende nach dem Investitionsplan des Kurmittelhauses<br />
vorgesehene Liquiditätsreserve. <strong>Die</strong> im Zeitraum 2008-2012 kalkulierten zufließenden Eigenmittel fließen nach Berücksichtigung der emmissionsabhängigen<br />
Aufwendungen, insbesondere der EK-Beschaffungsgebühr, in die kumulierte Liquiditätsreserve ein. Für die Prognoserechnung wurde<br />
ein jährlicher Zufluss vor Aufwendungen von T€ 1.700 kalkuliert. Zum Ende des ersten Festschreibungstermins der Zwischenfinanzierung zum
<strong>Die</strong> Prognoserechnung<br />
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
2.102 2.102 2.102 2.102 2.102 2.102 2.102 2.102 2.102 2.102<br />
358 358 358 358 358 358 358 358 358 358<br />
143 185 271 324 378 434 491 550 628 717<br />
23 23 23 23 25 25 25 26 28 28<br />
2.626 2.668 2.754 2.807 2.864 2.919 2.977 3.037 3.116 3.205<br />
163 216 98 100 103 109 112 112 114 114<br />
35 42 29 30 31 33 34 34 34 34<br />
2.754 2.843 2.823 2.877 2.936 2.996 3.055 3.115 3.196 3.289<br />
72 73 76 77 79 80 82 84 86 88<br />
72 73 76 77 79 80 82 84 86 88<br />
11 11 11 11 11 12 12 12 12 13<br />
102 104 107 110 112 115 118 121 124 127<br />
66 68 70 71 73 75 77 79 81 83<br />
179 122 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
50 34 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
473 461 447 433 417 401 384 396 374 350<br />
208 221 235 249 264 281 298 329 351 374<br />
1.234 1.167 1.021 1.028 1.036 1.044 1.052 1.103 1.113 1.123<br />
1.520 1.666 1.802 1.849 1.900 1.952 2.003 2.012 2.083 2.162<br />
1.713 1.774 1.787 1.786 1.785 2.010 2.009 2.009 2.236 2.236<br />
35 42 29 30 31 33 34 34 34 34<br />
1.748 1.816 1.816 1.816 1.816 2.043 2.043 2.043 2.270 2.270<br />
4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,50 4,50 4,50 5,00 5,00<br />
1.619 485 500 563 677 618 612 614 461 387<br />
9.980 7.536 7.302 7.052 6.788 6.507 6.209 5.881 5.530 5.156<br />
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
1.520 1.676 1.802 1.849 1.900 1.952 2.003 2.012 2.083 2.162<br />
35 42 29 30 31 33 34 34 34 34<br />
259 255 235 249 264 281 298 329 351 374<br />
1.130 952 948 948 948 948 948 948 948 948<br />
684 1.020 1.118 1.179 1.247 1.317 1.386 1.426 1.519 1.621<br />
1,6 2,3 2,5 2,6 2,7 2,9 3,1 3,1 3,3 3,6<br />
90,8 89,1 87,6 86,2 84,9 83,3 81,9 80,5 78,8 77,4<br />
31.12.2009 wurde eine Sondertilgung aus dem zugeflossenen Eigenkapital in Höhe von T€ 2.400 unterstellt. In den Jahren 2010 und 2011 wurde<br />
eine Sondertilgung der Zwischenfinanzierung von jeweils T€ 1.000 und in 2012 die Tilgung der Restschuld in Höhe von T€ 2.188 kalkuliert.<br />
EDV-bedingt sind Rundungsdifferenzen möglich<br />
37
Erläuterungen zur Prognoserechnung<br />
Das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> wird im Rahmen eines langfristigen<br />
Pachtvertrages mit der The NewGen Hotels AG (vormals: Dorint<br />
AG) geführt. Neben einer Festpacht sind erfolgsabhängige<br />
Zusatzpachtzahlungen vereinbart, die sich am Hotelbetriebsergebnis<br />
und Umsatz bemessen.<br />
Das unternehmerisch orientierte Beteiligungskonzept eröffnet<br />
dem Anleger über die vertraglich abgesicherte Mindestpacht<br />
hinaus die Chance, die spezifischen Ertragsmöglichkeiten des<br />
Hotelgeschäfts zu nutzen.<br />
In der Prognoserechnung werden alle aus heutiger Sicht relevanten<br />
Zahlungsströme der Beteiligungsgesellschaft <strong>Parkhotel</strong><br />
<strong>Quellenhof</strong> in ihrem zeitlichen Verlauf dargestellt. <strong>Die</strong> prognostizierten<br />
Beträge sind zur besseren Übersichtlichkeit jährlich und<br />
entsprechend ihrer wirtschaftlichen Zuordnung ausgewiesen.<br />
Um der Langfristigkeit einer Immobilienanlage gerecht zu<br />
werden, ist die Prognose der Zahlungsströme für einen längeren<br />
Zeitraum erforderlich. Es liegt in der Natur jeder Prognose, dass<br />
diese von der tatsächlich eintretenden Entwicklung abweichen<br />
kann. <strong>Die</strong> in der Prognoserechnung vorkommenden Größen<br />
unterliegen dabei unterschiedlichen Unsicherheitsgraden (siehe<br />
„<strong>Die</strong> Risikohinweise“, S. 7).<br />
Festpacht Hotel<br />
<strong>Die</strong> Mindestpacht (siehe hierzu Seite 32) beträgt vertragsgemäß<br />
T€ 2.460. <strong>Die</strong>se Mindestpacht ist über die Laufzeit des Pachtverhältnisses<br />
fest kontrahiert, ist also nicht an die Entwicklung des<br />
Lebenshaltungskostenindex gebunden.<br />
Ergebnisabhängige Zusatzpacht<br />
des Hotels<br />
Zusätzlich zur Mindestpacht entrichtet die Pächterin in Abhängigkeit<br />
von ihren Umsätzen und Betriebsergebnissen im Hotelbereich<br />
weitere Pachtzinszahlungen. <strong>Die</strong>se zusätzlichen Pachteinnahmen<br />
sind als Umsatzpacht plus Ergebnisbeteiligung für das<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> vereinbart und auf Basis einer von der Emittentin<br />
veranlassten Hotelergebnisprognose ermittelt und in die<br />
Prognoserechnung eingestellt. <strong>Die</strong>se zusätzlichen Pachteinnahmen<br />
sind also abhängig von den Umsatzerlösen und Betriebsergebnissen<br />
der Pächterin. Das tatsächliche jeweilige Betriebsergebnis<br />
bzw. die Höhe der Umsatzerlöse kann von den prognostizierten<br />
Werten abweichen. Somit sind die prognostizierten zusätzlichen<br />
Pachteinnahmen nicht gesichert; sie können geringer, aber auch<br />
höher als prognostiziert ausfallen, mit den entsprechenden Auswirkungen<br />
auf die Liquiditätsentwicklung der Beteiligungsgesellschaft.<br />
<strong>Die</strong> Prognose geht nach den bisherigen negativen Betriebsergebnissen<br />
der Pächterin aus dem Betrieb des Hotels von einer<br />
erstmaligen Zusatzpachtzahlung im Jahre 2009 aus.<br />
Miete Friseursalon<br />
<strong>Die</strong> Ermittlung der Miete erfolgt auf Basis des abgeschlossenen<br />
Mietvertrages (siehe Seite 33). <strong>Die</strong>ser Mietvertrag ist an den vom<br />
Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichten Preisindex<br />
für die Lebenshaltung (Verbraucherpreisindex für Deutschland,<br />
Basisjahr 2000 = 100) gebunden. Zu Prognosezwecken wurde von<br />
einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2,5 % p. a. ausgegangen.<br />
<strong>Die</strong> derzeitige Inflationsrate unterschreitet diesen Wert.<br />
Bei geringeren Inflationsraten würden sich die kalkulierten<br />
Mieteinnahmen des Friseursalon reduzieren, andererseits würden<br />
sich geringere Inflationsraten auch kostendämpfend auf die<br />
Fonds- und Instandhaltungskosten auswirken, die ebenfalls mit<br />
2,5 % p. a. dynamisiert wurden.<br />
38<br />
Mietausfallwagnis<br />
Ein Mietausfallwagnis wurde in Anbetracht des langfristigen<br />
Pachtvertrages mit der The NewGen Hotels AG (vormals: Dorint<br />
AG) nicht kalkuliert.<br />
Guthabenzinsen<br />
Bei der Ermittlung der Guthabenzinsen wurde der jeweilige<br />
Liquiditätssaldo aus allen Ein- und Auszahlungen bei langfristiger<br />
Anlage des Bodensatzes mit 4,0 % p. a. verzinst. <strong>Die</strong> Höhe der<br />
tatsächlichen Zinseinnahmen kann von den prognostizierten<br />
Werten abweichen.<br />
Zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der <strong>FUNDUS</strong><br />
FONDS-Verwaltungen GmbH wurde ein Vertrag über die Vertriebs-<br />
und Platzierungsverpflichtung (siehe Seite 45) geschlossen.<br />
<strong>Die</strong>ser Vertrag regelt u.a. einen Zinsausgleichsanspruch der Beteiligungsgesellschaft<br />
gegen die <strong>FUNDUS</strong>. <strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> hat danach<br />
die Zinsdifferenz zwischen dem Zinsaufwand aus der Zwischenfinanzierung<br />
und der ersparten Ausschüttung auf noch nicht platziertes<br />
Kapital auszugleichen. Grundlage für die Berechnung ist hierbei der<br />
tatsächlich vereinbarte Zwischenfinanzierungszinssatz sowie die Ausschüttungsprozentsätze<br />
einer früheren Prognoserechnung (Prospekt:<br />
April 2004). Desweiteren hat die <strong>FUNDUS</strong> die Zinsdifferenz zwischen<br />
den nicht realisierten Zinsen aus der nach dem Investitionsplan<br />
vorgesehenen Liquiditätsreserve, die aus noch zu platzierendem Kommanditkapital<br />
gebildet werden soll, und dem Zinsertrag aus bereits<br />
zugeflossenem Kommanditkapital bis zu dessen Verwendung zur<br />
Tilgung eines Baudarlehens auszugleichen. Für diese Berechnung<br />
wurde ein Zinssatz von jeweils 4 % p. a. unterstellt. <strong>Die</strong>ser Ausgleichsanspruch<br />
wurde bei der Prognose der Guthabenzinsen berücksichtigt.<br />
Abweichungen von den unterstellten Zinssätzen haben entsprechende<br />
Auswirkungen auf die Liquiditätsentwicklung der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Zinsabschlag<br />
<strong>Die</strong> Prognoserechnung berücksichtigt einen Zinsabschlag von<br />
30 % auf die reinen Guthabenzinsen der Gesellschaft. Der Zinsabschlag<br />
wird unmittelbar an das Finanzamt abgeführt. Hierdurch<br />
wird die Liquidität der Gesellschaft geschmälert. Beim Anleger<br />
erfolgt in gleicher Höhe eine Steuergutschrift, die bei ihm entweder<br />
zur Verringerung von Einkommensteuerzahlungen oder zu<br />
einer höheren Einkommensteuererstattung führt. <strong>Die</strong> Steuergutschrift<br />
ist damit einer Barausschüttung gleichzusetzen.<br />
Treuhandschaft und Steuerberatung<br />
<strong>Die</strong> laufende Vergütung beträgt für die Treuhandschaft und die<br />
Steuerberatung 2,75 % p. a. der Jahresgesamtpachten und -mieten<br />
ohne Umsatzsteuer.<br />
Fondsverwaltung<br />
<strong>Die</strong> laufende Vergütung für die Verwaltung der Gesellschaft und<br />
des Objektes beträgt 2,75 % p. a. der Jahresgesamtpachten und<br />
-mieten ohne Umsatzsteuer.<br />
Komplementärvergütung<br />
<strong>Die</strong> laufende Vergütung für den Komplementär beträgt 0,4 % p.a.<br />
der Jahresgesamtpachten und -mieten ohne Umsatzsteuer.<br />
Fondskosten<br />
<strong>Die</strong>se Kosten enthalten die Gebühren für die Prüfung des Jahresabschlusses,<br />
die Kosten des Verwaltungsrates sowie insbesondere
nicht umlagefähige Grundsteuern. <strong>Die</strong> Kosten sind entsprechend<br />
der angenommenen Inflationsrate von 2,5 % p. a. dynamisiert.<br />
Instandhaltung/Instandsetzung/<br />
Modernisierung<br />
Im Jahr 2007 wurde ein kalkulatorischer Ansatz für Instandhaltungsaufwendungen<br />
von € 60.000,- angenommen, der entsprechend<br />
der Inflationsrate für den Folgezeitraum mit 2,5 % p. a.<br />
hochgerechnet wurde. Für den Prognosezeitraum ist damit ein<br />
Gesamtbetrag von € 991.000 angesetzt worden.<br />
Im Rahmen einer realistischen Kalkulation der Erfolgsrechnung<br />
von Immobilien müssen auch die Erfordernisse einer langfristigen<br />
Werterhaltung der Immobilie berücksichtigt werden.<br />
Grundsätzlich geht es hierbei um die Quantifizierung laufender<br />
Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwendungen,<br />
angemessener jährlicher Rücklagen für technisch begründete<br />
Erneuerungsinvestitionen und zukünftig eventuell notwendig<br />
werdende Wettbewerbsanpassungsmaßnahmen, die zu den wirtschaftlich<br />
begründeten Erneuerungsinvestitionen zu rechnen sind.<br />
<strong>Die</strong> Quantifizierung von ursächlich technischen Instandhaltungsausgaben<br />
und -rücklagen ist im Wesentlichen abhängig von<br />
der Bauqualität der Immobilien, dem aktuellen baulichen<br />
Zustand, der Anfälligkeit oder Nichtanfälligkeit für Instandsetzung<br />
und Instandhaltung und den mietvertraglichen Regelungen<br />
zur Instandhaltung und Instandsetzung.<br />
Trotz der guten Qualität der bestehenden Bausubstanz und der<br />
bereits durchgeführten Sanierung lässt sich nicht ausschließen,<br />
dass in späterer Zukunft – und auch heute nicht vorhersehbar –<br />
über die prognostizierten Aufwendungen hinaus weitere Kosten<br />
zu Lasten der Barausschüttung oder der Liquiditätsreserve gehen<br />
werden und/oder eine Kreditaufnahme erforderlich werden wird.<br />
Im Übrigen unterliegt die tatsächliche Höhe der zu bildenden<br />
Werterhaltungsrücklagen der freien Entscheidung der Gesellschafterversammlung<br />
des Fonds.<br />
Kapitaldienst<br />
<strong>Die</strong> in die Prognoserechnung eingestellte Fremdkapitalkondition<br />
für die erste Dekade ist vertraglich fixiert. Der Effektivzinssatz<br />
beträgt 6,70 % (PAngV) p. a., was unter Berücksichtigung des 10prozentigen<br />
Damnums sowie der vierteljährlichen Zahlungsweise<br />
einem Nominalzinssatz von 5,16 % entspricht.<br />
Es ist vorgesehen, das Darlehen ab 01.01.2008 mit 1,5 % der<br />
zum Ablauf des vorherigen Festzinszeitraums bestehenden Restschuld<br />
zu tilgen, während die erste Dekade bis zum 31.12.2007<br />
tilgungsfrei gestellt wurde. Für die zweite Dekade, d. h. für den<br />
Zeitraum ab 01.01.2008 bis 31.12.2017, wurde ein Zinssatz von<br />
6,00 % p. a. nominal bei einem Tilgungssatz von 2 % p. a. prognostiziert<br />
und zugrunde gelegt. Der Effektivzinssatz beträgt<br />
6,17 % (PAngV). Für den Zeitraum ab 01.01.2018 wurde ein<br />
Zinssatz von 6,5 % p. a. nominal und ein Tilgungssatz von 2 %<br />
p. a. bezogen auf das Ursprungsdarlehen zugrunde gelegt. Der<br />
Effektivzinssatz beträgt 6,70 % (PAngV).<br />
<strong>Die</strong> in die Prognose eingestellten Fremdkapitalkonditionen für<br />
den Baukredit zur Finanzierung der Umgestaltung des Kurmittelhauses<br />
sind bis zum 31.12.2009 mit einem Zinssatz von 4,65 %<br />
p. a. nominal vertraglich vereinbart. Bis zum 31.03.2008 wurde<br />
eine Tilgung von 1 % p. a. und ab dem 01.04.2008 von 1,5 % p. a.<br />
vertraglich vereinbart. Der Effektivzinssatz beträgt 4,75 %<br />
(PAngV). Für die Konditionenneuvereinbarung dieses Darlehens<br />
ab 01.01.2010 wurde ein Zinssatz in Höhe von 5,5 % p. a. nominal<br />
und ein Tilgungssatz von 1,5 % p. a. zugrunde gelegt. Der<br />
Effektivzinssatz beträgt 5,64 % (PAngV). Zum Zeitpunkt der<br />
Konditionenneuvereinbarung ist eine Sondertilgung von T€ 2.400<br />
geplant. Für die Jahre 2010 und 2011 sind jeweils Sondertilgun-<br />
<strong>Die</strong> Prognoserechnung<br />
gen von T€ 1.000 geplant. <strong>Die</strong> Ablösung des Restdarlehens ist<br />
spätestens zum 31.12.2012 geplant.<br />
Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Zinsfestschreibungen können<br />
die Marktverhältnisse von den unterstellten Konditionen abweichen,<br />
mit entsprechenden liquiden Auswirkungen, die Einfluss<br />
auf Barausschüttungen und/oder die Liquiditätsreserve haben.<br />
Ausschüttungen<br />
<strong>Die</strong> laufend erzielten Einnahmenüberschüsse werden gemäß<br />
Beschluss der Gesellschafterversammlung unter Abzug von Rücklagen,<br />
die in die Liquiditätsreserve eingestellt werden, ausgeschüttet.<br />
<strong>Die</strong> in der Prognoserechnung ausgewiesenen Ausschüttungen<br />
sind abhängig von den zuvor erläuterten Annahmen und<br />
Kalkulationen, d. h. von der Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben<br />
und Rücklagen.<br />
<strong>Die</strong> Auszahlung der Barausschüttungen erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
jeweils zum 30.06. des Folgejahres, insoweit also<br />
abweichend von der hier vereinfachten Darstellung der Prognoserechnung.<br />
<strong>Die</strong> Gesellschafterversammlung kann eine andere<br />
Regelung beschließen. Ferner wurde unterstellt, dass die Steuergutschrift<br />
aus bei der Gesellschaft einbehaltenem Zinsabschlag<br />
nebst Solidaritätszuschlag beim Gesellschafter zusammen mit<br />
der Barausschüttung liquiditätswirksam wird.<br />
Liquiditätsreserve<br />
<strong>Die</strong> anfängliche Liquiditätsreserve wurde ermittelt aus dem Jahresabschluss<br />
per 31.12.2006 unter Berücksichtigung der von den<br />
Komplementären für das Jahr 2006 vorgeschlagenen Ausschüttung<br />
in Höhe von 4 % des Gesellschaftskapitals. <strong>Die</strong> liquiden,<br />
nicht zur Ausschüttung vorgesehenen Überschüsse, auch soweit<br />
sie nicht zur laufenden Deckung von Aufwendungen eingesetzt<br />
werden, werden der Liquiditätsreserve zugeführt.<br />
Neben ihrer Glättungsfunktion zur Gewährleistung einer Ausschüttungskontinuität<br />
dient die Liquiditätsreserve als Rücklage für<br />
nicht auszuschließende zukünftige Instandhaltungs-, Revitalisierungs-<br />
und Instandsetzungsmaßnahmen. <strong>Die</strong> tatsächliche Entwicklung<br />
der Liquiditätsreserve kann insbesondere auch durch<br />
einen von den getroffenen Annahmen abweichenden Verlauf der<br />
Platzierung des Kommanditkapitals von der Prognose abweichen.<br />
<strong>Die</strong> Liquiditätsreserve berücksichtigt die aus noch zu platzierendem<br />
Kommanditkapital zu speisende nach dem Investitionsplan<br />
des Kurmittelhauses vorgesehene Liquiditätsreserve sowie in<br />
ihrem zeitlichen Verlauf zufließende Eigenmittel von durchschnittlich<br />
jährlich ca. T€ 1.700 zur Zahlung von Eigenkapitalbeschaffung<br />
und Treuhandschaft sowie für Tilgungsbeträge des<br />
Baukredites.<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
Das steuerliche Ergebnis errechnet sich unter Zuschreibung von<br />
Tilgungsleistungen und Zinsabschlag sowie unter Abzug von<br />
Abschreibungen und Werbungskosten vom liquiden Einnahmeüberschuss.<br />
Ausblick für das Geschäftsjahr<br />
2007<br />
Bis zum 31.08.2007 entspricht das Ergebnis der Gesellschaft dem<br />
erwarteten Ergebnis. <strong>Die</strong> Einnahmen und Ausgaben erfolgen vertragsgemäß<br />
bzw. im Rahmen der in der Prognoserechnung zugrunde<br />
gelegten Kalkulationsansätze. Erkenntnisse, dass sich die Einnahmen<br />
oder Ausgaben im weiteren Geschäftsjahr 2007 gegenüber<br />
den erwarteten Werten abweichend entwickeln, liegen nicht vor.<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaft geht daher davon aus, dass der tatsächliche Einnahmenüberschuss<br />
2007 dem auf Grundlage der Einnahmen und<br />
Ausgaben erwarteten Einnahmeüberschuss entsprechen wird.<br />
39
40<br />
Prognose der<br />
Kapitalrückflussrechnung<br />
bei einem Beteiligungskapital von € 100.000<br />
Jahr 2007 2008 2009 2010<br />
1. gebundenes Kapital 101.468 97.925 94.282 90.717<br />
1.1. Eigenkapitaleinzahlung 105.000 0 0 0<br />
1.2. Rückflüsse<br />
1.2.1. Gewinnausschüttung 1.109 1.083 845 1.031<br />
1.2.2. Steuererstattungen (+) 0 0 0 0<br />
1.2.3. Steuerzahlungen (-) –468 –457 –357 –435<br />
1.2.4. Eigenkapitalrückzahlung (+) 2.891 2.917 3.155 2.969<br />
1.2.5. Summe der Rückflüsse 3.532 3.543 3.643 3.565<br />
2. Haftungsvolumen 0 0 0 0<br />
3. anteiliges Fremdkapital 34.149 33.510 27.534 24.752<br />
Erläuterungen zur Prognose der Kapitalrückflussrechnung<br />
Das gebundene Kapital ermittelt sich aus der eingezahlten Einlage<br />
zzgl. Agio abzgl. der Summe der Rückflüsse. <strong>Die</strong> jährlich vorgesehenen<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter bestimmen sich<br />
nach dem Einnahmen-/Überschussvergleich (vgl. I. Ziffer 19 der<br />
Prognoserechnung). Da der liquide Überschuss regelmäßig im<br />
Wesentlichen bedingt durch die Abschreibungen der abnutzbaren<br />
Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens das handelsrechtliche<br />
Ergebnis überschreitet, sind Teilbeträge der Ausschüttungen<br />
als Eigenkapitalrückzahlungen i. S. von § 172 Abs. 4 HGB zu<br />
qualifizieren.<br />
Bei der Kapitalrückflussrechnung wurde der Gewinnausschüttungsanteil<br />
der Barausschüttung auf Grundlage des steuerlichen<br />
Ergebnisses ermittelt, da keine Prognose für das handelsrechtliche<br />
Ergebnis erstellt wurde. Wesentliche Abweichungen zwischen<br />
handels- und steuerrechtlichem Ergebnis sind, insbesondere in<br />
einer Mehrjahresbetrachtung, nicht zu erwarten.<br />
<strong>Die</strong> Steuererstattungen (1.2.2.) bzw. Steuerzahlungen (1.2.3.)<br />
ergeben sich unter Berücksichtigung des erwarteten steuerlichen<br />
Ergebnisses (vgl. Prognoserechnung II. Ziffer 6) bei Zugrundelegung<br />
einer persönlichen Einkommensteuerbelastung in Höhe<br />
von 40 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Einkommensteuer<br />
(ohne Kirchensteuer). <strong>Die</strong> Eigenkapitaleinzahlung<br />
umfasst die mit dem Beitritt vom Gesellschafter einzuzahlende<br />
Kommanditeinlage zzgl. des von ihm zusätzlich zu leistenden 5 %<br />
igen Agios.<br />
<strong>Die</strong> Ausschüttungen (Gewinnausschüttungen plus Kapitalrückzahlungen)<br />
wurden, abweichend von der Prognose (vgl. Seite<br />
36 f.) entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Auszahlungsregelungen<br />
im Folgejahr als Zufluss berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> durch die Barausschüttung umfassten Eigenkapitalrückzahlungen<br />
führen, soweit sie zu einer Minderung des Haftkapitals<br />
führen, über die Bestimmung des § 172 Abs. 4 HGB (vgl. Seite<br />
„Rechtsstellung der Beteiligten“), insoweit zu einem Haftungsvolumen<br />
gegenüber Gesellschaftsgläubigern, sofern die Beteiligungsgesellschaft<br />
ihren Verpflichtungen nicht entspricht.<br />
Das anteilige Fremdkapital gibt den bei einer Beteiligungssumme<br />
von T€ 100 entfallenden Anteil der langfristigen Darlehen<br />
der Gesellschaft zum Jahresende des jeweiligen Betrachtungsjahres<br />
wieder.
Prognose der Kapitalrückflussrechnung<br />
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
87.214 83.901 80.887 77.926 75.022 72.181 68.905 65.694 62.519 58.931<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0<br />
1.179 1.628 2.335 2.462 2.598 2.746 2.900 3.053 3.141 3.346<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
–498 –687 –985 –1.039 –1.096 –1.159 –1.224 –1.288 –1.325 –1.412<br />
2.821 2.372 1.665 1.538 1.402 1.254 1.600 1.447 1.359 1.654<br />
3.503 3.313 3.015 2.961 2.903 2.841 3.276 3.212 3.174 3.588<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
21.981 16.599 16.082 15.533 14.950 14.332 13.676 12.952 12.180 11.357<br />
41
Emittent<br />
<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft wurde am 27.10.1992 gegründet und<br />
ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie besteht in der Rechtsform<br />
der Kommanditgesellschaft und ist im Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Düren unter HRA 1491 eingetragen. Sie unterliegt deutschem<br />
Recht. <strong>Die</strong> Firma lautet <strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen<br />
Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung<br />
Nr. 33 KG, Sitz und Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist<br />
52391 Vettweiß-Disternich, Bergstraße 2. Der Gegenstand<br />
(Gesellschaftszweck) ist die Errichtung, der Betrieb von Immobilien,<br />
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere<br />
die Verwaltung und Verpachtung von Hotels sowie sonstiger<br />
gewerblicher Immobilien. <strong>Die</strong> Gesellschaft kann Handelsgeschäfte<br />
und Rechtshandlungen aller Art vornehmen oder durch Dritte<br />
vornehmen lassen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes<br />
erforderlich oder dienlich sind. <strong>Die</strong> Gesellschaft kann zur Erreichung<br />
dieses Zweckes auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften<br />
erwerben. Zur Eigentumssituation und zu den Belastungen<br />
wird auf § 2 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages (Seite 54) und<br />
die Ausführungen zu den Grundstücks- und Leistungsverträgen<br />
(Seite 44) verwiesen. <strong>Die</strong> Gesellschaft verpachtet und vermietet<br />
derzeit das <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> nebst dessen Erweiterungen. Das<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> nebst seiner Erweiterungen wurde als Hotel<br />
der obersten Kategorie konzipiert, geplant, errichtet und wird<br />
entsprechend dem Gesellschaftszweck genutzt. <strong>Die</strong> zur zweckentsprechenden<br />
Nutzung erforderlichen behördlichen Genehmigung<br />
liegen vor. <strong>Die</strong> Gesellschaft unterliegt insoweit keiner Beschränkung<br />
in der Verwendungsmöglichkeit.<br />
Komplementäre (Mitglieder der Geschäftsführung) des Emittenten<br />
sind Helmut Jagdfeld, Jülich, Einlage € 10.225,84, und<br />
Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger, Raeren-Hauset, ohne Einlage. <strong>Die</strong> Komplementäre<br />
üben die Geschäftsführung ohne Trennung nach<br />
Geschäftsbereichen aus. Helmut Jagdfeld ist zugleich gesamtvertretungsberechtigter<br />
Geschäftsführer der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH, die mit dem Vertrieb der Anteile beauftragt ist.<br />
Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger ist auch als selbständiger Finanzdienstleister<br />
mit dem Vertrieb von Gesellschaftsanteilen für die <strong>FUNDUS</strong><br />
FONDS-Verwaltungen GmbH tätig.<br />
Das Gründungskapital von DM 300.000 (€ 153.387,57) verteilte<br />
sich auf die Gründungsgesellschafter <strong>FUNDUS</strong> Baubetreuung<br />
GmbH mit Geschäftssitz in 52351 Düren, Kölnstraße 89,<br />
mit einem Kommanditkapital von DM 80.000,00 (€ 40.903,35)<br />
die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH (Anbieter) mit<br />
Geschäftssitz in 52351 Düren, Kölnstraße 89, mit einem Kommanditkapital<br />
von DM 20.000,00 (€ 10.225,84), die <strong>FUNDUS</strong><br />
Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, 52351<br />
Düren, Kölnstraße 89, mit einem Kommanditkapital von DM<br />
100.000,00 (€ 51.129,19) sowie die Treuhandgesellschaft Jagdfeld<br />
& Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhandkommanditist)<br />
mit Geschäftssitz in 52391 Vettweiß, Bergstraße 2, mit<br />
einem Kommanditkapital von DM 100.000,00 (€ 51.129,19).<br />
<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> Baubetreuung GmbH und <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH sind an der Gesellschaft<br />
nicht mehr beteiligt. <strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH hat ihre Beteiligung im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
auf € 60.355,03 erhöht. <strong>Die</strong> Treuhandgesellschaft Jagdfeld<br />
42<br />
<strong>Die</strong> Partner<br />
& Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH hält den zwischenzeitlich<br />
auf € 30.337.171,24 erhöhten Kommanditanteil ausschließlich<br />
für Rechnung ihrer Treugeber.<br />
<strong>Die</strong> Komplementäre (Mitglieder der Geschäftsführung) und<br />
die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch unmittelbar<br />
an Unternehmen beteiligt bzw. für Unternehmen tätig, die der<br />
Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen. Sie<br />
sind weder mittelbar noch unmittelbar an der mit dem Vertrieb<br />
der Kommanditanteile beauftragten Gründungskommanditistin<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH beteiligt. Den Gründungsgesellschaftern<br />
einschließlich des Treuhandkommanditisten<br />
und den Komplementären stand oder steht kein Eigentum am<br />
Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben oder aus anderen<br />
Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />
Sie sind, mit Ausnahme des Komplementärs Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger,<br />
als Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen beteiligt. <strong>Die</strong><br />
Komplementäre und die Gründungsgesellschafter sind nicht an<br />
Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder<br />
Leistungen erbringen. <strong>Die</strong> Komplementäre und die Gründungsgesellschafter<br />
sind, mit Ausnahme der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH, auch nicht für Unternehmen<br />
tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung des<br />
Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen. <strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH wurde im Rahmen von Generalübernehmerverträgen<br />
mit der schlüsselfertigen Errichtung des Hauptgebäudes<br />
des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> sowie mit der Umgestaltung des<br />
Kurmittelhauses beauftragt. Soweit die Gründungsgesellschafter<br />
einschließlich des Treuhandkommanditisten und der Komplementäre<br />
gegenüber der Gesellschaft Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen, sind diese auf den Seiten 44 f. (Grundstücks- und Leistungsverträge)<br />
dargestellt. Neben den dort sowie im Gesellschaftsvertrag<br />
benannten Entgelten erhalten die Gründungsgesellschafter<br />
einschließlich des Treuhandkommanditisten und der<br />
Komplementäre keine weiteren Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art.<br />
Der Gesamtbetrag des angebotenen Kommanditkapitals beträgt<br />
€ 45.402.720. <strong>Die</strong> Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />
hat ihren Kommanditanteil entsprechend<br />
§ 3 Ziff. 3b des Gesellschaftsvertrages bis zum 31.08.2007 auf<br />
€ 30.337.171,24 erhöht. Sie hält das gesamte von ihr übernommene<br />
Kommanditkapital für Rechnung von Treugebern.<br />
Neben dem Treuhandkommanditisten sind an der Gesellschaft<br />
zum 31.08.2007 die übrigen Gründungsgesellschafter und weitere<br />
Kommanditisten mit einem Kommanditkapital von<br />
€ 5.561.726,46 beteiligt. <strong>Die</strong> Gesellschaft verfügt damit zu<br />
diesem Stichtag über ein gesamtes Kommanditkapital von<br />
€ 35.898.897,70, das von 417 Beteiligten gehalten wird. Das derzeit<br />
gezeichnete Kapital der Beteiligungsgesellschaft einschließlich<br />
des Kapitals der Gründungsgesellschafter ist vollständig eingezahlt.<br />
Es bestehen somit keine ausstehenden Einlagen auf das<br />
Kapital. Bei der gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Mindestbeteiligung<br />
von € 25.000 können aufgrund des noch zur Platzierung<br />
zur Verfügung stehenden Kapitals von € 9.503.822,30 noch 380
weitere Kommanditanteile zu je € 25.000 gezeichnet werden. <strong>Die</strong><br />
Anzahl der Beteiligten würde sich dann um 380 auf bis zu 797<br />
Beteiligte erhöhen. <strong>Die</strong>ses Angebot erfolgt nur in Deutschland. Es<br />
ist jedoch nicht auszuschließen, dass Personen anderer Staaten dieses<br />
Angebot zeichnen.<br />
Weitere Wertpapiere oder Vermögensanlagen i. S. v. § 8 f Abs. 1<br />
Verkaufsprospektgesetz wurden vom Emittenten nicht ausgegeben.<br />
Der Emittent ist nicht in einen Konzern eingebunden. Es<br />
besteht deshalb auch keine Verpflichtung zur Aufstellung eines<br />
Konzernabschlusses. Es bestehen keine Abhängigkeiten von<br />
Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />
Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig. <strong>Die</strong><br />
Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche<br />
Ereignisse beeinflusst worden.<br />
Treuhandkommanditist<br />
Treuhandkommanditist ist die Treuhandgesellschaft Jagdfeld &<br />
Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bergstraße 2, 52391<br />
Vettweiß (Sitz und Geschäftsanschrift), eingetragen beim Amtsgericht<br />
Düren unter HRB 819 am 04.08.1980, Stammkapital:<br />
DM 1.000.000,00 (€ 511.291,98). Der Treuhandkommanditist<br />
hält und verwaltet die Beteiligungen seiner Treugeber, und zwar<br />
nach Maßgabe des ab Seite 63 ff. abgedruckten Treuhandvertrages.<br />
Gesellschafter: Jagdfeld Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />
<strong>Aachen</strong>; Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Ulf Maull, Steuerberater,<br />
Bonn, Gesamtvertretung; Rosemarie Mühlhahn, Rechtsanwältin,<br />
Düren, Gesamtvertretung; Dipl.-Betriebswirt Martin Schmitz,<br />
Steuerberater, Langerwehe, Gesamtvertretung.<br />
Der Treuhänder hat seine Einlage in eigenem Namen, aber auf<br />
fremde Rechnung übernommen mit dem Recht der Erhöhung,<br />
bis das Eigenkapital der Gesellschaft bis zu € 45.402.720 beträgt.<br />
Als Treuhandkommanditist hält und verwaltet er zum 31.08.2007<br />
für Direktkommanditisten und treuhänderisch Beteiligte Kommanditbeteiligungen<br />
in Höhe von € 35.898.897,70.<br />
Anbieter des Beteiligungsangebotes<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH, Kölnstraße 89,<br />
52351 Düren, eingetragen beim Amtsgericht Düren unter<br />
HRB 4638 am 5.11.2004, Stammkapital: DM 20.000.000,00<br />
(€ 10.225.837,62), Gesellschafter: Anno August Jagdfeld, Dipl.-<br />
Kaufmann, Düren, Geschäftsführer; Anno August Jagdfeld,<br />
Dipl.-Kaufmann, <strong>Aachen</strong>, Alleinvertretung; Helmut Jagdfeld,<br />
Jülich, Gesamtvertretung; Dipl.-Kaufmann Jürgen Haschtmann,<br />
Berlin, Gesamtvertretung.<br />
Pächter und Mieter<br />
The NewGen Hotels AG, Mönchengladbach, eingetragen beim<br />
Amtsgericht Mönchengladbach unter HRB 4600, Vorstand: Lau-<br />
rent Picheral, München, Dr. Michael Theim, Köln, André Witschi,<br />
Pöring, Grundkapital: € 48.750.000.<br />
Generalübernehmer<br />
Generalübernehmer der Modernisierung und Sanierung des<br />
Hauptgebäudes sowie der Umgestaltung des Kurmittelhauses in<br />
ein Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center ist die <strong>FUNDUS</strong><br />
Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Kölnstraße<br />
89, 52351 Düren, eingetragen beim Amtsgericht Düren<br />
unter HRB 4632, Stammkapital: DM 1.000.000,00<br />
(€ 511.291,88), Gesellschafter DH Deutsche Development<br />
GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Anno August Jagdfeld,<br />
<strong>Aachen</strong>, Alleinvertretung.<br />
Der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH stand oder steht kein Eigentum oder eine dingliche<br />
Berechtigung am Anlageobjekt zu. Sie war Gründungskommanditist<br />
und war in dieser Eigenschaft am Gesellschaftsvermögen<br />
beteiligt. <strong>Die</strong> Kommanditeinlage wurde zwischenzeitlich im<br />
Wege der Sonderrechtsnachfolge übertragen.<br />
Bankdarlehen<br />
<strong>Die</strong> Partner<br />
<strong>Die</strong> von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Darlehen<br />
wurden im Rahmen von Poolverträgen durch die Sparkasse<br />
<strong>Aachen</strong>, die Sparkasse Düren und die Kreissparkasse Heinsberg<br />
finanziert.<br />
Weder die Komplementäre noch die Mitglieder der Verwaltung<br />
sind für die finanzierenden Banken tätig.<br />
Kapitalmässige und personelle<br />
Verflechtung<br />
Das Gesellschaftskapital der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH, der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH sowie der <strong>FUNDUS</strong>-Baubetreuung GmbH<br />
befindet sich unmittelbar oder mittelbar in Händen von Anno<br />
August Jagdfeld und/oder dessen nahen Angehörigen. Herr Anno<br />
August Jagdfeld ist alleiniger Gesellschafter des Alleingesellschafters<br />
des Treuhandkommanditisten. Hieraus können sich<br />
Interessenkonflikte ergeben. Eigentum oder dingliche Berechtigungen<br />
am Grundbesitz der Beteiligungsgesellschaft besteht für<br />
keine der genannten Personen.<br />
<strong>Die</strong> namentliche Nennung der Gesellschafter und Geschäftsführer<br />
erfolgt zur Information über die Vertretungs- und Beteiligungsverhältnisse<br />
bei den einzelnen Gesellschaften. Mit der Nennung<br />
der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der Partnergesellschaften<br />
ist keine persönliche Vertrauenswerbung verbunden.<br />
43
Grundstückssituation<br />
<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft hat mit Kaufvertrag vom 15.09.1995<br />
– UR-Nr. 1325/1995 des Notars Dr. Heinz Neuhalfen, <strong>Aachen</strong> –<br />
das Grundstück von der Stadt <strong>Aachen</strong> erworben. <strong>Die</strong> Aufwendungen<br />
für die Anschaffung der Grundstücke inkl. der Anschaffungsnebenkosten<br />
sowie alle bestehenden Baulichkeiten einschließlich<br />
des Inventars und erbrachter Bau- und Planungsleistungen<br />
betrugen € 7.260.345,-.<br />
<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft ist im Grundbuch von <strong>Aachen</strong><br />
Blatt 24322 als Eigentümerin des insgesamt 12.014 m 2 großen<br />
Flurstücks Gemarkung <strong>Aachen</strong>, Flur 71, Flurstück 3710, Gebäude-<br />
und Freifläche, Monheimsallee 52, eingetragen.<br />
Das erworbene Grundstück ist in Abt. II des Grundbuches mit<br />
einem Vorkaufsrecht für alle Fälle für die Stadt <strong>Aachen</strong> belastet. Der<br />
Kaufvertrag mit der Stadt <strong>Aachen</strong> enthält verschiedene Verpflichtungen<br />
im Hinblick auf die Modernisierung, den Betrieb sowie den<br />
Standard des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> auf die Dauer von 20 Jahren.<br />
Mit der Durchführung des Investitionsvorhabens und dem<br />
Betrieb des Hotels auf der Grundlage des mit der The NewGen<br />
Hotels AG (vormals Dorint AG) geschlossenen Pachtvertrages wurden<br />
diese kaufvertraglichen Verpflichtungen erfüllt. <strong>Die</strong> The<br />
NewGen Hotels AG (ehemals Dorint AG) hat eine Betriebsverpflichtung<br />
übernommen, die den Anforderungen des Grundstückskaufvertrages<br />
entspricht. <strong>Die</strong> von der Fondsgesellschaft aufgenommene<br />
Finanzierung ist auf dem Fondsgrundstück durch Grundpfandrecht<br />
besichert. <strong>Die</strong> Komplementäre sind berechtigt, im Hinblick auf<br />
eine Zwischenfinanzierung der Eigenkapitalerhöhung den Grundbesitz<br />
weiter zu belasten, und haben hiervon Gebrauch gemacht.<br />
In Abteilung III des Grundbuches ist der Grundbesitz wie<br />
folgt belastet:<br />
◆ DM 12.500.00,00 (€ 6.391.148,51) Grundschuld für die Sparkasse<br />
<strong>Aachen</strong>; 16 % Jahreszinsen; vollstreckbar gemäß § 800<br />
ZPO; gemäß Bewilligung vom 27. Oktober 1995 (UR-Nr.<br />
1545/95 – Notar Dr. Heinz Neuhalfen, <strong>Aachen</strong>) – ohne Brief<br />
– eingetragen am 29. April 1996<br />
◆ DM 54.167.000,00 (€ 27.695.147,33) Grundschuld für die<br />
Sparkasse <strong>Aachen</strong>; 16 % Jahreszinsen; vollstreckbar gemäß<br />
§ 800 ZPO; hinsichtlich eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrages<br />
von DM 34.167.000,00 gemäß Bewilligung vom 19. September<br />
1997 (UR-Nr. 1284/97 – Notar Dr. Heinz Neuhalfen,<br />
<strong>Aachen</strong>) – ohne Brief – eingetragen am 30. September 1997,<br />
mit Rang vor Abt. II Nr. 3<br />
Es liegt eine Teilabtretungserklärung bezüglich der vorgenannten<br />
Grundschuld der Sparkasse <strong>Aachen</strong> zugunsten des Emittenten,<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung KG in Höhe von<br />
DM 31.300.000,00 (€ 16.003.435,88) vom 30.04.2001 vor.<br />
Generalübernehmervertrag zur<br />
Modernisierung und Sanierung<br />
des Hauptgebäudes<br />
<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft hatte mit der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH am 01.07.1997<br />
einen Generalübernehmervertrag zum Pauschalfestpreis von €<br />
25.564.594,06 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgeschlossen.<br />
Der Generalübernehmer war zur schlüsselfertigen Errichtung<br />
der Baumaßnahme sowie zur Lieferung der gesamten Hoteleinrichtung<br />
verpflichtet. Der Vertrag wurde mit der Fertigstellung der Bau-<br />
44<br />
<strong>Die</strong> Grundstücks- und<br />
Leistungsverträge<br />
maßnahme im Jahr 1999 erfüllt. <strong>Die</strong> pachtvertragliche Übergabe des<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> an die The NewGen Hotels Aktiengesellschaft<br />
(ehemals Dorint AG) hat am 04.09.1999 stattgefunden.<br />
Bauzeitzinsen, Zinsgarantie, Besicherung<br />
der Bauzeitfinanzierung<br />
<strong>Die</strong> voraussichtlich bis zur Fertigstellung des Hauptgebäudes<br />
anfallenden Fremdkapitalzinsen wurden mit € 409.034,- kalkuliert<br />
und durch die mit der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH vereinbarten Zinsgarantie vor<br />
Überschreiten geschützt. Als Vergütung erhielt die <strong>FUNDUS</strong><br />
Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH die im<br />
Investitionsplan ausgewiesene Vergütung.<br />
<strong>Die</strong> Beschaffung und Besicherung der Bauzeitfinanzierung<br />
sowie die Vermittlung der Endfinanzierung erfolgte durch die<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH zu den im Investitionsplan<br />
angegebenen Vergütungen.<br />
Hotelfachliche Beratung<br />
Für die technische und gestalterische Beratung bei der Modernisierung<br />
und Sanierung des Hauptgebäudes erhielt die Dorint AG<br />
eine pauschale Vergütung in Höhe von € 511.292,-.<br />
Generalübernehmervertrag zur<br />
Umgestaltung des Kurmittelhauses<br />
in ein Konferenz-, Wellnessund<br />
Beauty-Center<br />
<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft hat am 14.03.2001 für die Durchführung<br />
dieser Erweiterungsinvestition mit der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH einen Generalübernehmervertrag<br />
zu einem Pauschalfestpreis von € 9.407.770,61<br />
geschlossen. <strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH entwickelte hierzu in enger Abstimmung<br />
mit der Hotelpächterin das endgültige Nutzungskonzept und<br />
führte die Baumaßnahmen als Generalübernehmer durch.<br />
Der Ausbau- und Einrichtungsstandard entspricht dem hohen<br />
Standard vergleichbarer Flächen im <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong>. Der<br />
Vertrag wurde mit der Fertigstellung der Baumaßnahme im Jahr<br />
2002 erfüllt. <strong>Die</strong> pachtvertragliche Übergabe des Konferenz-,<br />
Wellness- und Beauty-Centers im Kurmittelhaus an die Dorint<br />
AG hat am 15.06.2002 stattgefunden.<br />
Im Rahmen des Pauschalfestpreises sind darüber hinaus abgegolten,<br />
sämtliche Leistungen aus der Vermittlung eines Pachtvertrages<br />
zur Anmietung der umstrukturierten Flächen im Kurmittelhaus<br />
für das Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center zu<br />
einem Festmietzins von € 357.904,32 p. a. zzgl. jeweils gültiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer sowie die Erhöhung der ergebnisabhängigen<br />
Zusatzpacht von bisher 30 % des Betriebsergebnisses II<br />
auf 50 % des Ergebnisses II.<br />
<strong>Die</strong> in dem mit der <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH geschlossenen Generalübernehmervertrag<br />
vereinbarte Gewährleistung, richtet sich nach VOB/B. <strong>Die</strong><br />
Gewährleistungsfrist beträgt für das Bauwerk und die Arbeiten an<br />
dem Grundstück auf dem das Bauwerk errichtet wird 5 Jahre. Für<br />
feuerberührte Teile wurde eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr,<br />
für motorisch bewegte Teile von 6 Monaten, für Leuchtmittel von<br />
3 Monaten und für Pflanzarbeiten von 1 Jahr vereinbart.
Ablösung der Stadt <strong>Aachen</strong><br />
Für die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages sowie die Änderung<br />
der Nutzung des Kurmittelhauses wurde der Stadt <strong>Aachen</strong><br />
ein Ablösungsbetrag von € 153.388,– gezahlt.<br />
Zwischenfinanzierungszinsen<br />
<strong>Die</strong> noch nicht durch Eigenkapital finanzierte Abwicklung der<br />
Investitionen zum Umbau des Kurmittelhauses werden gemäß<br />
Gesellschaftsvertrag bis zur Einwerbung durch ein Bankdarlehen<br />
zwischenfinanziert und auf dem Grundbesitz der Gesellschaft<br />
grundbuchlich abgesichert. <strong>Die</strong> voraussichtlich bis zur Einwerbung<br />
des Eigenkapitals anfallenden Fremdkapitalzinsen wurden<br />
mit € 153.388 kalkuliert.<br />
<strong>Die</strong>ses Bankdarlehen wird sukzessive aus dem noch zu platzierenden<br />
Kapital getilgt.<br />
Eigenkapitalbeschaffung,<br />
Platzierungsverpflichtung,<br />
Eigenkapitaleinzahlungsgarantie<br />
<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft hatte für die Finanzierung der<br />
Modernisierung und Sanierung des Hauptgebäudes die FUN-<br />
DUS FONDS-Verwaltungen GmbH mit der Platzierung des<br />
Emissionskapitals beauftragt und hierfür von der <strong>FUNDUS</strong><br />
FONDS-Verwaltungen GmbH eine Platzierungsverpflichtung<br />
mit einer Eigenkapitaleinzahlungsgarantie erhalten. Für diese<br />
Leistungen hat die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />
die im Investitionsplan ausgewiesene Vergütung in Höhe von<br />
€ 4.831.709,- erhalten. Das Eigenkapital zur Finanzierung der<br />
Investition in das Hauptgebäude in Höhe von € 33.233.973,- ist<br />
vollständig platziert und eingezahlt.<br />
Für die Umgestaltung des Kurmittelhauses hat die Beteiligungsgesellschaft<br />
die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH mit der<br />
Platzierung der Kapitalerhöhung von € 12.168.746,77 beauftragt.<br />
<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH hat sich ebenfalls<br />
zur Platzierung dieses Emissionskapitals verpflichtet. Für diese<br />
Leistungen erhält die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />
die im Investitionsplan ausgewiesene zusätzliche Vergütung.<br />
Zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der <strong>FUNDUS</strong><br />
FONDS-Verwaltungen GmbH wurde ein Vertrag über die Vertriebs-<br />
und Platzierungsverpflichtung geschlossen. In diesem Vertrag<br />
hat sich die <strong>FUNDUS</strong> verpflichtet und garantiert rechtswirksame<br />
Beitritts- und Kapitalübernahmeerklärungen Dritter bezüglich<br />
der Übernahme sämtlicher verbliebener Anteile aus der Kapitalerhöhung<br />
zur Umgestaltung des Kurmittelhauses bis zur Höhe<br />
von € 9.503.821,35 beizubringen. Zur Sicherstellung und Durchführung<br />
der vorgesehenen Kapitalerhöhung hat sich die FUN-<br />
DUS verpflichtet, spätestens mit Ablauf des 31.12.2012 den<br />
dann noch nicht aufgrund rechtsverbindlicher Übernahme- und<br />
Beitrittserklärungen Dritter übernommenen Teil der Kapitalerhöhung<br />
bis zur Höhe von maximal € 9.503.821,35 selbst zu übernehmen.<br />
Zur Absicherung liegt dem Treuhandkommanditisten<br />
ein entsprechender Beitritts- und Anteilsübernahmevertrag aufschiebend<br />
befristet bis spätestens 31.12.2012 vor. Darüber hinaus<br />
regelt dieser Vertrag u.a. einen Zinsausgleichsanspruch der Beteiligungsgesellschaft<br />
gegen die <strong>FUNDUS</strong> aus deren Platzierungsverpflichtung.<br />
Zum einen hat die <strong>FUNDUS</strong> die Zinsdifferenz<br />
zwischen dem Zinsaufwand aus der Zwischenfinanzierung und<br />
der ersparten Ausschüttung auf das noch nicht platzierte Kapital<br />
auszugleichen. Desweiteren hat die <strong>FUNDUS</strong> die Zinsdifferenz<br />
zwischen den nicht realisierten Zinsen aus der nach dem Investitionsplan<br />
vorgesehenen Liquiditätsreserve, die aus noch zu platzierendem<br />
Kommanditkapital bis zu dessen Verwendung zur Tilgung<br />
des Baudarlehens und dem Zinsertrag auszugleichen.<br />
<strong>Die</strong> Grundstücks- und Leistungsverträge<br />
Vertrag über Geschäftsbesorgung<br />
<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH hat mit der<br />
Beteiligungsgesellschaft einen Vertrag zur Übernahme der<br />
Geschäftsbesorgung geschlossen. Zu den Aufgaben der FUN-<br />
DUS gehören die Durchführung und Abwicklung aller<br />
Geschäftsführungsmaßnahmen. Dazu gehören u. a.:<br />
Erledigung des gesamten Geschäftsverkehrs, sofern und soweit<br />
sich dieser auf die Verwaltung des Objektes selbst bezieht inkl.<br />
Zahlungsverkehr, Wahrnehmung der Vermieterrechte und aller<br />
notwendigen Überwachungsaufgaben.<br />
Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den<br />
mit der Bauerrichtung beauftragten Bauunternehmern respektive<br />
den Subunternehmern eines Generalunter- bzw. Generalübernehmers,<br />
soweit die KG entsprechende Ansprüche gegen diese hat.<br />
<strong>FUNDUS</strong> ist berechtigt, sich hinsichtlich dieser Leistungen<br />
Dritter zu bedienen oder deren Erfüllung auf nahe stehende<br />
Unternehmen zu übertragen.<br />
Das für das Hauptgebäude bestehende Geschäftsbesorgungsverhältnis<br />
zur <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH ist auf<br />
das Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center ausgedehnt worden.<br />
Für die Übernahme der Geschäftsbesorgung inkl. der Leistungen<br />
bis Fertigstellung der Baumaßnahmen hat die <strong>FUNDUS</strong><br />
die in den Investitionsplänen ausgewiesenen Vergütungen erhalten.<br />
Darüber hinaus erhält die <strong>FUNDUS</strong> für die laufende<br />
Geschäftsbesorgung jährlich eine Vergütung in Höhe von 2,75 %<br />
der Jahresgesamtpachten und -mieten, ohne Mietnebenkosten<br />
und Umsatzsteuer, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer,<br />
zzgl. Auslagenersatz.<br />
In 2006 hat die <strong>FUNDUS</strong> Gesamtbezüge inkl. Auslagenersatz<br />
von insgesamt € 66.147,05 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
erhalten.<br />
Wird eine Neuvermietung im Fondsobjekt erforderlich und<br />
durch die <strong>FUNDUS</strong> ein neuer Mieter nachgewiesen, erhält die<br />
<strong>FUNDUS</strong> bei Abschluss des neuen Mietvertrages zusätzlich eine<br />
übliche Vermittlungsprovision. Bei einer Veräußerung erhält die<br />
<strong>FUNDUS</strong> für den Nachweis oder die Vermittlung eines Käufers<br />
oder die beratende Unterstützung der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />
von 2,0 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer des Verkaufspreises<br />
bei Abschluss des Kaufvertrages.<br />
Höchstkostengarantie,<br />
Fondsprojektierung<br />
<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH hat gegenüber<br />
der Beteiligungsgesellschaft eine Garantie abgegeben, dass die<br />
Investitionskosten für die Modernisierung und Sanierung des<br />
Hauptgebäudes den Gesamtbetrag laut Investitionsplan nicht<br />
überschritten werden, und hierfür die im Investitionsplan vorgesehene<br />
Vergütung erhalten.<br />
Weiterhin hat die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />
im Rahmen der Modernisierung und Sanierung des Hauptgebäudes<br />
umfangreiche Projektierungsleistungen übernommen. Hierzu<br />
gehörten insbesondere die Ermittlung der Rentabilität, die Regelung<br />
der vertraglichen Beziehungen der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu Gesellschaftern und Treuhänder sowie die Regelung der übrigen<br />
Vertragsbeziehungen. Als Honorar erhielt sie hierfür die im<br />
Investitionsplan ausgewiesene Vergütung. Hinsichtlich des Investitionsplanes<br />
zur Umgestaltung des Kurmittelhauses wurde keine<br />
Höchstkostengarantie vereinbart. <strong>Die</strong> Baumaßnahmen sind fertig<br />
gestellt und endgültig planmäßig abgerechnet.<br />
Steuerberatungsvertrag<br />
<strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft hat einen Vertrag zur Übernahme der<br />
Steuerberatung durch eine Steuerberatungsgesellschaft geschlos-<br />
45
sen. Gegenstand dieses Vertrages ist die laufende Buchhaltung, die<br />
Erstellung der Jahresabschlüsse, die Wahrnehmung der sonstigen<br />
steuerlichen Belange der Gesellschaft sowie die außergerichtliche<br />
Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung.<br />
Das bestehende Vertragsverhältnis zur Steuerberatungsgesellschaft<br />
ist auf das Konferenz-, Wellness- und Beauty-Center ausgedehnt<br />
worden. Für die zusätzlichen Leistungen im Rahmen der<br />
Baumaßnahmen im Kurmittelhaus hat die Steuerberatungsgesellschaft,<br />
wie im Investitionsplan für die Erweiterung ausgewiesen,<br />
eine zusätzliche Vergütung erhalten.<br />
Für die Steuerberatung hat die Treuhandgesellschaft Jagdfeld &<br />
Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH in 2006 Gesamtbezüge<br />
von € 47.807,56 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhalten.<br />
Treuhandschaft<br />
Der Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH ist die Treuhandschaft zwecks Aufnahme des<br />
Anlegers in die Beteiligungsgesellschaft übertragen, und zwar<br />
nach Maßgabe des in diesem Prospekt abgedruckten Treuhandvertrages.<br />
Das Angebot zum Abschluss des Treuhandvertrages<br />
erklärt der Anleger mit Abgabe seiner Beitrittserklärung. Der<br />
Treuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung durch die<br />
Treuhandgesellschaft zustande.<br />
Das bestehende Treuhandangebot gilt auch für die Zeichner der<br />
Kapitalerhöhung. Für die zusätzlichen Leistungen im Rahmen der<br />
Kapitalerhöhung erhält die Treuhandgesellschaft, wie im Investitionsplan<br />
für die Erweiterung ausgewiesen, eine zusätzliche Vergütung.<br />
Für die laufende Tätigkeit des Treuhandkommanditisten<br />
beträgt die jährliche Vergütung 2,75 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
von den vereinbarten Jahresgesamtpachten und -mieten<br />
ohne Umsatzsteuer, auch wenn diese – gleich aus welchem Grunde<br />
– nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden sollten.<br />
In 2006 hat die Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH Gesamtbezüge inkl. Auslagenersatz<br />
von € 20.968,20 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhalten.<br />
Komplementärvergütung<br />
<strong>Die</strong> Komplementäre sind als Organ der Gesellschaft zur<br />
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft verpflichtet. Sie<br />
sind berechtigt, für Rechnung und im Namen der Gesellschaft<br />
Dritte mit Geschäftsführungsaufgaben zu betrauen. Sie haben mit<br />
der Beauftragung der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />
zur Geschäftsbesorgung von diesem Recht Gebrauch gemacht.<br />
<strong>Die</strong> im Investitionsplan für die Modernisierung und Sanierung des<br />
Hauptgebäudes vorgesehene Komplementärvergütung belief sich<br />
auf € 51.129,-. Für die zusätzlichen Leistungen im Rahmen der<br />
Kapitalerhöhung erhielten die Komplementäre die im Investitionsplan<br />
für die Erweiterung ausgewiesene zusätzliche Vergütung.<br />
Ab dem Jahr 2001 erhalten die persönlich haftenden Gesellschafter<br />
für ihre Tätigkeit gemeinschaftlich eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von 0,4 % der vertraglich vereinbarten Jahresgesamtpachten<br />
und -mieten ohne Umsatzsteuer, zzgl. Auslagenersatz.<br />
In 2006 sind Gesamtbezüge inkl. Auslagenersatz an die Komplementäre<br />
von insgesamt € 10.417,77 gezahlt worden.<br />
Treuhandauftrag Bank<br />
Der mit der Deutsche Bau- und Bodenbank AG, Zweigniederlassung<br />
Stuttgart, für die Modernisierung und Sanierung des Hauptgebäudes<br />
vereinbarte Treuhandbankauftrag wurde planmäßig<br />
erfüllt. <strong>Die</strong> im Investitionsplan hierfür vorgesehene Vergütung<br />
belief sich auf € 102.258,-.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen<br />
Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung<br />
Nr. 33 KG in der Fassung vom 28.11.2001 bestimmt den<br />
Zweck der Gesellschaft. Zweck der Gesellschaft ist die Errich-<br />
46<br />
tung, der Betrieb von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten, insbesondere die Verwaltung und Vermietung<br />
von Hotels sowie sonstiger gewerblicher Immobilien.<br />
Insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel (Verwaltung<br />
und Vermietung von Hotels) unterliegt das Anlageobjekt keinen<br />
tatsächlichen oder rechtlichen Beschränkungen in der Verwendungsmöglichkeit.<br />
Alle für die Erreichung der Anlageziele erforderlichen<br />
behördlichen Genehmigungen liegen vor.<br />
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechtsstellung der Gesellschafter<br />
untereinander sowie deren Rechte und Pflichten. Abweichend<br />
vom gesetzlichen Leitbild regelt § 9 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages,<br />
dass die Komplementäre von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB (Insichgeschäfte) befreit sind. Weiterhin<br />
regelt der Gesellschaftsvertrag die Rechtsstellung der Gesellschafter<br />
untereinander sowie deren Rechte und Pflichten. Den<br />
Gesellschaftern stehen insbesondere die Rechte gemäß § 164<br />
HGB (Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen der Geschäftsführung)<br />
und § 166 HGB (Kontrollrechte) zu.<br />
Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung<br />
einen Verwaltungsrat (Beirat) gewählt. Aufgabe<br />
des Verwaltungsrates ist die Beratung, Unterstützung und Überwachung<br />
der Geschäftsführung. <strong>Die</strong> Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
nehmen die Aufgaben gemeinschaftlich wahr. Er ist jedoch<br />
nicht berechtigt, den Komplementären Weisungen zu erteilen.<br />
Der Verwaltungsrat ist nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
kein Organ im Sinne des Gesellschaftsrechts.<br />
Der Verwaltungsrat erhält neben der Erstattung der Auslagen<br />
eine durch die Gesellschafterversammlung beschlossene jährliche<br />
Vergütung in Höhe von derzeit € 766,94 je Mitglied bzw.<br />
€ 1.022,59 für den Vorsitzenden des Verwaltungsrates. <strong>Die</strong> im<br />
Jahr 2006 an die Mitglieder des Verwaltungsrates gezahlten<br />
Gesamtbezüge inkl. Auslagenersatz betrugen € 2.560,23.<br />
Mitglieder des Verwaltungsrates sind derzeit: Barbara Deisenrieder,<br />
Klaus Peter Richter und Christiane Meermeier.<br />
Eine Geschäftsanschrift als Verwaltungsrat der Gesellschaft<br />
besteht nicht.<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder des Verwaltungsrates sind weder für Unternehmen<br />
tätig, die mit dem Vertrieb der Kommanditanteile beauftragt<br />
sind, noch für solche, die dem Emittenten Fremdkapital geben oder<br />
die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
Ihnen stand oder steht auch kein Eigentum am Anlageobjekt oder<br />
wesentlichen Teilen desselben oder aus anderen Gründen eine dingliche<br />
Berechtigung am Anlageobjekt zu. Sie sind teilweise als Gesellschafter<br />
am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Neben der Verwaltungsratstätigkeit<br />
erbringen die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
keine weiteren Leistungen und Lieferungen gegenüber der Gesellschaft.<br />
Geschäftsanschrift der Mitglieder des Verwaltungsrates und<br />
der Komplementäre (Mitglieder der Geschäftsführung) ist die<br />
Geschäftsanschrift der Gesellschaft, 52391 Vettweiß, Bergstraße 2.<br />
Der Wortlaut des Gesellschaftsvertrags ist ab Seite 54 des Prospektes<br />
wiedergegeben.<br />
Allgemeines<br />
<strong>Die</strong> in diesem Prospekt enthaltene Übersicht über die Grundstücks-<br />
und Leistungsverträge kann deren Inhalt nicht vollständig<br />
wiedergeben. <strong>Die</strong> Verträge selbst enthalten weitere Regelungen,<br />
die nicht im Prospekt beschrieben sind.<br />
Neben den vorgenannten Verträgen bestehen keine anderen<br />
Verträge, die eine Abhängigkeit zur Folge haben. Des Weiteren<br />
bestehen keine Abhängigkeiten des Emittenten von Patenten,<br />
Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />
Für das Beteiligungsangebot liegen keine Verpflichtungen<br />
oder Gewährleistungen einer juristischen Person oder Gesellschaft<br />
über eine Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />
vor.
Nachfolgend sind die Hauptmerkmale (Hauptrechte) der Anteile<br />
angegeben. <strong>Die</strong> Hauptmerkmale (Hauptrechte) beitretender<br />
Gesellschafter entsprechen denen, der bereits heute beteiligten<br />
Kommanditisten und treugeberisch beteiligten Gesellschaftern.<br />
Treuhänderisch Beteiligte<br />
<strong>Die</strong> Treugeber sind über den Treuhandkommanditisten an dem<br />
Gesellschaftsvermögen der Eigentümer-Kommanditgesellschaft<br />
beteiligt. Der Treuhandkommanditist erwirbt und verwaltet seine Gesellschaftsbeteiligung<br />
im eigenen Namen, aber für Rechnung der beigetretenen<br />
Beteiligten. Der Treuhandkommanditist vermittelt somit<br />
den Treugebern das wirtschaftliche Eigentum am <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong>.<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag werden die treuhänderisch<br />
Beteiligten im Innenverhältnis wie unmittelbar beteiligte Kommanditisten<br />
behandelt. Der Treuhandkommanditist überträgt in dem<br />
Treuhandvertrag sämtliche Rechte – soweit dies gesellschaftsrechtlich<br />
zulässig ist – aus der Gesellschaftsbeteiligung an den Treugeber.<br />
Der Treugeber wird so z. B. unmittelbar Rechtsinhaber des<br />
Anspruches auf Ausschüttung und auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />
bei Ausscheiden aus der Gesellschaft. Aufgrund einer im<br />
Treuhandvertrag enthaltenen Ausübungsvollmacht ist der Treugeber<br />
berechtigt, in der Gesellschafterversammlung der Eigentümer-<br />
Kommanditgesellschaft das auf seine treuhänderische Gesellschaftsbeteiligung<br />
entfallende Stimmrecht selbst auszuüben.<br />
<strong>Die</strong> Rechtsstellung des Treugebers ist somit wesentlich verstärkt,<br />
ohne dass die Vorteile der treuhänderischen Verwaltung der<br />
Gesellschaftsbeteiligung betroffen werden.<br />
Der Treuhandkommanditist bleibt ermächtigt, die an den<br />
Treugeber abgetretenen Rechte aus der Gesellschafterstellung im<br />
Interesse des Treugebers zu verwalten, soweit er diese Rechte nicht<br />
selbst ausübt. Der Treuhandkommanditist führt über alle Treugeber<br />
ein Treugeberregister. <strong>Die</strong> Beteiligung des Treugebers am<br />
Gewinn und Verlust der Eigentümer-Kommanditgesellschaft<br />
sowie am Gesellschaftsvermögen bestimmt sich nach der Höhe<br />
des treuhänderisch gezeichneten Kapitalanteiles.<br />
<strong>Die</strong> Geschäftsführung in der Eigentümer-Kommanditgesellschaft<br />
sowie die Vertretung ist Aufgabe der persönlich haftenden<br />
Gesellschafter. Mit der Wahrnehmung der Geschäftsbesorgungsaufgaben<br />
haben die persönlich haftenden Gesellschafter die<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH beauftragt.<br />
<strong>Die</strong> Mitbestimmung der Kommanditisten und Treugeber ist<br />
durch entsprechende Kontroll- und Mitwirkungsrechte im<br />
Gesellschaftsvertrag verankert. <strong>Die</strong> Kommanditisten und Treugeber<br />
haben einen Verwaltungsrat zur Beratung, Unterstützung<br />
und Überwachung der Geschäftsführung eingesetzt. Auf diese<br />
Weise haben die Kommanditisten und Treugeber der Gesellschaft<br />
ein Gremium beigeordnet, das die Geschäftsführung berät.<br />
Der Treugeber kann die Rechte aus dem Treuhandverhältnis, also<br />
seine treuhänderische Beteiligung, ohne Zustimmung des Treuhänders<br />
durch Abtretung übertragen. <strong>Die</strong> treuhänderische Beteiligung<br />
geht auf die Rechtsnachfolger des Treugebers (z. B. Erben) über.<br />
Der Treugeber kann jederzeit die Übertragung der treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung an sich vornehmen und die Beteiligung als<br />
Direktkommanditist fortsetzen. Lediglich die Kosten der dann notwendig<br />
werdenden Handelsregisteranmeldung trägt der Treugeber.<br />
Direktkommanditisten<br />
Der Anleger hat die Möglichkeit, als unmittelbar beteiligter Kommanditist<br />
der Eigentümer-Kommanditgesellschaft beizutreten und<br />
<strong>Die</strong> Rechtsstellung der Beteiligten<br />
<strong>Die</strong> Rechtsstellung<br />
der Beteiligten<br />
in das Handelsregister eingetragen zu werden. Dazu hat er dem Treuhänder<br />
eine notariell beglaubigte unwiderrufliche Handelsregister-<br />
Vollmacht auszuhändigen. <strong>Die</strong> Kosten dieser Handelsregister-Vollmacht,<br />
die erfahrungsgemäß ca. € 150,– betragen, trägt der Beteiligte.<br />
<strong>Die</strong> übrigen Kosten der erstmaligen Handelsregistereintragung<br />
sind im Investitionsplan berücksichtigt. <strong>Die</strong> Kosten künftiger Handelsregisterveränderungen,<br />
z. B. in Folge der Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />
auf einen Rechtsnachfolger, trägt der Kommanditist.<br />
<strong>Die</strong> Rechtsstellung des Direktkommanditisten entspricht in<br />
ihrem sachlichen Inhalt den Rechten, die auch einem treuhänderisch<br />
Beteiligten zugeordnet sind. Der Beitritt des Direktkommanditisten<br />
wird durch den dazu beauftragten und bevollmächtigten Treuhänder<br />
besorgt, der auch die Gesellschaftsbeteiligung des Kommanditisten<br />
im Namen und im Interesse des Beteiligten verwaltet.<br />
<strong>Die</strong> Haftung des treuhänderisch<br />
Beteiligten und des Direktkommanditisten<br />
<strong>Die</strong> Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />
ist gesetzlich geregelt (vgl. §§ 171 ff. HGB). Sie ist auf<br />
die in das Handelsregister für den Kommanditisten eingetragene<br />
Hafteinlage beschränkt. <strong>Die</strong> Hafteinlage ist auf 50 % des gezeichneten<br />
Kapitalanteiles (Pflichteinlage) begrenzt. <strong>Die</strong>se gesetzliche<br />
Haftung des Kommanditisten erlischt mit Einzahlung des Beteiligungsbetrages.<br />
Nach der gesetzlichen Regelung in § 172 HGB<br />
lebt die Haftung des Kommanditisten wieder auf, soweit an ihn<br />
Ausschüttungen erfolgen, während das handelsrechtliche Kapitalkonto<br />
unter den Betrag der Hafteinlage gemindert ist.<br />
<strong>Die</strong> Haftung lebt jedoch nicht vollumfänglich wieder auf,<br />
sondern nur in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen, höchstens<br />
jedoch in dem Umfang, in dem das handelsrechtliche Kapitalkonto<br />
unter den Betrag der Hafteinlage herabgemindert ist. Dabei<br />
wirkt sich zu Gunsten des Beteiligten aus, dass im Handelsregister<br />
die Hafteinlage begrenzt auf 50 % des gezeichneten Kapitalanteiles<br />
eingetragen wird. Für den treuhänderisch Beteiligten ist<br />
gesellschaftsrechtlich der Treuhänder Kommanditist.<br />
Auf den Treugeber finden die gesetzlichen Vorschriften über<br />
die Haftung des Kommanditisten daher keine unmittelbare<br />
Anwendung. Da jedoch die Kommanditistenstellung dem Treugeber<br />
wirtschaftlich und rechtlich im Innenverhältnis zum Treuhänder<br />
zugeordnet ist, ist der Treugeber verpflichtet, den Treuhänder<br />
von einer eventuellen Inanspruchnahme durch Gläubiger der<br />
Fondsgesellschaft freizustellen. <strong>Die</strong>se Freistellungsverpflichtung<br />
des Treugebers ergibt sich aus dem Treuhandvertrag. Sie ist ausgeschlossen,<br />
soweit der Treugeber seinen Beteiligungsbetrag eingezahlt<br />
hat.<br />
Im Übrigen ist die Freistellungsverpflichtung des Treugebers<br />
gegenüber dem Treuhandkommanditisten entsprechend den<br />
gesetzlichen Vorschriften über die Kommanditistenhaftung in den<br />
§§ 171 ff. HGB vertraglich geregelt.<br />
<strong>Die</strong>s gilt auch hinsichtlich des Wiederauflebens der Haftung<br />
durch Ausschüttungen. Eine Nachschusspflicht des Treugebers<br />
über den Beteiligungsbetrag hinaus kann auch durch einen qualifizierten<br />
Mehrheitsbeschluss in der Gesellschafterversammlung<br />
nicht gegen den Willen eines Gesellschafters oder Treugebers<br />
beschlossen werden. Der Treugeber oder ein Direktkommanditist<br />
ist gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages nicht verpflichtet, sich an<br />
einer beschlossenen Kapitalerhöhung zu beteiligen.<br />
47
Einkommensteuer<br />
Einkunftsart Vermietung und Verpachtung<br />
<strong>Die</strong> Fundus Fonds-Verwaltungen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung<br />
Nr. 33 KG betreibt das Hotel sowie den Konferenz-,<br />
Wellness- und Fitnessbereich nicht selbst, sondern hat diesen<br />
an Dritte verpachtet bzw. vermietet. <strong>Die</strong>se vermögensverwaltende<br />
Tätigkeit der Gesellschaft ist steuerrechtlich als Vermietung<br />
und Verpachtung von Grundbesitz zu qualifizieren (§ 21 Abs. 1<br />
Nr. 1 EStG i. V. m. R 15.7 EStR).<br />
Nach Handelsrecht ist die Kommanditgesellschaft zur Führung<br />
von Büchern und zur Bilanzierung verpflichtet. Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung werden steuerrechtlich jedoch<br />
durch Saldierung der in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum)<br />
zugeflossenen Einnahmen und abgeflossenen Werbungskosten<br />
(Ausgaben) ermittelt und nicht durch Bilanzierung (§§ 8<br />
ff. EStG).<br />
Zurechnung der Einkünfte, Treuhandbeteiligung<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind den Gesellschaftern<br />
einer Personenhandelsgesellschaft dann zuzurechnen,<br />
wenn sie in gesamthänderischer Verbundenheit den Tatbestand<br />
der Einkunftsart verwirklichen (BFH vom 03.12.1991, IX R<br />
155/89, BStBl II 1992, S. 459). Da die Kommanditgesellschaft als<br />
Eigentümerin der Immobilie die Miet- und Pachtverträge mit den<br />
Mietern/Pächtern abschließt, sind die von der Gesellschaft<br />
erwirtschafteten Einkünfte den Gesellschaftern als Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen.<br />
Soweit die Beteiligung an der Gesellschaft durch ein Treuhandverhältnis<br />
vermittelt wird, ist Voraussetzung für die Zurechnung<br />
der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beim Treugeber,<br />
dass der Treuhänder ausschließlich für Rechnung und Gefahr des<br />
Treugebers handelt und dieser nach der Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses<br />
und nach den sonstigen Umständen gegenüber<br />
dem Treuhänder eine derart beherrschende Stellung einnimmt,<br />
dass er wirtschaftlich die Rechte und Pflichten aus den eingegangenen<br />
Mietverhältnissen trägt (vgl. BFH vom 27.01.1993, IX R<br />
269/87, BStBl II 1994, S. 615). <strong>Die</strong> Finanzverwaltung hat durch<br />
BdF-Schreiben vom 01.09.1994, IV B3-S 2253a-15/94, BStBl I<br />
1994, S. 604, diese Rechtsgrundsätze konkretisiert. Nach diesem<br />
BdF-Schreiben ist das Treuhandverhältnis dann anzuerkennen,<br />
wenn der Treugeber durch das Treuhandverhältnis so gestellt ist<br />
wie ein unmittelbar beteiligter Kommanditist.<br />
<strong>Die</strong> in diesem BdF-Schreiben geforderten Voraussetzungen<br />
sind nach den treuhand- und gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />
gegeben, da der Treugeber das Treuhandverhältnis jederzeit<br />
ohne Einhaltung von Fristen und Hinnahme von wirtschaftlichen<br />
Nachteilen beenden kann, nach den Regelungen des Treuhandund<br />
Gesellschaftsvertrages berechtigt ist, seine Beteiligungsrechte<br />
unmittelbar auszuüben und ihm die Ansprüche aus der Beteiligung<br />
unmittelbar zustehen.<br />
Nach § 5 des Treuhandvertrages hat der Treuhänder Anspruch<br />
darauf, von allen Verpflichtungen freigestellt zu werden, die er im<br />
Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch<br />
übernommenen Gesellschaftsbeteiligung eingegangen<br />
ist. <strong>Die</strong> Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung stehen<br />
den Treugebern unmittelbar zu. Der Treuhänder erhält lediglich<br />
48<br />
Das steuerliche Konzept<br />
ein Entgelt für seine Tätigkeit sowie gegebenenfalls Auslagenersatz.<br />
Steuerliche Ergebnisse<br />
Nach den vorliegenden Prognoseberechnungen ergibt sich bei<br />
einem Beitritt ab dem Jahr 2007 ein steuerliches Ergebnis in<br />
Höhe von ca. 1,1 % (2007) bis 3,6 % (2020) bezogen auf das<br />
Beteiligungskapital (im Jahr des Beitritts zeitanteilig). Bei der<br />
Ermittlung des Ergebnisses wurden die Kosten aus der Durchführung<br />
des Investitionsplanes der Erweiterungsinvestitionen im<br />
Kurmittelhaus einschließlich der Kosten der Eigenkapitalbeschaffung<br />
entsprechend der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung<br />
nicht als Werbungskosten, sondern als Anschaffungskosten<br />
der zuzurechnenden Anteile am Grundstück nebst aufstehendem<br />
Gebäude, Einrichtungen und Außenanlagen behandelt (vgl. BdF-<br />
Schreiben vom 20.10.2003, IV B3-S 2253a-48/03). Ein Beitritt<br />
zur Gesellschaft ab dem Jahr 2007 erfolgt nach Abschluss der<br />
nach § 7i EStG begünstigten Baumaßnahmen am Hotelgebäude<br />
und Kurmittelhaus, so dass für diesen Gesellschafterkreis die<br />
Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibung aus diesen bereits<br />
abgeschlossenen Baumaßnahmen nicht zulässig ist.<br />
<strong>Die</strong> Gebäudeabschreibungen – Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
– sind aufgrund der Errichtung des Hotels sowie des<br />
Kurmittelhauses vor dem 01.01.1925 mit 2,5 % p. a. nach § 7 Abs.<br />
4 Nr. 2b EStG zu verrechnen.<br />
Auswirkung der sinngemäßen Anwendung von § 15a EStG<br />
§ 15a EStG schließt einen Verlustausgleich mit anderen Einkünften<br />
aus, sofern bei beschränkt haftenden Gesellschaftern negative<br />
Kapitalkonten entstehen bzw. sich erhöhen. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass die<br />
unter den Regelungsbereich dieser Vorschrift fallenden Gesellschafter<br />
die ihnen zuzurechnenden Verluste nur noch bis zur Höhe der<br />
geleisteten Einlage mit anderen Einkünften ausgleichen und dass<br />
Ausschüttungen (Entnahmen) der Steuerpflicht unterliegen können.<br />
<strong>Die</strong> Regelungen des § 15a EStG gelten gemäß § 21 Abs. 1 Satz<br />
2 EStG auch sinngemäß für die Einkünfte aus dieser Gesellschaft.<br />
Nach den Prognoserechnungen sind Verlustausgleichsbeschränkungen<br />
i. S. von § 21 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 15a EStG<br />
auf die Beteiligungsergebnisse aus der Gesellschaft nicht zu<br />
erwarten.<br />
Eine persönliche Anteilsfinanzierung ist nicht in das steuerliche<br />
Ausgleichsvolumen i. S. v. § 21 Abs. 1, S. 2 i. V. m. § 15a<br />
EStG einzubeziehen (vgl. R 15a EStR).<br />
Verlustausgleichsbeschränkung durch § 15 b EStG<br />
§ 15 b EStG schließt den Verlustausgleich bei so genannten Steuerstundungsmodellen<br />
aus, sofern die Verluste aus der Anfangsphase<br />
der Investition 10 % des nach dem Konzept aufzubringenden<br />
Kapitals überschreiten.<br />
Verlustausgleichsbeschränkungen von § 15 b EStG kommen vorliegend<br />
nicht zur Anwendung, da den beitretenden Gesellschaftern<br />
gemäß Prognoserechnung ab dem Jahr des Beitritts nur<br />
positive steuerliche Ergebnisse zugewiesen werden.<br />
Veräußerung der Beteiligung<br />
Sofern zwischen Gesellschaftsbeitritt und Veräußerung der
Gesellschaftsanteile ein Zeitraum von mehr als 10 Jahren verstrichen<br />
ist, unterliegt ein Veräußerungsgewinn (aus privatem Veräußerungsgeschäft;<br />
früher „Spekulationsgeschäft“) in der Regel<br />
nicht der Einkommensteuer (§§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Ziffer 1a<br />
EStG).<br />
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom<br />
18.11.2005 ist vorgesehen, private Veräußerungsgewinne grundsätzlich<br />
unabhängig von der Haltedauer der Besteuerung zu<br />
unterwerfen. Ob, wann und mit welchen Einzelregelungen eine<br />
solche Gesetzesregelung in Kraft tritt, ist derzeit nicht absehbar.<br />
So genannter gewerblicher Grundstückshandel<br />
Eine Veräußerung der Immobilie ist nicht geplant und insbesondere<br />
während der ersten fünf Jahre nach Erwerb nicht zu erwarten,<br />
so dass auch nach dem BdF-Schreiben vom 26.03.2004, IV<br />
A6-2240-46/04, BStBl I 2004,S. 434, auf Gesellschaftsebene<br />
eine Umqualifizierung der Einkunftsart nicht zu erwarten ist.<br />
Der Große Senat des Bundesfinanzhofes hat am 03.07.1995,<br />
GrS 1/93 grundsätzlich entschieden, dass Grundstücksverkäufe<br />
einer Personengesellschaft einem Gesellschafter, der auch eigene<br />
Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, dass<br />
unter Einbeziehung dieser Veräußerung ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
entstehen kann.<br />
<strong>Die</strong> Veräußerung von Anteilen an der Gesellschaft sowie die<br />
Veräußerung von Grundbesitz durch die Gesellschaft sind bei der<br />
Beurteilung, ob ein so genannter gewerblicher Grundstückshandel<br />
beim Gesellschafter vorliegt, nach dem vorzitierten BdF-<br />
Schreiben nur dann mit einzubeziehen, wenn dieser zu mehr als<br />
10 % am Gesellschaftskapital beteiligt ist oder der der Beteiligung<br />
zuzurechnende Grundbesitz € 250.000 überschreitet.<br />
Anteile am Betriebsvermögen<br />
Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten, ergeben sich<br />
steuerrechtlich andere Folgen als vorstehend dargestellt.<br />
Gewerbesteuer<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaft betreibt im steuerlichen Sinne kein Gewerbe,<br />
sondern Vermögensverwaltung. <strong>Die</strong> Erträge und das Vermögen<br />
der Gesellschaft unterliegen daher nicht der Gewerbesteuer.<br />
Vermögensteuer<br />
Als Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom<br />
22.06.1995, 2 BvL 37/91, BStBl 1995 II, S. 655 wird die Vermögensteuer<br />
mit Wirkung ab dem 01.01.1997 nicht mehr erhoben.<br />
<strong>Die</strong> Beteiligung unterliegt somit ebenso wie das übrige Vermögen<br />
des Gesellschafters/Treugebers nicht der Vermögensteuer.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
<strong>Die</strong> Gesellschafter sind am Vermögen der Gesellschaft entsprechend<br />
ihrer Beteiligungsquote berechtigt. Der Übergang von Vermögen<br />
ist auf den Tag des Erbübergangs bzw. den Tag der Schenkung<br />
zu bewerten (Bedarfsbewertung).<br />
Forderungen und Schulden werden hierbei in nomineller<br />
Höhe, Grundstücke nach den Vorschriften der §§ 145 ff. BewG<br />
bewertet. Hierbei werden Grundstücke in einem normierten Verfahren<br />
mit dem 12,5-fachen der im Besteuerungszeitpunkt vereinbarten<br />
Monatsmiete, hochgerechnet auf ein Jahr, abzgl. eines<br />
Alterungsabschlages von 0,5 % p. a. ab Fertigstellung (maximal<br />
25 %) bewertet.<br />
Der erbschaftsteuerliche Wert der Beteiligung beträgt bei<br />
einer Beteiligung im Nominalbetrag von € 100.000 (Stichtag:<br />
01.01.2007) voraussichtlich ca. € 22.500 (ca. 22,5 % des Beteiligungsbetrages).<br />
Im Schenkungsfall sind nach § 10 Abs. 1 S. 2 ErbStG die<br />
Das steuerliche Konzept<br />
Grundsätze der gemischten Schenkung zu beachten.<br />
Der schenkungsteuerliche Wert einer Beteiligung im Nominalbetrag<br />
von € 100.000,– beträgt auf den 01.01.2007 danach ca.<br />
€ 44.100 (ca. 44,1 % des Beteiligungsbetrages).<br />
<strong>Die</strong> Finanzverwaltung hat in einem koordinierten Ländererlass<br />
(z. B. FinMin NRW vom 28.06.2005, S 3811-33-VA 2) ihre<br />
Auffassung zur Bewertung von treugeberischen Beteiligungen an<br />
geschlossenen Immobilienfonds geändert. Im Gegensatz zu<br />
unmittelbaren Kommanditbeteiligungen, bei denen der Beteiligte<br />
im Handelsregister eingetragen ist, sollen Beteiligungen, die<br />
über den Treuhänder im Handelsregister eingetragen sind, nicht<br />
mehr mit den bisherigen erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />
Wertansätzen, die wie dargestellt durch die so genannten Bedarfswerte<br />
des Grundvermögens geprägt sind, sondern mit dem gemeinen<br />
Wert (Verkehrswert) bewertet werden. <strong>Die</strong> Finanzverwaltung<br />
hat bisher nicht dargelegt, wie der gemeine Wert (Verkehrswert)<br />
der Beteiligung zu ermitteln ist, soweit er nicht aus Veräußerungen<br />
von Beteiligungen in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag<br />
abgeleitet werden kann. Auf Grund der aktuellen Platzierung<br />
der Gesellschaftskapitalerhöhung ist von einem gemeinen Wert<br />
einer treuhänderischen Beteiligung in Höhe des Nominalbetrages<br />
der Beteiligung auszugehen. Unter erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />
Gesichtspunkten empfiehlt sich daher vorliegend eine<br />
unmittelbare Kommanditbeteiligung, da diese für erbschaft- und<br />
schenkungsteuerliche Zwecke zu günstigeren Wertansätzen führt.<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. November 2006 entschieden,<br />
dass die Erhebung der Erbschaftsteuer in der derzeitigen<br />
Form wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot (Artikel 3<br />
Grundgesetz) verfassungswidrig ist.<br />
Nach Ansicht des BVerfG ist die durch § 19 Abs. 1 ErbStG<br />
angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit dem Grundgesetz<br />
unvereinbar, da sie zwar die Erbschaftsteuer mit einheitlichen<br />
Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs erhebt, dabei allerdings an<br />
Werte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen <strong>Gruppe</strong>n von<br />
Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen,<br />
Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betrieben) so grundverschieden ist, dass sie den Anforderungen<br />
des Gleichheitssatzes nicht genügt.<br />
Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neuregelung spätestens<br />
bis zum 31.12.2008 zu treffen. Das bisherige Recht ist bis zu<br />
einer Neuregelung anzuwenden. Es muss davon ausgegangen<br />
werden, dass bei einer Neuregelung der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung<br />
andere – ggf. auch ungünstigere – steuerliche<br />
Wertansätze zu berücksichtigen sind, als vorstehend dargestellt.<br />
Umsatzsteuer<br />
<strong>Die</strong> Miet- und Pachtumsätze der Gesellschaft sind von der<br />
Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 12a UStG). <strong>Die</strong> Gesellschaft hat<br />
jedoch zur Besteuerung dieser Umsätze optiert (§ 9 UStG),<br />
soweit dies gesetzlich möglich ist und mietvertraglich vereinbart<br />
werden kann.<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaft ist insoweit berechtigt, die ihr für erbrachte<br />
Leistungen (z. B. Bauleistungen) in Rechnung gestellte Umsatzsteuer<br />
als Vorsteuer geltend zu machen. Soweit die Gesellschaft<br />
nicht optionsfähige Mietumsätze erbringt, steht ihr der Vorsteuerabzug<br />
nicht zu. Der Umsatzsteueraufwand ist von ihr dann<br />
zusätzlich zu finanzieren.<br />
Bei einer Änderung des Umfangs der steuerpflichtigen Vermietung<br />
gegenüber den Verhältnissen im Jahr der Fertigstellung<br />
der Immobilie oder bei einer steuerfreien oder -pflichtigen<br />
Objektveräußerung während eines Zeitraumes von 10 Jahren ist<br />
der Vorsteuerabzug auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
nach §15a UStG zu berichtigen. Bei einer Änderung der Vermietungsverhältnisse<br />
ist der Vorsteuerabzug mit jährlich 1/10tel des<br />
49
auf die Änderung entfallenden Vorsteueranteils bis zum Ende des<br />
Berichtigungszeitraumes zu berichtigen. Bei einer Veräußerung<br />
erfolgt die Berichtigung entsprechend. Sie erfolgt jedoch bereits<br />
vollumfänglich im Jahr der Veräußerung.<br />
Darüber hinaus wird die Gesellschaft weitere steuerbare Leistungen<br />
durch die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen erbringen,<br />
die jedoch nach § 4 Nr. 8f UStG befreit sind. <strong>Die</strong> Gesellschaft<br />
optiert zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG dieser Umsätze.<br />
Für Leistungen, die nach Rechtsansicht der Finanzverwaltung<br />
nicht gegenüber der Gesellschaft, sondern gegenüber dem Gesellschafter<br />
erbracht werden (z. B. Teile der Treuhand- und Steuerberatungsleistungen),<br />
steht der Gesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />
nicht zu.<br />
Einheitliche und gesonderte<br />
Feststellung<br />
<strong>Die</strong> Einkünfte sind den Gesellschaftern nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
festkapitalanteilig zuzurechnen. Verfahrensrechtlich werden<br />
mittelbar beteiligte Treugeber grundsätzlich wie Gesellschafter<br />
behandelt, da die Zwischenschaltung eines Treuhänders unbeachtlich<br />
ist, wenn ihm wirtschaftliche Einkünfte nicht zugerechnet<br />
werden. <strong>Die</strong> Einkünfte aus der Beteiligungsgesellschaft werden<br />
vom zuständigen Betriebsfinanzamt gemäß § 180 Abs. 1 Nr.<br />
50<br />
2a AO einheitlich und gesondert für jeden Gesellschafter festgestellt.<br />
An diese Feststellungen ist das Wohnsitzfinanzamt des<br />
Gesellschafters gebunden. <strong>Die</strong> hieraus resultierenden Steuern<br />
trägt der Gesellschafter persönlich.<br />
Angabenvorbehalt<br />
<strong>Die</strong> dargestellten steuerlichen Folgen stehen in Übereinstimmung<br />
mit dem Gesetz der veröffentlichten finanzgerichtlichen<br />
Rechtsprechung sowie den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />
zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe.<br />
<strong>Die</strong> dargestellten steuerlichen Folgen stehen unter dem Vorbehalt<br />
der Anerkennung durch die Finanzverwaltung. Jedem Anlageinteressenten<br />
wird empfohlen, sich ggf. individuell über die ihn<br />
betreffenden steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung bei seinem<br />
steuerlichen Berater zu informieren.<br />
Der Anbieter des Beteiligungsangebotes übernimmt keine<br />
Zahlung von Steuern für den Anleger. Alle aus dem Geschäftsbetrieb<br />
der Beteiligungsgesellschaft resultierenden betrieblichen<br />
Steuern, die von der Beteiligungsgesellschaft zu entrichten sind,<br />
sind aus dem Bewirtschaftungsergebnis zu zahlen. <strong>Die</strong> aus der<br />
Beteiligung resultierenden persönlich zu tragenden Steuern sind<br />
durch den jeweiligen Beteiligten zu zahlen.
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
<strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsqualität des 1998/1999 fertig gestellten<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> erfüllt die mit der First-Class-Hotelkategorie<br />
verbundenen anspruchsvollen Anforderungen umfassend. Das<br />
Hotelgebäude ist in die Denkmalliste der Stadt <strong>Aachen</strong> aufgenommen<br />
und wurde in Abstimmung mit der Denkmalbehörde saniert.<br />
<strong>Die</strong> nachfolgende Beschreibung der wichtigsten Gewerke<br />
kann nur ansatzweise die Exklusivität des Gebäudes vermitteln.<br />
Erschließung, Versorgung, Entsorgung<br />
Das Objekt ist durch die in der angrenzenden Straße Monheimsallee<br />
liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen erschlossen.<br />
Der Hauptzugang an der Monheimsallee verfügt über eine großzügig<br />
gestaltete Vorfahrtsanlage, Tiefgaragenein- und -ausfahrt<br />
sind angebunden.<br />
Abbruch<br />
Der vorhandene Gebäudeteil aus den siebziger Jahren, der Hotel<br />
und Eurogress verbindet, wurde bis auf die Unterkellerung komplett<br />
abgerissen. Bei dem sanierten Altbau beschränkte sich der<br />
Abriss auf die für die Umgestaltung notwendigen Arbeiten.<br />
Rohbau<br />
<strong>Die</strong> erforderlichen Neugründungen wurden gemäß Statik und<br />
Bodengutachten erstellt und beschränkten sich auf die Errichtung<br />
des neu zu erstellenden Ballsaales. Dessen Tragkonstruktion<br />
besteht aus einem Stützen-Unterzugsystem in Stahlbeton bzw.<br />
Stahlverbund. Um einen möglichst stützenfreien Saal zu erhalten,<br />
erfolgte der Dachdeckenabschluss als Leichtbauweise in Stahltrapezblech<br />
nach Vorgabe des Statikers. Beim Altbau beschränkten<br />
sich die Rohbauarbeiten überwiegend auf die Erstellung neuer<br />
Raumtrennwände, im Kellergeschoss als Mauerwerkswände.<br />
Dächer<br />
Der Neubau erhielt eine Flachdacheindichtung als Warmdach. <strong>Die</strong><br />
Dächer des Altbaus bestehen aus Ziegeldächern und Flachdächern<br />
sowie plattierten Dachterrassen. Sämtliche Dachflächen wurden<br />
saniert bzw. überarbeitet. Ein bestehender Innenhof wurde ausgebaut<br />
und erhielt ein Dach mit umlaufenden Oberlichtern.<br />
Fassade<br />
<strong>Die</strong> historische Fassade des Altbaus unterliegt der Stadtbildsatzung<br />
und wurde komplett saniert, gereinigt und mit mineralischer<br />
Farbe gestrichen. Zinkabdeckungen und Einfassungen wurden<br />
überarbeitet oder erneuert. <strong>Die</strong> Fassade des Neubaus wurde als<br />
Bindeglied zwischen der historischen Fassade und dem angrenzenden<br />
Eurogress in enger Abstimmung mit den zuständigen<br />
Behörden der Stadt <strong>Aachen</strong> konzipiert.<br />
Fenster<br />
Holzfenster mit Isolierverglasung bzw. unter Denkmalschutz stehende<br />
Kastenfenster mit Einfachverglasung.<br />
Technischer Ausbau<br />
Elektro<br />
Das Gebäude ist an das öffentliche Netz der Stadt <strong>Aachen</strong> ange-<br />
<strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />
<strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />
schlossen. Das komplette Leitungsnetz des Altbaus wurde erneuert.<br />
Sämtliche sicherheitsrelevanten Einbauten wurden an eine<br />
Netzersatzanlage angeschlossen.<br />
Nachrichtentechnik, Elektro-akustische Anlagen<br />
Der Hotelbereich erhielt eine Ela-Anlage mit Lautsprechern zur<br />
Übertragung von Rundfunk- und hausinternen Programmen. Im<br />
Ballsaal wurde eine separate hochwertige Beschallungsanlage<br />
installiert. <strong>Die</strong> Konferenzräume erhielten Konferenztechnik nach<br />
Nutzerangaben.<br />
Brandmeldeanlage<br />
Eine flächendeckende Brandmeldeanlage leitet das Auslösen der<br />
kompletten Rauch- und Brandmelder über die Rezeption an die<br />
Feuerwehr weiter.<br />
EDV-Anlage<br />
Das Hotel wurde mit hotelspezifischer Hard- und Software ausgestattet.<br />
Sämtliche Zimmertüren sowie das EDV- und Kassensystem<br />
wurden über ein Chipkarten-System verbunden. Außerdem<br />
ermöglicht das System eine Energieoptimierung.<br />
TK-Anlage/Videoüberwachung<br />
<strong>Die</strong> vorhandene Telefonanlage wurde ausgebaut und durch<br />
moderne ISDN-Anlagen ersetzt, die Personenrufanlage wurde<br />
erneuert. Nebeneingänge, Garagenzufahrt sowie die Tiefgarage<br />
werden mit Videokameras und Monitor am Empfang überwacht.<br />
Heizung<br />
<strong>Die</strong> Wärmeversorgung erfolgt durch Anschluss an das Fernwärmenetz<br />
der Stadt <strong>Aachen</strong>. <strong>Die</strong> Heizung gliedert sich in vier<br />
wesentliche Anlagesysteme: Lüftungs- und Klimaanlage, statische<br />
Heizflächen und Brauchwasser.<br />
Raumlufttechnik<br />
Im Untergeschoss des Objekts wurden neue Lüftungsanlagen eingebaut.<br />
Sämtliche öffentliche Bereiche und Zimmer wurden klimatisiert,<br />
wobei die Hotelzimmer Vier-Wege-Fan-Coil-Geräte<br />
erhielten.<br />
Wärme<br />
Sämtliche Gästezimmer-Bäder erhielten eine zusätzliche Heizung<br />
über Handtuchwärmer oder Heizkörper.<br />
Sanitär<br />
Das Gebäude wird über den städtischen Kanalanschluss entwässert.<br />
Unter Rückstauebene anfallende Abwässer werden dem<br />
Abwasserkanal durch Hebeanlagen zugeführt. Küchenabwässer<br />
werden vor Eintritt in den städtischen Kanal aufbereitet. <strong>Die</strong><br />
Warmwasserversorgung erfolgt zentral. Sämtliche Fall- und<br />
Steigleitungen wurden erneuert. Alle Bäder wurden komplett<br />
saniert und erhielten in enger Abstimmung mit dem Hotelbetreiber<br />
neue hochwertige Sanitärobjekte.<br />
Gebäudemanagement<br />
Das Gebäudemanagement wurde in die Hotel-EDV-Anlage inte-<br />
51
griert. Sie erhielt folgende Gebäudeautomationskomponenten:<br />
Gebäudeleittechnik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Parksystem,<br />
Zugangskontrollsystem und Brandmeldealarmierung.<br />
Aufzüge<br />
<strong>Die</strong> vorhandenen Aufzüge wurden steuerungstechnisch überarbeitet<br />
und erhielten neue Kabinen. Zusätzlich wurde ein Lastenaufzug<br />
und im Küchenbereich ein Serviceaufzug über alle Etagen<br />
installiert.<br />
Küchentechnik<br />
Das im Bereich des Innenhofes geplante Restaurant erhielt eine<br />
unmittelbar an die Hauptküche angebundene separate Küche. <strong>Die</strong><br />
Hauptküche wurde in Auslegung und Technik den neuen Anforderungen<br />
angepasst.<br />
Ausstattung<br />
<strong>Die</strong> vertraglich vereinbarten Leistungen umfassten die Lieferung<br />
eines funktionsfähigen, bezugsfertigen Hotels mit Nebeneinrichtungen<br />
für Gastronomiebereiche, Konferenzräume, Bar und Ballsaal.<br />
<strong>Die</strong> Zimmer wurden überwiegend als Doppelzimmer eingerichtet.<br />
Zimmerwände und -decken erhielten einen glatten Putz mit<br />
Anstrich bzw. Tapete, abgestimmt auf die Inneneinrichtung, die<br />
Zimmer des 1. bis 3. Obergeschosses zusätzlich umlaufende Stuckprofile.<br />
<strong>Die</strong> Flure erhielten eine Abhangdecke aus Gipskarton.<br />
<strong>Die</strong> Fußböden der Zimmer und der Flure wurden mit Teppichboden<br />
im Hoteldesign ausgelegt. Alle erhaltenswerten Zimmertüren<br />
wurden denkmalpflegerisch überarbeitet und an ein<br />
Chipkarten-Schließsystem angeschlossen.<br />
Sämtliche Elektroschalter und Abdeckungen stammen aus<br />
einem hochwertigen Programm. Heizung und Kühlung aller<br />
Hotelzimmer erfolgen durch individuell über einen Thermostaten<br />
zu regelnde Fan Coils. <strong>Die</strong> Badezimmer werden zusätzlich<br />
beheizt. Jedes Zimmer erhielt zwei Telefone mit ISDN-Anschluss<br />
sowie ein hochwertiges TV-Gerät, einen Anschluss für Kabelfernsehen<br />
und Pay-TV sowie einen Internetanschluss.<br />
<strong>Die</strong> Badezimmer wurden komplett erneuert und erhielten je<br />
nach Größe Duschtassen bzw. Badewannen, hochwertige Waschtische<br />
aus Naturstein, Wand-Hänge-WC, Spiegel sowie sämtliche<br />
erforderlichen Kleinteile. Beleuchtet werden sie über dekorative<br />
Spiegelleuchten bzw. Einbaustrahler. Boden und Wände wurden<br />
im Spritzbereich raumhoch gefliest bzw. mit Naturstein verkleidet.<br />
<strong>Die</strong> übrigen Flächen erhielten eine Tapete.<br />
<strong>Die</strong> Halle mit Rezeption, Lobby, Teehalle und Restaurant<br />
wurde zum repräsentativsten Teil des Hotels. Entsprechend wurde<br />
beim Ausbau besonderer Wert auf die Gestaltung gelegt. Decken<br />
und Wände erhielten zum Teil aufwändige Stuckarbeiten. <strong>Die</strong><br />
Böden wurden mit hochwertigem Teppich zwischen Naturstein<br />
belegt. <strong>Die</strong> Beleuchtung erfolgt über dekorative Sonderleuchten.<br />
Der Ballsaal erhielt mobile Trennwände, die eine Dreiteilung<br />
ermöglichen. <strong>Die</strong> Wand- und Deckengestaltung erfolgte unter<br />
Beachtung akustischer Forderungen in enger Abstimmung mit<br />
dem Innenarchitekten.<br />
Außenanlagen<br />
Vorfahrt und Innenhöfe wurden nach historischem Vorbild neu<br />
gestaltet.<br />
Konferenz-, Wellness- und Beauty-<br />
Center<br />
<strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsqualität des 2001/2002 im ehemaligen<br />
Kurmittelhaus errichteten Konferenz-, Wellness- und Beauty-<br />
Centers entspricht den anspruchsvollen Anforderungen des Park-<br />
52<br />
hotel <strong>Quellenhof</strong>. Das Kurmittelhaus wurde in die Denkmalliste<br />
der Stadt <strong>Aachen</strong> aufgenommen und in Abstimmung mit der<br />
Denkmalbehörde umgebaut und saniert.<br />
Erschließung, Versorgung, Entsorgung<br />
Der Konferenz- und Wellness-Bereich ist sowohl vom Hotel als<br />
auch von der Monheimsallee über den Parkplatz und somit auch<br />
für Nichthotelgäste direkt zugänglich. <strong>Die</strong> Ver- und Entsorgung<br />
wurde durch den Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz bzw.<br />
an die Leitungen des Hotels realisiert.<br />
Erdarbeiten, Abbruch<br />
<strong>Die</strong> notwendigen Erdarbeiten an der westlichen Stützwand, zum<br />
Realisieren von Tageslicht in einem Konferenzsaal, wurden so ausgeführt,<br />
dass statt Oberlichter Fenster von ca. 2 m Höhe eingebaut<br />
werden konnten. Um der neuen Nutzung gerecht zu werden,<br />
wurden fast alle nichttragenden Wände entfernt. Für die Entfernung<br />
der tragenden Wände wurden die statisch notwendigen<br />
Maßnahmen getroffen.<br />
Rohbau<br />
<strong>Die</strong> erforderliche Ertüchtigung der tragenden Mauerwerkswände<br />
wurde gemäß Statik erstellt. Das neue Dach des großen Konferenzsaales<br />
wurde nach Vorgabe des Statikers stützenfrei in<br />
Leichtbauweise ausgeführt. <strong>Die</strong> Rohbauarbeiten beschränkten<br />
sich darüber hinaus überwiegend auf die Erstellung neuer Raumtrennwände<br />
aus Mauerwerk.<br />
Dächer<br />
<strong>Die</strong> neuen Dächer wurden als Flachdach oder als leicht geneigte<br />
Dächer mit Bitumendichtung ausgeführt. <strong>Die</strong> bestehenden<br />
Dächer wurden überarbeitet und instand gesetzt.<br />
Fassade<br />
<strong>Die</strong> historische Fassade des Kurmittelhauses unterliegt der Stadtbildsatzung.<br />
<strong>Die</strong> südliche Fassade des großen Konferenzsaales<br />
wurde komplett neu gestaltet. <strong>Die</strong> Fassaden des westlichen Innenhofes<br />
wurden saniert, gereinigt und mit mineralischer Farbe<br />
gestrichen. Zinkabdeckungen und Einfassungen wurden überarbeitet<br />
oder erneuert.<br />
Fenster<br />
Vorhandene Fenster mit Einfachverglasung wurden überarbeitet<br />
bzw. durch neue Fenster mit Isolierverglasung ersetzt. Vorhandene<br />
Fenster mit Isolierverglasung wurden überarbeitet. Ein Konferenzraum<br />
erhielt Fenstertüren, ein anderer Konferenzraum Fenster<br />
mit Rundbogen.<br />
Technischer Ausbau<br />
Elektro<br />
Das Gebäude wurde an das öffentliche Netz der Stadt <strong>Aachen</strong><br />
angeschlossen. Das komplette Leitungsnetz des Altbaus wurde<br />
erneuert. <strong>Die</strong> sicherheitsrelevanten Einbauten wurden an die<br />
Netzersatzanlage angeschlossen.<br />
Nachrichtentechnik<br />
<strong>Die</strong> bestehende Ela-Anlage, die Brandmeldeanlage, die EDVund<br />
Telefonanlage des Hotels wurden für das Kurmittelhaus<br />
erweitert. <strong>Die</strong> Konferenzräume erhielten Konferenztechnik nach<br />
Nutzerangaben. <strong>Die</strong> Zufahrtskontrolle zum Parkplatz wurde an<br />
der Rezeption des Hotels installiert.<br />
Heizung<br />
<strong>Die</strong> Wärmeversorgung erfolgt über Wärmetauscher, angeschlos-
sen an das Fernwärmenetz der Stadt <strong>Aachen</strong>. <strong>Die</strong> Heizung gliedert<br />
sich in vier wesentliche Anlagesysteme: Lüftung/Klima, Statische-<br />
und Fußbodenheizung, Brauchwasser und Schwimmbadwasser.<br />
Sämtliche für die Gäste zugänglichen Bereiche bekamen<br />
eine Be- und Entlüftung mit Kühlung. Das Schwimmbad wird<br />
be- und entlüftet, gekühlt und entfeuchtet. Neben Radiatoren in<br />
Fensterbereichen erhielten Flächen wie der Wellnessbereich und<br />
das Schwimmbad Fußbodenheizung.<br />
Sanitär<br />
Das Gebäude wird über den städtischen Kanalanschluss entwässert.<br />
Unter Rückstauebene anfallende Abwässer werden dem<br />
Abwasserkanal durch Hebeanlagen zugeführt. <strong>Die</strong> Warmwasserversorgung<br />
erfolgt zentral. Sämtliche Fall- und Steigleitungen<br />
wurden erneuert. Alle WC-Anlagen im Konferenz- und im Wellness-Bereich<br />
wurden mit hochwertigen Sanitärobjekten ausgestattet.<br />
Gebäudemanagement<br />
Das Gebäudemanagement wurde in die bestehende Hotel EDV-<br />
Anlage integriert und umfasst nachstehende Komponenten:<br />
Leittechnik<br />
◆ Mess-, Steuer- und Regeltechnik<br />
◆ Parksystem<br />
◆ Zugangskontrollsystem und Brandmeldealarmierung.<br />
Aufzug<br />
Im Konferenzbereich wurde zwischen Untergeschoss und Erdgeschoss<br />
ein Service-Aufzug installiert.<br />
Ausstattung<br />
<strong>Die</strong> Ausstattung des Kurmittelhauses wurde mit den Innenarchitekten<br />
und der Pächterin abgestimmt. <strong>Die</strong> gesamte Ausstattung<br />
und Einrichtung entspricht den anspruchsvollen Anforderungen<br />
<strong>Die</strong> Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />
und dem Standard des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong>. Nachstehende<br />
Beschreibung der wichtigsten Gebäudeteile gibt nur die Auswahl<br />
von Baumaterialien an, die Innenarchitekten legten die Gestaltung,<br />
die Form und die Verarbeitung fest.<br />
<strong>Die</strong> Möblierung und die Einrichtungsgegenstände wurden<br />
nach Bemusterung ausgewählt. Decken und Wände im Konferenzbereich<br />
wurden in Putz ausgeführt. <strong>Die</strong> Oberflächen wurden<br />
in der Regel mit hochwertigen Anstrichen behandelt. Wände und<br />
Böden in Nassbereichen wurden mit Naturstein oder hochwertigen<br />
Fliesen belegt. Im Fitnessbereich wurde ein Holzboden verlegt.<br />
Im Konferenzbereich liegen Teppichböden in Hotelqualität.<br />
<strong>Die</strong> Türen im Konferenzbereich sind 1-flügelig bzw. 2-flügelig<br />
mit erhöhter Schallschutzanforderung in lackierter Ausführung<br />
mit dekorativen Beschlägen und Sonderzargen. Im Wellness-Bereich<br />
wurden auch ESG-Glastüren geätzt eingebaut. <strong>Die</strong><br />
Räume werden über dekorative Sonderleuchten, Einbauleuchten<br />
oder Wandleuchten beleuchtet. Sämtliche Elektroschalter und<br />
Abdeckungen stammen aus einem hochwertigen Programm. Ein<br />
Konferenzraum erhielt eine mobile Trennwand. <strong>Die</strong> Wand- und<br />
Deckengestaltung erfolgte unter Beachtung akustischer Forderung<br />
in enger Abstimmung mit den Innenarchitekten.<br />
Außenanlagen<br />
<strong>Die</strong> Innenhöfe wurden nach historischem Vorbild gestaltet. Der<br />
Brunnen im westlichen Hof wurde gereinigt und überarbeitet. <strong>Die</strong><br />
Außenanlagen an der West- und Nordseite wurden gründlich<br />
gesäubert und gepflegt. Zum Schutz gegen Einblicke ins<br />
Schwimmbad wurde eine dichte Begrünung an der Nordfassade<br />
des Bades angebracht.<br />
Grundrisse<br />
Es wird darauf verzichtet, die Grundrisse der Gebäude darzustellen.<br />
Sofern ernsthafte Interessenten es wünschen, wird der Prospektherausgeber<br />
sie gerne zur Verfügung stellen.<br />
53
§ 1 Firma, Sitz<br />
1. <strong>Die</strong> Firma der Gesellschaft lautet:<br />
<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong><br />
<strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG.<br />
2. Sitz der Gesellschaft ist 52391 Disternich.<br />
§ 2 Gesellschaftszweck<br />
1. Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung, der Betrieb von<br />
Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,<br />
insbesondere die Verwaltung und Vermietung von Hotels<br />
sowie sonstiger gewerblicher Immobilien.<br />
2. Sie kann Handelsgeschäfte und Rechtshandlungen aller Art<br />
vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen, die zur<br />
Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich oder dienlich<br />
sind. <strong>Die</strong> Gesellschaft kann zur Erreichung dieses Zweckes<br />
auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben.<br />
3. <strong>Die</strong> Gesellschaft ist Eigentümerin des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
in <strong>Aachen</strong>. Der Grundbesitz ist verzeichnet im Grundbuch<br />
von <strong>Aachen</strong>, Blatt 24322, Gemarkung <strong>Aachen</strong>, Flur 71, Flurstück<br />
Nr. 3710 mit einer Gesamtgröße von 12.014 m 2 .<br />
Das erworbene Grundstück ist in Abt. II des Grundbuches<br />
mit beschränkt persönlichen <strong>Die</strong>nstbarkeiten und einem Vorkaufsrecht<br />
belastet. An laufender Nr. 1 ist vermerkt: Unterlassen<br />
der Änderung der jetzigen Zweckbestimmung der<br />
Grundstücksaufbauten des Kurhauses <strong>Quellenhof</strong>, befristet<br />
bis zum 31.12.2049 für das Land Nordrhein-Westfalen; an<br />
laufender Nr. 2 ist eingetragen: Recht zum Betrieb eines Kurmittelhauses,<br />
bedingt, befristet, für die Stadt <strong>Aachen</strong>; schließlich<br />
ist an laufender Nr. 3 ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle<br />
zugunsten der Stadt <strong>Aachen</strong> vermerkt.<br />
<strong>Die</strong> beschränkt persönlichen <strong>Die</strong>nstbarkeiten dienen der<br />
Sicherung der bestehenden Nutzungsbindung des Kurmittelhauses<br />
als Thermalbad mit medizinischem Badebetrieb bzw.<br />
physikalischer Therapie durch die Stadt <strong>Aachen</strong>. Ein entsprechender<br />
Pachtvertrag mit der Stadt <strong>Aachen</strong> – zunächst auf die<br />
Dauer bis 31.10.2000 abgeschlossen – ermöglicht vertraglich<br />
diese Nutzung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch<br />
Gewährung umfänglicher Mittel den Betrieb des Kurmittelhauses<br />
gefördert; hierauf beruht die Zweckbindung bis zum<br />
31.12.2049.<br />
Der Kaufvertrag mit der Stadt <strong>Aachen</strong> enthält verschiedene<br />
Verpflichtungen im Hinblick auf die Modernisierung, den<br />
Betrieb sowie den Standort des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> auf die<br />
Dauer von 20 Jahren. <strong>Die</strong>se Verpflichtungen sind durch grundpfandrechtlich<br />
in Höhe von DM 3 Mio. besicherte Vertragsstrafenversprechen<br />
zugunsten der Stadt <strong>Aachen</strong> geschützt.<br />
Mit der Durchführung des Investitionsvorhabens und dem<br />
Betrieb des Hotels auf der Grundlage des mit der DORINT<br />
AG geschlossenen Pachtvertrages werden diese kaufvertraglichen<br />
Verpflichtungen erfüllt. <strong>Die</strong> DORINT AG hat sich<br />
einer Betriebsverpflichtung unterworfen, die den Anforderungen<br />
des Grundstückskaufvertrages entspricht.<br />
<strong>Die</strong> von der Fondsgesellschaft aufgenommenen und aufzunehmenden<br />
Finanzierungen werden im erforderlichen<br />
Umfang auf dem Fondsgrundstück durch Grundpfandrechte<br />
besichert.<br />
54<br />
Der Gesellschaftsvertrag<br />
(in der Fassung der Gesellschafterversammlung vom 28. November 2001)<br />
4. <strong>Die</strong> Fondsgesellschaft hat die <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungsund<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH mit der Durchführung<br />
der umfassenden Sanierung und Modernisierung sowie<br />
Erweiterung des <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> beauftragt. <strong>Die</strong> Vergütung<br />
ist in § 7 des Gesellschaftsvertrages berücksichtigt.<br />
4a. <strong>Die</strong> Komplementäre werden berechtigt, zur Umstrukturierung<br />
des Kurmittelhauses in einen Konferenz-, Wellness-,<br />
Fitness- und Beautybereich, die in § 7a (Investitionsplan der<br />
Erweiterung) ausgewiesenen Leistungen mit den benannten<br />
Vertragspartnern zu beauftragen.<br />
§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital,<br />
Kapitalerhöhung,<br />
Kapitalanteile, Hafteinlage<br />
1. <strong>Die</strong> Gesellschaft hat zwei persönlich haftende Gesellschafter.<br />
Persönlich haftende Gesellschafter sind:<br />
a) Herr Helmut Jagdfeld, Köln<br />
b) Herr Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger, <strong>Aachen</strong><br />
<strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter sind am Gesellschaftskapital<br />
nicht beteiligt. Im Falle des Ausscheidens eines<br />
oder beider persönlich haftender Gesellschafter hat der Treuhandkommanditist<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB das Recht, weitere persönlich haftende<br />
Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />
2. Kommanditisten sind:<br />
a) Fundus Baubetreuung Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />
Hohenstaufenring 57, 50674 Köln, mit einem Kapitalanteil<br />
von DM 80.000;<br />
b) <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH, Hohenstaufenring<br />
57, 50674 Köln, mit einem Kapitalanteil von DM<br />
20.000;<br />
c) <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH, Hohenstaufenring 57, 50674 Köln, mit einem<br />
Kapitalanteil von DM 100.000;<br />
d) Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, Bergstraße 2, 52391 Disternich – im folgenden<br />
„Treuhandkommanditist“ genannt – mit einem<br />
Kapitalanteil von DM 100.000.<br />
3. Das Gesellschaftskapital soll zur Finanzierung des Investitionsplanes<br />
auf voraussichtlich DM 65.000.000 (in Worten:<br />
fünfundsechzigmillionen) durch Erhöhung des Kapitalanteils<br />
des Treuhandkommanditisten oder durch Aufnahme<br />
weiterer Kommanditisten erhöht werden.<br />
3a. Das Gesellschaftskapital soll zur Finanzierung der nach § 7a<br />
vorgesehenen Investitionen um DM 23.800.000 (i. W.: dreiundzwanzigmillionenachthunderttausend)<br />
durch Erhöhung<br />
des Kapitalanteils des Treuhandkommanditisten oder anderer<br />
Kommanditisten oder durch Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
erhöht werden.<br />
<strong>Die</strong> Komplementäre sind berechtigt, nach Abschluss von<br />
Verträgen über die in § 7a vorgesehen Leistungen und Garantien<br />
eine Bankzwischenfinanzierung im Betrag von bis zu<br />
DM 23.800.000 (i. W.: dreiundzwanzigmillionenachthunderttausend)<br />
in Anspruch zu nehmen und den Darlehensgeber<br />
durch Grundschulden auf dem Grundbesitz gem. § 2 Ziff.<br />
3 dinglich zu sichern.
<strong>Die</strong> zum 01.03.2001 an der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten<br />
bzw. über den Treuhandkommanditisten beteiligten<br />
Treugeber sind innerhalb einer vom Komplementär zu<br />
bestimmenden Frist, die einen Zeitraum von vier Wochen<br />
nicht unterschreiten darf, berechtigt, selbst oder durch den<br />
von ihnen zu benennende Personen, die vorbezeichnete Kapitalerhöhung<br />
zu übernehmen.<br />
Sofern die gezeichneten Beträge den Betrag der vorstehenden<br />
Kapitalerhöhung überschreiten, ist der insoweit bevollmächtigte<br />
Treuhandkommanditist berechtigt, die Zeichnungsbeträge<br />
anteilig entsprechend herabzusetzen und mit diesem Betrag den<br />
Kapitalanteil zu erhöhen bzw. den Beitritt des durch Gesellschafter<br />
benannten Dritten zu bewirken. <strong>Die</strong> Mindestbeteiligung<br />
an der Kapitalerhöhung soll DM 10.000 betragen. Höhere<br />
Beträge sollen ganzzahlig durch DM 10.000 teilbar sein.<br />
4. Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />
einmal oder mehrmals weitere Kommanditisten in die<br />
Gesellschaft aufzunehmen bzw. seinen Kapitalanteil zu erhöhen,<br />
insgesamt jedoch höchstens bis die zur Durchführung<br />
des Investitionsplanes festgelegte Gesellschaftskapitalerhöhung<br />
erbracht ist.<br />
5. <strong>Die</strong> Kapitalanteile der Gesellschafter sind fest. Sie bilden<br />
zusammen das Gesellschaftskapital. <strong>Die</strong> in das Handelsregister<br />
für jeden Kommanditisten einzutragende Hafteinlage wird<br />
auf 50 % seines Kapitalanteils (Pflichteinlage) festgesetzt.<br />
6. <strong>Die</strong> Mindestbeteiligung (Kapitalanteil) eines Gesellschafters<br />
soll DM 50.000 betragen; höhere Beträge sollen ganzzahlig<br />
durch 10.000 teilbar sein.<br />
7. Jeder neu aufgenommene Kommanditist hat auf seine Kosten<br />
bei seinem Beitritt in die Gesellschaft dem Treuhandkommanditisten<br />
eine unwiderrufliche und über den Tod hinaus<br />
geltende notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu<br />
allen Anmeldungen zum Handelsregister, an denen ein Kommanditist<br />
mitzuwirken verpflichtet ist, zu erteilen. Eine entsprechende<br />
Verpflichtung trifft den Sonderrechtsnachfolger in<br />
einem Kommanditanteil.<br />
§ 4 Gesellschafterkonten<br />
1. Das gezeichnete Kapital ist das Gesellschaftskapital (Kapitalkonto<br />
I). Es ist unveränderlich und maßgebend für das<br />
Stimmrecht, für die Ergebnisverteilung, für die Beteiligung<br />
am Gesellschaftsvermögen sowie dem Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />
sowie den Liquidationserlös.<br />
2. Das Agio wird einer Kapitalrücklage zugeführt.<br />
3. Jahresfehlbeträge der dem Geschäftsjahr vorangegangenen<br />
Geschäftsjahre werden auf dem Verlustvortragskonto ausgewiesen.<br />
Jahresüberschüsse werden dem Verlustvortragskonto<br />
bis zu seinem Ausgleich gutgeschrieben. Übersteigende Beträge<br />
werden als Gewinnvortrag ausgewiesen. Das Ergebnis des<br />
Geschäftsjahres wird als Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausgewiesen<br />
(Kapitalkonto II).<br />
4. <strong>Die</strong> Entnahmen (Ausschüttungen) werden gesondert verbucht<br />
(Kapitalkonto III).<br />
5. Für den Leistungsverkehr und sonstigen Abrechnungsverkehr<br />
zwischen der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />
wird ein gesondertes Verrechnungskonto geführt. Auf diesem<br />
Konto werden Forderungen und Verbindlichkeiten im Verhältnis<br />
von Treuhandkommanditisten, Kommanditisten und<br />
Gesellschaft zueinander verbucht.<br />
6. Vorbehaltlich § 5 Ziffer 3 werden die Kapitalkonten inkl.<br />
Kapitalrücklage nicht verzinst.<br />
7. Bei der Umstellung der Kapitalkonten von Deutsche Mark auf<br />
EURO erfolgt die Umstellung der Kapitalkonten I, II und III,<br />
Der Gesellschaftsvertrag<br />
des Verrechnungskontos sowie der Kapitalrücklage nach Maßgabe<br />
der festgelegten Währungsparität Deutsche Mark zu EURO.<br />
§ 5 Erbringung der Kommanditeinlagen<br />
(Pflichteinlage)<br />
1. Kommanditisten und Treugeber sind zur Barleistung ihrer<br />
Pflichteinlage (Kapitalanteil zzgl. 5 % Agio) auf das Treuhandkonto<br />
gem. den Bedingungen der Beitrittserklärung verpflichtet.<br />
2. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />
Pflichteinlage nach Vorliegen entsprechender Treuhandaufträge<br />
Dritter und Eingang der gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />
auf den Treuhandkonten.<br />
3. Leistet ein Gesellschafter seine Einzahlung nicht fristgerecht,<br />
sind die Gesellschaft oder der Treuhandkommanditist<br />
berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von bis zu<br />
12 % p. a. zu verlangen. <strong>Die</strong> Geltendmachung weiteren Schadenersatzes<br />
durch die Gesellschaft bleibt davon unberührt.<br />
Dem säumigen Gesellschafter bleibt es vorbehalten, einen<br />
geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.<br />
4. Wird die Pflichteinlage trotz Mahnung und Nachfrist nicht oder<br />
nicht in voller Höhe erbracht, sind die persönlich haftenden<br />
Gesellschafter im Namen der Gesellschaft oder der Treuhandkommanditist<br />
berechtigt und bevollmächtigt, von dem Beitrittsvertrag<br />
mit dem säumigen Gesellschafter zurückzutreten, ihn<br />
durch schriftliche Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen<br />
und unter Befreiung von § 181 BGB in entsprechendem<br />
Umfang neue Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />
5. Der ausgeschiedene Gesellschafter trägt die im Zusammenhang<br />
mit seinem Ausschluss entstandenen Kosten, mindestens<br />
jedoch einen Betrag in Höhe des Agios der von ihm<br />
ursprünglich gezeichneten Beteiligung. Insoweit ist die<br />
Gesellschaft zur Verrechnung mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen<br />
berechtigt. Dem Gesellschafter bleibt es vorbehalten,<br />
einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.<br />
6. Anstelle des Ausschlusses sind die persönlich haftenden<br />
Gesellschafter im Namen der Gesellschaft in Abstimmung<br />
mit dem Treuhandkommanditisten berechtigt und bevollmächtigt,<br />
die Gesellschaftseinlage des in Verzug geratenen<br />
Gesellschafters auf den Betrag der geleisteten Zahlungen,<br />
abzüglich 5 % Agio, herabzusetzen. Ziffer 5 gilt entsprechend.<br />
7. Der Treuhandkommanditist haftet im Verhältnis der Gesellschafter<br />
untereinander für die Erbringung der von ihm treuhänderisch<br />
übernommenen Pflichteinlage, beschränkt auf die von<br />
den Treugebern auf Treuhandkonten des Treuhandkommanditisten<br />
vorgenommenen Einzahlungen. Er ist verpflichtet, die<br />
auf seinen Treuhandkonten eingegangenen Zahlungen der<br />
Treugeber unter Berücksichtigung der Mittelfreigabebedingungen<br />
im Treuhandauftrag an die Deutsche Bau- und Bodenbank<br />
AG, Stuttgart, zur Erfüllung der treuhänderisch übernommenen<br />
Verpflichtung in die Gesellschaft einzubringen.<br />
§ 6 Rechtsstellung der treuhänderisch<br />
beteiligten Gesellschafter<br />
1. Der Treuhandkommanditist erwirbt, hält und verwaltet seine<br />
Gesellschaftsbeteiligung treuhänderisch für Treugeber, mit<br />
denen er nach einheitlichem Muster Treuhandverträge<br />
geschlossen hat. Der Treuhandkommanditist wird seine<br />
Gesellschafterrechte im Interesse der Treugeber ausüben. Er<br />
wird dabei den Weisungen der Treugeber Folge leisten.<br />
2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander werden<br />
die Treugeber, für die der Treuhandkommanditist seine<br />
Gesellschaftsbeteiligung treuhänderisch hält, wie unmittelbar<br />
beteiligte Gesellschafter behandelt. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere<br />
55
für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn<br />
und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben, einem<br />
Liquidationserlös sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher<br />
Rechte, insbesondere auch die Rechte gemäß § 164 HGB<br />
(Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen der Geschäftsführung)<br />
und § 166 HGB (Kontrollrechte).<br />
3. <strong>Die</strong> Treugeber haben das Recht, an den Gesellschafterversammlungen<br />
teilzunehmen und das ihnen vom Treuhandkommanditisten<br />
überlassene Stimmrecht auszuüben.<br />
4. Soweit nachfolgend die Begriffe Gesellschafter oder Kommanditist<br />
verwandt werden, sind damit auch die Treugeber<br />
umfasst.<br />
§ 7 Investitions- und Finanzierungsplan<br />
1. Zur Erreichung des Gesellschaftszweckes gemäß § 2 dieses<br />
Vertrages gilt der nachfolgende Investitions- und Finanzierungsplan.<br />
2. In Höhe von 5 % des Gesellschaftskapitals entstehen weitere<br />
Kosten der Eigenkapitalbeschaffung, die der Vertriebsbeauftragten<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH zustehen.<br />
3. <strong>Die</strong> Gesellschaft wird in dem gesetzlich zulässigen Umfang<br />
für die Umsatzsteuerpflicht ihrer Mieteinnahmen optieren (§<br />
9 UStG). Sämtliche Positionen im Investitionsplan mit Ausnahme<br />
der Position Treuhandauftrag sind daher ohne<br />
Umsatzsteuer ausgewiesen.<br />
4. <strong>Die</strong> Komplementäre sind berechtigt, bei der Vereinbarung der<br />
langfristigen Bankdarlehen zusätzlich ein Disagio in Höhe von<br />
10 % des Bruttodarlehens zu vereinbaren. Bis zur Durchführung<br />
der nach § 3 Ziff. 3 vorgesehenen Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
sind die Komplementäre berechtigt, die Investitionsaufwendungen<br />
durch kurzfristige Darlehen zu finanzieren.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
gemäss § 7<br />
Mittelverwendung: TDM % T€ **<br />
Grundstück/AK Gebäude/Alteinrichtung 14.200 17,75 7.260<br />
Baukosten 44.900 56,12 22.957<br />
Einrichtung Hotel 5.100 6,37 2.608<br />
Baubetreuung Pächter 1.000 1,25 511<br />
Treuhandschaft – J & P – 500 0,63 256<br />
Steuerberatung – J & P – 250 0,31 127<br />
EK-Beschaffung – FFV – 5.200 6,50 2.659<br />
Platzierungsverpflichtung – FFV – 500 0,63 256<br />
EK-Einzahlungsgarantie – FFV – 500 0,63 256<br />
Zinsgarantie – FFV – 200 0,25 102<br />
Bürgschaft Zwischenfinanzierung – FFV – 300 0,37 153<br />
Beschaffung Zwischenfinanzierung – FFV – 400 0,50 205<br />
Beschaffung Endfinanzierung 330 0,41 169<br />
Bauzeitzinsen 800 1,00 409<br />
Höchstkostengarantie – FFV – 800 1,00 409<br />
Fondsprojektierung – FFV – 750 0,94 383<br />
Geschäftsbesorgung – FFV – 750 0,94 383<br />
Komplementärvergütung 100 0,12 51<br />
Treuhandauftrag 200 0,25 102<br />
Sonstiges 3.220 4,03 1.647<br />
Gesamtbetrag lt. Investitionsplan: 80.000 100,00 40.903<br />
Mittelherkunft: TDM % T€ **<br />
Eigenkapital<br />
Eigenkapital zum 01.07.1997 300 0,37 153<br />
Emissionskapital 64.700 80,88 33.081<br />
Fremdkapital* 15.000 18,75 7.669<br />
Gesamtbetrag lt. Investitionsplan: 80.000 100,00 40.903<br />
* Das Fremdkapital erhöht sich um ein Disagio von TDM 1.667 auf insgesamt<br />
TDM 16.667.<br />
** T€-Beträge nachrichtlich<br />
56<br />
§ 7a Investitions- und Finanzierungsplan<br />
Erweiterung<br />
Mittelherkunft: DM T€ **<br />
Kapitalerhöhung* 23.800.000 12.169<br />
zunächst Bankzwischenfinanzierung<br />
Mittelverwendung DM T€ **<br />
Leistungen GU – <strong>FUNDUS</strong> Hotelentwicklung 18.400.000 9.408<br />
Ablöse Stadt <strong>Aachen</strong> wegen Vertragsauflösung 300.000 153<br />
Zwischenfinanzierungszinsen 300.000 153<br />
Treuhandschaft – J & P - 130.000 67<br />
Steuerberatung- J & P – 60.000 31<br />
EK-Beschaffung – FFV – 1.904.000 973<br />
Platzierungsverpflichtung – FFV – 185.000 95<br />
Geschäftsbesorgung – FFV - 220.000 112<br />
Komplementäre 10.000 5<br />
Sonstiges 316.000 162<br />
Liquidität 1.975.000 1.010<br />
23.800.000 12.169<br />
Weitere Eigenkapitalbeschaffungsaufwendungen<br />
(Agio) 1.190.000 608<br />
§ 8 Keine Nachschusspflicht/Kein<br />
Wettbewerbsverbot<br />
1. <strong>Die</strong> Kommanditisten übernehmen weder gegenüber Gesellschaftern<br />
noch gegenüber Dritten irgendwelche Zahlungsverpflichtungen,<br />
Haftungen oder Nachschussverpflichtungen,<br />
die über die Verpflichtung zur Leistung des in der Beitrittserklärung<br />
vereinbarten Kapitalanteils hinausgehen. <strong>Die</strong>s<br />
gilt auch für den Fall der Liquidation. Eine Nachschusspflicht<br />
kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter beschlossen<br />
werden. Der vertragliche Ausschluss einer Nachschusspflicht<br />
lässt die gesetzliche Regelung über die Haftung der Kommanditisten<br />
gegenüber Gesellschaftsgläubigern in den §§ 171 ff.<br />
HGB unberührt.<br />
2. Eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals über den in § 3 Ziff.<br />
3 vorgesehenen Betrag hinaus kann mit einer Mehrheit von<br />
75 % der abgegebenen Stimmen auf Antrag der persönlich<br />
haftenden Gesellschafter beschlossen werden. Zur Beteiligung<br />
an einer beschlossenen Kapitalerhöhung ist der einzelne<br />
Gesellschafter oder Treugeber ohne seine Zustimmung<br />
nicht verpflichtet.<br />
3. Durch diesen Gesellschaftsvertrag werden für die Gesellschafter<br />
keine Wettbewerbsbeschränkungen begründet.<br />
§ 9 Geschäftsführung und<br />
Vertretung<br />
1. Zur Geschäftsführung und Vertretung sind die persönlich<br />
haftenden Gesellschafter berechtigt und verpflichtet. <strong>Die</strong><br />
Geschäftsführungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafter<br />
erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />
die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören, insbesondere<br />
auf die Durchführung und Abwicklung der dem<br />
Investitions- und Finanzierungsplan zugrunde liegenden<br />
Rechtsgeschäfte.<br />
Scheidet ein persönlich haftender Gesellschafter aus der<br />
Gesellschaft aus, so ist der verbleibende geschäftsführende<br />
Gesellschafter allein zur Geschäftsführung und Vertretung<br />
berechtigt. Sobald ein neuer persönlich haftender Gesellschafter<br />
an die Stelle des ausgeschiedenen getreten ist, nehmen<br />
der verbleibende Gesellschafter und der neue persönlich<br />
haftende Gesellschafter die Geschäftsführung und Vertretung<br />
der Gesellschaft wieder gemeinschaftlich wahr.
2. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter sind berechtigt, im<br />
Namen und auf Rechnung der Gesellschaft dritten Personen<br />
oder Gesellschaften die Geschäftsführungsaufgaben zu übertragen.<br />
<strong>Die</strong>se Übertragung bedarf der Zustimmung des Treuhandkommanditisten.<br />
<strong>Die</strong> Verantwortung für die Geschäftsführung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafter wird hiervon<br />
nicht berührt.<br />
3. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter sind von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit sie zur Erreichung<br />
des Gesellschaftszweckes im Rahmen des Investitionsund<br />
Finanzierungsplanes Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen<br />
vornehmen.<br />
4. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter führen die Geschäfte<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.<br />
5. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter erstellen jährlich<br />
einen Geschäftsbericht. Sie berichten dem Treuhandkommanditisten<br />
und dem Verwaltungsrat laufend über die<br />
wesentlichen und außerordentlichen Geschäftsvorfälle.<br />
§ 10 Zustimmungsbedürftige<br />
Rechtsgeschäfte<br />
1. Zu den folgenden Geschäften bedürfen die persönlich haftenden<br />
Gesellschafter der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />
a) Änderungen des Investitionsplanes;<br />
b) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten;<br />
c) Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten, soweit diese nicht zur Absicherung des Finanzierungskonzeptes<br />
erfolgen;<br />
d) Kreditgewährung, mit Ausnahme handelsüblicher Zahlungsziele<br />
und Begebung von Wechseln;<br />
e) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen<br />
Unternehmen;<br />
f) Eingehen von Rechtsgeschäften und Vornahme von<br />
Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
des Unternehmens hinausgehen oder für die<br />
Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind;<br />
g) Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten.<br />
2. Zur Durchführung der in § 7 genannten Maßnahmen und<br />
Rechtshandlungen einschließlich der Belastung des Grundbesitzes<br />
zur Absicherung der Finanzierung gilt die Zustimmung<br />
der Gesellschafter als erteilt, ebenso für die an die <strong>FUNDUS</strong><br />
FONDS-Verwaltungen GmbH zur Besorgung der Fondsund<br />
Objektverwaltung zu erteilende Generalvollmacht.<br />
§ 11 Verwaltungsrat<br />
1. Zur Beratung, Unterstützung und Überwachung der<br />
Geschäftsführung kann für die Gesellschaft ein Verwaltungsrat<br />
gewählt werden. <strong>Die</strong>ser besteht aus drei Mitgliedern sowie<br />
zwei Ersatzmitgliedern, die durch die Gesellschafterversammlung<br />
gewählt werden.<br />
2. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter können in Abstimmung<br />
mit dem Treuhandkommanditisten einen vorläufigen<br />
Verwaltungsrat bestellen. In diesem Fall wird der ordentliche<br />
Verwaltungsrat auf der ersten Gesellschafterversammlung<br />
gewählt.<br />
3. <strong>Die</strong> Verwaltungsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur<br />
Beendigung der Gesellschafterversammlung gewählt, die über<br />
die Feststellung des Jahresabschlusses für das zweite auf die<br />
Bestellung des Verwaltungsrats folgende Geschäftsjahr<br />
beschließt. Fällt ein Verwaltungsratsmitglied aus, kann an seiner<br />
Stelle für die restliche Amtszeit des Verwaltungsrats ein<br />
Ersatzmitglied bestellt werden. <strong>Die</strong> Wiederwahl ist zulässig.<br />
Der Gesellschaftsvertrag<br />
4. Der Verwaltungsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung<br />
und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Er fasst seine<br />
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Verwaltungsrat ist<br />
beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder<br />
anwesend sind. Fehlt ein Mitglied, so können nur solche<br />
Beschlüsse gefasst werden, denen die beiden anwesenden<br />
Mitglieder zustimmen.<br />
5. Der Verwaltungsrat ist nicht berechtigt, den persönlich haftenden<br />
Gesellschaftern Weisungen zu erteilen. Der Verwaltungsrat<br />
ist jedoch berechtigt, von der Geschäftsführung<br />
Bericht über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten zu<br />
verlangen. Auf Beschluss des Verwaltungsrats ist ein Mitglied<br />
oder ein beauftragter Dritter auf Kosten der Gesellschaft<br />
berechtigt, die Geschäftsbücher der Gesellschaft einzusehen<br />
und Bericht zu erstatten.<br />
6. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter oder ein von ihnen<br />
zu benennender Vertreter sowie der Treuhandkommanditist<br />
nehmen auf Verlangen des Verwaltungsrats an den Sitzungen<br />
des Verwaltungsrats teil.<br />
7. <strong>Die</strong> Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen an den Gesellschafterversammlungen<br />
teil.<br />
8. Der Verwaltungsrat ist kein Organ im Sinne des Gesellschaftsrechts.<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder des Verwaltungsrats haften nur<br />
für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche<br />
der Gesellschafter oder der Gesellschaft bzw. der Treugeber<br />
verjähren 2 Jahre nach Kenntniserlangung über den ersatzpflichtbegründenden<br />
Sachverhalt, soweit sie nicht kraft<br />
Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. <strong>Die</strong><br />
Haftung eines überstimmten Mitgliedes ist ausgeschlossen.<br />
9. Der Verwaltungsrat erhält neben der Erstattung seiner Auslagen<br />
eine Vergütung, die von der Gesellschafterversammlung<br />
zu beschließen ist.<br />
§ 12 Gesellschafterversammlung<br />
1. <strong>Die</strong> ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich bis<br />
spätestens 30. November statt.<br />
2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen finden auf<br />
Antrag von Gesellschaftern oder Treugebern, die mindestens<br />
10 % des Gesellschaftskapitals vertreten, der Komplementäre,<br />
des Treuhandkommanditisten oder des Verwaltungsrats<br />
statt.<br />
3. <strong>Die</strong> Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />
schriftlich durch die persönlich haftenden Gesellschafter<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der Wahrung einer<br />
Frist von vier Wochen, gerechnet von dem Tag der Absendung<br />
an. Bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />
kann die Einberufungsfrist auf 10 Tage verkürzt werden.<br />
Einladungen und Aufforderungen zur schriftlichen Abstimmung<br />
erfolgen an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene<br />
Adresse. Jeder Gesellschafter und Treugeber hat Änderungen<br />
gegenüber den im Treugeberregister festgehaltenen<br />
Angaben dem Treuhandkommanditisten schriftlich mitzuteilen.<br />
Im Verhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern<br />
und im Verhältnis zwischen Treuhandkommanditist und<br />
Treugeber gelten die niedergelegten Daten als maßgebend<br />
auch für die Zustellung.<br />
4. <strong>Die</strong> Gesellschafterversammlung wird von den persönlich haftenden<br />
Gesellschaftern geleitet. Sie können auch einen Vertreter<br />
mit der Leitung beauftragen.<br />
5. Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht<br />
versehenen Dritten vertreten lassen. <strong>Die</strong> schriftliche Vollmacht<br />
ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung den persönlich<br />
haftenden Gesellschaftern oder dessen Vertreter aus-<br />
57
zuhändigen, soweit die Vertretung des Gesellschafters nicht<br />
durch den Treuhandkommanditisten erfolgt.<br />
6. <strong>Die</strong> Treugeber des Treuhandkommanditisten sind berechtigt,<br />
an der Gesellschafterversammlung mit eigener Stimme<br />
teilzunehmen. Ihre Rechtsstellung entspricht der von direkt<br />
beteiligten Kommanditisten.<br />
§ 13 Gegenstand der Gesellschafterversammlung<br />
<strong>Die</strong> Gesellschafter und Treugeber beschließen über die in diesem<br />
Vertrag und im Gesetz vorgesehenen Fälle. <strong>Die</strong> Gesellschafterversammlung<br />
ist insbesondere zuständig für folgende Beschlussfassungen:<br />
1. Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die über den<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens hinausgehen<br />
und für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind;<br />
2. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
3. Beschlussfassung über die Verwendung von Jahresüberschüssen/-fehlbeträgen<br />
und Liquiditätsüberschüssen;<br />
4. Wahl des Abschlussprüfers;<br />
5. Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter;<br />
6. Entlastung des Treuhandkommanditisten;<br />
7. Wahl, Entlastung und Vergütung des Verwaltungsrats;<br />
8. Ausschluss und Aufnahme von Gesellschaftern, vorbehaltlich<br />
der Regelung in § 3 Ziff. 3 und 4; § 5 Ziff. 4 und 6 und § 23<br />
Ziff. 2 und 3;<br />
9. Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
10. Änderungen oder Abweichungen vom Investitionsplan;<br />
11. Auflösung der Gesellschaft;<br />
12. Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen<br />
Rechten sowie von Beteiligungen an anderen<br />
Unternehmen.<br />
§ 14 Beschlussfassung<br />
1. <strong>Die</strong> Beschlüsse können in Gesellschafterversammlungen oder<br />
im Wege der schriftlichen Abstimmung gefasst werden.<br />
2. <strong>Die</strong> Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
sämtliche Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß eingeladen<br />
und die persönlich haftenden Gesellschafter sowie der<br />
Treuhandkommanditist anwesend oder vertreten sind. Ein<br />
Beschluss im Wege der schriftlichen Abstimmung kommt nur<br />
zustande, wenn mindestens 40 % der Stimmen aller Gesellschafter<br />
und Treugeber an der Abstimmung teilnehmen.<br />
3. Alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung mit Ausnahme<br />
der Beschlussfassung zu § 13 (9 – 12) bedürfen der einfachen<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen soweit, nicht in<br />
diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist.<br />
Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.<br />
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />
4. Beschlüsse zu § 13 (9–12) bedürfen einer Mehrheit von 75 %<br />
der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafter, die nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden kann.<br />
5. Ein Stellvertreter, der mehrere Gesellschafter oder Treugeber<br />
vertritt, kann entsprechend ihm erteilter Weisung voneinander<br />
abweichende Stimmen abgeben. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere für<br />
den Treuhandkommanditisten. Ein Gesellschafter/Treugeber<br />
kann das Stimmrecht für seine Beteiligung nur einheitlich<br />
ausüben.<br />
6. Das Stimmrecht richtet sich nach dem Kapitalkonto I in der<br />
Weise, dass auf je DM 1.000, nach Umstellung der Kapitalkonten<br />
auf EURO, je EURO 1 der Beteiligung am Kapital<br />
der Gesellschaft eine Stimme entfällt. <strong>Die</strong> persönlich haftenden<br />
Gesellschafter haben gemeinsam 50 Stimmen.<br />
58<br />
7. Bei schriftlicher Abstimmung ist den Gesellschaftern und<br />
Treugebern die Aufforderung zur Abstimmung von den persönlich<br />
haftenden Gesellschaftern zu übersenden. Dabei ist<br />
das Abstimmungsverfahren und der Abstimmungsgegenstand<br />
mit einer Stellungnahme der persönlich haftenden Gesellschafter<br />
bekannt zu geben. <strong>Die</strong> Stimmabgabe der Gesellschafter<br />
und Treugeber muss innerhalb von 4 Wochen nach<br />
Absendung der Abstimmungsaufforderung bei dem Treuhandkommanditisten<br />
eingehen. <strong>Die</strong> Auszählung der Stimmen<br />
hat durch diesen zu erfolgen.<br />
8. Über das Ergebnis einer schriftlichen Abstimmung unterrichtet<br />
der Treuhandkommanditist die Gesellschaft bzw. die<br />
Gesellschafter und Treugeber schriftlich.<br />
9. <strong>Die</strong> Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur<br />
binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Zugang des<br />
Protokolls der Gesellschafterversammlung, die den Beschluss<br />
gefasst hat, durch Klage, die gegen die Gesellschaft zu richten<br />
ist, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein<br />
etwaiger Mangel des Gesellschafterbeschlusses als geheilt.<br />
§ 15 Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung hat der<br />
Treuhandkommanditist ein Protokoll anzufertigen, das von<br />
dem Leiter der Gesellschafterversammlung und dem Treuhandkommanditisten<br />
zu unterzeichnen und den Gesellschaftern<br />
und Treugebern zu übersenden ist.<br />
2. Einsprüche gegen das Protokoll bzw. die schriftliche Mitteilung<br />
gem. § 14 Ziff. 9 sind innerhalb von 4 Wochen nach<br />
Absendung schriftlich gegenüber den persönlich haftenden<br />
Gesellschaftern zu erklären. Über die Einsprüche entscheidet<br />
die nächste Gesellschafterversammlung.<br />
§ 16 Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />
1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr<br />
endet am 31.12. des Jahres, in dem die Gesellschaft begonnen<br />
hat.<br />
2. Innerhalb ordnungsmäßigen Geschäftsganges sind von den<br />
persönlich haftenden Gesellschaftern unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung<br />
sowie der gesetzlichen Vorschriften die Bilanz und die<br />
Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft sowie die für<br />
die Zwecke der Besteuerung maßgebliche Einnahmen-Überschussrechnung<br />
anzufertigen.<br />
3. Der Jahresabschluss und die Einnahmen-Überschussrechnung<br />
sind von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
unter Beachtung von Gesetz und<br />
Gesellschaftsvertrag zu prüfen. <strong>Die</strong> Bestellung des Wirtschaftsprüfers<br />
erfolgt aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung.<br />
Der Abschlussprüfer wird für das<br />
Wirtschaftsjahr, in dem dieser Vertrag in Kraft tritt, von den<br />
persönlich haftenden Gesellschaftern im Einvernehmen mit<br />
dem Treuhandkommanditisten bestimmt.<br />
4. Der geprüfte Jahresabschluss sowie die Einnahmen-Überschussrechnung<br />
sind den Gesellschaftern und Treugebern<br />
mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
zuzusenden. Auf Verlangen des Treuhandkommanditisten<br />
sind entsprechende Exemplare zur Weitergabe an die<br />
Gesellschafter und Treugeber zur Verfügung zu stellen.<br />
§ 17 Beteiligung am Ergebnis und<br />
am Vermögen, Ausschüttungen<br />
1. <strong>Die</strong> Gesellschafter und Treugeber sind im Verhältnis ihrer<br />
Kapitalanteile am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft
eteiligt. Das Ergebnis der Gesellschaft ist den Gesellschaftern<br />
und Treugebern in dem Verhältnis zuzurechnen, in dem sie am<br />
31.12. eines jeden Jahres an der Gesellschaft beteiligt sind. Für<br />
Ergebnisse, die vor der Kapitalerhöhung i. S. von § 3 Ziffer 3<br />
entstanden sind, gilt dies nur, soweit sie auf der Abwicklung des<br />
Investitions- und Finanzierungsplanes gem. § 7 beruhen.<br />
Abweichend von der vorstehenden Regelung werden die<br />
Gesellschaftsergebnisse, die in der Zeit vom Tage der 1. Kapitalerhöhung<br />
bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die<br />
vollständige Kapitalerhöhung gemäß § 3 Ziff. 3 erfolgt, entstehen,<br />
so verteilt, dass sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt beigetretene<br />
Gesellschafter und Treugeber in gleichem Umfang<br />
begünstigt oder belastet sind.<br />
1a. Abweichend von Ziff. 1 werden die Gesellschaftsergebnisse<br />
aus der Durchführung des Investitionsplanes sowie dessen<br />
Finanzierung gem. § 7 sowie die Ergebnisse der Verwaltung<br />
bis zur Fertigstellung der nach § 7a vorgesehenen Baumaßnahme<br />
ausschließlich dem Gesellschaftskapital nach § 3 Ziff.<br />
1 – 3 zugerechnet.<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaftsergebnisse aus der Durchführung des Investitionsplanes<br />
gem. § 7a sowie dessen Finanzierung stehen bis<br />
zur Fertigstellung der nach § 7a vorgesehenen Baumaßnahme<br />
ausschließlich den Beteiligten der Kapitalerhöhung gem. § 3a<br />
bzw. deren Rechtsnachfolgern zu.<br />
2. Allen Gesellschaftern/Treugebern werden Anteile am Jahresfehlbetrag<br />
auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer<br />
Kommanditeinlage übersteigen.<br />
3. Über die Verwendung von Jahresüberschüssen/-fehlbeträgen<br />
und Liquiditätsüberschüssen, soweit sie nicht zur Erfüllung<br />
vertraglicher, gesetzlicher oder sonstiger Verpflichtungen<br />
benötigt werden, entscheidet die Gesellschafterversammlung<br />
unter Berücksichtigung der Bildung einer angemessenen<br />
Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsführung.<br />
Komplementär, Treuhänder und Verwaltungsrat haben das<br />
Recht, gemeinsam der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag<br />
über die Höhe der für das vorangegangene Geschäftsjahr<br />
zu gewährenden Barausschüttung zu unterbreiten. Ein<br />
Beschluss der Gesellschafterversammlung über eine niedrigere<br />
als die vorgeschlagene Barausschüttung bedarf der Mehrheit<br />
von 75 % der Stimmen.<br />
4. Barausschüttungen erfolgen jeweils zum 30.06. für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr, und zwar auch dann, wenn die<br />
Kapitalkonten durch aufgelaufene Jahresfehlbeträge oder frühere<br />
Barausschüttungen unter den Betrag der Hafteinlage<br />
gemindert sind. Der Beginn der Ausschüttung ist für das<br />
Geschäftsjahr 2000 geplant. Sie wird zum 30.06.2001 ausgezahlt.<br />
<strong>Die</strong> Komplementäre sind in Abstimmung mit dem<br />
Treuhandkommanditisten und dem Verwaltungsrat berechtigt,<br />
Barausschüttungen auch bereits vor einem Beschluss<br />
gem. § 13 Ziffer 3 vorzunehmen.<br />
4a. Abweichend von Ziff. 4 stehen den Beteiligten der Kapitalerhöhung<br />
gem. § 3a bzw. deren Rechtsnachfolgern für dieses<br />
Gesellschaftskapital Ausschüttungen erst für das Geschäftsjahr<br />
2003 zu.<br />
5. <strong>Die</strong> Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt, Barausschüttungen<br />
auf alle Kommanditanteile an die Treuhandkommanditistin für<br />
Rechnung der Gesellschafter und Treugeber vorzunehmen.<br />
§ 18 Vergütung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafter<br />
1. Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält jeder der persönlich<br />
haftenden Gesellschafter eine Einmalvergütung von<br />
jeweils DM 50.000. <strong>Die</strong>se Vergütung ist im Investitionsplan<br />
Der Gesellschaftsvertrag<br />
gemäß § 7 dieses Vertrages enthalten und entsteht und wird<br />
fällig zum 30.06.1998, spätestens jedoch nach vollständiger<br />
Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />
1a. Für die Übernahme der erweiterten Haftung im Zuge der<br />
Umstrukturierung des Kurmittelhauses und dessen Finanzierung<br />
erhalten die persönlich haftenden Gesellschafter eine<br />
Einmalvergütung in Höhe von jeweils DM 5.000. <strong>Die</strong>se Vergütung<br />
ist im Investitionsplan gem. § 7a des Gesellschaftsvertrages<br />
enthalten und zum 31.12.2001 fällig, nicht jedoch vor<br />
einer Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3a.<br />
2. Im Jahre 1999 erhalten die persönlich haftenden Gesellschafter<br />
eine Vergütung von gemeinschaftlich DM 10.000, im<br />
Jahre 2000 eine Vergütung von gemeinschaftlich DM 15.000.<br />
Ab dem Jahr 2001 erhalten die persönlich haftenden Gesellschafter<br />
für ihre Tätigkeit gemeinschaftlich eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von 0,4 % der vertraglich vereinbarten<br />
Jahresgesamtpachten und -mieten ohne Umsatzsteuer. Scheidet<br />
ein persönlich haftender Gesellschafter aus, erhält der verbleibende<br />
persönlich haftende Gesellschafter bis zum Eintritt<br />
eines neuen weiteren persönlich haftenden Gesellschafters die<br />
laufende jährliche Vergütung zeitanteilig in voller Höhe allein.<br />
3. Über die Vergütung hinaus erhalten die persönlich haftenden<br />
Gesellschafter Ersatz ihrer notwendigen Aufwendungen, die<br />
in Wahrnehmung der Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben<br />
für die Gesellschaft entstanden sind.<br />
4. Eine eventuell anfallende gesetzliche Umsatzsteuer ist zzgl. zu<br />
den o. g. Vergütungen zu bezahlen.<br />
<strong>Die</strong> Vergütungen und der Aufwendungsersatz sind jährlich<br />
zahlbar und spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres fällig.<br />
<strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter sind berechtigt, alle<br />
ihnen nach Ziffer 1 und 2 zustehenden Vergütungen sowie<br />
den Aufwendungsersatz zu entnehmen.<br />
§ 19 Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
1. Der Treuhandkommanditist erhält für die im Rahmen des<br />
Treuhandvertrages bis zum 31.12.1999 zu erbringenden Leistungen<br />
eine Einmalvergütung von DM 500.000 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. <strong>Die</strong>se Vergütung ist im Investitionsplan<br />
gem. § 7 dieses Gesellschaftsvertrages enthalten. <strong>Die</strong> Vergütung<br />
ist fällig am 30.06.1998, spätestens jedoch nach vollständiger<br />
Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />
1a. Der Treuhandkommanditist erhält für die im Rahmen des<br />
Treuhandvertrages zu erbringenden Leistungen bei Durchführung<br />
der Kapitalerhöhung gem. § 3a des Gesellschaftsvertrages<br />
eine Einmalvergütung in Höhe von DM 130.000 zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. <strong>Die</strong>se Vergütung ist im Investitionsplan<br />
gem. § 7a des Gesellschaftsvertrages enthalten und<br />
spätestens zum 31.12.2001 fällig, nicht jedoch vor einer Kapitalerhöhung<br />
gem. § 3 Ziff. 3a.<br />
2. Im Jahre 2000 beträgt die Vergütung für die laufende Tätigkeit<br />
des Treuhandkommanditisten DM 75.000 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2001 beträgt die Vergütung<br />
2,75 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von den vereinbarten<br />
Jahresgesamtpachten und -mieten ohne Umsatzsteuer, auch<br />
wenn diese - gleich aus welchem Grunde - nicht oder nicht in<br />
voller Höhe gezahlt werden sollte.<br />
3. <strong>Die</strong> Vergütung ist jährlich zahlbar und spätestens am 31.12.<br />
eines jeden Jahres fällig.<br />
4. <strong>Die</strong> Vergütungen des Treuhandkommanditisten sind Kosten<br />
der Gesellschaft. <strong>Die</strong> Gesellschaft verpflichtet sich hiermit,<br />
die vorstehend unter Ziffer 1 und 2 vereinbarten Vergütungen<br />
bei Fälligkeit an den Treuhandkommanditisten zu zahlen.<br />
59
§ 20 Geschäftsbesorgung, Projektierung<br />
1. Geschäftsbesorgung<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaft hat einen Vertrag mit der <strong>FUNDUS</strong><br />
FONDS-Verwaltungen GmbH über die Geschäftsbesorgung<br />
mit einer vereinbarten Festlaufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH hat hierbei<br />
das Recht, diesen Vertrag auch auf eine ihr nahe stehende<br />
Gesellschaft zu übertragen.<br />
Für die Übernahme der Geschäftsbesorgung incl. der Leistungen<br />
bis Fertigstellung der Baumaßnahmen erhält die<br />
<strong>FUNDUS</strong> eine Vergütung von DM 750.000 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
<strong>Die</strong>se Vergütung ist fällig zum 30.06.1998, spätestens jedoch<br />
nach vollständiger Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages.<br />
Für die Durchführung der übernommenen Geschäftsbesorgung<br />
erhält die <strong>FUNDUS</strong> jährlich ab dem 01.01.2001 eine<br />
Vergütung in Höhe von 2,75 % der Jahresgesamtpachten und<br />
-mieten, ohne Mietnebenkosten und Umsatzsteuer, zzgl. der<br />
jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Hiervon abweichend<br />
beträgt die Vergütung im Jahre 2000 DM 75.000 zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Über diese Vergütungen hinaus kann die <strong>FUNDUS</strong> – in analoger<br />
Anwendung des § 670 BGB – Ersatz von anderweitigen<br />
Aufwendungen, die ihr in Wahrnehmung der Geschäftsbesorgung<br />
für die Gesellschaft entstanden sind, verlangen. <strong>Die</strong> Vergütung<br />
ist spätestens am 31.12. eines jeden Kalenderjahres fällig.<br />
<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> ist berechtigt, angemessene vierteljährliche<br />
Abschlagszahlungen auf die Vergütung anzufordern. Bei<br />
ihrem Ausscheiden hat die <strong>FUNDUS</strong> Anspruch auf einen<br />
angemessenen Teil der Jahresvergütungen.<br />
Wird eine Neuvermietung im Fondsobjekt erforderlich und<br />
durch die <strong>FUNDUS</strong> ein neuer Mieter nachgewiesen, erhält<br />
die <strong>FUNDUS</strong> bei Abschluss des neuen Mietvertrages zusätzlich<br />
eine übliche Vermittlungsprovision. Bei einer Veräußerung<br />
erhält die <strong>FUNDUS</strong> für den Nachweis oder für die Vermittlung<br />
eines Käufers oder die beratende Unterstützung der<br />
Fondsgesellschaft eine Vergütung von 2,0 % zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer des Verkaufspreises bei Abschluss des Kaufvertrages.<br />
1a. Für die Geschäftsbesorgungsleistungen im Zusammenhang<br />
mit der Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahmen<br />
des Kurmittelhauses erhält <strong>FUNDUS</strong> eine Einmalvergütung<br />
in Höhe von DM 220.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
<strong>Die</strong>se Vergütung ist im Investitionsplan gem. § 7a des Gesellschaftsvertrages<br />
enthalten und spätestens zum 31.12.2001<br />
fällig, nicht jedoch vor einer Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff.<br />
3a.<br />
2. Projektierung<br />
<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH erbringt die<br />
nachstehenden Projektierungsleistungen. <strong>Die</strong> Projektierungsleistungen<br />
sind von der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH bereits teilweise erbracht. <strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> FONDS-<br />
Verwaltungen GmbH ist berechtigt, sich Dritter zu bedienen.<br />
<strong>Die</strong> Leistungen umfassen:<br />
◆ Ermittlung der Rentabilität auf Grundlage der Kosten der<br />
vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sowie deren Finanzierung,<br />
◆ Regelung der vertraglichen Beziehungen der Fondsgesellschaft<br />
zu Gesellschafter und Treuhänder,<br />
◆ Regelung der Vertragsbeziehungen zur Durchführung der<br />
Ziele der Fondsgesellschaft,<br />
60<br />
◆ Aufnahme und Sichtung der bestehenden objektbezogenen<br />
Verträge, insbesondere Miet-, Versicherungs- und Wartungsverträge.<br />
◆ Zur pauschalen Abgeltung der Projektierungsleistungen<br />
erhält die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH eine<br />
Pauschalvergütung von DM 750.000. Wenn auf diese Leistung<br />
Umsatzsteuer anfällt, ist die Gesellschaft verpflichtet,<br />
diese von <strong>FUNDUS</strong> in Rechnung gestellte Umsatzsteuer<br />
zusätzlich zu entrichten. <strong>Die</strong> Vergütung entsteht und ist fällig<br />
am 30.06.1998, spätestens jedoch nach vollständiger<br />
Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />
§ 21 Abtretung und Belastung von<br />
Kommanditanteilen<br />
1. Jeder Gesellschafter kann vorbehaltlich Ziffer 2 jederzeit seinen<br />
Gesellschaftsanteil abtreten oder in sonstiger Weise darüber<br />
verfügen, soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter<br />
dem Betrag der Mindestbeteiligung gem. § 3 Ziff. 6 entstehen.<br />
2. Der Treuhandkommanditist kann seine Beteiligung im Ganzen<br />
oder Teilbeträge seiner Beteiligung nur mit Genehmigung<br />
des insoweit nach Maßgabe des Treuhandvertrages berechtigten<br />
Treugebers abtreten oder in sonstiger Weise über seine<br />
Gesellschaftsbeteiligung verfügen. Bei einer mit Genehmigung<br />
des berechtigten Treugebers erfolgenden Abtretung der<br />
Gesellschaftsbeteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
gehen die gesellschafterlichen Rechte und Pflichten anteilig in<br />
Höhe des abgetretenen Betrages auf den neuen Gesellschafter<br />
über.<br />
3. Jede Abtretung ist den persönlich haftenden Gesellschaftern<br />
anzuzeigen.<br />
4. Unbeschadet der Abtretung des Gesellschaftsanteiles bleibt<br />
die Beteiligungsgesellschaft ermächtigt, alle Barausschüttungen,<br />
die auf den abgetretenen Gesellschaftsanteil entfallen,<br />
mit schuldbefreiender Wirkung auch für Rechnung des Sonderrechtsnachfolgers,<br />
an den Treuhandkommanditisten zu<br />
leisten. Entsprechendes gilt bei sonstigen Verfügungen über<br />
den Gesellschaftsanteil. Der Treuhänder tritt im Umfange des<br />
gekündigten Treugeberanteils aus seinem Kommanditanteil<br />
einen Kommanditanteil in Höhe des gekündigten Nominalbetrages<br />
an den kündigenden Treugeber ab.<br />
5. Bei Übertragungen oder bei jedem sonstigen Übergang der<br />
Gesellschafterstellung auf einen Dritten, gleichgültig ob im<br />
Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge,<br />
werden alle Konten gem. § 4 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />
<strong>Die</strong> Übertragung oder der Übergang einzelner Rechte<br />
und/oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner Gesellschafterkonten<br />
ist nicht möglich. <strong>Die</strong> Kosten einer Übertragung,<br />
insbesondere die Kosten der Handelsregisteränderung, trägt<br />
der Abtretungsempfänger.<br />
§ 22 Dauer der Gesellschaft,<br />
Kündigung<br />
1. <strong>Die</strong> Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
2. Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />
durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 6 Monaten<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.2016,<br />
gekündigt werden.<br />
3. <strong>Die</strong> Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten. Maßgeblich<br />
für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang des<br />
Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft. <strong>Die</strong> Kündigung<br />
hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern nur das<br />
Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur Folge.
4. Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />
seinen treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil und die<br />
Haftsumme in dem Umfang herabzusetzen, in dem Treugeber<br />
das Treuhandverhältnis gekündigt haben.<br />
5. Beschließt die Gesellschafterversammlung innerhalb einer<br />
Frist von 6 Monaten nach Zugang der Kündigung die Liquidation,<br />
so nimmt auch der kündigende Gesellschafter an der<br />
Liquidation teil.<br />
§ 23 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
1. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter oder ein Kommanditist<br />
scheiden aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
a) sie das Gesellschaftsverhältnis kündigen mit dem Zugang<br />
des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft;<br />
b) ihnen das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund<br />
gekündigt wird, mit Wirksamwerden der Kündigungserklärung<br />
bzw. der Ausschlusserklärung der Gesellschaft;<br />
c) über ihr Vermögen das Konkurs- oder Vergleichsverfahren<br />
eröffnet, die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels<br />
Masse abgelehnt oder ihr Gesellschaftsanteil von einem<br />
Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahme<br />
nicht innerhalb von 6 Monaten aufgehoben wird, sofern die<br />
persönlich haftenden Gesellschafter mit Zustimmung des<br />
Treuhandkommanditisten und des Verwaltungsrates dies<br />
verlangen;<br />
d) sie ihre Einzahlungsverpflichtungen nicht erfüllen und<br />
gem. § 5 Ziff. 4 aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.<br />
2. Durch das Ausscheiden eines Kommanditisten wird die<br />
Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern von den verbleibenden<br />
Gesellschaftern unter der bisherigen Firma fortgeführt. Der<br />
Treuhandkommanditist ist berechtigt, an die Stelle eines ausgeschiedenen<br />
Kommanditisten einen neuen Kommanditisten<br />
in die Gesellschaft aufzunehmen bzw. seinen Kapitalanteil zu<br />
erhöhen.<br />
3. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter sind berechtigt, auch<br />
vor Ablauf der in § 22 bestimmten Dauer der Gesellschaft<br />
durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft aus der Gesellschaft<br />
auszuscheiden. Der Treuhandkommanditist ist bei<br />
Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafter unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ermächtigt,<br />
einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter in die<br />
Gesellschaft, befristet bis zum Zeitpunkt der nächsten Gesellschafterversammlung<br />
gem. § 12, aufzunehmen.<br />
Sollte der Treuhandkommanditist nicht unmittelbar nach<br />
dem Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafter<br />
einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter aufgenommen<br />
haben, sind die Gesellschafter verpflichtet, über die Aufnahme<br />
eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters in<br />
einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu<br />
beschließen. Der Beschluss der Gesellschafter zur Aufnahme<br />
eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters erfolgt mit<br />
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Scheidet ein<br />
persönlich haftender Gesellschafter aus der Gesellschaft aus,<br />
wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden<br />
Gesellschaftern unter der bisherigen Firma fortgesetzt.<br />
4. Bei Ausscheiden des Treuhandkommanditisten können die<br />
Gesellschafter und Treugeber einen neuen Treuhandkommanditisten<br />
wählen. <strong>Die</strong> Gesellschaft wird dann mit dem neu<br />
gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Dabei gehen<br />
im Wege der Sonderrechtsnachfolge alle Rechte und Pflich-<br />
Der Gesellschaftsvertrag<br />
ten des ausscheidenden Treuhandkommanditisten unter Ausschluss<br />
der Auseinandersetzung auf den neuen Treuhandkommanditisten<br />
über.<br />
§ 24 Tod eines Kommanditisten<br />
1. Verstirbt ein Kommanditist, geht die Beteiligung auf seine<br />
Erben oder Vermächtnisnehmer über und wird mit diesen<br />
fortgesetzt.<br />
2. <strong>Die</strong> Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines oder<br />
einer beglaubigten Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls<br />
und der letztwilligen Verfügung legitimieren.<br />
3. Mehrere Erben dürfen ihre gesellschafterlichen Rechte nur<br />
durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter<br />
ausüben, sofern es sich nicht um Beschlüsse über die<br />
Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt.<br />
Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist, oder<br />
die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen<br />
die Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung.<br />
§ 25 Auseinandersetzungsguthaben<br />
1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, hat er<br />
Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, das seiner<br />
Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft entspricht. Maßgebend<br />
ist der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils.<br />
2. Das Auseinandersetzungsguthaben berechnet sich nach dem<br />
Wert des Gesellschaftsanteiles, der auf den Tag des Ausscheidens<br />
zu ermitteln ist. Zur Ermittlung ist auf den Tag des vollkommenen<br />
oder teilweisen Ausscheidens auf Kosten des Ausscheidenden<br />
eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen.<br />
Erfolgt das Ausscheiden zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />
entfällt die Kostentragungspflicht für den Ausscheidenden.<br />
3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist von dem jeweils<br />
bestellten oder gewählten Abschlussprüfer für Gesellschaft<br />
und Gesellschafter verbindlich festzustellen.<br />
4. <strong>Die</strong> Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt 6<br />
Monate nach seiner verbindlichen Feststellung. Wird die<br />
wirtschaftliche oder insbesondere die Liquiditätslage der<br />
Gesellschaft durch die Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben<br />
innerhalb der genannten Frist gefährdet, kann das<br />
Auseinandersetzungsguthaben in Raten binnen angemessener<br />
Frist ausgezahlt werden. Führt die Auszahlung des festgestellten<br />
Auseinandersetzungsguthabens in einem Geschäftsjahr<br />
dazu, dass die verbleibenden Gesellschafter nur einen geringeren<br />
Betrag als die vorgeschlagene Barausschüttung nach<br />
§ 17 Abs. 3 entnehmen könnten, ist die Gesellschaft berechtigt,<br />
die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens entsprechend<br />
anzupassen. Bei ratenweiser Auszahlung ist das<br />
restliche Auseinandersetzungsguthaben zu dem Prozentsatz<br />
zu verzinsen, der sich bei den Barausschüttungen bezogen auf<br />
das Gesellschaftskapital ergibt.<br />
Erfolgt eine Veräußerung des Grundbesitzes der Gesellschaft<br />
während der Laufzeit der Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens,<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, die noch ausstehenden<br />
Zahlungsraten anzupassen und das noch offene<br />
Auseinandersetzungsguthaben zu mindern, wenn der tatsächlich<br />
erzielte Kaufpreis für den Grundbesitz von dem<br />
Wert zum Nachteil der Gesellschaft abweicht, der als Verkehrswert<br />
der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
zugrunde gelegt wurde.<br />
5. Ausscheidende Gesellschafter bzw. Treugeber können keine<br />
Sicherstellung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen.<br />
Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
oder auf Sicherheitsleistungen wegen<br />
künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />
61
<strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />
können als höchstpersönliches gesellschafterliches<br />
Sonderrecht bei ihrem Ausscheiden Freistellung von der<br />
Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten verlangen.<br />
§ 26 Auflösung der Gesellschaft<br />
1. <strong>Die</strong> Gesellschaft kann mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst werden,<br />
frühestens jedoch zum 31.12.2016.<br />
Im Falle einer Auflösung ist die Gesellschaft gemeinsam<br />
durch die persönlich haftenden Gesellschafter und den Treuhandkommanditisten<br />
abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen<br />
zu verwerten. <strong>FUNDUS</strong> hat sich im Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
verpflichtet, bei der Verwertung des Immobilienvermögens<br />
beratend mitzuwirken und erhält für die Beratung<br />
der Gesellschaft eine Vergütung von 2 % zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer des Verkaufspreises bei Abschluss des<br />
Kaufvertrages über das Fondsobjekt. Dabei ist der Verwaltungsrat<br />
vor dem Abschluss von Verträgen über die Veräußerung<br />
von Grundbesitz darüber zu hören, ob der in Aussicht<br />
genommene Kaufpreis angemessen und das Interesse der<br />
Gesellschafter insgesamt gewahrt ist.<br />
2. Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten an die Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer Beteiligung am Vermögen der<br />
Gesellschaft ausgezahlt.<br />
3. <strong>Die</strong> persönlich haftenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />
erhalten für ihre Tätigkeit bei der Auflösung<br />
der Gesellschaft oder Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
den Ersatz ihrer Auslagen und eine angemessene Vergütung.<br />
4. <strong>Die</strong> Auszahlung des Erlöses an die Kommanditgesellschaft<br />
und Treugeber erfolgt durch den Treuhandkommanditisten.<br />
§ 27 Salvatorische Klausel,<br />
Haftung, Erfüllungsort,<br />
Gerichtsstand, Kosten<br />
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages<br />
im übrigen nicht berührt.<br />
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten diejenigen<br />
gesetzlichen Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommt.<br />
Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages<br />
eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />
62<br />
2. Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
untereinander sowie im Verhältnis zu der Gesellschaft<br />
und zu den Treugebern nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
zu vertreten.<br />
Schadenersatzansprüche der Gesellschafter untereinander und<br />
der Treugeber aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren zwei<br />
Jahre nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden Sachverhalts,<br />
soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist<br />
unterliegen. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von 6 Monaten nach Kenntniserlangung von dem Schaden<br />
gegenüber dem Verpflichteten durch eingeschriebenen Brief<br />
geltend zu machen.<br />
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses<br />
Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich<br />
zulässig vereinbart werden kann. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten<br />
im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsverhältnis, wie<br />
z.B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beitritt, Ausscheiden,<br />
Rechten und Pflichten von Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen,<br />
können als Aktiv- oder Passivprozesse<br />
von der Gesellschaft selbst geführt werden.<br />
4. <strong>Die</strong> Kosten aus diesem Vertrag und etwaige Gesellschaftsteuern<br />
trägt die Gesellschaft. Ausgenommen sind die Kosten der<br />
Beglaubigung der Handelsregistervollmacht sowie die Kosten<br />
von Handelsregisteränderungen, die durch die Abtretung von<br />
Gesellschaftsanteilen oder sonstiger Verfügung über Gesellschaftsanteilen<br />
begründet werden. <strong>Die</strong>se Kosten trägt der<br />
Gesellschafter, der die Änderung veranlasst. <strong>Die</strong>s gilt auch bei<br />
Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />
5. <strong>Die</strong> Kommanditisten verpflichten sich, nur im Einvernehmen<br />
mit den Komplementären der Gesellschaft, Rechtsbehelfe<br />
oder Rechtsmittel im Rahmen der steuerlichen Veranlagungen<br />
der Gesellschaft einzulegen.<br />
Vettweiß, den 28.11.2001<br />
Helmut Jagdfeld Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger<br />
<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong><br />
<strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG
<strong>Die</strong> in der Beitrittserklärung zu der Kommanditgesellschaft in<br />
Firma<br />
<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen<br />
Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
Vermögensverwaltung Nr. 33 KG<br />
Bergstraße 2, 52391 Vettweiß<br />
– im folgenden „Treugeber“ genannt –<br />
genannte(n) Person(en) bietet/bieten der<br />
Treuhandgesellschaft<br />
Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Bergstraße 2, 52391 Vettweiß<br />
– im folgenden „Treuhänder“ genannt –<br />
hiermit den Abschluss des nachstehenden Treuhandvertrages an.<br />
Der Treugeber hält sich an das Treuhandvertragsangebot für die<br />
Dauer von 6 Monaten seit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
gebunden. Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />
durch den Treuhänder innerhalb dieser Annahmefrist zustande.<br />
Der Zugang der Annahmeerklärung ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung.<br />
Der Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhänder ist der Tag des Vertragsabschlusses.<br />
Änderungen gegenüber den nachfolgend niedergelegten Vertragsregelungen<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen<br />
Bestätigung des Treuhänders.<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Der Treugeber beteiligt sich an dem Immobilienfonds <strong>FUNDUS</strong><br />
Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
Vermögensverwaltung Nr. 33 KG – nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“<br />
genannt.<br />
Der in der Beitrittserklärung genannte Betrag entspricht dem<br />
Kapitalanteil (Pflichteinlage) an der Beteiligungsgesellschaft. Von<br />
dem Beteiligungsbetrag werden 50 % als Hafteinlage im Falle<br />
eines Beitritts als Direktkommanditist in das Handelsregister<br />
eingetragen.<br />
Das gleiche gilt für die Hafteinlage des Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend. Der Treuhänder hält einen Kapitalanteil an<br />
der Beteiligungsgesellschaft als Treuhandkommanditist. Er ist<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
ermächtigt, seinen Kapitalanteil zu erhöhen und treuhänderisch<br />
für Dritte zu halten. Der Treugeber hat das Recht, sich<br />
unmittelbar als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft zu<br />
beteiligen. <strong>Die</strong> nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />
Rechtsbeziehung zwischen Treugeber und Treuhänder.<br />
§ 1 Treuhandgegenstand<br />
1. Der Treuhänder erwirbt im Auftrage des Treugebers und hält<br />
treuhänderisch im eigenen Namen, aber für Rechnung des<br />
Treugebers einen Kapitalanteil als Treuhandkommanditist an<br />
Der Treuhandvertrag<br />
Der Treuhandvertrag<br />
der Beteiligungsgesellschaft. <strong>Die</strong> Höhe des Kapitalanteiles<br />
zzgl. 5 % Agio bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung<br />
vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrag.<br />
2. Der Treuhänder ist berechtigt und wird hiermit von dem Treugeber<br />
bevollmächtigt, einen gemäß Ziffer 1 im Auftrage des<br />
Treugebers erworbenen und für Rechnung des Treugebers<br />
gehaltenen Kapitalanteil durch Abtretung des dem Kapitalanteil<br />
des Treugebers entsprechenden Kommanditanteils auf den<br />
Treugeber in eine unmittelbare Beteiligung des Treugebers als<br />
Kommanditist umzuwandeln und die Eintragung des Treugebers<br />
als Kommanditist in das Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu bewirken. Der Treuhänder wird den Treugeber<br />
rechtzeitig von einer Umwandlung der Beteiligungsform unterrichten<br />
und die zum handelsregisterlichen Vollzug der Eintragung<br />
des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister<br />
erforderliche Erteilung einer Vollmacht in notariell beglaubigter<br />
Form von dem Treugeber anfordern. Entsprechend § 1 Ziffer<br />
4 dieses Treuhandvertrages verpflichtet sich der Treugeber,<br />
diese Vollmacht in öffentlich beglaubigter Form zu erteilen.<br />
Im Falle der Umwandlung der Beteiligung in eine in dem<br />
Handelsregister eingetragene Kommanditbeteiligung gelten<br />
die Bestimmungen dieses Treuhandvertrages entsprechend<br />
fort, vgl. § 1 Ziffer 5.<br />
3. <strong>Die</strong> Beteiligung des Treuhänders als Treuhandkommanditist<br />
erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
und den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages.<br />
Für das Verhältnis zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber<br />
gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />
Beteiligungsgesellschaft sinngemäß, sofern nicht in diesem<br />
Treuhandvertrag abweichende Regelungen getroffen sind.<br />
4. Erteilt der Treugeber in der Beitrittserklärung dem Treuhänder<br />
den Auftrag, den Beitritt des Treugebers als unmittelbar<br />
beteiligter Kommanditist zu bewirken, ist der Treugeber verpflichtet,<br />
dem Treuhänder eine unwiderrufliche und über den<br />
Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht in öffentlich<br />
beglaubigter Form zur Anmeldung von allen Angelegenheiten<br />
zu erteilen, deren Eintragung in das Handelsregister der<br />
Kommanditist anzumelden verpflichtet ist. <strong>Die</strong> Kosten der<br />
öffentlichen Beglaubigung trägt der Treugeber.<br />
5. Im Falle einer direkten Beteiligung des Treugebers als Kommanditist<br />
an der Beteiligungsgesellschaft gelten die Bestimmungen<br />
des Treuhandvertrages für eine treuhänderische<br />
Beteiligung sinngemäß.<br />
Der Treuhänder wird die Kommanditbeteiligung des Treugebers<br />
als dessen Stellvertreter verwalten, soweit der Treugeber<br />
dem nicht ausdrücklich widerspricht.<br />
Der Treugeber erteilt hiermit dem Treuhänder Vollmacht, die<br />
Rechte aus der Kommanditbeteiligung, insbesondere das Stimmrecht,<br />
auszuüben sofern er diese Rechte nicht selbst ausübt.<br />
6. Der Treuhänder ist berechtigt, für weitere Treugeber Kapitalanteile<br />
an der Beteiligungsgesellschaft treuhänderisch zu<br />
erwerben und zu verwalten.<br />
7. Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandauftrag erst auszuführen,<br />
wenn der Treugeber das von ihm gezeichnete Kapital<br />
zzgl. 5 % Agio gezahlt hat.<br />
63
§ 2 Zurechnung der Beteiligung,<br />
Sicherung des Treugebers<br />
1. Der Treuhänder hält seine Gesellschaftsbeteiligung für die<br />
Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />
Er tritt nach außen im eigenen Namen auf. Er nimmt<br />
die Gesellschafterrechte und -pflichten der Treugeber gegenüber<br />
der Beteiligungsgesellschaft nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />
wahr. Er nimmt die Rechte des Treugebers in<br />
der Gesellschafterversammlung wahr, soweit dieser nicht persönlich<br />
anwesend ist oder sich nicht anderweitig vertreten<br />
läßt. Er übt sein Stimmrecht unter Berücksichtigung der<br />
Weisungen und der Interessen des Treugebers sowie unter<br />
Beachtung seiner gesellschafterlichen Treuepflicht gegenüber<br />
den übrigen Gesellschaftern aus.<br />
2. Der Treuhänder handelt im Innenverhältnis ausschließlich im<br />
Auftrage und für Rechnung des Treugebers. Wirtschaftlich ist<br />
der Treugeber Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft.<br />
3. Der Treuhänder tritt hiermit die Ansprüche aus der treuhänderisch<br />
gehaltenen Gesellschaftsbeteiligung auf den festzustellenden<br />
Gewinn, die zu beschließenden Barausschüttungen,<br />
den Liquidationserlös sowie auf dasjenige, was ihm im<br />
Falle seines Ausscheidens aus der Gesellschaft zusteht, an den<br />
Treugeber in dem Umfang ab, wie diese Ansprüche dem<br />
Treugeber nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages gebühren.<br />
<strong>Die</strong> Abtretung ist auflösend bedingt durch einen gem. § 4<br />
Ziff. 2 erklärten Rücktritt des Treuhänders von dem Treuhandvertrag.<br />
Der Treuhänder ist ermächtigt, die an den Treugeber<br />
abgetretenen Ansprüche aus der Gesellschaftsbeteiligung<br />
im eigenen Namen einzuziehen.<br />
4. Der Treuhänder erteilt hiermit dem Treugeber Vollmacht zur<br />
Ausübung des Stimmrechts aus der für ihn treuhänderisch<br />
gehaltenen Gesellschaftsbeteiligung.<br />
5. Der Treuhänder tritt für den Fall der Eröffnung des Konkursoder<br />
Vergleichsverfahrens über sein Vermögen bzw. der Ablehnung<br />
der Konkurseröffnung mangels Masse den treuhänderisch<br />
gehaltenen Gesellschaftsanteil an den Treugeber in Höhe<br />
des von diesem gezeichneten Kapitalanteiles ab. <strong>Die</strong> Übertragung<br />
des Kommanditanteiles ist aufschiebend bedingt durch<br />
die Eintragung des Treugebers als Kommanditist im Wege der<br />
Rechtsnachfolge in das Handelsregister. Entsprechendes gilt<br />
für den Fall, dass Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />
von Privatgläubigern des Treuhänders in den treuhänderisch<br />
gehaltenen Gesellschaftsanteil ausgebracht werden.<br />
§ 3 Ausführung des Treuhandauftrages<br />
1. Der Treuhänder wird der Beteiligungsgesellschaft im Auftrage<br />
und für Rechnung des Treugebers beitreten bzw. den Beitritt<br />
des Treugebers, der eine Direktbeteiligung wünscht,<br />
bewirken, wenn der Treugeber den gezeichneten Kapitalanteil<br />
zuzüglich 5 % gezahlt hat.<br />
2. Im Einzelfall wird der Treuhänder den Treuhandauftrag<br />
schon vor vollständiger Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />
auf eines der Treuhandkonten ausführen, wenn dem Treuhänder<br />
die Bonität des Treugebers zufrieden stellend erscheint.<br />
§ 4 Einzahlung der gezeichneten<br />
Einlage<br />
1. Erfüllt ein Treugeber die von ihm gem. Beitrittserklärung<br />
übernommene Einlageverpflichtung nicht fristgerecht, ist der<br />
Treuhänder berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe<br />
von bis zu 12 % p. a. zu verlangen. <strong>Die</strong> Geltendmachung eines<br />
weitergehenden Schadens auch durch die Beteiligungsgesell-<br />
64<br />
schaft bleibt davon unberührt. Dem Treugeber bleibt es vorbehalten,<br />
einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />
Der Treuhänder wird alternativ bevollmächtigt, im Namen<br />
und für Rechnung des Treugebers in Höhe der ausstehenden<br />
Einlageverpflichtung mit der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH einen Kontokorrentkredit zu marktüblichen<br />
Zinsen zu vereinbaren. Der Treuhänder wird beauftragt, die<br />
während des Bestehens des Kreditverhältnisses ihm (oder der<br />
Beteiligungsgesellschaft) zugunsten des jeweiligen Treugebers<br />
gutgebrachten Geldbeträge zur Bedienung dieses Kontokorrentkredites<br />
zu verwenden.<br />
2. Erbringt der Treugeber seine Einlage zzgl. 5 % Agio trotz<br />
Mahnung und Nachfristsetzung nicht oder nur teilweise, ist<br />
der Treuhänder berechtigt, von dem Treuhandauftrag bzw. der<br />
Annahme der Beitrittserklärung zurückzutreten und den<br />
Treugeber ggf. aus der Gesellschaft auszuschließen oder den<br />
gezeichneten Kapitalanteil auf die geleistete Einlage abzüglich<br />
5 % Agio herabzusetzen.<br />
3. <strong>Die</strong> mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft bzw. dem Rücktritt<br />
vom Treuhandvertrag entstehenden Kosten trägt der<br />
säumige Treugeber, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe<br />
des Agios des von ihm ursprünglich gezeichneten Kapitalanteiles,<br />
wobei es dem Treugeber vorbehalten bleibt, einen geringeren<br />
Schaden nachzuweisen.<br />
§ 5 Freistellungsanspruch des<br />
Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder hat Anspruch darauf, vom Treugeber von<br />
allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch<br />
übernommenen Gesellschaftsbeteiligung stehen.<br />
2. Der Treuhänder haftet im Außenverhältnis mit seiner im<br />
Handelsregister eingetragenen Hafteinlage. <strong>Die</strong> Freistellungsverpflichtung<br />
des Treugebers ist daher begrenzt bis zur Höhe<br />
seines Kapitalanteils i. S. des § 4 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Sie ist somit nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
ausgeschlossen, wenn der Kapitalanteil des Treugebers auf das<br />
Gesellschaftskonto eingezahlt und dem Treugeber nicht im<br />
Sinne von § 172 HGB zurückgewährt worden ist.<br />
Werden an den Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />
Barausschüttungen vorgenommen, während<br />
der Kapitalanteil des Treuhänders durch Jahresfehlbeträge<br />
oder frühere Barausschüttungen unter den Betrag der im<br />
Handelsregister eingetragenen Hafteinlage (= 50 % des Kapitalanteils)<br />
herabgemindert ist oder wird (vgl. § 172 HGB),<br />
lebt die Freistellungsverpflichtung des Treugebers bis zu der<br />
Höhe des an ihn auf diese Weise zurückgezahlten Kapitalanteils<br />
wieder auf, höchstens jedoch bis zu dem Betrag, um den<br />
der Stand des handelsrechtlichen Kapitalkontos unter den<br />
Betrag der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage,<br />
soweit sie im Innenverhältnis des Treuhänders zum Treugeber<br />
auf dessen Beteiligung entfällt, im Zeitpunkt der Inanspruchnahme<br />
herabgemindert ist.<br />
Im Falle seiner Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger<br />
aufgrund der gesetzlichen Kommanditistenhaftung ist<br />
der Treuhandkommanditist berechtigt, die Weiterleitung von<br />
Barausschüttungen an den Treugeber davon abhängig zu<br />
machen, dass dieser bis zur Höhe der auf ihn entfallenden<br />
Freistellungsverpflichtung dem Treuhänder Sicherheit leistet.<br />
§ 6 Selbstkontrahieren<br />
Der Treuhänder ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit. Er ist berechtigt, für Einzelaufgaben Untervollmachten zu<br />
erteilen.
§ 7 Rechtsstellung des Treugebers<br />
in der Gesellschafterversammlung<br />
1. Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />
der Beteiligungsgesellschaft teilzunehmen.<br />
2. Der Treugeber ist berechtigt, in der Gesellschafterversammlung<br />
der Beteiligungsgesellschaft das auf seine treuhänderische<br />
Gesellschaftsbeteiligung entfallende Stimmrecht selbst<br />
auszuüben.<br />
3. Der Treugeber kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten<br />
vertreten lassen.<br />
§ 8 Treuhandverwaltung<br />
1. Der Treuhänder verwaltet die treuhänderisch gehaltene<br />
Gesellschaftsbeteiligung als Treuhandkommanditist oder als<br />
Verwaltungstreuhänder der einzelnen Treugeber gem. diesem<br />
Treuhandvertrag und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.<br />
2. Der Treuhänder hat das Treuhandvermögen getrennt von<br />
seinem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten.<br />
3. Der Treuhänder wird alles, was er in Ausführung dieses Treuhandvertrages<br />
erlangt hat, an den Treugeber herausgeben,<br />
soweit ihm dies nach dem Treuhandvertrag gebührt, insbesondere<br />
wird er alle Barausschüttungen und Zuflüsse aus der<br />
Beteiligungsgesellschaft umgehend an die Treugeber anteilig<br />
entsprechend dem für jeden Treugeber gehaltenen Kapitalanteil<br />
weiterleiten.<br />
4. Der Treuhänder nimmt die steuerliche Beratung der Beteiligungsgesellschaft<br />
gem. gesondertem Vertrag wahr.<br />
5. Der Treugeber kann jederzeit die Herausgabe der treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung verlangen und seine Rechte als<br />
Direktkommanditist unmittelbar wahrnehmen. Der Treuhänder<br />
wird – soweit der Treugeber dem nicht ausdrücklich<br />
widerspricht – dann die Kommanditbeteiligung des Treugebers<br />
als dessen Stellvertreter verwalten. Der Treugeber verpflichtet<br />
sich, im Falle der Beendigung der treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung dem Treuhänder eine unwiderrufliche<br />
und über den Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht<br />
in öffentlich beglaubigter Form zur Anmeldung von allen<br />
Angelegenheiten zu erteilen, deren Eintragung in das Handelsregister<br />
der Kommanditist anzumelden verpflichtet ist.<br />
<strong>Die</strong> Kosten der Handelsregisteranmeldung sowie die Kosten<br />
der öffentlichen Beglaubigung trägt der Treugeber.<br />
§ 9 Rechenschaftsbericht<br />
1. Der Treuhänder erstattet den Treugebern anhand des durch<br />
einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
geprüften Jahresabschlusses sowie des Geschäftsberichtes<br />
der Komplementäre einen Bericht über das abgelaufene<br />
Geschäftsjahr.<br />
2. Der Treuhänder wird die Treugeber über alle wesentlichen<br />
Geschäftsvorgänge informieren.<br />
§ 10 Treugeberregister, Datenschutz<br />
1. Der Treuhänder führt über alle Treugeber ein Register mit<br />
ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten. Jeder<br />
Treugeber erhält nach Annahme seiner Beitrittserklärung von<br />
dem Treuhänder eine schriftliche Bestätigung über die Eintragung<br />
seiner Beteiligung in dieses Register.<br />
2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der<br />
Treuhänder Angaben über die übrigen Treugeber macht.<br />
Anderen Personen als den persönlich haftenden Gesellschaftern<br />
und dem Geschäftsbesorger darf der Treuhänder keine<br />
Der Treuhandvertrag<br />
Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung im Register<br />
erteilen, es sei denn, dass die Offenlegung gegenüber dem<br />
zuständigen Finanzamt, dem das Beteiligungsvorhaben finanzierenden<br />
Kreditinstitut oder einer anderen Bank im Zusammenhang<br />
mit der Eigenkapitalfinanzierung erfolgt.<br />
<strong>Die</strong>se Einschränkung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen, wenn diese<br />
als Berater der Beteiligungsgesellschaft oder des Treugebers<br />
tätig werden.<br />
3. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten zu seiner<br />
Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Gesellschaftsbeteiligung<br />
mitzuteilen.<br />
4. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass im<br />
Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf EDV-<br />
Anlagen gespeichert werden. Er ist damit einverstanden, dass<br />
die in die Platzierung des Eigenkapitals eingeschalteten Personen<br />
über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft –<br />
ohne personenbezogene Daten – informiert werden.<br />
§ 11 Haftung des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder handelt mit der berufsüblichen Sorgfalt. Er<br />
haftet dem Treugeber nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher<br />
Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen.<br />
2. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus<br />
welchem Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten<br />
bei den Vertragsverhandlungen – verjährt in 3 Jahren von<br />
dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist,<br />
soweit er nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung<br />
unterliegt.<br />
3. Schadenersatzansprüche hat der Treugeber innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Kenntniserlangung von<br />
dem Schaden gegenüber dem Treuhänder durch eingeschriebenen<br />
Brief geltend zu machen.<br />
4. Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den Eintritt<br />
der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft<br />
angestrebten steuerlichen Folgen. <strong>Die</strong> angestrebten<br />
steuerlichen Folgen stehen unter dem Vorbehalt der<br />
Anerkennung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.<br />
5. <strong>Die</strong> Vertragsparteien sind darüber einig, dass der Treuhänder<br />
keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft<br />
oder dafür übernimmt, dass die Vertragspartner<br />
der Beteiligungsgesellschaft die eingegangenen vertraglichen<br />
Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Insbesondere<br />
haftet der Treuhänder nicht für die Ertragsfähigkeit der<br />
Fondsobjekte der Beteiligungsgesellschaft, den Eingang der<br />
mit den Mietern vereinbarten Mieten oder für den Eintritt<br />
der vom Treugeber oder der Beteiligungsgesellschaft verfolgten<br />
sonstigen wirtschaftlichen Ziele.<br />
§ 12 Übertragung der Beteiligung<br />
1. Der Treugeber kann jederzeit die Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />
an Dritte übertragen. Mit der Übertragung der<br />
Rechte gehen gleichzeitig die Pflichten des Treugebers über,<br />
auch soweit sie vor der Übertragung entstanden sind.<br />
2. Der Treugeber hat die Übertragung seiner Beteiligung schriftlich<br />
dem Treuhänder mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />
die Anschrift des Rechtsnachfolgers bekannt zu geben.<br />
3. <strong>Die</strong> Übertragung von treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen<br />
ist nur im Ganzen oder in Teilbeträgen von jeweils vollen<br />
EURO 5.000 möglich. Im Falle einer Teilabtretung soll<br />
jedoch mindestens eine Restbeteiligung in Höhe von EURO<br />
10.000 nominal, treuhänderisch gehaltener oder verwalteter<br />
Gesellschaftsbeteiligung je Treugeber verbleiben.<br />
65
4. Bei der Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der<br />
Treugeberstellung auf einen Dritten gilt im übrigen § 21 des<br />
Gesellschaftsvertrages.<br />
5. Unbeschadet einer Übertragung oder sonstigen Verfügung<br />
über die Beteiligung ist die Beteiligungsgesellschaft berechtigt,<br />
alle Barausschüttungen an den Treuhänder mit schuldbefreiender<br />
Wirkung gegenüber dem jeweiligen Rechtsinhaber<br />
vorzunehmen.<br />
§ 13 Erbfolge<br />
1. Stirbt ein Treugeber, so wird die Treuhandschaft mit dessen<br />
Erbe bzw. Vermächtnisnehmer fortgesetzt.<br />
2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer haben einen<br />
gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Rechte<br />
aus dem Gesellschaftsanteil wahrzunehmen hat.<br />
Bis zur Benennung eines Bevollmächtigten ruhen sämtliche<br />
Rechte aus der treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsbeteiligung.<br />
<strong>Die</strong> Erbfolge ist durch Vorlage eines Erbscheines<br />
oder einer beglaubigten Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls<br />
mit beglaubigter Testamentsabschrift nachzuweisen.<br />
§ 14 Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />
1. Scheidet ein Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft aus, können die<br />
Treugeber entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
einen neuen Treuhandkommanditisten<br />
bestellen. Der hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber<br />
wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
gefasst.<br />
Das Treuhandverhältnis wird sodann mit dem neu gewählten<br />
Treuhandkommanditisten fortgesetzt.<br />
2. Der ausscheidende Treuhandkommanditist führt die Abstimmung<br />
durch. Scheidet er fristlos aus, wird die Abstimmung<br />
durch die persönlich haftenden Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />
durchgeführt.<br />
§ 15 Vergütung des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Treuhandschaft<br />
und der damit verbundenen Tätigkeiten von der Beteiligungsgesellschaft<br />
eine Treuhandvergütung gem. § 19 des<br />
Gesellschaftsvertrages.<br />
2. Zusätzliche Leistungen des Treuhänders zugunsten eines einzelnen<br />
Treugebers werden darüber hinaus diesem gesondert in<br />
Rechnung gestellt.<br />
66<br />
3. Für die Mitwirkung bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
bzw. der Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />
und die Änderung des Treugebervertrages – auch bei<br />
Gesamtrechtsnachfolgen – gilt eine Gebühr in Höhe von<br />
0,5 % des Nominalwertes zzgl. Umsatzsteuer der Beteiligung<br />
als vereinbart. Insoweit ist der Treuhänder zur Verrechnung<br />
von offenen Beträgen mit Ansprüchen des Treugebers, z. B.<br />
auf Barausschüttungen, berechtigt.<br />
§ 16 Dauer des Treuhandvertrages,<br />
Kündigung<br />
1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit der Beteiligung des<br />
Treuhänders als Treuhandkommanditist an der Beteiligungsgesellschaft<br />
geschlossen. Der Treugeber kann das Treuhandverhältnis<br />
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.<br />
2. Der Treuhänder kann das Treuhandverhältnis nur aus wichtigem<br />
Grunde kündigen. <strong>Die</strong> in § 23 des Gesellschaftsvertrages<br />
genannten Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
gelten als wichtige Gründe.<br />
3. <strong>Die</strong> Kündigung des Treuhandverhältnisses hat durch den<br />
Treugeber mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Kündigungen<br />
des Treuhänders haben schriftlich zu erfolgen.<br />
4. Bei Beendigung des Treuhandverhältnisses ist der Treuhänder<br />
verpflichtet, die treuhänderisch für den Treugeber verwaltete<br />
Kommanditbeteiligung in dem Umfang, wie sie dem Treugeber<br />
gebührt, an diesen herauszugeben bzw. an einen vom<br />
Treugeber benannten Dritten zu übertragen.<br />
§ 17 Personenmehrheit<br />
Soweit der Treuhänder nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />
einen Kapitalanteil an der Beteiligungsgesellschaft für mehrere<br />
Personen, insbesondere Ehegatten, gleichzeitig hält, übernehmen<br />
diese sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag und dem<br />
Gesellschaftsvertrag als Gesamtschuldner mit der Maßgabe, dass<br />
Tatsachen, die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners vorliegen<br />
oder eintreten, für oder gegen jeden von ihnen wirken. Sie bevollmächtigen<br />
sich hiermit für die Dauer dieses Vertrages gegenseitig,<br />
Erklärungen und Schriftstücke, die einem von ihnen zugehen,<br />
mit rechtsverbindlicher Wirkung gegen alle entgegenzunehmen.<br />
<strong>Die</strong> Abgabe von Erklärungen einschließlich der Stimmrechtsausübung<br />
durch einen der Treugeber wirkt für und gegen die gesamte<br />
Personenmehrheit.
Der Jahresabschluss 2006<br />
Der Jahresabschluss 2006<br />
<strong>Die</strong> Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss in Anlehnung an die Vorschriften<br />
des Handelsrechts für Kapitalgesellschaften gegliedert<br />
(§§ 266 und 275 HGB). Der von ihr aufgestellte Jahresabschluss<br />
wurde durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Erlbruch 38, 45657 Recklinghausen<br />
geprüft und mit dem nachstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerk<br />
des Abschlussprüfers versehen. <strong>Die</strong> Gesellschaft ist gemäß<br />
§ 264 a Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichtes<br />
nicht verpflichtet. <strong>Die</strong> Gesellschaft hat auf deren freiwillige<br />
Erstellung und Prüfung verzichtet.<br />
67
Der Jahresabschluss 2006<br />
69
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />
- unter Einbeziehung der Buchführung der <strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen<br />
<strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong> Vermögensverwaltung Nr. 33 KG, Vettweiß-Disternich, für das<br />
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. <strong>Die</strong> Buchführung und die Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und<br />
den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />
unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut<br />
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss wesentlich auswirken,<br />
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />
Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen<br />
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss<br />
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. <strong>Die</strong> Prüfung umfasst die Beurteilung<br />
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der persönlich<br />
haftenden Gesellschafter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.<br />
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />
Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />
geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht<br />
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrags.<br />
Recklinghausen, den 8. Mai 2007<br />
70
Erläuterungen zum<br />
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006<br />
Der Jahresabschluss 2006<br />
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften<br />
über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt.<br />
Im Geschäftsjahr 2006 erfolgten keine Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.<br />
<strong>Die</strong> Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.<br />
A. Bilanz zum 31. Dezember 2006<br />
I. Aktiva<br />
1. Das Anlagevermögen stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:<br />
31.12.2006 31.12.2005<br />
€ €<br />
Grund und Boden 3.786.354,00 3.786.354,00<br />
Gebäude 11.019.951,27 11.359.879,25<br />
Steuerlich begünstigte Baukosten 9.723.951,74 11.391.886,35<br />
Außenanlagen 126.800,39 151.342,40<br />
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.806.193,25 2.292.026,41<br />
26.463.250,65 28.981.488,41<br />
2. Der Ausweis betrifft das im Jahre 1995 erworbene Grundstück Monheimsallee 52 in <strong>Aachen</strong>, das mit dem<br />
<strong>Parkhotel</strong> "<strong>Quellenhof</strong>" bebaut ist.<br />
3. Das Anlagevermögen hat sich folgendermaßen entwickelt:<br />
31.12.2006<br />
€<br />
Stand 01.01.2006 28.981.488,41<br />
Zugänge 6.000,00<br />
Abschreibungen -2.524.237,76<br />
26.463.250,65<br />
4. Der Zugang betrifft mit € 6.000 ausschließlich die Geschäftsausstattung des in dem Hotel befindlichen<br />
Friseursalons. Im Rahmen des Mieterwechsels wurde das gesamte Inventar, welches<br />
sich zum Zeitpunkt der Übergabe auf der Mietfläche befand, von der Gesellschaft erworben.<br />
5. <strong>Die</strong> Abschreibung des Gebäudes erfolgt mit 2,5% p.a. <strong>Die</strong> steuerlich begünstigen Baukosten<br />
werden mit 10% p.a. abgeschrieben, soweit die übrigen Voraussetzungen des § 7 i EStG, insbesondere<br />
der Beitritt der Gesellschafter zu Beginn der Baumaßnahmen, erfüllt sind. Bei den<br />
Außenanlagen erfolgt die Abschreibung mit 8% p.a.<br />
71
72<br />
6. <strong>Die</strong> Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Einzelnen aus dem Anlagengitter zu<br />
ersehen, welches dem Jahresabschluss beigefügt ist.<br />
7. Das Umlaufvermögen beinhaltet Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in einer Gesamthöhe<br />
von T€ 34,3 sowie liquide Mittel in Höhe von T€ 1.495,1.<br />
8. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 5,6 handelt es sich um Forderungen<br />
gegen den ehemaligen Mieter des Friseursalons, die La Donna GmbH. <strong>Die</strong> Forderungen gegen Gesellschafter<br />
in Höhe von T€ 28,4 bestehen gegenüber der <strong>FUNDUS</strong> Fonds Verwaltungen GmbH und resultieren<br />
im Wesentlichen aus der Abrechnung gemäß dem Vertrag über die Vertriebs- und Platzierungsverpflichtung.<br />
<strong>Die</strong> sonstigen Vermögensgegenstände mit T€ 0,4 betreffen insbesondere Zinsforderungen<br />
aus Termingeldanlagen.<br />
9. Der auf der Aktivseite ausgewiesene Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Jahresende 1999<br />
valutierte Disagien. Im Berichtsjahr erfolgte die siebte lineare Aufwandsverrechnung über die Dauer des<br />
Zinsfestschreibungszeitraumes von acht Jahren.<br />
II. Passiva<br />
10. Auf der Passivseite der Bilanz werden unter dem Posten "A. Eigenkapital" die Einlagen der Gesellschafter<br />
ausgewiesen. Der Komplementär Herr Hans <strong>Die</strong>ter Rüblinger ist nicht am Kapital der Gesellschaft<br />
beteiligt.<br />
11. <strong>Die</strong> Zusammensetzung der Kapitalanteile stellt sich wie folgt dar:<br />
31.12.2006<br />
€ %<br />
Helmut Jagdfeld (Komplementär) 10.225,84 0,03<br />
Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner 30.453.639,15 84,83<br />
20 Direktkommanditisten 5.332.774,33 14,86<br />
fundus-Baubetreuung GmbH 40.903,35 0,11<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH, Köln 61.355,03 0,17<br />
35.898.897,70 100,00<br />
12. <strong>Die</strong> Höhe der Kapitaleinlagen bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.<br />
13. <strong>Die</strong> Kapitalrücklage resultiert aus § 5 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages, wonach alle Kommanditisten<br />
verpflichtet sind, ein Agio von 5 % der Einlage zu leisten. <strong>Die</strong> Rücklage wird zum 31. Dezember 2006 mit<br />
T€ 1.794,9 ausgewiesen.<br />
14. <strong>Die</strong> Entnahmen setzen sich aus den erfolgten Ausschüttungen in 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006<br />
von insgesamt € 7.487.996,87 und der Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag der Jahre 1995 bis<br />
2006 in Höhe von € 158.313,78 zusammen.<br />
15. Nach Abzug des Verlustvortrags von T€ 16.565 und des im Berichtsjahr entstandenen Jahresfehlbetrages<br />
von T€ 1.157 beträgt das Eigenkapital insgesamt T€ 12.326.
Der Jahresabschluss 2006<br />
16. <strong>Die</strong> zur Finanzierung der Baumaßnahmen am Kurmittelhaus beschlossene Kapitalerhöhung wurde dadurch<br />
sichergestellt, dass die <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH mit Vertrag vom 14. März 2001 die<br />
Verpflichtung übernommen hat, den bis zum 30. Juni 2002 nicht durch Beitrittserklärungen belegten Teil<br />
der Kapitalerhöhung zuzüglich Agio auf erste Anforderung der Berichtsgesellschaft oder der Treuhandkommanditistin<br />
selbst zu übernehmen oder alternativ der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe der Differenz<br />
der nicht belegten Kapitalerhöhung zu beschaffen oder selbst zu gewähren. <strong>Die</strong>se Verpflichtung wurde<br />
zunächst bis zum 31. Dezember 2004 verlängert. Nach Ablauf des Vertrages ist am 6. April 2006 mit Zustimmung<br />
der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 31. März 2006 ein neuer Vertrag zwischen<br />
der Berichtsgesellschaft und der <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH mit einer Laufzeit vom 1.<br />
Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2009 über die Platzierungsverpflichtung geschlossen worden. Danach<br />
übernimmt die <strong>FUNDUS</strong> FONDS Verwaltungen GmbH den bis dato nicht übernommen Betrag des<br />
Gesellschaftskapitals der Berichtsgesellschaft aufschiebend befristet bis zum 31. Dezember 2009, im<br />
Falle der Ausübung eines vereinbarten Optionsrechts bis zum 31. Dezember 2012, auflösend bedingt<br />
hinsichtlich derjenigen Kapitalanteile, die durch Dritte übernommen werden.<br />
Dem Treuhänder wurden zur beschlossenen Kapitalerhöhung von € 12.168.746,77 bis zum<br />
31. Dezember 2006 Beitrittserklärungen im Gesamtbetrag von € 2.664.925,42 vorgelegt.<br />
<strong>Die</strong> <strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen GmbH hat mit dem am 6. April 2006 geschlossenen Vertrag weiterhin<br />
die Verpflichtung übernommen, der Berichtsgesellschaft den liquiden Nachteil, der ihr dadurch entsteht,<br />
dass sie Teilbeträge der vorgesehenen Kapitalerhöhung durch Bankkredite zwischenfinanzieren muss<br />
oder Liquidität in Folge der noch nicht abgeschlossenen Kapitalerhöhung noch nicht zur verzinslichen<br />
Anlage zur Verfügung steht, auszugleichen. <strong>Die</strong> Abrechnung dieser Vereinbarung erfolgte im Berichtsjahr.<br />
Der Gesellschaft steht hieraus ein Anspruch von € 39.382,26 zu, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen<br />
enthalten ist.<br />
17. Das eingetragene Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt € 17.904.448,69. In der Bilanz zum 31.<br />
Dezember 2006 wird ein Eigenkapital von € 12.325.574,74 ausgewiesen. Für das Jahr 2006 ist eine weitere<br />
Ausschüttung von T€ 1.435 vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung geplant.<br />
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 172 Abs. 4 HGB die Einlage eines Kommanditisten insoweit als<br />
nicht geleistet gilt, als der Kommanditist Gewinnanteile entnimmt oder andere Entnahmen tätigt, soweit<br />
durch die Entnahme der Kapitalanteil unter die im Handelsregister eingetragene Einlage gemindert wird.<br />
18. <strong>Die</strong> sonstigen Rückstellungen wurden für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von T€ 27,6, für<br />
Jahresabschlussprüfung in Höhe von T€ 10,2, für Eintragungskosten im Handelsregister in Höhe von<br />
T€ 3,4, für noch ausstehende Verwaltungsratsvergütungen in Höhe von T€ 3,8 und für Nebenkostenerstattungen<br />
in Höhe von 10,5 gebildet.<br />
19. Der Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhaltet zum 31. Dezember 2006 mit<br />
T€ 8.521,5 Verbindlichkeiten aus Endfinanzierung für das Objekt "<strong>Quellenhof</strong>" und mit T€ 7.073,3 Verbindlichkeiten<br />
aus Zwischenfinanzierung für die Umbaumaßnahmen des Kurmittelhauses sowie zum Jahresende<br />
noch nicht abgebuchte Zins- und Tilgungsleistungen (T€ 72,8).<br />
20. Zur Finanzierung des Objektes "<strong>Quellenhof</strong>" gehörende Disagien wurden zum 27. Dezember 1999 in<br />
Höhe von T€ 869,2 valutiert. Der Zinssatz der Darlehen ist mit 5,16 % p.a. bis zum Jahr 2007 festgeschrieben.<br />
<strong>Die</strong> Tilgung der Darlehen erfolgt ab dem 31. März 2008 mit einer Rate von 1,5 % zuzüglich<br />
ersparter Zinsen. <strong>Die</strong> Besicherung erfolgt durch Grundschulden auf dem <strong>Parkhotel</strong> "<strong>Quellenhof</strong>".<br />
73
74<br />
21. Als Konditionen für die Darlehen zur Finanzierung der Umbaumaßnahmen Kurmittelhaus wurden eine<br />
Zinsfestschreibung auf 4,65 % bis zum 31. Dezember 2009 vereinbart. <strong>Die</strong> Tilgung erfolgt seit dem<br />
01. Januar 2005 mit einer Rate von 1 % (Darlehen Kreissparkasse Heinsberg, Sparkasse <strong>Aachen</strong>) bzw.<br />
1,5 % (Darlehen Sparkasse Düren) zuzüglich ersparter Zinsen. Ab dem 1. April 2008 wird auch die Tilgung<br />
der Darlehen bei der Sparkasse <strong>Aachen</strong> und der Kreissparkasse Heinsberg mit 1,5% erfolgen. Zum<br />
Ende der Zinsbindungsfrist am 31. Dezember 2009 sind die Darlehen der Zwischenfinanzierung vollständig<br />
zurückzuzahlen. <strong>Die</strong> Besicherung erfolgt über nachrangige Grundschulden auf dem <strong>Parkhotel</strong> "<strong>Quellenhof</strong>".<br />
22. Sonstige Verbindlichkeiten betreffen vor allem Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt aus<br />
den Umsatzsteuer-Voranmeldungen November und Dezember 2006 sowie der Umsatzsteuerjahreserklärung<br />
(T € 38,4).
B. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom<br />
1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006<br />
23. <strong>Die</strong> Umsatzerlöse setzen sich aus den Miet- und Nebenkosteneinnahmen zusammen. <strong>Die</strong> Entwicklung<br />
und der Vorjahresvergleich sind folgender Aufstellung zu entnehmen:<br />
2006 2005<br />
T€ T€<br />
Mieteinnahmen 2.483,5 2.341,9<br />
Nebenkosteneinnahmen 127,3 122,5<br />
2.610,8 2.464,4<br />
24. Aufgrund der vertraglich fixierten Pachterhöhung ab dem 1. September 2005 konnten die Umsatzerlöse<br />
für die Verpachtung des Hotels im Berichtsjahr um T€ 146,4 auf T€ 2.610,8 gesteigert werden. Im Geschäftsjahr<br />
kam mit der Hauptpächterin (The NewGen Hotels AG, ehemals Dorint AG) nur die Mindestmiete<br />
und nicht die umsatzabhängige Pacht und die vom Betriebsergebnis II der Pächterin abhängige<br />
Pacht zum Tragen.<br />
25. <strong>Die</strong> sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich folgendermaßen zusammen:<br />
Der Jahresabschluss 2006<br />
2006 2005<br />
€ €<br />
Vorsteuererstattung lt. Betriebsprüfung für 1998 0,00 61.355,39<br />
Zuschreibung (Hoteleinrichtung) 0,00 57.357,24<br />
Ausgleichsanspruch Platzierungsverpflichtung FFV GmbH 39.382,26 30.294,04<br />
Erstattung von Versicherungen (Rohrbruch) 0,00 1.977,54<br />
Sonstiges 1.537,49 35,03<br />
40.919,75 151.019,24<br />
26. <strong>Die</strong> Aufwendungen für Hausbewirtschaftung haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:<br />
2006 2005<br />
€ €<br />
Versicherungen 74.033,34 73.860,37<br />
Wasser/Abwasser 54.449,13 51.009,54<br />
Öffentliche Abgaben 2.357,10 2.053,35<br />
Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen 43.217,63 13.269,64<br />
Rohrbruch 0,00 2.977,54<br />
174.057,20 143.170,44<br />
27. <strong>Die</strong> Abschreibungen auf Sachanlagen betragen im Berichtsjahr € 2.524.237,76. Bezüglich der Zusammensetzung<br />
verweisen wir auf das beigefügte Anlagengitter.<br />
75
76<br />
28. <strong>Die</strong> sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich wie folgt entwickelt:<br />
2006 2005<br />
€ €<br />
Geschäftsbesorgung 68.296,52 64.402,78<br />
Steuerberatungskosten 47.807,56 45.081,95<br />
Treuhandschaft 20.968,20 19.320,83<br />
Jahresabschlussprüfung 10.225,00 10.225,00<br />
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten 18,00 9.679,50<br />
Gutachten- / Beratungskosten 19.131,03 0,00<br />
Vermietungsprovisionen 5.241,06 0,00<br />
Komplementärvergütung 10.413,29 9.367,68<br />
Vertriebsauftrag 0,00 8.450,00<br />
Nicht abzugsfähige Vorsteuern 5.146,43 4.791,56<br />
Verwaltungsrat 4.094,11 3.185,46<br />
Gesellschafterversammlung 2.729,57 1.703,10<br />
Nebenkosten des Geldverkehrs 617,73 835,44<br />
Sonstiges 1.108,07 180,00<br />
195.796,57 177.223,30<br />
29. <strong>Die</strong> sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von T € 33,1 (Vorjahr T € 31,2) beinhalten Kontokorrent-<br />
und Festgeld-/Tagesgeldzinsen.<br />
30. Zinsen und ähnliche Aufwendungen werden in folgender Höhe ausgewiesen:<br />
2006 2005<br />
€ €<br />
Endfinanzierung 439.711,04 439.711,04<br />
Aufwandsverrechnung Damnum 106.519,15 106.519,15<br />
Sonstige Zinsen 97,30 277,87<br />
Zwischenfinanzierung 331.123,17 335.078,72<br />
877.450,66 881.586,78<br />
31. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weist einen Saldo in Höhe von<br />
T € -1.086,7 (Vorjahr T € -1.102,1) aus. Nach Berücksichtigung der Grundsteuern in Höhe von T € 69,8<br />
ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T € -1.156,5 (Vorjahr T € -1.171,9).
Für die Gestattung der Veröffentlichung dieses Verkaufsprospekts<br />
nach dem Verkaufsprospektgesetz müssen alle in der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
geforderten Angaben<br />
im Prospekt enthalten sein. Für den Fall, dass geforderte<br />
Angaben nicht gemacht werden können, sind in dem Verkaufsprospekt<br />
Negativtestate aufzunehmen.<br />
Soweit Negativtestate den Abschnitten im Verkaufsprospekt<br />
zugeordnet werden konnten, enthalten die Abschnitte entsprechende<br />
Hinweise. Nachfolgend sind alle weiteren Negativtestate<br />
aufgeführt.<br />
◆ Ist der Emittent eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien, muss der Verkaufsprospekt über das Kapital<br />
des Emittenten zusätzlich den Nennbetrag der umlaufenden<br />
Wertpapiere, die den Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrechte<br />
auf Aktien einräumen, angeben. Daneben muss der Emittent<br />
die Bedingungen und das Verfahren für den Umtausch oder den<br />
Bezug nennen. Der Emittent ist keine Aktiengesellschaft oder<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien und kann deshalb keine<br />
Angaben zum Nennbetrag der umlaufenden Wertpapiere, die<br />
den Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien einräumen,<br />
machen und keine Bedingungen und das Verfahren für<br />
den Umtausch oder den Bezug nennen.<br />
Negativtestate<br />
Negativtestate<br />
◆ Es gibt keine sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den<br />
Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />
Angebotes der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.<br />
Daher können keine Angaben für sonstige Personen zu Name,<br />
Geschäftsanschrift, Funktionen, Gesamtbezüge, Tätigkeit für<br />
Vertriebsunternehmen oder Unternehmen, die dem Emittenten<br />
Fremdkapital geben oder mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />
betraut sind, gemacht werden.<br />
◆ Für das Anlageobjekt sind keine Bewertungsgutachten bekannt.<br />
◆ Nach Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 wurde<br />
keine Zwischenübersicht veröffentlicht (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />
3 VermVerkProspV).<br />
Seit dem Stichtag 31.12.2006 haben sich wesentliche Änderungen<br />
durch die weitere Platzierung des Kommanditkapitals und die<br />
Tilgung von Darlehen ergeben. Das bis zum 31.08.2007 platzierte<br />
Kommanditkapital bzw. die Höhe der zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />
valutierenden Darlehen sind auf den Seiten 34 f.<br />
aufgeführt.<br />
Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Änderungen<br />
eingetreten.<br />
77
Wenn Sie sich zur Beteiligung entschlossen haben, füllen Sie bitte<br />
die Beitrittserklärung und Widerrufsbelehrung vollständig aus<br />
und senden Sie diese an<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH,<br />
Kölnstraße 89, 52351 Düren,<br />
oder reichen Sie die Zeichnungsscheine über Ihren persönlichen<br />
Berater ein.<br />
Zeichnungsfrist<br />
<strong>Die</strong> Zeichnungsfrist für dieses Beteiligungsangebot beginnt ein<br />
Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes gemäß<br />
§ 9 VerkProspG und endet mit der Vollplatzierung. <strong>Die</strong> vorzeitige<br />
Schließung des Fonds ist nicht vorgesehen. Wird die Einlage<br />
nicht in voller Höhe erbracht, sind der persönlich haftende<br />
Gesellschafter oder der Treuhänder im Namen der Gesellschaft<br />
berechtigt und bevollmächtigt, die Einlage des in Verzug geratenen<br />
Gesellschafters auf den Betrag der geleisteten Zahlung, abzgl.<br />
5 % Agio, herabzusetzen.<br />
Beitritt<br />
<strong>Die</strong> Beitrittserklärungen werden in der Reihenfolge des Posteinganges<br />
registriert und anschließend im Original zur Annahme an<br />
den Treuhandkommanditisten gesandt. Von dort erhalten Sie die<br />
Annahmebestätigung und ggf. weitere Informationen. <strong>Die</strong><br />
Annahmebestätigung dokumentiert die Aufnahme des Treugebers<br />
in das beim Treuhänder geführte Treugeberregister.<br />
Aufnahme in die Beteiligungsgesellschaft<br />
Der Treuhänder wird die Aufnahme in die Beteiligungsgesellschaft<br />
bewirken.<br />
Der Beteiligungsbetrag zzgl. 5 % Agio ist nach Vorlage der<br />
Beitrittserklärung und Aufforderung durch den Treuhänder auf<br />
das Konto Nr. 09 797 403 00 bei der Dresdner Bank AG in Köln<br />
(BLZ 370 800 40) einzuzahlen.<br />
Fälligkeit der Einzahlung der<br />
Beteiligungssumme<br />
100 % zzgl. 5 % Agio auf die Beteiligungssumme nach Annahme<br />
der Beitrittserklärung.<br />
Nicht fristgerechte Einzahlungen können Fälligkeitszinsen<br />
bis zu 12 % p. a. auslösen. Bitte machen Sie in jedem Fall Angaben<br />
zur beabsichtigten Finanzierung des Beteiligungsbetrages.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Sofern Sie einen Beitritt als Direktkommanditist wünschen, kreuzen<br />
Sie bitte die entsprechende Stelle in der Beitrittserklärung an.<br />
Sie erhalten dann eine Vollmacht für die Handelsregistereintragung,<br />
die Sie nach der Beglaubigung durch Ihren Notar an den<br />
Treuhandkommanditisten senden.<br />
Übertragung<br />
Der Gesellschafter kann jederzeit seinen Anteil an der Gesellschaft<br />
bzw. die Rechte aus dem Treuhandverhältnis unter Beachtung<br />
der Regelungen im Gesellschaftsvertrag durch Abtretung auf<br />
Dritte übertragen, soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter<br />
78<br />
<strong>Die</strong> Abwicklung<br />
dem Betrag der Mindestbeteiligung von € 25.000,00 entstehen.<br />
<strong>Die</strong> Übertragung bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.<br />
Sie ist lediglich den persönlich haftenden Gesellschaftern anzuzeigen.<br />
Es hat sich noch kein institutionalisierter Zweitmarkt<br />
etabliert, so dass die jederzeitige Veräußerbarkeit des Anteils<br />
nicht gewährleistet ist.<br />
Kosten des Anlegers<br />
Neben dem Agio in Höhe von 5 % auf die Beteiligungssumme hat<br />
der Anleger, der sich als Direktkommanditist beteiligt, die Kosten<br />
der notariellen Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht (ca.<br />
€ 150,00) zu tragen. Für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
fällt gemäß § 15 Ziffer 3 des Treuhandvertrages eine Gebühr in<br />
Höhe von 0,5 % des Nominalwertes der Beteiligung zzgl. USt an.<br />
Weitere Kosten für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung<br />
der Vermögensanlage – mit Ausnahme von individuellen<br />
Leistungen zu Gunsten eines Beteiligten (wie z. B. Mehraufwand<br />
wegen fehlender Belege für Sonderwerbungskosten, Mehraufwand<br />
wegen nicht bekannt gegebener Adressänderung o. Ä. –<br />
nach Aufwand, im Regelfall derzeit je ca. € 50,00 zzgl. USt) - fallen<br />
für den Anleger nicht an.<br />
Zahlstelle im Sinne des § 4 Ziffer<br />
4 VermVerkProspV<br />
Nach dem Beteiligungskonzept und den treuhandvertraglichen<br />
Bestimmungen wird die Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bergstraße 2, 52391 Vettweiß,<br />
sämtliche Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft an die Gesellschafter<br />
und Treugeber ausführen. Sie ist somit Zahlstelle im<br />
Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV.<br />
Angabenvorbehalt<br />
<strong>Die</strong> Angaben, Entwicklungsprognosen und Berechnungen wurden<br />
vom Anbieter zusammengestellt.<br />
Alle Angaben beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften, dem aktuellen<br />
Stand der Rechtsprechung und einschlägigen Erlassen der<br />
Finanzverwaltung. Eine Haftung für Abweichungen durch künftige<br />
wirtschaftliche Entwicklungen, durch Änderungen der rechtlichen<br />
Grundlagen – Gesetze, Erlasse, Rechtsprechung – sowie<br />
durch Dispositionskorrekturen im Gesamtinteresse kann nicht<br />
übernommen werden.<br />
Vom Prospektinhalt abweichende Angaben sind nur verbindlich<br />
bei schriftlicher Bestätigung durch die Beteiligungsgesellschaft.<br />
Für versehentlich unrichtige oder unvollständige Prospektangaben<br />
haftet der Anbieter des Beteiligungsangebotes gegenüber<br />
dem Anleger oder der Beteiligungsgesellschaft nur bei Vorsatz<br />
oder grober Fahrlässigkeit. Ersatzansprüche wegen unrichtiger<br />
oder auch unvollständiger Prospektangaben gegen den Anbieter,<br />
verjähren nach Ablauf von 6 Monaten nach Kenntniserlangung<br />
des Beteiligten von einem Prospektangabenfehler oder einer<br />
Unvollständigkeit des Prospektes, spätestens jedoch 3 Jahre nach<br />
Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft.<br />
Mit der Beitrittserklärung gibt der Beteiligte sein Einverständnis<br />
zu dem vorstehenden Angabenvorbehalt.
Erklärung des Anbieters<br />
Alle Angaben beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen, den geltenden<br />
gesetzlichen Vorschriften, dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und einschläggen Erlassen<br />
der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Eine Haftung für Abweichungen<br />
durch künftige wirtschaftliche Entwicklungen, durch Änderungen der rechtlichen<br />
Grundlagen – Gesetze, Erlasse, Rechtsprechung – kann nicht übernommen werden.<br />
Nach unserem Wissen sind die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und es wurden keine<br />
wesentlichen Umstände ausgelassen.<br />
Für den Inhalt des Verkaufsprospektes übernehmen wir gemäß vorstehender Ausführungen die<br />
Verantwortung.<br />
31.08.2007<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />
Anno August Jagdfeld, Geschäftsführer<br />
Impressum<br />
Emittent:<br />
<strong>FUNDUS</strong> Fonds-Verwaltungen Immobilien-Anlagen <strong>Parkhotel</strong> <strong>Quellenhof</strong><br />
Vermögensverwaltung Nr. 33 KG<br />
ISIN DE000 981 353 5 (Wertpapier-Kenn-Nr. 981 353)<br />
Anbieter des Beteiligungsangebotes:<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />
Kölnstraße 89, D-52351 Düren<br />
Telefon: 02421/49558-5207<br />
Telefax: 02421/49558-5219<br />
E-Mail: info@fundus.de<br />
Internet: www.fundus.de<br />
Datum der Prospektaufstellung: 31.08.2007<br />
Gestaltung und Satz: KONTUR Medienteam, Bergisch Gladbach<br />
Druck: Schmittdruck GmbH & Co. KG, Essen<br />
Fotos/Illustrationen:<br />
AVIA Luftbild, <strong>Aachen</strong>: S. 10<br />
Isselstein, Ben, <strong>Aachen</strong>: Titel, 3, 14, 15 oben, 16 oben, 19<br />
Foto- und Kunstverlag, <strong>Aachen</strong> S. 27<br />
Goecke, Monika, Bielefeld, © by Tammen GmbH, Osnabrück:<br />
S. 5, 12, 13, 25 unten<br />
Guntli, Reto, © amj design, Berlin: 20, 21, 22, 23, 24, ,25 oben (2x)<br />
KONTUR Medienteam, Köln: S. 11, Mitte<br />
Dorint AG, Mönchengladbach: S. 2, 4, 15 unten, 16 unten, 17, 18<br />
Stöhr, Karl, München: S. 26<br />
Stadtkarte: ZEFA, Kober Verlag, Düsseldorf: S. 11 unten<br />
Copyright: <strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH<br />
Der Prospekt erscheint ausschließlich in deutscher Sprache ist in seinem gesamten Inhalt urheberrechtlich<br />
geschützt. Ganze oder auszugsweise Veröffentlichung, Abdruck, Ablichtung oder Speicherung auf<br />
Datenträger oder die Übertragung in eine andere Sprache ist nur mit schriftlicher Genehmigung der<br />
<strong>FUNDUS</strong> FONDS-Verwaltungen GmbH zulässig.<br />
79
Kölnstraße 89 · 52351 Düren · Telefon (0 24 21) 4 95 58-52 07 · Telefax (0 24 21) 4 95 58-52 19<br />
fundus@fundus.de · www.fundus.de