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TÄTIGKEITSBERICHT 2011 - Ombudsmann des Kanton Zürich

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Viel Aufwand für einen«Neuanfang ohne Betreibungen»Fall 2FinanzdirektionDas <strong>Kanton</strong>ale Steueramt begründetseine klare Praxis im Zusammenhangmit der Löschung von Einträgen imBetreibungsregister wie folgt: DasBetreibungsregister gebe Auskunftüber die Solvenz und Zahlungsmoraleiner Person oder Firma. Dritte, dievor dem Eingehen neuer Geschäftsbeziehungenihrer Sorgfaltspflichtnachkommen und eine Auskunft ausdem Betreibungsregister einholten,könnten sich damit vor möglichemSchaden bewahren. Die DienstabteilungBun<strong>des</strong>steuer stimme <strong>des</strong>halbeiner Löschung nur dann zu,wenn die Betreibung aufgrund einesFehlers <strong>des</strong> Steueramtes oder aufGrund aussergewöhnlicher Umständebeim Pflichtigen erfolgt sei.Eine Praxis mit Quasi-Anspruch aufLöschung der Betreibung setze eindeutigfalsche Signale. Ein notorischsäumiger Schuldner hätte keine Motivation,pünktlich zu bezahlen, undandere Gläubiger könnten wegen<strong>des</strong> unwahren Gehalts <strong>des</strong> Betreibungsregistersüber die Solvenz undZahlungsmoral eines Betriebenengetäuscht werden.Aufgrund verschiedener (persönlicher undgesundheitlicher) Schwierigkeiten hattesich Z verschuldet. Seine LebenspartnerinA will ihm einen Neustart ermöglichen, dernicht mit Betreibungen und Pfändungenbelastet ist. Z zieht zu A und wechselt dieWohngemeinde. Ziel von A ist es, sämtliche,über Jahre hinweg aufgelaufenenSchulden von Z mit eigenen Mitteln zutilgen. Sie setzt dafür über Fr. 35’000 Erspartesein. Schliesslich sind noch Steuerforderungenam bisherigen Wohnortund bei der Direkten Bun<strong>des</strong>steuer offen.A stellt am 18. Juni beim <strong>Kanton</strong>alen Steueramtein Erlassgesuch, worin sie unteranderem Folgen<strong>des</strong> festhält: «Da [Z] keinefinanziellen Mittel zur Verfügung stehen,die alten Posten auszugleichen, werdeauch ich meinen Beitrag zur Schuldenregulierungvon [Z] leisten und werde vonmeinem eigenen Einkommen/Vermögenoffene Posten von [Z] begleichen undmich um die Löschungen der Betreibungenkümmern, um ihm einen Neuanfangohne Betreibungen zu ermöglichen.»Am 21. Juli tritt die Abteilung DirekteBun<strong>des</strong>steuer auf ein Erlassgesuch nichtein, weil Erlass nur bis zur Zustellung <strong>des</strong>Zahlungsbefehls beantragt werden kann.«Es ist mein Bestreben, dass keineweiteren Betreibungen eingehen, und ichwerde mich auch in Zukunft persönlichum alle finanziellen und administrativenAngelegenheiten kümmern, da mirHerr (…) […] für sämtliche Behörden undAngelegenheiten Vollmachtenausgestellt hat.»Bereits am 30. Juli stellt das Betreibungsamt<strong>des</strong> neuen Wohnortes – auf Veranlassung<strong>des</strong> <strong>Kanton</strong>alen Steueramtes – Z diePfändungsankündigung zu.Nach Angaben von A liegen zwischendem Empfang <strong>des</strong> abgelehnten Erlassgesuches(am 26. Juli) und dem Empfangder Pfändungsankündigung (am 30. Juli)bloss vier Arbeitstage. A ist währenddieser Zeit nachweislich selber gesund-– 16 –

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