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Download Merkblatt - Sozialfonds

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Wieso eine überobligatorische Vorsorgelösung Schliessen von VorsorgelückenGrundsätzlich reichen die 1. Säule und die obligatorische betriebliche Personalvorsorge als Vorsorgeschutz für dieeinzelnen Arbeitnehmer nicht aus. Die Hauptgründe sind, dass sich die Leistungen aus der 1. Säule auf ein bestimmtesMaximum beschränken und in der obligatorischen Grundversicherung der betrieblichen Personalvorsorge unteranderem aufgrund entsprechender Grenzwerte relativ geringe Leistungen fliessen. ÜberobligatorischeVorsorgelösungen sind somit von zentraler Bedeutung für jeden Arbeitnehmer. Todesfallkapital wird zusätzlich ausbezahltEin wesentlicher Unterschied zur obligatorischen Versicherung ist, dass im Todesfall einer überobligatorischversicherten Person zusätzlich das Todesfallkapital ausbezahlt wird. Dies unabhängig davon, ob eineLebenspartnerrente fällig wird. Das Todesfallkapital entspricht dem vorhanden Altersguthaben zum Zeitpunkt desTodes. Für die Hinterbliebenen bedeutet dies, dass in jedem Fall ein zusätzliches Kapital zur Verfügung steht, umgewisse finanzielle Regelungen (bspw. Abzahlung Hypothek) vornehmen zu können. Steuern sparen – Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbarIn Liechtenstein kennt man grundsätzlich keine steuerprivilegierte 3. Säule. Dies führt dazu, dass die Versicherungsprämienin der 3. Säule nur im Rahmen der allgemeinen Versicherungsabzüge vom steuerbaren Einkommenabgezogen werden können, welche ohnehin in der Regel ausgeschöpft sind. Hingegen sind Beiträge der betrieblichenPersonalvorsorge vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar, sofern diese der Vorsorge dienen. Aussteuerlicher Sicht ist es somit von Vorteil, eine gute Vorsorgelösung in der 2. Säule zu haben.Weitere vorteilhafte Vertragsbestandteile Lernende sind prämienbefreit versichertLernende sind in der Regel nicht pensionskassenpflichtig. Da diese Beschäftigten grundsätzlich ebenfalls einenVorsorgeschutz benötigen, versichert der <strong>Sozialfonds</strong> die Lernenden freiwillig und prämienbefreit. Im Schadensfallerhält eine lernende Person bei voller Invalidität eine jährliche Invalidenrente von CHF 10‘000.00. MindestverzinsungAls einzige liechtensteinische Pensionskasse sieht die Stiftung <strong>Sozialfonds</strong> eine Mindestverzinsung der Alterskapitalienvor.Sinnvolle Vorsorgelösungen eines UnternehmensIn der betrieblichen Personalvorsorge herrscht der Grundsatz der Kollektivität. Dies bedeutet, dass aus Sicht desGesetzgebers alle Personen bzw. Personengruppen innerhalb eines Betriebes gleich behandelt werden müssen. Aus derVorsorgeperspektive gesehen macht es Sinn, Personengruppen zu bilden, welche eines ähnlichen Vorsorgeschutzesbedürfen. Für die einzelnen Personengruppen können anschliessend gezielte Vorsorgelösungen ausgearbeitet werden.Beispiele für Personengruppen sind Geschäftsleitung, Kader, verheiratete Mitarbeiter, nicht verheiratete Mitarbeiter usw.© <strong>Sozialfonds</strong>, erstellt im Juni 2013

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