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Häuser Alle

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Versprochen!<br />

Garantie ist garantiert<br />

Joda ® Holzhäuser sind hochwertige<br />

Naturprodukte aus ausgesuchtem<br />

nordischen Nadelholz.<br />

Der Umwelt zuliebe verwenden<br />

wir übrigens fast nur Hölzer aus<br />

nach haltiger Forstwirtschaft.<br />

Un se re strengen Qualitätsnormen<br />

(mit internen Prüf- und Gütebedingungen)<br />

streben nach<br />

Grüne Paragraphen!<br />

Dürfen Sie das, ein Gartenhäuschen<br />

bauen? In der Regel eindeutig<br />

ja, aber es ist reine Ländersache,<br />

das Baurecht.<br />

In Hamburg gelten ganz andere<br />

Paragraphen und Vorschriften<br />

als in München. Für Gartenhäuser<br />

in Berlin muss kein Bauantrag<br />

gestellt werden, falls die Grundfl<br />

äche 10 m 2 nicht übersteigt.<br />

Anders in Nordrhein-Westfalen:<br />

Dort sind <strong>Häuser</strong>, welche nur für<br />

einen gelegentlichen Aufenthalt<br />

vorgesehen sind und maximal<br />

30 m 3 umbauten Raum enthalten,<br />

genehmigungsfrei. Bayern<br />

ist mit 75 m 3 umbauten Raum<br />

noch großzügiger, erlaubt aber<br />

optimaler Qualität eines jeden<br />

Joda ® Gartenhauses. Mit einer<br />

fünfjährigen Garantie auf Konstruktion,<br />

Funktionsbeschläge<br />

und Verarbeitung will Joda ®<br />

diesen Anspruch zusätzlich untermauern<br />

und Ihnen noch mehr<br />

Sicherheit geben. Innerhalb der<br />

fünf Garantie-Jahre werden<br />

genehmigt<br />

dafür keine Feuerungsanlagen.<br />

Der Baurecht-„Dschungel“ macht<br />

es fast unmöglich, einen echten<br />

Überblick zu verschaffen, welche<br />

alle berechtigten Beanstandungen<br />

wie nachweisliche Material-<br />

und Verarbeitungsfehler<br />

(ausgenommen Farbanstriche)<br />

zum Zeitpunkt der Lieferung<br />

behoben, sofern die <strong>Häuser</strong> mit<br />

gebrauchsüblicher Beanspruchung<br />

und Pfl ege genutzt werden.<br />

Versprochen!<br />

„Bauwerke“ Sie ohne Genehmigung<br />

in Ihren Garten setzten<br />

dürfen. Wer selber recherchieren<br />

möchte: Das örtliche Bauamt<br />

kennt sich aus. Dort erfahren<br />

Sie, wie man bauen darf.<br />

Bitte beachten Sie: Auch für eigentlich<br />

genehmigungsfreies<br />

Bauen gelten lokale Bauvorschriften,<br />

ggf. Bebauungspläne,<br />

Baugrenzen und natürlich das<br />

Nachbarschaftsrecht. Bei aufwändigen<br />

Vorhaben kann es<br />

sinnvoll sein, eine sogenannte<br />

Bauvoranfrage zu stellen oder<br />

einen Architekten um Hilfe zu<br />

bitten.

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