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„Der Jäger und sein Recht“ Crash-Kurs: Waffenrecht - Wild und Hund

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A. Sichere VerwahrungEntfernung eines wesentlichenTeiles <strong>und</strong>/oder Anbringung einerAbzugsverriegelung).Geplant: Bei nur kurzfristigemVerlassen des Fahrzeugs (zumBeispiel Essen, Tanken, Einkaufen,Schüsseltreiben) genügt es,dass die Waffe <strong>und</strong> Munition imFahrzeug so verschlossen werden,dass „keine Rückschlüsse auf dieArt des Inhalts“ erkennbar sind. ImHotel soll es bei einem nur kurzfristigenVerlassen des Zimmersausreichen, dass die Waffen <strong>und</strong>Munition in einem verschlossenenTransportbehältnis oder in einemverschlossenen Schrank aufbewahrtwerden.§ 36 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 2 WaffG§ 13 Abs. 11 AWaffVNr. 36.2 Entwurf WaffVwVMitnehmen der Waffe unterständiger Aufsicht „am Mann“.Kein Zurücklassen der Waffe <strong>und</strong>Munition in der verschlossenenKanzel, Jagdhütte oder im Kfz.Jagdhütte: Bis zu drei Langwaffenin Sicherheitsbehältnis I erlaubt.§ 36 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 WaffG§ 13 Abs. 6 <strong>und</strong> Abs. 11 AWaffVEinhandmesser <strong>und</strong> Messer mitfeststehender Klinge über 12 cm:Erlaubt: Erwerb <strong>und</strong> Besitz ab 18Jahren, sofern sie keine verbotenenGegenstände sind.Verboten: Zugriffsbereites Führenaußerhalb des eigenen Besitztums.Ausnahmen: Zur befugten Jagdausübung<strong>und</strong> Jagdschutz einschließlichHin- <strong>und</strong> Rückfahrt.Sonstiger Transport nur in verschlossenemBehältnis.Verwahren: In sicherem Behältnisunter Verschluss.§§ 42a, 52 Abs. 3 Nr. 1, 36 WaffGAnlage 2, Nr. 1.4.116B. Führen <strong>und</strong> TransportierenBüchsenmacher) muss die Waffe„transportiert“ werden, d. h. vollständigentladen <strong>und</strong> nicht zugriffsbereit,zum Beispiel in einemabgeschlossenen Futteral, Waffenkoffer,sonstigen Behältnis oder imKofferraum, in den man vom Innenraumaus nicht hineingreifenkann (also gr<strong>und</strong>sätzlich nicht aufder nicht abgetrennten Ladeflächeeines Kombis oder Geländewagens).Im Zweifel transportieren!Verboten: Mitnahme der Waffe zuAnlässen, die nicht vom BedürfnisJagd gedeckt sind oder damitnicht in Zusammenhang stehen.Mitzuführende Papiere: Personalausweisoder Pass, WBK <strong>und</strong>Jagdschein.§§ 13 Abs. 6, 12 Abs. 3 Nr. 2WaffG§ 38 WaffGIm RevierFühren der Waffe erlaubt, Lang<strong>und</strong>Kurzwaffe, schussbereit (geladen)<strong>und</strong> zugriffsbereit, im Revier:- zur befugten Jagdausübung;- zum Jagd- <strong>und</strong> Forstschutz;- zum Ein- <strong>und</strong> Anschießen;- zur H<strong>und</strong>eausbildung;- zum erlaubten Abschuss vonTieren, die dem Naturschutzrechtunterliegen (z. B. Kormorane), jeweilsnur während der tatsächlichenAusübung der Tätigkeit(UVV). Auf Fahrten im Revier (Straßen,Feld- u. Waldwegen) Lang<strong>und</strong>Kurzwaffen immer vollständigentladen, wegen UVV. Außerdemdroht beim Befahren von Straßenmit geladener oder unterladenerWaffe Bestrafung wegen unerlaubtenFührens <strong>und</strong> Unzuverlässigkeit.Mitzuführende Papiere: Personalausweisoder Pass, WBK <strong>und</strong>Jagdschein, als Jagdgast ohneBegleitung des JAB auch schriftlicheJagderlaubnis.§ 13 Abs. 6 WaffG§ 38 WaffG§ 3 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 3 VSG 4.4C. SchießenFolge aus § 10 Abs. 5 WaffG§ 13 Abs. 6 WaffG§§ 32–35 StrafgesetzbuchSchießen gr<strong>und</strong>sätzlich erlaubt,aber nur:- zur befugten Jagdausübung;- zum Jagd- <strong>und</strong> Forstschutz;- zum Ein- <strong>und</strong> Anschießen;- zur H<strong>und</strong>eausbildung;- zum erlaubten Abschuss vonTieren, die dem Naturschutzrechtunterliegen (z. B. Kormorane).Übungsschießen nur mit behördlicherSchießerlaubnis, ebenso dasSchießen auf <strong>Wild</strong>tiere mit Zustimmungdes Eigentümers, z. B. Töteneines Damhirsches im Gatter.Außerdem bei Notwehr, Nothilfe<strong>und</strong> Notstand, sofern erforderlich<strong>und</strong> unerlässlich.§ 10 Abs. 5 WaffG§ 13 Abs. 6 WaffG§§ 32– 35 StrafgesetzbuchAnhang zu <strong>„Der</strong> <strong>Jäger</strong> <strong>und</strong> <strong>sein</strong> <strong>Recht“</strong>, <strong>Crash</strong>-<strong>Kurs</strong>: <strong>Waffenrecht</strong>Stand 10/2010 (ohne Gewähr)

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