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Schiedsspruch des durch den Vertrag vom 16. Juli 1930 zur ...

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Ent inteinätionäler Gerfchte 4112. Das Beweismaterial- reiche nicht aus&quot; die Linie <strong>des</strong> euti Possidetisvon 1821 in der Weise festzulegen, daß Omoa, das Cuyamel-Gebietund das strittige Gebiet zwischen dem Motagua und der Cordilleradel Merendön und zwischen Cerro BarbascO und Quirigua der ProvinzGuatemala oder der Provinz Honduras auf Grund nachgewiesenerprövinzialer Verwaltungshoheit zugerechnet wer<strong>den</strong> konnte. 3, Dasinnerhalb der Grenzen der Konzession, Quirigua auf dem rechten Ufer<strong>des</strong> Motagua gelegene Gebiet&apos;habe, <strong>zur</strong>. Provinz Guatemala gehört.4.. Im südlichen Teil <strong>des</strong> strittigen Gebietes lasse sich die Linie mitUnterbrechungen nördlich von der..Grenze von Salvador ab bis CerroBarbasco festlegen.Im zweiten Hauptteil <strong>des</strong> <strong>Schiedsspruch</strong>s, in welchem die endgültigeGrenze festgesetzt wird, untersucht das Gericht, das für mehrals die Hälfte <strong>des</strong> strittigen Gebietes. die Linie <strong>des</strong> euti possidetis von1821 zu bestimmen nicht in der Lage war,&apos;zunächst die Frage, ob nachdem Schiedsvertrag die Befugnis <strong>des</strong> Gerichts <strong>zur</strong> endgültig Festsetzungder ganzen Grenze bedingt sei <strong>durch</strong> die, vorherige Bestimmungeiner vollständigen Linie <strong>des</strong> uti possidetis. Aus der Präambel und<strong>den</strong> Artikeln- XII und XIV <strong>des</strong> <strong>Vertrag</strong>es glaubt, das Gericht folgen<strong>des</strong>Ergebnis herleiten zu können (S. 69):&quot;In the light of the declared purpose of the Treaty, the Tribunalis not at liberty to conclude that the lack of adequate evi<strong>den</strong>ce to establishthe line of uti possidetis of 182 1, throughout the entire territory in di,spute,relieves the Tribunal of the duty to determine the definitive boundaryto its full extent. The Tribunal, by the provision of the Treaty as to theline of uti possidetis of 1821, is not required to perform the impossible,and manifestly is bound to establish that line only to the extent thatthe evi<strong>den</strong>ce permits it to be established. And as the Tribunal is expresslyauthorized in the interests of justice, as disclosed by subsequent developments,to depart from the line of uti possidetis of 1821, even where thatline is found to exist, the Treaty must be construed as empowering theTribunal to determine the definitive boundary as justice may requirethroughout the entire area in controversy,. to -the end that the questionof territorial boundaries may be finally and amicably settled&quot;.Die Kriterien, die das Gericht in Anwendung dieser Befugnis anzuwen<strong>den</strong>habe- seien klar. Bei der Grenzziehung müsse es berücksichtigen:i. die tatsächlichen Besitzverhältnisse; 2., die. Frage, ob derBesitz von einer Partei gutgläubig und ohne Eingriff in das Recht, deranderen Partei erworben sei, wobei der frühere gutgläubige Besitzauch ein besseres Recht gewähren solle; 3. die Beziehung <strong>des</strong> tatsächlich.okkupierten Gebietes zu dem noch nicht -okkupierten Gebiet.Im Lichte. dieser Tatsachen ließen sich dann. Kompensationsfragenregeln.. Nachdem das Gericht darauf hingewiesen_ daß es auf Grund<strong>des</strong> Art. XIII <strong>des</strong> <strong>Vertrag</strong>es eine Lan<strong>des</strong>aufnahme <strong>vom</strong> Flugzeug aushabe vornehmen lassen, legt es <strong>den</strong> aufgestellten Grundsätzen :zenthttp://www.zaoerv.de© 1934, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

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