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Trennung - Dr. Doering-Striening & Schwerdtfeger

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KindesentführungWenn Ihr Ex-Partner ernsthaft mit Kindesentführung droht, sollten Sie diesnicht auf die leichte Schulter nehmen.Gegen Kindesentführung muss gerichtlich vorgegangen werden. Sie können ineiner akuten Situation auch eine Eilentscheidung beim Familiengericht beantragen.Ihnen kann dann z. B. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugewiesenwerden. Aber auch hier geht ohne Beweise nichts: Sie müssen ZeugInnenoder eidesstattliche Versicherungen vorlegen, die beweisen, dass Ihr (Ex-) Mannnicht nur eine leere <strong>Dr</strong>ohung ausgesprochen hat. Einer (angedrohten) Entführungkönnen Sie vorbeugen, indem Sie für den Fall, dass Ihr Kind im Pass des Vaterseingetragen ist, die Meldebehörden einschalten. Sie selbst können sich einenPass ausstellen lassen, in dem das Kind eingetragen ist.Falls Sie Probleme bezüglich einer Kindesentführung ins Ausland befürchten,können Sie sich an eine/n in dieser Problematik erfahrene/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder an den Internationalen Sozialdienst wenden.Internationaler SozialdienstAm Stockborn 1-360439 FrankfurtTel. 069/ 95807-02E-mail: isd@iss-ger.dewww.iss-ger.de25

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