Grundlagen der Biodiversitätspolitikgesamten Aktionsraum zu verpflichten (sei es auf dem Land,im Wasser oder in der Luft). Unter der Obhut des UNEP betrifftdiese Konvention Arten, die in zwei Anhängen spezifiziert werden:I) Gefährdete Arten (>100); II) Bestand, für den internationaleVereinbarungen notwendig sind (>1500). Insgesamt 116Parteien haben die Konvention unterzeichnet. Sie wird in ersterLinie durch Sonderverträge (z. B. EUROBATS zur Erhaltung derFledermauspopulationen) umgesetzt.5. Biodiversitäts-Konvention (1992)Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Conventionon Biological Diversity – CBD) ist eine der drei Rio-Konventionen(zusammen mit dem Rahmenübereinkommen der VereintenNationen über Klimaänderungen [UN Framework Conventionon Climate Change – UNFCCC] und dem Übereinkommender Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung[UN Convention to Combat Desertification – UNCCD]).Es handelt sich dabei um das weitaus wichtigste globaleAbkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt und stehtunter der Schirmherrschaft des UNEP. Heute umfasst es 193Vertragspartner. Die CBD verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz,wobei den Entwicklungsländern besondere Aufmerksamkeit zukommt.Drei Zielstellungen stehen im Vordergrund:1. Erhaltung der biologischen Vielfalt;2. nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile;3. faire und gerechte Verteilung der Gewinne, die ausder Nutzung genetischer Ressourcen entstehen.Ein wichtiger Meilenstein bei der Implementierung der Konventionwurde im Jahr 2010 während der 10. Mitgliederkonferenz inNagoya, Japan, erreicht. Auf dieser Konferenz wurden 1) ein strategischerPlan mit einer Zielstellung für 2<strong>02</strong>0 und 20 spezifischeZiele vereinbart; 2) ein Protokoll über Zugang und Vorteilsausgleichangenommen; und 3) eine Strategie zur Mobilisierung vonRessourcen festgelegt.Implementierungder BayerischenBiodiversitätsstrategie aufKommunalebene: das Beispielder Gemeinde TännesbergDiese Initiative hat zum Ziel, die Biodiversitätin der Gemeinde zu schützen und zufördern, die Kulturlandschaft zu erhaltensowie in der Bevölkerung das Bewusstseinfür die Notwendigkeit der Erhaltung derbiologischen Vielfalt zu wecken. Zahlreicheintegrative Maßnahmen, die denNaturschutz, die Land- und Forstwirtschaft,örtliche Unternehmen und Schuleneinschließen, werden hierfür in Tännesbergumgesetzt. In einem zweiten Schritt sollder erprobte Ansatz in anderen ländlichenGemeinden in Bayern, deren soziale,ökonomische und naturräumliche Voraussetzungenmit denen der Modellgemeindevergleichbar sind, angewendet werden. Umdie Umsetzung dieses Projektes auf einebreite Basis zu stellen, haben die beteiligtenOrganisationen einen Dachverbandgegründet, dem mehrere wichtige Akteure(Kommunalverwaltung, Naturschutzorganisationenetc.) angehören. Mit dem Fortschreitendes Projektes werden zusätzlichviele andere regionale Akteure (Grundeigentümer,Bauern, Lokalpolitiker, Verbände,Gastronomie, Produzenten/Verarbeiter vonNaturprodukten und Endverbraucher) einbezogen.Das Ziel ist die Schaffung eines„Biodiversitäts-Netzwerkes“ zur Erhaltungder biologischen Vielfalt.Planen für mehr BiodiversitätSchulung zur Förderung der biologischen Vielfalt imRahmen der kommunalen PlanungspraxisGesamteuropäische AbkommenIn Europa gibt es drei Abkommen, die in einem besonderen Bezug zur Biodiversität stehen. Zweidavon werden vom Europarat entwickelt und koordiniert, ein drittes gemeinsam mit dem UNEP.1. Berner Konvention (1979)Das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere undihrer natürlichen Lebensräume zielt darauf ab, 1) die wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrenatürlichen Lebensräume zu erhalten (aufgelistet in Anhang I und II), und 2) die Zusammenarbeitzwischen den Vertragspartnern zu intensivieren. Es handelt sich um das bedeutendste Abkommenzum Artenschutz auf gesamteuropäischem Gebiet. Ihm gehören 46 Staaten an.41
Grundlagen der BiodiversitätspolitikPlanen für mehr BiodiversitätSchulung zur Förderung der biologischen Vielfalt imRahmen der kommunalen Planungspraxis2. Paneuropäische Strategie über die biologische und landschaftliche Vielfalt (1995)Die Paneuropäische Strategie über die biologische und landschaftliche Vielfalt (Pan-European Biologicaland Landscape Diversity Strategy – PEBLDS) wurde vom Europarat und dem UNEP mit Unterstützungdes ECNC – European Centre for Nature Conservation entwickelt. Sie wird im Rahmen des UNECE„Umwelt für Europa-Prozesses“ von 56 Ländern getragen. Ziel ist vor allem, mithilfe eines innovativenAnsatzes den Verlust biologischer und landschaftlicher Vielfalt in Europa aufzuhalten und umzukehren.Ein wichtiger Baustein der PEBLDS ist der Entwicklungsprozess eines gesamteuropäischen ökologischenNetzwerkes (Pan-European Ecological Network – PEEN). Definitionen wurden erarbeitet,Beispielkarten für ganz Europa produziert und Aktionen zum gegenseitigen Austausch durchgeführt.In vielen Ländern (z. B. Kroatien, Mazedonien, Ukraine) hat das PEEN die Entwicklung eineslandesweiten ökologischen Netzwerks angestoßen.© Thierry Degen, METL-MED<strong>DE</strong>Wälder entlang von Flüssen und Bächen sind ein wichtiger Bestandteil des gesamteuropäischen ökologischen NetzwerkesIm Jahr 2011 wurde die PEBLDS überprüft und eine überarbeitete paneuropäischeBiodiversitätsplattform entwickelt, um sie zu ersetzen. Diese Plattform wird hauptsächlich dasMiteinander der fünf wichtigsten internationalen multilateralen Umweltvereinbarungen (sieheoben) erleichtern und eine Schnittstelle zwischen der Welt und Europa bilden.3. Landschaftskonvention (2000)Der Europarat entwickelte die Landschaftskonvention, um den Schutz, die Pflege und Gestaltungvon Landschaften zu fördern und die europäische Zusammenarbeit in Landschaftsfragen zu organisieren.Die 32 Mitgliedsstaaten verpflichten sich:• Landschaften gesetzlich anzuerkennen;• Landschaftsszenarien zu entwickeln und umzusetzen;• Verfahren zur Partizipation zu schaffen;• Landschaften in die Regional- und Städteplanungspolitik sowie in alle anderen politischenStrategien, die einen möglichen direkten oder indirekten Einfluss auf Landschaften haben,zu integrieren.42