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Gefahren, Rechte & Pflichten beim Radfahren – So kommen Sie sicher ans Ziel

Immer mehr Menschen steigen in deutschen Großstädten aufs Fahrrad um. Das hat natürlich einen positiven Effekt auf Umwelt und Gesundheit. Doch der Straßenverkehr ist nicht ungefährlich und Radler sollten wissen, wie sich sicher an ihr Ziel kommen. Immer wieder kommt es zu Fahrradunfällen - mit Autos, Fußgängern oder anderen Radfahrern. Unsere Broschüre gibt einige wichtige Tipps, wie Sie Ihre Sicherheit im Großstadtdschungel erhöhen können. Darüber hinaus erfahren Sie, welche besonderen Rechte Sie als Radfahrer nach einem Unfall genießen, aber auch, welche Pflichten Sie haben.

Immer mehr Menschen steigen in deutschen Großstädten aufs Fahrrad um. Das hat natürlich einen positiven Effekt auf Umwelt und Gesundheit. Doch der Straßenverkehr ist nicht ungefährlich und Radler sollten wissen, wie sich sicher an ihr Ziel kommen. Immer wieder kommt es zu Fahrradunfällen - mit Autos, Fußgängern oder anderen Radfahrern. Unsere Broschüre gibt einige wichtige Tipps, wie Sie Ihre Sicherheit im Großstadtdschungel erhöhen können. Darüber hinaus erfahren Sie, welche besonderen Rechte Sie als Radfahrer nach einem Unfall genießen, aber auch, welche Pflichten Sie haben.

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GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTENBEIM RADFAHREN<strong>So</strong> <strong>kommen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sicher</strong> <strong>ans</strong> <strong>Ziel</strong>Mit fachlicher Unterstützung von


INHALTSVERZEICHNISINHALTSVERZEICHNIS<strong>Gefahren</strong>, <strong>Rechte</strong> & <strong>Pflichten</strong> <strong>beim</strong> <strong>Radfahren</strong> 3ffRegeln für Radfahrer: Diese <strong>Gefahren</strong> lauern im Straßenverkehr 3ffSelbstverursachte <strong>Gefahren</strong>: Alkohol, rote Ampeln, Geisterfahren 4ffFahren ohne Helm 4ffFixie: Fahren ohne Bremse 5ffE-Bikes: Mit elektrischen Fahrrädern durch den Verkehr 5ffVerhalten nach dem Unfall: <strong>So</strong> verhalten sich Radfahrer richtig 6ffRecht haben und Recht be<strong>kommen</strong> sind zwei verschiedene Dinge 7ffUnfall mit einem Auto: Das sollten Fahrradfahrer beachten 8ffUnfall zwischen Fahrrad und Kfz: Bei Verletzungen immer Polizei anrufen 9ffFahrradfahrer: <strong>Rechte</strong>, <strong>Pflichten</strong> und Ver<strong>sicher</strong>ungsschutz 10ffHaftpflichtver<strong>sicher</strong>ung: Dieser Schutz ist besonders wichtig 10ffIst auf die Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ung Verlass? 11ffDas müssen <strong>Sie</strong> <strong>beim</strong> Unfall von und mit Kindern wissen 11ffUnfall: Auf dem Weg zur Arbeit und zurück gesetzlich geschützt 12ff<strong>So</strong> wird ein „Wegeunfall“ richtig gemeldet 12ffWegeunfall: „Noch kurz was einkaufen“ zählt nicht 13Wir bedanken uns für die fachliche Beratung bei: 14Impressum 152


GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTEN BEIM RADFAHRENPFLICHTENBEIMRADFAHRENRegeln für Radfahrer: Diese <strong>Gefahren</strong>lauern im StraßenverkehrEiner der größten Albträume für Fahrradfahrerin der Stadt sind wohl plötzlich aufgehendeAutotüren. Doch im Groß- undKleinstadtdschungel gibt es noch weit mehr<strong>Gefahren</strong>, auf die Radfahrer achtgeben sollten.Kommt es zu einem Unfall zwischen einemFahrrad und einem motorisierten Verkehrsteilnehmer,haben Radfahrer meist dieschlechteren Karten.Viele Unfälle von Fahrradfahrern passierendem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club(ADFC) zufolge im Zusammenhang mit Autos.Aus diesem Grund ist vor allem im StraßenverkehrVorsicht geboten. Schon einige Tippskönnen dabei helfen, die eigene Sicherheitund die anderer Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.Ein ganz einfacher, jedoch sehr hilfreicherRatschlag ist allgemeine Rücksicht undvorausschauendes Fahren. Wer Blickkontaktzu anderen Rad-, Auto- oder Motorradfahrernsucht, kann beispielsweise schnell missverständlicheSituationen vermeiden. Doches gibt noch weitere Tipps, um Radfahrer imStraßenverkehr zu schützen.„ Nach außen selbstbewusst,innerlich defensiv fahren„Die Experten vom ADFC raten dazu, sich alsRadfahrer nach außen hin selbstbewusst zuzeigen. Hat das Fahrrad beispielsweise Vorfahrt,muss nicht auf jedes an<strong>kommen</strong>deAuto gewartet werden. Ein Fahrer ist berechenbar,wenn er die Verkehrsregeln kenntund sich auch an sie hält. Dennoch solltenicht blind auf die Rücksicht eines anrasendenPkw-Fahrers vertraut werden. Deutenalle Zeichen darauf hin, dass ein Autofahrereinen Radfahrer übersieht, ist es beispielsweiseratsam, wenngleich auch ärgerlich,sich die Vorfahrt nehmen zu lassen.3


GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTEN BEIM RADFAHRENSO EINFACH WIE WIRKSAM:HANDZEICHEN GEBEN SICHERHEITHandzeichen sind für Fahrradfahrer, was derBlinker für motorisierte Fahrzeuge ist. Werdem Hintermann durch eine klareHandbewegung zeigt, dasser abbiegen möchte, ist guteinzuschätzen. Die Unfallgefahrverringert sich dadurchenorm.Selbstverursachte <strong>Gefahren</strong>: Alkohol,rote Ampeln, GeisterfahrenRote AmpelnEs ist zwar oft verlockend, mit dem Rad nochschnell über eine rote Ampel zu fahren, dochFahrradfahrer begeben sich damit in enormeGefahr. Außerdem riskieren sie ein Bußgeldin Höhe von bis zu 180 Euro <strong>–</strong> wer außerdemnoch Autofahrer ist, auch einen Punktin Flensburg.Alkoholisiert auf dem FahrradWer nach einer feuchtfröhlichen Nacht dasAuto stehen lässt und ein Taxi nimmt, handeltrichtig. Auf keinen Fall sollte die Heimfahrtmit dem Rad angetreten werden <strong>–</strong> denndas ist zum einen sehr gefährlich und kannzum anderen zur Strafanzeige führen. Ab 1,6Promille gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig.Geisterfahren mit dem RadDas Fahren auf der falschen Seite wird unterFahrradfahrern oft als Bagatelle deklariert.Es ist jedoch eine der häufigsten Unfallursachen.Denn andere Verkehrsteilnehmer rechnennicht mit dem entgegen<strong>kommen</strong>den Radvon der „falschen“ Seite.Fahren ohne HelmABSTAND ZU PARKEN-DEN AUTOS HALTENRadfahrer können sich schützen,indem sie mindestens einen Meter Abstandvon parkenden Autos halten <strong>–</strong> so könnensie schnell auf plötzlich geöffnete Autotürenreagieren. Wer auf der Fahrbahn (also nichtauf dem Radweg) fährt, sollte niemals in Parklückeneinscheren. Die Gefahr bei der Wiedereingliederungin den Verkehr ist viel größer alswenn man einfach auf der Fahrbahn bleibt.In Deutschland gibt es keine Helmpflicht. Dashat zum einen damit zu tun, dass die Kontrolleenormen Aufwand erfordern würde. Zumanderen gehen Experten davon aus, dasseine solche Vorschrift die Zahl der Radfahrerverringern und die der Autofahrer steigernwürde. Unabhängig von einer gesetzlichvorgeschriebenen Helmpflicht können sichRadfahrer jedoch individuell für den Schutzentscheiden. Doch es besteht Uneinigkeit4


GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTEN BEIM RADFAHRENdarüber, ob ein Helm tatsächlich einen Rückgangvon Kopfverletzungen bewirkt odernicht. Im Einzelfall kann das Tragen einesFahrradhelms allerdings Leben retten. DerVer<strong>sicher</strong>ungsschutz, beispielsweise einerprivaten Unfallver<strong>sicher</strong>ung oder einer Berufsunfähigkeitsver<strong>sicher</strong>ung,wird durch dasTragen bzw. Nicht-Tragen eines Helms jedochnicht beeinflusst. Ausnahmen kann es fürRennsportler geben.Fixie: Fahren ohne BremseSehr modern und weit verbreitet unter Fahrradkurierenund im Radsport sind sogenannteFixies. Dabei handelt es sich um Fahrräder,die weder eine Gangschaltung noch eineBremse besitzen. Da sich die Pedale unaufhörlichmitdrehen und auch Rückwärtsfahrenmöglich ist, kann mit den Füßen gebremstwerden <strong>–</strong> man muss nur die Tretrichtung ändern.Für den Straßenverkehr sind die vielseitigverwendbaren Räder allerdings nichtzugelassen. Da sie (unter anderem) keineBremsen besitzen, verstoßen sie gegen dieStraßenverkehrsordnung in Deutschland.E-Bikes: Mit elektrischen Fahrräderndurch den VerkehrMit Motor betriebene Elektrofahrräder (E-Bikes) <strong>–</strong> zu ihnen gehören auch die sogenanntenPedelecs <strong>–</strong> werden unter Fahrradfahrernimmer beliebter. Je nach Stärke des Motorsgelten die gleichen Regeln wie für gewöhnlicheFahrräder. Erst ab einem Elektroantrieb,der eine Geschwindigkeit von über 25 km/herreichen kann, besteht in Deutschland eineHelm-, Führerschein-, Kennzeichen- und Kfz-Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ungspflicht. Bei E-Bikes,die unter 25 km/h erreichen, sollte dennochder eigene Haftpflichtvertrag geprüft werden,um <strong>sicher</strong>zugehen, dass ein ausreichenderSchutz besteht. Gefährlicher als „normale“Fahrräder sind die Geräte allerdings nicht.Das hat eine Untersuchung der Unfallforschungder Ver<strong>sicher</strong>er (UVD) ergeben.5


GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTEN BEIM RADFAHRENSO SIEHT EIN VERKEHRSTÜCHTIGES FAHRRAD AUS:ZWEI UNABHÄNGIGE BREMSENZwei Handbremsen oder eineHandbremse sowie eineRücktrittbremseEINE KLINGELREFLEKTORENAn: Pedalen, Speichen, am Lenker(vorne, weiß), am Sattel (hinten, rot)BELEUCHTUNGWeißes Vorderlicht und rotesRücklichtVerhalten nach dem Unfall: <strong>So</strong>verhalten sich Radfahrer richtigEin Ausweichmanöver wegen eines Fußgängers,ein Zusammenstoß mit einem anderenFahrrad oder gar mit einem Auto: Fahrradunfällegeschehen häufig durch Unachtsamkeit:Das gilt für Radfahrer wie für andereVerkehrsteilnehmer. Wenn es einmal kracht,gibt es wichtige Verhaltensregeln, die es zubeachten gilt. Diese werden im Folgendenbeschrieben.Wer in einen Fahrradunfall verwickelt ist, dersich im Straßenverkehr abspielt, sollte sichähnlich verhalten wie nach einem Autounfall.Die Unfallstelle muss als erstes ge<strong>sicher</strong>t werden,um weitere <strong>Gefahren</strong> für andere Verkehrsteilnehmerauszuschließen. Falls nötig,muss sofort danach erste Hilfe geleistet undein Krankenwagen gerufen werden. Handeltes sich um einen kleineren Unfall, bei dem essich ausschließlich um Sachschäden oder nurkleine Verletzungen handelt, kann meist sogarauf einen Anruf bei der Polizei verzichtetwerden. Bei Streit mit dem Unfallverursacherbzw. über den genauen Hergang, sollte jedochdie Polizei verständigt werden.6


GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTEN BEIM RADFAHRENDAS SIND DIE HÄUFIGSTEN UNFALL-URSACHENAm häufigsten kommt es <strong>beim</strong> Abbiegen zu einemUnfall <strong>–</strong> etwa dann, wenn Autofahrer denSchulterblick vergessen. Gleich danach <strong>kommen</strong>Vorfahrtverletzungen. Die meisten Unfälleereignen sich übrigens tagsüber.Recht haben und Recht be<strong>kommen</strong>sind zwei verschiedene DingeDr. Albrecht Dietze ausder AnwaltskanzleiDietze & Partner istFachwanwalt für Verkehrsrecht.In seinerPromotion beschäftigteer sich mit der Fragestellungzur Haftungbei Radsportunfällen.Zweimal im Jahrwird eine Kanzlei-Zeitung heraus gegeben,um Mandanten über aktuelle Entwicklungender Rechtsprechung zu informieren. Zudemwerden Mandanten und Interessierte auf derKanzleiseite aber auch auf fahrrad-recht.deumfassend informiert.Was sollten Radfahrer tun, wenn ein Unfallgeschehen ist?Dr. Albrecht Dietze: Zunächst sollte ein verunfallterRadfahrer natürlich auf seine Eigen<strong>sicher</strong>ungachten und in einem zweiten Schritt<strong>–</strong> soweit möglich <strong>–</strong> die Unfallstelle <strong>sicher</strong>n. Jenach Art und Schwere des Unfalls ist es immerhilfreich, selbst Lichtbildaufnahmen von derUnfallstelle und den beteiligten Fahrzeugenzu machen und wenn Körperschäden eingetretensind, sollte die Polizei gerufen werden.Bei nur geringen Sachschäden ist es durchaussinnvoll, sich auf das Ausfüllen eines Unfallberichtszu beschränken, der von den Unfallbeteiligtendann zu unterzeichnen ist. Radfahrerhaben solche Unfallberichte naturgemäßnicht dabei. Oft finden sich diese aber in denHandschuhfächern beteiligter Pkws.Wie kann man nach Unfall am besten Schadensersatzforderungengeltend machen?Dr. Albrecht Dietze: Die Erfahrung zeigt, dassSchadenersatz<strong>ans</strong>prüche oft erst von einemkompetenten Rechtsanwalt durchgesetztwerden können. Auch wenn der Radfahrerunschuldig in einen Unfall ge<strong>kommen</strong> ist, hatdie gegnerische Ver<strong>sicher</strong>ung immer eigenewirtschaftliche Interessen, gegen die ein juristischerLaie kaum ankommt, Recht haben undRecht be<strong>kommen</strong>, sind dann oft unterschiedlicheDinge. Sinnvoll ist es in jedem Fall alleSchadenpositionen schriftlich zu erfassen,eventuell vorhandene Belege zusammenzutragenbzw. aufzuheben. Der Geschädigtehat einen Rechts<strong>ans</strong>pruch darauf, so gestelltzu werden, wie er ohne das Schadensereignisdagestanden hätte.7


GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTEN BEIM RADFAHRENWelche Umstände können die Schadensersatzforderungeneines Fahrradfahrers mindern?Dr. Albrecht Dietze: Die Ansprüche des Radfahrerskönnen dann gemindert werden,wenn er sich ein sogenanntes Mitverschulden,entweder im Hinblick auf den Verkehrsunfalloder die Höhe des Schadens anrechnenlassen muss.Was unterscheidet einen Fahrradunfall,wenn ein Erwachsener beteiligt ist, von demmit einem Kind?Dr. Albrecht Dietze: Das Schadensrecht istfür Kinder und Erwachsene gleich, die Unterschiedefinden sich aber im Detail. Grundsätzlichhaften Kinder bis 7 Jahren nicht. BeiKindern vom 7. bis zum 10. Lebensjahr bestehteine Haftung dann, wenn sie an einemUnfall mit einem Kraftfahrzeug beteiligt sindund vorsätzlich handeln. Diese Haftungsprivilegierunggilt also nicht bei Unfällen mitRadfahrern und Fußgängern. Zwischen dem11. und 18. Lebensjahr kommt es darauf an,ob das Kind die nötige Einsichtsfähigkeit unddas nötige Verantwortungsbewusstsein hatte.Im Straßenverkehr setzen die Gerichtedann voraus, dass das Kind im zunehmendenAlter vernünftig genug ist, sich an die gängigenVerkehrsregeln zu halten. MinderjährigeRadfahrer in dieser Altersgruppe werden alsozumindest mithaften, wenn sie z. B. eine Vorfahrtverletzungbegehen.Welches sind die häufigsten Anliegen / Problemevon Radfahrern, die nach einem Unfallbei Ihnen Hilfe suchen?Dr. Albrecht Dietze: Radfahrer haben eigentlichdie gleichen Probleme wie alle anderenGeschädigten eines Verkehrsunfalls. <strong>Sie</strong> wollenmöglichst umfassenden Schadenersatzerlangen, bedauerlicherweise sind Radfahrer<strong>–</strong> da sie sich relativ ungeschützt im Verkehrbewegen <strong>–</strong> deutlich schwerer verletzt, sodass es in vielen Fällen um die Durchsetzungvon hohen Schmerzensgeldern wegen Dauerschädengeht.Vielen Dank für das Interview, Herr Dietze!Unfall mit einem Auto: Das solltenFahrradfahrer beachtenNach einem Unfall zwischen einem Kraftfahrzeugund einem Fahrrad gibt es einige Dingezu beachten. Unabhängig davon, wer dieSchuld bzw. eine Teilschuld am Unfall trägt,sollten Radfahrer immer auf folgende Angabendes Autofahrers bestehen:ffNamen und Adresse(durch Lichtbildausweis bestätigen)ffFührerscheinffFahrzeugpapiereffKfz-Kennzeichen (Nummernschild)Um auf Nummer <strong>sicher</strong> zu gehen, könnenauch Telefonnummern von Zeugen notiertwerden. Diese können bei einem Streit überden Unfallhergang auch im Nachhinein helfen,Klarheit zu schaffen. Bei Verletzungenund Streit sollte zudem immer die Polizei eingeschaltetwerden. Je nachdem, wer für den8


GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTEN BEIM RADFAHRENUnfall verantwortlich ist, kommt die Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ungdes Autofahrers in derRegel für die Schäden am Rad auf. Schädenam Kfz zahlt hingegen meist die Haftpflichtdes Radfahrers, wenn dieser schuld am Unfallist.Bei plötzlich geöffneten Autotüren „haftet der Radfahrerallenfalls mit, wenn die Tür bereits geöffnetwar und noch weiter aufgestoßen wurde. <strong>So</strong>nsterhalten Radfahrer vollen Schadensersatz. Selbstwenn sie nahe am Auto vorbeigefahren sind, überwiegtder grobe Verkehrsverstoß des unvorsichtigenTüröffnens.“ Wenn nicht der Fahrer, sondernein Mitfahrer die Tür aufgerissen hat, muss m<strong>ans</strong>einen Anspruchsgegner sorgfältig auswählen. DieKfz-Ver<strong>sicher</strong>ung versucht manchmal, die Schadensersatzzahlungauf die Privathaftpflicht desMitfahrers abzuwälzen. Die wiederum beruft sichauf die „Benzinklausel“, die Schäden <strong>beim</strong> Betriebeines Kfz ausschließt. Der beste Weg ist, sich andie Kfz-Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ung zu halten und Ansprücheaus der „Betriebsgefahr“ des Kfz geltendzu machen, für die der Halter zuständig ist.Roland Huhn, Rechtsreferent ADFC„ Bei Unfällen zwischen Auto undRadfahrer ist nach Erkenntnissendes Statistischen Bundesamts indrei Vierteln der Fälle der Autofahrerder Hauptverursacher, bei UnfällenLkw-Radfahrer ist sogar zu 80 %der Lkw-Fahrer der Hauptverursacher.„Roland Huhn, Rechtsreferent ADFCUnfall zwischen Fahrrad und Kfz: BeiVerletzungen immer Polizei anrufenWerden Verkehrsteilnehmer schwer oderauch nur leicht bei einem Unfall verletzt, sollteimmer die Polizei eingeschaltet werden.Das kann etwa bei Forderungen auf Schmerzensgeldan den Unfallverursacher hilfreichsein. Denn die Polizei fertigt ein Unfallprotokollan, aus dem später der Unfallhergang genaurekonstruiert werden kann. Wer Schädenvon dem Unfall davonträgt <strong>–</strong> beispielsweiseVerdienstausfälle wegen eines Krankenhausaufenthaltshat <strong>–</strong> kann Schmerzensgeld undSchadensersatz fordern. Dabei lohnt es sichmeist einen Anwalt für Verkehrsrecht zuratezu ziehen. Das zahlt die eigene Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ungallerdings nicht. Hier kann eineRechtsschutzpolice wertvoll sein.9


GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTEN BEIM RADFAHRENFahrradfahrer: <strong>Rechte</strong>, <strong>Pflichten</strong> undVer<strong>sicher</strong>ungsschutzAls Fahrradfahrer gehört man gegenüberAutos, Lastwagen, Motorrädern und Co. zuden besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern.Doch diese <strong>So</strong>nderstellung entbindetsie keineswegs von <strong>Pflichten</strong> wie derBeachtung der Straßenverkehrsordnung. BeiOrdnungswidrigkeiten werden Bußgelderverhängt oder man geht imSchadenfall leer aus. Das ist immerdann der Fall, wenn Radfahrer teilweiseoder vollständig für den Unfallverantwortlich sind. Ist der Fahrradfahrerselbst schuld an dem Unfall,zahlt seine Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ung fürSchäden an Dritten <strong>–</strong> jedoch nur, wenn nichtvorsätzlich gehandelt wurde.Wird ein Fahrradfahrer in einen Unfall verwickeltund trägt dabei keine Schuld, wird erüber die Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ung des Gegenübersfür Sach- und Personenschäden entschädigt.Ist kein Ver<strong>sicher</strong>ungsschutz <strong>beim</strong>Unfallverursacher vorhanden, greift meistdie eigene Haftpflicht, um den Schaden zubegleichen <strong>–</strong> sofern eine sogenannte Forderungsausfalldeckungvorhanden ist.Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ung: DieserSchutz ist besonders wichtigFür Fahrradfahrer ist eine Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ungbesonders wichtig. <strong>Sie</strong> schützt sowohl,wenn ihm ein Schaden widerfährt, alsauch dann, wenn der Radfahrer für einenUnfall verantwortlich ist und andere zu Schaden<strong>kommen</strong>. Dieser Schutz ist in der Regelnicht eingeschränkt, es sei denn der Unfallverursacherhandelt vorsätzlich oder fahrlässig.In letzterem Fall kann es zu Anspruchskürzungbzw. zu einer Regressforderung desHaftpflichtver<strong>sicher</strong>ers <strong>kommen</strong> <strong>–</strong> beispielsweise,wenn mit fehlendem Licht, unter Alkoholeinflussoder mit Kopfhörern gefahrenwurde. „Hier kommt es aber auf denInhalt des Ver<strong>sicher</strong>ungsvertragesan, der je nach Ver<strong>sicher</strong>er unterschiedlichsein kann. Liegt ein grobesVerschulden des Radfahrers vor,etwa bei einer Alkoholisierung im Bereichabsoluter Fahruntüchtigkeit über1,6 Promille, ist die im Verkehr erforderliche<strong>So</strong>rgfalt in besonders schwerem Maßeverletzt und der Ver<strong>sicher</strong>er wird den ver<strong>sicher</strong>tenRadfahrer die Ver<strong>sicher</strong>ungsleistungganz oder teilweise versagen können“, so derAnwalt Dr. Albrecht Dietze.„ Eine häufige Unfallursache ist dasverbotene <strong>Radfahren</strong> auf Gehwegen.Es kommt viel mehr zu Kollisionenmit Autos aus Ausfahrten und Seitenstraßen,weil die Autofahrer nicht mitRadfahrern auf dem Gehweg rechnen.Bei solchen Unfällen gehen Radfahrerleer aus.„Roland Huhn, Rechtsreferent ADFC10


GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTEN BEIM RADFAHRENDAFÜR ERHALTEN SIE EINBUSSGELDVerkehrswidriges Fahren mit dem Rad kannteuer werden. Seit dem 1. Mai 2014 kostetbeispielsweise die Missachtung einer rotenAmpel bis zu 180 Euro. Wer als Geisterfahrerauf Radwegen unterwegs ist, zahlt bis zu 35Euro. Wessen Fahrrad nicht verkehrstüchtigist, bis zu 80 Euro.Es kann dazu <strong>kommen</strong>, dass die Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ungsich auch dann weigert, einenSchaden zu übernehmen, wenn unklarist, wer Schuld an dem Unfall ist. Das mussaber keineswegs schlecht sein: Will die eigeneHaftpflichtver<strong>sicher</strong>ung beispielsweisedie Reparatur am Fahrrad des Unfallgegnersnicht zahlen, weil sie der Meinung ist, dassdie Ver<strong>sicher</strong>ung des Unfallgegners die Verantwortungdafür trägt, dann übernimmt sieauch das Risiko (und die Kosten) falls es zueinem Streitfall vor Gericht kommt.Unter dem Strich bedeutet das: Verklagt diegegnerische Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ung den eigenenVer<strong>sicher</strong>er, treten diese beiden Parteienin einen Prozess gegeneinander an.Dann wird vor Gericht entschieden, welcheHaftpflichtver<strong>sicher</strong>ung zahlen muss. DerVerlierer kommt schließlich für die Prozesskostenauf und begleicht den Unfallschaden.Der Ver<strong>sicher</strong>te ist somit durch seine Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ungauch bei solchen Rechtsstreitigkeitengeschützt <strong>–</strong> ähnlich wie mit einerRechtsschutzver<strong>sicher</strong>ung.Das müssen <strong>Sie</strong> <strong>beim</strong> Unfall von undmit Kindern wissenIst auf die Haftpflichtver<strong>sicher</strong>ungVerlass?Da Kinder im Straßenverkehr besonderen<strong>Gefahren</strong> ausgesetzt sind, müssen sie bis zurVollendung des achten Lebensjahres auf demGehweg fahren. Ihnen bleibt dann bis zu ihremzehnten Geburtstag freigestellt, ob sieweiterhin neben Fußgängern radeln wollenoder wie Erwachsene auf der Straße bzw.dem Radweg fahren.Ab dem 11. Lebensjahr wird radfahrendenKindern zugesprochen, das eigene Handelnweitgehend beurteilen und <strong>Gefahren</strong> sowieRisiken richtig einstufen zu können. Ab dannsind sie <strong>–</strong> sofern sie einen Unfall mit einem11


GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTEN BEIM RADFAHRENAuto oder anderen Kraftfahrzeugen verursachen<strong>–</strong> auch schuldfähig. Über ihre Elternsind die Kinder aber meist über eine Familienhaftpflichtver<strong>sicher</strong>unggeschützt, welchedann einspringt um entstandene Schäden zubegleichen.Verursachen minderjährige Fahrradfahrerunter acht Jahren einen Unfall mit einemAuto, muss der Autofahrer selbst bzw. dessenKaskover<strong>sicher</strong>ung für den Schaden auf<strong>kommen</strong>.Sind nicht Autos sondern andereVerkehrsteilnehmer <strong>–</strong> beispielsweise andereRadfahrer <strong>–</strong> in den Unfall involviert, richtetsich die Haftung bis zum vollendeten 18. Lebensjahran der Reife und Einsicht der Kinder.Unfall: Auf dem Weg zur Arbeit undzurück gesetzlich geschütztDie meisten Unfälle spielen sich in der Freizeitab. Dann ist jeder Radfahrer für sichselbst verantwortlich <strong>–</strong> d.h. er muss sichmit einem geeigneten Ver<strong>sicher</strong>ungsschutz(Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsver<strong>sicher</strong>ungetc.) ab<strong>sicher</strong>n. Passiert ein Unfalljedoch auf dem Weg zur Arbeit oder zurück<strong>–</strong> ein sogenannter Wegeunfall <strong>–</strong> greift die gesetzlicheUnfallver<strong>sicher</strong>ung. „<strong>Sie</strong> übernimmtnicht nur die Kosten der medizinischen Versorgungund der nachfolgenden Rehabilitationbis zur Reintegration in den Beruf“, so derDGUV. „wenn nötig, zahlt sie bei bleibendenSchäden auch Entschädigungen.“<strong>So</strong> wird ein „Wegeunfall“ richtiggemeldetPassiert ein Unfall auf dem Weg zur Arbeitoder auf dem Heimweg, müssen Betroffeneeinen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen.Dieser kümmert sich um den Behandlungsverlaufund teilt dem Träger dergesetzlichen Unfallver<strong>sicher</strong>ung mit, welcheVerletzungen und Beeinträchtigungen derUnfall verursacht hat. Auch der Arbeitgebermuss so bald wie möglich über den Unfall informiertwerden, weil er „eine Unfallanzeigegegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaftoder Unfallkasse erstatten muss“, erklärtdie DGUV. Eine Meldepflicht von einem12


GEFAHREN, RECHTE & PFLICHTEN BEIM RADFAHRENWegeunfall besteht jedoch nur dann, „wenner zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr alsdrei Tagen führt.“Die gleichen Regelungen gelten übrigensauch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene(z.B. Studenten) auf dem Weg in Bildungseinrichtungen.Bei der „Schüler-Unfallver<strong>sicher</strong>ungist allerdings jeder Unfall meldepflichtig,der ärztliche Behandlung nach sich zieht“, sodie Experten der DGUV.Wegeunfall: „Noch kurz waseinkaufen“ zählt nichtDie Definition Arbeitsweg ist bei einem Wegeunfallstreng definiert. Wer auf dem Wegnach Hause etwa noch kurz einkaufen geht,hat seinen Ver<strong>sicher</strong>ungsschutz verspielt,denn hierbei handelt es sich um eine sogenannteprivatwirtschaftliche Tätigkeit. DieseRegelung betrifft allerdings nicht alle möglichenUmwege. Aus folgenden Gründen könnenAbweichungen vom direkten Arbeitswegunter den Ver<strong>sicher</strong>ungsschutz fallen:ffBei Umleitungenff Um Kinder während der Arbeitszeitunterzubringen (zum Beispiel Kindergarten)ffBei der Wahl von <strong>sicher</strong>en Wegen fürFahrradfahrer13


DANKSAGUNGWIR BEDANKEN UNS FÜR DIE FACHLICHE BERATUNG BEI:DGUVDie „Deutsche Gesetzliche Unfallver<strong>sicher</strong>ung“ (DGUV) ist der Spitzenverbandder gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallver<strong>sicher</strong>ungsträgerder öffentlichen Hand. Der Verband nimmt die gemeinsamen Interessenseiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl derVer<strong>sicher</strong>ten und der Unternehmen. Prävention, Rehabilitation und Entschädigungsind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Unfallver<strong>sicher</strong>ung.ADFCDer Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 150.000Mitgliedern die größte Interessensvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrerin Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad:Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC aufregionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderungdes Radverkehrs.Anwaltskanzlei DietzeDr. Albrecht Dietze aus der Anwaltskanzlei Dietze & Partner ist Fachwanwaltfür Verkehrsrecht. In seiner Promotion beschäftigte er sich mit der Fragestellungzur Haftung bei Radsportunfällen. Zweimal im Jahr wird eineKanzlei-Zeitung heraus gegeben, um Mandanten über aktuelle Entwicklungender Rechtsprechung zu informieren. Zudem werden Mandanten und Interessierteauf der Kanzleiseite aber auch auf fahrrad-recht.de umfassendinformiert.14


IMPRESSUMImpressumHerausgeber:finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge AGSchlesische Straße 29-3010997 BerlinVorstand: Dirk PrösselEmail: presse@finanzen.deRedaktion: Henriette Neubert, Cora Christine DöhnStand: 10.07.2015Alle <strong>Rechte</strong> liegen bei der finanzen.de AG.Gern dürfen <strong>Sie</strong> auf Ihrer Internetseite auf www.finanzen.de/magazin/fahrradunfallverweisen.Bildnachweis:© by: VadPro - iStock (S.1), frinz - iStock (S.3), johnwoodcock - iStock (S.4), artisticco - iStock(S.5), Norbert<strong>So</strong>bolewski - iStock (S.6), KatarzynaBialasiewicz - iStock (S.9), Nadezhda1906 -iStock (S.11), Bigandt_Photography - iStock (S.12)HinweisDiese Broschüre ist mit großer <strong>So</strong>rgfalt verfasst worden. Dennoch kann der Verfasser für möglicheIrrtümer oder Fehler nicht haftbar gemacht werden.15

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