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Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

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dung des Personals als sinnvoll <strong>und</strong> notwendig erachtet (lt. Aussagen der Fachreferentinnen<br />

beim BLK-Workshop in Hamburg, Januar 2003).<br />

- Die Dauer der Durchführung <strong>und</strong> Auswertung sollen in einem praktikablen Rahmen<br />

gehalten werden.<br />

- Es werden Bildmaterialien <strong>und</strong> andere kindorientierte Materialien als Sprechimpulse<br />

verwendet.<br />

- Es werden zusätzliche Kontextinformationen über die familiäre Sprachpraxis erhoben;<br />

dazu werden in Berlin, Hamburg <strong>und</strong> Niedersachsen zusätzliche Fragebögen verwendet;<br />

beim bayerischen Screening wird das Kind bei der Anmeldung danach gefragt,<br />

welche Sprachen es spricht <strong>und</strong> wann es Deutsch spricht.<br />

- Die Verfahren sind in - allerdings unterschiedlicher - Weise darauf ausgerichtet, Informationen<br />

darüber zu erheben, ob ein spezifischer Förderbedarf im Deutschen als Zweitsprache<br />

vorliegt.<br />

- Bis auf „Bärenstark“ verzichten die Verfahren auf die Bewertung grammatischer Korrektheit.<br />

Große Unterschiede bestehen hinsichtlich der Konstruktion der Verfahren, insbesondere hinsichtlich<br />

des zugr<strong>und</strong>e gelegten Verständnisse <strong>von</strong> „Sprache“, der Orientierung an der Kindersprachforschung<br />

<strong>und</strong> der Zweitspracherwerbsforschung sowie der angestrebten Reichweite<br />

hinsichtlich des Anschlusses <strong>von</strong> Fördermaßnahmen.<br />

Der größte Unterschied des Hamburger Verfahrens zu den anderen besteht in der Erhebung<br />

des Sprachstandes in derzeit sechs Herkunftssprachen neben dem Deutschen. Unabhängig<br />

da<strong>von</strong>, dass der erfolgreiche Erwerb des Deutschen den zentralen Aspekt einer erfolgreichen<br />

Schuleinmündung darstellt, ist zu diskutieren, ob allein die Erfassung des Deutschen einen<br />

hinreichenden Einblick in die sprachliche Kompetenz eines zwei- oder mehrsprachigen Kindes<br />

erbringt. Die Forschung zum Spracherwerb Bilingualer deutet darauf, dass es sinnvoller<br />

ist, den gesamten Sprachbesitz der einzuschulenden Kinder zu erfassen, also neben dem<br />

Deutschem auch die Familiensprache(n). Ein Vorteil eines solcherart umfassenden Einblicks<br />

in das Sprachvermögen eines Kindes ist es, Informationen darüber zu erhalten, ob mangelhafte<br />

Deutschkenntnisse ihre Ursache ggf. in einer allgemeinen Sprachentwicklungsverzögerung<br />

haben. Dies kann entscheiden dafür sein, ob dem Kind <strong>mit</strong> systematischer <strong>Förderung</strong> in<br />

Deutsch als Zweitsprache erhielte geholfen wäre, oder eine spezielle sprachheilpädagogische<br />

bzw. -therapeutische Behandlung benötigt wird. Ebenso ließen sich auf der Basis der Erhebung<br />

beider Sprachen auch Auswirkungen der allgemeinen kognitiven Entwicklung auf das<br />

Sprachverhalten eher erkennen.<br />

Außerdem scheint es gewinnbringend, wenn die Ergebnisse der begleitenden Evaluationen,<br />

wie sie derzeit in Hamburg <strong>und</strong> Niedersachsen durchgeführt werden, in diesen Prozess einbezogen<br />

werden, um auf diese Weise das Problem einer ausstehenden Validierung <strong>und</strong> Genauigkeitsprüfung<br />

auch <strong>von</strong> ad hoc entwickelten Verfahren nicht <strong>von</strong> vornherein aufzugeben,<br />

sondern als eine notwendige Absicherung hinsichtlich der Vertretbarkeit <strong>von</strong> Entscheidungen<br />

über die Bildungskarriere der betroffenen Kinder einzubeziehen.<br />

Weiterhin sieht es das Gutachterteam als nützlich an, alternative Bobachtungsverfahren im<br />

Elementarbereich (wie z.B. „Sprachverhalten <strong>und</strong> Interesse an Sprache bei Migrantenkindern<br />

in Kindertageseinrichtungen – SISMIK“), das am Staatsinstitut für Frühpädagogik in Mün-<br />

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