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GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV

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<strong>GKV</strong>-<strong>versicherte</strong> <strong>Beamte</strong>:<br />

<strong>Erleichterter</strong> <strong>Wechsel</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>PKV</strong><br />

Die private Krankenversicherung (<strong>PKV</strong>) bietet <strong>Beamte</strong>n e<strong>in</strong>en<br />

Versicherungsschutz an, der passgenau auf <strong>die</strong> Leistungen der<br />

Krankenversorgung der <strong>Beamte</strong>n (Beihilfe) abgestimmt werden<br />

kann. <strong>Beamte</strong> und ihre Familienangehörigen haben somit <strong>die</strong><br />

Möglichkeit, sich optimal für den Krankheits- und Pflegefall abzusichern.<br />

Trotzdem gibt es <strong>Beamte</strong>, <strong>die</strong> <strong>in</strong> der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

versichert s<strong>in</strong>d. Häufig handelt es sich hierbei um<br />

<strong>Beamte</strong> mit Vorerkrankungen, <strong>die</strong> üblicherweise e<strong>in</strong>en privaten<br />

Krankenversicherungsschutz ausschließen oder Risikozuschläge<br />

erfordern.<br />

Für <strong>die</strong>se Personengruppe bietet <strong>die</strong> <strong>PKV</strong> seit dem Jahr 2005<br />

e<strong>in</strong>en erleichterten Zugang zu e<strong>in</strong>er privaten Krankenversicherung<br />

an.<br />

Die Anschriften und Rufnummern der privaten Krankenversicherungsunternehmen,<br />

<strong>die</strong> sich an <strong>die</strong>ser Öffnungsaktion für<br />

gesetzlich kranken<strong>versicherte</strong> <strong>Beamte</strong> zu erleichterten Bed<strong>in</strong>gungen<br />

beteiligen, f<strong>in</strong>den Sie am Ende <strong>die</strong>ser Broschüre. Für<br />

Angebote wenden Sie sich bitte unmittelbar an <strong>die</strong> Unternehmen.<br />

Die jeweiligen Bed<strong>in</strong>gungen können dort erfragt werden.<br />

Die erleichterten Zugangsbed<strong>in</strong>gungen<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Ke<strong>in</strong> Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.<br />

Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.<br />

Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden –<br />

soweit sie erforderlich s<strong>in</strong>d – auf maximal 30 Prozent des<br />

tariflichen Beitrags begrenzt.<br />

Der Versicherungsschutz ist so ausgestaltet, dass der Versicherungsnehmer<br />

<strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit se<strong>in</strong>em Beihilfeanspruch e<strong>in</strong>e<br />

100-prozentige Absicherung im Krankheitsfall erhält.<br />

teilnehmende<br />

Unternehmen<br />

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