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In diesem Rundschreiben: - VFG

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<strong>In</strong> <strong>diesem</strong> <strong>Rundschreiben</strong>:<br />

� Mitgliederstand und Verbandsbeitrag 2010<br />

� Vorständetagung am 14.11.09<br />

� Steuertipps für Fischereivereine<br />

� Fischereivereine gut versichert<br />

� Haftungsbeschränkung für Vereinsvorsitzende<br />

� Jugendfördermittel<br />

� Geld für die Vorstandsarbeit?<br />

� Fischerkalender in Grundschulen<br />

� Verbandszeitschrift - Adressverwaltung<br />

� Aktualisierung Vereinsdaten<br />

� Fischereitag 2010<br />

� Verbandsjugendtag 2010<br />

� Angelgewässer im Verband<br />

� Ausbildung im <strong>VFG</strong> - Kurse 2010<br />

� Fischer machen Schule<br />

� Warum werden Fischereivereine kleiner?<br />

� Weihnachtsschließzeiten der Geschäftsstelle<br />

� Gewässerwartekurse 2010<br />

� Ansprechpartner im Verband<br />

� Urkunden für Vereinsehrenmitglieder<br />

� Mitgliedermeldung 2010 (Rückmeldeformular)<br />

� Aktualisierung der Vereinsdaten (Rückmeldeformular)<br />

� Erweiterte Abfrage Vereinsdaten (Rückmeldeformular)<br />

� Termine Fischerfeste 2010 (Rückmeldeformular)


Mitgliederstand und Verbandsbeitrag 2010<br />

Bitte melden Sie zum Jahresbeginn die Anzahl ihrer Vereinsmitglieder der Geschäftsstelle.<br />

Verwenden Sie dazu das beiliegende Formular „Meldung des Mitgliederbestandes“.<br />

Vorständetagung 2009<br />

Am Samstag, 14. November findet die jährliche Vorständetagung des Verbandes in Stuttgart<br />

statt. Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr im Haus der Wirtschaft (Stadtmitte),<br />

Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart.<br />

Auf der Tagesordnung stehen:<br />

• Aktuelle <strong>In</strong>formationen<br />

• Vereinsversicherungen - was ist notwendig, sinnvoll und möglich?<br />

• Ein weiteres wichtiges Thema für die Fischereivereinsarbeit ist das Ehrenamt - gibt<br />

es hier eine Krise? Haben sich die Motive für das ehrenamtliche Engagement gewandelt?<br />

Ist ein Wechsel der Perspektive notwendig?<br />

Steuertipps für Fischereivereine<br />

Das Finanzministerium Baden-Württemberg stellt kostenlos die Broschüre „Steuertipps für<br />

Vereine“ zur Verfügung. Dieser Steuerratgeber für gemeinnützige Vereine beantwortet u.a.<br />

Fragen der Ertragspflicht, der Grunderwerbsteuer und Kraftfahrzeugsteuer. Ein Verzeichnis<br />

gibt Auskunft über besonders förderungswürdige Zwecke.<br />

Diese aktualisierte Fassung entspricht der Gesetzeslage 2009. Die Broschüre steht auch<br />

als pdf-Download über die Verbandswebseite www.vfg-bw.org zur Verfügung.<br />

Fischereivereine gut versichert<br />

Serviceangebot für Mitglieder<br />

Die Arbeit der Fischereivereine ist mit normalen Versicherungsverträgen oft nicht ausreichend<br />

abgesichert, viele Einzelpolicen sind zudem auch teuer. Damit die Arbeit der Funktionsträger<br />

und Mitglieder sorgenfreier gemacht werden kann, bietet der Verband Versicherungsverträge,<br />

in dem die speziellen Risiken der Fischereivereine kostengünstig abgesichert<br />

sind. Vertragspartner ist die Allianz. Die Kosten betragen jährlich pro Vereinsmitglied<br />

für die Haftpflicht 0,50 € und für einen Unfallschutz 0,98 €, inklusive Elektrofischerei und<br />

Vereinsfeste. <strong>In</strong>teresse? Ein kurzer Anruf an die Verbandsgeschäftsstelle genügt. Diese ist<br />

erster Ansprechpartner bei Versicherungsfragen und Schadensmeldungen, damit Sie es so<br />

einfach wie möglich haben!<br />

Haftungsbeschränkung für Vereinsvorsitzende<br />

Im Juli hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das die Haftungsbegrenzung<br />

für Vereinsvorstände sowie elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister flexibler regelt.<br />

Das neue Gesetz begrenzt die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtliche Vereinsvorstände,<br />

die unentgeltlich tätig sind oder ein geringfügiges Honorar von maximal 500 Euro<br />

im Jahr erhalten. Diese Personen haften in ihrer Funktion als Vorstand künftig nur noch bei<br />

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bisher konnten ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder<br />

für das Handeln anderer haftbar gemacht werden, obwohl sie für den betreffenden Bereich<br />

nicht verantwortlich waren. Neu ist jetzt auch die Möglichkeit, sich elektronisch im Vereinsregister<br />

anzumelden, um Änderungen oder Eintragungen zu vereinfachen. Eine Anmeldung<br />

in Papierform bleibt weiterhin möglich.<br />

2


Jugendarbeit: Fördertöpfe stehen Ihrem Verein offen<br />

Die Jugendarbeit ist ein zentrales Element des Vereinslebens. Hier werden nicht nur junge<br />

Menschen in die Vereinsgemeinschaft eingeführt. Sie werden auch im sozialen und kooperativen<br />

Verhalten innerhalb der Gesellschaft geschult. Darum liegt die Kinder- und Jugendarbeit<br />

auch im <strong>In</strong>teresse des Staates, der hier – trotz sonst leerer Kassen – noch eine ganze<br />

Reihe an Förderprogrammen bereitstellt. Auf Bundesebene steht der Kinder- und Jugendplan<br />

im Zentrum der Förderungsmaßnahmen.<br />

Gefördert werden durch den Kinder- und Jugendplan Maßnahmen, die zur Schaffung, Erhaltung<br />

und Verbesserung von Diensten und Einrichtungen dienen; die Entwicklung und<br />

Durchführung von Modellvorhaben zum Ziel haben; bedarfsgerechte Angebote initiieren<br />

und zur Qualifizierung von Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

notwendig sind.<br />

Die Bundesländer haben eigene Jugendpläne aufgelegt. Detailinformationen erhalten Sie<br />

auch über den Landesjugendring www.ljrbw.de. Die Kinder- und Jugendarbeit ist auch eine<br />

zentrale Aufgabe der Kommunen. Deshalb sind die Jugendämter bei den Kreis-, Stadt- und<br />

Gemeindeverwaltungen die ersten Ansprechpartner, wenn es um Fördermittel für die Jugendarbeit<br />

Ihres Vereins geht.<br />

Geld für die Vorstandsarbeit?<br />

Eine Vorstandsvergütung wirft im Verein immer wieder Fragen auf. Muss ein Vereinsvorstand<br />

sein Amt nicht ehrenamtlich, das heißt unentgeltlich ausüben? Kann die Tätigkeit<br />

auch vergütet werden? Wenn ja – kann dies die Mitgliederversammlung beschließen oder<br />

muss die Satzung hierfür geändert werden? Was ist zu beachten, wenn die Ehrenamtspauschale<br />

gezahlt werden soll? Gilt das auch für andere Satzungsämter?<br />

Hinsichtlich der Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands verweist das Gesetz auf die<br />

Regelungen der §§ 664 – 670 BGB des Auftragsrechts, die analog anzuwenden sind.<br />

Der Verein kann jedoch in seiner Satzung die Unverbindlichkeit der Auftragsvorschriften<br />

anordnen; er kann sie auch nur teilweise für verbindlich erklären und im Übrigen eine abweichende<br />

Regelung treffen (§ 40 BGB). Dabei ist es zunächst unerheblich, ob der Vorstand<br />

für seine Amtsführung eine Vergütung erhält (dann gelten auch die Auftragsvorschriften<br />

nach § 675 BGB) oder nur den Ersatz seiner Aufwendungen (§ 670 BGB).<br />

Regelt die Satzung nichts anderes, besteht zwischen dem Verein und dem Vorstand im<br />

<strong>In</strong>nenverhältnis ein Auftragsverhältnis. Der Vorstand hat dann gegen den Verein als Auftraggeber<br />

nur einen Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 670 BGB). Es dürfen also nur tatsächlich<br />

angefallene Kosten ersetzt werden.<br />

Von dem Modell des ehrenamtlichen, nach Auftragsregeln tätigen, Vorstand kann die Satzung<br />

jedoch abweichen (§ 40 BGB). So kann die Satzung regeln, dass der Vorstand für<br />

seine Tätigkeit eine Vergütung erhalten kann oder soll. Anspruch auf Vergütung besteht<br />

nur, wenn die Satzung die Möglichkeit einer Bezahlung der Vorstandsmitglieder vorsieht<br />

oder wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt, insbesondere ein schuldrechtlicher<br />

Anstellungsvertrag (Dienstvertrag nach § 611 BGB). Fehlt eine entsprechende<br />

Satzungsbestimmung, ist die Vorstandstätigkeit ehrenamtlich (= unentgeltlich) auszuüben.<br />

3


Fischerwelten 2010<br />

Gewässerlandschaften in Baden-Württemberg<br />

–<br />

neuer Fotokalender verfügbar.<br />

Erstmalig hat der<br />

Landesfischereiverband Baden-<br />

Württemberg einen Bildkalender<br />

produziert. Dieser steht jetzt zur<br />

Verfügung als Wandkalender im<br />

Format 60x42 cm.<br />

Der<br />

Kalender kommt als<br />

Unterrichtsmaterial an<br />

Grundschulen zum Einsatz. Großformatige Fotos und<br />

kurze Texte bieten vielfältige <strong>In</strong>formationen<br />

zur Fischerei<br />

im Land und erklären auch Besonderheiten in anschaulicher<br />

Form. Von der Äsche bis zum<br />

Zander bringt der<br />

Kalender den baden-württembergischen<br />

Grundschülern die<br />

Fischerwelt ins Klassenzimmer.<br />

Schirmherr dieses Projektes ist Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Nach den Worten des<br />

Ministers ist der Kalender ein hervorragender Beitrag, Kinder an die heimischen Gewässer<br />

und Fischarten heranzuführen. Gerade in <strong>diesem</strong> Lebensabschnitt erhalten die Schüler und<br />

Schülerinnen grundlegende <strong>In</strong>formationen, die sie das weitere Leben begleiten. Ein zentrales<br />

Thema ist dabei das Wissen und die Verantwortung für die Natur. Hierzu gehört auch<br />

die Lebewelt unter der Wasseroberfläche.<br />

Zu jedem Kalenderblatt werden im <strong>In</strong>ternet kostenlos Arbeitsmaterialen für Lehrer zur Verfügung<br />

gestellt. Der Kalender wird über die örtlichen Fischereivereine unentgeltlich an dritte<br />

und vierte Grundschulklassen in Baden-Württemberg verteilt.<br />

<strong>In</strong>teresse? Ein kurzer Anruf in der Verbandsgeschäftsstelle genügt.<br />

Der Kalender eignet sich auch sehr gut als Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter in den<br />

Vereinsvorstandschaften<br />

und als Wandkalender in Vereinsheimen. Stückpreis 9,95 € zzgl.<br />

Versandkosten. Bezug im Onlineshop unter www.vfg-bw.org.<br />

Verbandszeitschrift – Adressverwaltung<br />

Änderungsmeldungen schicken Sie an die <strong>VFG</strong>-Geschäftsstelle. Dort<br />

wird die Datenbank<br />

„Adressverteiler Postversand Verbandszeitschrift“ geführt.<br />

Der Datenimport erfolgt über eine Exceldatei. Eine entsprechend formatierte Dateivorlage<br />

steht unter www.vfg-bw.org/adressmeldungen.htm zur Verfügung. Bitte diese Datei per Mail<br />

an die Geschäftsstelle schicken unter buchhaltung@vfg-bw.org.<br />

Listenzusendungen als Papierausdruck per Post oder Fax können nicht verarbeitet werden.<br />

Zum Teil sind die vorhandenen Vereinsadressdaten schon einige Jahre alt. Durch<br />

Umzug, Vereinsein- und –austritt der Datenbestand fehlerhaft. Vereinsmitglieder erhalten<br />

deshalb leider keine Verbandszeitschrift.<br />

Senden Sie uns deshalb bitte Änderungsmeldungen. Es können natürlich auch aktuelle<br />

Gesamtlisten geschickt werden. Die Adressdaten unterliegen<br />

dem Datenschutz. Es erfolgt<br />

ausschließlich eine interne Verwendung für Verbandszwecke.<br />

4


Aktualisierung Vereinsdaten<br />

Bitte melden Sie bei Änderungen in der Vereinsvorstandschaft (Vorsitzender, Jugendleiter,<br />

<strong>In</strong>ternetseite) die neuen Personen und deren vollständige Anschrift mit Telefon, Fax und<br />

Email an die Verbandsgeschäftsstelle. Nur so können unsere Rundbriefe, Einladungen und<br />

Verbandsnachrichten auch die Vereinsvorsitzenden und Jugendleiter erreichen.<br />

Bitte benutzen Sie dazu einfach das beiliegende Formular.<br />

Fischereitag 2010<br />

Die Jahreshauptversammlung 2010 des <strong>VFG</strong> findet am 20. März 2010 in Esslingen statt.<br />

Die Veröffentlichung der Einladung mit Tagesordnung erfolgt in der Verbandszeitschrift<br />

Ausgabe 4/09.<br />

Verbandsjugendtag 2010<br />

Die Jugendleiterhauptversammlung 2010 d es <strong>VFG</strong> findet am 6. März 2010 in Tübingen<br />

statt. Die Veröffentlichung der Einladung mit Tagesordnung erfolgt in der Verbandszeitschrift<br />

Ausgabe 4/09.<br />

Angelgewässer im Verband – Itzelberger See<br />

Der Itzelberger See steht den Vereinen für Gruppenausfahrten zur Verfügung.<br />

Vereinsvorsitzende können bei der Geschäftsstelle Angeltage buchen. Diese kosten pau-<br />

schal 150 €. Nach Rechnungserhalt und Zahlungseingang erhalten die Vereine 15 Tageskarten<br />

für den gebuchten Termin.<br />

Vor Ort ist der VDSF-Sportfischerpass mit gültiger Jahresmarke mitzuführen.<br />

Terminwünsche ab Mai (nur an Wochenenden und mittwochs) werden ab sofort<br />

wieder von<br />

der Geschäftsstelle entgegen genommen. Es erfolgt keine Rückerstattung von nicht benötigten<br />

Tageskarten.<br />

Tipp: Verbinden Sie einen Angelausflug an den Itzelberger See mit dem Besuch des dortigen<br />

Landesfischereimuseums (www.landesfischereimuseum-bw.de)<br />

Die Kostenerhöhung gegenüber 2009 ergab sich aus der Pachtpreiserhöhung. Neu ist,<br />

dass ab 2010 auch für den Mittwoch Angeltage gebucht werden können.<br />

Ausbildung im <strong>VFG</strong> – Kurse 2010<br />

Aktuell gibt es im Fischereiverband Ausbildungsangebote<br />

• Gewässerwarte<br />

• Naturschutzwarte<br />

• Jugendleiter<br />

• Vereinsmanagement<br />

• Fischerprüfung<br />

• Elektrofischerei<br />

<strong>In</strong>fos<br />

zu Kursbeschreibungen, Terminen und Anmeldeformalitäten finden Sie auf den Ver-<br />

bandsinternetseiten www.vfg-bw.org in der Rubrik „Ausbildung“.<br />

S iehe auch Übersicht Gewässerwartekurse 2010 in <strong>diesem</strong> Rundbrief.<br />

5<br />

zu:


Fischer machen Schule<br />

„Fischer machen Schule“ ist ein Projekt des Fischereiverbandes<br />

in<br />

Baden-Württemberg. Schirmherr des Projektes ist Georg Wacker,<br />

Staatssekretär im Kultusministerium.<br />

Die Anregung zu <strong>diesem</strong> Projekt ergibt sich aus dem Lehrplan der<br />

4. Klasse Grundschule,<br />

der die Einführung in den Lebensraum<br />

Wasser vorsieht.<br />

Der Verband unterstützt mit Arbeitsunterlagen für Schüler und<br />

Lehrer, sowie einem Angebot<br />

an Materialien zur<br />

Gewässeruntersuchung die Bemühungen der Fischereivereine,<br />

Kindern den Lebensraum<br />

Gewässer zu vermitteln.<br />

Wenn Sie für 2010 eine Kooperation mit Ihrer örtlichen Grundschule planen – die Ver-<br />

bandsgeschäftsstelle unterstützt Sie dabei gerne (www.fischer-machen-schule.de).<br />

Siehe auch <strong>diesem</strong> Rundbrief beiliegendes <strong>In</strong>fofaltblatt.<br />

Warum werden Fischereivereine kleiner?<br />

Die Beschwerden der Vereine mehren sich, dass man zu wenige neue<br />

Mitglieder findet.<br />

Gleichzeitig verlassen Mitglieder den Verein und ein Schrumpfungsprozess beginnt. Auch<br />

betrifft der demografische Wandel die Vereine. Hier muss gegengesteuert werden!<br />

Dazu einige Anregungen:<br />

• Neue Mitglieder gleich<br />

einbinden, z.B. durch ein freundliches Begrüßungsschreiben.<br />

• Die Vereins-„<strong>In</strong>nenwelt“: Eine gut funktionierende Kommunikation kann aktive Mitglieder<br />

in ihrem Tun bestärken und passive Mitglieder zum Mitmachen animieren.<br />

• Gespräche führen: Am Dialog kommt keine Vereins-PR vorbei!<br />

• Befragung der Mitglieder: Befragen Sie Ihre Mitglieder über die Gründe für Eintritte<br />

und Austritte.<br />

• Maßnahmen erarbeiten:<br />

Überlegen Sie, welche Maßnahmen Wirkung auf bestehende<br />

Mitglieder, welche Maßnahmen Wirkung auf potenzielle neue Mitglieder haben<br />

können.<br />

• Der Vorstand<br />

muss mindestens einmal im Jahr die Altersstruktur prüfen. Hierfür addieren<br />

Sie das Alter der Mitglieder und teilen dies durch die Anzahl der Mitglieder.<br />

Liegt der ermittelte Wert bei 50, ist ein Überalterungsprozess im Gange. Hier muss<br />

gegengesteuert werden.<br />

• Austritte hinterfragen: Verlässt<br />

ein Mitglied den Verein sollte man die Gründe klären<br />

um weitere Austritte zu vermeiden.<br />

Weihnachtsschließzeiten der Geschäftsstelle<br />

Vom<br />

24. Dezember 2009 bis 10. Januar 2010 ist die Verbandsgeschäftstelle<br />

geschlossen.<br />

Das<br />

Präsidium und die Geschäftsstelle wünschen allen Mitgliedern ein frohes Weih-<br />

nachtsfest und ein glückliches Jahr 2010!<br />

6


Gewässerwarteausbildung - Kursangebot 2010<br />

Der <strong>VFG</strong> veranstaltet Gewässerwartekurse. Anmeldungen dazu erfolgen über den Vereinsvorsitzenden<br />

schriftlich an die Verbandsgeschäftstelle. Zunächst kann nur eine Anmeldung<br />

pro Verein und Kurs berücksichtigt werden. Die Plätze werden nach der Reihenfolge der<br />

Anmeldungen vergeben. Mehrfachanmeldungen können dann berücksichtigt werden, wenn<br />

nach Anmeldeschluss noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Kurse finden unter der<br />

Leitung des Verbandsreferenten für Gewässer, Roland Schiele, statt. Alle <strong>In</strong>fos unter<br />

www.vfg-bw.org in der Rubrik „Ausbildung“. Anmeldungen unter: ausbildung@vfg-bw.org;<br />

Fax: 0711-9979898-9.<br />

Kursgebühren sind bis zum Anmeldeschluss vor Kursbeginn unter Angaben des Namens<br />

und des Kurses an folgendes Konto zu überweisen: BW Bank, Konto: 2699536, BLZ 600<br />

501 01. Anmeldungen sind erst gültig nach Zahlungseingang.<br />

Gewässerwarte-Grundkurs<br />

Termin 06./07.03. und 13./14.03.2010 ; Zeit: ganztägig; Ort: Landkreis Ludwigsburg<br />

<strong>In</strong>halte Gesetzeskunde, Biologische und chemisch/ physikalische Gewässeruntersuchungen, Gewässerbewirtschaftung,<br />

Fischkrankheiten, Gewässerkunde, Gewässerökologie.<br />

Kosten 50 €; Teilnehmerzahl: max. 40 Personen; Anmeldeschluss: 05.02.10<br />

Gewässerwartefortbildungen<br />

Fischküche für Vereinsfeste<br />

Termin steht zum Redaktionsschluss noch nicht fest<br />

<strong>In</strong>halt Praktisches Zubereiten von einheimischen Fischen zum Verzehr bei Fischerfesten<br />

Kosten Keine; Teilnehmerzahl: max. 40 Personen<br />

Der Biber und die Fischerei<br />

Termin steht zum Redaktionsschluss noch nicht fest<br />

<strong>In</strong>halte Situation der Wiederansiedlung und Auswirkungen auf die Fischerei<br />

Kosten Keine; Teilnehmerzahl: max. 40 Personen<br />

Fischereiaufsicht / Wasserkraft und Fischerei<br />

Termin steht zum Redaktionsschluss noch nicht fest<br />

<strong>In</strong>halte Rechte und Pflichten der Fischereiaufsicht, rechtliche Grundlagen; Natur-, Tier- und Artenschutz<br />

in der Fischerei<br />

Kosten Keine; Teilnehmerzahl: max. 30 Personen<br />

Gewässerrenaturierung- Auswirkungen auf die Fischerei<br />

Termin steht zum Redaktionsschluss noch nicht fest<br />

<strong>In</strong>halte Besichtigung der Flussbaustelle Neckar Poppenweiler (Projekt Zugwiesen)<br />

Kosten Keine; Teilnehmerzahl: max. 30 Personen<br />

Gewässerwarteaufbaukurse<br />

Biologische Gewässeruntersuchungen<br />

Termin steht zum Redaktionsschluss noch nicht fest<br />

Voraussetzung vorherige Grundkursteilnahme<br />

<strong>In</strong>halte Vertiefung der Grundkenntnisse aus dem Gewässerwartegrundkurs, Einweisung in biologische<br />

Gewässergütebestimmung, Praxis am Gewässer, Auswertung der Ergebnisse<br />

Kosten 20 €; Teilnehmerzahl: max. 15 Personen<br />

Chemisch/physikalische Gewässeruntersuchungen<br />

Termin steht zum Redaktionsschluss noch nicht fest<br />

Voraussetzung vorherige Grundkursteilnahme<br />

<strong>In</strong>halte Vertiefung der Grundkenntnisse aus dem Gewässerwartegrundkurs, Einweisung in chemisch/<br />

physikalische Gewässeruntersuchungen, Praxis am Gewässer, Auswertung der Ergebnisse<br />

Kosten 20 €; Teilnehmerzahl; max. 15 Personen<br />

7


Ansprechpartner im Verband - Stand Oktober 2009<br />

Das Präsidium<br />

Geschäftsführendes Präsidium<br />

Präsident Wolfgang Reuther reuther@vfg-bw.org<br />

Vizepräsident Roland Schiele r.schiele@vfg-bw.org<br />

Vizepräsident Hans-Rainer Würfel wuerfel@vfg-bw.org<br />

Justitiar Wolf Dieter Laiblin laiblin@vfg-bw.org<br />

Bereichsvorsitzende<br />

<strong>VFG</strong> Bereich Regierungsbezirk Karlsruhe:<br />

Werner Retz<br />

Landkreise Freudenstadt, Calw, Enzkreis, Pforzheim<br />

retz@vfg-bw.org<br />

Roland Ih le<br />

Landkreis<br />

Karlsruhe<br />

ihle@vfg-bw.org<br />

n.n.<br />

n.n.<br />

Landkreise Rhein-Neckar, Mannheim,<br />

Heidelberg, Neckar-Odenwald<br />

<strong>VFG</strong> Bereich R egierungsbezirk Stuttgart:<br />

Hans-Rainer Würfel wuerfel@vfg-bw.org<br />

Wilfried Hirschläger w.hirschlaeger@vfg-bw.org<br />

Landkreise Heilbronn, Hohenlohe, Schwäbisch-Hall<br />

Josef H oller<br />

Landkreise Main-Tauber<br />

josef.holler@vfg-bw.org<br />

Werner Ret z retz@vfg-bw.org<br />

Landkreis Böblingen<br />

<strong>VFG</strong> Bereich R egierungsbezirk Tübingen:<br />

Wilhelm C laus<br />

Landkreise<br />

Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau<br />

Phillip Gleich<br />

Landkreise Tübingen,<br />

Reutlingen, Zollernalb<br />

w.claus@vfg-bw.org<br />

p.gleich@vfg-bw.org<br />

Ferdinand Krenauer f.krenauer@vfg-bw.org<br />

Landkreise Bod ensee, Ravensburg<br />

Referenten<br />

Referent für Jugend Roland Hilbert<br />

r.hilbert@vfg-bw.org<br />

Referent für Fischen<br />

Fritz Frei<br />

frei@vfg-bw.org<br />

Referent für Gewässer<br />

Roland Schiele r.schiele@vfg-bw.org<br />

Referent für Fischerprüfung<br />

Anton Renz renz@vfg-bw.org<br />

Referent für Natur- und Tierschutz Dr. Werner<br />

Baur w.baur@vfg-bw.org<br />

8


Kreisfischereibeauftragte<br />

Regierungsbereich Karlsruhe<br />

Robert Notheisen<br />

Landkreis Karlsruhe<br />

Kreis-Karlsruhe@vfg-bw.org<br />

Erich Schmieder Rhein-Neckar-Kreis@vfg-bw.org<br />

Landkreis Rhein-Necka r<br />

Regierungsbereich Stuttgart<br />

Edward-Errol<br />

Jaffke Kreis-Esslingen@vfg-bw.org<br />

Landkreis Esslingen<br />

Karlheinz Blessing Kreis-Goeppingen@vfg-bw.org<br />

Landkreis<br />

Göppingen<br />

Hans Frank<br />

Landkreis<br />

Heilbronn<br />

Kreis-Heilbronn@vfg-bw.org<br />

Friedrich Schlaghoff Kreis-Heilbronn@vfg-bw.org<br />

Landkreis<br />

Heilbronn<br />

Markus Hannemann Hohenlohekreis@vfg-bw.org<br />

Landkreis<br />

Hohenlohe<br />

Andreas Arndt Kreis-Ludwigsburg@vfg-bw.org<br />

Landkreis Ludwigburg<br />

Peter Bacher<br />

Landkreis Ostalb<br />

Ostalbkreis@vfg-bw.org<br />

Robin Schäfer Rems-Murr-Kreis@ vfg-bw.org<br />

Landkreis Rems-Murr<br />

Hans-Jürgen Bühl Kreis-Schwaebisch-Hall@vfg-bw.org Landkreis Schw äbisch Hall<br />

Regierungsbereich<br />

Tübingen<br />

Dr. Werner Baur<br />

Landkreis Ravensburg<br />

Kreis-Ravensburg@vfg-bw.org<br />

9


Ehrenurkunden<br />

Sie möchten ein Vereinsmitglied zum Ehrenmitglied ernennen? Wir liefern Ihnen dazu<br />

die<br />

passende Urkunde mit Goldrand und Präsentationsmappe zum Preis von 10 €. Die Ur-<br />

kunde wird mit Ihrem Ver einswappen in Farbe gedruckt.<br />

Zusendung erfolgt ohne Versandkosten.<br />

10


Per Post oder Fax (0711-997 98 98-9) zurück zum Jahresanfang an:<br />

Verband für Fischerei und Gewässerschutz<br />

<strong>In</strong> Baden-Württemberg e.V.<br />

Goethestr.<br />

9<br />

70174 Stuttgart<br />

Meldung des<br />

Mitgliederbestandes<br />

Verein: _________________________________<br />

Vereinsnr.: _________________________________<br />

Anschrift: _________________________________<br />

_________________________________<br />

Nach § 4 der Satzung ist die Anzahl der Vereinsmitglieder maßgebend für die Feststellung<br />

des Jahresbeitrages. Entsprechend dem Beschluss der Jahreshauptversammlung 2006<br />

beträgt der Jahresbeitrag für Erwachsene 13 € und für Jugendliche 6,50 €.<br />

Hiermit melden wir als Mitgliederbestand -Stichtag 1. Januar 2010-<br />

Aktive Erwachsene: _______ Jugendliche: _______<br />

Passive _______<br />

• Die Meldung muss zum Jahresanfang ausgefüllt an die Verbandsgeschäftsstelle gesandt<br />

werden. Sie erhalten im Anschluss mit den Mitgliedsmarken eine Rechnung.<br />

• Für passive Vereinsmitglieder wird kein Verbandsbeitrag fällig. Die Angabe ist notwendig<br />

zur Abrechnung der gewählten Vereinshaftpflicht- und/oder Vereinsunfallversicherung.<br />

• Bitte überweisen Sie den Jahresbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung<br />

und unter Angabe der Rechnungsnummer.<br />

_____________ ______________________________________<br />

Datum Unterschrift des Vereinsvorsitzenden<br />

11


Rücksendung nur bei Änderungen per Post oder Fax (0711-997 98 98-9) an:<br />

Verband für Fischerei und Gewässerschutz<br />

<strong>In</strong> Baden-Württemberg e.V.<br />

Goethestr. 9<br />

70174 Stuttgart<br />

1. Vorsitzender<br />

Aktualisierung der<br />

Vereinsdaten<br />

Verein: ___________________________________<br />

Gründungsjahr: ___________________________________<br />

Vorname,<br />

Name: _________________________ _______________________________<br />

Strasse, Hausnr.:<br />

_________________________<br />

Telefon privat: _________________________<br />

Telefon tagsüber:<br />

_________________________<br />

Email:<br />

_________________________<br />

Vereinsjugendleiter<br />

_______________________________<br />

PLZ, Ort: _________________________ _______________________________ Mobil: _________________________<br />

Fax: _________________________<br />

Vereinswebseite : _________________________<br />

_______________________________<br />

_______________________________<br />

_______________________________<br />

_______________________________<br />

_______________________________<br />

Entsprechend<br />

§ 9 der Verbandssatzung ist die Verbandsjugendarbeit geregelt.<br />

Der<br />

gemeldete Jugendleiter des Fischereivereins ist stimmberechtigt in der Jugendleiterhauptversammlung.<br />

12


Rücksendung nur bei Änderungen per Post oder Fax (0711-997 98 98-9) an:<br />

Verband für Fischerei und Gewässerschutz<br />

<strong>In</strong> Baden-Württemberg e.V.<br />

Goethestr. 9<br />

70174 Stuttgart<br />

Erweiterte Vereinsdaten<br />

Bitte<br />

bei mehreren Vereinsgewässern dieses Blatt als Kopiervorlage benutzen und für jedes Gewässer ge-<br />

trennt<br />

ausfüllen.<br />

Verein: _________________________________________<br />

Name des Vereinsgewässers:<br />

_________________________________________<br />

Gewässertyp:<br />

(bitte ankreuzen) See � Bach � Fluss �<br />

Lage des Gewässers:<br />

Größe:<br />

Landkreis: ___________________________________<br />

Gemarkung: ___________________________________<br />

in Hektar: ___________________________________ Streckenlänge ___________________________________ (bei Bächen/Flüssen)<br />

Fischereirecht i st:<br />

(bitte ankreuzen)<br />

gepachtet � im Vereinseigentum �<br />

Bei Pachtverhältnis:<br />

Verpächter ist<br />

(bitte ankreuzen)<br />

eine Privatperson � eine staatliche <strong>In</strong>stitution �<br />

Ausgabe<br />

von Gastkarten:<br />

(bitte<br />

ankreuzen)<br />

ja � nein �<br />

13


Rücksendung bei Bedarf per Post oder Fax (0711-997 98 98-9) an:<br />

Verband für Fischerei und Gewässerschutz<br />

<strong>In</strong> Baden-Württemberg<br />

e.V.<br />

Goethestr.<br />

9<br />

70174<br />

Stuttgart<br />

Fischerfest 2010<br />

Termine Vereinsfischerfest zur Veröffentlichung<br />

der<br />

Verbandszeitschrift<br />

Verein:<br />

_____________________________________________<br />

Datum des Festes: _____________________________________________ Name des Festes: _____________________________________________ 14<br />

in

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