Gemeindeamt Axams - Gemeinde Axams
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<strong>Gemeinde</strong>rat am 23.2.2004 - Niederschrift Seite 9<br />
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Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig dafür<br />
6) Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung-Neu)<br />
Sachverhalt:<br />
Auf Grund der Bestimmungen des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes und des <strong>Gemeinde</strong>-<br />
Vertragsbedienstetengesetzes gelten für Vertragsbedienstete, die nach dem 30.6.2003 in ein<br />
Dienstverhältnis zu einer <strong>Gemeinde</strong> oder zu einem <strong>Gemeinde</strong>verband eingetreten sind, die<br />
Bestimmungen über die Abfertigung Neu.<br />
Die Abfertigung-Neu wird über sogenannte Mitarbeitervorsorgekassen abgewickelt.<br />
In Österreich gibt es folgende Mitarbeitervorsorgekassen:<br />
• APK Mitarbeitervorsorgekasse, Wien<br />
• BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG, Wien<br />
• BONUS Mitarbeitervorgekassen AG, Wien<br />
• BUAK Mitarbeitervorsorgekasse GmbH, Wien<br />
• Niederösterreichische Vorsorgekassen AG, St. Pölten<br />
• ÖVK Vorsorgekasse AG, Wien<br />
• Siemens MV-Kasse AG, Wien<br />
• VBV Mitarbeitervorsorgekasse AG, Wien<br />
• Victoria Volksbanken Mitarbeitervorsorgekasse AG, Wien<br />
Die Tiroler Landesregierung hat ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt und hat sich für<br />
die ÖVK Vorsorgekasse AG entschieden. Die mit der Landesregierung vereinbarten<br />
Bedingungen werden auch den Tiroler <strong>Gemeinde</strong>n gewährt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> muss nun auch eine Mitarbeitervorsorgekasse auswählen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand hat in der Sitzung am 9.2.2004 darüber beraten und dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
empfohlen, die ÖVK Vorsorgekasse AG als Mitarbeitervorsorgekasse auszuwählen.<br />
Antrag – Mag. Klemens Betz:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll der Empfehlung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes Folge geben und die ÖVK<br />
Vorsorgekasse AG als Mitarbeitervorsorgekasse auswählen.<br />
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Sachbearbeiter: Reiner Sarg, Tel. 052 34 / 6 81 10 Dw. 71