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S - Institut für ökologische Wirtschaftsforschung

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26<br />

2.6.3 Anwendung/Ansatz<br />

König<br />

• Die Anwendung von EMAS solange nicht forcieren, wie die Erfüllung der Anfor-<br />

derungen <strong>für</strong> KMU zu schwierig ist<br />

• EMAS nicht de facto durch Bedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

erzwingen<br />

• Verhindern, daß EMAS durch strengere Behördenkontrolle <strong>für</strong> EMAS-Anwärter<br />

eine Belastung wird<br />

• Im Gegenteil die Behörden ermutigen, EMAS-registrierten Standorten bzw. Un-<br />

ternehmen Vorteile zu gewähren<br />

• Mitgliedsstaaten auffordern, weitere angemessene Unterstützungsmaßnahmen<br />

<strong>für</strong> KMU zu ergreifen<br />

• Zur Einrichtung (nationaler) Informationsstellen (help-desks) zu Umweltgesetz-<br />

gebung und -anforderungen ermutigen<br />

• Ein abgestimmtes Vorgehen (integrated approach) bei der Gesetzgebung auf eu-<br />

ropäischer und nationaler Ebene verstärken: Unvereinbarkeiten bzw. Doppelar-<br />

beit <strong>für</strong> Unternehmen verhindern, die von unterschiedlichen gesetzlichen Rege-<br />

lungen betroffen sind<br />

• Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen fördern, um gleichartige<br />

Praktiken zu sichern und unterschiedliche Vorgehensweisen zu verhindern<br />

• Eine Übersicht der akkreditierten Umweltgutachter und der registrierten Stand-<br />

orte im Internet veröffentlichen, um den Zugang zu diesen Informationen zu er-<br />

leichtern.<br />

2.7 Schlußfolgerungen<br />

Die eben besprochenen Ergebnisse ergeben eines klares Bild der Anforderungen<br />

der KMU bezüglich der Revision der EMAS-Verordnung. Sie sprechen auch <strong>für</strong> die<br />

erfolgreiche Anwendung des Instrumentes Euromanagement.

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