S - Institut für ökologische Wirtschaftsforschung
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26<br />
2.6.3 Anwendung/Ansatz<br />
König<br />
• Die Anwendung von EMAS solange nicht forcieren, wie die Erfüllung der Anfor-<br />
derungen <strong>für</strong> KMU zu schwierig ist<br />
• EMAS nicht de facto durch Bedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge<br />
erzwingen<br />
• Verhindern, daß EMAS durch strengere Behördenkontrolle <strong>für</strong> EMAS-Anwärter<br />
eine Belastung wird<br />
• Im Gegenteil die Behörden ermutigen, EMAS-registrierten Standorten bzw. Un-<br />
ternehmen Vorteile zu gewähren<br />
• Mitgliedsstaaten auffordern, weitere angemessene Unterstützungsmaßnahmen<br />
<strong>für</strong> KMU zu ergreifen<br />
• Zur Einrichtung (nationaler) Informationsstellen (help-desks) zu Umweltgesetz-<br />
gebung und -anforderungen ermutigen<br />
• Ein abgestimmtes Vorgehen (integrated approach) bei der Gesetzgebung auf eu-<br />
ropäischer und nationaler Ebene verstärken: Unvereinbarkeiten bzw. Doppelar-<br />
beit <strong>für</strong> Unternehmen verhindern, die von unterschiedlichen gesetzlichen Rege-<br />
lungen betroffen sind<br />
• Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen fördern, um gleichartige<br />
Praktiken zu sichern und unterschiedliche Vorgehensweisen zu verhindern<br />
• Eine Übersicht der akkreditierten Umweltgutachter und der registrierten Stand-<br />
orte im Internet veröffentlichen, um den Zugang zu diesen Informationen zu er-<br />
leichtern.<br />
2.7 Schlußfolgerungen<br />
Die eben besprochenen Ergebnisse ergeben eines klares Bild der Anforderungen<br />
der KMU bezüglich der Revision der EMAS-Verordnung. Sie sprechen auch <strong>für</strong> die<br />
erfolgreiche Anwendung des Instrumentes Euromanagement.