Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau
Arbeitskörbe werden mit motorisch betriebenen
Baumpflegegeräten nur von zwei Personen benutzt
(Motorsägenführer und Bedienperson/Hilfsperson), wenn
diese durch ein Trenngitter voneinander getrennt sind.
Zwei Personen dürfen ohne Trenngitter mit motorisch
betriebenen Baumpflegegeräten im Arbeitskorb arbeiten,
wenn bei der Gartenbau-BG ein Ausnahmeantrag gestellt
und genehmigt wurde.
Ist bei Motorsägearbeiten eine zweite Person im
Arbeitskorb ohne Trenngitter anwesend (schriftliche
Ausnahmegenehmigung liegt vor), trägt diese die
erforderlich persönliche Schutzausrüstung (Helm mit
Gesicht und Gehörschutz, Schnittschutzhose,
Schnittschutzstiefel, Handschuhe mit Schnittschutzeinlage
und Jacke mit Schnittschutzeinlage im Brust-, Bauch- und
Armbereich).
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Geschnittenes Astwerk und Stammteile werden nicht in den � � �
Arbeitskorb der Hubarbeitsbühne gezogen oder gelegt.
Es wird nicht aus dem Arbeitskorb der Hubarbeitsbühne in � � �
den Baum überstiegen.
Es werden im Arbeitskorb keine Tritte, Leitern oder sonstige � � �
Aufstiege verwendet.
Bei der Arbeit wird stets darauf geachtet, dass der Ausleger
der Hubarbeitsbühne nicht auf Äste oder Stammteile
aufliegt.
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Weitere Informationen zur Hubarbeitsbühne befinden sich im Kapitel Maschinen und Geräte.
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