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Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau

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Bei Arbeiten auf Dächern mit Absturzhöhen über 3,00 m ist � � �<br />

eine Absturzsicherung erforderlich.<br />

Auf Absturzsicherungen kann verzichtet werden, wenn in<br />

mindestens 2.00 m Abstand von der Absturzkante eine<br />

feste Absperrung angebracht ist.<br />

Anseilschutz ist für kurzzeitige Arbeiten zugelassen<br />

(Kurzzeitige Dacharbeiten sind solche, bei denen der<br />

Gesamtumfang der Dacharbeiten nicht mehr als 2<br />

Personentage umfasst).<br />

Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten ist eine<br />

abgestufte Rangfolge von Sicherungsmaßnahmen<br />

anzuwenden.<br />

1. Bauliche Absturzsicherung (z.B. Geländer, Zaun etc.),<br />

2. Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Fangnetze etc.),<br />

3. Anseilschutz.<br />

Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ist eine<br />

abgestufte Rangfolge von Aufgängen zu wählen.<br />

1. Aufgänge <strong>im</strong> Gebäude (Treppenhaus),<br />

2. Treppenturm, Gerüste,<br />

3. Leitern.<br />

Leitern dürfen nur verwendet werden, wenn der zu<br />

übersteigende Höhenunterschied nicht mehr als 5,00 m<br />

beträgt oder der Aufstieg nur für kurzzeitige Tätigkeiten<br />

benötigt wird.<br />

Werden auf Dächern Substrate mit einem handgeführten<br />

Schlauch geblasen, werden Rückschlagskräfte<br />

berücksichtigt.<br />

Gefahrstoffe (z.B. Quellschweißmittel, Nahtversiegelung<br />

u.a.) werden nur so eingesetzt und verarbeitet, dass keine<br />

Gefahr für Mensch und Umfeld besteht.<br />

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