Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau
Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau
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Bei Arbeiten auf Dächern mit Absturzhöhen über 3,00 m ist � � �<br />
eine Absturzsicherung erforderlich.<br />
Auf Absturzsicherungen kann verzichtet werden, wenn in<br />
mindestens 2.00 m Abstand von der Absturzkante eine<br />
feste Absperrung angebracht ist.<br />
Anseilschutz ist für kurzzeitige Arbeiten zugelassen<br />
(Kurzzeitige Dacharbeiten sind solche, bei denen der<br />
Gesamtumfang der Dacharbeiten nicht mehr als 2<br />
Personentage umfasst).<br />
Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten ist eine<br />
abgestufte Rangfolge von Sicherungsmaßnahmen<br />
anzuwenden.<br />
1. Bauliche Absturzsicherung (z.B. Geländer, Zaun etc.),<br />
2. Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Fangnetze etc.),<br />
3. Anseilschutz.<br />
Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ist eine<br />
abgestufte Rangfolge von Aufgängen zu wählen.<br />
1. Aufgänge <strong>im</strong> Gebäude (Treppenhaus),<br />
2. Treppenturm, Gerüste,<br />
3. Leitern.<br />
Leitern dürfen nur verwendet werden, wenn der zu<br />
übersteigende Höhenunterschied nicht mehr als 5,00 m<br />
beträgt oder der Aufstieg nur für kurzzeitige Tätigkeiten<br />
benötigt wird.<br />
Werden auf Dächern Substrate mit einem handgeführten<br />
Schlauch geblasen, werden Rückschlagskräfte<br />
berücksichtigt.<br />
Gefahrstoffe (z.B. Quellschweißmittel, Nahtversiegelung<br />
u.a.) werden nur so eingesetzt und verarbeitet, dass keine<br />
Gefahr für Mensch und Umfeld besteht.<br />
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