Nimm's leicht - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
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Auszeit vom Pflegealltag<br />
Was tun, wenn die pflegende<br />
Person verhindert<br />
ist und die pflegebedürftige<br />
Person nicht alleine<br />
gelassen werden kann?<br />
für solche fälle gibt es<br />
zwei Leistungen der Pflegekasse:<br />
kurzzeit- und<br />
Verhinderungspflege.<br />
in landwirtschaftlichen Familien<br />
werden pflegebedürftige Angehörige<br />
meist zuhause versorgt. Eine Aufgabe,<br />
die vor allem den Bäuerinnen<br />
neben ihrer Arbeit im Haus und auf<br />
dem Hof zufällt. „Das stellt die Pflegenden<br />
oft vor große Herausforderungen“,<br />
erklärt Martina Opfermann-<br />
Kersten, Referentin der landwirtschaftlichen<br />
Pflegekasse. „Es ist schon<br />
schwer, den normalen Alltag zu bewältigen.<br />
Stehen aber Erledigungen<br />
außerhalb, ein Krankenhausaufenthalt<br />
oder eine Kur an, wird es oft<br />
kompliziert, dies zu organisieren.“ <strong>Die</strong><br />
Kurzzeit- und die Verhinderungspflege<br />
sind Leistungen der Pflegekasse,<br />
die greifen, wenn die Pflege zuhause<br />
vorübergehend nicht gewährleistet ist.<br />
leben für den Anderen<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
der Pflegekasse betreuen mit den<br />
Pflegeberatern alle Versicherten, die<br />
diese Leistungen in Anspruch nehmen.<br />
Opfermann-Kersten schildert<br />
ein Beispiel, das die Situation vieler<br />
Familien beschreibt: <strong>Die</strong> Landwirtin<br />
mit Ackerbaubetrieb, die seit zwei<br />
Jahren ihre Mutter betreut und pflegt.<br />
„Vor einem halben Jahr wurde die<br />
Mutter in Pflegestufe zwei eingestuft.<br />
Sie braucht unter anderem beim Laufen<br />
und Stehen Hilfe. Aber auch der<br />
Vater will versorgt sein. <strong>Die</strong> beiden<br />
erwachsenen Söhne sind außerhalb<br />
der Landwirtschaft tätig und wohnen<br />
weit entfernt.“ Früher, so die Referentin<br />
weiter, sei die Frau in vielen Ehrenämtern<br />
aktiv gewesen. <strong>Die</strong>se habe<br />
sie aufgrund der Pflegesituation abgeben<br />
müssen. Inzwischen nehme sie<br />
regelmäßig stundenweise die Verhinderungspflege<br />
in Anspruch. „In den<br />
Zeiten ihrer Abwesenheit übernimmt<br />
eine Nachbarin die Pflege, die Mutter<br />
und Tochter gleichermaßen vertraut<br />
ist. Für die Familie ist das sehr praktisch.“<br />
Gerade sei der älteste Sohn des<br />
Landwirtsehepaares Vater geworden.<br />
Ihr erstes Enkelkind zu besuchen sei<br />
etwas, das die Frau nur dank der Verhinderungspflege<br />
organisieren könne.<br />
sich selbst nicht vergessen<br />
„<strong>Die</strong> Mehrfachbelastungen durch<br />
den landwirtschaftlichen Betrieb und<br />
die Pflegesituation bringen die Pflegenden<br />
oft an ihre Grenzen“, fasst Opfermann-Kersten<br />
zusammen. „Es ist<br />
wichtig, mit seinen Kräften hauszuhalten<br />
und auch einmal etwas für<br />
sich selbst zu tun.“ Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
sollen helfen, diese<br />
Auszeiten von der täglichen Pflege<br />
wahrzunehmen. ■<br />
KoMpLizierte begriffe –<br />
unKoMpLizierte hiLfe<br />
LSV-info<br />
information rund um die Pflege gibt es<br />
bei den mitarbeitern der Pflegekasse.<br />
Martina Opfermann-kersten, Referentin der landwirtschaftlichen<br />
Pflegekasse, über Hilfsangebote für Pflegende:<br />
Verhinderungs pflege ...<br />
... ist die ersatzweise Pflege durch eine andere Person, wobei<br />
die Pflegekasse hierfür entstehende kosten übernimmt. <strong>Die</strong><br />
Verhinderungspflege kann grundsätzlich von jeder Person,<br />
beispielsweise von Angehörigen, Bekannten oder nachbarn,<br />
durchgeführt werden. Bei Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten<br />
Grad verwandt oder verschwägert sind, darf die Pflegekasse die kosten in Höhe des<br />
anteiligen Pflegegeldes erstatten. Aufwendungen wie fahrkosten oder Verdienstausfall<br />
können bei nachweis zusätzlich berücksichtigt werden. <strong>Die</strong> Verhinderungspflege<br />
kann für längstens vier Wochen und für einen Betrag von bis zu 1.510 euro (ab 2012:<br />
1.550 euro) je kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Ist die pflegende Person<br />
an einzelnen tagen nur zeitlich begrenzt verhindert, kann die Verhinderungspflege<br />
auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dann entfällt die Beschränkung<br />
auf 28 tage im Jahr. eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson<br />
den Pflegebedürftigen schon mindestens sechs Monate in seiner häuslichen umgebung<br />
gepflegt hat.<br />
Kurzzeitpflege ...<br />
... findet in einer vollstationären einrichtung statt. Der zu pflegende Angehörige lebt<br />
vorübergehend in einem Pflegeheim. Der Höchstanspruch beträgt auch hier pro<br />
kalenderjahr 1.510 euro (ab 2012: 1.550 euro) längstens für vier Wochen. Als Leistungen<br />
werden die pflegebedingten Aufwendungen übernommen.<br />
Weitere Informationen sind im Internet unter www.lsv.de/spv > Leistungen > Pflege<br />
zu finden.<br />
pfLege ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />
Juni I 11 LSV kompakt 19