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Nimm's leicht - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

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Auszeit vom Pflegealltag<br />

Was tun, wenn die pflegende<br />

Person verhindert<br />

ist und die pflegebedürftige<br />

Person nicht alleine<br />

gelassen werden kann?<br />

für solche fälle gibt es<br />

zwei Leistungen der Pflegekasse:<br />

kurzzeit- und<br />

Verhinderungspflege.<br />

in landwirtschaftlichen Familien<br />

werden pflegebedürftige Angehörige<br />

meist zuhause versorgt. Eine Aufgabe,<br />

die vor allem den Bäuerinnen<br />

neben ihrer Arbeit im Haus und auf<br />

dem Hof zufällt. „Das stellt die Pflegenden<br />

oft vor große Herausforderungen“,<br />

erklärt Martina Opfermann-<br />

Kersten, Referentin der landwirtschaftlichen<br />

Pflegekasse. „Es ist schon<br />

schwer, den normalen Alltag zu bewältigen.<br />

Stehen aber Erledigungen<br />

außerhalb, ein Krankenhausaufenthalt<br />

oder eine Kur an, wird es oft<br />

kompliziert, dies zu organisieren.“ <strong>Die</strong><br />

Kurzzeit- und die Verhinderungspflege<br />

sind Leistungen der Pflegekasse,<br />

die greifen, wenn die Pflege zuhause<br />

vorübergehend nicht gewährleistet ist.<br />

leben für den Anderen<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

der Pflegekasse betreuen mit den<br />

Pflegeberatern alle Versicherten, die<br />

diese Leistungen in Anspruch nehmen.<br />

Opfermann-Kersten schildert<br />

ein Beispiel, das die Situation vieler<br />

Familien beschreibt: <strong>Die</strong> Landwirtin<br />

mit Ackerbaubetrieb, die seit zwei<br />

Jahren ihre Mutter betreut und pflegt.<br />

„Vor einem halben Jahr wurde die<br />

Mutter in Pflegestufe zwei eingestuft.<br />

Sie braucht unter anderem beim Laufen<br />

und Stehen Hilfe. Aber auch der<br />

Vater will versorgt sein. <strong>Die</strong> beiden<br />

erwachsenen Söhne sind außerhalb<br />

der Landwirtschaft tätig und wohnen<br />

weit entfernt.“ Früher, so die Referentin<br />

weiter, sei die Frau in vielen Ehrenämtern<br />

aktiv gewesen. <strong>Die</strong>se habe<br />

sie aufgrund der Pflegesituation abgeben<br />

müssen. Inzwischen nehme sie<br />

regelmäßig stundenweise die Verhinderungspflege<br />

in Anspruch. „In den<br />

Zeiten ihrer Abwesenheit übernimmt<br />

eine Nachbarin die Pflege, die Mutter<br />

und Tochter gleichermaßen vertraut<br />

ist. Für die Familie ist das sehr praktisch.“<br />

Gerade sei der älteste Sohn des<br />

Landwirtsehepaares Vater geworden.<br />

Ihr erstes Enkelkind zu besuchen sei<br />

etwas, das die Frau nur dank der Verhinderungspflege<br />

organisieren könne.<br />

sich selbst nicht vergessen<br />

„<strong>Die</strong> Mehrfachbelastungen durch<br />

den landwirtschaftlichen Betrieb und<br />

die Pflegesituation bringen die Pflegenden<br />

oft an ihre Grenzen“, fasst Opfermann-Kersten<br />

zusammen. „Es ist<br />

wichtig, mit seinen Kräften hauszuhalten<br />

und auch einmal etwas für<br />

sich selbst zu tun.“ Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

sollen helfen, diese<br />

Auszeiten von der täglichen Pflege<br />

wahrzunehmen. ■<br />

KoMpLizierte begriffe –<br />

unKoMpLizierte hiLfe<br />

LSV-info<br />

information rund um die Pflege gibt es<br />

bei den mitarbeitern der Pflegekasse.<br />

Martina Opfermann-kersten, Referentin der landwirtschaftlichen<br />

Pflegekasse, über Hilfsangebote für Pflegende:<br />

Verhinderungs pflege ...<br />

... ist die ersatzweise Pflege durch eine andere Person, wobei<br />

die Pflegekasse hierfür entstehende kosten übernimmt. <strong>Die</strong><br />

Verhinderungspflege kann grundsätzlich von jeder Person,<br />

beispielsweise von Angehörigen, Bekannten oder nachbarn,<br />

durchgeführt werden. Bei Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten<br />

Grad verwandt oder verschwägert sind, darf die Pflegekasse die kosten in Höhe des<br />

anteiligen Pflegegeldes erstatten. Aufwendungen wie fahrkosten oder Verdienstausfall<br />

können bei nachweis zusätzlich berücksichtigt werden. <strong>Die</strong> Verhinderungspflege<br />

kann für längstens vier Wochen und für einen Betrag von bis zu 1.510 euro (ab 2012:<br />

1.550 euro) je kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Ist die pflegende Person<br />

an einzelnen tagen nur zeitlich begrenzt verhindert, kann die Verhinderungspflege<br />

auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dann entfällt die Beschränkung<br />

auf 28 tage im Jahr. eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson<br />

den Pflegebedürftigen schon mindestens sechs Monate in seiner häuslichen umgebung<br />

gepflegt hat.<br />

Kurzzeitpflege ...<br />

... findet in einer vollstationären einrichtung statt. Der zu pflegende Angehörige lebt<br />

vorübergehend in einem Pflegeheim. Der Höchstanspruch beträgt auch hier pro<br />

kalenderjahr 1.510 euro (ab 2012: 1.550 euro) längstens für vier Wochen. Als Leistungen<br />

werden die pflegebedingten Aufwendungen übernommen.<br />

Weitere Informationen sind im Internet unter www.lsv.de/spv > Leistungen > Pflege<br />

zu finden.<br />

pfLege ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

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