Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
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Spezialpräparate/Individualrezepturen werden nur nach<br />
Voranmeldung und (Ausnahme: Baby-Erythrozytenkonzentrate)<br />
nach Rücksprache mit dem diensthabenden Arzt<br />
der Blutbank hergestellt.<br />
Die Produkte EK, FFP sowie TK sind zugelassene Arzneimittel,<br />
Gebrauchs- und Fachinformationen finden sich<br />
auf der Internetseite des Instituts für Transfusionsmedizin<br />
(www.uksh.de/transfusionsmedizin).<br />
Bezüglich der Indikation für die Bestrahlung von Blutkomponenten<br />
(Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion)<br />
wird ebenfalls auf die Querschnitts-Leitlinien zur Therapie<br />
mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten der Bundesärztekammer<br />
verwiesen. Nachfolgend ein Überblick über<br />
die wichtigsten Indikationen zur Bestrahlung zellulärer<br />
Blutbestandkomponenten:<br />
▪ Alle HLA-ausgewählten Blutkomponenten<br />
▪ Alle Granulozytenpräparate<br />
▪ Alle Blutkomponenten aus gerichteten Blutspenden von<br />
Verwandten<br />
▪ Blutkomponenten für die intrauterine Transfusion<br />
▪ Transfusion von Neugeborenen bei Verdacht auf<br />
Immundefizienz<br />
▪ Transfusion von Patienten mit allogener Blutstammzellbzw.<br />
Knochenmarktransplantation<br />
▪ Transfusion 14 Tage vor autologer<br />
Stammzelltransplantation<br />
▪ Transfusion bis 3 Monate nach autologer<br />
Stammzelltransplantation<br />
▪ Transfusion bei schweren Immundefektsyndrom