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Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

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Spezialpräparate/Individualrezepturen werden nur nach<br />

Voranmeldung und (Ausnahme: Baby-Erythrozytenkonzentrate)<br />

nach Rücksprache mit dem diensthabenden Arzt<br />

der Blutbank hergestellt.<br />

Die Produkte EK, FFP sowie TK sind zugelassene Arzneimittel,<br />

Gebrauchs- und Fachinformationen finden sich<br />

auf der Internetseite des Instituts für Transfusionsmedizin<br />

(www.uksh.de/transfusionsmedizin).<br />

Bezüglich der Indikation für die Bestrahlung von Blutkomponenten<br />

(Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion)<br />

wird ebenfalls auf die Querschnitts-Leitlinien zur Therapie<br />

mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten der Bundesärztekammer<br />

verwiesen. Nachfolgend ein Überblick über<br />

die wichtigsten Indikationen zur Bestrahlung zellulärer<br />

Blutbestandkomponenten:<br />

▪ Alle HLA-ausgewählten Blutkomponenten<br />

▪ Alle Granulozytenpräparate<br />

▪ Alle Blutkomponenten aus gerichteten Blutspenden von<br />

Verwandten<br />

▪ Blutkomponenten für die intrauterine Transfusion<br />

▪ Transfusion von Neugeborenen bei Verdacht auf<br />

Immundefizienz<br />

▪ Transfusion von Patienten mit allogener Blutstammzellbzw.<br />

Knochenmarktransplantation<br />

▪ Transfusion 14 Tage vor autologer<br />

Stammzelltransplantation<br />

▪ Transfusion bis 3 Monate nach autologer<br />

Stammzelltransplantation<br />

▪ Transfusion bei schweren Immundefektsyndrom

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