Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
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2.10. Dokumentation<br />
Die folgende patienten- und produktbezogene Dokumentation<br />
erfolgt auf dem Konservenbegleitschein und ist für<br />
30 Jahre aufzubewahren (§ 14 TFG):<br />
▪ Arzneimittelbezeichnung (EK, TK, FFP) und Chargennummer<br />
▪ Datum und Uhrzeit der Transfusion sowie Name des<br />
transfundierenden Arztes<br />
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen müssen außerdem<br />
mittels des UAW-Meldebogens an die Blutbank gemeldet<br />
werden (s.a. Pkt. 3).<br />
Die patientenbezogene Dokumentation erfolgt in den Patientenunterlagen<br />
und ist für 15 Jahre aufzubewahren (§ 14<br />
TFG). Diese beinhaltet insbesondere:<br />
▪ Indikation zur Transfusion<br />
▪ Aufklärung und Einwilligungserklärung<br />
▪ Ergebnis (NICHT das Originalkärtchen) des Bedsidetests<br />
▪ Transfusionserfolg bzw. dessen Ausbleiben anhand von<br />
klinischen oder laborchemischen Parametern<br />
▪ ggf. unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />
(Transfusionsreaktionen)