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Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

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2.10. Dokumentation<br />

Die folgende patienten- und produktbezogene Dokumentation<br />

erfolgt auf dem Konservenbegleitschein und ist für<br />

30 Jahre aufzubewahren (§ 14 TFG):<br />

▪ Arzneimittelbezeichnung (EK, TK, FFP) und Chargennummer<br />

▪ Datum und Uhrzeit der Transfusion sowie Name des<br />

transfundierenden Arztes<br />

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen müssen außerdem<br />

mittels des UAW-Meldebogens an die Blutbank gemeldet<br />

werden (s.a. Pkt. 3).<br />

Die patientenbezogene Dokumentation erfolgt in den Patientenunterlagen<br />

und ist für 15 Jahre aufzubewahren (§ 14<br />

TFG). Diese beinhaltet insbesondere:<br />

▪ Indikation zur Transfusion<br />

▪ Aufklärung und Einwilligungserklärung<br />

▪ Ergebnis (NICHT das Originalkärtchen) des Bedsidetests<br />

▪ Transfusionserfolg bzw. dessen Ausbleiben anhand von<br />

klinischen oder laborchemischen Parametern<br />

▪ ggf. unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />

(Transfusionsreaktionen)

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