21.08.2015 Aufrufe

Fachbuch 160 Leseprobe

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BehnischVerantwortung undQualitätsbewusstseinvon Unternehmen undPersonal – Bedeutungder schweißtechnischenNormung


Bibliografische Information Der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über htttp://dnb.dnb.de abrufbar.<strong>Fachbuch</strong>reihe SchweißtechnikBand <strong>160</strong>ISBN 978-3-945023-42-6Alle Rechte vorbehalten.© DVS Media GmbH, Düsseldorf · 2015Herstellung: Griebsch & Rochol GmbH & Co. KG, Hamm


VorwortDas <strong>Fachbuch</strong> richtet sich insbesondere an Unternehmen der Metallverarbeitung aus Industrie undHandwerk, vor allem an Hersteller der Schweißtechnik sowie zugleich an Schweißaufsichtspersonen,Prüfpersonal, Konstrukteure und auch an vereidigte Sachverständige, die im Auftragvon Wirtschaft und Gewerbe bei sachkundigen Fragen im Bereich der Schweißtechnik tätig sind.Schweißen gilt als ein spezieller Prozess, die Qualität der mit diesem Verfahren erzeugten Produktekann nicht „hineingeprüft“, sondern muss in diesen erzeugt werden. Selbst die zurVerfügung stehenden zerstörungsfreien Prüfungsmaßnahmen können deshalb die Qualität vonSchweißungen nicht verbessern.Schweißtechnische Arbeiten setzen deshalb im Sinne einer vorbeugenden Gefahrenabwehr einhohes Maß an Sorgfaltspflicht, fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen voraus. Im gesamtenschweißtechnischen Prozess sind neben der Fertigung auch die vorbereitenden Maßnahmen, wieGestaltung, Berechnung, Planung, Auswahl und Bereitstellung von Konstruktionsmaterial sowieGeräte und Anlagen, mit einzubeziehen. Fehler sind also in allen Prozessschritten möglich undkönnen so zu Mängeln oder Ausfällen am Produkt, in schwerwiegenden Einzelfällen auch zuUmweltschäden bis hin zu Personenschäden führen.Dieses <strong>Fachbuch</strong>, das sich als ein Nachschlagewerk verstanden wissen will, befasst sich lückenlosmit dem sehr umfassenden Regelwerk der Schweißtechnik und seiner Nutzung in allen Anwendungsbereichender schweißtechnischen FertigungIn mehr als 25 Jahren ist ein europaweit und schon weltweit geltendes Normenwerk entstanden,das in allen Bereichen der Metallverarbeitung als normatives Instrument im Sinne einer Vereinheitlichungund Vergleichbarkeit der schweißtechnischen Produktion genutzt werden kann.Zur Erfüllung aller Anforderungen der Qualitätssicherung ist in Anbindung an EN ISO 9001 dieEN ISO 3834 entstanden, welche allen Anwendungsbereichen als Leitfaden für den Schweißbetrieb,als Referenznorm für Produkt- bzw. Anwendungsnormen sowie als Grundlage fürVertragsregelungen zwischen Besteller und Hersteller zur Verfügung steht. Diese Grundnormvereinigt in sich die für alle Bereiche gleichen Qualitätsmerkmale wie Werkstoffe, Konstruktionsmaterialien,Schweißprozesse, Betriebsmittel, bauliche Durchbildung, Fertigung, Prüfung undinsbesondere Personalqualifikation. Auf die Verknüpfung dieser schweißtechnischen Grundnormmit allen Anwendungsnormen geht ein Kapitel umfassend ein. Das Wissen um das geltendeeinschlägige Regelwerk und sein Einhalten ist die eine Seite, das ordnungsgemäße Ausführen dieandere Seite. Bei unachtsamer oder nicht sachkundiger Planung und Ausführung von Schweißarbeitenkönnen sich für Hersteller und sein verantwortliches Schweißaufsichtspersonal Fehlereinstellen, die in sich die Verletzung von Vertragsregelungen bergen oder sogar Schäden undUnfälle verursachen können. Neben Produktionsausfall und Ansehensverlust des herstellendenBetriebs müssen in der Regel seitens eines Gerichts und behördlicher Stellen die Verantwortlichkeitenim Unternehmen geklärt werden – war der Schadensverursacher der Hersteller selbst,war es die verantwortliche Schweißaufsichtsperson oder andere externe Personen oder Stellen?Fragen zur Haftung sowie die Konsequenzen für den Hersteller und seine Schweißaufsichtspersonstellen sich dann ein, auf die kurz mit eingegangenen wird.Ausführliche Hinweise zu Haftungsrisiken und Haftungsansprüchen bietet die Veröffentlichungvon J. Greskamp in der Fachzeitschrift Schweißen und Schneiden 62 (2010), H. 11, S. 638/41,sowie der veröffentlichte Vortrag von A. Saggau im Band 291 der DVS-Berichte, S. 37/46, DVSMedia, Düsseldorf 2013.


Ein weiteres Kapitel geht auf die juristische Auslegung von Rechts- und technische Normen ein.Die technischen Normen und andere Regeln, insbesondere die schweißtechnischen, werden inihrer Geschichte, Entwicklung und Bedeutung ausführlich beschrieben.Die anspruchsvolle Thematik des <strong>Fachbuch</strong>s zu Recht und Technik beinhaltet auch den Gebrauchvon Begriffen und Abkürzungen, sodass am Schluss eine A- bis Z-Sammlung dieser Begriffe mitErläuterungen als Glossar angeschlossen wird.Alle im <strong>Fachbuch</strong> behandelten schweißtechnischen Normen, Richtlinien, Merkblätter und andereRegeln sind am Schluss mit vollem Titel aufgelistet.Bleibt dem Autor die Hoffnung, dass das Buch wertvolle Hilfe und technische Aufklärung imberuflichen Alltag bietet. Die Entwicklungen schreiten schnell voran, sodass zugesandte Erfahrungenund neue Erkenntnisse zum Buchinhalt im Falle der nächsten Auflage gerne berücksichtigtwerden.Der Autor dankt dem herausgebenden Düsseldorfer Verlag, DVS Media GmbH, und schließt denherzlichen Dank an den <strong>Fachbuch</strong>lektor Lothar Knittel mit ein, der sich mit viel Mühe und Sachkenntnisder Bearbeitung des Buchmanuskripts widmete.Neuss, im Juli 2015Hellmuth Behnisch


EinführungUnter dem anspruchsvollen Titel „Verantwortung und Qualitätsbewusstsein von Unternehmen undPersonal – Bedeutung der schweißtechnischen Normung“ werden für Unternehmen bzw. Herstellerund sein Fachpersonal die für alle Anwendungsbereiche der Schweißtechnik geltendenQualitätsnormen in übersichtlicher und umfassender Weise behandelt. Das vorliegende Buchentspricht einem Nachschlage- und Informationswerk für alle mit der Schweißtechnik befasstenAbteilungen im Unternehmen, für die miteinbezogenen Unterauftragnehmer und Zulieferer, für diemit Haftungsfragen befassten Personen und für die mit der Normenpflege befassten Fachleute. DerBuchinhalt steht unter dem Leitsatz:„Vermeiden des Entstehens von Fehlern als Ursache von Schäden; es ist deshalb die technischwirksame, rechtlich erforderliche und wirtschaftlich vorteilhafte Vorsorge gegen Inanspruchnahmeaus der Produkthaftung zu treffen.“Das seit Jahrzehnten national bewährte und mittlerweile international geltende Regelwerk ist daserprobte Mittel, um zu vereinheitlichten und vergleichbaren Maßnahmen in der schweißtechnischenProduktion zu kommen; ganz gleich, ob im Bereich des Tragwerkbaus, Schienenfahrzeugbaus,Druckbehälter-, Apparate-, Rohrleitungs-, Schiff- oder Maschinenbaus.Zentrale Norm mit Regeln zur Qualitätssicherung ist DIN EN ISO 3834, welche die Anforderungenund Verantwortungen an den Hersteller enthält. Diese Norm definiert den Begriff„Hersteller“ als Person oder Organisation, die für die schweißtechnische Fertigung verantwortlichist. Die Schweißaufsicht liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers. Unter „Schweißaufsicht“definiert die Norm wiederum die Koordinierung von Herstellungsprozessen für alleschweißtechnischen und mit Schweißen verbundenen Tätigkeiten. Der Hersteller muss mindestenseine verantwortliche Schweißaufsichtsperson benennen. Der Begriff „Schweißaufsichtsperson“besagt, dass es sich um eine Person handelt, die verantwortlich und kompetent die Schweißaufsichtdurchzuführen hat, wobei es erforderlich sein kann, dass unterschiedliche Schweißaufsichtspersonenfür unterschiedliche Aufgaben vom Hersteller zu benennen sind.Aufgaben und Verantwortung der Schweißaufsichtsperson im Rahmen der schweißtechnischenProduktion müssen nach dem entsprechenden Normteil von DIN EN ISO 3834, wieTeil 2 – Umfassende Qualitätsanforderungen,Teil 3 – Standard-Qualitätsanforderungen,Teil 4 – Elementare Qualitätsanforderungen(generell wird keine Schweißaufsicht vorausgesetzt)in Übereinstimmung mit den Kriterien, das heißt den unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen nachTeil 1 von DIN EN ISO 3834, festgelegt werden.Diese sinnvolle Staffelung der Qualitätsanforderungen beim Schmelzschweißen von metallischenWerkstoffen ermöglicht es dem Hersteller bzw. Auftraggeber, die den Betriebsbeanspruchungenund den Forderungen an das geschweißte Produkt entsprechende Qualitätsstufe festzulegen. Nachden in den einzelnen Bereichen geltenden Produkt- bzw. Anwendungsnormen oder anderenRegeln wird die Erfüllung der jeweils festgelegten Qualitätsstufe, meist Teil 2 oder Teil 3 derNorm, vorausgesetzt, von benannten bzw. notifizierten Stellen bei der Betriebsbegehung überprüftund zertifiziert.1


Die normative Festlegung von Aufgaben und Verantwortung der Schweißaufsichtsperson findetsich in der internationalen Qualitätsnorm, wie in DIN EN ISO 14731, deren Qualitätsmerkmalemit denen nach DIN EN ISO 3834 Teil 2 bzw. Teil 3 nahezu identisch sind. Dies ist eine fachlichsinnvolle Überlegung des Normensetzers, da doch die eingesetzte und für die Schweißaufsichtzuständige Person fachlich kompetent und umfassend tätig sein muss. Im Sinne der Produkthaftungund der sich daraus ergebenden Konsequenzen hat jedes Unternehmen innerhalb seinerinnerbetrieblichen Struktur und Organisation die Aufgabenbereiche und Befugnisse der Schweißaufsichtspersonenschriftlich festzulegen und zu dokumentieren. Im Falle der Tätigkeiten mehrererSchweißaufsichtspersonen sind diese klar voneinander abzugrenzen.Zur Herstellung schweißtechnischer Produkte stehen dem Unternehmen bzw. Hersteller die fürdie qualifizierte Fertigung erforderlichen Grundnormen zur Verfügung, wie zur Prüfung vonSchweißern/Bedienern/Einrichtern, zur Qualifizierung von Schweißverfahren, zu den metallischenWerkstoffen, zu Allgemeintoleranzen am geschweißten Bauteil, zur Prüfung und Bewertung derjeweiligen Schweißnähte nach Bewertungsgruppen. Solche für die Planung, Fertigung undPrüfung mitgeltenden Normen sind in DIN EN ISO 3834 Teil 5 benannt. Für die schweißtechnischeProduktion gibt es also ein systematisch aufgebautes und in sich geschlossenes Normenwerk.Das lückenlose Ausmaß der Normen sichert bei fachgerechter Auswahl und Anwendungdem Hersteller die Möglichkeit einer vergleichbaren Fertigung und Endprüfung sowie eineKennzeichnung und Rückverfolgbarkeit aller Prozessabläufe. Normative Forderung ist sodann dieDokumentation aller Abläufe. Alle Unterlagen (Qualitätsberichte) von der Entwicklung, Planung,Beschaffung, Fertigung, Prüfung und Abnahme des geschweißten Produkts sind zu archivierenund an einem gesicherten Ort aufzubewahren. Die Aufbewahrungsdauer beträgt mindestens fünfJahre.Neben Kenntnis und Einhalten der Vorgaben von Normen sowie anderer Regeln ist eine eingehende,rückverfolgbare Projektplanung und -vorbereitung notwendig und hilfreich. Dies erforderteine sorgfältige und zwischen Hersteller und Auftraggeber bzw. Betreiber gut abgestimmteVertragsregelung. Gemäß DIN EN ISO 3834 muss der Hersteller eine dem Vertrag bzw. Auftragangepasste Fertigungsplanung durchführen. Im Wesentlichen sind hauptsächlich folgende Angabenund Unterlagen zu erfassen:– verwendetes Schweißverfahren,– erforderliche Betriebseinrichtungen,– Konstruktionszeichnungen,– Schweißanweisung,– Arbeitsanweisung (falls erforderlich),– Schweißfolgeplan,– Montageplan (falls erforderlich),– Prüfplan (interne und externe Prüfungen).Der Hersteller muss vorgenannte Dokumente zwecks Rückverfolgbarkeit, wie schon gesagt, auftragsbezogenaufbewahren.Werden Schweißarbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt, und kommt es hierdurch zur Verletzungvon Vertragsregelungen, zu Produktausfällen oder Schäden, so muss gerichtlich oderdurch zuständige Behörden die Verantwortlichkeit der mit dem Schweißen befassten Personengeklärt werden. Mitunter müssen sich beispielsweise Gutachter und die beratenden Anwälte mitunter Umständen schwierigen technischen Sachverhalten befassen. Bei der Beantwortung vonHaftungsfragen wird – auch unter Einbeziehen von Sachverständigen – die Berücksichtigung undAnwendung der einschlägigen Grund- und Produkt- bzw. Anwendungsnormen überprüft. Auch2


andere zutreffende Bestimmungen, beispielsweise Vorschriften und Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung,können mit herangezogen werden:Das Vertrautmachen und das Benutzen des einschlägigen Normenwerks im Rahmen der gestelltenschweißtechnischen Aufgabe sind eine gezielte organisatorische Maßnahme imUnternehmen, um Schaden am fertigen Produkt zu vermeiden.Das nahezu lückenlose Normen- und anderes Regelwerk wird hierzu im Teil II des <strong>Fachbuch</strong>es,auch in seiner sinnvollen Verknüpfung von Grund- und Produktnormung, für alle Anwendungsbereicheder Schweißtechnik geltend, ausführlich besprochen.3


Teil IInnerbetriebliche Verantwortung desUnternehmens1 Betriebsinterne Organisation eines Unternehmens1.1 Grundsätzliche AnforderungenJedes Unternehmen ist berechtigt, sich so zu organisieren, um– der Art und Anzahl der Produkte,– den eingesetzten Fertigungsverfahren,– den sonstigen Anforderungen in den unterschiedlichen Anwendungsbereichenzu genügen.Soweit Rechtsnormen und auch technische Normen für bestimmte Produkte und deren Einsatzdetaillierte Anforderungen stellen, sind diese einzuhalten. Beispiele aus verschiedenen Anwendungsbereichenzur personellen Besetzung im Unternehmen sind die Anstellung von Beauftragtenfür:Immissionsschutz, Strahlenschutz, Schweißaufsicht, Sicherheitsbereiche und andere.Alle anderen Anforderungen richten sich nach dem Stand der Technik und den allgemeinen Sorgfaltspflichten.Zu deren spezifischen Ausfüllung im Unternehmen sind die Erkenntnisse derbetriebswirtschaftlichen Organisationslehre ebenso heranzuziehen wie sonstige fachkundige undpraktische, organisatorische und technische Erfahrungen.Das Erfüllen aller Anforderungen ist ausschließlich und nicht delegierbarer Teil der Organisationsverantwortungder Geschäftsleitung als dem obersten „Organ“ des Unternehmens.1.2 AufbauorganisationDie Aufbauorganisation ist die horizontale und vertikale Gliederung der (Teil-) Verantwortungenfür einzelne Aufgaben innerhalb des Unternehmens, einschließlich ihrer Funktionsgrenzen und-zuordnung.Die Aufbauorganisation wird zweckmäßigerweise in einem Organisationsplan dargestellt.Bild 1-1 kann als ein vereinfachtes Muster im Sinne einer Empfehlung zur Umsetzung in einemschweißtechnischen Unternehmen dienen.Für kleine und mittlere Unternehmen, die gleiche oder ähnliche Aufgaben haben wie Großunternehmen,ist das Zusammenfassen unterschiedlicher Funktionen durch Personalunion von Führungskräftenoder Mitarbeitern die übliche Praxis.In Großbetrieben sind personell getrennte Funktionen in gleicher Weise zu erfüllen, vielfach auchdurch dieselben Führungskräfte und Mitarbeiter.4


Bild 1-1. Vereinfachtes Muster für einen Organisationsplan im schweißtechnischen Unternehmen mitPersonengruppen von A bis E (nach <strong>Fachbuch</strong>reihe Schweißtechnik, Band 98, DVS Media, Düsseldorf).1.3 AblauforganisationDie Ablauforganisation regelt – als Ergänzung der Aufbauorganisation – die Zusammenarbeit derunterschiedlichen Organisationseinheiten bei verschiedenen Vorgängen.Das Unternehmen als juristische Person ist grundsätzlich verpflichtet, alle notwendigen und erforderlichenMaßnahmen zu treffen, um mit größtmöglicher Sicherheit sichere und funktionstüchtigeProdukte auf den Markt zu bringen oder entsprechende Leistungen auftrags-/anforderungsgerechtauszuführen.1.4 Übersicht der Funktionen und Verantwortungen im UnternehmenFür jedes Unternehmen gilt der Grundsatz:Schaffung einer übersichtlichen für Führungskräfte, Schweißaufsichtspersonen und Mitarbeitergeltenden unternehmensspezifischen Tabelle bzw. Organigramm, welche bzw. welches eindeutigund verständlich alle anstehenden Funktionen und Verantwortungen darstellt. In ihr bzw. ihmsollen die unterschiedlichen Verantwortungen, Mitwirkungen und Informationsempfängersämtlicher an einzelnen Vorgängen beteiligten Bereiche enthalten sein. Diese Übersicht sollte beginnen– von oben nach unten – in der Reihenfolge der Wichtigkeit und zwar mit den Vorgängen,bei denen mehrere Bereiche beteiligt sind.5


Erst auf dieser Grundlage können die bereichsinternen Abläufe und Vorgänge auch sachgerechtund unmissverständlich im Detail festgelegt werden. Für jeden Vorgang wird unterschiedenzwischen:VerantwortungZuständigkeit für Ablauf und Organisation sowie termin- und kostengerechte Durchführung.MitwirkungJeder ist für seinen (Teil-)Bereich an Planung und Durchführung zu beteiligten und hat derGesamtorganisation sowie dem Gesamtablauf zuzustimmen.InformationsempfangDer Informationsempfänger ist über Inhalt und Ablauf der Vorgänge rechtzeitig zu informierenmit der Aufforderung, Hinweise zu geben, wenn und soweit aus seiner Sicht notwendige oderwünschenswerte Änderungen oder Verbesserungen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigtwurden.Für die einzelnen Vorgänge ist die Zuordnung zur Unternehmensstruktur gemäß der Aufbauorganisationangemessen zu berücksichtigen. Nachzuweisen ist, ob bei den einzelnen Vorgängendie Leiter, Führungskräfte der Bereiche oder die Sachbearbeiter oder ausführende Mitarbeitermitbeteiligt sein sollten.Nach der Produkthaftung ist gleichzeitig die persönliche Stellvertretung für alle regelungsbedürftigenVorgänge festzulegen, wobei Stellvertreter für ihre in Stellvertretung zu übernehmendenAufgaben die gleiche sachliche und persönliche Qualifikation aufweisen sollten wie der Stelleninhaber,den sie vertreten. Hier sind insbesondere die erforderlichen Ausbildungen einschließlichder Zuständigkeiten und Qualifikationen (wie als Schweißaufsichtsperson: zum Beispiel Schweißfachingenieur)mit zu berücksichtigen.Unternehmensumfassendes QualitätssystemTabelle 1-1 enthält die Zusammenstellung der wesentlichen Einflussgrößen eines Qualitätssystems,die im Sinne einer innerbetrieblichen Verantwortung zu erfüllen sind.Tabelle 1-1. Wesentliche Einflussgrößen für ein unternehmensumfassendes Qualitätssystem zur Erfüllungder allgemeinen Sorgfaltspflichten (am Beispiel der Schweißtechnik).– Liefervereinbarung– Aufgabe/Anwendung– Einsatzbedingungen– Kundenvorgaben– Betriebsbedingungen desHerstellers– zu berücksichtigendeRegelwerke– anerkannte Regeln derTechnik wie Normen u. a.– Funktionsprüfungen– nachgewiesene Aussagesicherheit– Anwendbarkeit– Wirtschaftlichkeit desProduktsEinflussgrößen zur Schaffung eines unternehmensumfassenden Qualitätssystems– erforderliche Mitarbeiterqualifikationen– verfügbare Qualifikationen– Schulungs- und Anleitungsmöglichkeiten– schweiß- und prüfgerechteKonstruktion– Klassifizieren derQualitätsmerkmale– sachgerechte Vorbereitung,Art der Nahtfugen,Schweißposition– Zugänglichkeit, Umgebungsbedingungen– zu schweißende Stückzahlen– Hilfsmittel– Art der Schweißverfahren– Maschinen– Schweißzusätze,Hilfsstoffe– MechanisierungoderAutomatisierung– Schweißplan, -folgeplan,-anweisungen– Zahl der zu schweißendenEinzelteile– Aufteilen in Baugruppen– Prüf- und Überwachungsverfahren– Funktionsprüfungen– Bewertung derSchweißnähte– wiederkehrendePrüfungen derSchweißverbindungen– vorbeugendeInstandhaltung– Kalibrierung undValidierung– Dokumentation derArbeitsabläufeSicherstellung der Produktqualität in der Schweißtechnik– anwendungsbezogeneProduktbeobachtung– Gewährleistung,Reklamationen– Schäden undUrsachenanalysen– Auswertungen– Erkenntnisse/Erfahrungenbetriebsinternumsetzen6


1.5 Personelle Besetzung im Unternehmen mit schweißtechnischerFertigungDas Übertragen von Aufgaben oder Funktionen im Unternehmen setzt voraus, dass die beauftragtenFührungskräfte und Mitarbeiter über eine den Anforderungen der Tätigkeiten angemesseneAusbildung verfügen, dafür persönlich geeignet sind (Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit)und aussagefähige Nachweise dies belegen.Einzelaufgaben dürfen an Mitarbeiter und Verantwortungen einzelner Bereiche an Führungskräftenur übertragen werden, wenn sie die dafür erforderliche persönliche Qualifikation aufweisen undihnen mit der Verantwortung gleichzeitig die Kompetenz zur Sachregelung mit übertragen wird.Für den Bereich der Schweißtechnik gilt zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen ausunternehmerischer Sicht die DIN EN ISO 3834 (Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißenvon metallischen Werkstoffen).Das Unternehmen muss über sachkundiges Personal (Schweißaufsichtsperson(en), Schweißer)und, soweit vollmechanische bzw. automatische Verfahren zum Einsatz gelangen, Bediener undEinrichter verfügen. Die dem Unternehmen angehörende(n) Schweißaufsichtsperson(en) ist/sindeine Fachkraft/Fachkräfte mit nachweislicher Qualifikation und Erfahrung. Bei mehrerenSchweißaufsichtspersonen muss die Verantwortung im Schweißbetrieb des Unternehmens fürjeden Einzelnen festgelegt sein.Der Schweißaufsichtsperson kommt eine Schlüsselposition zu: Sie soll den Konstrukteur überBeanspruchungsverhältnisse, schweißmetallurgisches Verhalten der Werkstoffe, Fertigungs- undPrüfbedingungen beraten. Je nach Ausmaß und Schwierigkeitsgrad der Fertigung sind unter ihrerAufsicht Schweißfolgepläne, Arbeits- und Prüfanweisungen anzufertigen. Arbeitsvorbereitung,Qualitätsstelle und Einkauf benötigen häufig die Hilfe der Schweißaufsichtsperson. Diebetriebliche Ausbildung und Prüfung des schweißenden Personals (Schweißer, Bediener undEinrichter von Schweißeinrichtungen) erfordern besondere Sorgfalt und Aufsichtspflicht seitensder Schweißaufsichtsperson.SchweißaufsichtspersonalNach DIN EN ISO 14731 (Anhang A) empfiehlt das Internationale Institut für Schweißtechnik(IIW) drei Personengruppen für verschiedene Aufsichtsfunktionen. Diesen drei Personengruppenwerden bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten zugeordnet. Nach den geforderten Qualifikationenund technischen Kenntnissen wird unterschieden in– umfassende technische Kenntnisse entsprechend Internationaler Schweißingenieur (IWE),– spezielle technische Kenntnisse entsprechend Internationaler Schweißtechniker (IWT),– technische Basiskenntnisse entsprechend Internationaler Schweißfachmann (IWS).Darüber hinaus können auch andere Aufsichtspersonen (beispielsweise Industriemeister,Handwerksmeister, Schweißpraktiker) mit langjähriger Betriebserfahrung und entsprechendentechnischen Kenntnissen als verantwortliche Schweißaufsichtspersonen tätig sein.Welche Schweißaufsichtsperson bzw. welche Personengruppe für welches Aufgabengebiet gefordertwird, legen im Allgemeinen entweder die Produktnormen (Anwendungsnormen),beispielsweise für die Bereiche Druckgeräte-, Rohrleitungs-, Schienenfahrzeug- oder Tragwerkbau,oder die Vereinbarungen zwischen herstellendem Unternehmen und Besteller fest.7


Werden Schweißaufsichtspersonen weder in Produktnormen noch anderen Regeln gefordert, soliegt die Verantwortung für Qualifikation und Einsatz der Schweißaufsichtspersonen allein beimUnternehmen. Jedoch wird aus Gründen der Sicherung der Produktqualität empfohlen, den verantwortlichenPersonenkreis entsprechend den Festlegungen nach DIN EN ISO 14731 auszuwählenund zu qualifizieren.Die Schweißaufsichtsperson ist auch für den Inhalt und die Anwendung der Schweißanweisung(siehe hierzu die maßgebende Grundnorm DIN EN ISO 15609 ff.) verantwortlich, falls dieseverlangt wird. Sie ist weiterhin die Kontaktperson zwischen allen Stellen von Konstruktion,Fertigung und Prüfung und führt die geforderten Kontrollen (siehe hierzu DIN-Fachbericht CENISO/TR 3834-6) durch.SchweißpersonalSchweißer zum manuellen und teilmechanischen SchweißenSchweißer müssen entsprechend ihres Einsatzgebietes eine gültige Prüfung anhand einer Schweißer-Prüfungsbescheinigungnachweisen. Für die verschiedenen metallischen Werkstoffgruppenbestehen entsprechende Schweißerprüfnormen, zum Beispiel DIN EN ISO 9606-1 für Stahlwerkstoffe,DIN EN ISO 9606-2 für Aluminiumwerkstoffe. Der Umfang der Schweißerprüfungrichtet sich nach dem Auftragsumfang im Unternehmen, das heißt, der Schweißer wirdpraxisbezogen geprüft. Er hat nach den jeweiligen Werkstoffgruppen der Schweißzusätze, je nachSchweißposition, Schweißverfahren und Werkstückdicke entsprechende Prüfstücke zu schweißen.Das erfolgreiche Prüfergebnis ist nach genormtem Bezeichnungsschema zu bestätigen. Beiumfangreicherem Fertigungsprogramm sind mehrere Einzelhandfertigkeiten nachzuweisen bzw.zu bescheinigen. Der günstigste und kostensparende Prüfungsumfang sollte zweckmäßigerweisemit der zuständigen Prüfstelle bzw. dem zuständigen Prüfer abgestimmt werden.Zur Prüfung und Qualifikation des Stahlschweißers für Schmelzschweißverfahren, siehe wesentlicheEinzelheiten in Teil II, Abschnitt 5.6.Die fachkundliche Prüfung ist insbesondere aus der Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzessowie zur Vermeidung von Brandschäden nachzuweisen.Bediener und Einrichter von SchweißeinrichtungenDas Können und die Kenntnisse über die einschlägigen schweißtechnischen Arbeiten einschließlichPrüfungsmaßnahmen werden in DIN EN ISO 14732 geregelt.Die Prüfung von Bedienern und Einrichtern von Schweißeinrichtungen muss nach einer in Übereinstimmungmit dem entsprechenden Normteil von DIN EN ISO 15609 vorbereiteten vorläufigenSchweißanweisung (pWPS) oder auch endgültigen Schweißanweisung (WPS) erfolgen.Die Qualifizierung des Personals für Schweißeinrichtungen muss nach einer der folgendenMethoden vor sich gehen:a) auf der Grundlage einer Schweißverfahrensprüfung nach einem Normteil von DIN EN ISO15614,b) auf der Grundlage einer Prüfung vor Fertigungsbeginn nach DIN EN ISO 15613,c) auf der Grundlage eines Prüfstücks nach einem Normteil von DIN EN ISO 9606 (Schweißerprüfungsnorm),d) auf der Grundlage einer Fertigungsprüfung oder Stichprobenprüfung.8


Jedes Qualifizierungsverfahren kann durch eine Prüfung der schweißtechnischen Kenntnisseergänzt werden. Doch müssen die Qualifizierungsverfahren durch eine Prüfung der Kenntnisseüber die Arbeitsweise der eingesetzten Schweißeinrichtungen ergänzt werden.Die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung von Bediener und Einrichter beginnt mit dem Datumder erfolgreichen Auswertung der/des Prüfstück(e)s. Diese Bescheinigung ist alle sechs Monate zubestätigen; ihre Gültigkeit kann verlängert werden.Die Befähigung des geprüften Personals als Bediener und Einrichter muss periodisch durch eineder genannten Verfahrensweisen geprüft werden:a) Bediener und Einrichter müssen alle sechs Jahre erneut geprüft werden.b) Alle drei Jahre müssen zwei Schweißungen geprüft werden (entweder nach der Durchstrahlungs-,Ultraschall- oder zerstörenden Prüfung).c) Das Unternehmen bzw. der Hersteller erbringt Belege und Dokumente über Beschäftigung undQualifikation seines Personals (weitere Einzelheiten siehe Teil II, Abschnitt 5.7).Aufbewahrung von Bescheinigungen des SchweißpersonalsPrüfungsbescheinigungen und Prüfberichte sowie zugehörige Schweißanweisungen von Schweißern,Bedienern und Einrichtern sind verfügbar und sicher aufzubewahren (in der Verantwortungder für die schweißtechnische Fertigung zuständigen Schweißaufsichtsperson).Personal für Überwachungen und PrüfungenIn den Vertragsunterlagen bzw. Liefervereinbarungen zwischen Besteller/Kunde und Unternehmenbzw. seinem Schweißbetrieb ist festzulegen, welches Personal für Planungs-, Überwachungs-,Prüf- und Untersuchungsaufgaben zur Verfügung stehen muss, dass heißt, falls kein betriebseigenesPersonal vorhanden ist, muss im Vertrag belegt werden, welcher externe Prüfer bzw.welche externe Prüfstelle, anerkannte unabhängige Prüfstelle, beispielsweise DurchstrahlungsoderUltraschallprüfungen bei der Vergabe eines Unterauftrags durchführt. Das Personal für zerstörungsfreiePrüfungen muss für das jeweilige Prüfverfahren nach DIN EN ISO 9712 qualifiziertsein (weitere Einzelheiten zur Prüfnorm siehe Teil II, Abschnitt 13.4).Die internationale DIN EN ISO 9712 „Zerstörungsfreie Prüfung – Qualifizierung und Zertifizierungvon Personal der zerstörungsfreien Prüfung“ legt die fachlichen Anforderungen an dreihochqualifizierten Personengruppen fest.Fachpersonal für Schweiß- und Prüftechnik – SchweißgüteprüfpersonalDie Tätigkeit des Schweißgüteprüfers bezieht sich auf die in der gesamten Schweißtechnik anstehendenPrüf- und Überwachungsaufgaben – vor Beginn von Schweißaufgaben, auf die währenddes Schweißens anstehenden sowie auf die nach Abschluss der Schweißarbeiten zu erfüllendenFunktionen. Im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems sind alle Prüf- und Überwachungsschrittein einem Inspektions- und Prüfplans festgelegt – eine Fixierung dessen, was qualitätsbewusstzu erfüllen ist. Der Güteprüfer soll auch vertraut sein mit der Auswahl und Überprüfungvon Grund- und Schweißzusatzwerkstoff, dem Einsatz in der Fertigung, der Überprüfung derMaßnahmen zur Nahtvorbereitung, dem Einsatz des anerkannten Schweißverfahrens sowie denvielfältigen Überprüfungsvorgängen beim Schweißen mit abschließender Dokumentation.9X slurC B C M Y X C 20 B C M Y X C 40 C 80 B C M Y X CM B C M Y X CMY B C M Y X B C M Y X B C M Y X B

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!