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Kostendeckende<br />

Vergütung für Solarstrom<br />

Solarstrom braucht eine energische<br />

Markteinführung.<br />

In über 20 Städten und Gemeinden<br />

hat sich die kostendeckende Vergütung<br />

(KV) für Solarstrom als besonders<br />

wirkungsvolles Markteinführungsprogramm<br />

bewährt. Der Solarenergie-Förderverein<br />

schlägt deshalb<br />

kostendeckende Vergütung bundesweit<br />

vor.<br />

Solarstrom von Dächern und<br />

Fassaden unserer Städte hat das<br />

Potential, mehr als 20 % des<br />

deutschen Strombedarfs zu dekken.<br />

Doch Solarstrom kostet zur<br />

Zeit etwa zehnmal mehr als<br />

Strom aus Kohle und Atomkraft<br />

und hat deshalb im freien Strommarkt<br />

keine Chance.<br />

Die Stromwirtschaft kritisiert, die<br />

kostendeckende Einspeisevergütung<br />

stelle einen Verstoß gegen die Prinzipien<br />

des freien Marktes dar. Das ist<br />

richtig, doch gibt es höherwertige Gesichtspunkte:<br />

Die erneuerbaren Energien<br />

sind überlebenswichtig! Deshalb<br />

muß die neue Technik zunächst ertüchtigt<br />

werden, sich am freien Markt<br />

zu behaupten; Stichwort “Markteinführung”.<br />

Wer würde einen Nichtschwimmer<br />

zum Schwimmenlernen<br />

gleich ins tiefe Wasser stoßen?<br />

Zu wessen Aufgaben gehört die<br />

Markteinführung der Solarenergie?<br />

Als nächstes ist die Finanzierung<br />

zu klären... Der Ruf nach dem Staat als<br />

dem scheinbar unerschöpflichen Geldgeber<br />

liegt zwar nahe, ist aber in Anbetracht<br />

der hohen Kosten, der knappen<br />

Staatskassen und des allgemein<br />

angestrebten Subventionsabbaus<br />

eher unzeitgemäß... Die Stromwirtschaft<br />

setzt auf grüne Tarife: Interessierte<br />

Kunden sollen durch freiwillige<br />

Mehrzahlungen die Markteinführung<br />

übernehmen. Doch der Vorschlag<br />

scheint lebensfremd - oder verbirgt<br />

sich dahinter der heimliche Wunsch<br />

nach Ineffektivität? Der Solarenergie-<br />

Förderverein geht vom Verursacher-<br />

prinzip aus und kommt zu dem Schluß,<br />

daß die Markteinführung der Solarenergie<br />

eine Gemeinschaftsaufgabe<br />

aller Stromkunden ist. Wer Strom benötigt,<br />

soll dessen umweltfreundliche<br />

Herstellung auch bezahlen.<br />

Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />

(EVU) durch den Gesetzgeber<br />

ist überfällig<br />

Die organisatorischen Voraussetzungen<br />

für die Markteinführung der<br />

erneuerbaren Energien durch die Gemeinschaft<br />

aller Stromkunden können<br />

am besten die Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />

schaffen. Aus naheliegenden<br />

Gründen sperren sie sich<br />

allerdings gegen diese Verpflichtung.<br />

Deshalb war es nur konsequent, daß<br />

der Gesetzgeber im Stromeinspeisungsgesetz<br />

eindeutige Vorschriften<br />

erließ.<br />

Die etwa 16 Pf/kWh für Windstrom<br />

im norddeutschen<br />

Küstenbereich stellen eine “kostendeckende<br />

Vergütung” dar.<br />

Die Erfolge der Windenergie dort<br />

zeigen außerdem, daß es sich<br />

um eine wirkungsvolle<br />

Gesetzesmaßnahme handelt.<br />

Für Windenergie im Binnenland<br />

und insbesondere für die Erzeugung<br />

von Solarstrom reicht<br />

allerdings die Höhe der Vergütung<br />

noch nicht aus.<br />

Warum erhalten private Betreiber<br />

eine geringere Solarstromvergütung<br />

als die<br />

Elektrizitätsversorgungsunternehmen?<br />

Noch besteht eine krasse Unsymmetrie<br />

zwischen der finanziellen Vergütung<br />

für Strom aus Solaranlagen<br />

der Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />

und für Strom aus privaten<br />

Solaranlagen. Die Elektrizitätsversorger<br />

lassen sich ihre wenigen Solaranlagen<br />

aus Geldern der Kunden durch<br />

„grüne Tarife“ oder aus den Gewinnen<br />

der Aktionäre voll bezahlen. Sie<br />

nehmen sich (je nach Anlagengröße)<br />

Info 160<br />

Neubearbeitung<br />

1,50 DM bis 2,00 DM pro Kilowattstunde.<br />

Wer dagegen aus privater Initiative<br />

mit Solarstrom zur Entlastung<br />

der Umwelt beiträgt, soll mit 16 Pfennig<br />

auskommen. Die Erhöhung der<br />

Mindestvergütung für Solarstrom im<br />

Stromeinspeisungsgesetz ist deshalb<br />

überfällig.<br />

Das neue Energiewirtschaftsgesetz<br />

erlegt die Zahlungspflicht<br />

für Einspeisung von<br />

privat erzeugtem Solarstrom<br />

den Netzbetreibern auf<br />

Die EVU machen häufig geltend,<br />

ihre Konkurrenzfähigkeit würde durch<br />

Zahlung einer kostendeckenden Vergütung<br />

beeinträchtigt. Doch hier verbreiten<br />

sie eine Fehlinformation. Deshalb<br />

die folgende Richtigstellung: Im<br />

liberalisierten Markt wird unterschieden<br />

zwischen den Erzeugern von<br />

Strom und den Betreibern der Netze.<br />

Wirtschaftliche Trennung ist vorgeschrieben.<br />

Die Erzeuger von Strom stehen gegeneinander<br />

im Wettbewerb, doch sie,<br />

die Erzeuger, brauchen die Einspeisevergütung<br />

nicht zu bezahlen. Ihre<br />

Konkurrenzfähigkeit wird also nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Die Zahlung der Einspeisevergütung<br />

erfolgt durch den Betreiber des<br />

Verteilernetzes. Er darf diese Mehrkosten<br />

auf die Endkunden abwälzen,<br />

gleichgültig von welchem Stromerzeuger<br />

sie ihren Strom beziehen.<br />

§ 2, letzter Satz des neuen<br />

Stromeinspeisungsgesetzes<br />

besagt: „Mehrkosten auf Grund<br />

der §§ 2 und 4 können bei der<br />

Rechnungslegung der Verteilung<br />

oder Übertragung zugeordnet<br />

und bei der Ermittlung des<br />

Durchleitungsentgelts in Ansatz<br />

gebracht werden.“<br />

Die Endkunden können dem Netzbetreiber<br />

und seiner Durchleitungsgebühr<br />

nicht “weglaufen”, es sei denn,<br />

sie würden eigene Stromleitungen bauen.<br />

Da der Netzbetreiber als Inhaber<br />

des “natürlichen Netzmonopols” also<br />

6 Solarbrief 3/98<br />

des Solarenergie-Fördervereins

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