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Kostendeckende<br />
Vergütung für Solarstrom<br />
Solarstrom braucht eine energische<br />
Markteinführung.<br />
In über 20 Städten und Gemeinden<br />
hat sich die kostendeckende Vergütung<br />
(KV) für Solarstrom als besonders<br />
wirkungsvolles Markteinführungsprogramm<br />
bewährt. Der Solarenergie-Förderverein<br />
schlägt deshalb<br />
kostendeckende Vergütung bundesweit<br />
vor.<br />
Solarstrom von Dächern und<br />
Fassaden unserer Städte hat das<br />
Potential, mehr als 20 % des<br />
deutschen Strombedarfs zu dekken.<br />
Doch Solarstrom kostet zur<br />
Zeit etwa zehnmal mehr als<br />
Strom aus Kohle und Atomkraft<br />
und hat deshalb im freien Strommarkt<br />
keine Chance.<br />
Die Stromwirtschaft kritisiert, die<br />
kostendeckende Einspeisevergütung<br />
stelle einen Verstoß gegen die Prinzipien<br />
des freien Marktes dar. Das ist<br />
richtig, doch gibt es höherwertige Gesichtspunkte:<br />
Die erneuerbaren Energien<br />
sind überlebenswichtig! Deshalb<br />
muß die neue Technik zunächst ertüchtigt<br />
werden, sich am freien Markt<br />
zu behaupten; Stichwort “Markteinführung”.<br />
Wer würde einen Nichtschwimmer<br />
zum Schwimmenlernen<br />
gleich ins tiefe Wasser stoßen?<br />
Zu wessen Aufgaben gehört die<br />
Markteinführung der Solarenergie?<br />
Als nächstes ist die Finanzierung<br />
zu klären... Der Ruf nach dem Staat als<br />
dem scheinbar unerschöpflichen Geldgeber<br />
liegt zwar nahe, ist aber in Anbetracht<br />
der hohen Kosten, der knappen<br />
Staatskassen und des allgemein<br />
angestrebten Subventionsabbaus<br />
eher unzeitgemäß... Die Stromwirtschaft<br />
setzt auf grüne Tarife: Interessierte<br />
Kunden sollen durch freiwillige<br />
Mehrzahlungen die Markteinführung<br />
übernehmen. Doch der Vorschlag<br />
scheint lebensfremd - oder verbirgt<br />
sich dahinter der heimliche Wunsch<br />
nach Ineffektivität? Der Solarenergie-<br />
Förderverein geht vom Verursacher-<br />
prinzip aus und kommt zu dem Schluß,<br />
daß die Markteinführung der Solarenergie<br />
eine Gemeinschaftsaufgabe<br />
aller Stromkunden ist. Wer Strom benötigt,<br />
soll dessen umweltfreundliche<br />
Herstellung auch bezahlen.<br />
Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />
(EVU) durch den Gesetzgeber<br />
ist überfällig<br />
Die organisatorischen Voraussetzungen<br />
für die Markteinführung der<br />
erneuerbaren Energien durch die Gemeinschaft<br />
aller Stromkunden können<br />
am besten die Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />
schaffen. Aus naheliegenden<br />
Gründen sperren sie sich<br />
allerdings gegen diese Verpflichtung.<br />
Deshalb war es nur konsequent, daß<br />
der Gesetzgeber im Stromeinspeisungsgesetz<br />
eindeutige Vorschriften<br />
erließ.<br />
Die etwa 16 Pf/kWh für Windstrom<br />
im norddeutschen<br />
Küstenbereich stellen eine “kostendeckende<br />
Vergütung” dar.<br />
Die Erfolge der Windenergie dort<br />
zeigen außerdem, daß es sich<br />
um eine wirkungsvolle<br />
Gesetzesmaßnahme handelt.<br />
Für Windenergie im Binnenland<br />
und insbesondere für die Erzeugung<br />
von Solarstrom reicht<br />
allerdings die Höhe der Vergütung<br />
noch nicht aus.<br />
Warum erhalten private Betreiber<br />
eine geringere Solarstromvergütung<br />
als die<br />
Elektrizitätsversorgungsunternehmen?<br />
Noch besteht eine krasse Unsymmetrie<br />
zwischen der finanziellen Vergütung<br />
für Strom aus Solaranlagen<br />
der Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />
und für Strom aus privaten<br />
Solaranlagen. Die Elektrizitätsversorger<br />
lassen sich ihre wenigen Solaranlagen<br />
aus Geldern der Kunden durch<br />
„grüne Tarife“ oder aus den Gewinnen<br />
der Aktionäre voll bezahlen. Sie<br />
nehmen sich (je nach Anlagengröße)<br />
Info 160<br />
Neubearbeitung<br />
1,50 DM bis 2,00 DM pro Kilowattstunde.<br />
Wer dagegen aus privater Initiative<br />
mit Solarstrom zur Entlastung<br />
der Umwelt beiträgt, soll mit 16 Pfennig<br />
auskommen. Die Erhöhung der<br />
Mindestvergütung für Solarstrom im<br />
Stromeinspeisungsgesetz ist deshalb<br />
überfällig.<br />
Das neue Energiewirtschaftsgesetz<br />
erlegt die Zahlungspflicht<br />
für Einspeisung von<br />
privat erzeugtem Solarstrom<br />
den Netzbetreibern auf<br />
Die EVU machen häufig geltend,<br />
ihre Konkurrenzfähigkeit würde durch<br />
Zahlung einer kostendeckenden Vergütung<br />
beeinträchtigt. Doch hier verbreiten<br />
sie eine Fehlinformation. Deshalb<br />
die folgende Richtigstellung: Im<br />
liberalisierten Markt wird unterschieden<br />
zwischen den Erzeugern von<br />
Strom und den Betreibern der Netze.<br />
Wirtschaftliche Trennung ist vorgeschrieben.<br />
Die Erzeuger von Strom stehen gegeneinander<br />
im Wettbewerb, doch sie,<br />
die Erzeuger, brauchen die Einspeisevergütung<br />
nicht zu bezahlen. Ihre<br />
Konkurrenzfähigkeit wird also nicht<br />
beeinträchtigt.<br />
Die Zahlung der Einspeisevergütung<br />
erfolgt durch den Betreiber des<br />
Verteilernetzes. Er darf diese Mehrkosten<br />
auf die Endkunden abwälzen,<br />
gleichgültig von welchem Stromerzeuger<br />
sie ihren Strom beziehen.<br />
§ 2, letzter Satz des neuen<br />
Stromeinspeisungsgesetzes<br />
besagt: „Mehrkosten auf Grund<br />
der §§ 2 und 4 können bei der<br />
Rechnungslegung der Verteilung<br />
oder Übertragung zugeordnet<br />
und bei der Ermittlung des<br />
Durchleitungsentgelts in Ansatz<br />
gebracht werden.“<br />
Die Endkunden können dem Netzbetreiber<br />
und seiner Durchleitungsgebühr<br />
nicht “weglaufen”, es sei denn,<br />
sie würden eigene Stromleitungen bauen.<br />
Da der Netzbetreiber als Inhaber<br />
des “natürlichen Netzmonopols” also<br />
6 Solarbrief 3/98<br />
des Solarenergie-Fördervereins