Teil IV Die Zeit des Friedrich „Fritz“ Carl August Wolff ... - Wein Wolff
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1842 ging das Haus an seine Witwe Gebkea de Grave und Elisabeth Kronenberg<br />
und nach deren Tode im Jahre 1855 an die Kinder. Von ihnen erwarb ein Jahr<br />
später Claas <strong>August</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Wolff</strong> das Anwesen.<br />
1808 betrug der Versicherungswert laut Registerband der Landschaftlichen Brandkasse<br />
für das Haus 680 Reichsthaler, für die Scheune 60 Reichsthaler. <strong>Die</strong> Umbauten<br />
von Johann <strong>Carl</strong> Luhn erhöhten den Wert <strong>des</strong> Hauses erheblich, denn der Brandkassenwert<br />
stieg 1816 auf 1.250 Rth. für das Haus und auf 220 Rth. für die Scheune.<br />
Weitere Ausbauten wurden von Brond de Grave vorgenommen, denn der Brandkassenwert<br />
stieg 1834 auf 1.600 Rth. für das Haus und 250 Rth. für die Scheune.<br />
Auch seine Witwe baute nochmals um, der Wert <strong>des</strong> Hauses und Anbau stieg 1846<br />
auf 2.150 Rth., während er für die Scheune gleich blieb<br />
Aber Claas <strong>August</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Wolff</strong> beließ das Gebäude nicht so, wie er es gekauft<br />
hatte. 1874 musste der Brandkassenwert nach erheblichen Veränderungen auf<br />
3.300 Rth. für das Haus und die Scheune auf 350 Rth. erhöht werden. Hinzu kam<br />
ein neu geschaffener Abort mit einem Wert von 40 Rth.. Mit der Geldumstellung<br />
auf Reichsmark betrugen die einzelnen Werte: Haus 9.900 Mark, Scheune 1.050<br />
Mark, Abort 120 Mark. 1902 wurde das Haus an die Familie Wübbens verkauft.<br />
Rathausstraße Nr. 14<br />
<strong>Die</strong>ses Haus, „Danneboom“ nach dem<br />
Aufbau <strong>des</strong> Giebels genannt, ist etwa<br />
zeitgleich mit dem Haus „Samson“, also<br />
zwischen 1560 und 1570, im Stil der<br />
Renaissance errichtet worden. Besitzer<br />
war etwa ab 1680 David Josten, der<br />
Stammvater <strong>des</strong> Geschlechts der Visserings.<br />
Von ihm erbte sein Sohn Jacobus<br />
Davids das Gebäude.<br />
In einem gemeinsamen Testament von<br />
Jacobus Davids und seiner Frau, die seit<br />
1731 den Nachnamen Vissering annahmen,<br />
wurden das Haus „Samson“ und<br />
das Haus „Danneboom“, die beide zu<br />
dem gemeinsamen Besitz gehörten, als<br />
„Fideikommissum Familiae“ bezeichnet,<br />
d.h. sie durften nur an Familienmitglieder<br />
und Anverwandte weitergegeben bzw.<br />
verkauft werden.<br />
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Nr. 14 „Danneboom“