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denkanstösse zur überwindung der finanzkrise - Cross-Border ...

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verursacht enorme Einnahmeausfälle beim Fiskus und bei den Sozialkassen. 122<br />

Theoretisch würden jährliche Mehreinnahmen in zweistelliger o<strong>der</strong> gar dreistelliger<br />

Milliardenhöhe zu erwarten sein, wenn illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit in<br />

reguläre Arbeit umgewandelt würden. 123 Das ist zwar Fiktion, aber jede durchgreifende<br />

Besserung <strong>der</strong> Missstände hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen<br />

von Bund, Län<strong>der</strong>n und Gemeinden sowie <strong>der</strong> Sozialkassen. Fachleute klagen<br />

darüber, dass 5 bis 6 Millionen Menschen am Fiskus vorbei wirtschaften. Das<br />

Stundenvolumen an Schwarzarbeit soll 1,3 Millionen Vollzeitstellen entsprechen; ohne<br />

diese Missstände würden rund 500.000 neue Stellen in <strong>der</strong> Wirtschaft entstehen. 124<br />

Daher muss versucht werden, wenigstens einen namhaften Teil <strong>der</strong> Schwarzarbeit in<br />

legale Arbeitsverhältnisse umzulenken, was zugleich <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong><br />

Arbeitslosigkeit dienen würde.<br />

Die kommunale Seite wird durch Schwarzarbeit zusätzlich tangiert, wenn Bezieher<br />

von Sozialleistungen, beson<strong>der</strong>s von Arbeitslosengeld, eine illegale Beschäftigung<br />

aufnehmen, ohne das dem zuständigen Leistungsträger mitzuteilen. Die Kommunen<br />

haben also allen Grund, sich an <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Schwarzarbeit intensiv zu<br />

beteiligen. Für die Bekämpfung <strong>der</strong> Schwarzarbeit ist seit Anfang 2004 die<br />

Bundeszollverwaltung gemeinsam mit den Kommunen zuständig, wobei sich die<br />

Kompetenz <strong>der</strong> kommunalen Stellen auf die Verfolgung von Verstößen gegen die<br />

Handwerksordnung und die Gewerbeordnung erstreckt. In NRW sind dafür die<br />

Ordnungsbehörden <strong>der</strong> kreisfreien Städte, <strong>der</strong> großen kreisangehörigen Städte sowie<br />

<strong>der</strong> Kreise zuständig. Schwarzarbeit steht oft in einem direkten Zusammenhang mit<br />

an<strong>der</strong>en Rechtsverletzungen, wie z. B. Steuerhinterziehung, Missbrauch von<br />

Sozialleistungen o<strong>der</strong> Verstoß gegen Vorschriften des Arbeitsrechts, sodass<br />

unterschiedliche Behörden zuständig sind. Der Gesetzgeber hat deshalb die in<br />

Betracht kommenden Behörden zu kooperativem Vorgehen verpflichtet.<br />

Die Bundeszollverwaltung hat in den letzten Jahren ihre Maßnahmen <strong>zur</strong> gezielten<br />

Bekämpfung <strong>der</strong> Schwarzarbeit erheblich intensiviert, das gilt auch für viele<br />

kommunale Ämter. Es ist dringend zu hoffen und zu wünschen, dass die sich<br />

inzwischen abzeichnenden Erfolge entscheidend verstärkt werden können. Dafür wäre<br />

vor allem eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> weit verbreiteten Auffassung hilfreich, wonach es sich<br />

122<br />

Nach einer Studie, über die das „Handelsblatt“ Anfang 2004 berichtete, ist es denkbar, dass die<br />

Schattenwirtschaft 17% des Bruttoinlandprodukts ausmacht, was etwa 370 Mrd. € entsprechen würde.<br />

123<br />

Vgl. dazu „Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit“, Friedrich Schnei<strong>der</strong> / Dominik Enste. Oldenbourg-<br />

Verlag, Januar 2000.<br />

124<br />

Studie des Instituts <strong>der</strong> Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln von Dezember 2005.<br />

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