weiterführenden Schulen in Neuss - Neuss am Rhein
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Anmeldeverfahren zu den <strong>weiterführenden</strong> <strong>Schulen</strong><br />
(Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Ges<strong>am</strong>tschule)<br />
Über die Aufnahme der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>in</strong> die Schule entscheidet gemäß § 46 Schulgesetz<br />
NRW der Schulleiter <strong>in</strong>nerhalb des vom Schulträger für die Aufnahme festgesetzten allgeme<strong>in</strong>en Rahmens.<br />
Auf der Grundlage der vorhandenen Raumkapazitäten und dem Grundsatz der gleichmäßigen Auslastung<br />
bestehender Schulsysteme hat der Rat der Stadt <strong>Neuss</strong> die Zügigkeiten der E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
festgelegt und d<strong>am</strong>it den allgeme<strong>in</strong>en Rahmen gemäß Schulgesetz NRW geschaffen.<br />
Auf der Grundlage der entsprechenden Ratsbeschlüsse ist die Zügigkeit der E<strong>in</strong>gangsklassen für die<br />
Realschulen, Gymnasien und Ges<strong>am</strong>tschulen wie folgt festgelegt:<br />
Realschulen<br />
Christian-Wierstraet-Schule 2 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
Realschule Südstadt 3 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
Ganztagsrealschule Norf 4 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
Realschule Holzheim 2 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
Gymnasien<br />
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 4 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
Quir<strong>in</strong>us-Gymnasium 4 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
Nelly-Sachs-Gymnasium 4 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
Marie-Curie-Gymnasium 4 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
-vere<strong>in</strong>igt mit dem<br />
Theodor-Schwann-Gymnasium-<br />
Gymnasium Norf 4 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
Ges<strong>am</strong>tschulen<br />
Janusz-Korczak-Ges<strong>am</strong>tschule 4 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
Ges<strong>am</strong>tschule an der Erft 4 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
Ges<strong>am</strong>tschule Nordstadt 4 E<strong>in</strong>gangsklassen<br />
Im Rahmen dieser festgelegten Zügigkeiten entscheidet der Schulleiter über die Aufnahme. Erfahrungsgemäß<br />
kann es dann vorkommen, dass mehr Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler angemeldet werden,<br />
als die e<strong>in</strong>zelne Schule aufgrund der Schulraum- und Lehrersituation im Rahmen der festgelegten<br />
Kapazitäten aufnehmen kann. Deshalb werden Sie gebeten, bei der Anmeldung e<strong>in</strong>en Zweitwunsch<br />
anzugeben.<br />
Wird bei der Anmeldung zu e<strong>in</strong>er Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Ges<strong>am</strong>tschule ke<strong>in</strong><br />
Zweitwunsch angegeben, erfolgt bei der durch die Schulaufsichtsbehörde durchzuführenden Koord<strong>in</strong>ierung<br />
der Entscheidungen der Schulleitungen über die Aufnahmen e<strong>in</strong>e Verteilung auf die <strong>Schulen</strong><br />
die über freie Kapazitäten verfügen. Die <strong>Schulen</strong>, die Schulaufsicht und die Schulverwaltung werden<br />
bemüht se<strong>in</strong>, den Wünschen der Eltern nach Möglichkeit zu entsprechen, um unangemessene Härten<br />
zu vermeiden.<br />
Derzeit werden <strong>in</strong> der Stadt Überlegungen angestellt, e<strong>in</strong>e weitere Schule des längeren geme<strong>in</strong>s<strong>am</strong>en<br />
Lernens zu errichten. Bitte achten Sie dazu auf aktuelle H<strong>in</strong>weise <strong>in</strong> der Tagespresse oder auf den<br />
Internetseiten der Stadt (www.neuss.de).<br />
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