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Kinderklinik Memmingen Krisenintervention und ... - Raphaelshaus

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erlebnispädagogische Ausbildung zum Gruppenleiter nachweisen, zertifiziert nach<br />

BVkE (BVkE, http://www.bvke.de/67513.html, 31.03.2011) oder KAP (Kostka H.,<br />

http://www.kap-outdoor.de/Ausbildung-Erlebnispaedagogik.358.0.html,<br />

31.03.2011). Diese Person trägt die Hauptverantwortung <strong>und</strong> leitet die Gruppe.<br />

- Für alle GL gilt der Nachweis eines aktuellen Erste – Hilfe – Kurses, nicht älter als<br />

drei Jahre sowie der Nachweis des Rettungsschwimmerabzeichens in Silber, nicht<br />

älter als 3 Jahre.<br />

- Eine erlebnistherapeutische Gruppe wird immer von mindestens zwei Personen,<br />

von denen mindestens einer oben genannte Qualifikation besitzt.<br />

- Qualifizierte Personen zur Unterstützung des GL, im Folgenden bezeichnet als Co<br />

– Gruppenleiter, müssen über eine f<strong>und</strong>ierte Ausbildung im pädagogischen oder<br />

therapeutischen Bereich verfügen sowie eine Ausbildung zum Co-Leiter<br />

Erlebnispädagogik nach BVkE. Ein Nachweis über einen aktuellen Erste – Hilfe<br />

Kurs sowie ein aktuelles Rettungsschwimmerabzeichen in Silber (beides nicht<br />

älter als 3 Jahre) muss vorliegen.<br />

- In Ausnahmefällen gelten als Co-GL auch Personen, die Qualifikationen,<br />

f<strong>und</strong>ierte Kenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen in den entsprechenden Bereichen der<br />

durchgeführten Aktivitäten nachweisen können <strong>und</strong> keine erlebnispädagogische<br />

Ausbildung durchlaufen haben. Dies ist z.B. der Nachweis einer Fach –<br />

Übungsleiterausbildung wie der DKV – anerkannter Ausbilder (DKV,<br />

http://www.kanu.de/go/dkv/home/service/ausbildung/dkv_ausbilder.xhtml, DKV<br />

2008, 31.03.2011), oder der Fachübungsleiter Alpin Klettern (DAV,<br />

(http://www.alpenverein.de/template_loader.php?tplpage_id=23, DAV, 31.3.2011).<br />

In jedem Fall ist der GL in der Pflicht, sich über die Ausbildung, Qualifikation,<br />

Erfahrung <strong>und</strong> Kenntnis seiner/s Begleiter/s zu informieren. Die Entscheidung,<br />

eine Person zum Co – GL zu machen, trifft <strong>und</strong> trägt der GL.<br />

Bei erlebnistherapeutischen Intensivmaßnahmen gilt außerdem:<br />

- Ab einer Gruppengröße von sechs Kindern/Jugendlichen begleitet zusätzlich<br />

zu GL <strong>und</strong> Co-GL pädagogisches Personal die Gruppe (maximal 3-4 TN pro<br />

Pädagoge). Die Pädagogen sollten die TN aus stationärem oder ambulantem<br />

Setting kennen.<br />

- Bei TN mit chronischen Erkrankungen, die dauerhaft einer gesonderten<br />

medizinischen Aufmerksamkeit bedürfen (Diabetes, Mukoviszidose, etc.),<br />

begleiten Kinderkrankenschwestern die Gruppe (max. 2 chron. Kranke TN pro<br />

Kinderkrankenschwester)<br />

- Jede Gruppe wird außerdem über die gesamte Dauer der Intensivmaßnahme<br />

von einem Psychologen/einer Psychologin begleitet.<br />

- Die an der Maßnahme teilnehmenden Pädagogen, Kinderkrankenschwestern<br />

<strong>und</strong> Psychologen werden im Vorfeld ausreichend über die durchgeführten<br />

Aktivitäten <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Risiken von den GL informiert. Aktuelle<br />

Kenntnisse in Erster Hilfe sind Voraussetzung.<br />

2.2.2 Anforderungen an die Teilnehmer <strong>und</strong> die Gruppe<br />

Die Gruppengestaltung erfolgt in der Erlebnistherapie gemeinsam mit Ärzten,<br />

Psychologen, Therapeuten <strong>und</strong> Pädagogen. Alle Mitarbeiter des SPZ <strong>und</strong> der<br />

<strong>Kinderklinik</strong> sind umfassend über das Konzept der Erlebnistherapie informiert <strong>und</strong><br />

verfügen so über genügend Wissen, entsprechende Klienten vorzuschlagen. Das<br />

letzte Wort über die Teilnahme an einer erlebnistherapeutischen Maßnahme, sei es<br />

ambulant oder stationär, bleibt den Erlebnistherapeuten vorbehalten.<br />

Die Gruppenkonstellation ist ausschlaggebend für die Entscheidung der<br />

erlebnistherapeutischen Aktivitäten. Nicht mit jeder Gruppe können alle zur

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