Kinderklinik Memmingen Krisenintervention und ... - Raphaelshaus
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erlebnispädagogische Ausbildung zum Gruppenleiter nachweisen, zertifiziert nach<br />
BVkE (BVkE, http://www.bvke.de/67513.html, 31.03.2011) oder KAP (Kostka H.,<br />
http://www.kap-outdoor.de/Ausbildung-Erlebnispaedagogik.358.0.html,<br />
31.03.2011). Diese Person trägt die Hauptverantwortung <strong>und</strong> leitet die Gruppe.<br />
- Für alle GL gilt der Nachweis eines aktuellen Erste – Hilfe – Kurses, nicht älter als<br />
drei Jahre sowie der Nachweis des Rettungsschwimmerabzeichens in Silber, nicht<br />
älter als 3 Jahre.<br />
- Eine erlebnistherapeutische Gruppe wird immer von mindestens zwei Personen,<br />
von denen mindestens einer oben genannte Qualifikation besitzt.<br />
- Qualifizierte Personen zur Unterstützung des GL, im Folgenden bezeichnet als Co<br />
– Gruppenleiter, müssen über eine f<strong>und</strong>ierte Ausbildung im pädagogischen oder<br />
therapeutischen Bereich verfügen sowie eine Ausbildung zum Co-Leiter<br />
Erlebnispädagogik nach BVkE. Ein Nachweis über einen aktuellen Erste – Hilfe<br />
Kurs sowie ein aktuelles Rettungsschwimmerabzeichen in Silber (beides nicht<br />
älter als 3 Jahre) muss vorliegen.<br />
- In Ausnahmefällen gelten als Co-GL auch Personen, die Qualifikationen,<br />
f<strong>und</strong>ierte Kenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen in den entsprechenden Bereichen der<br />
durchgeführten Aktivitäten nachweisen können <strong>und</strong> keine erlebnispädagogische<br />
Ausbildung durchlaufen haben. Dies ist z.B. der Nachweis einer Fach –<br />
Übungsleiterausbildung wie der DKV – anerkannter Ausbilder (DKV,<br />
http://www.kanu.de/go/dkv/home/service/ausbildung/dkv_ausbilder.xhtml, DKV<br />
2008, 31.03.2011), oder der Fachübungsleiter Alpin Klettern (DAV,<br />
(http://www.alpenverein.de/template_loader.php?tplpage_id=23, DAV, 31.3.2011).<br />
In jedem Fall ist der GL in der Pflicht, sich über die Ausbildung, Qualifikation,<br />
Erfahrung <strong>und</strong> Kenntnis seiner/s Begleiter/s zu informieren. Die Entscheidung,<br />
eine Person zum Co – GL zu machen, trifft <strong>und</strong> trägt der GL.<br />
Bei erlebnistherapeutischen Intensivmaßnahmen gilt außerdem:<br />
- Ab einer Gruppengröße von sechs Kindern/Jugendlichen begleitet zusätzlich<br />
zu GL <strong>und</strong> Co-GL pädagogisches Personal die Gruppe (maximal 3-4 TN pro<br />
Pädagoge). Die Pädagogen sollten die TN aus stationärem oder ambulantem<br />
Setting kennen.<br />
- Bei TN mit chronischen Erkrankungen, die dauerhaft einer gesonderten<br />
medizinischen Aufmerksamkeit bedürfen (Diabetes, Mukoviszidose, etc.),<br />
begleiten Kinderkrankenschwestern die Gruppe (max. 2 chron. Kranke TN pro<br />
Kinderkrankenschwester)<br />
- Jede Gruppe wird außerdem über die gesamte Dauer der Intensivmaßnahme<br />
von einem Psychologen/einer Psychologin begleitet.<br />
- Die an der Maßnahme teilnehmenden Pädagogen, Kinderkrankenschwestern<br />
<strong>und</strong> Psychologen werden im Vorfeld ausreichend über die durchgeführten<br />
Aktivitäten <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Risiken von den GL informiert. Aktuelle<br />
Kenntnisse in Erster Hilfe sind Voraussetzung.<br />
2.2.2 Anforderungen an die Teilnehmer <strong>und</strong> die Gruppe<br />
Die Gruppengestaltung erfolgt in der Erlebnistherapie gemeinsam mit Ärzten,<br />
Psychologen, Therapeuten <strong>und</strong> Pädagogen. Alle Mitarbeiter des SPZ <strong>und</strong> der<br />
<strong>Kinderklinik</strong> sind umfassend über das Konzept der Erlebnistherapie informiert <strong>und</strong><br />
verfügen so über genügend Wissen, entsprechende Klienten vorzuschlagen. Das<br />
letzte Wort über die Teilnahme an einer erlebnistherapeutischen Maßnahme, sei es<br />
ambulant oder stationär, bleibt den Erlebnistherapeuten vorbehalten.<br />
Die Gruppenkonstellation ist ausschlaggebend für die Entscheidung der<br />
erlebnistherapeutischen Aktivitäten. Nicht mit jeder Gruppe können alle zur