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Die Kirchensteuer – Eine kurze Information - Evangelische Kirche in ...

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<strong>Die</strong> <strong><strong>Kirche</strong>nsteuer</strong> <strong>–</strong> <strong>E<strong>in</strong>e</strong> <strong>kurze</strong> <strong>Information</strong><br />

© Dr. Jens Petersen<br />

F<strong>in</strong>anzierung der <strong>Kirche</strong>n <strong>in</strong> Europa - Überblick<br />

<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzierung der <strong>Kirche</strong>n <strong>in</strong> Europa variiert <strong>in</strong> Abhängigkeit vom Verhältnis zwischen Staat und<br />

<strong>Kirche</strong>. <strong>Die</strong> Spannweite reicht von e<strong>in</strong>er Staatskirche mit ihrer engen Verzahnung zwischen <strong>Kirche</strong><br />

und Staat bis zur vollständigen Trennung jeglicher Beziehungen zwischen ihnen. So ist auch bei der<br />

F<strong>in</strong>anzierung der <strong>Kirche</strong>n zu unterscheiden: direkt durch den Staat, über e<strong>in</strong> <strong><strong>Kirche</strong>nsteuer</strong>system,<br />

durch e<strong>in</strong> <strong>Kirche</strong>nbeitragssystem, durch Erträge aus kircheneigenem Vermögen bis h<strong>in</strong> zu Spenden<br />

und Kollekten.<br />

In Belgien und Griechenland besteht e<strong>in</strong>e direkte Abhängigkeit von den staatlichen Lei-stungen. In<br />

Belgien decken die Religionsgeme<strong>in</strong>schaften ihren f<strong>in</strong>anziellen Bedarf durch e<strong>in</strong>e Mischung von<br />

staatlichen Leistungen und Spenden. In Griechenland ist die orthodoxe <strong>Kirche</strong> seit 1833 Staatskirche.<br />

Sie genießt wichtige, <strong>in</strong>sbesondere f<strong>in</strong>anzielle Vorrechte. <strong>Die</strong> anderen <strong>Kirche</strong>n genießen formell<br />

religiöse Freiheit. Den orthodoxen Pfarrern bezahlt der Staat e<strong>in</strong> Gehalt sowie den Bischöfen den<br />

Hauptteil ihrer Unterhaltskosten. <strong>Die</strong> übrigen Religionsgeme<strong>in</strong>schaften f<strong>in</strong>anzieren sich durch<br />

Spenden und Kollekten.<br />

Aus eigenem Vermögen f<strong>in</strong>anzieren sich die Staatskirche <strong>in</strong> Großbritannien und die katholische<br />

<strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> Portugal. In England ist die anglikanische <strong>Kirche</strong> Staatskirche mit dem König bzw. der<br />

König<strong>in</strong> als Oberhaupt. Kirchliche Gesetze bedürfen der Zustimmung des Parlaments. In Schottland<br />

ist die presbyterianische <strong>Kirche</strong> e<strong>in</strong>e Staatskirche, wo h<strong>in</strong>gegen <strong>in</strong> Wales seit 1990 die Trennung von<br />

Staat und <strong>Kirche</strong> besteht. Alle <strong>Kirche</strong>n erhalten als karitative Vere<strong>in</strong>igung unter bestimmten<br />

Voraussetzungen für E<strong>in</strong>künfte aus Spenden e<strong>in</strong>e Ermäßigung der E<strong>in</strong>kommensteuer. Der Staat<br />

gewährt Zuschüsse für den Unterhalt historischer Kathedralen und Geme<strong>in</strong>dekirchen.<br />

In Portugal s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>geschriebenen religiösen Körperschaften von Steuern und Abgabe für ihre<br />

Kultstätten, Ausbildungsstätten betreffen, umfassend befreit. <strong>Die</strong> Angehörigen der „verwurzelten“<br />

<strong>Kirche</strong>n oder Glaubensgeme<strong>in</strong>schaften können 0,5% ihrer E<strong>in</strong>kommensteuer zu religiösen oder<br />

wohltätigen Zwecken bestimmen, was dann <strong>in</strong> der Steuererklärung vermerkt werden muss. <strong>Die</strong><br />

<strong>Kirche</strong> erhalten das Geld dann von der F<strong>in</strong>anzverwaltung, sofern sie e<strong>in</strong>en Jahresbericht über die<br />

Verwendung der erhaltenen Mittel abliefern.<br />

E<strong>in</strong> <strong><strong>Kirche</strong>nsteuer</strong>system besteht auch <strong>in</strong> Dänemark, wo die überwiegende Mehrheit der E<strong>in</strong>wohner<br />

der evangelisch-lutherischen Staatskirche (Volkskirche) angehören. Dementsprechend gestaltet sich<br />

die Unterstützung der <strong>Kirche</strong> mit staatlichen Mitteln. <strong>Die</strong> Gehälter der kirchlichen Mitarbeiter und<br />

der Unterhalt für <strong>Kirche</strong>ngebäude werden hauptsächlich vom Staat aufgebracht. Ferner gibt es e<strong>in</strong>e<br />

<strong><strong>Kirche</strong>nsteuer</strong>, die von der Ortsgeme<strong>in</strong>de festgesetzt, von der politischen Geme<strong>in</strong>de bestätigt und<br />

vom <strong>Kirche</strong>nm<strong>in</strong>isterium genehmigt wird. Sie wird gegenüber dem Steuerzahler, obwohl <strong>in</strong> den<br />

Kommunalsteuern enthalten, als <strong><strong>Kirche</strong>nsteuer</strong> ausgewiesen. Ihre Höhe beträgt bis zu 7% und wird<br />

bei Lohnsteuerpflichtigen im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch den Arbeitgeber<br />

erhoben.<br />

Das Verhältnis zwischen Staat und <strong>Kirche</strong>n <strong>in</strong> Frankreich ist seit 1905 durch e<strong>in</strong>e strikte Trennung von<br />

Staat und <strong>Kirche</strong> gekennzeichnet. Nur <strong>in</strong> den drei östlichen Departements Niederrhe<strong>in</strong>, Oberrhe<strong>in</strong><br />

und Mosel gelten Sonderbestimmungen. Dort brachte es die geschichtliche Entwicklung durch<br />

Napoleon mit sich, dass die <strong>Kirche</strong>n vom Staat aus dem allgeme<strong>in</strong>en Steuertopf f<strong>in</strong>anziert werden. Im<br />

übrigen Frankreich muss sich die überwiegend katholische <strong>Kirche</strong> weitgehend selbst f<strong>in</strong>anzieren. 75%<br />

ihrer E<strong>in</strong>nahmen stammen aus Sammlungen und Spenden und 25% aus dem freiwilligen<br />

„Kultbeitrag“, dessen Richtwert bei e<strong>in</strong>em Prozent des E<strong>in</strong>kommens liegt. Da die eigenen E<strong>in</strong>nahmen<br />

<strong>in</strong>sgesamt aber nicht ausreichen, um die kirchlichen Aufgaben zu f<strong>in</strong>anzieren, s<strong>in</strong>d viele Pfarrer zu<br />

e<strong>in</strong>er beruflichen Nebentätigkeit gezwungen, worunter der Seelsorgeauftrag natürlich leidet. <strong>Die</strong><br />

<strong>Kirche</strong>ngebäude gehören dem Staat, der sie (z.T. notdürftig) unterhält und den <strong>Kirche</strong>n kostenlos zur<br />

Verfügung stellt.<br />

<strong>Die</strong> evangelischen <strong>Kirche</strong>n f<strong>in</strong>anzieren sich ausschließlich aus freiwilligen Mitgliedsbeiträgen und<br />

Spenden. <strong>Die</strong> größte, die Eglise Réformée de France, beschäftigt 360 hauptamtliche Pastoren. Ihr

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