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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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224 Öffentliche Finanzen: Unternehmensbesteuerung und Konsolidierung<br />

mensebene wird so reduziert. Auf Ebene des Kapitalgebers werden die Zinseinkünfte dann<br />

ebenso wie die Dividenden dem Abgeltungsteuersatz unterworfen. Letztlich sind die Rückflüsse<br />

<strong>für</strong> den Kapitalgeber bei der Fremdfinanzierung somit höher oder der effektive Steuersatz<br />

geringer als bei der Finanzierung durch Einlage neuen Eigenkapitals. Die Gesellschafter-Fremdfinanzierung,<br />

also die Vergabe eines Darlehens durch den Unternehmer an sein eigenes<br />

Unternehmen, stellt die direkte Form dar, dieses Steuersatzgefälle zu nutzen. Gleichwohl<br />

hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit in vielen Fällen eingeschränkt; zudem werden<br />

25 % der Zinszahlungen im Rahmen der gewerbesteuerlichen Hin<strong>zur</strong>echnungsvorschriften<br />

erfasst.<br />

392. Die Entscheidungssituation zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung stellt sich anders<br />

dar, wenn statt der Einlage neuen Eigenkapitals (Beteiligungsfinanzierung) die Verwendung<br />

von Gewinnen (Selbstfinanzierung) betrachtet wird (Schaubild 61). Bei Personengesellschaften<br />

besteht der Unterschied nur bei Nutzung der selten vorteilhaften steuerlichen Sondervorschrift<br />

über die „Begünstigung nicht entnommener Gewinne“ (JG 2007 Ziffern 400 ff.),<br />

ansonsten gilt eine steuerliche Belastung, die unabhängig davon ist, ob Gewinne oder neues<br />

Eigenkapital verwendet werden.<br />

Schaubild 61<br />

Investition<br />

Alternative (Ausschüttung<br />

und private Kapitalanlage)<br />

Unternehmensebene<br />

Eignerebene<br />

Unternehmensebene<br />

Eignerebene<br />

a) Der effektive Steuersatz gibt an, welcher Bruchteil der jährlichen Rückflüsse durch die Steuerzahlung nicht dem Privatvermögen zufließt.<br />

Er wird ermittelt, indem eine fiktive Anlage im Privatvermögen mit derselben Rendite wie die des Investitionsobjekts als Referenz<br />

herangezogen wird. Hier: Rückflüsse der Referenzanlage: 750 * 4 % = 30. Tatsächliche Rückflüsse der Investition nach Steuern: 21.<br />

Damit ergibt sich <strong>für</strong> den effektiven Steuersatz: (30-21) / 30 = 30%. Dies entspricht dem Gewinnsteuersatz auf Unternehmensebene.<br />

© <strong>Sachverständigenrat</strong><br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13<br />

Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften bei Finanzierung<br />

aus einbehaltenen Gewinnen<br />

Gewinn nach Steuern 1 000<br />

– Investitionsauszahlung 1 000<br />

= Ausschüttung 0<br />

Dividendeneinkommen 0<br />

– Abgeltungsteuer ( 25 % ) 0<br />

= private Kapitalanlage 0<br />

Gewinn nach Steuern 1 000<br />

– Investitionsauszahlung 0<br />

= Ausschüttung 1 000<br />

Dividendeneinkommen 1 000<br />

– Abgeltungsteuer ( 25 % )<br />

= private Kapitalanlage<br />

Vereinfachte Darstellung<br />

250<br />

750<br />

in Euro<br />

Rendite ( 4% ) 40<br />

Zinsen ( 4% ) 0<br />

Rendite ( 4% ) 0<br />

Zinsen ( 4% ) 30<br />

Gewinn<br />

40<br />

– Gewinnsteuer ( 30 % ) 12<br />

= Ausschüttung 28<br />

Dividendeneinkommen 28<br />

– Abgeltungsteuer ( 25 % ) 7<br />

= jährliches Einkommen 21<br />

Effektiver Steuersatz 30 % a)<br />

Gewinn<br />

– Gewinnsteuer (30 %)<br />

= Ausschüttung<br />

Zinseinkommen<br />

30<br />

– Abgeltungsteuer (25 %) 7,5<br />

= jährliches Einkommen 22,5<br />

Effektiver Steuersatz 25 %<br />

0<br />

0<br />

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