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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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Gesetzliche Krankenversicherung: Reformnotwendigkeiten trotz Überschüssen 363<br />

613. Mit diesen diskretionären Veränderungen der Zusammensetzung des Arbeitnehmerbeitrags<br />

hin zu einer vollständigen einkommensunabhängigen Finanzierung durch den Arbeitnehmer<br />

geht eine Verschiebung der anteiligen Bedeutung der einzelnen Komponenten an<br />

den Gesamteinnahmen der GKV einher. Dabei gewinnt die einkommensunabhängige Komponente<br />

an Bedeutung. Ab dem Jahr 2040 werden nur noch die Beiträge der Arbeitgeber arbeitseinkommensabhängig<br />

erhoben. Sie haben dann einen Anteil von knapp 40 % an den Gesamteinnahmen<br />

der GKV. Die verbleibenden 60 % werden hingegen einkommensunabhängig<br />

aufgebracht, wobei von diesen knapp 20 Prozentpunkte auf den Sozialausgleich <strong>zur</strong>ückgehen<br />

und somit aus Steuermitteln finanziert werden. Diese Werte ändern sich bis zum Jahr 2060<br />

nur unwesentlich (Schaubild 95, oben rechts).<br />

614. Option 2 sieht dagegen einen schnelleren Übergang <strong>zur</strong> vollständigen einkommensunabhängigen<br />

Finanzierung des Arbeitnehmerbeitrags vor, da dieser bereits im Jahr 2025 abgeschlossen<br />

ist. Dazu wird ab dem Jahr 2016 der <strong>für</strong> die Arbeitnehmer geltende Beitragssatz in<br />

jährlich gleich großen Schritten bis auf 0 % im Jahr 2025 gesenkt und gleichzeitig die Belastungsquote<br />

entsprechend erhöht, sodass sie im Jahr 2025 bei 10,2 % liegt. Der durchschnittliche<br />

einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeitrag würde sich in diesem Jahr auf 260 Euro<br />

im Monat belaufen und über 365 Euro monatlich im Jahr 2040 auf 505 Euro monatlich im<br />

Jahr 2060 ansteigen. Korrespondierend stiege der Anteil des einkommensunabhängigen Zusatzbeitrags<br />

am gesamten Arbeitnehmerbeitrag sukzessive auf 100 % (Schaubild 95, unten<br />

links).<br />

Folglich verändert sich die Zusammensetzung der Gesamteinnahmen der GKV bei dieser<br />

Umsetzungsoption schneller als bei Option 1. Bereits im Jahr 2025 werden 56 % der Gesamteinnahmen<br />

einkommensunabhängig von den Arbeitnehmern aufgebracht, wobei davon gut<br />

13 Prozentpunkte wegen des Sozialausgleichs auf Steuermittel entfallen. Bis zum Jahr 2060<br />

nimmt dieser Anteil bis auf gut 60 % zu, von denen gut 20 Prozentpunkte auf Steuermittel<br />

entfallen. Die verbleibenden knapp 40 % werden entsprechend arbeitseinkommensabhängig<br />

von den Arbeitgebern aufgebracht (Schaubild 95, unten rechts).<br />

Wachstums- und Beschäftigungseffekte verschiedener Weiterentwicklungsoptionen<br />

615. Die Ausweitung des einkommensunabhängigen Bestandteils des Arbeitnehmerbeitrags<br />

geht mit positiven Wachstums- und Beschäftigungseffekten einher. Dies ist das Ergebnis von<br />

Simulationsrechnungen im Rahmen eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells mit überlappenden<br />

Generationen, die <strong>für</strong> die hier betrachteten Optionen <strong>zur</strong> Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge<br />

durchgeführt wurden (Kasten 24).<br />

Kasten 24<br />

Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung – das verwendete Simulationsmodell<br />

Zur Simulation der Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung wird ein numerisches allgemeines<br />

Gleichgewichtsmodell verwendet. Es handelt sich um ein Modell mit überlappenden Generationen<br />

(Auerbach und Kotlikoff, 1987), das heißt, <strong>für</strong> jedes Individuum der Volkswirtschaft<br />

wird der gesamte Lebenszyklus abgebildet. Innerhalb des Modells treffen die Individuen ihre<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13

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